Künstliche Intelligenz
KI-Update: Chat GPT-5, KI-Übersetzer, KI und Unis, KI-Schuld, Nvidia und China
OpenAI startet GPT-5 mit adaptiver Architektur
OpenAI hat sein neues Flaggschiff-Modell GPT-5 vorgestellt, das mit einer adaptiven Architektur aufwartet. Das System passt seinen „Denkaufwand“ intelligent an die jeweilige Aufgabe an: Einfache Fragen beantwortet ein schnelles Modell, komplexe Probleme übernimmt eine Variante mit vertiefter Analyse. Ein automatischer Router entscheidet im Hintergrund, welche Version zum Einsatz kommt.
Das Unternehmen hebt besonders Fortschritte beim Programmieren hervor – ein Bereich, in dem OpenAI zuletzt hinter Konkurrent Anthropic zurücklag. GPT-5 soll nun besser darin sein, Benutzeroberflächen, Webseiten und kleine Apps mit einer einzigen Anweisung zu entwickeln sowie komplexe Code-Basen zu verbessern. Zugang erhalten Nutzer gestaffelt: Kostenlose Konten bekommen begrenzten Zugriff auf GPT-5, während Plus- und Pro-Abonnenten erweiterte Nutzungsrechte genießen.
Wie Studierende KI an der Uni nutzen
Künstliche Intelligenz ist an Universitäten längst Alltag. Ein Forschungsbericht der Hochschule Darmstadt legt nahe, dass 90 Prozent der Studierenden in Deutschland KI-Tools nutzen – als Recherchehilfe, Erklärtool oder Ghostwriter. Die Folgen sind bisweilen verheerend: Ein Professor berichtete auf Reddit, dass vier von zehn korrigierten Bachelorarbeiten durchfielen, weil KI-Systeme unpassende oder erfundene Quellen verwendet hatten.
Die Beweggründe für den KI-Einsatz sind vielfältig. Laut einer Studie greifen besonders Studierende unter Druck und mit hoher Arbeitsbelastung auf ChatGPT zurück, während vorsichtigere Kommilitonen aus Angst vor Konsequenzen zurückschrecken. Bemerkenswert: Wer ChatGPT exzessiv nutzt, erzielt schlechtere Endergebnisse. Martin Wan vom Hochschulforum Digitalisierung sieht dennoch eine Chance, die veraltete Prüfungskultur zu überdenken – statt KI zu verbieten, sollten Hochschulen sie sinnvoll integrieren.
Google startet interaktives Lernen mit Gemini
Google führt mit „Guided Learning“ ein interaktives Lernformat in seine Gemini-App ein. Das System soll komplexe Themen Schritt für Schritt vermitteln – mit Rückfragen, Bildern, Videos und Quizbausteinen. Die Inhalte basieren auf LearnLM, einem speziell für Bildungszwecke trainierten Modell.
Entwickelt wurde die Funktion in Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Lernforschern und Studierenden. Über Google Classroom können Lehrende die Materialien direkt in ihren Unterricht einbinden. Mit diesem Vorstoß folgt Google ähnlichen Lernformaten, die bereits von OpenAI und Anthropic angeboten werden.
Google Gemini durch Kalendereinträge angreifbar
Forscher des Technion und der Sicherheitsfirma SafeBreach haben eine beunruhigende Schwachstelle in Googles Gemini-Assistenten entdeckt. Das System ließ sich durch versteckte Anweisungen in harmlosen Kalendereinträgen hacken und fernsteuern – mit erschreckend einfachen Mitteln.
Die Angreifer versteckten schädliche Prompts in E-Mails, Kalendereinladungen oder geteilten Dokumenten. Sobald Nutzer ihren Gemini-Assistenten aktivierten, übernahm der versteckte Prompt die Kontrolle. In Tests konnten die Forscher Lichter ausschalten, Fenster öffnen oder Boiler aktivieren – ausgelöst durch harmlose Wörter wie „danke“. Google hat inzwischen reagiert: Das Unternehmen führte verpflichtende Nutzerbestätigungen bei sensiblen Aktionen ein und implementierte einen Klassifikator, der indirekte Prompt-Injections erkennen soll.
Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.
Stadt Chemnitz: KI-Übersetzer beschleunigen Verfahren und sparen Kosten
Die Stadt Chemnitz nutzt seit Februar 2025 DSGVO-konforme KI-Übersetzergeräte, um Sprachbarrieren in Behörden zu überwinden. 112 Pocketalk-S-Geräte sind im Einsatz – mit überzeugenden Ergebnissen. Sven Spitzner, Leiter des Sachgebiets Technik und Telefonie, berichtet von beschleunigten Verfahren und reduzierten Dolmetscherkosten.
Die Smartphone-ähnlichen Übersetzer werden besonders im Bürgeramt, Welcome Center, bei der Kfz-Zulassung und im Jugendamt geschätzt. In einer Schule konnte etwa ein dringend notwendiges Elterngespräch kurzfristig ohne Dolmetscher erfolgreich durchgeführt werden. Trotz gelegentlicher Probleme mit starken Dialekten oder verschachtelten Sätzen werden die Übersetzungen als überwiegend akkurat wahrgenommen – ein Modell, das auch andere Städte wie Troisdorf bereits übernommen haben.
KI mit Schuldgefühlen kooperativer machen?
Kann künstliche Intelligenz kooperativer werden, wenn man ihr Schuldgefühle beibringt? Eine im Journal of the Royal Society Interface veröffentlichte Studie liefert dazu bemerkenswerte Erkenntnisse. Forscher ließen Software-Agenten das klassische „Gefangenendilemma“ spielen und statteten sie mit einem Zähler für unkooperative Handlungen aus.
Überschritt dieser Zähler einen Schwellenwert, gaben die Programme Punkte ab – ein digitales Äquivalent zu Schuldgefühlen. Das Ergebnis war eindeutig: Besonders soziale Schuld, die nur auftrat, wenn auch das Gegenüber betroffen war, förderte kooperatives Verhalten deutlich. Die „schuldigen“ Agenten verhielten sich merklich kooperativer als ihre emotionslosen Pendants. Ob sich diese Erkenntnisse auf komplexe KI-Systeme wie große Sprachmodelle übertragen lassen, bleibt allerdings offen.
Nvidias Antwort an China: Kill-Switch wäre „eine offene Einladung für Desaster“
Nvidia hat Vorwürfe der chinesischen Regierung entschieden zurückgewiesen, seine KI-Beschleuniger enthielten versteckte Kill-Switches. In einer Stellungnahme betont der Sicherheitschef des Unternehmens, dass die Chips „keine Hintertüren, keine Kill-Switches, keine Spyware“ enthalten.
Der Chiphersteller argumentiert, dass fest eingebaute Fernabschaltmechanismen die Grundprinzipien der Cybersicherheit verletzen würden. Solche Funktionen seien „permanente Fehler und eine offene Einladung zur Katastrophe“. Die Stellungnahme erfolgte, nachdem die chinesische Regierung dem Unternehmen weitreichende Hintertüren in seinen Chips vorgeworfen hatte.
(mali)
Künstliche Intelligenz
Wie der EU-Gerichtshof die DSGVO nachschärft
Im September 2025 hat die Datenschutzwelt gebannt nach Luxemburg geschaut. Gleich drei wegweisende Entscheidungen zur Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) standen beim Gerichtshof der Europäischen Union (Court of Justice of the European Union, CURIA) an, dem mehrgliedrigen Gerichtssystem der EU. Gebannt deshalb, weil die dortigen Rechtsauslegungen die teils unscharfen EU-Datenschutzvorschriften mit Leben füllen und für die Gerichte der Mitgliedsstaaten als sakrosankt gelten.
Los ging es am 3. September mit dem „Latombe“-Urteil (Az. T-553/23). Phillippe Latombe, ein Abgeordneter der französischen Nationalversammlung, hatte Ende 2023 eine Nichtigkeitsklage gegen die EU-Kommission eingereicht. Derlei Klagen verhandelt nicht der Europäische Gerichtshof (EuGH), sondern nur die zweithöchste Instanz, das Europäische Gericht (EuG) – so auch in diesem Fall.
Latombe wollte mit seiner Organklage den im Juli 2023 verabschiedeten Angemessenheitsbeschluss zu Fall bringen, der nach Art. 45 DSGVO die Rechtsgrundlage für Datentransfers zwischen EU- und US-Unternehmen bildet. Der Beschluss war zustande gekommen, weil die damalige US-Regierung von Präsident Joe Biden im Oktober 2022 mit dem „Trans-Atlantic Data Privacy Framework“ (TADPF) neue Schutzmechanismen für Daten europäischer Bürger in den USA installiert hatte. Allerdings hatte Biden diese Mechanismen nicht mit einem Gesetz abgesichert, sondern lediglich per präsidialem Dekret erlassen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie der EU-Gerichtshof die DSGVO nachschärft“.
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Künstliche Intelligenz
Für KI-Training: US-App zahlt Geld für abgehörte Telefonate
„Neon – Money Talks“ ist auf iPhones in den USA derzeit die viertmeistinstallierte Anwendung, noch vor Google und Whatsapp. In der Sparte Soziale Netzwerke liegt sie sogar auf Platz 2, nur geschlagen von Threads. Der Grund für den rasanten Aufstieg ist Geld. Neon zeichnet die mithilfe der App initiierten Telefongespräche auf und schüttet dafür 15 US-Cent pro Minute aus, maximal 30 US-Dollar pro Tag. Die Aufnahmen, so der Betreiber, würden dann für Trainings Künstlicher Intelligenzen weiterverkauft, bereinigt um personenbezogene Daten.
Um rechtliche Abhörverbote nicht zu verletzen, wird laut den Angaben nur der lokale Ton vom Handy selbst aufgenommen, nicht der Ton des Gesprächspartners am anderen Ende der Leitung. Nur wenn beide Gesprächspartner Neon-Teilnehmer sind, nimmt die dahinter stehende Firma Neon Mobile, Inc. demnach das volle Telefonat auf. Weil das natürlich deutlich aussagekräftiger ist, zahlt Neon dann auch jedem der Teilnehmer 30 Cent pro Minute.
Die App ist in den US-App-Stores sowohl Apples als auch Googles gelistet. In den Nutzungsbedingungen Neons sind eine Schiedsgerichtsklausel sowie ein Sammelklageverbot enthalten. Die Schiedsgerichtsklausel lässt sich ausschließen, indem man binnen 30 Tagen ab Vertragsabschluss (durch Installation der App) einen Brief an eine bestimmte Adresse in New York schickt.
„Don’t worry“ im Minenfeld
„Keine Sorge, unsere Technik filtert automatisch Namen, Nummer und andere persönliche Details heraus“, verspricht Neon. Allerdings gibt es kein Versprechen, dass die Aufnahmen geheim gehalten oder ausschließlich für KI-Trainings genutzt werden.
Im Gegenteil, die Vertragsklauseln Neons sind ein juristisches Minenfeld für Teilnehmer. Neon Mobile, Inc., sichert sich unwiderrufliche, weltweite, gebührenfreie, übertragbare und sublizenzierbare Lizenzen. Sie erlauben unter anderem, die Aufnahmen teilweise oder zur Gänze zu verkaufen, zu verwenden, zu kopieren, öffentlich aufzuführen, zum öffentlichen Abruf bereitzustellen und abgeleitete Werke zu erstellen, egal in welcher Form oder welchem Medium.
Noch dazu ist die Lizenz exklusiv. Das bedeutet, dass Teilnehmer etwaig selbst angefertigte Aufnahmen ihrer eigenen Telefongespräche nicht an Dritte verkaufen oder sonst lizenzieren können. Wer das schon getan haben sollte, haftet gegenüber Neos dafür. Auf Ansprüche bezüglich dessen, was Neon oder Neons Kunden aus den Aufnahmen generieren, verzichten Teilnehmer sowieso.
Selbstredend haften Teilnehmer auch, wenn sie bei ihren Unterhaltungen Rechte Dritter verletzen, also etwa, wenn sie bei einem Telefon einen Copyright-geschützten Text aussprechen oder eine Melodie summen. Das landet dann womöglich in LLMs, was teuer kommen kann. Und sollte der Einsatz der App irgendwo verboten sein und dennoch dort erfolgen, haften die Teilnehmer gegenüber Neon auch dafür. Selbst verbittet sich Neon betrügerische Nutzung zur unredlichen Lukrierung von Ausschüttungen, etwa durch ausführliches Schweigen, das Vorspielen von Aufnahmen oder einseitige Monologe.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Amazon.com zahlt Rekordstrafe für untergeschobene Prime-Abos
Amazon.com soll Millionen Verbrauchern in den USA durch verwirrende und irreführende Designs kostenpflichtige Prime-Abonnements untergeschoben haben. Gleichzeitig soll der Online-Händler die Kündigung von Prime-Abos absichtlich schwierig gemacht haben. Mit diesen Vorwürfen hat die US-Handelsaufsicht FTC (Federal Trade Commission) Amazon 2023 verklagt. Das Unternehmen sowie zwei verantwortliche Amazon-Manager akzeptieren jetzt einen Vergleich, in dessen Rahmen der Konzern eine Milliarde US-Dollar Strafe zahlt.
Das entspricht größenordnungsmäßig der Hälfte des weltweit erzielten Konzernumsatzes an einem durchschnittlichen Tag. Die Hälfte der Strafe ist alsbald fällig, die zweite Hälfte in eineinhalb Jahren. Zusätzlich muss Amazon 1,5 Milliarden US-Dollar an übervorteilte US-Kunden zurückzahlen. Es wird das zweitgrößte von der FTC je erwirkte Rückerstattungsprogramm. Nur bei Volkswagen hat die FTC in Folge des Dieselskandals einen größeren Geldberg abtragen lassen, nämlich 9,5 Milliarden Dollar.
„Die Beweislage hat gezeigt, dass Amazon hoch entwickelte Abo-Fallen entworfen hat, um Verbraucher zu manipulieren, damit sie sich zu Prime anmelden“, zürnt FTC-Vorsitzender Andrew N. Ferguson, „Und dann hat es es Verbrauchern überaus schwer gemacht, ihre Abonnements zu beenden.“ Interne Amazon-Unterlagen würden belegen, dass das wissentlich geschah; beispielsweise wurden die untergejubelten Abos als „unausgesprochener Krebs“ bezeichnet.
Konkrete Maßnahmen
Im Vorfeld der Klage soll Amazon Unterlagen unterdrückt und bewusst falsche Angaben gemacht haben, um die FTC-Untersuchung zu behindern und hinauszuzögern. Diese Vorwürfe stellt das Unternehmen in Abrede.
Die nun erzielte Vereinbarung mit Amazon soll sicherstellen, dass der Konzern solches nicht mehr tut. Zu den Maßnahmen zählt eine deutliche, auffallende Schaltfläche zur Ablehnung des Prime-Abos im Bestellvorgang. „Amazon darf keine Schaltfläche mehr haben, die sagt ‚Nein, ich möchte keine spesenfreie Zustellung.'“, betont die FTC.
Zudem verpflichtet sich Amazon dazu, Abonnementkündigungen einfach zu gestalten. Sie dürfen weder schwierig noch zeitaufwendig sein, und müssen über die gleiche Methode erfolgen können, mit der das Abo ursprünglich abgeschlossen wurde. Diese Verpflichtungen beziehen sich nur auf die Vereinigten Staaten von Amerika.
Auch dem Autor dieser Zeilen hat Amazon es irgendwann geschafft, ein ungewolltes Prime-Abonnement unterzujubeln. Dabei passe ich da auf, wie ein Haftlmacher. Was ich da falsch geklickt habe, weiß ich bis heute nicht. Es reichte auch nur ein einzelner Klick – und das, bevor ich die wirklich gewünschte Bestellung überhaupt abgeschlossen hatte.
Als ich dieses ungewollte Abo sofort kündigen wollte, stellte sich heraus, dass es dazu während der gebührenfreien Einführungsphase offenbar keine Möglichkeit gab. Zumindest konnte ich ihn auf der Webseite des Online-Shops nicht finden. Ich musste das Storno über einen Chat mit einem Amazon-Mitarbeiter aushandeln.
Die FTC feiert die Zahlung in Höhe von einer Milliarde Dollar als die bislang höchste Strafe für Verletzung einer FTC-Regel. Das ist korrekt, allerdings hat die FTC auf anderer Rechtsgrundlage schon härter durchgegriffen: In Folge des Cambridge-Analytica-Skandals hat die Behörde Facebook (Meta Platforms) 2019 mit fünf Milliarden Dollar zur Kasse gebeten. Dieser Fall (Az. C-4365) wird bis heute vor Gericht verhandelt.
(ds)
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