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Künstliche Intelligenz

Breko: Glasfaser jetzt vor mehr als der Hälfte aller Wohneinheiten


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Der ehemalige Bundesdigital- und Vekehrsminister Volker Wissing (FDP) darf sich freuen: Zwar ist er seit Mai nicht mehr im Amt, aber ein offizielles, nicht unendlich ambitioniertes Ziel wurde erreicht: An mehr als der Hälfte aller Wohneinheiten, Gewerbe und Behörden führt Glasfaser vorbei. Das hatte die Ampelbundesregierung 2022 als Zwischenziel ausgegeben. Und laut einer vom Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) in Auftrag gegebenen, jährlich durchgeführten Analyse der Daten der Telekommunikationsanbieter ist genau diese Marke im Juni 2025 nun überschritten worden: 52,8 Prozent seien nun „Homes Passed“, so die Analyse.

Grundsätzlich wäre also die Hälfte der Republik an die schnellste massenverfügbare Internetanbindungstechnik anschließbar. Und damit könnte das ein einträgliches Geschäft für die Betreiber sein. Doch ohne Kabel zum Haus und gegebenenfalls auch im Haus ist das vorerst weitgehend graue Theorie – denn mit Internet vor der Tür lässt sich für die Anbieter kein Geld verdienen. In den Zahlen, die Jens Böcker. Professor an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg für den Breko, erhoben hat, sieht dieser Dreiklang konkret so aus: 24,3 Millionen potenzielle Nutzer haben Aussicht auf schnelles Internet (Homes Passed), 12,6 Millionen haben dafür sogar schon eine Leitung (Homes Connected) – und 6,6 Millionen haben tatsächlich einen Glasfaseranschluss gebucht. Damit können die Anbieter zwar ordentliche, aber auch keine enormen Zuwachsraten verbuchen.

Der Schauplatz wechselt daher zunehmend vom Straßen- zum Häuserkampf: Um Geld zu verdienen, müssen die Anbieter Kunden gewinnen. Am effizientesten geht das bei Mehrfamilienhäusern: Einmalige Verlegung im Straßenland (“Homes Passed”, einmaliger “Hausstich”), und dann die Verlegung auf der sogenannten Netzebene 4: dem Anschließen der Nutzer im Haus selbst – wo gerade bei Mietskasernen eine Vielzahl Nutzer schnelle Anschlüsse buchen könnte. Doch die derzeit geltenden Regelungen gelten in der Branche als unpraktisch – zum einen, weil die Anreize für die Hauseigentümer gering sind, die Glasfaserunternehmen ausbauen zu lassen. Zum anderen, weil jeder Nutzer einzeln überzeugt werden muss. Und vielen reicht derzeit offenbar VDSL noch: Die Zahl der Nutzer ist noch einmal auf 20,5 Millionen angestiegen, so die Marktforscher. Vor allem Fernsehkabel- und einfache DSL-Anschlüsse verloren weiter an Marktanteilen.

Was für das Branchenschicksal die absehbar wichtigste Frage wird: wie sich das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und die Bundesnetzagentur zu einer Abschaltungslogik für die Kupfernetze positionieren werden. Denn in einigen Gegenden der Republik wird das allmählich relevant: insbesondere in Schleswig-Holstein, wo fast 93 Prozent als Passed gelten und fast zwei Drittel als grundsätzlich angeschlossen, wird aus den Gedankenspielen ein absehbar realistisches Szenario. In Baden-Württemberg, im Saarland und in Bayern wiederum ist das noch weit entfernt: hier dürfte noch auf Jahre VDSL für die meisten Bürger der Standard bleiben.

In der Branche wird deshalb mit Argusaugen geschaut, wie sich der VDSL-Platzhirsch verhält, die Deutsche Telekom. Die liegt bei der Zahl ihrer realisierten Glasfaseranschlüsse noch deutlich hinter der Summe ihrer Mitbewerber. Damit zeigte sich vor Wochenfrist auch Telekom-Chef Tim Höttges nicht vollständig glücklich – doch aus Sicht des Bonner Konzerns verlaufe weiterhin alles nach dem selbstgesteckten Plan. Zuletzt hatte die Telekom verstärkt auf Kooperationen gesetzt und unter anderem auch mit 1&1 eine Vermarktung von Telekom-eigenen Glasfaseranschlüssen vereinbart. Noch aber ist die Telekom eher der abwartende Riese im Hintergrund: Von den 10 Millionen Homes Passed sind bei ihr nur 2,5 Millionen Einheiten auch per Hausstich erschlossen und gerade einmal 1,7 Millionen Kunden haben bei ihr einen Glasfaseranschluss gebucht. Solange vielen Kunden VDSL ausreicht oder notfalls per Mobilfunk nachgeholfen werden kann, gibt es für sie auch wenig Grund zur Hektik, anders als für manche Mitbewerber. Zudem spielt ihr die aktuelle politische Dynamik derzeit eher in die Karten.

Ein Grund, warum der Breko nun klare Forderungen an den neuen Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) hat. Wildberger hat bislang zwar kein ganz genaues Ziel ausgegeben, welche Glasfaserquote wann wie erreicht sein soll. Zuletzt sprach er von 70 Prozent Glasfaser, die Ende der Legislatur 2029 erreicht sein sollten – kein sonderlich ambitioniertes Ziel. Zugleich hatte Wildberger davor gewarnt, DSL-Infrastrukturen „einfach nur abzuschalten“. Sein Haus soll in den kommenden Wochen erste Überlegungen für eine geordnete Migration vorlegen.

Breko-Geschäftsführer Stephan Albers fordert dabei jetzt ein konkretes Konzept – das mit einer Reform des Telekommunikationsgesetzes einhergehen soll. Zugleich will der Breko-Geschäftsführer auf keinen Fall eine andere Idee des Wildberger-Ministeriums umgesetzt sehen: Das hatte vorgeschlagen, bei der Gebäudeverkabelung auf Netzebene 4 die Nutzung durch Dritte über regulierte Entgelte zu steuern. Für die Mitglieder des Breko, deren Ausbau an vielen Stellen weiter fortgeschritten ist als der der Telekom, sollte dieser Vorschlag schnell wieder zu den Akten gelegt werden, fordert Albers. Derzeit befinde man sich mit der Wohnungswirtschaft auf einem guten Weg, heißt es vom Breko, dort seien die in einer Glasfaserverlegung liegenden Chancen zur Aufwertung inzwischen erkannt worden.

Für beendet erklärt Albers hingegen eine andere Diskussion. Das Ersetzen von Festnetzanschlüssen durch Mobilfunk sei real kein Thema – die Quote für mobile Festnetzersatzanschlüsse sei über Jahre stabil. Etwa sechs Prozent der Menschen würden mit Mobilfunk allein glücklich sein. Den Mobilfunkern deshalb aber das obere 6 Gigahertz-Funkspektrum zur alleinigen Nutzung zu überlassen, komme nicht in Frage.


(mho)



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Tesla knickt wohl ein: iPhone-Integration mit CarPlay angeblich in Arbeit


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Tesla testet intern offenbar die Integration von Apple CarPlay: Der Elektroautohersteller arbeitet einem Bericht zufolge an der bei anderen Fahrzeugmodellen gängigen iPhone-Integration, die auf dem Smartphone gespeicherte Apps auf das Infotainmentsystem bringt. Intern sei die Einführung von CarPlay in den kommenden Monaten im Gespräch, wie die Finanznachrichtenagentur Bloomberg am Donnerstag unter Berufung auf mit dem Projekt vertraute Personen berichtet. Der Plan könne sich aber ändern. Weder Tesla noch Apple kommentierten den Bericht bislang.

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Aktuell entwickelt Tesla demnach nur Support für drahtloses CarPlay, nicht aber das Android-Pendant Android Auto – und auch nicht das neuere CarPlay Ultra. CarPlay und Android Auto sind in anderen Fahrzeugen längst gängig und stehen Umfragen zufolge hoch im Kurs bei Autokäufern (ebenso wie bei Nutzern von Mietwagen und Flottenfahrzeugen). Die iPhone-Integration solle auch dabei helfen, die schwächelnden Verkäufe wieder anzukurbeln, merkt die Finanznachrichtenagentur – manche Kaufinteressenten würden auf das Fehlen von CarPlay als Grund für den Nicht-Tesla-Kauf verweisen.

Tesla ist bislang der prominenteste CarPlay-Verweigerer unter den großen Autoherstellern. Das Unternehmen stellt seit jeher das hauseigene System in den Mittelpunkt und betonte die Wichtigkeit, darüber die volle Kontrolle zu behalten. Andere EV-Startups wie Rivian sind diesem Weg inzwischen gefolgt. Auch erste große Hersteller wie General Motors stellen CarPlay und Android Auto auf den Prüfstand.

Die CarPlay-Oberfläche läuft dem Bericht zufolge in einem Fenster und übernimmt somit nicht den kompletten großen Bildschirm des Tesla-Infotainmentsystems. „Full Self Driving“ lasse sich im Zusammenspiel mit CarPlay-Navigation verwenden, schreibt Bloomberg. Wichtige Fahrzeugfunktionen lassen sich über CarPlay generell nicht ansteuern. Hersteller können aber iOS-Apps anbieten, mit denen sich Fahrzeugelemente wie die Sitzheizung bedienen lassen, ohne dafür die CarPlay-Oberfläche verlassen zu müssen. CarPlay Ultra soll das iPhone- und Auto-Betriebssystem besser verschmelzen, ist bislang aber nur bei Aston Martin zu finden.

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(lbe)



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Knappe Mehrheit: EU-Parlament stimmt für aufgeweichtes Lieferkettengesetz


Mit einer knappen, aber überraschenden Mehrheit hat das EU-Parlament seinen Kurs zur Reform der Lieferkettenrichtlinie angenommen. Am Donnerstag stimmten 382 Abgeordnete für die Verhandlungsposition, 249 waren dagegen, 13 enthielten sich.

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Das Votum markiert einen Wendepunkt bei der Gestaltung des Lieferkettengesetzes (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) und der Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive). Die von den Parlamentariern beschlossene Version sieht signifikante Lockerungen der Pflichten vor und reduziert die Zahl der betroffenen Unternehmen drastisch.

Getrieben wurde die Entscheidung vor allem von der konservativen Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) mit den Mitgliedern von CDU und CSU. Sie wollen Unternehmen von bürokratischem Aufwand entlasten, den die bisherigen Nachhaltigkeitsauflagen auch für kleinere Firmen bedeuten. Die Bundesregierung hat das deutsche Lieferkettengesetz im September bereits faktisch abgeschafft.

Die EU verfolgte lange mit dem Green Deal das Ziel, Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren globalen Lieferketten zu unterbinden. Die nun verabschiedete Linie ist ein deutliches Signal an die Wirtschaft. Berichterstatter Jörgen Warborn (EVP) betonte: „Wir vereinfachen Regeln, senken Kosten und geben den Unternehmen die Klarheit, die sie brauchen, um zu wachsen, zu investieren und gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen.“

Der erste Pfeiler der Reform betrifft die Pflicht zum Erstellen sozialer und ökologischer Berichte. Die Abgeordneten haben hier die Schwellenwerte für die Berichterstattungspflicht, die die EU-Kommission ursprünglich angesetzt hatte, massiv nach oben korrigiert: Betroffen sein sollen nur noch große Unternehmen mit durchschnittlich über 1750 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro. Nur solche Konzerne müssten demnach auch im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung – dem EU-weiten Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen – Nachhaltigkeitsberichte vorlegen.

Ferner stellt das Parlament auf eine substanzielle Vereinfachung der Berichtsinhalte ab. Die Standards dafür sollen weiter vereinfacht und reduziert werden, wobei weniger qualitative Angaben erforderlich wären. Die branchenspezifische Berichterstattung soll künftig freiwillig sein. Damit wird ein potenziell sehr aufwändiger Aspekt entschärft.

Ein besonderer Schutz soll kleineren Unternehmen zuteilwerden, die in der Lieferkette großer Konzerne agieren. Solche Geschäftspartner wären vor den Berichtspflichten ihrer größeren Vertragspartner geschützt. Letztere dürften also auch keine zusätzlichen Informationen verlangen, die über die freiwilligen Standards hinausgehen.

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Noch größeren Spielraum als bei der Berichterstattung sehen die neuen Anforderungen bei den eigentlichen Sorgfaltspflichten (Due Diligence) vor, die auf die Überwachung und Vermeidung negativer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt in der Lieferkette abzielen. Auch hier haben die Abgeordneten die Schwellenwerte deutlich angehoben, sodass nur noch die größten Unternehmen mit über 5000 Mitarbeitern und einem jährlichen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro betroffen wären. Im ursprünglichen Entwurf der Kommission für den „Anti-Bürokratie-Omnibus“ lag die Grenze bei 1000 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro.

Diese Konzerne sollen künftig auch nur noch einen risikobasierten Ansatz verfolgen, um negative Auswirkungen ihres Handelns zu erkennen. Das bedeutet eine Abkehr von einer systematischen, flächendeckenden Überprüfung. Bei der Informationsbeschaffung bei den Zulieferern will das Parlament ebenfalls das Entlastungsprinzip durchsetzen. Auch hier dürften die betroffenen Großunternehmen zusätzliche Auskünfte von kleineren Zulieferern nur noch in begründeten Ausnahmefällen anfordern.

Ein weiterer kontroverser Punkt ist die Streichung der Pflicht zur Vorlage eines Übergangsplans zum Angleichen des Geschäftsmodells an die Ziele des Pariser Klimaabkommens. Die betroffenen Unternehmen müssten diesen strategisch wichtigen Plan zum CO₂-Einsparen künftig nicht mehr verpflichtend vorlegen.

Bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten können weiterhin Geldbußen verhängt werden. Die Leitlinien für die Sanktionen sollen von der Kommission und den Mitgliedstaaten festgelegt werden. Wichtig ist die Ansage, dass Verstöße auf nationaler Ebene geahndet werden, nicht durch eine neue EU-Behörde. Zugleich sollen betroffene Personen, deren Rechte in der Lieferkette verletzt wurden, einen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Um die Umsetzung der komplexen EU-Vorschriften zu erleichtern, haben die Abgeordneten die Kommission aufgefordert, ein digitales Portal für Unternehmen einzurichten. Dieses soll kostenlosen Zugang zu Vorlagen, Leitlinien und Informationen über alle EU-weiten Berichtspflichten bieten und damit den einheitlichen EU-Zugangspunkt für Firmendaten ergänzen. Die parlamentarische Linie dient nun als Basis für die Verhandlungen mit dem Ministerrat und der Kommission.

Mit der Richtlinie sollen generell vor allem große Konzerne verpflichtet werden, ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt wie Kinderarbeit, Sklaverei, Arbeitsausbeutung, Verschmutzung, Entwaldung, übermäßigen Wasserverbrauch oder die Schädigung von Ökosystemen abzumildern. Zuvor traten etwa bei Apple, Samsung & Co. mehrfach Missstände in den Lieferketten zutage.

Die Mehrheit kam mit Stimmen der EVP-Fraktion und der rechtskonservativen EKR zustande, zu der etwa die Partei von Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni gehört. Auch Abgeordnete des Bündnisses PfE um Ungarns Regierungschef Viktor Orban und die französische Partei Rassemblement National (RN) sowie der ESN-Fraktion, der unter anderem die AfD angehört, sprachen sich dafür aus.

Sozialdemokraten und Grüne kritisieren scharf, dass die EVP und ihr Fraktionschef Manfred Weber (CSU) den Vorschlag mit Hilfe der Rechtsaußen-Fraktionen durchgebracht habe. Ende Oktober war ein erster Versuch gescheitert, einen von EVP, Sozialdemokraten und Liberalen ausgehandelten Kompromiss zu beschließen, nachdem unter anderem Abgeordnete der Sozialdemokraten nicht mitgezogen hatten.


(mack)



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Schwerlast-Booster: Blue Origin schafft Rücklandung


Das Raumfahrtunternehmen Blue Origin hat erstmals eine gebrauchte Antriebsstufe einer Orbitalrakete rückgelandet. Diese Leistung war bislang ein Monopol SpaceX‘. Der Booster der Schwerlastrakete New Glenn ist am Donnerstag auf einer im Atlantik schwimmenden Plattform gelandet. Tausende Mitarbeiter Blue Origins, die das Geschehen über eine Liveübertragung verfolgten, brachen in lauten Jubel aus.

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Blue Origin ist das Kunststück bereits im zweiten Versuch gelungen. Vor fast genau zehn Jahren, am 23. November 2015, hat Blue Origin, ebenfalls schon im zweiten Anlauf, erstmals die Rücklandung des Boosters der „New Shepard“-Rakete geschafft. Der große Unterschied: New Shepard ist keine Orbitalrakete, wie New Glenn es ist. Diese Schwerlastrakete ist knapp 100 Meter hoch und hat einen Durchmesser von sieben Metern. Sie kann bis zu 45 Tonnen in eine niedrige Erdumlaufbahn (Low Earth Orbit, LEO) oder gut 13 Tonnen in einen geostationären Transferorbit (GTO) transportieren. New Glenn soll für unbemannte wie bemannte Missionen eingesetzt werden, auch zu anderen Himmelskörpern.


Der untere Teil einer Raketenstufe mit ausgefahrenen Standfüßen, im Hintergrund der Atlantik

Der untere Teil einer Raketenstufe mit ausgefahrenen Standfüßen, im Hintergrund der Atlantik

Als sich der Rauch verzieht, steht das Ding.

(Bild: Screenshot/Blue Origin)

Die rückgelandete Antriebsstufe namens „Never Tell Me the Odds“ (etwa „Sag mir nie die Wahrscheinlichkeit“) könnte nun aufgearbeitet und wiederverwendet werden. Ihr Design ist auf mindestens 25 Starts ausgelegt, was die Kosten von Raketenstarts deutlich senkt. Das Unternehmen hofft, bald SpaceX härter Konkurrent machen zu können. New Glenn kann ungefähr doppelt so viel Nutzlast in erdnahe Orbits transportieren wie SpaceX‘ Falcon 9.

Hauptzweck des Raketenstarts am Donnerstag war, die NASA-Mission Escapade ins Weltall zu befördern. Escapade steht für „Escape and Plasma Acceleration and Dynamics Explorers„. Mit zwei Sonden an Bord hob die Rakete New Glenn vom Kap Canaveral in Florida um 15:55 Ortszeit ab. Die beiden Sonden heißen Blue und Gold. Sie fliegen zunächst zu einem Lagrange-Punkt 2 im System Sonne-Erde. An diesen Punkten halten sich die Schwerkräfte von Sonne und Erde die Waage, sodass Objekt mit geringer Masse, wie beispielsweise Satelliten, ohne Antrieb die Sonne stabil umkreisen können.

Mittransportiert wurde zudem ein neuartiger Satellit Viasats, der die Tauglichkeit seines Designs für das Communications Services Project der NASA unter Beweis stellen muss. Mit diesem Projekt möchte die US-Raumfahrtagentur gemeinsam mit sechs kommerziellen Anbietern Satellitenkonstellationen entwickeln, die zur Kommunikation mit anderen Objekten im Orbit genutzt werden können, insbesondere Erdbeobachtungssatelliten.

Blue und Gold sollen noch im November wieder aufbrechen: Sie werden ihre eigenen Triebwerke zünden und mithilfe der Erdschwerkraft gen Mars beschleunigen. Dort angekommen, sollen sie untersuchen, wie Sonnenwind mit der magnetischen Umgebung des Mars interagiert. Das soll Erkenntnisse über das Verschwinden der Marsatmosphäre bringen.

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(ds)



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