Datenschutz & Sicherheit
Schwachstellenforschung: Zero Day Initiative feiert 20. Geburtstag
Die Zero Day Initiative (ZDI) von Trend Micro ist 20 Jahre alt. Anlässlich des Jubiläums verweist das Cybersicherheits-Unternehmen auf den eigenen Erfolg: Es hat sich in dieser Zeit zum größten herstellerübergreifenden Programm zur koordinierten Offenlegung (Coordinated Disclosure) von Schwachstellen in Software entwickelt. Seit zwei Jahrzehnten vermittelt Trend Micro die Ausschüttung von Prämien („Bug Bounty“) für entdeckte Sicherheitslücken.
Trend Micro erinnert daran, dass das Programm 2005 eher bescheiden angefangen hat. Ins Leben gerufen hat es die Cybersecurity-Firma Tipping Point. Ziel war es, Sicherheitsforscher finanziell zu belohnen, wenn sie bis dato unbekannte Sicherheitslücken an die jeweiligen Hersteller melden. Erst nachdem diese die Fehler beseitigt haben, veröffentlicht ZDI Details der Lücken. So sollen keine Attacken motiviert werden, bevor die Sicherheitslücken geschlossen sind.
Pwn2Own eng verbandelt
Auch der Exploit-Wettbewerb Pwn2Own, der dieses Jahr erstmals in Berlin stattfand und einige der weltbesten Finder von Schwachstellen anzog, ist seit seiner Erfindung im Jahr 2007 eng mit der Zero Day Initiative verbunden. 2015 hat Trend Micro dann Tipping Point für 300 Millionen US-Dollar gekauft und damit auch die Verantwortung für die ZDI übernommen.
Laut einer von Trend Micro zitierten Zählung verantwortungsvoll offengelegter Sicherheitslücken wurden allein im Vorjahr 73 Prozent über die Zero Day Initiative weitergegeben. Trend Micro erklärt, dass sie ihre Kunden im Schnitt zwei Monate eher vor darüber gemeldeten Sicherheitslücken schützen können als die betroffenen Softwarehersteller.
Mittlerweile arbeiten in dem Unternehmen über 450 Forschende in 14 sogenannten Threat Centern. Außerdem tragen 19.000 unabhängige Forschende ihre Ergebnisse bei.
(mma)
Datenschutz & Sicherheit
Sicherheitslücken gefährden IBM AIX und QRadar SIEM
IBMs IT-Schutzlösung QRadar SIEM und das Serverbetriebssystem AIX sind verwundbar. Die Entwickler haben unter anderem eine „kritische“ Sicherheitslücke mit Höchstwertung geschlossen.
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Bislang gibt es keine Berichte, dass Angreifer die Lücken bereits ausnutzen. Um Systeme vor möglichen Attacken zu schützen, sollten Admins die verfügbaren Sicherheitspatches jedoch zeitnah installieren.
Verschiedene Gefahren
In einer Warnmeldung listen die Entwickler vier Schwachstellen in AIX und VIOS auf. Eine davon (CVE-2025-36250) ist mit dem höchstmöglichen CVSS Score 10 von 10 eingestuft. Die Schwachstelle betrifft konkret NIM Server und erlaubt es entfernten Angreifern, eigene Befehle auszuführen. Aufgrund der kritischen Einstufung ist davon auszugehen, dass Systeme nach einer erfolgreichen Attacke als vollständig kompromittiert gelten.
Zwei weitere „kritische“ Schwachstellen (CVE-2025-36251, CVE-2025-36096) erlauben Schadcode-Attacken oder den Zugriff auf private Schlüssel. Setzen Angreifer an einer weiteren Lücke (CVE-2025-36236 „hoch„) an, können sie Dateien ins System schreiben. Die dagegen gerüsteten Versionen sind in der Warnmeldung aufgeführt.
Eine „kritische“ Schwachstelle (CVE-2025-16971) betrifft die Azure-SDK-for-Java-Komponente von QRadar SIEM. Darüber können Angreifer Sicherheitsfeatures umgehen. Was das konkret bedeutet und wie so ein Angriff ablaufen könnte, führen die Entwickler derzeit nicht aus.
Eine weitere Schwachstelle (CVE-2025-33119 „mittel) betrifft die Anmeldung. Sind Angreifer authentifiziert, können sie in Konfigurationsdateien auf Zugangsdaten zugreifen. Die Entwickler geben an, die Sicherheitsprobleme in QRadar 7.5.0 UP14 IF01 gelöst zu haben.
Zuletzt haben die Entwickler eine Root-Sicherheitslücke in IBM Db2 geschlossen.
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(des)
Datenschutz & Sicherheit
Auslegungssache 147: Ein Bus durch den Regel-Dschungel
Holger Bleich, Joerg Heidrich und Falk Steiner bilden in Episode 147 des c’t-Datenschutz-Podcasts ironisch eine „Selbsthilfegruppe der Überforderten“. Und das nicht ohne Grund: Mit dem digitalen Omnibusgesetz will die EU-Kommission den Berg an Digitalvorschriften lichten – vom Data Act über die E-Privacy-Richtlinie bis hin zur DSGVO. Der Plan: aufräumen, vereinheitlichen und die Compliance-Kosten senken. Die Realität: ein neuer, komplexer Riesenentwurf, der alles verändern könnte.
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Journalist und heise-online-Autor Falk Steiner beim Podcasten in der „Selbsthilfegruppe“
Besonders die geplanten Änderungen an der DSGVO sorgen für Gesprächsstoff. So soll der Begriff der personenbezogenen Daten enger gefasst werden. Ob eine Information als personenbezogen gilt, hinge künftig davon ab, ob die verarbeitende Stelle selbst eine Person identifizieren kann. Das könnte weitreichende Folgen haben. Positiv bewerten die Experten die geplante Anhebung der Schwelle für die Meldepflicht von Datenschutzpannen. Diese soll künftig erst bei einem „hohen Risiko“ greifen, was Unternehmen und Behörden von Bürokratie entlasten würde. Die Meldefrist würde von 72 auf 96 Stunden verlängert.
Bahn frei fürs KI-Training?
Auch die Regeln für missbräuchliche Auskunftsanträge sollen angepasst werden. Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO sollen restriktiver definiert werden. Die Diskutanten sehen diese Entwicklung kritisch, da sie Tür und Tor für umfangreiches Tracking öffnen könnte. Brisant sind die geplanten Erleichterungen für KI-Training: Für die Verarbeitung personenbezogener Daten für maschinelles Lernen soll grundsätzlich ein „berechtigtes Interesse“ ausreichen, statt einer Einwilligung. Steiner und Bleich befürchten, dass von dieser Senkung des Schutzniveaus vor allem große Tech-Konzerne wie Meta und Google profitieren würden.
Große Unklarheit herrscht beim Versuch, das Cookie-Chaos zu beenden. Künftig soll es möglich sein, Tracking mit einem Klick abzulehnen – und diese Entscheidung muss dem Entwurf zufolge sechs Monate lang respektiert werden. Allerdings ist offen, wie Webseiten das technisch erkennen sollen, ohne selbst wieder Daten zu speichern. Steiner fasst das Dilemma trocken zusammen: „Man kann’s einfacher machen – oder komplizierter. Die Kommission hat sich offenbar für Letzteres entschieden.“
Das Fazit der Runde fällt skeptisch aus. Obwohl der Entwurf einige sinnvolle Anpassungen enthält, wirft er vor allem neue Fragen auf und stellt etablierte Praktiken infrage. Statt Rechtsfrieden zu schaffen, drohen jahrelange, neue Auseinandersetzungen vor den Gerichten. Für Steiner ist klar: Dies ist erst der Anfang eines langen und komplizierten Gesetzgebungsprozesses.
Episode 147:
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Hier geht es zu allen bisherigen Folgen:
(hob)
Datenschutz & Sicherheit
Kritische Infrastruktur: Bundestag verabschiedet NIS2-Gesetz
Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition und der AfD hat der Bundestag am Donnerstagnachmittag das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz für mehr Sicherheit in Netzen und Informationssystemen verabschiedet. Mit dem Gesetz setzt Deutschland die Vorgaben der europäischen Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2) mit über einem Jahr Verspätung um.
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Das Gesetz verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen zu erhöhten Schutz- und Präventionsmaßnahmen gegen Angriffe auf ihre Systeme. Zugleich erweitert es den Kreis der betroffenen Unternehmen und Behörden erheblich. Das sind unter anderem Unternehmen aus den Bereichen Energie, Gesundheit, Transport oder digitale Dienste. Auch für Behörden und die Verwaltung gelten neue Regeln.
Erweiterte Schutzmaßnahmen
Die betroffenen Unternehmen und Einrichtungen müssen künftig Schutzmaßnahmen wie etwa Risikoanalysen, Notfallpläne, Backup-Konzepte oder Verschlüsselungslösungen ergreifen. Cyberangriffe müssen binnen 24 Stunden dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet werden, das mit dem Gesetz mehr Aufsichtsbefugnisse erhält und bei schwerwiegenden Verstößen Bußgelder verhängen kann.
Während sich die Linke enthielt, stimmte die Fraktion Bündnis90/Grüne gegen das Gesetz. Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, den Schutz kritischer Infrastrukturen endlich mit einem „echten Kritis-Dachgesetz“ zu regeln. Das Kritis-Dachgesetz soll weitere Teile der EU-Vorgaben umsetzen. Ein Entwurf der Bundesregierung wird derzeit in den Ausschüssen beraten, auch die Vorschläge der Grünen landen nun dort.

heise security veranstaltet am 10. Dezember ein Webinar zu NIS-2, das nicht nur erklärt, wer konkret von NIS-2 betroffen ist, sondern auch, was die Richtlinie in der Praxis für ein Unternehmen bedeutet.
Deutschland hängt mit der Umsetzung von NIS2 und dem Kritis-Dachgesetz deutlich hinterher. Die Ampel-Regierung hatte ihren Entwurf nicht mehr vor dem Scheitern der Koalition durch den Bundestag bekommen, sodass Schwarz-Rot einen neuen Entwurf vorlegen musste. Eigentlich hätte die Richtlinie schon im Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die EU droht im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens bereits mit Konsequenzen.
Der Branchenverband Bitkom begrüßte die Entscheidung des Bundestags als überfällig. Mit dem Gesetz werde die Cybersicherheit in Deutschland gestärkt, allerdings könnten die Neuregelungen „erhebliche Auswirkungen“ auf die Investitionsentscheidungen von Unternehmen haben. „Äußerst positiv“ sei, dass nun auch Bundesbehörden in den Anwendungsbereich von NIS-2 einbezogen werden.
Konsequenzen für Netzbetreiber
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Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) spricht von einem „grundsätzlich wichtigen und notwendigen Schritt für mehr Sicherheit“. Die Netzbetreiber sind aber skeptisch, was die Regeln für den Einsatz kritischer Komponenten betrifft.
„Der Gesetzentwurf erlaubt Eingriffe nicht nur bei Mobilfunkkomponenten, sondern pauschal auch bei Glasfasernetzen – selbst für bereits eingesetzte Komponenten“, sagt Sven Knapp, Leiter des Breko-Hauptstadtbüros. „Das sorgt für Unsicherheit.“ Der Breko appelliert an den Bundesrat, sich für eine „präzisere und praxistaugliche Regelung“ stark zu machen.
(vbr)
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