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Digitale Identität: Deutsche Behörden überwachen die Verwendung nicht


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Die deutsche Bundesregierung ist bemüht, Bedenken rund um Datenschutz und Nachverfolgbarkeit bei der geplanten E-Brieftasche auf Basis des Rechtsakts für eine europäische digitale Identität (EUid) auszuräumen. Die in Deutschland vorgesehene Wallet für die EUDI (European Digital Identity) werde ausschließlich direkte Kommunikation zwischen der entsprechenden App und der empfangenden Prüfstelle nutzen, schreibt das federführende Digitalministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage im Bundestag.

Dieser Ansatz ermögliche sichere, lokale und nutzergesteuerte Übertragung personenbezogener Daten, betont die Regierung. Zentrale Server würden etwa bei der Vor-Ort-Präsentation mobiler Führerscheine oder Fahrzeugdokumente nicht beteiligt. Gleiches gelte für den Einsatz der Wallet als Fahrkarte für den Personnennahverkehr (ÖPNV) sowie Nachweise etwa für Zeugnisse, berufliche Abschlüsse, Bankvollmachten oder Kreditkarten.

Insbesondere geht die Exekutive so auf Vorwürfe ein, die Bürgerrechtsorganisationen wie die American Civil Liberties Union (ACLU), das Center for Democracy and Technology (CDT), die Electronic Frontier Foundation (EFF), das Electronic Privacy Information Center (EPIC) sowie Epicenter.works jüngst erhoben haben. Sie befürchten, dass ausstellende Behörden prinzipiell in der Lage sein könnten, die Nutzung der digitalen Identität nachzuverfolgen. Eine solche „Phone-Home-Funktion“ müsse ausgeschlossen werden, um Nutzer nicht gläsern zu machen. Mitunterzeichner wie die eID-Expertin Kaliya Young monieren, dass der Standard ISO mDL/mDOC 18013-5, der eine solche Serverabrufoption quasi vorinstalliere, in der Referenzarchitektur für die EUDI-Wallet vorgeschrieben und auch in Nordamerika weit verbreitet sei.

Der erwähnte ISO-Standard definiere verschiedene Modi zur Übertragung von Daten aus mobilen Führerscheinen (mDL), hält das Digitalministerium dagegen. Er umfasse nicht nur serverbasierte Abrufe, die in Deutschland keine Rolle spielen sollen. Die deutsche Blaupause zur Umsetzung der EUDI-Wallet sehe vor, dass der Austausch von Nachweisen ausschließlich direkt zwischen der digitalen Brieftasche des Nutzers und der empfangenden Stelle erfolge. Der jeweilige Aussteller der Nachweise sei in diesen Übertragungsvorgang nicht eingebunden und erhalte keine Informationen über deren Verwendung. Eine Rückmeldung („Phone-Home“) finde somit nicht statt.

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Die deutsche Wallet werde so konzipiert, dass signierte Daten verwendet werden, versichert die Regierung. Dadurch sei die ausstellende Behörde nicht in den Ausweisprozess involviert. Dieses Prinzip der Datensouveränität und Zweckbindung werde durch eine gezielte technische Architektur, offene Standards und umfassende datenschutzrechtliche Vorgaben gewährleistet. So wird sichergestellt, dass die Bewegungen und Aktivitäten der Nutzer weder jetzt noch in Zukunft von der ausstellenden Stelle nachverfolgt oder offengelegt werden könnten. Die Umsetzung basiere auf einer dezentralen Architektur; personenbezogene Daten blieben ausschließlich auf dem Endgerät der Nutzer gespeichert. Der Zugriff darauf erfolge zudem nur mit ausdrücklicher Zustimmung der User.

Zudem beteuert die Exekutive, dass die Nutzung der digitalen Identität freiwillig und kostenfrei bleibe – auch langfristig. Die Bürger sollten trotz der Debatte über eine „Digital only“-Strategie die Möglichkeit haben, Behördengänge persönlich zu erledigen oder den physischen Personalausweis zu nutzen. Die Klausel aus der EU-Verordnung, wonach Personen, die die EUDI-Wallet nicht verwenden wollen, keine Benachteiligungen erfahren dürfen, gelte uneingeschränkt.

Die Aussage von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU), dass die E-Brieftasche auch für „Treueprogramme“ im Einzelhandel eingesetzt werden könnte, bezieht sich laut dem Bescheid auf optionale Zusatzfunktionen. Diese seien freiwillig und beeinträchtigten den Zugang zu öffentlichen Diensten nicht. Ein wesentlicher Vorteil der Wallet sei der verbesserte Datenschutz im Vergleich zu bestehenden Lösungen.

Mit Blick auf Länder wie Pakistan hebt die Regierung hervor: Eine Sperre des Online-Ausweises sei in Deutschland ausschließlich bei Diebstahl oder Verlust auf Veranlassung des Inhabers möglich, nicht jedoch aus politischen Erwägungen. Über „Phone-Home-Ansätze“ in den schon etwas älteren digitalen Identitätssystemen von Indien, Singapur und Estland habe sie keine konkreten Erkenntnisse.


(afl)



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Vorsicht Kunde: E.ON und enercity vermasseln Lieferantenwechsel


Rechtzeitig vor dem Ende der Vertragslaufzeit bei seinem bisherigen Anbieter suchte Axel B. auf einem Vergleichsportal einen für seinen Haushalt günstigen Stromanbieter. Er entschied sich für einen Tarif von E.ON und erteilte dem Unternehmen am 31. März 2025 über das Portal den Auftrag zum Wechsel, einschließlich Kündigung des alten Anbieters. Ein paar Tage später erhielt er per Post die Bestätigung von E.ON, dass der Wechsel zum nächstmöglichen Termin erfolgen werde. Das müsste unter Einberechnung der aktuellen Kündigungsfrist der 1. Juni sein, hatte Axel B. angenommen.

Sobald der Wechselvorgang abgeschlossen sei, werde er die Vertragsbestätigung mit dem Lieferbeginn erhalten, hieß es in dem Schreiben weiter. Da alle Angaben zu seinem Vertrag korrekt waren, wartete Axel B. nun auf die Bestätigung. Als die am 26. Mai noch immer nicht eingetroffen war, rief er beim Kundenservice von E.ON an. Man sagte ihm, dass der Vorlieferant zum 31. Mai gekündigt worden sei, aber der Netzbetreiber den Wechsel blockiere. Sollte bis zum 1. Juni – also wenige Tage später – keine Information eintreffen, solle er nochmals anrufen. Man könne den Wechselprozess auch rückwirkend abwickeln, er solle sich deshalb keine Sorgen machen, beruhigte ihn der Mitarbeiter an der Kundenhotline.

Von E.ON kam nichts, dafür flatterte dem verdutzten Kunden am 2. Juni ein Willkommensschreiben des für seinen Anschluss zuständigen Grundversorgers enercity ins Haus. Für seinen Strom sollte er nun über 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen, also deutlich mehr als er bei E.ON, wo nur 33 Cent fällig werden sollten.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Vorsicht Kunde: E.ON und enercity vermasseln Lieferantenwechsel“.
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„Nano Banana“: Google erweitert seine Bildberarbeitungsfunktion in Gemini


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Nachdem vor einigen Tagen ein mysteriöser KI-Bildgenerator namens „Nano Banana“ viral ging und Spekulationen aufkamen, Google könnte dahinterstecken, hat das Unternehmen nun die Gerüchte bestätigt. Google stattet seine KI-Anwendung Gemini mit einem neuen, leistungsfähigeren Bildbearbeitungsmodell seiner Forschungstochter DeepMind aus, das den offiziellen Namen Gemini 2.5 Flash Image trägt. Es soll vor allem die Konsistenz bei der Veränderung von Personen und Tieren in Fotos verbessern und bietet weitere kreative Bildbearbeitungsmöglichkeiten.

Ein bekanntes Problem bei der KI-gestützten Bildbearbeitung von Personen ist, dass kleine, aber wichtige Merkmale oft verloren gehen. Das Ergebnis wirkt dann zwar ähnlich, aber nicht authentisch. Das neue Modell soll genau hier ansetzen und sicherstellen, dass Freunde, Familie oder das eigene Haustier auch nach einer Bearbeitung – etwa mit einer Bienenkorbfrisur aus den 60er-Jahren oder einem Tutu für den Chihuahua – noch eindeutig wiedererkennbar bleiben.

Über die verbesserte Konsistenz hinaus führt Google mehrere neue Funktionen ein, zum Beispiel die Möglichkeit, Fotos zu kombinieren: Nutzer können nun mehrere Bilder hochladen und miteinander verschmelzen. Als Beispiel nennt Google ein Porträt, das eine Person und ihren Hund gemeinsam auf einem Basketballplatz zeigt, obwohl die Originalfotos getrennt aufgenommen wurden.


Charakterkonsistenz: Stelle die Frau in eine Stierkampfarena … (Bild:

Google

)

Bilder lassen sich in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten verändern. So kann ein leerer Raum zunächst mit Wandfarbe versehen, dann um ein Bücherregal und schließlich um weitere Möbelstücke ergänzt werden. Gemini behält dabei den Kontext des Bildes bei und verändert nur die gewünschten Bereiche.

Zudem soll es möglich sein, den Stil oder die Textur eines Bildobjekts auf ein anderes Bild zu übertragen. So lässt sich etwa die Textur von Blütenblättern auf ein Paar Gummistiefel anwenden oder ein Kleid mit dem Muster von Schmetterlingsflügeln gestalten.

Laut Google handelt es sich bei dem neuen Modell um das derzeit bestbewertete Bildbearbeitungsmodell im „Large Model Arena“-Benchmark. Die aktualisierte Funktion wird ab heute weltweit für alle Nutzer der Gemini-App ausgerollt, sowohl in der kostenlosen als auch in der kostenpflichtigen Variante. Alle in der App erstellten oder bearbeiteten Bilder werden zur Kennzeichnung mit einem sichtbaren Wasserzeichen sowie dem unsichtbaren digitalen Wasserzeichen SynthID versehen.


(mack)



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Neue iPhones werden am 9. September vorgestellt


„Awe dropping“, zu Deutsch etwa „Ehrfurcht einflößend“, überschreibt Apple seine nächste iPhone-Veranstaltung. Sie wird laut Einladung, die am Dienstagabend an Pressevertreter ging, am 9. September 2025 (Dienstag, um 10 Uhr Westküstenzeit, also 19 Uhr MEZ, beginnen. Auch auf seiner eigenen Website bewirbt Apple die Veranstaltung bereits groß, darunter in deutscher Sprache. Es wird sich, wie in den letzten Jahren üblich, um eine Online-Veranstaltung handeln, die live gestreamt wird. Ausgewählte Medien werden sicherlich nach Cupertino eingeladen.

Mindestens vorstellen dürfte Apple seine vier neuen iPhone-Modelle der Baureihe 17. Neben einem neuen Standardmodell mit verbessertem Innenleben werden zwei iPhone-17-Profimodelle (Pro und Pro Max) mit optimierter und umgebauter Kamera erwartet, zudem ein neuer Smartphone-Formfaktor, der womöglich auf den Namen iPhone 17 Air hört. Dabei soll es sich um das bislang dünnste iPhone aller Zeiten handeln, es geht in Richtung Galaxy S25 Edge von Samsung. Zudem sind neue Apple-Hüllen („TechWoven“) geplant, im Inneren der Geräte läuft der etwas schnellere A19-Chip.

Außerdem erwarten wir bis zu drei neue Apple-Watch-Modelle. Die Ultra soll nach zwei Jahren ohne große Veränderung neue Sensoren und Funkmöglichkeiten bekommen, die Series 11 mindestens beschleunigt werden. Blutdruckmessungen gelten als möglich, wenn auch nur in Form von Abweichungen von Standardwerten. Eine neue Einsteiger-Apple-Watch könnte ebenfalls kommen, wohl mit Kunststoffgehäuse.

Eher nicht im September dürften neue iPads erscheinen – hier werden für dieses Jahr unter anderem ein iPad 12, ein iPad Pro M5 und mini-Modelle erwartet, von denen interne Prozessorleaks aufgetaucht sind. Bei den Macs wird erst für kommendes Jahr mit Pro-Modellen gerechnet, es gibt aber Hoffnung auf ein neues Einsteiger-MacBook noch 2025.

Schließlich könnte es eine neue Variante der Vision Pro geben. Alle diese Modelle dürfte Apple eher im Oktober zeigen. Wahrscheinlicher für „Awe dropping“: Neue AirPods. Was immer Apple auch vorstellt: Mac & i und heise online berichten wie immer mit einem Liveticker.


(bsc)



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