Künstliche Intelligenz
Rokid Glasses lösen Kickstarter-Hype aus und feiern Premiere auf der IFA
Das chinesische XR-Unternehmen Rokid hat mit einer neuen Display-Smartbrille auf Kickstarter innerhalb eines Tages über eine halbe Million US-Dollar eingesammelt und trifft damit offenbar einen Nerv bei Tech-Enthusiasten. Der Öffentlichkeit wird die Brille erstmals auf der IFA in Berlin präsentiert.
KI-Brille mit Display weckt großes Interesse
Die Kickstarter-Kampagne läuft noch bis zum 10. Oktober 2025, sodass davon auszugehen ist, dass Rokid mit einem Crowdfunding in Millionenhöhe rechnen kann. Das anvisierte Ziel lag bei 18.000 US-Dollar. Mit der Auslieferung der ersten Geräte will Rokid im November 2025 beginnen. Das Einstiegsmodell kostet für Unterstützer 479 US-Dollar und liegt damit rund 20 Prozent unter dem späteren Listenpreis. Für 519 US-Dollar ist die Variante mit Korrekturglasrahmen enthalten. Wer die Rokid Glasses ausprobieren möchte, hat auf der diesjährigen IFA die Chance dazu. In Halle 6.2, Stand 169, können Besucher die neuen Smart Glasses erstmals ausprobieren.
Mit dem Projekt positioniert sich Rokid als einer der wenigen Hersteller, der smarte Brillen mit integriertem Display noch vor Google, Meta und Apple auf den Markt bringen könnte. Smarte Brillen erleben gerade einen Boom. Einer der Gründe für das gesteigerte Interesse dürfte die zusätzliche Funktionalität im Alltag sein, etwa durch Live-Übersetzung im Ausland oder Untertitel für Menschen mit Hörverlust. Kritik gibt es häufig aufgrund Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes.
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Snapdragon-Prozessor und Wellenleiter-Displays
Die Rokid Glasses bieten ein beidseitiges Mikro-LED-Display mit monochrom-grüner Anzeige, das Informationen wie Navigation, Live-Untertitel, Teleprompter-Text oder App-Benachrichtigungen direkt vor die Augen bringt. Im Gegensatz zu vielen Konkurrenzprodukten, die bisher nur Ton liefern, setzt Rokid gezielt auf visuelle Ausgabe, wenn auch nicht in echter Augmented Reality. Die Projektion erfolgt über zwei integrierte Wellenleiter mit 23 Grad Sichtfeld und bis zu 1.500 Nits Helligkeit. Eine 10-stufige Helligkeitsregelung soll für Lesbarkeit bei allen Lichtverhältnissen sorgen.
Die Brille wiegt laut Hersteller nur 49 Gramm und ist nach IPX4 gegen Spritzwasser geschützt. Aufgrund der Wellenleitertechnologie lassen sich nicht ohne weiteres Korrekturgläser einsetzen. Für Brillenträger gibt es deshalb einen magnetischen Cliprahmen für Korrekturgläser, der vor den eigentlichen Gläsern angebracht wird. Ergonomisch geformte Nasenpads und flexible Bügel sollen das Tragen angenehmer machen.
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Technisch basiert das System auf einem Snapdragon AR1-Prozessor von Qualcomm. Die Kamera nutzt einen Sony-Sensor mit 12 Megapixeln und 109 Grad Sichtfeld. Sie erlaubt Freihandaufnahmen aus der eigenen Perspektive, inklusive HDR-Modus und digitaler Bildstabilisierung. Fotos und Videos lassen sich über Sprachbefehl oder eine Taste am Gestell auslösen. Ein integriertes Licht signalisiert dabei, dass gerade aufgezeichnet wird.
Echtzeitübersetzung und KI-Assistenz durch ChatGPT
Neben Kamera und Display bieten die Rokid Glasses auch Mikrofone mit Windgeräuschfilterung, Lautsprecher in Ohrnähe, eine Anbindung an Sprachassistenten wie ChatGPT sowie Echtzeitübersetzungen in 89 Sprachen – fünf davon auch offline, dank eines eigenen Sprachmodells. Die Brille verbindet sich via Bluetooth mit dem Smartphone und benötigt für viele Funktionen wie Navigation oder Online-Übersetzung eine Internetverbindung. Offline funktionieren Musik, Kamera, einfache Sprachbefehle und der KI-Teleprompter.
Die Akkulaufzeit liegt laut Hersteller bei 5 bis 6 Stunden Musikwiedergabe, 4 Stunden Gesprächszeit, 2 Stunden Displaybetrieb oder rund 45 Minuten durchgehender Videoaufnahme. Ein Ladeetui mit 3.000 mAh ist als Zusatzoption erhältlich und soll die Brille mehr als zehnmal aufladen können. Geladen werden kann auch während der Nutzung.
(joe)
Künstliche Intelligenz
KI-Sprechtrainer Teacher AI mit nativer App und Gesprächsstartern im Test
Schon in diesem Vergleichstest hatte sich Teacher AI als brauchbarer KI-Sprechtrainer erwiesen, mit dem sich das freie Sprechen in einer fremden Sprache jederzeit und an jedem Ort mit Internetzugang üben lässt. Damals stach die Bidirektionalität des Programms heraus, was bedeutet, dass man auch Nachfragen in seiner Muttersprache stellen kann, wenn das Gespräch stockt. Teacher AI setzt nach Angaben des gleichnamigen Herstellers auf ChatGPT auf, nähere Angaben macht der Anbieter nicht.
Mittlerweile stehen rund 30 Sprachen zur Auswahl, darunter auch asiatische und slawische Sprachen. Fast immer kann man dabei zwischen mehreren Stimmen wählen. Die Sprachausgabe ist in der Regel auf recht hohem Niveau; wer möchte, kann die virtuelle Lehrkraft nun auch langsamer oder schneller sprechen lassen. Animierte KI-Trainer wie bei Duolingo findet man auf dieser Plattform aber nicht.
Teacher AI ließ sich anfangs nur am Rechner und Smartphone im Webinterface nutzen. Inzwischen ist eine native App für Android und iOS verfügbar.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „KI-Sprechtrainer Teacher AI mit nativer App und Gesprächsstartern im Test“.
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Künstliche Intelligenz
Physik des Bierschaums: Forscher lüften das Geheimnis stabiler Kronen
Eine prächtige, stabile Schaumkrone ist für viele Bierliebhaber das Zeichen eines perfekt gebrauten und gezapften Bieres. Doch die physikalischen und chemischen Mechanismen, die den Schaum zusammenhalten, sind erstaunlich komplex und waren bisher nur teilweise verstanden. Ein Team der ETH Zürich und der Technischen Universität Eindhoven wollen jetzt den „heiligen Gral der Braukunst“ entschlüsselt haben, wofür sie nach eigenen Angaben sieben Jahre benötigten.
Die in der Fachzeitschrift „Physics of Fluids“ veröffentlichte Studie zeigt: Es gibt nicht den einen Mechanismus, sondern die Biersorte und ihr Brauprozess sind entscheidend. Das Team um Emmanouil Chatzigiannakis und Jan Vermant ging der Sache auf den Grund, indem es eine Vielzahl kommerzieller Biere – von Schweizer Lagerbieren bis zu belgischen Trappistenbieren – mit hochpräzisen Methoden untersuchte. Mithilfe von Oberflächenrheometrie (Ermittlung des Fließverhaltens), Tensiometrie (Messung von Oberflächenspannung) und einer speziellen „dynamischen Dünnfilmwaage“ konnten sie die Vorgänge in den hauchdünnen Flüssigkeitsfilmen, die die einzelnen Gasblasen im Schaum voneinander trennen, direkt beobachten und messen.
Zwei Wege zur stabilen Krone
Die zentrale Erkenntnis der Studie ist, dass es zwei grundlegend unterschiedliche Stabilisierungsmechanismen gibt, die je nach Biertyp dominieren. Bei untergärigen Bieren wie Lager ist die Oberflächenviskosität der entscheidende Faktor. An der Grenzfläche zwischen dem Bier und der CO₂-Blase reichern sich Proteine an und bilden ein zusammenhängendes, eher starres Netzwerk. Diese zähe Schicht immobilisiert die Oberfläche der Blasen und bremst das Abfließen der Flüssigkeit aus den Wänden der Schaumblasen (die sogenannte Drainage). Der Schaum bleibt dadurch länger stabil, weil die Blasen nicht so schnell austrocknen und platzen.
Ganz anders verhält es sich bei obergärigen, mehrfach fermentierten belgischen Ales wie Tripel oder Dubbel. Hier war die Oberflächenviskosität überraschend gering. Stattdessen sind hier die sogenannten Marangoni-Spannungen am Werk. Dabei bilden die Proteine an der Oberfläche eher mobile „Inseln“ statt eines starren Netzwerks. Wenn ein Flüssigkeitsfilm zwischen zwei Blasen durch die Drainage dünner wird, entstehen an dieser Stelle Konzentrations- und damit Spannungsgradienten an der Oberfläche. Diese Gradienten erzeugen eine Strömung, die Flüssigkeit aktiv in den dünner werdenden Bereich zurückzieht. Dieser „Selbstheilungseffekt“ kann sogar zu sichtbaren, rezirkulierenden Strömungen im Film führen, die den Schaum extrem robust machen.
Fermentation als Schlüssel
Die Forscherinnen und Forscher konnten diesen Effekt direkt mit dem Brauprozess in Verbindung bringen. Sie untersuchten drei Biere derselben belgischen Brauerei, die sich hauptsächlich in der Anzahl und Dauer der Fermentationen unterscheiden (Singel, Dubbel und Tripel). Das Ergebnis war eindeutig: Je mehr Fermentationsschritte ein Bier durchläuft, desto ausgeprägter ist der Marangoni-Effekt und desto stabiler der Schaum.
Eine proteomische Analyse bestätigte die chemische Grundlage dafür: Die Konzentration und Funktionalität des für Schaum wichtigen Lipid-Transfer-Proteins 1 (LTP1) nimmt mit der Fermentationsintensität zu. Bei Bieren wie dem dunklen Dubbel spielt zudem das Protein Serpin Z4 eine Rolle, dessen Eigenschaften durch Maillard-Reaktionen – eine nicht-enzymatische Bräunungsreaktion – während des Darrens, des Trocknen des Malzes, beeinflusst werden.
Ein Bauplan für bessere Schäume
Die Erkenntnisse sind nicht nur für Brauer von großer Bedeutung, die nun gezieltere Strategien zur Verbesserung der Schaumqualität entwickeln können – je nach Biertyp entweder durch die Förderung der Oberflächenviskosität oder durch die Optimierung der Bedingungen für den Marangoni-Effekt.
Ferner sehen die Autoren ihre Arbeit als einen „Bauplan für fortschrittliche Schaumformulierungen“ auch außerhalb der Brauindustrie. Das Verständnis des Zusammenspiels von Viskosität und Marangoni-Spannungen könnte laut den Forschern bei der Entwicklung stabiler Schäume in Bereichen wie der Lebensmitteltechnologie, bei Kosmetika, in der Brandbekämpfung oder sogar bei medizinischen Anwendungen, wie der Behandlung von Krampfadern, von Nutzen sein.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Persönlichkeitsrecht: Synchronstimme ist vor KI-Nachahmung geschützt
Das Landgericht Berlin hat vor wenigen Tagen ein wichtiges Signal für den Umgang mit KI-Technologien und Persönlichkeitsrechten gegeben. Es hat mit Urteil vom 20. August entschieden, dass auch die Stimme eines Synchronsprechers durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt ist und daher nicht durch Systeme mit Künstlicher Intelligenz nachgeahmt und anschließend öffentlich verwendet werden darf (Az.: II 2 O 202/24). Laut dem Beschluss verletzt die unerlaubte Nutzung einer solchen KI-Stimme dieses Recht des Sprechers, was unter anderem Schadensersatzansprüche begründen kann.
In dem Fall klagte ein renommierter deutscher Synchronsprecher, der als die „deutsche Stimme“ von Bruce Willis bekannt ist, gegen den Betreiber eines YouTube-Kanals. Dieser habe ohne Einwilligung des Sprechers zwei Videos mit einer von einer KI erzeugten Stimme vertont, die der Synchronstimme des Klägers täuschend ähnlich war. Das berichtet der Anwalt des Klägers, Kai Jüdemann. Die Clips hatten demnach einen rechtslastigen politischen Inhalt und warben für Waren in einem Online-Shop wie „Woke Zero“-T-Shirts.
Nachdem der YouTube-Betreiber eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, forderte der Kläger Ersatz der Abmahnkosten sowie materiellen Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung seiner Stimme. Das Gericht gab dem Kläger dem Anwalt zufolge recht und stützte seine Entscheidung auf mehrere zentrale Punkte: Es stellte etwa klar, dass das Persönlichkeitsrecht die Freiheit einer Person schützt, selbst darüber zu entscheiden, wie ihre Stimme von Dritten genutzt wird. Die Richter betonten, dass einer bekannten Stimme ein erheblicher wirtschaftlicher Wert zukommen kann, ähnlich wie einem Bildnis oder einem Namen.
Keine Kennzeichnung, keine Zustimmung
Die Nutzung der KI-generierten Stimme stellt laut dem noch nicht rechtskräftigen Urteil einen klaren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. Entscheidend war dabei nicht, dass es sich um eine exakte Kopie der Originalstimme handelte. Vielmehr sei die Ähnlichkeit bewusst so stark gewesen, dass ein Teil des Publikums annehmen musste, der bekannte Synchronsprecher habe dem Inhalt zugestimmt. Das Gericht befand, dass die kommerzielle Nutzung der Stimme im Vordergrund stand, um die Klickzahlen des YouTube-Kanals zu steigern und so den Web-Store zu bewerben.
Der Eingriff war dem Beschluss zufolge nicht gerechtfertigt. Die Nutzung der Stimme diente primär gewerblichen Zwecken und war nicht durch die Kunst- oder Meinungsfreiheit gedeckt. Auch wenn die Videos einen satirischen Charakter hatten, zielte die Verwendung der Stimme nicht auf eine Auseinandersetzung mit dem Sprecher selbst, sondern auf die Steigerung der Attraktivität der Clips. Ferner war die fehlende Kennzeichnung als KI-generierte Stimme ein schwerwiegender Punkt. Diese habe den Eindruck erweckt, der Sprecher identifiziere sich mit den politischen Inhalten der Videos, heißt es. Zudem sei klar, dass der Kläger auch nicht im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in die Verbreitung seiner KI-erzeugten Stimme eingewilligt habe.
Den Anspruch auf Schadenersatz begründete das Gericht mit dem Konzept der fiktiven Lizenzgebühr: Wer das Persönlichkeitsmerkmal eines anderen ohne Erlaubnis für kommerzielle Zwecke nutzt, muss sich an dem wirtschaftlichen Wert festhalten lassen, den er damit schafft. Der Ausgleich wird dann in einer Höhe festgesetzt, die vernünftige Vertragspartner für die Verwendung der Stimme vereinbart hätten. Insgesamt stärkt das Urteil so die Rechte von Synchronsprechern und anderen prominenten Persönlichkeiten im digitalen Zeitalter.
(mack)
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