Künstliche Intelligenz
Google will HIV-Status minderjährigen Kanadiers in Suchergebnissen behalten
Google weigert sich, die kanadische Version des „Rechts auf Vergessenwerden“ zu akzeptieren, obwohl dieses im Vergleich zur europäischen Variante deutlich reduziert und besser gegen Missbrauch geschützt ist. Googles Weigerung stellt die schwache Datenschutzbehörde der Monarchie vor ein Problem. Ausgangspunkt des Streits sind über Googles Suchmaschine zu findende Medienberichte über Verhaftung und Anklage einer HIV-positiven, minderjährigen Person, wohl vor über einem Jahrzehnt.
Der Person wurde einst vorgeworfen, ihren HIV-Status vor einem sexuellen Kontakt nicht offengelegt zu haben. Darüber berichteten kanadische Medien unter Nennung des vollen Namens der Person und ihrer sexuellen Orientierung. In den Berichten erblickt die Datenschutzbehörde keinen Rechtsverstoß.
Die Anklage gegen die minderjährige Person wurde jedoch rasch ruhend gestellt, weil die Ermittlungsergebnisse zeigten, dass von der Person nie Gefahr für die Gesundheit anderer ausgegangen ist. Kanadas Bundesstaatsanwalt verfolgt grundsätzlich keine Fälle, bei denen kein realistisches Ansteckungsrisiko bestanden hat. Doch wer den Namen der Person in Googles Suchmaschine eingibt, findet bis heute ganz oben die Medienberichte über Verhaftung und Anklage wegen des behaupteten Sexualdelikts.
Die Folgen für die Person sind schlimm: körperliche Angriffe, Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche, soziale Ächtung. Sie hätte gerne, dass bei der Eingabe ihres Namens die Hyperlinks auf veraltete Medienberichte in Googles Suchergebnissen nicht mehr auftauchen. Als Google sich weigerte, wandte sich der Beschwerdeführer 2017 an die kanadische Bundesdatenschutzbehörde (Office of the Privacy Commissioner of Canada).
Jahrelanger Streit über Zuständigkeit
Diese eröffnete ein Verfahren, doch behauptete Google, die Behörde dürfe die Suchmaschine gar nicht untersuchen. Sie diene journalistischen Zwecken, wofür das kanadische Bundesdatenschutzgesetz PEPIDA eine Ausnahme kenne. Die Behörde ging zu Gericht und erstritt sowohl in erster (2021) als auch zweiter Instanz (2023) die Feststellung, dass „jeder Teil“ der Suchmaschine vom kanadischen Bundesdatenschutzgesetz PEPIDA erfasst ist, zumal die Suche nicht ausschließlich journalistischen Zwecken dient.
Dennoch weigert sich Google bis heute, bei Eingabe des Personennamens die Hyperlinks auf die Medienberichte zu unterdrücken. Dabei fordert die Behörde keineswegs, die Medienberichte überhaupt aus dem Index zu löschen. Sie dürfen bei Eingabe anderer Suchbegriffe weiterhin verlinkt werden, nur bei Eingabe des Namens der betroffenen Person soll das nicht mehr passieren. Dazu verweist die Datenschutzbehörde auf einen zentralen Gummiparagrafen des Gesetzes (PEPIDA Paragraph 5 Absatz 3): „An organization may collect, use or disclose personal information only for purposes that a reasonable person would consider are appropriate in the circumstances.“ (Etwa: Organisationen dürfen personenbezogene Daten nur für Zwecke, die eine verständige Person unter den gegebenen Umständen als passend erachten würde, sammeln, nutzen und preisgeben.)
Personenschutz vs öffentliches Interesse
Unter bestimmten, eingegrenzten Bedingungen folge daraus, dass Suchergebnisse unzulässig sein können: Wenn die Suchergebnisse einem Individuum wahrscheinlich signifikanten Schaden zufügen, und das schwerer wiegt, als das öffentliche Interesse an den Suchergebnissen bei Eingabe des Namens des Individuums.
In konkreten Fall sei dieses öffentliche Interesse, wenn überhaupt, gering, weil es sich um keine Person des öffentlichen Interesses handle und sich die Medienberichte um hochsensible Informationen des Privatlebens drehen, nicht um öffentliches Wirken oder Arbeitsleben. Außerdem sei die Anklage flott ruhend gestellt worden; nach heute geltenden Richtlinien wäre sie kaum je erhoben worden.
Zwar gäbe es öffentlichen Diskurs über strafrechtliche Ahndung nicht offengelegter HIV-Status, doch könne die Öffentlichkeit die konkreten Medienberichte über thematische Suchbegriffe finden; die Auffindbarkeit über den Personennamen trage nicht bedeutend zum Diskurs bei.
Die meisten verlinkten Artikel würden unvollständig und irreführend berichten, da sie die spätere Ruhestellung der Anklage nicht erwähnen. Auch die auf Bundesebene und in mehreren Provinzen gültigen Richtlinien, ohne Ansteckungsrisiko keine Anklagen zu erheben, würden nicht erwähnt. Ohne diesen Kontext könnten Leser einen falschen Eindruck gewinnen, was der genannten Person schwer schaden könne. Überhaupt seien die Artikel vor vielen Jahren erschienen, was ebenfalls das öffentliche Interesse an deren Verlinkung reduziere.
Rechtsverletzung bleibt ohne Folgen
Durch die fortdauernde Verbreitung der Links nach Eingabe des Personennamens verletze Google dauerhaft die zitierte Gesetzesbestimmung. Doch kann die kanadische Bundesdatenschutzbehörde weder Geldstrafen verhängen noch Auflagen machen; sie ist auf Empfehlungen beschränkt. Die möchte Google nicht umsetzen.
„Einzelpersonen haben nach kanadischem Datenschutzrecht das Recht, Informationen über sich aus Onlinesuchergebnissen nach Eingabe ihres Namens unter bestimmten Umständen entfernen zu lassen, wenn es signifikantes Schadensrisiko gibt, dass dem öffentlichen Interesse an dieser über so eine Suche zugänglichen Information überwiegt“, hält Kanadas Datenschutz-Commissioner Philippe Dufresne fest. Seine Behörde werde „alle verfügbaren Optionen erwägen, um Googles Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen.“ Wie das aussehen wird, ist offen.
Vergleich zu Europa
Der Zugang der kanadischen Datenschutzbehörde zu einem „Recht auf Vergessenwerden“ hat gegenüber dem europäischen Modell den Vorteil geringeren Missbrauchspotenzials. Legale Webinhalte sollen nämlich nicht grundsätzlich aus dem Suchindex gelöscht werden; im Zentrum steht vielmehr der Schutz Betroffener. Wer gezielt nach ihnen sucht, soll die für die Betroffenen gefährlichen Inhalte nicht leicht finden, während andere Suchbegriffe weiterhin zum Ziel führen. Dass dort dann auch der Name einer Person steht, hat bei weithin unbekannten Menschen kaum Auswirkungen auf diese.
Im europäischen Modell wird regelmäßig die Webpage insgesamt aus den Suchergebnissen gefiltert, unabhängig vom Suchbegriff. Das führt zu Missbrauch, wenn auf derselben Webpage Nutzerkommentare veröffentlicht werden. Wem etwa ein Medienbericht nicht gefällt, verfasst darunter ein „besoffenes“ Posting. Dem Poster ist das bald „peinlich“, weshalb er bei den Suchmaschinen die Unterdrückung der Webpage beantragt. Die Suchmaschinen müssen gehorchen. Die Betreiber der betroffenen Webseite erfahren nie von der Auslistung, die der europäische „Betroffene“ ohne Gerichtsurteil erzwungen hat.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Strengere EU-Regeln für politische Werbung treten in Kraft
Ab sofort gelten in der EU neue Regeln für kostenpflichtige politische Werbung. Alle politischen Anzeigen müssen nun eindeutig als solche gekennzeichnet sein und darüber informieren, wer wie viel dafür bezahlt hat, wie die EU-Kommission mitteilte.
Zudem müssten Informationen dazu enthalten sein, ob sich die Werbung an ein bestimmtes Publikum richtet. Die Verordnung soll auch verhindern, dass Drittstaaten Einfluss auf Wahlen in Europa nehmen.
Die neue Regulierung schütze sowohl die Meinungsfreiheit als auch die Informationsfreiheit, hieß es von der Brüsseler Behörde. Sie helfe den Bürgern, bezahlte politische Werbung zu erkennen und etwa von redaktionellen Inhalten oder persönlich geäußerten politischen Meinungen zu unterscheiden. Die neuen Regeln stärkten damit die Integrität von Wahlprozessen. Am Mittwoch hatte die EU-Kommission einen Leitfaden zur Umsetzung der Regeln, die für online und analog geschaltete Anzeigen gelten, veröffentlicht.
Keine Parteienwerbung mehr bei YouTube, Facebook und Instagram
Der Facebook- und Instagram-Konzern Meta kündigte bereits im Juni an, wegen der EU-Regeln keine politischen Anzeigen mehr auf den eigenen Plattformen zu schalten. Ab Oktober werde Meta in Europa „aufgrund der undurchführbaren Anforderungen und rechtlichen Unsicherheiten“ durch die EU-Verordnung keine Anzeigen zu politischen, wahlbezogenen und sozialen Themen mehr zulassen, heißt es auf der Website des US-Unternehmens.
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Auch Google hatte an der EU-Verordnung Kritik geübt und im September angekündigt, nur noch bestimmte politische Inhalte auf seinen Plattformen, etwa YouTube, zuzulassen. Demnach sollen offizielle Stellen von EU-Mitgliedsstaaten, die EU selbst oder andere öffentliche Einrichtungen noch Werbung schalten können. Parteien oder Politikerinnen und Politiker haben diese Möglichkeit ansonsten nicht mehr.
Einige Elemente der Verordnung bereits 2024 in Kraft getreten
Die Grünen-Politikerin Alexandra Geese, die als Abgeordnete im EU-Parlament mit dem Thema befasst ist, kritisierte, Meta und Google weigerten sich, die neuen Regeln umzusetzen. Sie forderte, die EU-Kommission müsse statt kleiner Sonderlösungen das eigentliche Problem angehen und etwas gegen die toxischen Algorithmen der Konzerne tun.
Die EU-Verordnung über „die Transparenz und das Targeting politischer Werbung“ war im vergangenen Jahr beschlossen worden. Einige Regeln waren bereits vor den EU-Wahlen 2024 in Kraft getreten.
(afl)
Künstliche Intelligenz
„Battlefield 6“ angespielt: Peng, du bist tot!
In den vergangenen Jahren ging es hoch und runter für Electronic Arts‘ Military-Shooter-Reihe „Battlefield“. Ein Riesenerfolg mit „Battlefield 1“, danach Ernüchterung auf hohem Niveau mit „Battlefield 5“. Der ganz große Schritt aus dem Schatten des großen Konkurrenten „Call of Duty“ gelang bisher nicht. „Battlefield 6“ geht deshalb in die Vollen, enttäuscht aber bei der lieblosen Einzelspielerkampagne.
Sinnfreies Actionspektakel
Zugegeben, es sieht spektakulär aus. Wenn ich als Soldat den Stützpunkt der bösen Privatarmee Pax Armata sprenge, lässt eine Explosion den Horizont erstrahlen, Trümmer fliegen mir um die Ohren, und aus den Boxen dröhnt das effektvolle Kugelgewitter. Kein anderes Spiel schafft dieses Mittendrin-Gefühl, kein anderes Spiel feiert Krieg so sehr als spannungsgeladenen Abenteuerurlaub, Hurrapatriotismus inklusive.

In der rund sechsstündigen Einzelspielerkampagne von „Battlefield 6“ führen wir Ende der 2020er Jahre Krieg gegen die Privatarmee Pax Armata, die das Weltgefüge zerstören will. Die NATO ist zusammengebrochen und überall flammen Konflikte auf. Als US-amerikanische Spezialeinheit führen wir Häuserkämpfe in Brooklyn, walzen in Ägypten mit dem Panzer alles nieder und lassen einen Staudamm krachend in die Luft fliegen. Jeder Schauplatz ist scheinbar willkürlich ausgewählt, irgendwo gibt es immer Verräter und abtrünnige Söldner.
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Wir kennen diese Story aus fast jedem Military-Shooter oder früher aus dem hintersten Videothekenregal. Die Figuren haben Namen, aber keine Persönlichkeit. Originalität und eine noch so forcierte dramatische Wendung suchen Spieler hier vergeblich. Wo ein „Call of Duty: Black Ops“ zumindest einen Hauch Kritik am Geschehen zeigt, geht in „Battlefield 6“ alles in einem Mix aus Durchhalteparolen, Blut und Ehre-Metaphern und Hurrapatriotismus unter.
Abwechslungsarme Einzelspielerkampagne
Spielerisch fällt den „Battlefield Studios“, immerhin ein Zusammenschluss der Entwicklungsstudios DICE, Motive und Criterion Games, nichts ein. Wir übernehmen die Rolle eines Spezialisten in einer Squad und ballern uns durch die Feinde. Die Kampfgebiete wechseln von der Kanalisation zur großen Wüstenschlacht und bieten theoretisch verschiedene Wege, die aber nicht nötig sind. Die Feinde warten nämlich wie Schaufensterpuppen auf den Abschuss, reagieren teilweise nicht, wenn unser Soldat ihnen direkt ins Gesicht blickt.
In den Missionen geht es meist um die Zerstörung eines bestimmten Ziels. Am Ende verteidigen die Soldaten ein Gebiet, bis sie abgeholt werden. Abwechslung entsteht vor allem durch die Wahl der Waffen. Da einmal mit dem schweren Maschinengewehren die Feinde niedermähen, mit der Drohne die Feinde auskundschaften oder dort eine kleine Panzerschlacht führen. Das sieht toll aus, bietet aber im Vergleich zu der abwechslungsreichen Kampagne von „CoD: Black Ops 6“ keine spielerische Herausforderung.
Große Schlachten im Mehrspieler
Neben der Einzelspielerkampagne bietet „Battlefield 6“ zahlreiche Multiplayer-Modi, die für die meisten Fans den eigentlichen Reiz dieses Action-Spektakels ausmachen. Auf insgesamt neun Karten führen die Spieler in „Eskalation“ große Schlachten. In „Durchbruch“ werden unter Zeitdruck Ziele erobert und in „Rush“ müssen Funkstationen zerstört werden. Dazu kommen klassische Spielmodi wie „Deathmatch“, bei dem nur das Überleben zählt. Insgesamt können 16 bis 64 Spieler gegeneinander antreten.
Wie schon bei den Vorgängern sorgt ein Karrieremodus für Motivation. Die Spieler können in den Klassen Assault, Support, Recon oder Engineer aufsteigen. Neue Ränge bescheren den Spielern neue Ausrüstung und Gadgets, die das Spiel abwechslungsreicher gestalten.
Zum neuen Baukasten-Modus „Portal“ hatten wir in der Testphase keinen Zugang. Er wird laut Publisher zum Release freigeschaltet. Damit können die Spieler ihre eigenen Karten und Spielmodi durch zahlreiche Einstellungsmöglichkeiten erstellen. Wie das genau funktioniert und welche Auswirkung es auf die Zukunft des Spiels hat, können wir nicht einschätzen.
Ähnliches gilt für den Mehrspieler-Modus. Zwar konnten wir „Escalation“ & Co. testen, doch bietet der Kampf in einem beschränkten Spielerumfeld und gegen zahlreiche Bots keine Rückschlüsse auf die Server-Stabilität zum Release, wenn Tausende von Spielern loslegen. Zumindest ist die spielerische Basis für zahlreiche Spielstunden vorhanden. Nach der Veröffentlichung wird das Spiel mit weiteren Karten ergänzt.
Zwischenfazit
Im Westen nichts Neues. Die Battlefield Studios liefern eine 08/15-Einzelspielererfahrung, die nur auf der visuellen Ebene überzeugt, aber keine Spannung oder spielerische Abwechslung bietet. Ärgerlich ist nicht nur das einfältige Gegnerverhalten, sondern auch der naiv-pathetische Umgang mit dem politisch brisanten Szenario.
Dagegen bietet der Mehrspieler-Modi das gewohnte „Battlefield“-Gefühl. Riesige Schlachten und spektakuläre Action, gemixt mit ein wenig Chaos, wenn Spieler einfach mal so in die Schlacht steigen. Zusammen mit dem Karrieremodus hat das Potenzial für wochen- oder sogar monatelangen Spielspaß.
„Battlefield 6“ erscheint am 10. Oktober für Windows, PS5 und Xbox Series. USK ab 18. Es kostet ca. 80 €. Für unser Angespielt haben wir ein paar Stunden die PS5-Version gespielt.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Pkw-Markt: Volkswagen verkauft in Europa immer mehr E-Autos
Es ist nur ein Ausschnitt, doch er zeigt, dass Volkswagen derzeit vergleichsweise gut aufgestellt ist: In Deutschland dominiert der Konzern die Top10 der meistverkauften Elektroautos seit vielen Monaten deutlich. Modelle wie VW ID.7 oder Skoda Elroq sind Bestseller und treffen offenkundig den Geschmack der Zielgruppe. Auch in Europa liegt der Konzern in der Gunst der E-Auto-Kunden derzeit vorn.
27 Prozent Marktanteil
Die Zahl der Auslieferungen elektrischer Fahrzeuge stieg nach Informationen der dpa in den ersten neun Monaten des Jahres um mehr als drei Viertel. Zur Einordnung: Im schwachen Vorjahreszeitraum wurden in Europa rund 293.300 Elektroautos verkauft. Der Marktanteil von VW bei Elektroautos lag auf dem Heimatkontinent zuletzt bei 27 Prozent und damit vor der Konkurrenz. In Westeuropa war von Januar bis September jedes fünfte ausgelieferten Fahrzeuge ein Auto mit batterieelektrischem Antrieb. Ein Jahr zuvor waren es zwölf Prozent. Die gesamten Auslieferungszahlen auf Konzernebene will Volkswagen später detailliert bekanntgeben.
Auch die E-Auto-Bestellungen zogen dem Vernehmen nach weiter kräftig an: In Westeuropa lag der Wert in den ersten drei Quartalen fast zwei Drittel höher als ein Jahr zuvor. 2024 hatte das Ende eines Förderprogramms in Deutschland und anderen Ländern die Verkäufe von Batterieautos (BEV) stark belastet. Auch insgesamt, also inklusive Verbrennern und Mischantrieben, bestellten Kunden im Heimatmarkt mehr Fahrzeuge bei Volkswagen-Konzern. In den neun Monaten ergab sich ein Plus von fast einem Fünftel.
Global unter Druck
Experten erwarten für das dritte Quartal trotz der guten E-Auto-Verkaufszahlen in Europa ein gedämpftes Bild für den Konzern. Die gesamten Auslieferungen dürften demnach bei rund 2,2 Millionen Fahrzeugen stagniert sein. VW hat insbesondere in China mit starker Konkurrenz durch heimische Marken zu kämpfen. In den USA wirbelt die Zollpolitik von Präsident Donald Trump den Markt für ausländische Anbieter durcheinander.
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(mfz)
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