Künstliche Intelligenz
Mit Reverse Engineering Packer und API-Hooking verstehen
Im ersten Artikel dieses Tutorials standen API-Aufrufe im Fokus. Während einige Aufrufnamen selbsterklärend sind, erschließt sich die Funktion anderer nur schwer. Glücklicherweise dokumentiert Microsoft die Windows-API-Aufrufe umfassend, inklusive Zweck, Eingaben (Parametern) und Ausgaben, was die Analyse erheblich erleichtert. Gerade deshalb versuchen viele Schadprogramme, ihre API-Aufrufe zu verbergen, beispielsweise durch Packing.
Beim Packing wird die ursprüngliche Schadsoftware komprimiert, verschleiert, verschlüsselt oder anderweitig codiert und zusammen mit Assemblercode, der den Entpackalgorithmus enthält, in eine neue ausführbare Datei eingebettet. Das soll zum einen verhindern, dass Schutzprogramme die Schadsoftware erkennen, und zum andern den Originalcode so verbergen, dass eine Analyse der Funktionsweise erschwert wird.
- Malware nutzt Packing, um bösartigen Code zu verschleiern und statische Analysen zu erschweren.
- Weitere Tarnung erfolgt durch API-Hooking, bei dem das Verhalten legitimer Programme gezielt verändert wird.
- Mit den richtigen Tools lassen sich Packer enttarnen und Hooking-Techniken aufdecken.
Nadia Meichtry ist Digital-Forensics- und Incident-Response-Spezialistin bei der Oneconsult AG. Sie unterstützt bei der Bewältigung und Untersuchung von Cybervorfällen.
Freie Werkzeuge für Verteidiger und Angreifer
Packing lässt sich mit frei verfügbaren Werkzeugen durchführen. Ein bekanntes Beispiel ist UPX (Ultimate Packer for Executables), einer der wenigen Packer mit integrierter Entpackfunktion, der mit einem einzigen Befehl entpackt wird. Malware-Entwickler können UPX jedoch auch modifizieren, um das Entpacken für Reverse Engineers zu erschweren. Darüber hinaus existieren viele andere Packer. Kommerzielle Produkte wie Themida bieten zusätzliche Funktionen wie Codeverschlüsselung, Anti-Analyse und Anti-Debugging. Manche Hackergruppen setzen auch eigens entwickelte maßgeschneiderte Packer ein, die exklusiv für ihre Kampagnen verwendet werden und deutlich schwieriger zu entpacken sind.
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Künstliche Intelligenz
Portfolio: Surreale Motive von Peter Franck
Peter Franck ist ein Grenzgänger zwischen den Medien. Er arbeitet mit Fotografie, Malerei und digitaler Bearbeitung und schafft so Werke, die zwar real wirken, jedoch nur in seiner Welt existieren. Seine Bilder spielen mit Nähe und Distanz, mit Raum und Bühne, mit Erinnerung und Imagination. Auch ein Hauch von Malerei ist stets dabei.
Sein Portfolio ist mehr als eine Sammlung von Bildern: Es ist eine Einladung, sich in Zwischenwelten zu begeben – an Orte, die es nicht gibt, die uns aber seltsam vertraut erscheinen. Kunst als Spiegel und Traum: Das ist die Welt von Peter Franck.
Vom Werbestudio zur eigenen Bildsprache
Peter Francks Weg in die Fotografie begann durch seinen Bruder, der als Werbefotograf mit eigenem Atelier arbeitet. Zeitweise teilten sie sich ein Studio – umgeben von Kameras, professionellem Equipment, Lichtaufbauten und dem Geruch frisch entwickelter Filme. Diese intensive Nähe zur Werbefotografie führte allerdings dazu, dass Franck selbst einen anderen Weg einschlug: „Ich wollte Fotografie nicht als reines Werbemittel nutzen, sondern als künstlerisches Ausdrucksmedium“, erzählt er.
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Künstliche Intelligenz
Instagrams Teen-Konten bekommen ein filmreifes Update
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Während in der EU diskutiert wird, die Altersbeschränkung für Social Media auf 15 Jahre zu erhöhen, führt Instagram in einer Art vorauseilendem Gehorsam weitere Einschränkungen für junge Jugendliche ein. Zum einen sollen die Einstellungen für die bereits bestehenden Teen-Konten einfacher zu bedienen sein. Zum anderen werden die Inhalte weiter beschränkt.
Jugendliche mit Teen-Konten sollen demnach künftig nur noch Inhalte angezeigt bekommen, die den US-amerikanischen PG-13-Ratings entsprechen. Das wiederum entspricht in etwa dem deutschen FSK 12. Eigentlich sind diese Einstufungen aus der Filmwelt. Instagram erklärt, es solle Eltern ein besseres Gefühl dafür geben, was die Kinder und Jugendlichen sehen dürfen. Filme wie Harry Potter und Der Herr der Ringe sind für Zwölfjährige geeignet. Die aktuell bei Jugendlichen angesagte Serie Wednesday ist ebenfalls – mit Ausnahme von drei Folgen, die zu brutal sind – ab 12.
Das heißt, Gewaltdarstellungen sowie nackte Haut sind zwar ohnehin nur sehr bedingt auf der Plattform erlaubt, beides wird jedoch noch weiter eingeschränkt, wenn jemand ein Teen-Konto nutzt. Eltern können zudem auch noch weitere Einschränkungen vornehmen. Die Einstellungen sollen nun über alle Bereiche hinweg leichter zu finden und zu verstehen sein. Allerdings benötigen Eltern ebenfalls ein Instagram-Konto, um dieses mit dem eines Kindes zu verknüpfen und darüber die Einstellungen treffen zu können.
Was laut Instagram nicht passiert: eine weitere Bewertung von Inhalten. Es geht also nicht darum, Jugendlichen pädagogisch wertvolle Inhalte anzuzeigen.
Wie viele Jugendliche Teen-Konten genau nutzen, sagt der Instagram-Mutterkonzern Meta auf Nachfrage nicht. Die Funktionserweiterung sei zudem unabhängig von den Bestrebungen in der EU geplant gewesen. Es ist eine weltweite Änderung der Teen-Konten, die zunächst in den USA verfügbar gemacht wird und voraussichtlich im ersten Quartal 2026 auch in der EU.
Grundsätzlich sei man für eine Altersbeschränkung von Social Media, sagt Meta. Welches Alter genau das betreffen soll, überlasse man gerne der Politik. Allerdings, so erklärt es Alexander Kleist, Public Policy Manager für Instagram in Deutschland, würde sich Meta wünschen, dass Eltern das letzte Wort haben und ihren Kindern auch früher erlauben dürfen, Social Media zu nutzen. Das bedeutet freilich, dass schlussendlich auch Eltern die Verantwortung tragen. Meta möchte seinen Teil dazu beitragen, indem Eltern Kontrollmöglichkeiten bekommen und Jugendliche bestimmte Inhalte nicht sehen.
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Gesetzliche Regelung für Social Media
Aktuell gibt es in Deutschland kein einheitliches Gesetz, das ein Mindestalter für Social Media festlegt. Es gibt allerdings Vorgaben aus dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und dem Jugendschutzgesetz. Diese besagen, vor welchen Inhalten Kinder und Jugendliche geschützt werden müssen. Zudem regelt die DSGVO, wie personenbezogene Daten von Kindern und Jugendlichen zu behandeln sind – sie dürfen nämlich nicht für Werbezwecke ausgewertet werden. Beides führt dazu, dass die meisten sozialen Netzwerke selbst eine Altersbeschränkung auf 13 Jahre festlegen und damit einhergehend auch spezielle Teen-Konten anbieten.
Die dänische Regierung hat nun den Vorstoß gemacht, Social Media in der EU grundsätzlich erst ab 15 Jahren zu erlauben. Das heißt: unterhalb dieser Altersgrenze wäre die Nutzung verboten. Ab 13 Jahren soll eine Art betreutes Scrollen möglich sein, wenn Eltern dieses erlauben. In Australien gibt es ein solches Gesetz, das die Nutzung unter 16 Jahren verbietet. Dabei geht es allerdings nicht bloß um die Sorge, Kinder könnten Gewaltdarstellungen oder nackte Haut sehen, sondern um durchaus weitere schädigende Prozesse. Jugendliche sehen Influencer in einer perfekt dargestellten Welt, können dank des Infinity-Scrollens endlos Bilder und Videos schauen sowie für sie ungeeignete Tipps jedweder Art bekommen. Gleichwohl bietet beispielsweise Instagram sinnvolle Basteltipps, Rezepte und die Möglichkeit, andere Menschen mit selben Interessen zu finden.
(emw)
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Günstigere Komponenten: iPhone-Foldable in der Produktion billiger?
Apple ist offenbar ein wichtiger Durchbruch bei den Komponenten für sein im Herbst 2026 erwartetes erstes iPhone-Foldable gelungen. Laut einem X-Posting samt Investorenbericht des üblicherweise gut informierten Analysten Ming-Chi Kuo könnte daher der Herstellungspreis pro Einheit „deutlich günstiger“ ausfallen. Unklar ist allerdings noch, ob Apple dies auch an die Kundschaft weiterreicht – oder stattdessen von einer höheren Marge profitiert.
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Teures Scharnier wird günstiger
Bei der Fertigungsverbesserung geht es um eine zentrale Komponente eines faltbaren Smartphones: das Scharnier samt dessen Lager. Aufgrund der notwendigen hohen Ansprüche an die Haltbarkeit (Nutzer dürften Tausende Öffnungs- und Schließvorgänge vornehmen) rechnete der Markt bislang damit, dass dafür zwischen 100 und 120 US-Dollar im Einkauf gezahlt werden muss. Laut Kuo, der für das Geldhaus TF International Securities aus Taipei arbeitet, wurde der Tarif nicht ganz halbiert: auf 70 bis 80 Dollar.
Umgesetzt wird das durch eine Kooperation zwischen zwei Herstellern: Apples langjährigem iPhone-Hauptmonteur Foxconn und dem taiwanischen Spezialhersteller SZS. Dieser ist auf Scharniertechnologie spezialisiert, dürfte diese aber bislang noch nie in dem Umfang produziert haben, wie sich das Apple für sein iPhone-Foldable wünscht. Foxconn schließt mit SZS laut Kuo ein Joint-Venture und steuere dieses auch. Die Partner wollen nicht beim Material sparen, hieß es, sondern Foxconn habe den industriellen Zusammenbau optimiert – der Konzern ist berühmt bis berüchtigt für seine effiziente Fertigung.
Zwei weitere Fertiger in den Startlöchern
Kuo zufolge setzt Apple aber nicht nur auf einen Lieferanten. Neben Foxconn / SZS, die bis zu 65 Prozent der Scharniere liefern werden, ist auch die US-Firma Amphenol beteiligt (der Standort der Produktion ist bislang unklar). Schließlich will Kuo auch noch erfahren haben, dass der umtriebige chinesische Fertiger Luxshare-ICT, der für Apple bereits die Vision Pro zusammenschraubt, 2027 ebenfalls Scharniere für das Foldable liefert.
Aktuell ist noch unklar, welches Material Apple für Rahmenstruktur und Scharnier verwendet. Es könnte Edelstahl oder eine Mischung aus Alu und Titan werden. Erste Gerüchte gab es auch über die Verwendung von Liquid Metal, einer Speziallegierung, für die sich Apple schon vor vielen Jahren die Rechte gesichert hatte. Apples erstes Foldable dürfte im September kommenden Jahres vorgestellt werden. Bislang gelten Preise oberhalb von 2000 US-Dollar (Europa: 2500 Euro) als möglich.
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(bsc)
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