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Künstliche Intelligenz

Elegant und schick: GhostBSD 25.02 mit macOS-ähnlichem „Gershwin“-Desktop


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Das zum Teil in Kanada ansässige Entwicklerteam um Eric Turgeon und Nahuel Sanchez hat das Live-System GhostBSD 25.02 fertiggestellt. Die aktuelle Version (genaue Bezeichnung GhostBSD 25.02-R14.3-p2) basiert auf FreeBSD 14.3-Release und liefert damit auch sämtliche Neuerungen und Verbesserungen von FreeBSD 14.3 – vor allem im Bereich WLAN. GhostBSD ist ein vorkonfiguriertes FreeBSD, das sich aus dem Live-System heraus leicht auf einem Datenträger installieren lässt und sofort ein laufendes und aktuelles FreeBSD-System bereitstellt. Es ist wahlweise mit den Desktops MATE, Xfce oder dem neuen Gershwin vorkonfiguriert.

Normalerweise installiert GhostBSD einen MATE- oder einen Xfce-Desktop. Bei GhostBSD 25.02 ist mit dem Gershwin Desktop Environment (läuft auf dem Xfce4 Window-Manager) jedoch eine neue Variante hinzugekommen. Gehosted vom GhostBSD-Team soll so die Entwicklung von Gershwin zusammen mit der Anwendungsentwicklung in Objective-C im Cocoa-Stil unterstützt werden. Das Gershwin Desktop Environment ist ein modularer, leichtgewichtiger Desktop für Unix-artige Systeme, der sich konzeptionell an der klassischen NeXTSTEP-Oberfläche orientiert. Es setzt auf eine Objective-C-Architektur mit GNUstep-Unterbau. Vielleicht soll das ein wenig an die Entwicklungsphilosophie von NeXT und frühen macOS-Versionen (Mac OS, Mac OS X, OS X) erinnern. Die typischen Gershwin-Komponenten – darunter Dock, Fenster-Manager, Panel und Konfigurationseditor – sind eigenständige Entwicklungen, folgen aber einem gemeinsamen API-Modell im Stile von Cocoa/AppKit.

Gershwin lässt sich unter FreeBSD, Linux und Illumos betreiben und eignet sich für Systeme mit reduzierter grafischer Komplexität – oder für Puristen, die Cocoa nicht vergessen haben. Aber: Gershwin steckt noch in den Kinderschuhen, Tools wie „Software Station“ funktionieren nicht. Gershwin ist als „daily driver“ noch nicht praxistauglich, stattdessen sollte GhostBSD je nach Geschmack besser mit dem MATE- oder dem Xfce-Desktop benutzt werden.

GhostBSD bindet die verwendete Intel-, AMD- oder Nvidia-GPU während der Installation ein und installiert entsprechende Treiber – das muss man beim nativen FreeBSD von Hand machen. Bei GhostBSD 25.02 wurde die Liste der verfügbaren Geräte aktualisiert und umfasst nun beispielsweise auch AMD Radeon HD 8790M, Radeon HD 8240 Kabini und die Nvidia RTX-4000/5000-Serie.

Gerade wer GhostBSD 25.02 auf einem modernen Notebook installiert, wird sich über die deutlich verbesserte Unterstützung für die verschiedenen WLAN-Chips durch zusätzliche Firmware-Pakete freuen.

Auch GhostBSD 25.02 folgt nun dem vielleicht moderneren Ansatz, das /tmp-Verzeichnis beim Start standardmäßig zu löschen. FreeBSD macht das per default nicht, dort muss man es bei der Installation in den Sicherheitseinstellungen oder später über clear_tmp_enable=“YES“ aktivieren.

Mit der Vorgängerversion 25.01 fügte GhostBSD eine Optimierung für Systeme mit wenig RAM ein, indem der Adaptive Replacement Cache (ARC, der ZFS-Cache im RAM) beschränkt wurde. Die Einstellung von vfs.zfs.arc.max wurde offenbar auch in die spätere Installation von GhostBSD 25.01 übernommen und schränkte die Geschwindigkeit von ZFS ein. In GhostBSD 15.02 wurde diese Modifikation daher wieder entfernt. Weitere kleine Verbesserungen betreffen etwa das Sound-System, das nun korrekt zwischen Audiosystemen mit mehr als zwei Kanälen umschalten kann. Bei den ZFS-Boot-Environments wurde ein Fehler behoben, bei dem alte unbenötigte Umgebungen nicht wie gewünscht gelöscht wurden.

Weiterhin verbessern die Entwickler die Paketverwaltung „Software Station“, die gerade für mausorientierte Einsteiger deutlich bequemer zu bedienen ist als das originale pkg(8) von FreeBSD, letztlich aber nur ein grafisches Frontend dafür darstellt. Vor allem bei den Übersetzungen ins vereinfachte Chinesische, Russische und Brasilianisch-Portugiesische hat sich einiges getan.

GhostBSD 25.02 steht als Live-ISO mit MATE-, Xfce- oder Gershwin-Desktop kostenlos auf der Projektseite zum Download bereit und kann so gefahrlos auf bestehenden Systemen ausprobiert werden. Die Entwickler empfehlen einen modernen Rechner mit 8 GByte RAM und mindestens 15 GByte Plattenplatz für eine feste Installation. Das umfangreiche Changelog zeigt alle Neuerungen im Detail.


(axk)



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Withings bringt smarten Blutdruckmesser mit HD-Display zur einfachen Bedienung


Der französische Hersteller Withings bringt mit dem BPM Vision ein intelligentes Blutdruckmessgerät mit HD-Display auf den Markt. Der 2,8 Zoll (ca. 7 cm) große Farbbildschirm soll die Messungen vereinfachen, indem der Nutzer Schritt für Schritt angeleitet wird. Zudem erlaubt das smarte Gerät die Erkennung möglicher Herzklappenerkrankungen mittels EKG-Messungen. Withings bietet das BPM Vision für 180 Euro an.

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Das ist sogar günstiger als der 2019 eingeführte smarte Blutdruckmesser Withings BPM Core, der für 250 Euro in den Handel kam und nur über eine LED-Matrix verfügte. Auch dieses Gerät konnte neben Blutdruck Herzfrequenzen messen und diese analysieren, um mögliche Hinweise auf Herzklappenerkrankungen zu finden. Der dieses Jahr mit über einem halben Jahr Verspätung erschienene Vitalmonitor Withings BeamO bietet ebenfalls ein EKG, wird aber vorrangig als „Fieberthermometer der Zukunft“ vermarktet.

Zu diesen Produkten gesellt sich jetzt das BPM Vision als intelligentes Blutdruckmessgerät. Laut Firmenmitteilung kombiniert es Blutdruckmessungen und die Erkennung von Vorhofflimmern in einem Gerät. Das soll die Überwachung der eigenen Herzgesundheit vereinfachen. Dabei hilft auch das angeschlossene HD-Display, denn es soll klare visuelle Anweisungen bei der Bedienung und beim Messvorgang geben. Während der Blutdruck per Armmanschette gemessen wird, wird ein EKG durch Auflegen von Fingern auf Sensoren neben dem Bildschirm durchgeführt.

Die Messwerte werden automatisch mit der Withings-App synchronisiert, die für iOS und Android erhältlich ist. Damit lassen sie sich auswerten und über einen längeren Zeitraum beobachten. Das soll auch bei Arztbesuchen helfen, wenn dem Fachpersonal die entsprechende Historie vorgelegt werden kann. Zudem bietet der Hersteller mit Withings+ ein kostenpflichtiges Abonnement an, das bis zu viermal im Jahr einen Kardio-Check-Up enthält, bei dem zertifizierte Kardiologen die vom Anwender durchgeführten Messungen auswerten.

Das Abo ist für die Nutzung des BPM Vision nicht notwendig, beim Kauf ist aber eine einmonatige kostenlose Testphase von Withings+ enthalten. Beim BeamO waren es noch drei Monate Gratiszugang zu diesem Dienst, der neben dem Kardio-Check-Up auch den rund um die Uhr verfügbaren „Withings Health Assistant“ bietet. Dieser gibt laut Hersteller persönliche Antworten auf Gesundheitsfragen und individuelle Empfehlungen.

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BPM Vision wurde laut Withings medizinisch getestet, wobei die Genauigkeit der Blutdruckmessungen von einer klinischen Studie mit 91 Testpersonen bestätigt wurde. Das Gerät soll eine Akkulaufzeit von einem Jahr bieten und in weniger als sechs Stunden per USB-C wieder aufgeladen sein. Withings bietet das BPM Vision auf der eigenen Website für 180 Euro an, es soll in Kürze aber auf bei Amazon und anderen Händlern erhältlich sein.


(fds)



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Überweisungen hängen fest: Die Tücken der Empfängerverifikation


Über die „Verification of Payee“ (VOP, auch Empfängerverifikation genannt) wurden wir in den vergangenen Tagen durch unsere Banken flächendeckend informiert. Was zunächst wie eine einfache zusätzliche Sicherheitsfunktion im Überweisungsprozess klingt, die Fehlüberweisungen und Irrläufer verhindern soll, entpuppt sich jedoch als deutlich komplexer – und dürfte vielen Banken und Sparkassen in den kommenden Monaten einiges an Kopfzerbrechen und zusätzliche Nachfragen bereiten.

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Die Verification of Payee wurde eingeführt, um Fehlüberweisungen und Betrug zu verhindern, wenn Geld an ein falsches Konto geschickt wird. Im Euroraum geht das auf die EU-Verordnung über Sofortzahlungen (Instant Payments Regulation) von 2024 zurück. Diese verpflichtet Banken dazu, bei Überweisungen zu prüfen, ob Name und IBAN des Empfängers übereinstimmen, und den Zahler zu warnen, wenn dies nicht der Fall ist. Die Bank muss, wenn alles stimmt, für die ordnungsgemäße Übertragung des Geldbetrags haften, aber eben auch nur dann.

In der Vergangenheit konnte es dagegen vorkommen, dass eine IBAN zwar formal korrekt und durch die beiden Prüfziffern verifiziert war, aber dennoch nicht zum gewünschten Empfänger gehörte. Ein Abgleich zwischen Name und Nummer fand nicht statt – ein Umstand, den Betrüger regelmäßig ausnutzten. So wurden etwa gefälschte Rechnungen mit scheinbar plausiblen Empfängernamen verschickt, wodurch Unternehmen teils erhebliche Summen verloren.

Entgegen mancher Kommentare in sozialen Netzwerken handelt es sich bei der neuen Regelung übrigens nicht um ein Abschieben der Verantwortung seitens der Banken auf Kunden, sondern vielmehr um das Gegenteil: Banken übernehmen künftig mehr Haftung, weil sie die Übereinstimmung zwischen Empfängername und IBAN sicherstellen müssen. Doch die damit verbundene Stärkung des Verbraucherschutzes bringt auch unerwartete Nebenwirkungen mit sich – wie sich in den vergangenen Tagen gezeigt hat.

Die Abfrage bei der Empfängerbank läuft automatisch in Echtzeit binnen Sekundenbruchteilen ab. Die Beantwortung erfolgt in einer Art Ampelsystem, wobei die Antwort darüber informiert, ob alles seine Richtigkeit hat („Match“), es eine kleine Abweichung gibt („Close Match“) oder ob der Empfänger gänzlich anders ist („No Match“). Im Falle eines Close Match oder eines No Match bekommt der Empfänger einen entsprechenden Hinweis und kann die Zahlung dennoch freigeben. Während bei fehlender Übereinstimmung nicht offenbart wird, wem die eingegebene IBAN gehört, erfährt der Kunde dies beim Close Match durchaus.

Hier gibt es gleich zwei heikle Details: Denn zum einen darf die Bank die Zahlung erst verwerfen, wenn der Kunde oder die Kundin sich nach der Warnung dazu entschließt, den Vorgang abzubrechen. Zum anderen soll die Bank nicht den tatsächlichen Kontonamen preisgeben. Doch genau das scheint aktuell nicht überall reibungslos zu funktionieren. Im Netz kursieren Screenshots, die zeigen, dass selbst bei deutlich abweichenden Eingaben der hinterlegte Kontoname teilweise offengelegt wird.

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Das kann harmlose, aber auch problematische Folgen haben. In manchen Fällen erfährt der Absender lediglich, dass der Empfänger mehrere Vornamen hat – ärgerlich, aber noch verschmerzbar. In anderen Fällen werden bislang verheimlichte Nachnamensteile sichtbar, was datenschutzrechtlich bedenklich ist. Auch die Offenlegung von Vornamen mit geschlechtlicher Konnotation kann zu persönlichen Problemen führen.

Kontoinhaber können dies nur begrenzt verhindern – etwa, indem sie sicherstellen, dass ihre bei der Bank hinterlegten Daten korrekt und konsistent sind. Änderungen etwa nach einer Scheidung oder Namensänderung sollten daher immer zeitnah eingetragen werden. Die Pflicht zur korrekten Namensführung besteht ohnehin bereits im Rahmen der Identitätsprüfung nach dem Geldwäschegesetz.

Wie streng Banken die Übereinstimmung zwischen Name und IBAN bewerten, scheint derzeit unterschiedlich gehandhabt zu werden. Teilweise wird ein „Close Match“ sehr großzügig ausgelegt – was wiederum datenschutzrechtliche Fragen aufwirft, wenn ein doch stark anderer Name offenbart wird. Ob in diesen Fällen tatsächlich ein DSGVO-Verstoß vorliegt, ist noch unklar. Fest steht jedoch, dass es zwischen verschiedenen größeren deutschen Instituten derzeit auffällige Unterschiede gibt.

Immerhin: Ein massenweises Abgreifen von Kontoinhaberdaten dürfte auf diesem Weg kaum möglich sein. Banken erkennen automatisierte Abfragen oder häufige Versuche – auch über VPN-Verbindungen – in der Regel schnell und blockieren diese. Zudem müsste für jede Anfrage ein Überweisungsbetrag hinterlegt werden. Laut Experten schlagen die Systeme hier bereits nach einer Handvoll Versuche an, was wir nicht in allen Fällen bestätigen können (aber auch keine Kontosperrung deswegen riskieren wollen).

Wenn eine Zahlung korrekterweise beanstandet und kein Name dazu angegeben wird, haben Kunden somit – wie bisher auch – die Möglichkeit, diese dennoch ausführen zu lassen. Die Bank haftet in diesem Fall nicht. Solche Situationen werden künftig häufiger auftreten, insbesondere bei Geschäftskonten. Denn „Installateur Michael C. Müller“ und „Sanitär Müller“ gelten bestenfalls als „ähnlich“ – und Kombinationen mit Zusatzangaben wie Ort oder Rechtsform erschweren den Abgleich zusätzlich. Auch Gemeinschaftskonten von Eheleuten können hier problematisch sein, wobei der Algorithmus hier meist schon bei einem korrekten Vornamen einen „Close Match“ ausgibt.

Nutzer sollten in einem solchen Fall sicherheitshalber noch einmal nachfragen. In Fällen, in denen Firmen häufiger Zahlungsverzögerungen haben, raten die Banken, den entsprechend korrekten Begriff auf den Rechnungsbögen explizit anzugeben. Auch das Verwenden von Überweisungsvorlagen kann hier hilfreich sein.

Da die Empfängerprüfung ein europäischer Standard ist, werden Umlaute wie „ä“, „ö“ oder „ü“ im internationalen Zahlungsverkehr oft in Standard-Vokale umgewandelt (z. B. „ü“ wird „ue“ oder „u“). Dies kann zu Abweichungen bei der Empfängerüberprüfung führen. Bestimmte Sonderzeichen wie das kaufmännische & sollte man bei der Erfassung des Empfängers nicht verwenden.

Einen besonderen Nutzen haben in diesem Zusammenhang übrigens Fotoüberweisungen auf QR-Code-Basis, da diese die kompletten Überweisungsdaten bereits hinterlegt haben. Wenn sie also auf einer Rechnung einen solchen Code finden, können sie leicht sämtliche Daten korrekt übernehmen.

Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)



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Toshiba quetscht 12 Glasscheiben in eine Festplatte


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Toshiba kündigt als erster Festplattenhersteller HDDs mit zwölf Datenscheiben (im Branchensprech Platter) an. Bisher hat Toshiba die dafür notwendige Technik allerdings nur „verifiziert“, wie die Firma in einer Mitteilung schreibt.

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Im Jahr 2027 sollen entsprechende HDDs für Rechenzentren und Server erscheinen. Toshiba will zunächst Festplatten der 40-Terabyte-Klasse auflegen, also mit mindestens 40 TByte Kapazität.

Bisher sind maximal elf Scheiben in Western Digitals Festplatten serienreif. Ansonsten sind zehn üblich, auch bei Toshiba. Der Hersteller erhöht die Dichte damit um 20 Prozent. Bei Western Digital würde sich dagegen schon der abnehmende Grenzertrag zeigen: Der Wechsel von elf auf zwölf Scheiben brächte nur noch 9,1 Prozent Vorteil.

Damit zwölf Scheiben in ein klassisches 3,5-Zoll-Gehäuse passen, muss jede Scheibe dünner als bisher werden. Dafür wechselt Toshiba von Aluminium auf Glas als Trägermaterial für die Magnetspuren. Vermutlich arbeitet der Hersteller mit dem japanischen Zulieferer Hoya zusammen, der schon im Jahr 2017 passende Glasscheiben für 12er-Stapel in einer Festplatte zeigte.

Damals hat Hoya die Höhe einer Scheibe auf 0,381 Millimeter reduziert. Das ist weniger als zwei Standard-Visitenkarten übereinandergelegt. Aluminiumscheiben für HDDs kommen auf etwa 0,6 mm.

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Mit den Glasscheiben will Toshiba den Lebensabend der MAMR-Technik (Microwave Assisted Magnetic Recording) hinauszögern, die bei den 40-TByte-Festplatten weiter zum Einsatz kommt. Dabei sitzt in jedem Schreibkopf ein winziger Mikrowellensender, der während des Schreibens zusätzliche Energie in das Magnetmaterial einbringt. So springen die Magnetpartikel in die richtige Richtung, wodurch sich die Scheiben dichter beschreiben lassen.

Langfristig will auch Toshiba auf HAMR-Technik (Heat Assisted Magnetic Recording) umschwenken. Dort erhitzt ein feiner Laser einen kleinen Teil der Scheibe, um die für einen Schreibvorgang notwendige Magnetfeldstärke zu verringern und so die Datendichte zu erhöhen. Aktuell forscht Toshiba an der Kombination aus HAMR und zwölf Glasscheiben.


(mma)



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