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Im Test vor 15 Jahren: Cooler Masters V6 GT hatte eine Fehlzündung


Im Test vor 15 Jahren: Cooler Masters V6 GT hatte eine Fehlzündung

Anschließend an den V8 und V10, folgte mit dem Cooler MasterV6 GT (Test) ein weiterer CPU-Kühler mit Motorsport-Anmutungen. Aufwändige Konstruktionen und hohe Preise sorgten für geringen Erfolg der ersten beiden Kühler, mit dem V6 GT wollte Cooler Master für 50 Euro und ohne Peltier-Element alles besser machen.

V6 mit sechs Heatpipes

Bei dem Cooler Master V6 GT handelte es sich um einen Tower-Kühler mit doppelter 120-mm-Belüftung. Der Kühler kam auf Abmessungen von 131 × 120 × 165 mm (L × B × H) und ein Gewicht von 940 Gramm, in beiden Fällen inklusive der Lüfter. Trotz der imposanten Abmessungen des V6 GT verbarg sich unter der Plastikverkleidung ein relativ schmaler Single-Tower-Kühler. Anders als der gigantische Cooler Master V10 verfügte der V6 GT nicht über ein Peltier-Element, es handelte sich also um einen klassischen Luftkühler.

Die Basis formte ein vernickelter Kupferblock, der über sechs 6-mm-Heatpipes in U-Aufbiegung die Abwärme von der CPU an die 55 Aluminiumlamellen abführte. Diese waren in einem Abstand von etwa 1,5 mm ausgeführt und daher tendenziell eher für schnelldrehende Lüfter ausgelegt. Der Drehzahlbereich der beiden mitgelieferten Lüfter betrug 300 bis 2.200 U/min, wobei die Regelung über PWM erfolgte. In Sachen Kompatibilität wurde neben den Intel Sockeln LGA 775, 1156 und 1366 auch AMDs AM2, AM2+ und AM3 unterstützt. Die Montage erfolgte immer über eine Rückplattenverschraubung. In der Praxis benötigte die Installation des Cooler Master V6 aufgrund der Abmessungen etwas Fingerspitzengefühl. Mit einer Höhe von 165 mm konnte es zudem in vielen schmaleren Gehäusen zu Problemen kommen.

Ein heißer V6

Auf einem Intel Core i7-920 machte der V6 GT im Test eine mittelmäßige Figur. Mit der Referenzbelüftung platzierte sich der Kühler je nach Anwendungsszenario zwischen der Mitte und dem Ende des Testfeldes. Hohe Drehzahlen lagen dem V6 GT dabei etwas besser als niedrige, die Leistung war aber selbst hier bestenfalls mittelmäßig. Ein deutlich günstigerer Scythe Ninja 3 machte mit dem V6 GT kurzen Prozess, vor allem in den niedrigen Drehzahlbereichen. Mit doppelter 120-mm-Belüftung und einer auf 3,4 GHz übertakteten CPU sah es ähnlich schlecht aus, wobei der V6 GT hier konsequent auf einem der letzten beiden Plätze landete. Ein Totalausfall war die semipassive Kühlleistung des V6 GT, bei der nur die Gehäuselüfter arbeiteten. Der enge Lamellenabstand machte den V6 GT für diesen Anwendungszweck quasi unbrauchbar.

Mit den mitgelieferten Lüftern konnte der V6 GT trotz der Doppelbelüftung nur mittelmäßige Resultate erzielen. Zum einen war der große Drehzahlbereich der Lüfter nur bedingt nützlich, da die Kühlleistung bei 300 U/min katastrophal war. Zum anderen lag der V6 GT selbst mit zwei Lüftern bei hohen Drehzahlen hinter starken Kühlern wie dem Prolimatech Armageddon oder Noctua NH-D14 mit nur einem Lüfter. Als Krönung wiesen die Lüfter Störgeräusche wie generelles Rotorschleifen, bei Drosselung ein deutliches Klackern sowie ein Brummen bei höheren Drehzahlen auf.

Fazit

Der Cooler Master V6 GT reihte sich perfekt in die Serie gefloppter V-Kühler ein. Viel Plastik und große Abmessungen, eine geringe Rohleistung und schlechte Lüfter waren keine guten Argumente für einen 50 Euro teuren Kühler. Empfehlenswert war der V6 GT damit kaum.

In der Kategorie „Im Test vor 15 Jahren“ wirft die Redaktion seit Juli 2017 jeden Samstag einen Blick in das Test-Archiv. Die letzten 20 Artikel, die in dieser Reihe erschienen sind, führen wir nachfolgend auf:

Noch mehr Inhalte dieser Art und viele weitere Berichte und Anekdoten finden sich in der Retro-Ecke im Forum von ComputerBase.



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Intel Arrow Lake: Taugt der Core Ultra 7 für die Steam Machine?


Intel Arrow Lake: Taugt der Core Ultra 7 für die Steam Machine?

Wie sinnvoll ist eine Intel-Arrow-Lake-CPU, in Form des Core Ultra 7 265 für eine selbstgebaute Steam Machine mit dedizierter GPU? Diese Frage ging ComputerBase-Leser mario_mendel34 nach und verglich die Leistung mit der AMD-Konkurrenz in Form von AM4- und AM5-Systemen mit Zen, Zen 3 und Zen 5.

Dafür wurden drei Testsysteme aufgesetzt, einmal für den Intel und jeweils eines für die alte AM4-Plattform und eines für eine aktuelle AM5-Plattform von AMD.
In seinem ausführlichen Leserartikel geht der User dann auch intensiver auf die Frage ein, welche CPU es schon sein soll.

Die Vorgeschichte

mario_mendel34 ist ein begeisterter Nutzer des Steam Deck, welches gerade bei Besuchen innerhalb der Verwandtschaft zum Einsatz kommt. Größter Nachteil ist jedoch die recht schwache APU, sobald ein Fernseher oder größerer Monitor für die Bildausgabe zuständig ist.
Als Alternative bot sich früher die Steam Machine an, die jedoch von Valve schon seit Jahren nicht mehr verkauft wird. Sie wurde ab 2018 still und heimlich aus dem Programm genommen.

Impressionen alter Steam Machines

Alienware Alpha
Alienware Alpha
Die Steam Machines vor der Xbox One
Die Steam Machines vor der Xbox One
Zotac bietet Infrarot und USB Typ C an der Front
Zotac bietet Infrarot und USB Typ C an der Front

Die Testsysteme

Die Redaktion hat zur Orientierung noch die Steam-Machine Alienware Alpha (Test) vom 11.11.2015 aufgelistet:

Die Tests

Folgende Spiele testete mario_mendel34 mit den dedizierten GPUs, wobei es sich aufgrund seiner eigenen Vorlieben nicht um AAA-Titel handelt.

  • Rise of the Tomb Raider (DX12-Version mit FSR3 Ultra-Performance via OptiScaler)
  • Shadow of the Tomb Raider (DX12-Version mit FSR3 Performance via OptiScaler)
  • The Witcher: Enhanced Edition
  • The Witcher 2: Enhanced Edition
  • The Witcher 3: Next-Gen 4.04 (DX12-Version mit FSR2 Ultra-Performance)
  • Yooka-Laylee
  • A Hat in Time
  • Outcast 1.1

Im Gesamtindex zeigt sich der Ryzen 7 9800X3D mit der neuen RX 9070 XT wenig überraschend als stärkstes Paket. Hierbei darf aber nicht vergessen werden, dass weder die CPU, noch die GPU über ihre TDP begrenzt wurden und die Radeon 9070 XT deswegen gegenüber der 9060 XT gewisse Geschwindigkeitsvorteile bietet. Die 9060 XT wurde in allen Tests auf 100 W TDP begrenzt, mit der Begründung, dass das Fractal-Design-Gehäuse für den Core Ultra ansonsten schlicht in sein thermisches Limit läuft. Da die Benchmarks jedoch mit einer Zielauflösung von 720p durchgeführt wurden, herrschte nach Angaben des Autors durchweg ein GPU-Limit.

Das waren die ersten Benchmarks, die ich durchgeführt hatte. Zu dieser Zeit hatte ich noch nicht vor, die Ergebnisse zu veröffentlichen, daher habe ich die Grafikkarte vorher nicht durch die RX 9060 XT ausgetauscht. Es bestand bei den anderen beiden Systemen zu keiner Zeit ein GPU-Limit, es sollte also trotzdem einigermaßen vergleichbar sein.

mario_mendel34

Bei den nachfolgenden Ranglisten will mario_mendel34 damit sichergestellt haben, dass durch das GPU-Limit durchweg ein reiner CPU-Vergleich möglich ist. Die Verwässerung durch die unterschiedlichen GPUs solle so minimiert sein.

Gesamtindex
Gesamtindex (Bild: mario_mendel34)

Im Gesamtindex zeigt sich, dass der Core Ultra 7 265 bei Abschaltung der Effizienz-Kerne weniger stark eingebremst wird, als man anfangs vermuten könnte.
In Outcast, das aufgrund seiner Voxel-Engine nur auf der CPU berechnet wird, schlägt sich der Core Ultra wacker gegen die Ryzen-Konkurrenz und kann auch den älteren Ryzen 7 5700X3D hinter sich lassen. Je nach Spiel kämpfen diese beiden um den zweiten Platz, während der alte Ryzen 7 1700 abgeschlagen den letzten Platz belegt.
Die letzten Jahre sind an der Zen-1-Architektur nicht spurlos vorbeigegangen.

Fazit

Sein Fazit zu seinen Tests lautet dann auch wie folgt:

Um abschließend auf die Frage aus der Überschrift zurückzukommen: Ist Arrow Lake denn eine gute Wahl für eine Steam Machine? Nachdem ich zwischenzeitlich anderer Meinung war, sage ich abschließend für mich: Ja, es spricht nichts dagegen. Fast durchgehend schneller als ein 5700X3D, der gewiss nicht schlecht ist, nur der 9800X3D rennt ihm davon. Im Notfall kann man im Steam Deck Gaming Mode ja auch ein FPS-Limit setzen, Rise of the Tomb Raider ruckelt im geothermalen Tal unlimitiert schon ein bisschen, mit 60-FPS-Limit hingegen läufts butterweich. Da kann man dann auch die Auflösung ruhig mal auf 2160p hochstellen und (bald) mit FSR4 arbeiten.

mario_mendel34

Feedback und Hinweise ausdrücklich erwünscht

Rückfragen, Anregungen sowie Lob und Kritik zum Leserartikel sind in den Kommentaren zu dieser Meldung sowie in dem entsprechenden Thread wie immer ausdrücklich erwünscht. Auch Hinweise zu weiteren Leserprojekten oder Erfahrungsberichten werden gerne entgegengenommen.

Die letzten sieben Vorstellungen in der Übersicht



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Apple legt Berufung ein: Urteil von US-Gericht verstoße gegen Meinungsfreiheit


Apple legt Berufung ein: Urteil von US-Gericht verstoße gegen Meinungsfreiheit

Bild: Apple

Apple wehrt sich erneut mit der Berufung gegen das Epic-Urteil aus dem April, in dem Apples Finanzchef unter Eid gelogen hatte. Die Einnahmeausfälle seien unverhältnismäßig und weitere Teile seien „verfassungswidrig“, da sie gegen die Meinungsfreiheit in den USA verstießen. Ein Trump-Urteil wird zudem ebenfalls angeführt.

Vor dem Bundesberufungsgericht des 9. Gerichtsbezirks der USA hat der Konzern gestern Berufung gegen eine Gerichtsanweisung aus dem April dieses Jahres eingelegt, nachdem ein Eilverfahren im Juni abgelehnt wurde. Über die Übermittlung der Dokumente berichteten die beiden Seiten MacRumors und PatentlyApple zuerst.

Verfassungswidrig und zu hohe Einnahmeausfälle

Die Bestimmung, dass Apple Entwickler Out-of-App-Käufe ohne Kommissionen dulden muss, ermögliche es Konkurrenten wie Spotify, Microsoft oder Amazon, das Ökosystem von Apple zu umgehen, aber dennoch ebenjenes zur Generierung von Einnahmen zu nutzen. Damit könne der Konzern nicht mehr für die Nutzung geistigen Eigentums kompensiert werden.

Ferner nennt der Konzern das Urteil sogar „verfassungswidrig“, weil es gegen den ersten Verfassungszusatz der USA, der die Meinungsfreiheit sicherstellt, verstoßen soll. Das neue Urteil erstrecke sich weiter als das erste und stehe somit nicht „im Geiste der alten Verfügung“, es verfüge den Konzern, Nachrichten zu verbreiten, die von Apple so nicht unterstützt werden.

The new injunction imposes, in meticulous detail, new design and formatting rules and dictates the messages that Apple may convey to its own users on its own platform. These requirements represent an improper expansion and modification of the original injunction—rather than an attempt to enforce compliance with the original injunction—and violate the First Amendment by forcing Apple to convey messages it disagrees with. Epic doubles down on the district court’s emphasis on the „spirit“ of the original injunction and Apple’s supposed bad faith, but civil contempt turns on whether a party has violated the actual terms of an injunction—which Epic does not meaningfully try to show

Apple vor dem Berufungsgericht

Apple bezieht sich auf Trump-Urteil

Apple gibt, wie MacRumors berichtet, dem Berufungsgericht zudem noch einen weiteren Grund, das Urteil zu widerrufen: Ende Juni hat der Supreme Court in Trump v. CASA, Inc. entschieden, dass Bezirks- und Berufungsgerichte keine bundesweit geltenden Verfügungen mehr erlassen dürfen. Stattdessen dürfen die Gerichte nur noch gezielt Rechtsschutz („Relief“) für die direkt beteiligten Parteien gewähren („complete Relief“), nicht aber universelle Anordnungen für alle ähnlich Betroffenen („universal Relief“).

In dem Verfahren ging es darum, ob ein Bezirksgericht präsidiale Durchführungsverordnungen landesweit stoppen darf. US-Präsident Trump hatte angeordnet, das verfassungsmäßige Recht auf Staatsbürgerschaft durch Geburt für Kinder irregulär eingereister Personen außer Kraft zu setzen. Mehrere Bezirksgerichte verfügten sofort bundesweit wirkende einstweilige Verfügungen im ganzen Land („universal Relief“), nach Klagen von mehreren Organisationen. Der oberste Gerichtshof urteilte jedoch: Die Durchführungsverordnung hätte nur für die klagende Partei außer Kraft gesetzt werden dürfen („complete Relief“).

Diese Logik wendet Apple nun auf das Urteil im April an: Dadurch, dass nicht nur die klagende Partei Epic Games von dem Urteil profitiert, sondern potenziell auch nicht am Verfahren beteiligte Drittparteien wie Netflix, Spotify, Amazon oder Microsoft, würde das Bezirksgericht gegen das jüngste Urteil des obersten Gerichtshofs verstoßen.

Bisheriges Urteil

Im April hatte Richterin Yvonne Gonzalez Rogers geurteilt, dass Apple in „wissentlichem Verstoß“ mit einem früheren Urteil steht. Im Jahr 2021 hatte der Konzern zwar in einer Klage von Epic Games größtenteils recht zugesprochen bekommen, dass die 30-Prozent-Gebühren im App Store rechtens sind, doch auch die Auflage bekommen, Entwicklern Out-of-App-Käufe zu gestatten. Das tat Apple auch, jedoch mit einer Gebühr von 27 Prozent. Diese Gebühr verstoße laut Rogers gegen den Grundgedanken des Urteils – und er erlegte Apple zwingend auf, diese zu streichen. Entwickler müssen ohne Gebühren an Apple vorbei ihre Produkte vertreiben können.

Mehr zu Epic vs. Apple



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DaVinci Resolve 20.1.1: Update sorgt für mehr Leistung und weniger Probleme


DaVinci Resolve 20.1.1: Update sorgt für mehr Leistung und weniger Probleme

Bild: Blackmagic Design

Drei Monate nach dem umfangreichen Update auf Version 20 liefert Blackmagic Design mit DaVinci Resolve 20.1.1 eine neue Version nach, die zahlreiche kleinere Änderungen und Verbesserungen umfasst und laut Entwicklerangaben unter anderem die Leistung sowie die Kompatibilität mit verschiedenen Dateiformaten spürbar verbessert.

Zahlreiche kleine, aber hilfreiche Verbesserungen

Neben allgemeinen Leistungssteigerungen und Fehlerkorrekturen bringt das in den Grundfunktionen kostenlose und sowohl für Windows, für macOS und für Linux verfügbare professionelle Video-Schnittprogramm eine verbesserte Ladezeit von Cloud-Projekten mit aktivierten gestapelten Zeitleisten. Darüber hinaus merken sich die Attributdialoge nun die vom Benutzer getroffene Auswahl bis zur nächsten Kopie. Auch die Zusammenarbeit mit externen Dateiformaten wurde optimiert: Beim Laden und Importieren von Photoshop-Dateien im PSD-Format sollen nun keine Probleme mehr auftreten.

Zudem haben die Entwickler zahlreiche Fehler beseitigt: Aux-Kanäle in Swizzler lassen sich jetzt problemlos aktivieren. Gleiches gilt für Abstürze, die beim Einsatz der Tiefenkarte auf bestimmten Intel-basierten Mac-Systemen oder beim Laden beschädigter MTS-Clips auftreten konnten. Auch die Wiederherstellung der Doppelbildschirmansicht beim Seitenwechsel soll nun wie vorgesehen funktionieren.

Mit Version 20.1.1 wurden darüber hinaus zahlreiche weitere Korrekturen vorgenommen. Ausführliche Informationen sind den offiziellen Release Notes zu entnehmen.

Vorsicht beim Datei-Austausch mit älteren Versionen

Beim Austausch von Projekten mit älteren Versionen kann es jedoch zu Problemen kommen. Zwar haben sich die Entwickler eigenen Angaben zufolge bemüht, die Projektbibliotheken weiterhin mit DaVinci Resolve 19.1.3 kompatibel zu halten, allerdings lassen sich einzelne Projekte, die in Version 20.1.1 erstellt oder geöffnet wurden, nicht mehr mit 19.1.3 verwenden. Dies sollte unbedingt berücksichtigt werden. Aus diesem Grund wird empfohlen, vor der Bearbeitung ein vollständiges Backup der Projektbibliothek sowie der betroffenen Projekte zu erstellen.

Ab sofort verfügbar

Die neue Version von DaVinci Resolve kann ab sofort auf der Website von Blackmagic Design heruntergeladen werden. Alternativ steht das Programm auch bequem über den Link am Ende dieser Meldung im Download-Bereich von ComputerBase zur Verfügung.

Downloads

  • DaVinci Resolve

    4,7 Sterne

    DaVinci Resolve ist eine Anwendung zum professionellen Bearbeiten und Schneiden von Videos.



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