Künstliche Intelligenz
Switch 2: USB-C-Geräte scheitern an Nintendos Geräte-Identifizierung
Weil Nintendo mit zahlreichen herstellerspezifischen Befehlen des aktuellen USB-Protokolls auf eine recht spezielle Weise umgeht, funktionieren viele USB-C-Docks nicht mit der Switch 2. Zu diesem Schluss kommt der YouTube-Kanal „Linus Tech Tips“, der sich mittels eines Protokoll-Analyzers angesehen hat, wie die Switch 2 mit Zubehör umgeht.
Dabei stießen die Tester sowohl auf übliche Nachrichten, mit denen USB-C-Geräte mit Power Delivery (USB-PD) Spannungen und Stromstärken aushandeln, sobald die Datenverbindung steht. Das ist nötig, damit die bis zu 20 Volt und 5 Ampere (USB-PD 1.x) oder gar 48 Volt und 5 Ampere (USB -PD 3.1, EPR) die angeschlossenen Geräte nicht grillen. Im letzteren Fall wären es, mit der „Extended Power Range“ (EPR) nämlich ganze 240 Watt. Vom Netzteil, über das Kabel, bis zum Verbraucher müssen bei modernen USB-Systemen alle Teile der Kette mitspielen und miteinander reden.
Das gilt auch für den „Alt-Mode“, der DisplayPort- oder HDMI-Signale zusammen mit der Stromversorgung per USB-C überträgt. Das ist der größte Reiz der üblichen Docks: Von ihnen führt nur ein Kabel zum Host-Gerät, in diesem Fall der Switch 2, über die dann Energie in die Konsole und Bilder und Ton aus ihr herauskommen.
Für den Alt-Mode handeln die Geräte die verfügbaren Auflösungen und Wiederholfrequenzen über herstellerspezifische Nachrichten über das USB-Protokoll aus, die „Vendor Defined Messages“, die als „VENDOR_DEFINED“ in Logs der Übertragungen auftauchen.
Nintendo fragt offenbar Hersteller-ID per USB ab
Nintendo hat sich das laut einem aktuellen Video und einem Blog-Artikel von LTT aber offenbar so zunutze gemacht, dass Nintendo-Geräte wie das für die Switch 2 vertriebene Dock des Herstellers auf jeden Fall erkannt werden. Bei anderen wird die Richtung der Kommunikation mehrfach umgedreht („DR_SWAP“) oder in Teilen neu gestartet („SOFT_RESET“) – irgendwann gibt das Fremdgerät einfach auf. Dazwischen, und auch beim Nintendo-Dock, gibt es immer wieder die Anfrage „DISCOVER_IDENTITY“. Darüber können USB-Geräte unter anderem den Namen ihres Herstellers ausgeben.
Im Falle des Nintendo-Docks lief nach der Meldung der Geräte-ID – welche LTT aber nicht veröffentlicht hat – alles nach dem oben beschriebenen Muster, die Geräte funktionierten. Schon bei einem einzelnen Monitor direkt am Dock-Port der Switch 2 begann aber das Hin und Her, und es wurde kein Bild angezeigt. Gleiches galt auch für Docks, die mit der ersten Switch funktionierten. Anhand dieser hatten schon kurz nach Erscheinen der neuen Konsole einige Zubehörhersteller gemeint, Nintendo würde eine eigene „Verschlüsselung“ für USB verwenden. Das scheint nach den Experimenten von LTT aber nicht der Fall zu sein.
„Taktische Faulheit“
Vielmehr wirft LTT Nintendo vor, es handle sich um einen Fall von „taktischer Faulheit“. Dabei soll der Konsolenhersteller nur sichergestellt haben, dass die üblichen Funktionen wie der Alt-Mode mit seinem Dock funktionieren. Und sich dann nicht mehr darum gekümmert haben, dass die Verhandlungen über die Features anderer Docks auch klappen. Ähnliches war auch schon bei manchen Firmware-Updates für die erste Switch zu beobachten, wo zuvor einwandfrei arbeitendes Zubehör von Drittherstellern plötzlich nicht mehr funktionierte.
Besonders seltsam ist diese Situation, weil sich trotz der vielen Funktionen von USB-C bei Nutzung mit PCs die Kompatibilitätsprobleme in den letzten Jahren häufig gebessert haben. Viele günstige Docks für unter 50 Euro mit Power Delivery, Ethernet, HDMI-Ausgang und einigen USB-Anschlüssen funktionieren an Notebooks problemlos.
Nintendos Dock mit eingebautem Lüfter, alias „Switch 2-Stationsset„, kostet 110 Euro. Da mit der Konsole eines geliefert wird, braucht man es vor allem, wenn man die Switch 2 an einen anderen Fernseher anschließen will, ohne alles neu zu verkabeln.
Nintendo hat keine eigene Lösung für unterwegs
Oder für unterwegs – da wäre eine kompaktere Ausgabe, wie die für Notebooks üblichen Docks, auch praktisch. Ein solches Geräte bietet Nintendo aber nicht einmal selbst an. LTT konnte immerhin ein Dock des Herstellers Antank finden, das mit der Switch 2 wie das Original funktioniert. Es scheint, als würden manche Anbieter das mutmaßliche Katz-und-Maus-Spiel mit Nintendos USB-Spezialitäten schon dankbar mitspielen. Einige haben für ihre älteren Geräte auch schon Firmware-Updates bereitgestellt.
(nie)
Künstliche Intelligenz
Amateurfunk: Ein Einblick in das faszinierende Hobby
Ein Funkgerät, eine Antenne und die ganze Welt als Gesprächspartner: Das ist Amateurfunk. Während für die meisten Kommunikation heute über Smartphone oder Internet läuft, greifen Funkamateure noch immer zu Mikrofon, Morsetaste oder Rechner, um Signale in die Atmosphäre zu schicken.
In unserem Beitrag begleiten wir zwei Funkamateure, die zeigen, wie vielseitig dieses Hobby ist. Vom klassischen Sprechfunk bis hin zu digitalen Betriebsarten. Der Amateurfunk verbindet Technik, Physik und eine weltweite Community. Dabei geht es nicht nur ums Reden, sondern ums Experimentieren, Lernen und Entdecken.
Was treibt Menschen dazu, in ihrer Freizeit Funkwellen um die halbe Welt zu schicken? Und welche Technik steckt eigentlich dahinter? Wir werfen einen Blick in diese Welt in Form einer Reportage als Videobeitrag.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Amateurfunk: Ein Einblick in das faszinierende Hobby“.
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Künstliche Intelligenz
Strava lässt Klage gegen Garmin fallen
Strava nimmt seine Klage gegen Garmin zurück: Die Fitnessplattform hat das zuständige Gericht mit einem kurzen Schreiben darüber informiert, berichtet DC Rainmaker. Warum es zu dieser Entscheidung kam, ist unklar. Die Patentverletzungsklage hatte Strava erst vor wenigen Wochen eingereicht.
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Laut dem Branchenexperten DC Rainmaker hat Garmin nie öffentlich oder gegenüber dem Gericht auf die Strava-Klage reagiert. Das lege nahe, dass sich beide Parteien außerhalb des Gerichts geeinigt haben. Eigentlich ist das keine Überraschung: Garmin und Strava arbeiten seit Jahren zusammen. Uhren und Fitnessarmbänder von Garmin nutzen Tracking-Funktionen, die von Strava entwickelt und betrieben werden.
Klage für viele überraschend
Die Klage kam daher für viele überraschend. Strava verlangte von Garmin, den Verkauf seiner Fitnesstracker einzustellen, was im Umkehrschluss das Geschäft von Strava empfindlich hätte schädigen können. Segments sind vordefinierte Strecken mit Rangliste, auf denen sich Athleten miteinander messen können. Besonders bei den Heatmaps war Stravas Klage fragwürdig: Garmin bot eine vergleichbare Funktion schon jahrelang an, bevor Strava ein Patent auf seine eigene Implementierung zugesprochen bekam.
Abseits der eigentlichen Klage versuchte Strava zusätzlich, in der Fitness-Community Stimmung gegen Garmin zu machen. In einem Reddit-Post begründete Stravas Chief Product Officer Matt Salazar die Klage mit neuen Developer-Richtlinien, die Garmin im Sommer implementiert hatte. Demnach müsste Strava bei seinen Diensten unter anderem Logos von Garmin einblenden. Vorherige Verhandlungen mit Garmin seien gescheitert.
Ob Strava durch die Klage nun einen Verhandlungserfolg erzielen konnte oder zum Schluss gekommen ist, mit dem juristischen Vorgehen nur wenig Aussicht auf Erfolg zu haben, ist offen. Bislang hat sich die Firma nicht zur Einstellung der Klage geäußert.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Windows: Anmeldeprobleme im Netz mit geklonten SIDs
Wer Windows mit geklonten oder duplizierten Installationen im Netzwerk betreibt, kann seit der Update-Vorschau von Ende August oder den Sicherheitsupdates vom Microsoft-September-Patchday unerwünschtes Verhalten im Netzwerk beobachten. Anmeldungen schlagen fehl, die Kommunikation zwischen Stationen und Servern will nicht mehr.
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Das räumt Microsoft nun in einem Support-Artikel ein. Uns liegt auch ein Leserhinweis zu diesen Problemen vor. Die Problembeschreibung lautet konkret, dass es zu Authentifizierungsfehlern mit Kerberos und NTLM auf Geräten kommt, bei denen duplizierte Security Identifier (SIDs) vorliegen. Betroffen sind Windows 11 24H2 und 25H2 sowie Windows Server 2025, nach der Installation der Update-Vorschauen aus August oder der Patches vom September.
Vielfältige Symptome
Microsoft listet diverse mögliche Symptome auf, die bei Nutzerinnen und Nutzer in solch einer Situation auftreten können: Etwa wiederholte Aufforderungen zur Eingabe der Zugangsdaten oder Zugangsanfragen mit gültigen Zugangsdaten, die zu Fehlermeldungen wie „Anmeldeversuch fehlgeschlagen“, „Login fehlgeschlagen/Ihre Zugangsdaten haben nicht funktioniert“, „Es gibt eine partielle Nicht-Übereinstimmung der Machine-ID“ oder schlicht „Nutzername oder Passwort ist inkorrekt“ führen.
Weitere Effekte umfassen, dass der Zugriff auf Netzwerkfreigaben weder mittels IP-Adresse noch Hostnamen gelingt, Remote-Desktop-Sitzungen nicht aufgebaut werden können, „Failover Clustering“ mit einer „Zugriff verweigert“-Meldung fehlschlägt oder in den Ereignisprotokollen etwa im Sicherheits-Log die Meldung „SEC_E_NO_CREDENTIALS“ oder im System-Log die LSASS-Event-ID 6167 mit der Nachricht „There is a partial mismatch in the machine ID. This indicates that the ticket has either been manipulated or it belongs to a different boot session.“ auftauchen.
Ursachen und Abhilfe
Zur Ursache erörtert Microsoft, dass die Windows-Updates seit Ende August als zusätzliche Schutzmaßnahme erzwungene Überprüfungen der SIDs einführen, die nun Authentifizierungsfehler bei SID-Dubletten auslösen. Die Design-Änderung blockiert Authentifizierung-Handshakes zwischen solchen Geräten.
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Zu mehrfach genutzten SIDs kommt es etwa, wenn von Microsoft nicht unterstützte Formen des Klonens oder Duplizierens von Windows-Installationen ohne das anschließende Laufenlassen von Sysprep genutzt werden. „Aktivierte SID-Uniqueness in Sysprep ist für eine Betriebssystemduplizierung von Windows 11 24H2, 25H2 und Server 2025 nach der Installation von Windows Updates nach dem 29. August 2025 nötig“, schreibt Microsoft. Für eine dauerhafte Lösung müssen Geräte mit SID-Dubletten neu aufgesetzt werden, mittels offiziell unterstützter Methoden zum Klonen oder Duplizieren von Windows-Installationen, um so eine einzigartige SID zu erhalten. IT-Admins können für eine temporäre Lösung den Microsoft-Business-Support kontaktieren, der dazu eine spezielle Gruppenrichtlinie bereitstellen kann.
(dmk)
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