Connect with us

Datenschutz & Sicherheit

Österreich: Das Amtsgeheimnis ist weg, es lebe die Informationsfreiheit!


Ab 1. September gilt in Österreich ein Informationsfreiheitsgesetz, endlich. Doch damit öffentliche Stellen die neuen Transparenzvorgaben auch wirklich einhalten, braucht es interessierte Bürger*innen, einen Kulturwandel in der Verwaltung und engagierte Beobachter*innen.

Bergkulisse mit Österreichfahne im Vordergrund
Der Weg in die Informationsfreiheit in Österreich ist nun beschildert (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Landschaft: Toru Wa, Schloss: Vladislav K., Bearbeitung:netzpolitik.org

Glatte 100 Jahre galt in der österreichischen Republik die „Amtsverschwiegenheit“, zuletzt war das Land der einzige EU-Mitgliedstaat mit einem solchen Prinzip in der Verfassung. Ab heute, dem 1. September, ist es vorbei mit dem Schweigegebot für Behörden: Das Informationsfreiheitsgesetz tritt in Kraft und soll für transparenteres Verwaltungshandeln sorgen.

Die neue Informationsfreiheit steht auf zwei Säulen: Einige Informationen müssen betreffende Stellen von sich aus veröffentlichen, wenn sie „von allgemeinem Interesse“ sind. Andere Informationen können Interessierte bei den entsprechenden Behörden und Unternehmen in öffentlicher Hand direkt anfragen. Für eine Antwort haben die zuständigen Stellen dann vier Wochen Zeit, Gebühren für die Fragestellenden sind nicht vorgesehen. Schon heute lassen sich auf Data.gv.at, der zentralen Plattform für Daten des öffentlichen Sektors, tausende Datensätze abrufen.

Von ersten Diskussionen bis zur Verabschiedung des österreichischen Informationsfreiheitsgesetzes sind mehrere Jahre vergangen, doch der Kampf für mehr staatliche Transparenz ist mit dem heutigen Meilenstein wohl kaum vorbei.

Ein Gesetz macht noch keinen Kulturwandel

„Die Bürgerinnen und Bürger haben nun ein wichtiges neues Instrument, um Transparenz einzufordern. Dafür müssen sie aber ihr Recht kennen und es ausüben können. Wir werden weiterhin einen Kulturwandel hin zu einer offenen Verwaltung einfordern”, sagt Markus Hametner. Hametner ist Vorstandsmitglied in der Bürgerrechtsorganisation Forum Informationsfreiheit (FOI), die sich seit mehr als zehn Jahren für den besseren Zugang zu amtlichen Informationen in Österreich engagiert.

Erwin Ernst „eest9“ Steinhammer, Projektkoordinator beim FOI, schreibt gegenüber netzpolitik.org: „Ab heute geht die Arbeit erst richtig los, denn dieses neue Grundrecht muss genutzt werden, um seine volle Wirkung zu entfalten.“ Steinhammer weist auf einige Unterschiede zum deutschen Informationsfreiheitsgesetz hin. Beispielsweise sei in Österreich „eine grundsätzliche Gebührenfreiheit vorgesehen, dafür gibt es keine*n Informationsfreiheitsbeauftragte*n“.

„Die anhand des Vorbilds des Hamburger Transparenzgesetzes vorgesehene proaktive Veröffentlichungspflicht geht zwar weiter als in Deutschland“, so Steinhammer, „es gibt hier aber mangels Beauftragte*n keinerlei unabhängige Kontrolle, ob wirklich alle Verträge über 100.000 Euro wie vorgesehen veröffentlicht werden.“ Steinhammer wünscht sich wie seine Mitstreiter*innen vom FOI „den versprochenen Paradigmenwechsel hin zu einem transparenteren Staat und mehr Einblick in die Abläufe des Staates“.

Das Gesetz muss auch genutzt werden

Bei diesem Prozess helfen könnte das Portal fragdenstaat.at, das von FOI betrieben wird. Wie sein deutsches Schwesternportal fragdenstaat.de erleichtert es Interessierten, Anfragen an öffentliche Stellen zu richten, und bietet eine niedrigschwellige Möglichkeit, die erhaltenenen Informationen für die Allgemeinheit zugänglich zu machen. Ein neuer Anfrageguide anlässlich des Inkrafttretens der neuen Informationsfreiheitsregeln soll Fragestellende bei ihren Auskunftswünschen unterstützen.

Das IFG-Portal und die sonstige Arbeit des FOI sind großteils ehrenamtlich organisiert. Um die Umsetzung des österreichischen Informationsfreiheitsgesetzes zu begleiten und das neue Recht im Ernstfall auch vor Gericht verteidigen zu können, will die Organisation eine hauptamtliche Stelle finanzieren. Dafür sind die Bürgerrechtler*innen auf Spenden angewiesen.


Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.



Source link

Datenschutz & Sicherheit

Kritische Infrastrukturen: Attacken auf industrielle Kontrollsysteme möglich


Angreifer können kritische Infrastrukturen mit industriellen Kontrollsystemen (ICS) von Delta Electronics, Fuji Electric, Hitachi und SunPower attackieren. Beispielsweise im Energiesektor können erfolgreiche Attacken weitreichende Folgen für die Bevölkerung haben. Dementsprechend sollten Admins die bislang nur teilweise verfügbaren Sicherheitsupdates zeitnah installieren.

Auf die Sicherheitslücken und die von ihnen ausgehenden Gefahren weist die US-Sicherheitsbehörde Cybersecurity & Infrastructure Security Agency (CISA) in einem Beitrag hin.

Am gefährlichsten gilt eine „kritische“ Lücke (CVE-2025-9696) im System zur Überwachung von Solaranlagen SunPower PVS6, für die es bislang keinen Sicherheitspatch gibt. Aufgrund von hartcodierten Zugangsdaten können Angreifer in Bluetooth-Reichweite Geräte vollständig kompromittieren und sich etwa einen Fernzugriff via SSH einrichten. Die CISA gibt an, dass ihnen bislang keine Attacken bekannt sind. Davon sind die Versionen bis einschließlich 2025.06 build 61839 betroffen. Wann ein Update erscheint, ist bislang unklar.

Hitachi Energy Relion 650, 670 und SAM600-IO sind für DoS-Attacken (CVE-2025-2403 „hoch„) empfänglich. An dieser Stelle sollen Angreifer kritische Funktionen wie Line Distance Communication Module (LDCM) lahmlegen können. Die Sicherheitsupdates sind in einer Warnmeldung aufgelistet.

Auf Fuji Electric FRENIC-Loader 4 sind Schadcode-Attacken (CVE-2025-9365 „hoch„) möglich. Die Ausgabe ab 1.4.0.1 ist dagegen gerüstet. Delta Elcetronics EIP Builder kann sensible Informationen leaken (CVE-2025-57704 „mittel). Die Version 1.12 enthält ein Sicherheitsupdate.


(des)



Source link

Weiterlesen

Datenschutz & Sicherheit

„Aus einem Genesungsschritt wird ein Sicherheitsrisiko gemacht“


Rund 100 Seiten Stellungnahmen haben Fachleute dem hessischen Landtag zu einer Anhörung am Mittwoch im Gesundheitsausschuss vorgelegt. Es ging dabei um eine geplante Änderung des dortigen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes, vor allem eine Passage darin alarmiert Ärzt:innen, Kliniken, Betroffene und Angehörige gleichermaßen.

Die CDU-SPD-Landesregierung will psychiatrische Kliniken dazu verpflichten, Patient:innen bei Entlassungen in bestimmten Fällen an Ordnungs- und Polizeibehörden zu melden. Und zwar, wenn bei einer nicht freiwillig aufgenommenen Person „aus medizinischer Sicht die Sorge besteht, dass von der untergebrachten Person ohne weitere ärztliche Behandlung eine Fremdgefährdung ausgehen könnte“. Bislang wird in Hessen der örtliche sozialpsychiatrische Dienst informiert, wenn der Klinikaufenthalt von untergebrachten Menschen endet. Dadurch sollen diese Begleitung und Hilfsangebote nach ihrer stationären Zeit bekommen.

Mehr statt weniger Gefahr durch Stigmatisierung

Eine Übermittlung an die Polizei jedoch steht vor allem im Zeichen einer vermeintlichen Gefahrenabwehr. „Die Entlassung aus einer ärztlichen Behandlung wird somit von einem Schritt in die Autonomie und Genesung zu einem potenziellen Sicherheitsrisiko gemacht, das staatlicher Überwachung bedarf“, kritisiert der Hessische Städtetag, der die Interessen von 83 Städten und Gemeinden im Bundesland vertritt.

Zusätzlich sieht der Städtetag wie viele andere der Fachleute und Verbände das Risiko, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen durch das Gesetz stigmatisiert und als Gefahr dargestellt werden. Das könnte dazu führen, dass weitere Hürden entstehen, Hilfe zu suchen. So schreibt etwa die hessische Landesarbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie: „Die Stigmatisierung, die diese geplante Rechtsregelung mit sich bringen würde, ist ein für die sozialpsychiatrische Arbeit erschwerender Faktor und es werden unnötigerweise Risiken erhöht.“

Das Zentrum für Psychische Gesundheit der Frankfurter Uniklinik warnt dabei vor einer Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Behandelnden und Patient:innen. Das könnte dazu führen, „dass Betroffene aus Angst vor einer Meldung an die Behörden nicht offen mit den Behandelnden über ihre Gedanken und ihr Erleben sprechen und deshalb keine psychiatrische Behandlung mehr in Anspruch nehmen“.

Psychisch erkrankte Menschen sind nicht gefährlich

Die Motivation für die geplante Gesetzesänderung liegt in mehreren vergangenen Gewalttaten, bei denen im Nachgang über eine psychische Erkrankung der mutmaßlichen Täter:innen berichtet wurde. Ein Beispiel, das explizit im Gesetzentwurf ausgeführt wird, ist ein Messerangriff in Aschaffenburg im Januar 2025, bei dem zwei Personen getötet und weitere schwer verletzt wurden. Der Verdächtige war zuvor mehrfach in stationärer psychiatrischer Behandlung.

Ereignisse wie dieses haben immer wieder viel mediale Aufmerksamkeit bekommen. Dadurch kann leicht der Eindruck entstehen, dass von psychisch erkrankten Menschen generell ein Sicherheitsrisiko ausgehe. Das führt in die Irre. „Tatsächlich sind sie statistisch deutlich häufiger Opfer von Gewalt als Täter“, schreibt die Frankfurter Sozialdezernentin Elke Voitl in ihrer Stellungnahme.

Sollte jemand in Zusammenhang mit ihrer Erkrankung in seltenen Fällen fremdgefährdendes Verhalten aufweisen, fordern Expert:innen ganz andere Ansätze. Aguedita Afemann vom Landesverband der Privatkliniken in Hessen schreibt, Gewaltprävention gelinge am wirksamsten „durch eine gute psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung, durch Förderung von Teilhabe und soziale Integration und nicht durch das Führen von Listen oder Meldungen an Sicherheitsbehörden.“

Der hessische Landesverband der Angehörigen und Freunde von Menschen mit psychischen Erkrankungen fordert: Statt „Erfassung und Kontrolle“ plädiert der Verband für „ein ernstzunehmendes Präventionsmanagement und nahtlose und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote für psychisch erkrankte Menschen“.

Fehlende Kriterien und Schutzmechanismen

Juristische Sachverständige sehen im Entwurf der Landesregierung auch einen grundlegenden Konflikt mit Datenschutzgesetzen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel stellt fest, dass es sich bei der geplanten Datenübermittlung „um einen tiefen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen“ handelt. Er weist darauf hin, dass Gesundheitsinformationen nach der Datenschutzgrundverordnung besonders sensible Daten sind, für die besondere Anforderungen gelten.

Wir sind ein spendenfinanziertes Medium

Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.

Zwar erkennt Roßnagel an, dass der beabsichtigte Zweck der Gefahrenabwehr in erheblichem öffentlichen Interesse sei, aber vieles bleibe in dem Entwurf unklar. Etwa was genau die „notwendigen Informationen für eine Gefährdungseinschätzung“ sind, die gemeldet werden sollen oder wie die entsprechenden Daten genutzt werden sollen. Ihm reicht die aktuelle Fassung nicht in Bezug auf eine verfassungsmäßige Verhältnismäßigkeit.

Die Hessische Krankenhausgesellschaft ergänzt, dass Kriterien fehlen, „wann eine Weitergabe erfolgen darf. Schutzmechanismen wie ein Richtervorbehalt, Transparenzpflichten, Protokollierung oder Einspruchsmöglichkeiten der betroffenen Person fehlen“.

Polizeigewerkschaft zweifelt an Nutzen

Zweifel am Gesetz kommen ebenfalls von denen, die letztlich die Daten der Entlassenen empfangen sollen: der Polizei. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt in ihrer Stellungnahme zwar die Zielrichtung des Gesetzentwurfs. Die Interessenvertretung stellt jedoch die Frage, was die Beamt:innen eigentlich mit den übermittelnden Daten tun sollen – und wie die Meldungen überhaupt technisch und personell bewältigt werden können.

Ein ständiger Mangel bei medizinischem Personal lasse laut Polizeigewerkschaft „erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob die gesetzlich geforderte Einschätzung im Alltag verlässlich erbracht werden kann“. Auch die drohende Stigmatisierung bewerten die Polizeivertreter:innen kritisch und plädieren für einen Ausbau der kommunalen sozialpsychiatrischen Dienste.

Hessen ist nur der Anfang

Nach der Anhörung und der zahlreichen Kritik im Gesundheitsausschuss hat der hessische Landtag nun die Gelegenheit, den Gesetzentwurf zu überarbeiten. Parallel zu der dortigen Entwicklung läuft eine bundesweite Diskussion über den Umgang von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die Innenminister:innen der Länder und des Bundes einigten sich bei ihrer Konferenz im Juni darauf, ein „behördenübergreifendes Risikomanagement“ einführen zu wollen. Eine entsprechende Arbeitsgruppe soll bei der nächsten Sitzung dazu berichten, die im Dezember in Bremen stattfinden wird.



Source link

Weiterlesen

Datenschutz & Sicherheit

Windows-Updates führen zu unerwarteten Benutzerkontensteuerungs-Prompts


Rufen Windows-Nutzerinnen und -Nutzer mit gewöhnlichen Benutzerrechten nach der Installation der August-Updates bestimmte Programme oder etwa die Reparaturfunktion von MSI-Installern auf, erhalten sie neuerdings einen Benutzerkontensteuerungs-Prompt (UAC). Installationen können deshalb auch fehlschlagen. Darauf weist Microsoft jetzt hin.

In einem Beitrag in den Windows-Release-Health-Notizen erklärt Microsoft das neue Verhalten von Windows. Grundsätzlich will Microsoft mit dem Update eine Sicherheitslücke im Windows-Installer schließen, durch die Angreifer aufgrund „schwacher Authentifizierung“ ihre Rechte im System ausweiten können (CVE-2025-50173 / EUVD-2025-24338, CVSS 7.8, Risiko „hoch„). Der Lösungsansatz besteht darin, einen Prompt der Benutzerkontensteuerung zum Vergeben der nötigen Administratorrechte anzuzeigen, sofern Aktionen des Windows-Installers (MSI) wie Reparaturen und ähnliche ausgeführt werden sollen.

Microsoft listet auf, dass diese Änderung nun in Benutzerkontensteuerungs-Rückfragen in einigen Szenarien sorgen kann: Beim Aufruf von MSI-Reparaturoperationen (etwa mittels „msiexec /fu“ [sic!]), beim Start von Autodesk-Apps, AutoCAD, Civil 3D oder Inventor CAM, sowie bei der Installation einer MSI-Datei, nachdem Nutzer sich das erste Mal in der App angemeldet haben. Außerdem können UAC-Prompts bei Installation von Apps auftreten, die sich als Benutzer installieren lassen, beim Start von Windows-Installern bei einem Active Setup, beim Verteilen von Paketen mittels Manager Configuration Manager (ConfigMgr), die auf Nutzer-spezifische „Advertising“-Konfigurationen zurückgreifen und beim Aktivieren des Secure Desktops.

Weiter erklären Microsofts Entwickler, dass Installationen mit einer Fehlermeldung fehlschlagen können. Das passiert etwa, wenn Nutzer mit Standardrechten eine MSI-Reparaturfunktion anstoßen, die keine Dialoge anzeigt. Als Beispiel nennen die Redmonder die Installation und den Start von Microsoft Office Professional Plus 2010 als Standardnutzer. Im Konfigurationsvorgang erscheint dann der Fehler 1730.

Als Gegenmaßnahme empfiehlt Microsoft, die App nach Möglichkeit als Administrator zu starten. Etwa aus dem Startmenü oder aus den Suchergebnissen heraus durch Rechtsklick und der Auswahl „Als Administrator ausführen“. IT-Verwalter können bei Microsofts Support for Business eine spezielle Gruppenrichtlinie anfordern, die dann offenbar Standardnutzern die Möglichkeit bietet, Apps als Admin auszuführen.

Microsoft arbeitet den Angaben zufolge an einer Lösung, die Admins die Möglichkeit gibt, bestimmten Apps MSI-Operationen ohne UAC-Prompts einzurichten. Betroffen sind eigentlich alle derzeit unterstützten Windows-Versionen: Windows 11 24H2, 23H2, 22H2, Windows 10 22H2, 21H2, 1809, Enterprise LTSC 2019, Enterprise LTSC 2016, 1607, Enterprise 2015 LTSB und Windows Server 2025, 2022, 1809, 2019, 2016, 2012 R2 und 2012.

Die August-Sicherheitsupdates für Windows haben ungewöhnlich viele Nebenwirkungen aufgezeigt. Zunächst schlug das Verteilen der Updates mittels WSUS fehl. Das konnte Microsoft lösen, allerdings wurde im gleichen Atemzug bekannt, dass das Zurücksetzen und die Wiederherstellung mit Windows-Bordmitteln nach Anwendung der Updates nicht mehr klappte. Ein ungeplantes Update des Updates außer der Reihe hat die zugrundeliegenden Fehler schließlich korrigiert. Schließlich hat das Windows-Sicherheitsupdate noch für Aussetzer beim professionellen Video- und Audio-Streaming gesorgt, das etwa mit OBS genutzt werden kann.


(dmk)



Source link

Weiterlesen

Beliebt