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Bürokratie: Ärzte fordern Entlastung und vernünftige digitale Prozesse


Ärzte beklagen seit Jahren die überbordende Bürokratie in Praxen und Krankenhäusern. Um ein sichtbares Zeichen zu setzen, hat die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) darum eine fünf Meter hohe symbolische Bürokratiewelle vor dem Neuen Rathaus in Hannover aufgebaut. Sie soll zeigen, wie Ärzte und anderes medizinisches Fachpersonal von der Bürokratie überrollt werden. „Die überdimensionale Welle bestehend aus Kartons, Aktenordnern, Formularen und Gesetzestexten steht sinnbildlich für die immer größer werdende Last an Dokumentations- und Berichtspflichten, die sich in den vergangenen Jahren im Gesundheitswesen angehäuft hat“, heißt es von der NKG.

Immer mehr Zeit geht für Papierkram drauf, immer weniger für den Patientenkontakt. Durch die Krankenhausreform wird noch mehr Bürokratie befürchtet. Laut NKG würden ohne Änderungen am Gesetz „allein in Niedersachsen für Dokumentationspflichten, Prüfungen des medizinischen Dienstes und die Vorhaltefinanzierung im Zuge der Reform mehr als 500 Vollzeitkräfte zusätzlich nur für die Bürokratie arbeiten und somit in der Patientenversorgung fehlen“, so die NKG. Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte verbringen heute nahezu so viel Zeit am Schreibtisch wie am Bett der Patientinnen und Patienten oder im OP-Saal. Statt dem Fachkräftemangel mit strukturellen Veränderungen etwas entgegenzusetzen, sorgt die Bürokratie für zunehmenden Frust bei unseren Mitarbeitenden. Der Dokumentationszwang nimmt weiter zu, ohne dass er einen Mehrwert für die Patienten bietet“, moniert Dr. Alexander Poppinga, vom Evangelischen Krankenhaus Oldenburg. Bereits in der Vergangenheit hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisiert, dass bürokratische Pflichten täglich drei Stunden Zeit in Anspruch nehmen.

„Wenn die bürokratische Arbeit um nur eine Stunde verringert würde, ständen rechnerisch mehr als 1.700 Vollkräfte im ärztlichen und etwa 4.000 Vollkräfte im Pflegedienst zusätzlich zur Verfügung“, so die NKG. Dessen Verbandsdirektor Helge Engelke übergab dem niedersächsischen Gesundheitsminister, Andreas Philippi, konkrete Vorschläge für den Bürokratieabbau. Philippi versprach daher, die Dokumentationspflichten zu reduzieren, Antragsverfahren zu vereinfachen und sich dafür weiterhin auf Bundesebene einsetzen zu wollen. Wie auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft macht sich die NKG für die Abschaffung des 2023 veröffentlichten Klinik-Atlas stark – ebenso für geringere Berichtspflichten, weniger Redundanzen und eine kritische Überprüfung bestehender Dokumentationspflichten.

Vor wenigen Tagen hat auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für 21 Bereiche Vorschläge zum Bürokratieabbau vorgelegt. „Die Politik muss bürokratische Prozesse schnellstens vereinfachen und reduzieren“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Zudem müssten Praxen die Möglichkeit erhalten, Informationen auch digital an Krankenkassen zu übermitteln. „Viel Zeit ließe sich sparen, wenn die Bearbeitung einer formfreien Anfrage über die jeweilige Praxisverwaltungssoftware möglich wäre“, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. In vielen Bereichen könne die Digitalisierung zwar helfen, allerdings müssten oft Prozesse überarbeitet werden.

Oft bezeichnet die Politik die elektronische Patientenakte als Herzstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens, die als zentrales Element des Datenaustausches – vor allem zwischen Praxen, Apotheken und Krankenhäusern – dienen soll. Allerdings kritisieren viele Praxen und Krankenkassen, dass viele Krankenhäuser die elektronische Patientenakte bisher nicht nutzen. Laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft befinden sich die Kliniken „im Prozess der Inbetriebnahme der ePA – sofern die entsprechenden Updates durch die KIS-Hersteller bereits bereitgestellt wurden“. Ab Oktober sind Ärzte verpflichtet, die ePA zu befüllen, an der ein oder anderen Stelle hapert es jedoch noch. Die in der ePA enthaltene elektronische Medikationsliste hat sich jedoch bereits als hilfreich erwiesen.

Eine Sorge der Krankenhäuser ist, dass über die ePA Schadsoftware eingeschleust wird. Zwar versichern die Verantwortlichen, dass Sicherheit bei der ePA oberste Priorität habe, in der Vergangenheit zeigten sich jedoch immer wieder Sicherheitslücken. Bereits jetzt haben Krankenhäuser regelmäßig mit Cyberangriffen zu kämpfen. Aktuell prüfen Datenschützer verschiedener Länder bei dem Ameos Klinikverbund, ob es Verstöße gegen den Datenschutz gegeben hat. Bei den Krankenhäusern Ludwigslust und Hagenow sind Anfang des Jahres laut dpa-Angaben rund 1,5 Prozent aller Daten beider Kliniken abgeflossen – das Hauptsystem sei jedoch verschont geblieben.


(mack)



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IG Metall Bayern befürchtet Jobverluste durch starres Verbrenner-Aus


Angesichts der zunehmend virulenten Diskussion um eine Verschiebung des Verbrenner-Endes in Neuwagen nach 2034 möchte der bayerische IG-Metall-Chef Horst Ott verhindern, dass die Autoindustrie zu früh Stellen abbaut. Er fordert von der Automobilindustrie daher den Erhalt bereits zum Abbau angekündigter Jobs, falls das für 2035 geplante Zulassungsverbot des Verkaufs neuer Verbrenner aufgeweicht wird. „Wenn wir das jetzt verschieben, gehen wir davon aus, dass das, was da geplant ist, nicht im selben Maße kommt.“

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Die bekannten Planungen basierten auf dem heutigen Stand, sagt Ott. Sollten sich die Grundlagen ändern, müsse die Industrie ihre Pläne hinterfragen, forderte der Gewerkschafter. Schließlich seien die Arbeitnehmer auch mit zur Politik gegangen, um die Flexibilisierung zu erreichen. Er warnte zudem: Wenn man darauf bestehe, dass das Verbrenner-Aus bis 2035 sein müsse, „dann verlieren wir so viele Arbeitsplätze, dass es keine Akzeptanz dafür geben wird“.

Ott betonte, es sei falsch, einen „Religionskrieg“ um die Antriebstechnologie zu führen. Die alte Technologie wie der Verbrenner müsse die Entwicklung der neuen finanzieren. „Es darf aber auch nicht sein, dass man an der alten festhält und sich um die neue nicht kümmert.“

Zur Ausstiegsdiskussion aus dem Verbrenner

Gleichzeitig bekennt sich Ott aber zur Elektromobilität, was die Betriebsratschefs von BMW und Audi, Martin Kimmich und Jörg Schlagbauer bestätigen: „Ich kenne keinen Automobilhersteller, der sagt, er möchte nur noch Verbrenner bauen“, betont Kimmich. Alle hätten in die Elektromobilität hoch investiert, teilweise sogar überinvestiert, wenn man auf die Absatzzahlen schaue. Es sei vollkommen klar, dass in Zukunft die Elektromobilität „die Hauptstraße“ sein werde.

Ähnlich äußert sich Schlagbauer: In den vergangenen Jahren seien Milliarden in die Elektromobilität gepumpt worden. „Es gibt keinen Weg zurück.“ Beide sprechen sich aber für mehr Flexibilität und gegen ein striktes Verbot des Verkaufs neuer Verbrenner in der EU ab 2035 aus.

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Schlagbauer betont zudem, dass er strikt gegen die von der EU geforderten Strafzahlungen beim Überschreiten der CO₂-Ziele sei. Diese wären „der Sargnagel für die Industrie“. Viel besser wäre es, dieses Geld in Technologien und Standorte zu investieren. Wenn die EU auf die Strafen verzichte, sei es aber wichtig, die Pflicht zur Investition damit zu verknüpfen, um zu verhindern, dass das Geld am Ende als Dividende in den Taschen der Eigentümer lande.


(fpi)



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Missing Link: Taxi vs Uber – Lösen Mindesttarife für Mietwagen den Streit?


Die Taxibranche kritisiert den aus ihrer Sicht unfairen Wettbewerb von Mietwagen-Plattformen wie Uber und Bolt. Sie fordert Mindestentgelte für Mietwagenfahrten, die Mietwagenfirmen kontern. In Heidelberg gelten seit dem 1. August 2025 Mindesttarife für Mietwagen. Die Fahrtkosten von Taxikonkurrenten wie Uber, Bolt und Co dürfen danach maximal 7,5 Prozent unter dem Taxi-Tarif liegen.

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Heidelberg ist die zweite deutsche Stadt, die gegen Billigfahrten mit Mietautos vorgeht. Die erste, Leipzig, ist zweimal daran gescheitert. Nun zieht Essen nach und macht ebenfalls Ernst: ab 1. Januar 2026 dürfen Mietwagenfirmen Fahrten nur noch maximal sieben Prozent günstiger als Taxis anbieten. In vielen anderen Städten wird über Mindestpreise für Mietwagen debattiert. Auch die Preise fürs Taxi ändern sich. Hamburg experimentiert mit einer Flexibilisierung des Taxi-Tarifs und in München gibt es Festpreise.

Seit Jahren brodelt ein Preiskrieg zwischen Taxiunternehmen und Mietwagenfirmen. Aber warum eigentlich setzen sich Städte für Taxis und gegen Mietwagen ein? Weshalb können sie sogar Preisgrenzen für Mietwagenfahrten festlegen? Und lässt sich der Streit dadurch überhaupt lösen?

Das Personenbeförderungsgesetz regelt die geschäftsmäßige Beförderung von Personen. Es gilt unter anderem für Busse und Straßenbahnen sowie Taxis und Mietwagen. Personen befördern darf nur, wer eine Genehmigung hat. An die sind Auflagen geknüpft, die sich je nach Verkehrsmittel unterscheiden. Für Taxiunternehmen gelten Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht. Das bedeutet, dass Taxibetriebe rund um die Uhr Fahrgäste befördern müssen, sich Fahrten nicht aussuchen dürfen und nur zu den Tarifen abrechnen dürfen, die von der Kommune festgelegt sind.

Taxis sind Teil des öffentlichen Personennahverkehrs, Mietwagen nicht. Im Gegensatz zu Fahrzeugen einer Autovermietung werden Personenmietwagen mit Fahrer gemietet. Für Mietwagenunternehmen gelten andere Vorschriften als für Taxibetriebe. Mietwagenfahrer dürfen unterwegs keine Fahrgäste aufnehmen und auch das Warten auf Kundschaft etwa vor Hotels oder am Flughafen ist nicht gestattet. Nach einer Fahrt muss der Mietwagen unverzüglich zum Firmensitz zurückfahren. Diese Rückkehrpflicht soll verhindern, dass Mietwagen im Straßenverkehr taxiähnlich bereitgestellt werden. Nur wenn während der Fahrt ein neuer Auftrag kommt, entfällt die Rückkehrpflicht.

Fahrer von Taxis und Mietwagen benötigen den sogenannten Personenbeförderungsschein als Erlaubnis zur Personenbeförderung. Eine Orstkundeprüfung, für die man sich etwa in Berlin wochenlang vorbereiten musste, ist in Zeiten moderner Navigationsgeräte seit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes 2021 nicht mehr vorgeschrieben.

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Das Geschäft mit Mietwagen ist nicht neu in Deutschland. In zahlreichen Städten haben sich Mietwagenanbieter als Alternative zum Taxi etabliert. In Großstädten wie Berlin erschwert die Rückkehrpflicht die Wirtschaftlichkeit. Nachdem Uber trotz hartnäckiger Versuche, sein Ridesharing-Modell in Deutschland durchzusetzen, an der hiesigen Gesetzeslage gescheitert ist, setzt das US-Startup inzwischen auf einen Generalunternehmer und konzessionierte Mietwagenunternehmen als Partner.

Zu den großen Playern in Deutschland gehört neben Uber auch Bolt. Freenow (ehemals MyTaxi) hat sich inzwischen in Berlin und weiteren Großstädten aus dem Wettbewerb zurückgezogen und will nur noch Taxis vermitteln. Freenow-Chef Alexander Mönch hält das Modell, wie Uber es etabliert hat, für nicht legal umsetzbar. „Wer in dieser Branche über die Runden kommen will, muss Regeln brechen“, sagte er im vergangenen Jahr der Berliner Zeitung. Tatsächlich haben die zuständigen Behörden bei Überprüfungen der Branche zahlreiche Unregelmäßigkeiten und Verstöße festgestellt.

Der US-amerikanische Konzern Uber ist in Deutschland der deutlich größere Anbieter mit knapp 100 Städten, in denen Fahrten digital gebucht werden können. Beim estnischen Unternehmen Bolt ist das in rund 60 deutschen Städten möglich. Beide Unternehmen vermitteln die Fahrten über ihre Apps. Die Autos gehören aber nicht ihnen, obwohl der jeweilige Firmenname auf den Fahrzeugen steht. Diese gehören Mietwagenfirmen. Uber arbeitet in Deutschland mit einem Generalunternehmer zusammen, der wiederum mit zahlreichen kleineren Unternehmern kooperiert.

In der Preisgestaltung ihrer Fahrten sind die einzelnen Mietwagenunternehmen nominell frei. Faktisch legen das Generalunternehmen und Uber den Preis über die App fest. Die Vermittlung lassen sich die Plattform bezahlen: Bolt kassiert für die Vermittlung von Mietwagenfahrten 25 Prozent in fast allen deutschen Städten, mit Ausnahme von Nürnberg, dort sind es 29 Prozent. Diese Angaben veröffentlicht Bolt auf der eigenen Homepage. Uber macht dazu keine Angaben auf der Firmenseite. Laut Studien aus England und den USA liegt die Provision zwischen 25 und 50 Prozent. Ein Firmensprecher von Uber taxiert die Provision für Deutschland „durchschnittlich auf einen niedrigen zweistelligen Bereich“.

Uber und Bolt arbeiten auch mit Taxiunternehmen zusammen und vermitteln über ihre App Fahraufträge gegen eine Servicegebühr. Im März dieses Jahres hat Uber seine erste Partnerschaft mit einer Taxizentrale in Deutschland bekannt gegeben, es ist die „Taxi Auto Zentrale Stuttgart“ mit rund 900 Taxis.



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Im Vergleich: Apple iPhone 17 vs. Google Pixel 10 und Samsung Galaxy S25


Wie schön es doch wäre, wenn man sich ohne Wimpernzucken immer das atemberaubend teure Top-Gerät aus dem Smartphoneregal in Augenhöhe leisten könnte. Am Ende vom Geld ist aber vielfach noch zu viel Monat übrig. Sind denn die Basisgeräte der Hersteller so viel schlechter? Basis, das ist doch laut Duden-Erklärung eine Grundlage, auf der jemand aufbauen, auf die sich jemand stützen kann. Zwar stehen die Basismodelle von Smartphones hinter den besser ausgestatteten Pro-, Ultra- oder XL-Geräten im Schatten, doch wenn man den Scheinwerfer auf diese Geräte richtet, kommt ganz schön viel ans Licht, das sie zur günstigeren, manchmal sogar besseren Alternative zum High-End-Schwestermodell macht.

Für diesen Vergleich haben wir drei Smartphones herangezogen, die jeweils den Einstieg in die Oberklasse der jeweiligen Hersteller bilden. Das iPhone 17 ist bei Apple ab 949 Euro zu haben. Ebenso teuer war zum Start das bereits seit Februar erhältliche Galaxy S25 von Samsung, das man mittlerweile für knapp 640 Euro kaufen kann. Das Google Pixel 10 trug zum Verkaufsstart im August ein Preisschild von 925 Euro, im Handel ist es derzeit rund 720 Euro teuer. Die Preise gelten für die jeweils kleinste Speichervariante, und die ist bei Apple mit 256 GByte höher angesiedelt als bei Samsung und Google, die ihre Smartphones noch mit mageren 128 GByte anbieten.

Im iPhone steckt der Apple A19 Pro mit fünf GPU-Kernen und sechs CPU-Cores sowie 8 GByte Arbeitsspeicher. Google und Samsung stellen ihren Acht-Kern-Prozessoren jeweils 12 GByte RAM zur Seite. Das Galaxy S25 wird von einem Qualcomm Snapdragon 8 Elite For Galaxy angetrieben, dessen stärkster Kern mit bis zu 4,47 GHz schneller läuft als der A19 Pro mit maximal 4,26 GHz. Im Pixel 10 steckt ein Google Tensor G5, dessen Taktfrequenz mit höchstens 3,78 GHz deutlich hinter den anderen beiden SoCs zurückbleibt. Die drei Chips werden allesamt im 3-Nanometer-Verfahren gefertigt. Deren Papierform sagt alleine aber nichts, denn die Unterschiede müssen im Alltag spürbar sein.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Im Vergleich: Apple iPhone 17 vs. Google Pixel 10 und Samsung Galaxy S25“.
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