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Datenschutz & Sicherheit

IT-Angriff auf Jaguar Land Rover: Produktion und Verkauf gestört


Beim Autmobilhersteller Jaguar Land Rover (JLR) ist es zu einem IT-Vorfall gekommen. IT-Systeme wurden heruntergefahren, die Produktion und der Vertrieb sind von Störungen betroffen.

Am Dienstag hat der Hersteller JLR eine knappe Mitteilung dazu veröffentlicht. „JLR wurde durch einen Cybervorfall beeinträchtigt“, schreibt das Unternehmen. „Wir haben umgehend Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen einzudämmen, indem wir unsere Systeme proaktiv heruntergefahren haben.“ JLR arbeite „mit Hochdruck daran, unsere globalen Anwendungen kontrolliert wieder in Betrieb zu nehmen.“ Es gäbe zum jetzigen Zeitpunkt keine Hinweise darauf, dass Kundendaten gestohlen wurden, „aber unser Verkauf und die Produktion wurden erheblich gestört.“

Weiterreichende Informationen gibt das zum indischen Tata-Konzern gehörende Unternehmen nicht. Die BBC berichtet davon, dass die zwei Produktionsstätten im Vereinigten Königreich davon betroffen sind. Die Auswirkungen seien jedoch global. Die BBC führt aus, dass der Angriff bereits am Sonntag begann. Das sei ein wichtiger Zeitpunkt für den Autoverkauf im Vereinigten Königreich, da die neueste Charge neuer Nummernschilder seit Montag, dem 1. September, erhältlich ist. Das sei traditionell ein beliebter Zeitpunkt für Verbraucher, ein neues Fahrzeug zu übernehmen.

Sowohl die Produktionsstätte Halewood in Merseyside, als auch das Werk in Solihull haben Arbeiter nach Hause geschickt. Das Unternehmen hat den Mitarbeitern E-Mails geschickt und darin mitgeteilt, dass die Empfänger nicht zur Arbeit kommen sollen.

Wer hinter dem Angriff steckt, ist bislang unklar. Jaguar Land Rover schweigt sich auch zu Lösegeldforderungen aus. Auf den üblichen Darknet-Leaksites finden sich derzeit auch keine Hinweise auf ein Datenleck.

IT-Angriffe mit gravierenden Auswirkungen sind inzwischen an der Tagesordnung. Vor rund zwei Wochen traf es etwa den HR-Software-Anbieter Infoniqa. Die Täter sollen dabei umfangreich Daten kopiert haben.


(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

EU-Gericht gibt grünes Licht für transatlantischen Datenverkehr


Der Gerichtshof der Europäischen Union hat eine Klage gegen die Grundlage für Datenausfuhren aus der EU in die USA abgewiesen. Die von der US-Regierung 2022 im Rahmen des EU-US-Data-Privacy-Framework ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Daten von EU-Bürger:innen seien ausreichend gewesen. Das teilte das Gericht heute in einer Pressemitteilung mit.

Damit hat eine drei Jahre zurückliegende Entscheidung der EU-Kommission Bestand, wonach das Datenschutzniveau in den USA europäischen Standards entspricht. Gegen diese sogenannte Angemessenheitsentscheidung hatte der französische Parlamentarier Philippe Latombe geklagt. Das Urteil ist für ihn eine Niederlage auf ganzer Linie.

Andauerndes Daten-Dilemma

Eine Angemessenheitsentscheidung der EU-Kommission sorgt dafür, dass Unternehmen Daten von EU-Bürger:innen ohne größeren rechtlichen Aufwand in einem anderen Land verarbeiten dürfen. Das betrifft im Fall der USA nicht nur die Interessen der großen US-Tech-Konzerne, sondern auch von europäischen Unternehmen, die Cloud-Dienste oder andere Services aus den USA nutzen.

Der große Knackpunkt: US-Geheimdienste haben weitreichende Befugnisse zur Massenüberwachung digitaler Kommunikation und setzen diese auch ein, wie die Snowden-Enthüllungen gezeigt haben. Davor müsste EU-Recht Europäer:innen eigentlich schützen, doch die USA sind nicht zu substanziellen Zugeständnissen bereit. Nach Klagen des österreichischen Juristen Max Schrems hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in den vergangenen Jahren deshalb bereits zwei Angemessenheitsentscheidungen zugunsten der USA für nichtig erklärt.

Das führte dazu, dass europäische Datenschutzbehörden Unternehmen die Nutzung von Diensten wie Google Analytics untersagten. Nach jahrelanger Rechtunsicherheit und wachsendem Druck sowohl aus der US-amerikanischen als auch aus der europäischen Wirtschaft gab es 2022 eine Einigung auf höchster Ebene.

Der damalige US-Präsident Joe Biden unterzeichnete eine Executive Order, die den Schutz vor US-Geheimdiensten verbessern sollten. Unter anderem wurde ein neues Aufsichtsgremium geschaffen, das die Arbeit der Geheimdienste kontrollieren sollte: der Data Protection Review Court (DPRC).

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Gerichtshof: Schutzmaßnahmen ausreichend

Philippe Latombe hatte nun argumentiert, dass die ergriffenen Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind. Der DPRC sei kein unabhängiges Gericht, dessen Arbeit gesetzlich festgeschrieben ist, sondern ein von der Regierung abhängiges Gremium. Tatsächlich hatte Donald Trump nach seinem Amtsantritt demokratische Mitglieder des Privacy and Civil Liberties Oversight Board entlassen, welches die Arbeit des DPRC überwacht.

Darüber hinaus kritisierte Latombe, dass US-Geheimdienste ihre Massenüberwachung ohne vorherige Genehmigung durch Richter:innen oder unabhängige Verwaltungsbehörden durchführen.

In beidem widerspricht das Gericht dem Kläger. Laut Aktenlage sei gegen den Angemessenheitsbeschluss zum Zeitpunkt nichts einzuwenden. In Sachen Massenüberwachung sei nach Rechtsprechung des EuGH keine Vorab-Genehmigung notwendig, auch eine nachträgliche Überprüfung reiche aus. Der Data Protection Review Court sei zudem ausreichend unabhängig und seine Arbeit durch zahlreiche Garantien abgesichert.

Im Übrigen habe sich die EU-Kommission vorgenommen, ihren Angemessenheitsbeschluss regelmäßig zu überprüfen. Wenn sich der Rechtsrahmen in den USA ändere, könne die Kommission ihre Angemessenheitsentscheidung also revidieren oder anpassen.

Schrems prüft Klage vor EuGH

Bei Max Schrems, der den Rechtsrahmen für den transatlantischen Datenverkehr bereits zweimal erfolgreich gekippt hat, löst die Entscheidung des Gerichts Kopfschütteln aus. Sie weiche sowohl von der Rechtsprechung des EuGH als auch von der faktischen Lage in den USA „völlig ab“, so der Jurist in einer ersten Stellungnahme. „Das angebliche US-‚Gericht‘ ist nicht einmal gesetzlich verankert, sondern nur eine Executive Order von Biden – und kann daher in einer Sekunde durch Trump abgesetzt werden.“ Donald Trump entlasse sogar Leute, deren Unabhängigkeit gesetzlich garantiert sei, da könne das DPRC nicht als unabhängig gelten. Es könne „in einer Sekunde“ von Trump eingestampft werden.

Allerdings, so Schrems, sei Latombes Klage recht eng gefasst gewesen. Er halte eine umfassendere Klage weiterhin für vielversprechend, die Datenschutzorganisation noyb prüfe derzeit die Optionen für ein solches Verfahren. „Auch wenn die Europäische Kommission vielleicht ein weiteres Jahr gewonnen hat, fehlt es uns weiterhin an Rechtssicherheit für Nutzer:innen und Unternehmen.“



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Anbieter von Alterskontrollen horten biometrische Daten


In der aktuell laufenden Debatte um Alterskontrollen im Netz lohnt sich der Blick nach Australien. Ab Dezember sollen dort Kontrollen gelten, wie sie derzeit verschiedene Politiker*innen auch in Deutschland fordern. Besucher*innen von Social-Media-Seiten sollen demnach ihren Ausweis vorlegen oder ihr Gesicht biometrisch scannen lassen.

Das bedeutet einen tiefen Eingriff in Grundrechte wie Datenschutz, Privatsphäre, Teilhabe und Informationsfreiheit. Was für eine Technologie will der australische Staat Millionen Nutzer*innen aufbrummen? Genau das sollte ein von der australischen Regierung in Auftrag gegebenes Gutachten klären. Erstellt wurde es von einer Prüfstelle für Alterskontroll-Software, der Age Check Certification Scheme (ACCS).

Die australische Kommunikationsministerin sieht in dem Gutachten eine Bestätigung ihrer Regierungspläne: „Auch wenn es keine Patentlösung für Altersverifikation gibt, zeigt dieses Gutachten, dass es viele wirksame Möglichkeiten gibt – und vor allem, dass der Schutz der Privatsphäre der Nutzer gewährleistet werden kann“, zitiert sie die Nachrichtenagentur Reuters.

Gutachten umschifft kritische Aspekte gezielt

Zu dieser voreiligen Einschätzung kann man kommen, wenn man sich nur die farbenfroh gestalteten Zusammenfassungen des Gutachtens anschaut. Dort steht etwa: „Altersverifikation kann in Australien privat, effizient und effektiv durchgeführt werden“, und: „Die Branche für Altersverifikation in Australien ist dynamisch und innovativ“. Na, dann!

Erst bei näherer Betrachtung zeigt sich, wie das Gutachten kritische Aspekte von Alterskontrollen durch gezielte Priorisierung und Rahmensetzung umschifft. Auf diese Weise wird das Papier zur fadenscheinigen Argumentationshilfe für eine vor allem politisch gewollte Maßnahme.

  • Schon zu Beginn machen die Gutachter*innen klar, dass sie einen engen Rahmen setzen und kritische Aspekte ausblenden. Allerdings ist das äußerst sperrig formuliert – möglicherweise, damit es weniger auffällt: „Auch wenn der Bericht in politischen Fragen neutral ist und sich nicht auf ein spezifisches Regulierungssystem bezieht, bedeutet dies nicht, dass es in bestimmten politischen oder regulatorischen Kontexten nicht zusätzliche Komplexitäten, operative Herausforderungen oder Anforderungen geben wird.“
  • Eine zentrale Kritik am Einsatz strenger Alterskontrollen ist, dass sie das grundlegend falsche Mittel sind, um Jugendliche im Netz zu schützen. Das „Ob“ wird im Gutachten allerdings nicht thematisiert. „Der Bericht stellt weder eine Reihe von Handlungsempfehlungen noch eine Befürwortung bestimmter Technologien zur Alterskontrolle dar“, heißt es.
  • Eine weitere zentrale Kritik an Alterskontrollen ist, dass sich Nutzer*innen nicht auf die Datenschutz-Versprechen von Anbietern verlassen können. Woher soll man wissen, dass erfasste Ausweisdaten nicht missbraucht werden? Auch hierfür sieht sich das Gutachten nicht zuständig. „Im Gutachten geht es auch nicht darum, zu überprüfen, ob jedes einzelne Produkt wie behauptet funktioniert.“

Das wirft die Frage auf, was die Gutachter*innen eigentlich begutachtet haben. Hierzu heißt es: Sie haben „festgestellt, ob Technologien zur Alterskontrollen technisch machbar und operativ einsetzbar sind“. Außerdem haben sie geprüft, ob sich Anbieter dabei an Standards und Zertifizierungen halten.

Gutachten: Manche Anbieter horten biometrische Daten

Trotz ihres schmalspurigen Vorgehens haben die australischen Gutachter*innen alarmierende Funde gemacht. So berichten sie von „besorgniserregenden Hinweisen“, dass zumindest manche Anbieter in übermäßigem Eifer bereits Werkzeuge entwickeln, damit Aufsichtsbehörden und Polizei auf erhobene Daten zugreifen können. „Dies könnte zu einem erhöhten Risiko von Datenschutzverletzungen führen, da Daten unnötig und unverhältnismäßig gesammelt und gespeichert werden.“ Es mangele an Richtlinien.

Das Gutachten bestätigt damit eines der größten Bedenken der Kritiker*innen: Dass Alterskontrollen zum Datenschutz-Alptraum werden, weil Anbieter die erhobenen Daten horten und an Behörden weitergeben. Die Gutachter*innen schreiben: „Das beinhaltete die Speicherung vollständiger biometrischer Daten oder Dokumentendaten aller Nutzer*innen, selbst wenn eine solche Speicherung nicht erforderlich oder angefragt war.“

Der Vollständigkeit halber muss erwähnt werden: Datensparsame Alterskontrollen sind wohl technisch möglich, auch anonyme. Einen Praxistest in der Fläche haben solche Ansätze aber bislang nicht bestanden. Nutzer*innen bringt es nichts, wenn sie bei ihrer alltäglichen Nutzung dann doch Datenschluckern zum Opfer fallen. Die EU-Kommission arbeitet gerade selbst an einer datenschutzfreundlichen Lösung, hat es aber noch nicht über das unzureichende Niveau pseudonymer Verifikation hinaus geschafft.

Auffällig industriefreundliche Formulierungen

Wer einem Kontrollsystem keine Dokumente anvertrauen will, kann es auch mit biometrischen Daten versuchen. Dann soll eine Software anhand individueller Merkmale im Gesicht das Alter abschätzen, oftmals werden solche Systeme als KI bezeichnet. Dabei passieren Fehler, und diese Fehler treffen nicht alle Gesellschaftsgruppen gleich, wie auch das Gutachten feststellt. Falsche Ergebnisse gibt es etwa seltener bei weißen Männern, häufiger bei weiblich gelesenen Personen und People of Color.

Die Formulierungen im Gutachten sind an dieser Stelle auffällig industriefreundlich. So heißt es etwa: „Die Unterrepräsentation indigener Bevölkerungsgruppen in Trainingsdaten bleibt eine Herausforderung, insbesondere für die First Nations, wobei Anbieter diese Lücken anerkannten und sich zur Behebung durch Fairness-Audits und Diversifizierung der Datensätze verpflichteten.“

Es gehört zum Vokabular der Öffentlichkeitsarbeit, Mängel als „Herausforderung“ herunterzuspielen. Die angesprochene „Verpflichtung“ ist wohl eher freiwillig, und deshalb gar keine „Verpflichtung“. Bis wann genau die gelobten Besserungen in die Tat umgesetzt werden sollen, steht nicht im Gutachten – dabei sollen die Alterskontrollen schon ab Dezember gelten.

Weitere Probleme hat biometrische Alterserkennung ausgerechnet bei der Gesellschaftsgruppe, die das Ziel aller Maßnahmen sein soll: junge Menschen. Hierzu schreiben die Gutachter*innen: Es sei ein „fundamentales Missverständnis“, zu glauben, die Technologie könne das genaue Alter einer Person einschätzen. Fehleinschätzungen seien „unvermeidlich“; vielmehr brauche es Pufferzonen. Dabei ist das exakte Alter gerade der Knackpunkt, wenn Angebote etwa ab 13, ab 16 oder ab 18 Jahren sein sollen. Es gibt keinen Spielraum für Puffer.

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Nachrichtenmedien sind auf Framing nicht hereingefallen

Dem Gutachten zufolge würden die „meisten“ Systeme mindestens 92 Prozent der Proband*innen über 19 Jahren korrekt als volljährig einschätzen. Aber schon Fehlerraten im einstelligen Prozentbereich betreffen bei 1 Million Nutzer*innen Zehntausende Menschen. In Australien leben rund 27 Millionen Menschen.

Der Einsatz biometrischer Alterskontrollen ergibt am ehesten für Erwachsene Sinn, die deutlich über 18 Jahre alt sind. In diesem Fall ist das exakte Alter zweitrangig; es genügt der Befund, dass eine Person nicht mehr minderjährig ist. Für Jugendliche dagegen ist die Technologie praktisch nutzlos. Ganz so deutlich formulieren das die Gutachter*innen allerdings nicht. Sie schreiben mit Blick auf junge Nutzer*innen, dass „alternative Methoden“ erforderlich sind.

Die trügerische Sicherheit von Alterskontrollen im Netz

Weiter schreiben sie, wenn die Technologie „verantwortungsvoll konfiguriert und in verhältnismäßigen, risikobasierten Szenarien eingesetzt wird, unterstützt sie Inklusion, verringert die Abhängigkeit von Ausweisdokumenten und erhöht die Privatsphäre der Nutzer*innen“. Die Betonung sollte hier auf dem Wörtchen „wenn“ liegen. Denn wenn all diese Bedingungen nicht zutreffen, richtet die Technologie breiten Schaden an.

Blumig verfasste Passagen wie diese legen den Verdacht nahe: Die nach eigenen Angaben „unabhängige“ australische Prüfstelle liefert mit ihren Formulierungen gezielt das, was der politisch motivierte Auftraggeber gern hören möchte. Die Kosten für das Gutachten betrugen laut Guardian umgerechnet rund 3,6 Millionen Euro.

Wir erinnern uns, Australiens Kommunikationsministerin äußerte sich zu dem Gutachten optimistisch. Nachrichtenmedien sind auf dieses Framing allerdings nicht hereingefallen. So haben etwa auch die Agentur Reuters und das deutsche Medium heise online in den Mittelpunkt gerückt, welche Bedenken das Gutachten untermauert.



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Datenschutz & Sicherheit

Überlastungsattacke erreicht 11,5 TBit pro Sekunde


Der letzte rekordverdächtige Überlastungsangriff ist noch gar nicht so lange her, da vermeldet Cloudflare schon den nächsten beobachteten Spitzenwert. Am Montag erreichte ein Distributed-Denial-of-Service-Angriff (DDoS) in der Spitze eine Last von 11,5 Terabit pro Sekunde. Das entspricht umgerechnet mehr als 1,4 Terabyte je Sekunde oder dem Inhalt von 184 randvollen DVDs.

Das hat Cloudflare am Montagabend auf der Platform X mitgeteilt. „Cloudflares Abwehrmechanismen haben Überstunden geschoben. Über die vergangenen Wochen haben wir autonom hunderte hochvolumige DDoS-Attacken blockiert“, schreibt das Unternehmen dort. „Die Größten erreichten Spitzenwerte von 11,5 Tbps“. Dabei sendeten die Angreifer 5,1 Milliarden Pakete pro Sekunde (Bpps). Bei letzterer handelte es sich demnach um eine UDP-Flood-Attacke, die ihren Ausgangspunkt hauptsächlich in der Google-Cloud hatte. Die Zeitspanne, die der Höchstlast-Angriff einnahm, war etwa 35 Sekunden lang, schreibt Cloudflare weiter.

Weitere Details bleiben derzeit unklar, etwa, wer Ziel der Angriffe war und ist. Cloudflare hat jedoch eine vollständige Übersicht in einem „kommenden Bericht“ angekündigt. Darin dürften dann auch das konkrete Datenvolumen der Attacke und ähnliche Details zu finden sein.

Erst Mitte Juni hat Cloudflare zuletzt einen Rekordwert für DDoS-Angriffe gemeldet. Dort sprach das IT-Unternehmen von dem „‚größten jemals registrierten‘ Denial-of-Service-Angriff (DDoS) mit bislang kaum für möglich gehaltenen 7,3 Terabit pro Sekunde (TBit/s)“, den es Mitte Mai dieses Jahres blockiert habe. In 45 Sekunden kam dabei ein Datenvolumen von 37,5 Terabyte zusammen.

Zuvor hat es Mitte April 2025 die bis dahin größte Attacke mit 6,5 TBit/s gegeben, wie Cloudflare im Threat-Report des ersten Quartals anmerkte. Dafür kamen 4,8 Milliarden Pakete pro Sekunde seitens der Täter zum Einsatz.


(dmk)



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