Künstliche Intelligenz
Google muss Suchdaten mit Konkurrenz teilen, darf Chrome und Android behalten
Dass Googles Suchmaschinen-Geschäfte illegal sind, hatte ein US-Bundesgericht im Kartellrechtsverfahren gegen den Datenkonzern bereits vor rund einem Jahr entschieden. Jetzt hat der Richter die für Google daraus entstandenen Sanktionen verkündet. Demnach wird der Konzern nicht aufgespalten und darf Produkte wie den Chrome-Webbrowser sowie das Android-Betriebssystem behalten. Google wird aber dazu verpflichtet, Suchdaten und Suchergebnisse mit „qualifizierten Wettbewerbern“ zu teilen.
Damit ist das US-Gericht in Washington, DC, nur zum Teil den Forderungen der Kläger gefolgt. Das US-Justizministerium und eine Reihe von US-Bundesstaaten hatten etwa verlangt, dass Google Chrome verkaufen soll. Google sei ein Monopolist und nutze seine marktbeherrschende Stellung aus, sodass zumindest das Browsergeschäft abgespalten werden soll, hieß es in dem bereits Anfang 2021 noch unter dem damaligen US-Präsidenten Joe Biden angestrengten Verfahren (Az. 1:20-cv-03010-APM).
Richter verlangt Offenheit und Mäßigung von Google
Dem ist US-Richter Amit P. Mehta aber nicht nachgekommen, wie die New York Times berichtet. Zwar hatte er letztes Jahr noch erklärt: „Google ist ein Monopolist und hat auch wie einer gehandelt, um sein Monopol aufrechtzuerhalten.“ Doch jetzt schlägt er versöhnliche Töne an und schreibt: „Die Kläger haben sich mit der Forderung nach einer Zwangsveräußerung dieser Schlüsselaktiva überfordert, obwohl Google diese nicht zur Durchsetzung illegaler Beschränkungen genutzt hat.“
Allerdings kommt Google bei Weitem nicht ungeschoren davon. Der Richter verbietet dem Datenkonzern das Abschließen von Exklusivverträgen für die Google-Suche, Chrome, den Google-Assistenten und die Gemini-App. Einer der Vorwürfe war, dass Google 26 Milliarden US-Dollar allein im Jahr 2021 dafür gezahlt hat, nicht zuletzt an Apple, dass Chrome und die Google-Suche auf Endgeräten vorinstalliert werden. Das sei der fast vierfache Betrag der gesamten sonstigen Kosten der Suchmaschine, so der Richter.
Allerdings darf Google weiterhin Hersteller dafür bezahlen, Suchmaschine und Webbrowser auf den Geräten zu installieren und diese zu priorisieren, allerdings nur noch in beschränktem Maße. „Anders als in einem typischen Fall, in dem es die Aufgabe des Gerichts ist, einen Streit auf der Grundlage historischer Fakten zu lösen, wird das Gericht hier aufgefordert, in eine Kristallkugel zu schauen und in die Zukunft zu blicken“, schreibt Mehta laut Thewrap. „Nicht gerade die Stärke eines Richters.“
Google wehrt sich wohl trotzdem, auch im Monopolprozess wegen Werbung
Google dürfte trotz der Zugeständnisse hinsichtlich Chrome und Android Rechtsmittel einlegen, um ein milderes Urteil zu erwirken. Damit dürfte sich das Verfahren noch über Jahre hinziehen, sodass sich die Marktsituation angesichts der technologischen Entwicklung weiter ändern kann. Schon jetzt heißt es, dass KI-Suchmaschinen das Internet verändern, denn immer mehr Menschen nutzen Chatbots Künstlicher Intelligenz statt der klassischen Suchmaschine für ihre Fragen. Googles Marktanteile könnten sich deshalb massiv ändern in den nächsten Jahren.
Gleichzeitig wird demnächst ein weiteres Urteil zuungunsten des Datenkonzerns erwartet, denn im April hatte ein anderes US-Gericht ein illegales Monopol bei Google festgestellt. In dem Verfahren ging es um Technologien zum Platzieren von Online-Werbeanzeigen. Im September soll die Anhörung zu den Rechtsmitteln fortgesetzt werden, eine entsprechende Entscheidung steht noch aus.
(fds)
Künstliche Intelligenz
Google „Broadwing“: 400-MW-Gaskraftwerk speichert CO₂ tief unter der Erde
Google beabsichtigt, im Projekt Broadwing ein 400-MW-Gaskraftwerk mit Carbon Capture and Storage (CCS) in Decatur im US-Bundesstaat Illinois zu errichten und zu betreiben. Das teilte Google am Donnerstag in seinem Blog mit. Das bei der Gasverbrennung entstehende CO₂ soll dabei zu etwa 90 Prozent abgeschieden und über eine Meile (etwa 1,6 km) tief unter der Erde dauerhaft gespeichert werden. Google will mit dem in seinem ersten CCS-Gaskraftwerk Broadwing Energy produzierten Strom vornehmlich seine eigenen Rechenzentren vor Ort mit nach eigenen Angaben sauberer Energie betreiben.
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Entstehen soll Broadwing Energy in einer Industrieanlage von Archer Daniels Midland (ADM) in Decatur. Verantwortlich für die Projektentwicklung ist das Unternehmen Low Carbon Infrastructure (LCI). ADM verfüge bereits über Erfahrung mit der Speicherung von CO₂ aus der Ethanolproduktion, schreibt Google. Für Broadwing Energy werden zugelassene Klasse-IV-Sequestrierungsanlagen von ADM genutzt, um das bei der Gasverbrennung entstehende CO₂ zu binden und dann in einer Tiefe von mehr als einer Meile unter der Erde zu speichern.
CO₂-Bindung und Speicherung
Das dabei angewendete Verfahren funktioniert in drei Stufen: Absorption, Regeneration sowie Kompression und Speicherung. In der Absorptionsstufe strömt das durch Gasverbrennung entstehende Rauchgas durch eine große Absorbersäule, in der es mit einer Amin-Wasser-Lösung in Kontakt kommt. Das Amin, organische Verbindungen von Ammoniak, reagiert chemisch mit dem CO₂ im Rauchgas und verbindet sich mit dem CO₂ zu einer stabilen Verbindung, sodass kaum noch CO₂ enthalten ist.
In der Absorptionsphase wird die CO₂-haltige Aminlösung in einem Regenerator mit Dampf erhitzt. Die Hitze bricht die chemische Verbindung zwischen dem CO₂ und dem Amin auf, sodass reines CO₂-Gas freigesetzt wird. Die Aminlösung, die nun kaum noch CO₂ enthält, wird gekühlt und in den Absorber zurückgeführt, um erneut CO₂ binden zu können.
In der dritten Phase des Prozesses wird das CO₂-Gas abgekühlt und in flüssiger Form komprimiert. Dann wird es dauerhaft in geologischen Formationen unter der Erde gespeichert. Konkret geschieht das in Illinois in der Mount-Simon-Formation, ein Sandsteinreservoir in mehr als einer Meile Tiefe, das in der Lage ist, große Mengen an Flüssigkeit aufzunehmen und ideal für die Speicherung der CO₂-Flüssigkeit sein soll.
Rund 90 Prozent des durch die Gasverbrennung entstehenden CO₂ soll so gebunden werden können, was eine erhebliche Reduzierung von CO₂-Emissionen im Vergleich zu herkömmlichen Gaskraftwerken bedeutet. Kritiker der auf fossiler Verbrennung beruhenden Stromproduktion bemängeln jedoch, dass dadurch der Umstieg auf Formen erneuerbarer Energien hinausgezögert wird.
Bis Broadwing Energy umgesetzt ist, dauert es aber noch ein paar Jahre: 2025 sollen zunächst die erforderlichen behördlichen Genehmigungen eingeholt werden. 2026 könne dann der Bau der Anlage beginnen, die bis Ende 2029 einsatzbereit sein soll. Anfang 2030 soll die Anlage dann ihren Betrieb aufnehmen.
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(olb)
Künstliche Intelligenz
Sonos-Soundbar Arc Ultra im Test
Ab Herbst zieht es manche wieder verstärkt ins Heimkino. Gerade rechtzeitig hat Sonos seinen im Frühjahr vorgestellten TV-Lautsprecher Arc Ultra per Softwareupdate aufgeschlaut. Von künstlicher Intelligenz trainierte Algorithmen sollen Dialoge von anderen Tönen im Center-Kanal trennen, damit Sprache besser zu verstehen ist. Bei drei einstellbaren Stufen soll das gelingen, ohne die Lautstärke etwa der Hintergrundmusik oder Geräusche der Filmhandlung zu verfälschen. Zwei weitere Stufen nehmen darauf keine Rücksicht und lassen Sprache zugunsten von Menschen mit Hörproblemen dominieren.
Unter der Abdeckung stecken im Vergleich zum vorherigen Modell Arc nun erstmals ein Tieftöner sowie sieben statt drei Hochtöner und sechs statt acht Mitteltöner. Das soll außer der Stimmklarheit auch einem volleren Bass zugutekommen. Der neue Tieftöner stammt vom aufgekauften Start-up Mayht und lässt einander gegenüberliegende Treibermembranen synchron bewegen. Im Vergleich zu herkömmlichen Bauweisen spart dies Platz, erklärte Hardwaremanager Naphur van Apeldoorn während eines Mediengesprächs im Europa-Hauptquartier von Sonos nahe Amsterdam.
Dadurch belegt der Ultra trotz mehr Lautsprechern nahezu die gleiche Stellfläche wie der Arc ohne „Ultra“-Siegel. Der Neuzugang ist etwa 3,6 Zentimeter breiter, aber 1,2 Zentimeter flacher und 0,6 Zentimeter schlanker. Im Test fiel jedoch negativ auf, dass die Sensortastenleiste nach hinten gerückt ist. Direkt unter der Kante eines TV-Geräts lässt sich die Soundbar also nicht platzieren. Man muss sie etwas nach vorn rücken, was einen Blick auf den Kabelsalat an der Rückseite freigibt.
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Künstliche Intelligenz
Kompakte Elektro-SUVs im Vergleich: Das kosten Audi Q4, BMW iX1 und VW ID.4
Die Zeiten, in denen der Markt für Elektroautos nur eine äußerst geringe Auswahl bot, sind in fast allen Segmenten längst Geschichte. Das gilt vor allem für kompakte SUVs im Bereich von etwa 4,5 bis 4,7 Meter Länge. Zuletzt belegten solche Fahrzeuge regelmäßig die Hälfte der Top Ten, wenn es um die Anzahl der Erstzulassungen von Elektroautos in Deutschland ging. Der Vorteil dieser großen Auswahl: Es ist für fast jeden etwas dabei. Denn neben – sagen wir einfach – bodenständigen Modellen wie dem VW ID.4 (Test) gibt es auch Exemplare von selbsternannten Premiumherstellern wie den Audi Q4 e-tron (Test) und BMW iX1 (Test). Ob die Wahl der beiden letztgenannten bei den Unterhaltskosten mit einem Premiumaufschlag verbunden ist, zeigen wir anhand dieses Vergleichs – und blicken zumindest auch ein wenig auf die Anschaffungspreise.
Wo genau die Grenze zwischen Premium und Standard verläuft, darüber lässt sich diskutieren. Fest steht allerdings, dass es die Summe diverser Aspekte ist: Material, Verarbeitung, Haptik und vieles mehr. Punkte, in denen nicht jedes Modell der Premiumhersteller überzeugen kann. Was ebendiese aber nicht daran hindert, die Preise etwas höher anzusetzen. Was das bedeutet, zeigt der Vergleich der drei Basisvarianten. Weitestgehend ausstattungsbereinigt bringen es der Audi Q4 40 e-tron auf rund 50.200 Euro, der BMW iX1 eDrive20 auf etwa 52.500 Euro und der VW ID.4 Pure auf knapp 46.200 Euro. Nicht nur an dieser Stelle ist der Vergleich von Q4 und ID.4 interessant. Schließlich verwendet der Volkswagen-Konzern bei beiden Fahrzeugen die gleiche Fahrzeugarchitektur.

- Audi und BMW bieten auch für die Basisvarianten des Q4 e-tron und iX1 – gegen Aufpreis – alle empfehlenswerten Extras an. Beim ID.4 setzt VW zumindest die Version mit Infotainment-Paket voraus.
- Alle drei Hersteller bieten Wartungspakete an, mit denen Sie die Kosten auf gleichmäßige monatliche Raten verteilen können. Günstiger wird es dadurch aber nicht zwangsläufig.
- Bei zwei Modellen liegen die beworbenen Leasing-Raten unterhalb des Wertverlusts. Das reduziert die monatlichen Kosten.
Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, zeigen wir anhand der genannten Basismodelle sowie der jeweils günstigsten Allradvariante. Bei Audi ist letzteres der Q4 45 e-tron Quattro, bei BMW der iX1 xDrive 30 und bei VW der ID.4 Pro 4Motion. Dabei fließen neben den Anschaffungskosten und Aufpreisen für die wichtigsten Extras auch alle relevanten monatlichen Ausgaben ein. Dazu gehören der prognostizierte Wertverlust, Kfz-Versicherung, Kosten für Wartung und Verschleiß sowie für Fahrenergie.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Kompakte Elektro-SUVs im Vergleich: Das kosten Audi Q4, BMW iX1 und VW ID.4“.
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