Künstliche Intelligenz
Gegen Telemetriedaten: RubyMine kostenfrei für nicht-kommerzielle Nutzung
JetBrains hat angekündigt, seine Ruby-on-Rails-Entwicklungsumgebung RubyMine kostenfrei zur Verfügung zu stellen, wenn Nutzerinnen und Nutzer damit nicht-kommerzielle Zwecke verfolgen. Beispiele sind etwa die selbstständige Weiterbildung, die Teilnahme an Open-Source-Entwicklung ohne kommerzielle Vorteile oder die Hobby-Entwicklung. Allerdings ist es mit der Lizenz zur nicht-kommerziellen Nutzung nicht möglich, die Weitergabe anonymer Nutzungsdaten an das Softwareunternehmen JetBrains zu verhindern.
Bereits seit 2024 sind die weiteren JetBrains-IDEs WebStorm, RustRover, Rider und CLion in einer kostenfreien Ausgabe für die nicht-kommerzielle Verwendung verfügbar.
Fast vollständiger Funktionsumfang
Wie JetBrains näher ausführt, unterscheiden sich die Features der kostenpflichtigen und der kostenfreien RubyMine-Ausgabe lediglich in einem Punkt: dem Pair-Programming-Feature „Code With Me„. Dieses existiert in einer Premium- und in einer Community-Edition, wobei Letztere im nicht-kommerziellen RubyMine enthalten ist. Sie besitzt einen eingeschränkten Funktionsumfang verglichen mit der Premium-Edition. Dazu zählen die Limitierung auf bis zu drei statt bis zu 50 Gäste pro Session sowie eine zeitliche Begrenzung von Sessions auf 30 Minuten.
JetBrains stellt in der Ankündigung eine detaillierte Anleitung zur Verfügung, wie sich die Lizenz zur nicht-kommerziellen Nutzung aktivieren lässt. Sie wird für ein Jahr ausgestellt und automatisch verlängert, sofern Entwicklerinnen und Entwickler die Lizenz mindestens einmal innerhalb der letzten sechs Monate ihrer Laufzeit genutzt haben. Unter Umständen können Developer eine Rückzahlung für ein bereits bezahltes Abonnement beantragen.
Der Preis: Telemetrie ohne Opt-out
Der Haken an der Sache: User der nicht-kommerziellen Edition können sich der Weitergabe anonymisierter Daten an JetBrains nicht entziehen. Die Telemetrie kann beispielsweise Frameworks, im Projekt verwendete Datei-Templates, ausgeführte Aktionen und andere Interaktionen mit den IDE-Features umfassen. Persönliche Daten sollen davon allerdings ausgenommen sein.
(mai)
Künstliche Intelligenz
JBL Bar 800MK2 im Test: Soundbar mit Subwoofer und Akku-Rear-Speakern
Dank akkubetriebener Rear-Lautsprecher zeigt sich die JBL Bar 800MK2 sehr flexibel. Wie gut die Soundbar, inklusive riesigen Subwoofer, klingt, zeigt unser Test.
Die Bar 800MK2 ist JBLs Einstieg in die Welt der Surround-Soundbars. Wie von der Vorgängerin Bar 800 gewohnt, kommt auch die 800MK2 mit akkubetriebenen Rear-Lautsprechern und ermöglicht so echten Surround-Sound mit Dolby-Atmos-Unterstützung im 7.1-Setup. Damit es während Action-Filmen auch ordentlich rummst, steht der Soundbar ein riesiger Subwoofer zur Seite. Wie überzeugend die flexible Soundbar Filme und Musik wiedergibt, offenbart der Testbericht.
Überblick & Ausstattung
Die JBL Bar 800MK2 bietet insgesamt eine Leistung von 780 W, wobei 300 W auf den Bass und jeweils 40 W auf die Rear-Lautsprecher entfallen. Die Bezeichnung „Rear“ ist allerdings nicht ganz zutreffend, da die beiden Lautsprecher auch direkt an der Soundbar, etwa für eine größere Bühnenabbildung, während man Musik hört, betrieben werden können. Damit kommt die 800MK2 auf eine Breite von 116,3 cm. Ohne die abnehmbaren Boxen liegt sie bei 85,4 cm.
Der Subwoofer könnte von den Abmessungen von 32,5 × 40 × 32,5 cm auch als Luftreiniger durchgehen. Die Verbindung zur Soundbar erfolgt wie üblich per Funk. Lediglich zur Stromzufuhr benötigt er ein Kabel.
Design & Verarbeitung: Unauffällig und funktional
Die JBL Bar 800MK2 kommt in einem mattschwarzen Gehäuse, deren Seiten abgerundet sind. Hinter dem feinen Metallgitter an der Vorderseite verstecken sich die Lautsprecher. Insgesamt hinterlässt das Design einen edlen Eindruck, der auch anhält, wenn man die beiden magnetisch an der Soundbar gehaltenen Lautsprecher links und rechts abnimmt und sie als Rear-Boxen verwendet. Denn für diesen Fall hat JBL passende Kappen im Lieferumfang, die man an die Enden von Soundbar und Lautsprecher ansteckt, sodass dem Auge weiterhin geschmeichelt und nicht durch eine abrupte Kante gestört wird.
Anschlüsse & Features
Die Soundbar verfügt auf der Oberseite über dezent schwarze Tasten für die Funktionen Ein/Aus und Lautstärkeregelung. In der Vorderfront ist rechts ein Display in das Metallgitter eingelassen, das nur im Aktivierungsfall per Laufschrift Informationen anzeigt. Das kann die Lautstärke sein oder der verwendete Soundmodus, etwa Dolby Atmos. Zum Schutz der Standfläche sind sowohl die Soundbar als auch der separat platzierbare, kabellose Subwoofer mit Gummifüßen ausgestattet.
Auf der Rückseite der Soundbar gibt es einen Ethernetanschluss, eine Toslink-Buchse, zwei HDMI-Eingänge sowie einen HDMI-Anschluss mit eARC-Funktionalität. Über letzteren wird der TV angeschlossen, womit auch die Nutzung der TV-Fernbedienung zur Lautstärkensteuerung der Soundbar ermöglicht wird. Im Test hat das an einem LG-TV und auch an einem Samsung-Gerät ohne zusätzliches Setup auf Anhieb funktioniert.
Mit der mitgelieferten Soundbar-Fernbedienung wird neben der Lautstärke die Klang-Balance der hinteren Lautsprecher sowie die Subwoofer-Intensität reguliert. Auch die Bluetooth-Koppelung der Soundbar kann man damit erledigen. Die Soundbar unterstützt damit immerhin den AAC-Codec und bietet damit eine höhere Qualität bei der Übertragung als Modelle, die wie die Samsung HW-Q990F nur SBC unterstützen.
Alltagstauglichkeit & Einrichtung
Für den vollumfänglichen Zugriff auf alle Funktionen der JBL Bar 800MK2 ist die App „JBL One“ erforderlich. Diese dient nicht nur zur Musiksteuerung, sondern kann auch die Fernbedienung ersetzen und bietet einen grafischen Equalizer für präzise Klanganpassungen. Anders als bei mancher Konkurrenz gibt es zwar keine voreingestellten Klangprofile, der EQ ermöglicht jedoch eine sehr individuelle Abstimmung. Zudem kalibriert die App automatisch den Surround-Sound, indem sie Testtöne aller Lautsprecher (bis auf den Subwoofer) abgibt und deren Lautstärken perfekt auf den Raum abstimmt. Löblich ist auch, dass die Nutzung der App keine Registrierung beim Hersteller erfordert.
Die App JBL One bietet nicht nur detaillierte Informationen zur Aufstellung und Abstimmung der Soundbar, sondern integriert auch zahlreiche Streamingdienste. Mit dabei ist etwa Amazon Music, Calm Radio, iHeart Radio, Napster, Qobuz, Tidal und TuneIn. Darüber unterstützt sie Air Play, Google Cast, Roon Ready und Spotify Connect. Das ist aber bislang nicht alles. Die JBL Bar 800MK2 kann unter Home Assistant auch als Ausgabegerät für einen Medienserver genutzt werden. Einen direkten Zugriff auf einen im heimischen Netzwerk befindlichen Medienserver bietet die JBL Bar 800MK2 hingegen nicht.
Klangqualität
Dennoch überzeugt das System mit einem ausgewogenen, dynamischen Klangbild, das auch bei hoher Lautstärke stabil bleibt. Der riesige Subwoofer liefert satte, aber nicht ganz differenzierte Bässe, ohne dabei zu verzerren. Bei manchen schlecht abgemischten Filmen lohnt es sich, die Funktion Switch in der App JBL One im Bereich „Weitere Audio-Einstellungen“ zu aktivieren. Dann liegt die Sprachverständlichkeit auf Flaggschiff-Niveau.
Für Musikwiedergabe im Stereobetrieb eignet sich die Soundbar nicht so gut. Im Vergleich zu den Top-Modellen spielt sie weniger differenziert auf. Das ändert sich aber schlagartig, wenn man sie mit Dolby-Atmos-Titeln füttert. Damit ist der Klang deutlich besser. Zwar dürfte er audiophile Ansprüche nach wie vor nicht erfüllen, aber die meisten Hörer sollten zufrieden sein. Und wer mit der JBL eine Party veranstaltet, dürfte dank des enormen Basses und hoher Lautstärke bei seinen Besuchern für einen bleibenden Eindruck sorgen.
Preise
Bei Soundbars fallen die vom Hersteller angepeilten Verkaufspreise bereits kurz nach Markteintritt. Das ist bei der JBL Bar 800MK2 nicht anders. Statt des vom Hersteller aufgerufenen Preises von knapp 900 Euro wechselt das im Juni 2025 vorgestellte Modell 800MK2 bereits für 820 Euro den Besitzer.
Nachdem JBL die letzten beiden Prime Days ohne vergünstigte Angebote hat verstreichen lassen, könnte ein noch tieferer Preis zur kommenden Black Week erreicht werden. Schließlich gab es das Vorgängermodell JBL Bar 800 letztes Jahr zur Black Week mit 499 Euro zum Tiefstpreis.
Fazit
Wer auf der Suche nach 3D-Kinosound mit einem starken Bass ist, findet mit der JBL Bar 800MK2 eine gute Soundbar, die sich problemlos mit gängigen Fernsehern in Betrieb nehmen lässt. Und dank der abnehmbaren, mit Akku betriebenen Rear-Speakern ist sie sehr flexibel einsetzbar. Auch bei normalem Fernsehton ist der Klang gut. Und wenn bei manchen Filmen die Sprache schlecht zu verstehen ist, hilft die Funktion Switch. Gut gefallen hat uns auch die Möglichkeit, die Soundbar als Lautsprecher für den Mediendienst unter Home Assistant nutzen zu können.
Für Musikliebhaber spielt die JBL Bar 800MK2 etwas zu undifferenziert. Am besten klingt noch Musik im Dolby-Atmos-Format. Damit dürften die meisten Hörer auch in puncto Musikwiedergabe zufrieden sein. Alles in allem ist die JBL Bar 800MK2 außer für höchste Ansprüche bei der Musikwiedergabe empfehlenswert.
Künstliche Intelligenz
Security: Wie WLAN-Geräte Passanten ausspionieren
Eine Person zwischen einem WLAN-Gerät und dem lokalen Router stört die Übertragung. Mit dem Übertragungsstandard 802.11ac senden angemeldete WLAN-Geräte in regelmäßigen Abständen eine unverschlüsselte Beamforming Feedback Information (BFI) an den Router, eine komprimierte Darstellung der aktuellen Signaleigenschaften. Dieses Feedback soll dabei helfen, die Bandbreite zwischen beiden Geräten zu optimieren.
Auf diese Weise sammelt der Router allerdings von jedem verbundenen Smartphone oder Tablet in der Umgebung Informationen über den jeweiligen Signalweg. Wie sich die Radiowellen ausbreiten, sagt aber auch immer etwas über die räumliche Umgebung und über die Personen im Raum aus, so ähnlich wie ein Foto etwas über die Ausbreitung von Lichtwellen aus einem bestimmten Blickwinkel aussagt, erläutert Thorsten Strufe Professor für praktische IT-Sicherheit am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Mit den BFIs verschiedener Geräte aus verschiedenen Richtungen erhält der Router zahlreiche Informationen über sein Umfeld aus verschiedenen Blickwinkeln.
Bereits seit einigen Jahren versuchen Forscher die Analyse von Kanalzustandsinformationen (Channel State Information, CSI) auszureizen. Die zwischen Router und WLAN-Geräten ausgetauschten CSI dienen als Feedback zur Übertragungsqualität. Um die zu messen, senden die verbundenen Geräte sogenannte Long Training Fields (LTFs) in der Paketpräambel jeder Übertragung. Der Empfänger kann dann das erwartete Signal (die vordefinierten LTFs) mit dem empfangenen vergleichen und Abweichungen zur Fehlerkorrektur nutzen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Security: Wie WLAN-Geräte Passanten ausspionieren“.
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Künstliche Intelligenz
Trotz Verbesserungen: E‑Patientenakte für besonders sensible Daten ungeeignet
Die Diskussionen um IT-Sicherheit und Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte (ePA) reißen nicht ab. Zwar gab es zuletzt Verbesserungen beim Datenschutz für Informationen rund um den Medikationsprozess und künftig sollen auch Abrechnungsdaten nicht mehr automatisch für alle Leistungserbringer sichtbar sein, doch grundlegende Fragen bleiben offen. Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (Drucksache 21/2238). Viel Verantwortung sieht die Regierung bei den Krankenkassen, etwa bei der Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit.
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Kritische Nachfragen zur Zusammenarbeit mit Unternehmen wie IBM und den Auswirkungen auf die digitale Souveränität wurden nur eingeschränkt beantwortet. Nach eigener Aussage hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) keine Kenntnis über die Verträge zwischen den Betreibern und den Krankenkassen. Es verweist stattdessen auf bestehende Sicherheitsvorkehrungen: Die ePA‑Daten würden verschlüsselt auf Servern in Deutschland gespeichert und seien ohne den Schlüssel der Versicherten nicht lesbar.
Digitale Souveränität
Eine eigene Überprüfung der Abhängigkeiten von nicht‑europäischen Anbietern plant die Bundesregierung nicht. Stattdessen verweist sie auf das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG), das Schutzanforderungen für sogenannte kritische Infrastrukturen – darunter auch das Gesundheitswesen – festlegt. Nach § 9b BSIG kann das Bundesministerium des Innern (BMI) den Einsatz einer technischen Komponente untersagen, wenn deren Hersteller als nicht vertrauenswürdig gilt, etwa wegen staatlicher Kontrolle aus dem Ausland.
Laut Antwort sind derzeit keine Evaluationen zum Opt‑out‑Verfahren der elektronischen Patientenakte (ePA) vorgesehen, allerdings evaluiere die Gematik das Verfahren. „Abgestimmte Regelungen oder Vereinbarungen mit den Krankenkassen“ gebe es jedoch nicht. Die Bundesregierung betonte, in regelmäßigem Austausch mit Fachorganisationen und Verbänden zu stehen, die die Nutzer der ePA auf Seiten der Leistungserbringer und Versicherten vertreten, um das Verfahren zu beurteilen – eine systematische wissenschaftliche Überprüfung sei aber nicht geplant. Dabei scheint eine offizielle Evaluierung angesichts immer wieder trotz Widersprüchen angelegter Patientenakten angebracht.
Zugriffsrechte nur grob steuerbar
Die Bundesregierung bestätigt zudem, dass Versicherte Zugriffsrechte in der ePA nur „institutionsbezogen“ vergeben oder entziehen können. Einzelne Dokumente lassen sich nicht gezielt nur für bestimmte Praxen oder Ärztinnen und Ärzte sperren oder freigeben – sie können ausschließlich vollständig verborgen werden, was dann für alle gilt. Diese Abschwächung des sogenannten „feingranularen Berechtigungsmanagements“, das es in der früheren Opt-in-Version der ePA noch gab, begründet die Bundesregierung mit mangelnder Praxistauglichkeit. Die alte ePA sei zu komplex gewesen und von zu wenigen Versicherten genutzt worden. Bisher verfügen rund 3,7 Millionen Versicherte über eine für die aktive Nutzung der ePA notwendige GesundheitsID.
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Wenn Dokumente wie Arztbriefe verborgen werden, gilt dies für alle Leistungserbringer, es kann derzeit nicht nur gezielt für einzelne gesperrt werden. Den Zeitraum, in welchem ein Leistungserbringer Einsicht hat, können Versicherte selbst festlegen oder vorzeitig beenden – entweder über die ePA‑App oder über die Ombudsstelle ihrer Krankenkasse. Ab dem 1. Januar 2030 soll zudem protokolliert werden, welche Personen auf die Daten zugegriffen haben, und nicht nur welche Einrichtung.
Abrechnungsdaten nicht mehr für alle einsehbar
Laut einem Änderungsantrag (PDF) zum Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sollen künftig Abrechnungsdaten, die von den Krankenkassen in die elektronische Patientenakte eingestellt werden, nicht mehr automatisch für alle einsehbar sein. Das hatte das Bundesgesundheitsministerium gegenüber heise online bestätigt. Damit soll verhindert werden, dass Leistungserbringer, die an der jeweiligen Behandlung gar nicht beteiligt sind, Zugriff auf sensible Abrechnungsinformationen erhalten.
In Notfällen gelten dieselben Zugriffsregeln wie im regulären Behandlungsfall: Ärzte dürfen auf gespeicherte Daten zugreifen, wenn dies für Diagnose oder Behandlung erforderlich ist und keine ausdrückliche Ablehnung des Patienten vorliegt. Die Bundesregierung betont den potenziellen Nutzen der ePA für einen „medienbruchfreien Austausch“ zwischen ambulanten Praxen, Kliniken und psychiatrischen Einrichtungen. In der Praxis ist das bislang jedoch kaum Realität, da nur wenige Krankenhäuser die ePA technisch integriert und aktiv in die Abläufe eingebunden haben.
Daten zu psychischen Erkrankungen
Besonders sensiblen Daten – etwa zu psychischen Erkrankungen, Schwangerschaftsabbrüchen oder sexuell übertragbaren Infektionen – misst die Bundesregierung zwar einen „besonderen Schutzbedarf“ bei. Ärzte müssen Patienten demnach vor der Speicherung solcher Daten ausdrücklich auf ihr Recht zum Widerspruch hinweisen. Dennoch sind darüber hinausgehende Schutzmechanismen nicht geplant.
Konkrete Hinweise auf Missbrauchsfälle mit ePA-Daten liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. Experten kritisieren jedoch seit Langem, dass gerade psychisch erkrankte Patientinnen und Patienten oft nicht in der Lage seien, komplexe Datenschutzentscheidungen selbst zu treffen. „Es gibt Patienten, die es vielleicht gar nicht schaffen, einer Datenspeicherung zu widersprechen, da sie die schriftlichen Hinweise in den Aufnahmeunterlagen aufgrund von Konzentrationsproblemen nicht vollständig lesen können“, sagte Susanne Berwanger vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen Ende 2024 gegenüber heise online. Und auch andere Themen lassen Wünsche von Datenschützern offen, etwa der fehlende Beschlagnahmeschutz.
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