Künstliche Intelligenz
iPhone 17: Doch gute Nachrichten bei den Preisen?
Schon lange glauben Beobachter, dass Apple bei der iPhone-17-Familie an der Preisschraube drehen wird. Gründe dafür gibt es einige: Zollbedingte Lieferkettendisruptionen, Inflation, Aufbau neuer Fabriken in Indien – und insbesondere Apples Versuch, die äußerst lukrative Marge bei den Geräten hochzuhalten. Doch nun gibt es einen neuen Analystenbericht, laut dem der iPhone-Konzern sich angeblich zurückhalten will. Laut Research-Notiz des Bankhauses JPMorgan sollen die Tarifsteigerungen beim iPhone „gering gehalten bis gar nicht“ durchgeführt werden.
Air wird teurer, sonst gibt es Kompensation
Einzig das iPhone 17 Air soll laut der Analysten womöglich teurer werden als der direkte Vorgänger iPhone 16 Plus. Das bislang dünnste iPhone könnte das mit dem neuen Formfaktor begründet. JPMorgan tippt auf eine moderate Preiserhöhung von 50 US-Dollar auf 949 Dollar, möglicherweise bleibe es aber auch beim 16-Plus-Einstiegspreis von 899 Dollar. Beim iPhone 17 wie beim iPhone 17 Pro Max sollen die alten Preise (799 und 1199 Dollar als Start) denen von iPhone 16 und 16 Pro Max entsprechen.
Beim iPhone 17 Pro arbeitet Apple angeblich mit einem Trick: Hier plant Apple, gleich mit 256 GByte Speicher zu starten, statt mit bislang 128 Gbyte. Dafür würden dann 1099 Dollar fällig, was zwar 100 Dollar mehr wären als bisher, allerdings zahlt man auch heute schon für das 16 Pro mit 256 GByte so viel. Stimmt die Aussage von JPMorgan, wäre allerdings eine zuvor kolportierte Verbilligung vom Tisch.
Zolltechnisches Wirrwarr
Apple verdient beim iPhone besonders gut an höheren Speicherausstattungen. Hier geht es ab 256 GByte stets in 200-Dollar-Schritten pro Verdoppelung weiter (bis 1 TByte), in Deutschland gar in 250-Euro-Schritten. Bekannt ist bislang nicht, ob Apple hier etwas ändert oder verteuert – spekuliert wird derzeit vor allem um den Einstiegspreis.
JPMorgan glaubt, dass Apple auch mit „Preiskonsistenz“ werben könne. Das Unternehmen will definitiv vermeiden, die Änderungen mit den aktuellen US-Zöllen zu begründen, die der Konzern sowieso kürzlich weitgehend wegverhandeln konnte. Die aktuellen Spekulationen betreffen nur den US-Markt, für die EU sind die Zölle kein Thema. Hier sind eher Währungsverwerfungen wichtig. Die iPhone-Einsteigspreise in Euro fallen stets höher aus, wobei in den USA die je nach Bundesstaat unterschiedliche Umsatzsteuer nie mitaufgeführt wird.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
AI Act: Was im KI-Verhaltenskodex der EU für Anbieter steht
Die europäische KI-Verordnung (KI-VO, englisch AI Act) nimmt nicht nur verbotene und Hochrisiko-KI-Systeme in den Blick, sondern auch Anbieter sogenannter General-Purpose-AI-Modelle (GPAI). Die Pflichten für GPAI gelten seit dem 2. August 2025.
- Der KI-Verhaltenskodex der EU soll die Anforderungen der KI-Verordnung für General-Purpose-AI-Modelle konkretisieren und so den betroffenen Unternehmen die Umsetzung einfacher machen.
- Der Kodex behandelt die drei relevantesten Themen Transparenz, Urheberrechte sowie Sicherheit und Gefahrenabwehr und liefert einige Details zur Umsetzung.
- Neben den Konkretisierungen der Anforderungen enthält die Veröffentlichung auch Hinweise für GPAI-Modelle, insbesondere zum Geltungsbereich der Vorschriften.
- Zwar liefert der Verhaltenskodex konkrete technische Hilfestellungen, in einigen wichtigen Punkten, beispielsweise der Transparenz bei Trainingsdaten, bleibt er jedoch zu vage.
- Das Thema Sanktionen bleibt vollständig ausgespart.
Um die bislang teils vagen Vorgaben des AI Act zu GPAI zu konkretisieren, hat die EU-Kommission pünktlich vor dem Geltungsbeginn der neuen Vorgaben des AI Act einen „General-Purpose AI Code of Practice“ veröffentlicht und ihn am 1. August genehmigt. Dieser Verhaltenskodex soll der Industrie als Orientierungshilfe dienen, um die Anforderungen des AI Act praxisnah umzusetzen.
Christina Kiefer ist Rechtsanwältin und Senior Associate in der Digital Business Unit bei reuschlaw.
Moritz Schneider ist Rechtsanwalt und Associate bei reuschlaw in Saarbrücken. Dort berät er in der Digital Business Unit Unternehmen zu Datenschutz, Cybersicherheit und IT-Recht.
Der Kodex besteht aus konkretisierenden Kapiteln zu den neuen Anforderungen zu Transparenz, Urheberrecht, Sicherheit und Risikomanagement. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „AI Act: Was im KI-Verhaltenskodex der EU für Anbieter steht“.
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Künstliche Intelligenz
Verbände: 6-GHz-Band muss für WLAN frei sein, um digitale Zukunft zu sichern
Branchenverbände aus der Breitband-, Energie- und Kommunalwirtschaft appellieren an die EU-Kommission und ihr Frequenz-Beratungsgremium, die Radio Spectrum Policy Group (RSPG), das gesamte obere 6-GHz-Band (6425 – 7125 MHz) für die lizenzfreie Nutzung insbesondere durch WLAN freizugeben. Sie betonen, dass dieser Schritt entscheidend sei, um die Vorteile von Glasfasernetzen in vollem Umfang nutzen zu können und die Ziele der EU-Digitalstrategie zu erreichen.
Nur die Zuweisung des gesamten oberen 6-GHz-Bands ermögliche moderne Wi-Fi-Technologien wie Wi-Fi 6E und Wi-Fi 7, schreiben Breko, BDEW und VKU in einem gemeinsamem Papier zum Entwurf der für eine langfristige Vision für das begehrte Spektrum. Für die volle Leistungsfähigkeit von Wi-Fi 7 seien mindestens ein, idealerweise aber mehrere zusammenhängende 320-MHz-Kanäle erforderlich. Das gesamte 1200-MHz-Spektrum des 6-GHz-Bands (5925 – 7125 MHz) biete die notwendige Bandbreite für diese leistungsstarken, nicht überlappenden Kanäle, geht aus der Position hervor. Eine Fragmentierung des Bands oder eine eingeschränkte Zuweisung würde die Leistung dieser Technologien erheblich beeinträchtigen und den Nutzen von Glasfasernetzen mindern.
Der Datenverbrauch in Deutschland steige jährlich um durchschnittlich 21 Prozent, heißt es weiter. Bereits 2023 seien 98 Prozent des Datenverkehrs über Festnetze übertragen worden. Dies unterstreicht die wachsende Bedeutung stabiler und leistungsfähiger WLAN-Verbindungen. Der Mobilfunk trage dagegen nur zwei Prozent des Datenverkehrs hierzulande, betonen die Verbände in einer Mitteilung. Trotzdem wollten sich große Mobilfunkanbieter sich das wertvolle obere 6-GHz-Band exklusiv für 5G & Co. sichern. Das wäre „unsinnig“: das von dem „handfesten Frequenzstreit“ betroffene Spektrum sei durch seine geringe Reichweite, hohe Übertragungsraten und geringe Gebäudedurchdringung für den Mobilfunk denkbar ungeeignet – für WLAN hingegen umso mehr.
USA, Japan & Co. sind vorgeprescht
Der uneingeschränkte Zugang zum oberen 6-GHz-Band würde laut der Eingabe den infrastrukturbasierten Wettbewerb mit der Deutschen Telekom stärken und Innovationen fördern, ohne zusätzliche regulatorische oder finanzielle Belastungen zu verursachen. Es gehe darum, einen vielfältigen Breitbandmarkt zu fördern. Führende Digitalnationen wie die USA, Japan, Südkorea und Kanada hätten bereits das gesamte 6-GHz-Band für die lizenzfreie Nutzung freigegeben. Die EU riskiere so, bei der digitalen Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität zurückzufallen, wenn sie diesem Beispiel nicht folge.
Zusätzlich zu den wirtschaftlichen und technologischen Vorteilen betonen die Verbände, dass Wi-Fi im Vergleich zu Mobilfunknetzen erhebliche Vorteile für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit biete. Die Förderung von WLAN durch den Zugang zu lizenzfreiem Spektrum würde den Energieverbrauch digitaler Infrastrukturen senken und auch zum Erreichen der Klima- und Umweltziele der EU beitragen.
Schon 2023 ermahnte ein breites Bündnis aus Netzbetreibern, Hardwareherstellern und Verbänden die EU-Staaten im Vorfeld der damaligen Weltfunkkonferenz in Dubai, das gesamte 6-GHz-Band nicht für den Mobilfunk zu reservieren und stattdessen frei für WLAN verfügbar zu machen. Der Netzwerkausrüster Lancom untermauerte diesen Ruf wenig später. Um das volle Potenzial des drahtlosen Internets freizusetzen und global Schritt zu halten, müsse die EU handeln. 2021 ebnete die Kommission bereits den Weg für die lizenzfreie Nutzung des unteren 6-GHz-Bands durch schnelles drahtloses Internet. Dabei handelt es sich um den Bereich zwischen 5945 und 6425 MHz.
(mki)
Künstliche Intelligenz
iPad mit Faltung könnte 2028 erscheinen
Für manchen Nutzer wäre es ein Traum: ein faltbares iPad, das gleichzeitig ein Mac ist. Diese Idee scheint Apple schon seit längerem zu verfolgen, Gerüchte gibt es bereits seit Jahren. Doch nun sieht es danach aus, dass es noch bis mindestens 2028 dauert. Diese Nachricht kommt vom üblicherweise gut informierten Analysten Ming-Chi Kuo vom taiwanischen Investmenthaus TF International Securities. In einer in dieser Woche erschienenen Notiz an Investoren schreibt er, mit dem Gerät sei im Jahr 2028 zu rechnen.
Ein möglicher Lieferant ist schon bekannt
Einer der Lieferanten von Komponenten ist demnach General Interface Solution (GIS), wo man auch schon an der Vision Pro mitgearbeitet hatte. Sogenanntes Ultra-Thin Glass (UTG) wird die Firma aus Taiwan angeblich in Zusammenarbeit mit Apples Stammlieferanten Corning bauen – wobei GIS für Kantenbehandlung, Zuschnitt, Inspektion und Packaging zuständig sein soll. Kuo bestätigte in seiner Notiz den Termin eines iPhone Foldable für 2026. Es wird zusammen mit dem iPhone 18 im Herbst erwartet, sollte nicht noch etwas dazwischenkommen.
In Sachen iPad Foldable ist Kuo aber wie erwähnt pessimistischer. Zuletzt hatte ein anderer als zuverlässig geltender Analyst, Jeff Pu von GF Securities aus Hongkong, behauptet, Apple werde 2027 damit herauskommen. Schon das war eine Verschiebung, nachdem einige Gerüchteköche gar gehofft hatten, faltbares iPad und faltbares iPhone könnten im Herbst 2026 erscheinen. Auch ein anderer Apple-Beobachter, Mark Gurman von Bloomberg, tippt eher auf 2028 statt auf 2027. Eine Art „gigantisches iPad“, das so groß wie zwei iPad-Pro-Modelle nebeneinander sei, werde geplant.
Kitzlige Glas-Angelegenheit
Laut Kuo bereitet sich GIS darauf vor, sein Backend-Processing für das ultradünne iPad-Foldable-Glas vorzubereiten. Damit könne dann zwischen Ende 2027 und Anfang 2028 geliefert werden. Die Firma spielt eine wichtige Rolle, da UTG sehr bruchanfällig für Mikrorisse ist. Im Gegensatz zu gewöhnlichem Smartphone-Glas ist es bis zu viermal teurer. Sinn ist offensichtlich, das iPad Foldable besonders haltbar zu machen. Erste faltbare Smartphones hatten anfangs mit großen Haltbarkeitsschwierigkeiten gekämpft. Bei einem großen iPad ist das noch ein größeres Thema.
Ob es sich bei dem Gerät nun wirklich um ein iPad oder ein MacBook mit Falt-Bildschirm handelt, bleibt ungewiss. Apple betont stets, beide Produktlinien auseinanderhalten zu wollen, nähert das Design von macOS und iPadOS einander allerdings immer mehr an.
(bsc)
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