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EuGH stärkt Datenschutz: Pseudonymisierung allein reicht nicht immer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem am Donnerstag verkündeten Urteil klargestellt, dass pseudonymisierte Daten auch dann als personenbezogene Informationen gelten können, wenn sie an Dritte übermittelt werden. Die Entscheidung betrifft einen Fall zwischen dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB), einer EU-Agentur für die ordnungsgemäße Abwicklung von insolvenzbedrohten Finanzinstituten, und dem EU-Datenschutzbeauftragten (EDSB), Wojciech Wiewiórowski. Sie dürfte weitreichende Konsequenzen für den Umgang mit Daten im digitalen Raum entfalten.
Vor der Auseinandersetzung wollte der SRB nach der Abwicklung des spanischen Finanzhauses Banco Popular Español herausfinden, ob ehemalige Anteilseigner und Gläubiger Anspruch auf Entschädigung haben. Dafür holte er in einem Anhörungsverfahren Stellungnahmen von den Betroffenen ein. Anschließend übermittelte die Behörde diese Stellungnahmen in pseudonymisierter Form an das Beratungsunternehmen Deloitte, das sie mit einer Bewertung beauftragt hatte. Mehrere Betroffene beschwerten sich daraufhin beim EDSB, weil sie nicht über die Weitergabe ihrer Daten informiert worden waren.
Wiewiórowski kam zu dem Schluss, dass der SRB seine Informationspflicht verletzt habe. Er sah Deloitte als Empfänger von personenbezogenen Daten an und verlangte, dass die Betroffenen über die Weitergabe in Kenntnis gesetzt werden. Der SRB klagte daraufhin gegen die Entscheidung des EDSB und bekam vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) recht. Dieses befand, die Aufsicht hätte prüfen müssen, ob die Daten auch aus Sicht von Deloitte personenbezogen seien.
Informationspflicht bei Datentransfer
Gegen dieses Urteil legte Wiewiórowski Berufung ein – und der EuGH schlug sich in der Rechtssache C-413/23 P nun auf seine Seite. Er hob das Urteil der niederen Instanz auf und verwies den Fall an diese zurück. Der Gerichtshof stützt seine Entscheidung auf drei zentrale Punkte: Er stellte klar, dass persönliche Meinungen und Ansichten, die in den Stellungnahmen ausgedrückt wurden, zwangsläufig eng mit der Person verknüpft sind. Das EuG habe sich geirrt, als es verlangte, dass der EDSB den Inhalt und Zweck der Stellungnahmen genauer prüfen müsse, um die Personenbeziehbarkeit festzustellen.
Ferner bestätigte die Berufungsinstanz, dass pseudonymisierte Daten nicht automatisch als nicht-personenbezogen gelten. Die Identifizierbarkeit hängt ihr zufolge von den jeweiligen Umständen ab. Es muss geprüft werden, ob andere Personen als der Datenverantwortliche subjektiv die betroffene Person tatsächlich identifizieren können. Der Wirtschaftsrechtler Alexander Golland interpretiert das andererseits so: Werden pseudonymisierte Daten übermittelt, handele es sich aus Sicht des Empfängers grundsätzlich um anonyme Informationen.
Wichtigster Punkt des Urteils ist, dass die maßgebliche Sichtweise für die Beurteilung der Identifizierbarkeit die des Datenverantwortlichen – hier: des SRB – zum Zeitpunkt der Datenerhebung ist. Die Informationspflicht entsteht, bevor die Daten an Dritte weitergegeben werden. Es spielt also keine Rolle, ob die Informationen für Deloitte nach der Pseudonymisierung noch personenbezogen waren. Der SRB hätte die Betroffenen bereits vor der Übermittlung über die geplante Weitergabe informieren müssen, unabhängig davon, ob diese Daten für den Empfänger noch identifizierbar waren oder nicht.
Pseudonymisierung ist nicht Anonymisierung
Das Urteil stärkt die Position des EDSB und betont, dass die Verantwortung für den Schutz personenbezogener Daten hauptsächlich beim primär Verarbeitenden liegt. Unternehmen und Behörden können sich nicht darauf berufen, dass Daten nach einer Pseudonymisierung für Dritte nicht mehr identifizierbar seien, um ihrer Informationspflicht zu entgehen. Der EuGH unterstreicht so die Wichtigkeit von Transparenz im Umgang mit Daten. Er zeigt, dass die Pseudonymisierung eine wichtige Datenschutzmaßnahme ist. Dieses technische Hilfsmittel allein reicht aber nicht aus, um die Rechte der betroffenen Personen zu wahren.
Schon 2016 entschied der EuGH auf Klage des Juristen und Aktivisten Patrick Breyer hin: Pseudonymisierte Daten – wie eine dynamische IP-Adresse – sind nicht automatisch anonym. Solange die Möglichkeit besteht, die Identität der Person durch „zusätzliche Informationen“ wiederherzustellen, bleiben die Informationen personenbezogen. Die entscheidende Frage ist, ob der Datenverantwortliche über die Mittel zur Re-Identifizierung verfügt. Dies schließt auch die Option der Zusammenarbeit mit Dritten wie Internetprovidern oder Behörden ein.
(mho)
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c’t-Webinar: E-Auto im Check: Technik, Laden, Umweltbilanz
Immer mehr Menschen überlegen, ob sie beim nächsten Autokauf auf einen Stromer umsteigen oder doch besser bei einem klassischen Antrieb bleiben. Andere haben sich innerlich schon entschieden, möchten aber letzte Zweifel ausräumen.
Im Webinar geben die c’t-Redakteure Stefan Porteck und Sven Hansen Orientierung: Sie erklären Stärken und Schwächen der verschiedenen Konzepte, räumen mit Mythen auf und helfen dabei, Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Technische Grundlagen und Praxiswissen
Wer bislang keine Erfahrung mit Elektroautos hat, findet damit im Webinar Antworten auf typische Fragen: Komme ich zuverlässig ans Ziel? Genügt die Reichweite auch im Winter? Wie lade ich zu Hause sicher und effizient? Wie hoch ist die Brandgefahr? Neben Technik und Praxis fließt auch die Umweltbilanz in die Betrachtung ein.
Ausblick und Anmeldung
Am Ende richten die Redakteure den Blick in die Zukunft: Sie diskutieren neue Batteriegenerationen, Chancen von Wasserstoff und E-Fuels sowie die Entwicklung der Ladeinfrastruktur.
Das Webinar richtet sich an alle, die über den Umstieg auf ein Elektroauto nachdenken oder Alternativen zum Verbrenner prüfen. Vorkenntnisse sind nicht nötig – entscheidend ist die Bereitschaft, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.
- Datum: 09. Oktober 2025
- Uhrzeit: 15:00 bis 17:00 Uhr
- Preis: 59,00 Euro (Frühbucherpreis bis zum 11. September, danach 69,00 Euro)
- Zur Teilnahme benötigen Sie lediglich einen aktuellen Browser. Alle weiteren Informationen sowie Details zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite von heise academy.
(abr)
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Auf dem Petersplatz: Heiligsprechung von „Gottes Influencer“ am Sonntag
Etwas mehr als 15 Monate nachdem Papst Franziskus dafür die Weichen gestellt hat, wird Papst Leo XIV. am Sonntag mit Carlo Acutis den ersten Menschen der Generation Internet heiligsprechen.
Acutis wurde nur 15 Jahre alt. Er hatte vor seinem Tod im Jahr 2006 eine Website zur Katalogisierung von Wundern der katholischen Kirche erstellt. Als ihm voriges Jahr ein zweites Wunder zugesprochen wurde, war der Weg frei für den zweiten Heiligen, der in diesem Jahrtausend gestorben und denjenigen, der mit Abstand am spätesten geboren ist. Der Sohn aus einer reichen Mailänder Familie wird damit auch der erste Heilige aus der Generation der Millennials – also derer, die zwischen 1980 und 1999 geboren wurden.
„Influencer Gottes“ und „Cyber-Apostel“
Acutis wurde 1991 in London geboren, verbrachte seine Kindheit und Jugend aber in Italien. Schon in jungen Jahren hat er für seine Kirchengemeinde Internetseiten erstellt. Bekannt wurde er aber erst für eine Website zur Dokumentation aller bekannten sogenannten Hostienwunder. Diese ging nur Tage vor seinem Tod online, inzwischen ist sie in mehrere Sprachen übersetzt und umfasst auch andere Inhalte zur katholischen Glaubenslehre.
Anfang Oktober 2006 war Acutis erkrankt, wenige Tage später wurde bei ihm Leukämie festgestellt und nur vier Tage später ist er in Mailand verstorben. Begraben wurde er in Assisi. Seitdem rufen seine Angehörigen dazu auf, zu ihm zu beten, wenn Hilfe benötigt wird.
Zur Heiligsprechung am Sonntag – zusammen mit dem 1925 verstorbenen italienischen Dominikaner Pier Giorgio Frassati – werden auf dem Petersplatz im Vatikan über 100.000 Menschen erwartet. Eigentlich war die Zeremonie bereits für den Sonntag nach Ostern angesetzt. Durch den Tod von Papst Franziskus am Ostermontag dieses Jahres wurden die Termine abgesagt. Jetzt holt sein Nachfolger die Erhebung nach: Der Vatikan legt darauf offensichtlich großen Wert. Die Entscheidung an sich wird dort von niemandem infrage gestellt. In den Verlautbarungen liest sich Acutis‘ Leben wie gemacht dafür, um jüngere Leute wieder an den katholischen Glauben heranzuführen: Die Rede ist von einem „kleinen Computergenie“, einem „Influencer Gottes“, einem „Cyber-Apostel“ und einem „Heiligen unserer Zeit“.
Die sterblichen Überreste des Teenagers liegen in der Wallfahrtskirche Santa Maria Maggiore in Assisi in einem Sarkophag mit Glasscheibe, durch die man hineinschauen kann. Vergangenes Jahr kamen eine Million Menschen dorthin, auch viele Schulklassen. Der tote Junge trägt Jeans und Turnschuhe. In die Hände hat man ihm einen Rosenkranz gelegt. Gesicht und Hände wurden mit Silikon nachmodelliert. Gegenüber steht eine steinerne Bank für Besucher, die länger bleiben wollen. Aber die meisten gehen doch eher schnell vorbei. Fotografieren ist verboten. In den Souvenirgeschäften draußen ist so gut wie alles im Angebot: Jutebeutel, T-Shirts, Medaillons, Anhänger, Rosenkränze, sogar Kühlschrankmagneten. Der Preis für eine Figur in Standardgröße: um die 45 Euro.
Zweifel vom Schulfreund
Selig- und Heiligsprechungen laufen nach einem komplizierten, mehrstufigen Verfahren ab. Dafür wird das Leben der Kandidaten durchleuchtet. Einst begann das frühestens 50 Jahre nach dem Tod. Heute kann es aber sehr viel schneller gehen. In der Regel ist erforderlich, dass dem potenziellen Heiligen ein Wunder zugeschrieben werden kann. Bei Acutis wertete die zuständige Behörde im Vatikan die Heilung eines Kindes aus Brasilien und einer jungen Frau aus Costa Rica in diesem Sinne. Läuft alles nachPlan,n ist Acutis ab Sonntag neben Papst Johannes Paul II. der einzige Heilige der katholischen Kirche, der im 21. Jahrhundert gestorben ist. Zudem ist er dann der einzige, der nach 1926 geboren wurde.
Manchen geht die Heiligwerdung deshalb auch zu schnell. Zudem gibt es bei Acutis Zweifel, ob er tatsächlich so fromm war. Einer seiner besten Schulfreunde, Federico Oldani, erzählte der Wochenzeitung The Economist, dass er mit Carlo kein einziges Mal über Jesus gesprochen habe. Auch den Satz „Die Eucharistie ist meine Autobahn in den Himmel“, der seinem toten Freund nun überall zugeschrieben wird, hörte Oldani nach eigener Aussage nie. Das ändert aber nichts daran, dass viele in Assisi mit Devotionalien zu Acutis längst gutes Geld verdienen, an manchen Tagen sogar mehr als mit solchen zum Heilige Franz von Assisi, der den kleinen Ort weltberühmt gemacht hat.
(mho)
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KYAML: Kubernetes 1.34 bekommt neues Datenformat
Version 1.34 des Container-Orchestrators Kubernetes ist erschienen. Die am heißesten diskutierte Neuerung trägt den Namen KYAML, eine Wortneuschöpfung aus Kubernetes und YAML.
KYAML ist ein neuer Dialekt des Datenformats YAML, in dem Kubernetes-Objekte üblicherweise beschrieben werden. KYAML soll Probleme mit YAML abstellen, ohne komplett bei null anzufangen. Weniger Fehler bei vollständiger Abwärtskompatibilität, so das Ziel.
In klassischem YAML nutzt man Einrückungen, um die Ebenen verschachtelter Objekte zu kennzeichnen, und der Standard verzichtet zugunsten einfacher Lesbarkeit auf verpflichtende Anführungszeichen rund um Strings – mit teils unerwarteten Folgen. Eine solche Folge ist als Norway-Bug in die Geschichte eingegangen: Eine Webentwicklungsfirma musste mit einer abgestürzten Anwendung kämpfen, nachdem sie auf den norwegischen Markt expandiert war.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „KYAML: Kubernetes 1.34 bekommt neues Datenformat“.
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