Künstliche Intelligenz
Microsoft Office ohne Teams soll EU-Strafe verhindern
Microsofts Office-Pakete könnten ohne den Videokonferenzdienst Teams bald weniger kosten als mit Teams. Mit diesem Schritt soll Microsoft eine Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission vermeiden. Außerdem soll Microsoft versprochen haben, die Zusammenarbeit der Office-Programme mit alternativer Kommunikationssoftware zu verbessern.
Dies berichtet Bloomberg unter Berufung auf Eingeweihte. Die EU-Kommission untersucht seit 2019, ob Microsoft seine Dominanz bei Office-Programmen dazu missbraucht, sich auch im Markt für Videokonferenzdienste Vorteile zu verschaffen. Grundsätzlich ist es im Wettbewerbsrecht verpönt, Macht auf einem Markt als Hebel für Vorteile in einem anderen Markt auszunutzen. Seit 2017 ist Teams bei Office 365 oder Microsoft 365 immer schon inbegriffen. Das reduziert den Anreiz für Kunden, weitere und womögliche bessere Kommunikationssoftware anderer Anbieter zu erwerben. Darunter leiden Wettbewerb, Innovation und ökonomische Wohlfahrt.
In einem ersten Schritt hat Microsoft vor zwei Jahren eigenständige Teams-Lizenzen auf den Markt gebracht. Kleine und mittlere Unternehmen zahlen dafür zirka 45 Euro netto jährlich je Nutzer. Bei Office 365 und Microsoft 365 ist Teams aber nach wie vor enthalten. Wer Teams nicht möchte, zahlt trotzdem den vollen Preis. Daher reicht aus Sicht der EU-Kommission nicht, dass Microsoft Teams auch separat feilbietet.
„Compliance statt Strafe“
Gleichzeitig fürchtet sich EU-Kommission neuerdings vor US-Präsident Donald Trump, der gegen EU-Strafen für US-Konzerne zetert. Tatsächlich sieht es danach aus, dass die EU-Kommission ihre Strategie unter Trumps Druck ändert. Anstatt große Datenkonzerne für wettbewerbsfeindliches Verhalten zu bestrafen, sollen sie straffrei bleiben, wenn sie versprechen, Vorschriften fortan doch einzuhalten.
Am Montag hat der Branchendienst Mlex berichtet, dass sich Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera bei einer Wettbewerbsstrafe gegen den Google-Konzern Alphabet wegen dessen Anzeigentechnik-Geschäft nicht gegen Handelskommissar Maroš Šefčovič habe durchsetzen können. „Compliance vor Strafe“ sei die neue Losung in Brüssel. Die rechtlich vorgesehenen Milliardenstrafen würden nur noch in Extremfällen verhängt. Zu diesem Bild würde auch das von Bloomberg vorhergesagte kleine Zugeständnis Microsofts passen; es erlaubt der EU-Kommission, wenigstens einen kleinen Erfolg vorzuweisen. Für Teams-Konkurrenten wie Alfaview und Slack kommt das spät.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Tesla zeigt Full Self Driving im Werk Berlin
Ist es ein Hoffnungsschimmer oder eine Durchhalteparole? Mit einem Video, das Full Self Driving (FSD) beim Tesla Model Y in Deutschland in Aktion zeigt, lässt der US-amerikanische Autohersteller die Herzen jener höherschlagen, die sich FSD auch in Europa wünschen. Allerdings spielt sich der Werbefilm, der von Tesla AI via X verbreitet wurde, alleine auf Privatgelände ab, genauer gesagt dem Tesla-Werk Giga Berlin in Grünheide.
In der deutschen Fertigungsstätte wurde laut Tesla damit begonnen, die fertigen Fahrzeuge, die vom Band laufen, automatisch auf ihre Stellplätze auf der Außenfläche zu fahren. Was im Prinzip einfach klingt, ist für die FSD-Funktionen aber offenbar schon mit einigen kleinen Herausforderungen verbunden, die sie meistern müssen. In einer ausführlichen Version ist zu sehen, dass das Auto dabei auch mit Rolltoren und Ampeln zu tun hat sowie mit Kreuzungen und Querverkehren. Und generell scheint der Weg durchs Werk an mehreren Stellen recht verwinkelt zu sein. Zudem muss das Fahrzeug vor dem Befahren des Parkplatzes erst einmal zum Aufladen rückwärts heranfahren.
Warten auf FSD in Europa geht weiter
Laut Werkleiter André Thiesig wird die Funktion des autonomen Fahrens zu 100 Prozent für alle Fahrten auf dem Werksgelände genutzt. Und er könne es nicht erwarten, dass die Fahrzeuge auch auf europäischen Straßen außerhalb der Fabrik mit FSD fahren.
Das ist freilich ein Wunsch, den er mit einigen Tesla-Fahrern teilen dürfte, insbesondere jenen, die die teurere FSD-Option beim Autopilot dazugebucht haben. Bislang können US-amerikanische und chinesische Tesla-Besitzer überwachtes FSD nutzen. Auch in Australien und Neuseeland gingen die Funktionen vor kurzem an den Start. In Europa ist hingegen Warten angesagt. Immerhin scheint es Tests in großen europäischen Metropolen zu geben, wie Videos von Tesla kürzlich zeigten.
Hoffen auf kleine Verbesserungen
Im Sommer waren Berichte zu lesen, dass Tesla offenbar aufgrund der komplexen EU-Regelwerke eine Ausnahmegenehmigung anstrebt. Gerüchte, dass bereits kurze Zeit später eine Freigabe für FSD in den Niederlanden erfolgen könnte, bewahrheiteten sich bislang aber nicht. Zuletzt äußerten Beobachter die Hoffnung, dass vielleicht noch Ende September eine geänderte UNECE-Regelung zumindest für das Fahren auf Autobahnen Verbesserungen bringen könnte.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Kommentar zum Jugendschutz: There is no app for that!
Alle Eltern wissen es: Kaum etwas reizt jugendliche Kreativität mehr, als ein Verbot auszusprechen. Der Süßigkeitenschrank ist abgeschlossen? Kein Problem, auf YouTube weisen hunderte Lockpicking-Tutorials den Weg. Die Porno-Website hat eine Ü-18-Prüfung vorgeschaltet? Na, es gibt doch VPN-Anbieter, die ihren Service anonym und gegen Barzahlung freischalten. Meistens allerdings bekommen die Eltern zu spät oder nie etwas von diesem Einfallsreichtum mit, denn natürlich behalten Kinder es lieber für sich, wenn sie gegen Regeln verstoßen.
Holger Bleich schreibt seit 1999 für c’t und heise online. Den Schwerpunkt bilden Technik-Themen wie Internet-Protokolle und Webhosting. Aus seinem Studium hat sich der diplomierte Politikwissenschaftler sein Interesse für juristische und kulturelle Aspekte der Netznutzung sowie für Netzpolitik erhalten.
Nur eines ist für den Jugendschutz noch schädlicher als gar kein Verbot, nämlich ein löchrig umgesetztes Verbot. Seit langen Jahren lautet die Antwort der Politik auf jugendgefährdende Inhalte im Netz dennoch: Keine Sorge, liebe Eltern, wir kümmern uns mit technischen Lösungen um dieses gesellschaftliche Problem. Ganz nach dem Motto der Apple-Reklame aus den 10er Jahren: „There’s An App For That!“ Gerade lässt sich wieder ein wahres Feuerwerk an symbolpolitischen Forderungen beobachten, deren Kern sich auf Apples Claim reduzieren lässt.
Dabei hat noch keine Jugendschutzbarriere für Onlinedienste wirklich funktioniert. Die gesetzlich verordneten Altersschranken für Porno-Websites in Frankreich und Großbritannien belegen allenfalls, wie leicht sie sich mit etwas Einfallsreichtum umgehen lassen. Davon unbeeindruckt behauptet die EU-Kommission nun, mit ihrer App zur Altersverifikation im Web allen Mitgliedsstaaten die eine tolle Lösung anbieten zu können. Social-Media-Verbote für Kinder können kommen, denn: „There’s an app for that“.
Viele Eltern werden es praktisch finden, sie müssen sich nicht mehr um das kümmern, was die Schutzbefohlenen mit ihrem Smartphone den ganzen Tag so treiben. Bis sie selbst ständig auf Barrieren im Web treffen und die App zücken müssen. Denn was viele nicht bedenken: Jugendschutz am Einlass heißt Ausweiskontrolle für alle! Spätestens dann könnten die Erwachsenen von den Smartphonefertigkeiten ihrer Kinder profitieren, um nämlich von ihnen zu lernen, wie man diese nervigen Jugendschutz-Banner umgehen kann.
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(hob)
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So testen Sie Ihren Browser auf Datenschutz
Browser sind treue Wegbegleiter: Hat man sich einmal an einen gewöhnt, nutzt man ihn nicht selten viele Jahre. Aber wie treu ist der Browser, wenn es darum geht, das Surfverhalten, die persönlichen Interessen und sonstige Daten vor neugierigen Trackingfirmen und anderen Datenkraken zu verbergen?
Manche Browserhersteller wie Brave machen hierzu vollmundige Versprechen, andere wie Google halten sich vornehm zurück. Doch wie gut Ihre Daten wirklich geschützt sind, erfahren Sie nur, wenn Sie selbst nachforschen. Das ist weniger aufwendig, als es zunächst klingen mag.
Anschließend können Sie selbst entscheiden, ob Ihr aktueller Schutz ausreicht oder ob Sie ihn verbessern möchten – etwa, indem Sie Ihren Browser durch Einstellungen und Erweiterungen auf Datenschutz trimmen oder ob Sie gleich zu einer Alternative wechseln, die schon im Auslieferungszustand gute Dienste leistet.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „So testen Sie Ihren Browser auf Datenschutz“.
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