Künstliche Intelligenz
FreeBSD-Policy: KI-generierter Quellcode ? Nein, Danke!
Die FreeBSD-Entwickler haben sich in dem aktuellen Status-Report klar dagegen ausgesprochen, LLM-generierten Code in das klassische Open-Source-Betriebssystem einfließen zu lassen. Man sehe zwar durchaus Vorteile von LLMs beim Generieren oder Überarbeiten der Dokumentation und anderer Texte. Übersetzungen beispielsweise lassen sich wesentlich schneller in ausreichender Qualität mit einer LLM erzeugen als durch rein manuelle Arbeit. Zur Erzeugung von Quellcode dürfen LLMs jedoch nicht eingesetzt werden. Im Report werden „Lizenzbedenken“ als primärer Hinderungsgrund genannt, was ja durchaus ein Problem ist, da die Ausgaben einer jeden LLM aus zuvor auch ohne Zustimmung kopierten Inhalten aus allen möglichen Quellen stammen.
Liest man regelmäßig die Mailinglisten der diversen BSD-Projekte mit, fällt aber vor allem ein anderes Problem auf: Es werden immer wieder fragwürdige Ideen, Verbesserungen von Problemen, die nicht existieren, und vermeintliche Patches, die überhaupt nicht funktionieren, von Leuten eingereicht, die zuvor nicht in den Listen aufgetaucht sind. Dieses Spamming mithilfe von ChatGPT und Co. ist zwar immer relativ schnell erkennbar, kostet die ohnehin nicht im Überfluss vorhandenen Entwickler aber grundsätzlich wertvolle Zeit. Kein Wunder also, dass man zumindest im Lager der BSD-Systeme dieser Art von Entwicklungsarbeit sehr kritisch und missmutig gegenübersteht.
Die offizielle Formulierung im aktuellen Status-Report für das zweite Quartal 2025 findet sich unter „Policy on generative AI created code and documentation“: „Core untersucht derzeit die Einrichtung einer Richtlinie für die Verwendung von LLM (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Generierung von Code). Das Ergebnis wird dem Contributors Guide im Dokumenten-Repository hinzugefügt. KI kann für Übersetzungen (die schneller zu sein scheinen als die manuelle Arbeit), die Erläuterung langer/unverständlicher Dokumente, die Suche nach Fehlern oder das Verständnis großer Codebasen nützlich sein. Derzeit tendieren wir aufgrund von Lizenzbedenken dazu, sie nicht zur Codegenerierung zu verwenden. Die Diskussion wird auf der Core-Sitzung des BSDCan 2025-Entwicklergipfels fortgesetzt, und Core sammelt weiterhin Feedback und arbeitet an der Richtlinie.“
Auch NetBSD und Gentoo wollen keinen LLM-Code
Wenn andere Open-Source-Projekte den Einsatz von ChatGPT & Co als Quelle für unter anderem sicherheitskritischen Code begrüßen, so muss man das akzeptieren. Aber es ist vielleicht eine gute Idee, wenn zumindest ein Teil der Open-Source-Welt eher auf konservative Methoden beim Programmieren setzt und die menschliche Intelligenz bevorzugt. Das erzeugt methodische Diversität und ist grundsätzlich besser als eine alle Systeme umspannende LLM-generierte Monokultur beim Quellcode, die irgendwann niemand mehr durchdringt.
Konkrete Beispiele: NetBSD hat im Mai 2024 seine Commit-Richtlinien geändert. LLM-generierter Code gilt als „belastet“ („tainted“) und darf nicht ohne explizite Erlaubnis eingereicht werden. Gentoo verbietet ausdrücklich jegliche Code-Beiträge, die mit LLM‑Tools erstellt wurden. Der Gentoo Council begründete dies mit Bedenken hinsichtlich Copyright, Qualität und Ethik. Und auch das QEMU-Projekt hat eine klare Verpflichtung: Code, bei dem bekannt oder auch nur vermutet wird, dass er mit LLM erzeugt wurde, wird abgelehnt. Grund: Unklare Lizenzherkunft und mögliche Nichteinhaltung des DCO (Developer Certificate of Origin). Die Linux Foundation hingegen erlaubt grundsätzlich die Nutzung von AI-Tools, setzt aber auf Verantwortung der Entwickler.
Quartals-Report mit Verzögerung
Das FreeBSD-Projekt veröffentlicht üblicherweise immer im Monat nach einem Quartal (also im April für Q1) einen ausführlichen Statusbericht. In den Berichten wird über den aktuellen Stand der Entwicklung informiert, also über Fortschritte bei der Systementwicklung, über wichtige Updates bei den Ports und Paketen, über Änderungen in der Infrastruktur und über Beiträge aus der Community. Das FreeBSD-Projekt zeigt so ganz transparent, woran gearbeitet wurde, welche Pläne es gibt und wie sich das Projekt weiterentwickelt.
Der aktuelle Statusbericht für das zweite Quartal 2025 hätte im Juli kommen sollen, konnte aber erst verspätet veröffentlicht werden. Laut den Entwicklern sind kontinuierlich immer weitere wichtige Meldungen eingetroffen, die noch in den Report aufgenommen werden mussten. Immerhin zeigt das, dass die Entwicklung von FreeBSD mittlerweile wieder Fahrt aufnimmt.
FreeBSD-Admins oder -Anwender finden interessante Hinweise in den Reports und überfliegen diese gerne. Der aktuelle Report weist beispielsweise auf nun vorhandene zeitgesteuerte ZFS-Snapshots oder das CPU-Pinning für Bhyve-VMs hin. Amüsant auch die Ankündigung, dass die Portierung von FreeBSD auf das PinePhone Pro Fortschritte macht und es dort einen Netzwerktreiber für „Headphone-to-USB-serial“-Adapter gibt – das funktioniert über PPP und erinnert etwas romantisch an Computer-Kommunikation im letzten Jahrhundert.
(axk)
Künstliche Intelligenz
Nvidias RTX 5090 und RTX Pro 6000 verursachen Bug bei Virtualisierung
Die GPUs GeForce RTX 5090 und RTX Pro 6000 aus Nvidias aktueller Blackwell-Generation führen bei Virtualisierungen offenbar zu einem Bug, der sogar einen Neustart des Host-Systems benötigt, damit diese wieder korrekt vom System erkannt werden. Konkret bleiben die GPUs hängen, wenn die virtuellen Maschinen resettet werden.
Anstatt dann in einen fehlerfreien Zustand zurückzukehren, reagiert die GPU nicht. Als Fehlermeldung gibt der Kernel zurück: „not ready 65535ms after FLR; giving up“. Ein Function-Level Reset (FLR) setzt per PCI-Express angebundene Geräte wie eine Grafikkarte zurück. Dies ist normalerweise ein Standardvorgang, wenn Passthrough-Geräte neu zugewiesen werden. Es fällt auf, dass die Karte auch für lspci unlesbar wird: „unknown header type 7f“.
Wer hat den Bug entdeckt?
Den Bug hat der GPU-Cloudanbieter CloudRift entdeckt, der ihn gleich auf mehreren Blackwell-Systemen reproduzieren konnte. Für Hinweise, die zur Ursache oder Lösung des Problems führen, bietet CloudRift mittlerweile eine Belohnung von bis zu 1000 US-Dollar an.
Auch Privatanwender von RTX-5090-Grafikkarten konnten den Bug beobachten. So mehren sich die Einträge im Proxmox-Subreddit und der Level1Techs-Community. Interessanterweise sind keine Fehler bei Grafikkarten aus der Vorgängergeneration wie der GeForce RTX 4090 bekannt. Das lässt darauf schließen, dass dieser Bug auf die Blackwell-Familie beschränkt ist. Nvidia selbst hat sich zu dem Fehler bisher nicht geäußert.
(gho)
Künstliche Intelligenz
Starlink kauft Mobilfunkfrequenzen: Direct-to-Cell ohne Partner möglich
SpaceX hat am Montag den Erwerb von EchoStar-Mobilfunkfrequenzen in den Blöcken AWS-4 und AWS-H für 17 Milliarden US-Dollar bekannt gegeben. Das Paket besteht aus bis zu 8,5 Milliarden Dollar in bar und ebenso viel in SpaceX-Aktien. Zusätzlich übernimmt der Raumfahrtkonzern rund 2 Milliarden Dollar an Zinszahlungen für EchoStar-Schulden bis November 2027.
Für den Satelliteninternet-Dienst Starlink bedeutet der Kauf, dass er künftig Direct-to-Cell-Dienste unabhängig von Mobilfunkprovidern anbieten kann, über die sich etwa Smartphones direkt mit den Satelliten verbinden können. Bislang war das Unternehmen auf Partnerschaften mit Unternehmen wie T-Mobile angewiesen. Das erklärte Ziel: die weltweite Eliminierung von Mobilfunk-Funklöchern. Mit dem Einkauf der Frequenzen bietet sich Starlink jetzt die Möglichkeit, sich nicht nur als Ergänzung zu vorhandenen Mobilfunkangeboten zu positionieren, sondern eigene an den Markt zu bringen. Ferner vereinbarten EchoStar und SpaceX eine Zusammenarbeit, die EchoStar-Kunden Versorgung über Starlinks Direct-to-cell-Dienste gewährt.
EchoStar stand unter Druck
AWS-4 steht für Advanced Wireless Services-4 und umfasst die Frequenzbänder 2000–2020 MHz und 2180–2200 MHz (auch als 2-GHz-Band bezeichnet). H-Block, auch AWS-2 genannt, steht für die Frequenzen 1915–1920 MHz und 1995–2000 MHz.
Für EchoStar kommt der Deal zur rechten Zeit. Die US-Telekommunikationsaufsicht FCC hatte dem Unternehmen vorgeworfen, seine Spektrum-Bestände nicht ausreichend für den 5G-Ausbau zu nutzen. Sogar US-Präsident Donald Trump hatte Druck auf eine Einigung ausgeübt. Der Verkauf folgt auf einen bereits im August abgeschlossenen Deal, bei dem EchoStar andere Spektrum-Lizenzen für 23 Milliarden Dollar an AT&T veräußert hatte.
Beide Transaktionen sollen die laufenden FCC-Untersuchungen beenden, teilten die Unternehmen mit. Der Abschluss der Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt regulatorischer Genehmigungen.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Bundestag: Klöckner will TikTok erobern – Datenschützer protestieren
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) krempelt den Social-Media-Bereich des Bundestags um und macht die Aktivitäten des Parlaments in sozialen Netzwerken zur Chefsache. Das bisherige Social-Media-Referat werde aufgelöst und die Zuständigkeit in die Pressestelle der Volksvertretung verschoben, berichtet der Newsletter Politico Playbook. Die Pressestelle wird von Mathias Paul geleitet, einem engen Vertrauten von Klöckner. Die Präsidentin will demnach, dass der Bundestag künftig auch auf TikTok vertreten ist.
Der Bundestag baut derzeit seine Online-Präsenz deutlich aus. Für den Bundesetat 2025 genehmigte der Haushaltsausschuss Ende voriger Woche fünf zusätzliche Stellen für das Social-Media-Team des Parlaments, berichtet Politico. Grund sei der starke Anstieg der Nutzerzahlen und Interaktionen auf den bestehenden Accounts sowie der vorgesehene Ausbau.
Die Pläne Klöckners sind jedoch umstritten. Insbesondere die vorgesehene Nutzung von TikTok stößt auf Widerstand. Ein geleaktes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments verweist auf erhebliche Bedenken des Datenschutzbeauftragten des Bundestags.
Der Wissenschaftliche Dienst stützt sich dabei unter anderem auf die Empfehlung der für das Parlament zuständigen Bundesdatenschutzbehörde. Diese rät öffentlichen Stellen des Bundes, „TikTok keinesfalls auf dienstlichen Geräten einzusetzen“. Parallel gebe es schon ein aufsichtsrechtliches Nutzungsverbot von Facebook-Fanpages in den Reihen der Bundesregierung, dessen Rechtmäßigkeit derzeit gerichtlich überprüft wird.
Viele offene Fragen
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider moniert in ihrer öffentlichen Einschätzung etwa, dass der vom chinesischen Mutterunternehmen ByteDance betriebene Kurzvideo-Dienst den europäischen Kontrolleuren „mehrfach wegen mangelnder Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften“ aufgefallen sei. So stehe die App immer wieder in der Kritik, Daten von minderjährigen Personen ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten und ohne Rechtsgrundlage verarbeitet zu haben. Wegen manipulativer Designs habe die irische Datenschutzbehörde bereits 2023 ein Bußgeld von 345 Millionen Euro gegen TikTok verhängt.
Auch seinen Transparenz- und Informationspflichten sei der Anbieter oft nicht nachgekommen, listet Specht-Riemenschneider auf. Geahndet worden sei zudem schon der nicht gesetzeskonforme Umgang mit Cookies. Immer wieder gebe es Beschwerden wegen mangelnder Altersverifikation. 2024 habe die EU-Kommission ferner ein förmliches Verfahren gegen TikTok wegen möglicher Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) eingeleitet.
Der Datenschutzbeauftragte des Bundestags weist zudem darauf hin, dass nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor einem Einsatz des Services eine Vereinbarung über eine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit abzuschließen wäre. Dazu werde TikTok möglicherweise nicht bereit sein. Der Kontrolleur rät, offene Datenschutzfragen vorab verbindlich zu klären. Allenthalben empfiehlt er „bestimmte technisch-organisatorische Mindestmaßnahmen“.
„Trendige Gifs“ als Copyright-Problem
Auch andere rechtliche Fragen spielen laut dem Gutachten in diesem Zusammenhang eine große Rolle: Noch fraglich sei etwa, ob und wie „urheberrechtlich korrekt trendige Sounds, Memes und virale GIFs“ genutzt werden könnten. Hier müsste vor einem möglichen Start zwingend das Justiziariat einbezogen werden.
„Demokratische Teilhabe beginnt mit Sichtbarkeit“, weiß der Wissenschaftliche Dienst aber auch. „Gerade in einer Zeit, in der extreme Inhalte und Desinformation auf TikTok viel Reichweite erzielen, könnte mit verständlichen, nahbaren und plattformgerechten Inhalten ein Kontrapunkt gesetzt werden.“ Ferner wäre es auf dieser Plattform – wie auf anderen – möglich, komplexe parlamentarische Zusammenhänge einfach zu erklären und junge Menschen für demokratische Prozesse zu begeistern.
(nie)
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