Datenschutz & Sicherheit
„Single point of failure“: 400 Wissenschaftler gegen Chatkontrolle
 
Bereits zum dritten Mal seit 2023 wenden sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von europäischen Forschungseinrichtungen in einem offenen Brief gegen EU-Pläne für eine sogenannte Chatkontrolle. In dem Schreiben an EU-Kommission und Europaparlament warnen rund 400 Forscher vor negativen Folgen für Sicherheit und Grundrechte.
Chatkontrolle bricht Verschlüsselung
Die Forscher nehmen Stellung zu den neuesten Entwürfen für eine Verordnung zur Chatkontrolle. Damit soll die Suche nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs auf Endgeräten wie Smartphones verpflichtend werden – was nach Meinung der Wissenschaftler jegliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und andere Methoden für Gerätesicherheit aushebelt.
Solche Mechanismen stellen nach Ansicht der Forschenden einen „single point of failure“ dar, also einen Ansatzpunkt etwa für Schadsoftware. Zudem seien diese Detektoren nicht zuverlässig genug: „Bestehende Forschungsergebnisse bestätigen, dass Detektoren nach dem aktuellen Stand der Technik unannehmbar hohe Falsch-Positiv- und Falsch-Negativ-Raten aufweisen.“
KI ist auch keine Lösung
Auch KI sei dafür keine Lösung, weil sie unter anderem nicht erkennen könne, welche Parteien einander explizites Material schicken würden. Die Wissenschaftler verweisen hier auf Teenager, die einander eventuell Daten schicken könnten. Zudem böten heutige KIs ihrerseits eine große Angriffsfläche für Manipulation, die sich Kriminelle dann zunutze machen könnten, um die Mechanismen zu umgehen.
Überdies habe ein de-facto-Aus für verschlüsselte Chats auch Nebenwirkungen auf Menschen, die vertraulich kommunizieren müssen. Die Wissenschaftler nennen hier Politiker, Strafverfolger, Journalisten und Menschenrechtler. Diese seien auf Werkzeuge wie Signal angewiesen, das im Fall der Umsetzung der Chatkontrolle schon seinen Rückzug aus der EU angekündigt hat.
Dass die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen durch die Kontrolle auf Endgeräten nennenswert verhindert werden könnte, bezweifeln die Forschenden. Vielmehr käme es auf Bildung, sensibilisierte Meldestellen und gezielte Suche nach derartigen Inhalten an. Langfristig würde nur die Eindämmung von Missbrauch an sich auch die Verbreitung der Dokumentation dieser Verbrechen bewirken.
Unterstützung nicht nur aus Europa
Zu den Unterzeichnern des offenen Briefes gehören über 400 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus 33 Ländern, nicht nur den EU-Staaten. Vor allem technische Universitäten, aber auch Mitarbeiter von Einrichtungen wie dem Max-Planck-Institut oder der Fraunhofer-Gesellschaft zählen dazu. Auch aus den USA, Kanada, Israel und Taiwan gibt es Unterstützung.
Die genannten Einrichtungen unterstützen die Forderungen teils nicht direkt, geben ihren Wissenschaftlern aber die Freiheit, sich öffentlich dazu zu äußern. Darauf wies in einer vorab verbreiteten Mitteilung unter anderem das CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit aus Deutschland hin.
Die lose organisierten Wissenschaftler, die sich bisher nicht unter einer Initiative mit eigenem Namen zusammengefunden haben, haben ähnliche Briefe an die EU seit 2023 bereits dreimal geschrieben. Mit 400 Unterzeichnern hat der neue Brief die bisher größte Unterstützung. Die Wissenschaftler greifen dabei den aktuellen Vorschlag der Kommission auf, nachdem die Einigung auf einen Kompromiss im Mai 2025 gescheitert ist.
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(nie)
Datenschutz & Sicherheit
BSI-Warnung: Über 30.000 veraltete Exchange-Server in Deutschland
 
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt aktuell davor, dass nach dem Support-Ende für Microsoft Exchange 2016 und 2019 zigtausende Systeme in Deutschland offen im Netz stehen und zunehmend gefährdet sind. Der Support endete wie für Windows 10 am 14. Oktober 2025, hat jedoch viel weniger öffentliche Beachtung erfahren.
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Das BSI teilt mit, dass „weiterhin über 30.000 MS-Exchange-Server in Deutschland mit diesen oder noch älteren Versionen und einem offen über das Internet erreichbaren Outlook Web Access betrieben“ werden. Die Behörde warnt weiter, „dass diese Installationen für neu entdeckte Schwachstellen voraussichtlich dauerhaft verwundbar bleiben und nicht kurzfristig abgesichert werden können. Dies betrifft nach Kenntnis des BSI Unternehmen, Krankenhäuser, Schulen, Stadtwerke, Kommunen und viele weitere Organisationen“. Sie hat daher eine Bedrohungsinformation veröffentlicht und an diese Zielgruppen versandt.
Deutliche Mahnung des BSI
Der Vizepräsident des BSI, Thomas Caspers, sagte in dem Zusammenhang: „Wer trotz Hinweisen des Herstellers und ausreichender Vorlaufzeit Software einsetzt, die keine Sicherheitsupdates mehr erhält, handelt schlicht fahrlässig. Wenn für diese Software Schwachstellen entdeckt werden – und damit ist leider jederzeit zu rechnen – sind die Daten der Unternehmen und Organisationen Cyberangriffen schutzlos ausgeliefert. Hier ist schnelles und konsequentes Handeln der Verantwortlichen erforderlich!“
Exchange-Server seien in der Regel zentrale Bausteine in IT-Netzwerken, erklärt das BSI. „Ein erfolgreicher Cyberangriff hat daher oftmals gravierende Folgen und kann bei unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen zur vollständigen Kompromittierung des jeweiligen Netzwerkes führen. Da keine Sicherheitsupdates mehr bereitgestellt werden, wäre beim Bekanntwerden einer neuen Schwachstelle in der Regel die Abschaltung der Anwendung notwendig, um das gesamte IT-Netzwerk zu schützen“, ergänzt die Behörde. Sie rät dringend dazu, auf aktuelle Software-Varianten umzustellen oder auf Alternativen zu migrieren.
Als Upgrade-Pfad steht etwa seit Juli des Jahres der Umzug auf Exchange SE, also der „Subscription Edition“ des Mail-Servers, zur Verfügung. Exchange SE lässt sich auch weiterhin im eigenen Netzwerk betreiben, On-Premises.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Kritik an Debatte um „Missbrauch von Sozialleistungen“
 
Die Koalition aus Union und SPD setzt ihren Kurs der Verschärfungen in der Migrations- und Sozialpolitik fort. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat nun angekündigt, Missbrauch von Sozialleistungen durch Personen aus dem europäischen Ausland in Deutschland entschiedener bekämpfen zu wollen. Laut Bas gebe es „organisierten Leistungsmissbrauch“ durch kriminelle Netzwerke.
Nach einem Treffen mit Vertreter*innen der Kommunen und Jobcentern am Montag in Duisburg kündigte die Co-Chefin der SPD an, betrügerische Strukturen vor allem mit einem schnelleren Datenaustausch zwischen Behörden aufzuspüren. Ordnungsämter, Polizei und Jobcenter müssten besser miteinander kommunizieren und Daten austauschen können, forderte Bas. Dazu seien Gespräche mit Datenschützer*innen und dem Digitalminister nötig.
Bas will EU-Freizügigkeit einschränken
Gemeinsam mit Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Bas außerdem prüfen, ob es eine „Strafbarkeitslücke“ im deutschen Recht gibt. So könnte Sozialleistungsmissbrauch im Strafgesetzbuch ein eigener Straftatbestand werden. Nach eigener Aussage will sie damit erreichen, „dass die Verfahren nicht immer eingestellt werden“.
Außerdem will Bas die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf EU-Ebene neu definieren. Diese sei zwar eine wichtige Errungenschaft, müsse aber an Voraussetzungen geknüpft werden. Dazu nannte sie etwa die mögliche Einführung einer Mindestanzahl an Wochenarbeitsstunden.
Derzeit können Menschen aus anderen EU-Staaten unkompliziert nach Deutschland einreisen, hier einen Wohnsitz anmelden und eine Arbeit aufnehmen, sofern sie einen gültigen Pass. Anders als deutsche Staatsangehörige haben sie Anspruch auf Sozialleistungen jedoch nur, wenn sie einen Minijob haben und der Lohn zum Leben nicht reicht.
Verfahren nur bei ausländischen Verdachtsfällen
In Deutschland bezogen zuletzt insgesamt rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Angesichts der scharfen Debatte überraschen die geringen Fallzahlen solcher Verdachtsfälle „bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs“. Bis Mai dieses Jahres haben die Jobcenter 195 solcher Fälle registriert, 96 zogen eine Strafanzeige nach sich. Im vergangenen Jahr waren es 421 Verdachtsfälle, bei 209 von ihnen wurde eine Strafanzeige erstattet. Das geht aus Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.
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Die Zahl der Fälle, die tatsächlich zu einer Verurteilung führen, ist nicht bekannt. Die Strafverfolgungsbehörden teilen den Ausgang des Verfahrens nicht immer an die Jobcenter mit.
Jobcenter eröffnen Verfahren wegen „bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs“ nur bei nicht-deutschen Unionsbürger*innen. Alle anderen Fälle, die im Zusammenhang mit organisierten Tätergruppen stehen, werden nicht separat als bandenmäßiger Leistungsmissbrauch erfasst, so die Bundesregierung.
Zivilgesellschaft kritisiert faktenfreie Debatte
Die Veranstaltung in Duisburg, nach der Bas ihre Pläne verkündete, war eine Fachtagung zu „Herausforderungen und Lösungen im Zusammenhang mit der Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten“. Eingeladen waren Vertreter*innen von Stadtverwaltungen, Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit. Interessenvertretungen von Menschen aus dem EU-Ausland, die in Deutschland prekär beschäftigt sind oder Sozialleistungen beziehen, waren nicht dabei.
Das kritisieren zivilgesellschaftliche Organisationen und Wissenschaftler*innen in einem offenen Brief an die Arbeitsministerin. Darin weisen sie die von der Arbeitsministerin befeuerte Debatte um „bandenmäßigem Sozialmissbrauch durch EU-Bürger*innen“ zurück. Diese entspreche nicht der Faktenlage und stelle Menschen aus EU-Staaten unter Generalverdacht des Missbrauchs und Betrugs.
Bereits vor zwei Wochen haben sich zahlreiche andere Organisationen sowie Sozialverbände zu Wort gemeldet. Sie sprechen von medialer Hetze und politischer Instrumentalisierung von Unionsbürger*innen in prekären Lebenslagen. Die zugrunde liegenden Ursachen wie strukturell bedingte Armut, Ausbeutung und fehlender Schutz für Beschäftigte aus anderen EU-Staaten würden in der Debatte ausgeblendet.
Razzien und Zwangsräumungen
Zu den Unterzeichner*innen des am Montag veröffentlichten offenen Briefs zählen zum Beispiel das Netzwerk Europa in Bewegung und die Initiative Stolipinovo in Europa e.V., die sich für die Rechte und Interessen von Migrantengemeinschaften aus Osteuropa einsetzt. Die Organisationen schildern darin mehrere Fälle aus deutschen Städten, die von struktureller Ungleichbehandlung von EU-Ausländer*innen und repressiven behördlichen Praktiken zeugen. Dazu zählen massenhafte Zwangsräumungen, diskriminierende Razzien und rassistische Behandlung in Jobcentern.
Ein Beispiel ist eine Razzia in einer Notunterkunft für wohnungslose Menschen in Berlin-Schöneberg Mitte Oktober. Mitarbeiter*innen der Berliner Jobcenter und der Familienkasse hatten in Begleitung von Polizeibeamt*innen und Pressevertrer*innen um 6 Uhr morgens die Unterkunft aufgesucht. Die Anlauf- und Beratungsstelle Amoro Foro e.V bezeichnet die Aktion als unverhältnismäßig und politisch motiviert. Ihr sei monatelange rassistische Berichterstattung vorausgegangen.
Der Verein Stolipinovo berichtet von Beispielen aus Duisburg. Die Stadt verfolge eine der repressivsten migrationspolitischen Strategien Deutschlands. Eine „Tasksforce Problemimmobilien“ nutze Brandschutzverordnungen als Vorwand, um bulgarische und rumänische Staatsbürger*innen unangekündigt aus ihren Wohnungen zu räumen. Die Stadt gebe den Menschen keine Möglichkeit, die angeführten Baumängel zu beseitigen. Im Laufe eines Jahrzehnts hätten auf diese Weise mehr als 5.000 Menschen ihr zuhause verloren, darunter Familien mit minderjährigen Kindern, Kinder mit Behinderung sowie Schwangere.
Systematische Benachteiligung in Behörden
Auch eine Untersuchung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege dokumentierte 2021 eine diskriminierende Sonderbehandlung von nicht-deutschen EU-Bürger*innen durch Jobcenter und Familienkassen. Eine Umfrage unter Mitarbeitenden in der Beratung ergab unter anderem, dass Bürger*innen östlicher EU-Staaten mit systematischen und teilweise rechtswidrigen Schwierigkeiten bei der Beantragung von Sozialleistungen und von Kindergeld konfrontiert sind.
Dazu gehört beispielsweise, dass Menschen aus Rumänien, Bulgarien und anderen Staaten bereits in der Eingangszone von Jobcentern abgewiesen werden und nicht mal einen Antrag auf Leistungen stellen können. Auch werden von EU-Bürger*innen oft unverhältnismäßig hohe Anforderungen an das Vorlegen von Dokumenten gestellt. Teilweise werden aufstockende Leistungen trotz belegter Erwerbstätigkeit verweigert.
Der Paritätische Gesamtverband bewertete die Ergebnisse als skandalös und warnte vor strukturellem Rassismus in Jobcentern. Eine Untersuchung der Universität Duisburg-Essen bestätigte die Vorwürfe im vergangenen Jahr am Beispiel Duisburgs: Sozialrechtlicher Ausschluss, repressives Vorgehen der lokalen Behörden sowie ein informeller Arbeitsmarkt würden zur prekären Lebenslage von Unionsbürger*innen in segregierten Stadtteilen beitragen.
Warnung vor verheerenden sozialen Folgen
Der offene Brief fordert ein Ende der politischen Instrumentalisierung von Armut und eine Rückkehr zu einer faktenbasierten Debatte. Armut, unsichere Beschäftigung und Ausgrenzung seien keine Vergehen, sondern Folgen politischer Entscheidungen. Arbeitsminister Bas dürfe Probleme wie Wohnungslosigkeit und Ausbeutung im Niedriglohnsektor nicht noch verstärken.
Die Unterzeichner*innen warnen, dass die angekündigten Verschärfungen verheerende Folgen für die Betroffen hätten. Für viele EU-Bürger*innen in Deutschland sei ein Minijob in Kombination mit aufstockenden Sozialleistungen oft der einzige Weg, Zugang zum Gesundheitssystem zu erhalten. Wenn diese Regelung eingeschränkt wird, würden viele Menschen den Versicherungsschutz und damit den Zugang zu medizinischer Versorgung verlieren.
	
Datenschutz & Sicherheit
Collins Aerospace: Mangelhafte Passwörter ermöglichten Nachrichten an Cockpits
 
Bei Collins Aerospace ist ein weiteres schwerwiegendes IT-Sicherheitsproblem aufgetreten. Ende September kam es bei dem Dienstleister für diverse Flughäfen weltweit zu einem Datenabzug, bei dem das Unternehmen von Ransomware sprach, die Boarding- und Check-in-Systeme offline nahm und in der Folge der Flugbetrieb an den Flughäfen Berlin oder Brüssel beeinträchtigt wurde. Nun hat der Chaos Computer Club (CCC) herausgefunden, dass auch weitere Systeme schlecht gesichert waren und es etwa möglich war, Nachrichten in Flugzeug-Cockpits zu senden.
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Das kürzliche Datenleck ging auf Zugangsdaten aus dem Jahr 2022 zurück, die seitdem nicht geändert wurden und aufgrund eines Infostealers ins Internet gelangten. Etwas mehr Kopfschütteln verursacht der nun vom CCC gefundene, mit trivialen Zugangsdaten „geschützte“ Zugang. Collins Aerospace betreibt das ARINC Opcenter, mit dem Nachrichten von und zu Flugzeugen verteilt und aufbereitet werden, etwa von Betriebsdaten. Dazu gehören auch ACARS-Nachrichten (Aircraft Communications Addressing and Reporting System), die technische Zustandsdaten, Flugpläne oder auch Verspätungen umfassen.
Triviale Zugangsdaten zum Nachrichten-Service
Der CCC konnte sich mit Benutzername „test“ – und IT-Experten vermuten es bestimmt schon – Passwort „test“ in das ARINC OpCenter einloggen und dort in den Message Browser gelangen. Ein Eintrag in der Wayback-Machine (PDF) zeigt die Benutzeroberfläche und die Abfrage von Nachrichten zu einem bestimmten Flugzeug. Der Zugang wies die IT-Forscher als „US Navy Fleet Logistics Support Wing“ aus.
Mit dem Zugang ließen sich versendete Nachrichten einsehen. Das Portal ermöglicht auch das Senden von Nachrichten ins Flugzeug-Cockpit – was der CCC jedoch ausdrücklich nicht ausprobiert hat.
Die CCC-Analysten haben sowohl die Muttergesellschaft RTX Corporation von Collins Aerospace, als auch das Department of Defense Cyber Crime Center der USA kontaktiert und über die Schwachstelle informiert. Rückmeldungen gab es keine. Jedoch wurde der Zugang inzwischen deaktiviert.
Die mangelnde Passwort-Hygiene und Zugangssicherung bei Collins Aerospace scheint ein weiterreichendes Problem zu sein, als der Cyberangriff im September vermuten ließ. Das ist umso schwerwiegender, da die Firma ein System betreibt, das global so weit eingesetzt wird und bis in die Flugzeug-Cockpits reicht, wie ARINC.
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(dmk)
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