Künstliche Intelligenz
Linkedin will auch Deine Daten für seine KI
Linkedin ändert seine Nutzungsbedingungen zum 3. November 2025. Ab dann möchte die Microsoft-Tochter alle Nutzerdaten für das Training generativer Künstlicher Intelligenzen verwenden. Linkedin-Nutzer können dem jedoch widersprechen, in dem sie die voreingestellte Zustimmung im Bereich „Datenschutz“ ihrer Linkedin-Kontoeinstellungen ausschalten (opt out).
Darüber informiert Linkedin durch Einblendungen für eingeloggte Nutzer. Als Rechtsgrundlage für diese Datenverwendung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bemüht Linkedin die „Berechtigten Interessen“ der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das hat die irische Datenschutzbehörde Meta Platforms erlaubt. In dem Land sitzt auch die europäische Niederlassung Linkedins.
Für die Zukunft nimmt sich das Soziale Netzwerk das Recht heraus, nicht vorab über Änderungen der Nutzungsbedingungen zu informieren, sofern es diese auf neu eingeführte Funktionen oder Dienste zurückführt. Zudem sucht Linkedin zu verdeutlichen, dass „Deepfakes und andere unrechtmäßige Identitätsfälschungen auf unseren Services nicht zulässig sind“.
Mehr Daten für personalisierte Werbung
Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz vertieft Linkedin die Datennutzung für Werbezwecke, und zwar nicht nur für von Linkedin geschaltete oder vermittelte Werbung, sondern für den gesamten Microsoft-Konzern samt dessen Tochtergesellschaften. Die personenbezogenen Daten sollen dabei in beide Richtungen fließen.
„Ab dem 3. November 2025 geben wir zusätzliche Daten über Mitglieder (…) an unser verbundenes Unternehmen Microsoft weiter, sodass die Microsoft-Unternehmensgruppe Ihnen personalisiertere und relevantere Anzeigen bereitstellen kann. Diese Daten können die Daten Ihres LinkedIn-Profils, Ihrer Feedaktivität und Ihrer Anzeigeninteraktion umfassen“, schreibt das Unternehmen. „Sie umfassen keine Daten, die LinkedIn laut Ihren Einstellungen nicht für Werbezwecke verwenden darf.“ Dazu gibt es in Linkedin-Konten die Einstellungsmöglichkeit „Daten mit verbundenen Unternehmen und Partnern teilen“.
Umgekehrt beschafft sich Linkedin auch Daten aus dem Microsoft-Konzern, beispielsweise über Personen, die Microsoft-Produkte einsetzen. Wer das nicht möchte, kann das durch gleich drei Einstellungsoptionen festlegen: „Anzeigen, die nicht auf LinkedIn ausgespielt werden“, „Daten von Dritten für Anzeigen“ und „Performance von Anzeigen messen“.
Insgesamt umfasst das Reklame-Kapitel „Anzeigendaten“ in Linkedins Kontoeinstellungen aktuell nicht weniger als 16 unterschiedliche Datenverwendungsgruppen, die User einzeln ausschalten können. Im Kapitel „Datenschutz“ gibt es 23 weitere Auswahlmöglichkeiten, darunter jene zur Untersagung der Datenverwendung zum Training generativer KI.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Internet Governance: Das IGF bekommt ein dauerhaftes UN-Mandat
Die Generalversammlung der Vereinten Nation hat das Internet Governance Forum (IGF) nach zwanzig Jahren zu einer permanenten Institution erklärt. Am Mittwochnachmittag nahmen die Mitgliedsstaaten in einer bemerkenswert kurzen Sitzung die Abschlusserklärung zur Überprüfung der Umsetzung der Ergebnisse des Weltgipfels der Informationsgesellschaft (WSIS) an.
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Damit bleibt die Verwaltung des globalen Internets ein sogenannter Multi-Stakeholder-Prozess, an dem neben den Regierungen auch Vertreter aus Forschung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft beteiligt sind. Das Verfahren war vor 20 Jahren bei den ersten beiden World Summits on the Information Society (WSIS) in Genf und Tunis beschlossen worden.
Wie von vielen Beobachtern erwartet, einigten sich die seit zwei Jahren verhandelnden Delegationen ohne Probleme darauf, das beim Gipfel in Tunis begründete Internet Governance Forum (IGF) zu einer permanenten Institution zu machen. Die „Gruppe der 77”, in der sich zahlreiche Länder der südlichen Halbkugel zusammengeschlossen haben, die USA, Argentinien, Israel und weitere Länder distanzieren sich allerdings von Teilen der wortreichen Abschlusserklärung.
Anerkennung des IGF
Mit dem Beschluss verbunden ist die Anerkennung, dass das vor zwei Jahrzehnten als Jahreskonferenz geplante Forum zu einem beachtlichen Netzwerk gereift ist. In 170 Ländern und Regionen – auch in Deutschland und Europa – gibt es mittlerweile lokale Ausgaben, in denen über jeweils anstehende digitalpolitische Themen diskutiert wird, alles ganz „Multi-Stakeholder“.
Wie viel Geld die Vereinten Nationen aus dem eigenen Budget zur Verfügung stellen, ist noch nicht geklärt. Deutschland spendiert dem IGF immerhin eine Million Euro, die Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) mitgebracht hat. „Wir sind hier, um unser Engagement für das freie, offene und interoperable Internet zu bekräftigen”, sagte Wildberger am Dienstag vor der UN-Vollversammlung in New York.
Das dauerhafte Mandat für das IGF sei einer der großen Fortschritte der WSIS-Nachfolgekonferenz (WSIS+20), teilte Völkerrechtler und Internet-Governance-Experte Wolfgang Kleinwächter aus New York mit. Das Ergebnis sei auch eine Bestätigung der „idealistischen Absichten von Genf und Tunis und ein kleines Licht der Hoffnung“.
Der Zugang zum Internet und zu digitalen Diensten für jedermann und die dazu notwendige Überbrückung der „digitalen Kluft“ bleibt eine unerledigte und daher in der WSIS+20-Erklärung fortgeschriebene Aufgabe. Laut Zahlen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sind 94 Prozent der Bevölkerung der reichsten Länder online, aber nur 23 Prozent der ärmsten Länder.
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Für das Versprechen des universellen Zugangs hätten sich die Gruppe der 77 (G 77) mehr finanzielle Zusagen oder die Einrichtung Task Force für die Finanzierung gewünscht. „Wir bedauern, dass man Finanzierungsmethoden nicht ernster angegangen ist. Für die Umsetzung der WSIS-Ziele ist das die Kernfrage“, mahnte auch Anriette Esterhuysen von der Association for Progressive Communication.
USA und Russland mit Änderungswünschen
Die meisten Streichwünsche am Text hatte die US-Delegation angemeldet. Das betraf Themenbereiche wie Klimawandel, Geschlechtergerechtigkeit und Inklusion. Geht es nach der US-Regierung, sollten sich die Vereinten Nationen ganz aus der Digitalpolitik und der Internet Governance heraushalten.
Demgegenüber forderte die russische Delegation, wie immer erfolglos, eine Verschiebung der digitalpolitischen Handlungshoheit in Richtung Vereinte Nationen und ITU. Ein Dorn im Auge ist Russland schließlich die Nennung des Hochkommissars für Menschenrechte im ausführlichen Kapitel zu den Grundrechten der Informationsgesellschaft.
Effektiv trotz Parallelprozessen?
Das am Mittwoch verabschiedete Dokument bemüht sich redlich, die parallel laufenden Prozesse – WSIS-Aktionslinien und Entwicklungsziele 2030, IGF-Netzwerk, Global Digital Compact Folgeprozess, UN-Büro für Digitales und neue Technologien – in eine Gesamtarchitektur zu stellen. Schon darauf, wie die beiden fürs IGF vorgesehenen Sekretariate in New York und Genf zusammenarbeiten werden, darf man gespannt sein.
Die Vielzahl neuer Gremien und Prozesse zur Digitalpolitik in der UN besorgt nicht nur Kritiker. Experten wie der Schweizer Diplomat Markus Kummer blicken mit einer gewissen Skepsis auf die neue Gesamtarchitektur. Kummer, einer der Urväter des WSIS-Prozesses, erinnerte daran, dass der Begriff „Internet Governance“ eigentlich alle digitalpolitischen Fragen einschließe. Das jetzt gestärkte IGF könnte für alle Fragen der zentrale Anlaufpunkt sein.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Biometrie-Deal mit den USA: EU-Rat ebnet Weg für weitreichenden Datenaustausch
Hinter verschlossenen Türen und „ohne weitere Aussprache“ haben die EU-Minister am Mittwoch auf der Sitzung des Rats für Allgemeine Angelegenheiten eine weitreichende Entscheidung getroffen. Sie autorisierten den Start von Verhandlungen mit den USA über ein Rahmenabkommen im Sinne der von Washington angestrebten „Partnerschaft für verstärkten Grenzschutz“. Ziel dieses seit Langem umstrittenen Enhanced Border Security Partnership (EBSP) ist es, US-Behörden direkten und weitreichenden Zugriff auf biometrische Daten zu gewähren, die in Polizeidatenbanken der EU-Mitgliedstaaten gespeichert sind.
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Im Gegenzug strebt die EU nun einen vergleichbaren Zugang zu US-amerikanischen Datensätzen an. Ein von der dänischen Ratspräsidentschaft verfasstes Dokument, das die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht hat, skizziert die entsprechende strategische Marschroute für diesen transatlantischen Datendeal.
Die geplante Übereinkunft soll demnach die rechtliche Basis für den Austausch von Informationen schaffen, die explizit biometrische Merkmale einschließen. Offiziell dient dies der Überprüfung der Identität von Reisenden. Es gehe um Erkenntnisse, heißt es, ob deren Einreise oder Aufenthalt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt. Die dänische Ratspräsidentschaft betont dabei die Bekämpfung von irregulärer Migration sowie die Prävention und Aufdeckung schwerer Straftaten und terroristischer Handlungen im Kontext des Grenzmanagements.
Nationale Daten zuerst, EU-Zentralregister später?
Wichtig ist die technische Struktur: Das Rahmenabkommen selbst erlaubt laut der Skizze noch keinen direkten Durchgriff der US-Behörden auf europäische Server. Es bilde lediglich das juristische Dach, unter dem die einzelnen EU-Staaten bilaterale Verträge mit den USA schließen könnten. In diesen Feinabstimmungen wird dann festgelegt, welche spezifischen Datenbanken für den Austausch geöffnet werden und welche nationalen rechtlichen Anforderungen gelten. Prinzipiell signalisierten die EU-Länder bereits unlängst: Sie haben kein grundsätzliches Problem damit, dass US-Strafverfolgungsbehörden zur Gefahrenprävention auf ihre nationalen Datenbanken zugreifen.
Bemerkenswert ist die langfristige Perspektive, die das dänische Dokument eröffnet. Zunächst liegt der Fokus zwar auf nationalen Datenbanken der Mitgliedstaaten. Doch der Text lässt die Tür für eine spätere Ausweitung offen. Der Ratsvorsitz hält den Ansatz für erstrebenswert, künftig auch den Datenaustausch aus zentralen EU-Datenbanken mit ausgewählten Drittstaaten zu prüfen. Wer diese Partner sein könnten, bleibt vage. Doch das Interesse der USA an zentralen europäischen Registern ist seit langem dokumentiert. Ähnliche Begehrlichkeiten Großbritanniens hatte die EU in der Vergangenheit noch zurückgewiesen.
Mit Blick auf den Datenschutz liest sich das Verhandlungsmandat betont regelkonform. Das Abkommen soll die Standards der EU widerspiegeln, insbesondere die Grundrechtecharta, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den AI Act. Die Ratsspitze verspricht eine klare Zweckbindung und Schutzmaßnahmen gegen massenhaften Datentransfer. Kritiker bewerten diese Zusicherungen aber als hohl. Sie weisen immer wieder darauf hin, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht dem europäischen Standard entspricht.
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Washington fordert Social-Media-Einblicke
Erschwert wird die Argumentation der EU laut Statewatch dadurch, dass sie derzeit selbst dabei sei, Schutzbestimmungen der DSGVO und der KI-Verordnung aufzuweichen. Zudem stünden rechtliche Herausforderungen im Raum: Klagen gegen den bestehenden Datenschutzrahmen zwischen der EU und den USA beschäftigten bereits die Gerichte. Die Sorge vor einem politisch motivierten Missbrauch von Daten durch US-Ämter wie die Einwanderungsbehörde ICE würden wachsen.
Parallel will Washington bereits Fakten schaffen. Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (Customs and Border Protection) plant eine massive Ausweitung der Datenerfassung bei Reisenden. Erhoben werden soll laut dem US-Bürgerrechtler Edward Hasbrouck vom kalifornischen Identity Project ein umfassender Satz biometrischer Identifikatoren, der neben Gesichtsfoto und Fingerabdrücken auch die Iris und sogar DNA-Proben umfassen könnte. Zur Umsetzung sei eine proprietäre Smartphone-App vorgesehen, die weitreichende Zugriffsrechte auf die Hardware der Nutzer fordere.
Flankiert wird dieses Bestreben durch Forderungen nach einer lückenlosen digitalen Historie: Reisende sollen vor allem ihre Social-Media-Aktivitäten der vergangenen fünf Jahre offenlegen. Dazu kommen dem Plan der Trump-Regierung zufolge Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Metadaten von Fotos. Selbst intimste Informationen über Familienmitglieder – von Geburtsdaten bis hin zu Wohnsitzen – stehen auf der Wunschliste der US-Fahnder. In diesem Spannungsfeld zwischen sicherheitspolitischem Kooperationswillen und dem Schutz der Privatsphäre dürften die sich abzeichnenden EBSP-Verhandlungen die EU-Seite vor eine Zerreißprobe stellen.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Riechen für mehr Immersion: „Escents“ bringt Gerüche in die Virtual Reality
Mit dem neuen Duftgerät „Escents“ will das britische Unternehmen Scentient eine bisher weitgehend unbeachtete Sinneswahrnehmung in Virtual Reality und Augmented Reality integrieren: den Geruch. Auf der XR-Messe UnitedXR Europe zeigte die Firma das tragbare System erstmals der Öffentlichkeit. Es kann mit gängigen Headsets wie Meta Quest 3 oder Pico 4 Ultra gekoppelt werden und ist für Trainings, Wellness-Anwendungen oder Markeninszenierungen konzipiert.
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Escents ist ein geräuschloses, per Bluetooth angebundenes Gerät, das gezielt Düfte freisetzt und ähnlich wie das Neckband der Viture Luma Display-Brillen um den Hals gelegt wird. Es verwendet magnetisch einsetzbare Duftkapseln, sogenannte „Smart Pods“. Jede Einheit enthält sechs verschiedene Düfte – darunter Jasmin, Schokolade, grüner Feigenbaum, Kiefer, verbranntes Holz und Benzin. Die Kapseln werden vom Gerät automatisch erkannt und sollen jeweils bis zu 50 Stunden lang einsetzbar sein. Bei niedrigem Füllstand blinkt eine Lichtanzeige. Der Wechsel der Pods dauert laut Hersteller nur wenige Sekunden.
Knapp 1.000 Euro für geruchsintensive Virtual Reality
Zusätzlich zur Hardware bietet Scentient eine eigene Softwareplattform: Der „Scentient Video Player“ ermöglicht zeitlich abgestimmte Duftabfolgen für 360-Grad-Videos oder einfache 2D-Inhalte. Über eine Unity-Schnittstelle lassen sich in virtuellen Umgebungen auch gezielt einzelne Objekte mit Düften verknüpfen. So kann etwa ein digitaler Gegenstand angehoben und beschnuppert werden.
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Neben Anwendungen im Bereich Wellness hebt das Unternehmen vor allem den Einsatz in realitätsnahen Trainings hervor. In simulierten Notfallszenarien könnte demnach der Geruch von Rauch oder Chemikalien Stresssituationen realistischer abbilden. Auch exklusive Markeninszenierungen zählen zu den angestrebten Einsatzfeldern.
Hinter Scentient stehen Anastasia Georgievskaya, die zuvor in der biomedizinischen Forschung tätig war, und der Maschinenbauingenieur Ivan Novikov. Das Gerät ist aktuell für 850 britische Pfund im Vorverkauf erhältlich, die Auslieferung soll Anfang 2026 beginnen.
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