Künstliche Intelligenz
Universum to go: KI-Software emuliert kosmische Physik auf Notebooks
Ein internationales Team von Physikern hat eine Software namens Effort.jl veröffentlicht, die das Spielfeld der computergestützten Kosmologie verändern könnte. Die Kernfunktion des Programms: Simulationen der Entwicklung des Universums, die bislang monatelange Rechenzeit auf Cluster-Systemen wie dem SuperMUC-NG am Leibniz-Rechenzentrum in Garching beanspruchten, laufen damit in wenigen Minuten auf einem gewöhnlichen Notebook ab.
Ihre Ergebnisse hat die Gruppe um den Physiker Marco Bonici von der University of Waterloo im kanadischen Ontario im Fachmagazin Journal of Cosmology and Astroparticle Physics publiziert. Die Arbeit entstand in einer Kooperation, an der auch das Istituto Nazionale di Astrofisica (INAF) in Italien beteiligt war.
Ein Emulator ahmt die Physik nach
Bei Effort.jl handelt es sich um einen sogenannten Emulator. Stellen sie sich vor, sie wollen nicht die komplette, komplexe Physik des Kosmos mit all ihren unzähligen Interaktionen von Grund auf berechnen. Stattdessen trainieren sie ein Modell darauf, das Ergebnis dieser Berechnungen bei gegebenen Anfangsbedingungen möglichst exakt vorherzusagen.
Genau das macht die Software. Sie imitiert das Verhalten eines der etabliertesten Modelle der modernen Kosmologie, der „Effektiven Feldtheorie der großräumigen Strukturen“ (EFTofLSS). Dieses beschreibt, wie sich Galaxien und Dunkle Materie zu einem riesigen, fadenartigen Netz anordnen, das wir als das kosmische Netz kennen.
Das Herzstück des Emulators ist ein neuronales Netz. Der entscheidende Kunstgriff des Teams war es jedoch, diesem Netz vorab grundlegendes physikalisches Wissen mitzugeben. Die Software lernt also nicht bei null, sondern weiß bereits, wie sich die Ergebnisse verändern, wenn kosmologische Parameter wie die Menge an Dunkler Energie justiert werden. Dieser hybride Ansatz reduziert den Trainingsaufwand und die benötigte Rechenleistung drastisch.
Open Source in Julia geschrieben
Entwickler dürften aufhorchen, wenn sie hören, dass das Werkzeug in der relativ jungen Programmiersprache Julia geschrieben wurde. Julia ist speziell für hochperformante wissenschaftliche und numerische Berechnungen konzipiert. Der gesamte Quellcode von Effort.jl ist zudem auf Github frei zugänglich.
Der praktische Nutzen ist immens. Die Astrophysik steht vor einer Datenflut durch neue Instrumente wie das Weltraumteleskop Euclid der Europäischen Raumfahrtagentur ESA oder das Dark Energy Spectroscopic Instrument (DESI) in den USA. Die Analyse dieser Petabyte an Informationen mit traditionellen Methoden wäre extrem zeit- und kostenintensiv. Effort.jl positioniert sich hier als ein entscheidendes Werkzeug, um diese Analysen effizienter und für eine breitere wissenschaftliche Gemeinschaft zugänglich zu machen.
Die Grenzen der Abkürzung
So vielversprechend der Ansatz ist, hat er doch klare Grenzen. Ein Emulator ist immer eine Annäherung an die Realität, keine exakte Abbildung. Er kann nur innerhalb der Parameter verlässliche Ergebnisse liefern, für die er trainiert wurde.
Das System wird also keine völlig neuen physikalischen Phänomene entdecken, die nicht bereits im zugrundeliegenden EFTofLSS-Modell enthalten sind. Seine Stärke liegt in der extrem schnellen Überprüfung von Hypothesen innerhalb eines bekannten Rahmens. Für die Grundlagenforschung, die über die Grenzen der etablierten Modelle hinausblickt, bleiben Supercomputer unverzichtbar.
Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.
(jle)
Künstliche Intelligenz
Urteil gegen Ex-Audi-Chef wegen des Abgasbetrugs ist rechtskräftig
Das Urteil gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler im Diesel-Skandal ist rechtskräftig. Dies teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit. Ende Juni 2023 hatte das Landgericht München Stadler und zwei Mitangeklagte wegen Betrugs zu hohen Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Es war das erste strafrechtliche Urteil in Deutschland im Abgasbetrugs-Skandal, der die Branche erschüttert und Milliardenschäden verursacht hat.
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VW hat hat Millionen Motoren mit einer Software ausgestattet, um die Messung des Schadstoffausstoßes zu manipulieren. Auslöser des Skandals waren Ermittlungen der US-Umweltbehörde.
Gegen das Urteil hatten die Angeklagten Revision eingelegt, diese wurde aber vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verworfen, wie nun mitgeteilt wurde. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.
Betrug in 17.177 Fällen
Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hatte Stadler wegen „Betrugs in 17.177 tateinheitlichen Fällen“ zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und der Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Er habe die Manipulation der Abgasreinigung großer Audi-Dieselmotoren zwar nicht veranlasst, aber den Verkauf der Autos viel zu spät gestoppt, hieß es damals zur Begründung.
Neben Stadler hatte auch der Porsche-Vorstand sowie der Ingenieur P. in dem Verfahren vor Gericht gestanden. Alle drei Angeklagten hatten Geständnisse abgelegt. Hatz wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und zur Zahlung von 400.000 Euro verurteilt, P. zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und 50.000 Euro Bewährungsauflage.
Die Kammer legte ihnen einen Schaden von 2,3 Milliarden Euro zur Last, denn ein Großteil der Fahrzeuge war in den USA verkauft worden und hatte dort nach Aufdeckung der Tricksereien nach US-Gesetz nur noch Schrottwert. Für in Deutschland verkaufte Autos setzte das Gericht nur 5 Prozent Wertverlust an.

(Bild: EPA
)
Verbotene Abschalteinrichtung
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Der frühere Chef der Motorentwicklung und spätere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz sowie der Ingenieur P. hatten laut Urteil ab 2008 dafür gesorgt, dass Abschalteinrichtungen in die Abgassteuerungen eingebaut wurden. Damit hielten die Autos Grenzwerte auf dem Prüfstand ein, auf der Straße aber nicht.
Ziel war es, sich den nachträglichen Einbau größerer Harnstofftanks für die Abgasreinigung zu sparen, nachdem sich die Techniker des Konzerns verrechnet hatten. Der Volkswagen-Konzern wollte damals mit dem „Clean Diesel“ den US-Markt erobern. Die Entwickler standen unter Zeit- und Erfolgsdruck, und Abteilungsleiter P. forderte von seinen Mitarbeitern „intelligente Lösungen“, um den kaum erfüllbaren Erwartungen nachzukommen.
Mehr über den Abgasbetrug
(fpi)
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Waterfox positioniert sich als KI-freie Firefox-Alternative
Der Firefox-Ableger Waterfox positioniert sich als bewusste Gegenbewegung zu Mozillas KI-Strategie. Wie Waterfox-Entwickler Alex Kontos in einem Blogpost mitteilte, werde der Browser keine Large Language Models enthalten – „Punkt“, wie er unmissverständlich formulierte. Die Ankündigung erfolgte als direkte Reaktion auf Mozillas Pläne, Firefox mit KI-Funktionen auszustatten.
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Mozilla hatte Mitte Dezember unter seinem neuen CEO Anthony Enzor-DeMeo angekündigt, Firefox zu einem „modernen KI-Browser“ weiterzuentwickeln. Die Strategie umfasst Funktionen wie ein AI Window, in dem Nutzer zwischen verschiedenen Sprachmodellen wählen können, sowie Features wie „Shake to Summarize“ für iOS (Schütteln für Zusammenfassung). Nach massiver Kritik aus der Community versprach Mozilla-Entwickler Jake Archibald einen KI-Schalter, der alle entsprechenden Funktionen vollständig entfernen soll.
Kontos unterscheidet in seinem Blogpost zwischen spezialisierten, transparenten Machine-Learning-Tools wie Mozillas Übersetzungstool Bergamot und generischen LLMs. Während zweckgebundene ML-Werkzeuge auditierbar und nachvollziehbar seien, kritisiert er LLMs als intransparente Black Boxes. Besonders problematisch sieht er den potenziellen Zugriff auf Browserdaten: LLMs mit Zugang zu Tabs, Verlauf und Nutzerinteraktionen könnten Inhalte manipulieren, Darstellungen verändern oder sensible Daten herausfiltern.
Technische Unterschiede zu Firefox
Waterfox basiert auf Firefox ESR und folgt damit einem längeren Update-Rhythmus als Mozillas monatliche Releases. Der im Jahr 2011 ursprünglich als 64-Bit-Rebuild von Firefox gestartete Browser deaktiviert standardmäßig die Erfassung von Telemetriedaten, die Firefox nach eigenen Angaben zur Verbesserung der Stabilität erhebt, und bietet Funktionen wie eine vertikale Tab-Leiste. Eine Classic-Variante erhält Kompatibilität für ältere Erweiterungen aufrecht, die in modernen Firefox-Versionen nicht mehr funktionieren.
Die technische Umsetzung eines KI-Kill-Switches bleibt unterdessen ungeklärt. Mozilla hat bisher nicht offengelegt, ob der angekündigte Schalter lediglich UI-Elemente versteckt oder auch Netzwerkaufrufe und Telemetrie zu KI-Endpunkten blockiert. Auch die Frage, ob Firefox standardmäßig auf lokale oder Cloud-basierte Modelle setzen wird, ließ Mozilla offen. Für Datenschutz-kritische Anwendungen wäre eine vollständige Deaktivierung aller KI-Prozesse und Netzwerkverbindungen erforderlich.
DSGVO-Relevanz bei KI-Integration
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Sollte Firefox Daten an Cloud-LLM-Anbieter außerhalb der EU übermitteln, unterliegt dies der DSGVO. Mozilla müsste eine Rechtsgrundlage wie die nötige Einwilligung sicherstellen und Datenübermittlungen durch Standardvertragsklauseln absichern. Deutsche Datenschutzbehörden könnten bei großflächigen KI-Funktionen mit personenbezogenen Daten Prüfungen einleiten. Besonders bei Datenexporten in die USA drohen zusätzliche Auflagen.
Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die auf datenschutzkonforme Browser setzen müssen, wird Mozillas finale technische Umsetzung entscheidend sein. Waterfox dürfte von der Debatte profitieren und könnte neben anderen Forks wie LibreWolf zu einer Alternative für Nutzer werden, die KI-Funktionen grundsätzlich ablehnen.
(mki)
Künstliche Intelligenz
BND-Agenten sollen Wohnungen betreten und Bundestrojaner installieren dürfen
Das Bundeskanzleramt treibt eine umfangreiche Reform des Gesetzes für den Bundesnachrichtendienst (BND) voran. Ziel ist es, den Auslandsgeheimdienst technologisch wie operativ aufzurüsten. Das berichten WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung. Ein Kernpunkt der Initiative ist demnach die Befugnis für die Agenten, physisch in Wohnungen einzudringen, um Spionagesoftware wie den Bundestrojaner heimlich direkt auf IT-Systemen von Zielpersonen zu installieren. Das soll helfen, technische Hürden wie Verschlüsselung und die Abschottung von Endgeräten zu umgehen. Das spiegelt einen Trend wider, der sich auf Länderebene abzeichnet: Erst jüngst beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus: Die dortige Polizei darf Wohnungen heimlich betreten, um Staatstrojaner zu platzieren.
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Brisant ist auch die vorgesehene Einführung „operativer Anschlussmaßnahmen“, die den BND zur Sabotage im Ausland ermächtigen würden. Bisher war die Arbeit der Behörde darauf beschränkt, Erkenntnisse zu gewinnen und diese für die politische Entscheidungsfindung aufzubereiten. Nach den Plänen soll der Dienst eigenständig handeln dürfen, um die Angriffsfähigkeit gegnerischer Akteure zu schwächen. Dies reicht von der Störung feindlicher Kommunikationsnetze bis hin zur Unschädlichmachung von Waffensystemen durch gezielte Cyberoperationen. Bei Cyberangriffen auf deutsche Ziele soll es dem BND so laut den Berichten erlaubt werden, im Rahmen der umstrittenen „Hackbacks“ aktiv zurückzuschlagen. Die Spione dürften etwa Datenströme umleiten oder die für die Attacken genutzte IT-Infrastruktur im Ausland direkt selbst angreifen.
Sabotage nicht nur im Cyberraum
Der Entwurf sieht vor, dass BND-Mitarbeiter physisch an gegnerischen Geräten oder Waffensystemen Manipulationen vornehmen dürfen. Dies könnte die Sabotage von Raketentechnik oder Zentrifugen umfassen, um deren Einsatz oder Weitergabe in Krisenstaaten zu verhindern. Das Kanzleramt setzt ferner auf moderne Analysewerkzeuge: Der Einsatz von KI zur Datenauswertung soll ebenso verankert werden wie die Nutzung von Gesichtserkennungssoftware. Der Dienst könnte zudem künftig Standort- und Routendaten direkt bei Fahrzeugherstellern oder Werkstätten abrufen. Damit diese weitreichenden Befugnisse greifen, müsste der Nationale Sicherheitsrat zuvor eine Sonderlage feststellen, die eine systematische Gefährdung der Bundesrepublik beschreibt. Der BND würde damit in einer Grauzone zwischen klassischer Spionage und militärischer Verteidigung agieren.
Insgesamt umfasst der Entwurf 139 Paragraphen, was einer Verdopplung des bisherigen Normenwerks entspricht und den Anspruch der Reform unterstreicht. Der BND dürfte künftig so auch verdächtige Drohnen über seinen Liegenschaften mit „geeigneten Mitteln“ abwehren. Das Kanzleramt betont, mit der Leistungsfähigkeit internationaler Partnerdienste wie der NSA Schritt halten zu müssen, um in einer veränderten Weltlage handlungsfähig zu bleiben. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Datenübermittlung sollen zwar umgesetzt werden, doch der Fokus liegt auf einer offensiven Ausrichtung. Mit dem Mix aus physischer Infiltration, digitaler Sabotage und KI-Überwachung will die Regierungszentrale den Nachrichtendienst als schlagkräftiges Instrument einer „hemdsärmeligeren“ Sicherheitspolitik positionieren. Zunächst müssen aber die anderen Ressorts zustimmen, damit das parlamentarische Verfahren starten kann.
(mki)
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