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Zahl der Online-Banking-Nutzer steigt | heise online


Immer mehr Menschen in Deutschland erledigen Bankgeschäfte am heimischen Computer oder auf dem Smartphone. Gut zwei Drittel (67 Prozent) der 16- bis 74-Jährigen hierzulande haben im Jahr 2024 Online-Banking genutzt – ein Höchstwert, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Zehn Jahre zuvor habe der Anteil noch bei 49 Prozent gelegen.

Mit dem jüngsten Wert von 67 Prozent liegt Deutschland genau im Schnitt der 27 EU-Staaten. Deutlich digital-affiner sind die Dänen, die zu 98 Prozent Online-Banking nutzen. Auch in den Niederlanden (96 Prozent), Finnland (95 Prozent), Österreich (78 Prozent) und Frankreich (72 Prozent) sind die Werte weitaus höher als hierzulande. In Rumänien (28 Prozent), Bulgarien (31 Prozent) und Griechenland (54 Prozent) hingegen wurden Bankgeschäfte im Jahr 2024 seltener digital abgewickelt.

Mit zunehmendem Alter sinkt in Deutschland der Anteil derjenigen, die den digitalen Zugang zum Bankkonto verwenden: Im vergangenen Jahr wurde Online-Banking am häufigsten in der Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen genutzt (82 Prozent). Bei den 65- bis 74-Jährigen war der Anteil nur noch etwa halb so groß (44 Prozent).

Am 9. Oktober tritt eine EU-weite Regelung in Kraft, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor betrügerischen oder fehlerhaften Überweisungen schützen soll: Banken müssen dann bei Überweisungen im Euroraum vor der Freigabe prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers und die eingegebene internationale Bankkontonummer IBAN mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. Der Zahlende wird binnen Sekunden über das Ergebnis des Checks informiert und kann auf dieser Basis entscheiden, ob er das Geld transferiert oder nicht. Diese sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz: VOP) soll insbesondere beim Online-Banking für zusätzliche Sicherheit sorgen.


(mack)



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Sony Group erwirbt 80 Prozent der Anteile an Peanuts Holdings


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Die japanische Sony Gruppe, zu der unter anderem Sony Music Entertainment und Sony Pictures Entertainment gehören, hat eine „endgültige Vereinbarung“ mit dem kanadischen Medienunternehmen WildBrain getroffen, um indirekt sämtliche 41 Prozent der Anteile von WildBrain an der „Peanuts“ Holdings zu erwerben. Sony Music Entertainment hielt bereits 39 Prozent. Damit hält Sony künftig die Mehrheit an Charles M. Schulz‘ beliebtem „Peanuts“-Franchise mit Snoopy, Charlie Brown und anderen. 20 Prozent bleiben bei der Familie von Charles M. Schulz.

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Wie Sony in der Ankündigung schreibt, zahlt der Konzern für die Akquisition 630 Millionen kanadische Dollar (ca. 390 Millionen Euro), „vorbehaltlich der üblichen Anpassungen des Betriebskapitals und anderer Anpassungen“. Nach Abschluss der Transaktion wird die Sony Gruppe zusammen mit der bereits bestehenden Beteiligung indirekt 80 Prozent der Anteile an „Peanuts“ halten. „Peanuts“ werde damit „eine konsolidierte Tochtergesellschaft von Sony“. Sony wird das Franchise vollständig kontrollieren, sofern die regulatorischen Behörden grünes Licht geben.

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„Seit 2018 ist SMEJ (Sony Music Entertainment Japan) stolzer Partner von ‘Peanuts‘, einer legendären globalen Unterhaltungsmarke, die seit 75 Jahren Zuschauer auf der ganzen Welt begeistert“, erklärte Shunsuke Muramatsu, Präsident und Group CEO von Sony Music Entertainment (Japan), in einer Stellungnahme. „Mit dieser zusätzlichen Beteiligung freuen wir uns, den Wert der Marke ‘Peanuts‘ durch die Nutzung des umfangreichen globalen Netzwerks und des kollektiven Fachwissens der Sony Group weiter steigern zu können.

Weiter sagte Muramatsu: „Wir fühlen uns zutiefst verpflichtet, das Erbe von Charles Schulz und der Familie Schulz weiterzuführen. Gemeinsam mit SPE (Sony Pictures Entertainment) und unterstützt durch die fortgesetzte Partnerschaft mit WildBrain werden wir weiterhin neue Möglichkeiten nutzen, um sicherzustellen, dass ‘Peanuts‘ über Generationen hinweg eine relevante und beliebte Präsenz bleibt – indem wir neue Zielgruppen erreichen und den zeitlosen Charme der ’Peanuts‘-Bande auch in den kommenden Jahren weitergeben.“

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Konkrete Pläne hat der neue Mehrheitseigner für das „Peanuts“-Franchise nicht kommuniziert. Es heißt lediglich, dass Sony beabsichtigt, „sein Know-how im Charaktergeschäft und das umfangreiche Netzwerk der Sony Group weiterhin zu nutzen, um das Wachstum des ’Peanuts‘-IP-Geschäfts (IP: Intellectual Property – Rechte am geistigen Eigentum) weiter voranzutreiben und den Markenwert zu steigern“. Das „Peanuts“-Franchise feiert in diesem Jahr zudem sein 75-jähriges Jubiläum.

Vergleicht man die Übernahme der „Peanuts“-Anteile mit dem Kauf des „Halo“-Spieleentwicklers Bungie aus dem Jahr 2022, für das Sony etwa 3,7 Milliarden US-Dollar (knapp 3,2 Milliarden Euro) hingeblättert hat, sind die 390 Millionen Euro beinahe „Peanuts“.


(afl)



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Industrieverbände warnen vor faktischem Verkaufsstopp für Batterien


Vor einem möglichen Verkaufsstopp für Batterien haben drei wichtige Industrieverbände gewarnt. Grund sind organisatorische Probleme bei der Entsorgungs-Infrastruktur.

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Nach Darstellung der Industrieverbände VDMA, ZVEI und Bitkom dürften bei strenger Auslegung des neuen Batteriedurchführungsgesetzes vom 16. Januar 2026 an Hunderttausende Batterien nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Akkus werden für medizinische Geräte, Gabelstapler und Logistikfahrzeuge sowie zahlreiche Alltagsprodukte vom Haushaltsgerät bis zur Unterhaltungselektronik benötigt.

Den Verbänden zufolge gibt es nach neuen gesetzlichen Vorgaben bislang nur eine zugelassene „Organisation für Herstellerverantwortung“ (OfH). Diese soll für die Hersteller die Rücknahme und Entsorgung der Altbatterien erledigen. Als Voraussetzung für die Neuzulassung würden von der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) hohe, bislang nicht erhobene Sicherheitsleistungen verlangt.

Eine alleinige OfH reiche nicht aus, um alle Hersteller bis zur gesetzten Frist am 15. Januar aufzunehmen, argumentieren die Verbände und fordern eine Aussetzung (Moratorium) der neuen Regeln über dieses Datum hinaus. Mit den mangelnden OfHs fehle die praktische Grundlage, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.


(olb)



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Jugendschutz: OpenAI und Anthropic erweitern Sicherheit


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OpenAI passt erneut an, wie ChatGPT auf Minderjährige reagiert. Dafür werden die sogenannten Model Spec angepasst – darin ist das erwünschte Verhalten des Chatbots festgehalten. Laut OpenAI haben Jugendliche aufgrund ihrer Entwicklung andere Bedürfnisse als Erwachsene. Dem will man nun gerecht werden. Auch Anthropic nimmt Änderungen vor. Während bei ChatGPT die Altersangabe freiwillig geschieht, will Anthroppic nun selbst anhand des Verhaltens der Nutzer herausfinden, ob jemand noch unter 18 Jahre alt ist.

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Das neue Verhalten von ChatGPT betrifft zunächst 13- bis 17-Jährige. Unter 13-Jährigen ist die Nutzung von ChatGPT untersagt. Wenn Minderjährige mit dem Chatbot kommunizieren, soll dieser der Sicherheit der Jugendlichen nun immer oberste Priorität geben – auch wenn es Konflikte mit anderen Zielen geben könnte, schreibt OpenAI im Blogbeitrag. Was diese anderen Ziele sind, bleibt dabei unklar. Vermutlich geht es darum, dass Chatbots grundsätzlich lieber eine Antwort geben als keine, denn das erhöht ihre Chancen, richtigzuliegen. Und richtigzuliegen ist das bisher oberste Ziel.

Außerdem lässt die Aussage vermuten, dass es doch im Sinne von OpenAI ist, dass Menschen eher mehr Zeit mit ChatGPT verbringen. Das streitet CEO Sam Altman selbst bisher ab. Er sagt, im Gegensatz zu Social-Media-Plattformen wolle man Nutzer nicht halten, Funktionen, wie vorgeschlagene weiterführende Fragen und Nachfragen vom Chatbot selbst, wirken aber mindestens ähnlich wie endlose Feeds und vorgeschlagene Beiträge.

Jugendliche sollen zudem immer auch als solche behandelt werden. ChatGPT ist aufgefordert, transparent zu machen, warum welche Reaktion folgt. Bei auftauchenden Problemen lautet die Anweisung immer, dass Jugendliche sich Hilfe suchen sollen – bei Menschen.

Problematisch jedoch: Jugendliche müssen nicht angeben, noch minderjährig zu sein, wenn sie ChatGPT nutzen wollen. Es gibt zwar bereits einen Eltern-Modus und Anpassungen für Jugendliche. Wenn diese aber zum Beispiel gar nicht erst angemeldet sind oder bei der Altersangabe schwindeln, greifen auch keine Maßnahmen.

Anthropic möchte es anders machen. Zunächst einmal ist die Nutzung von Claude sowieso erst 18-Jährigen erlaubt. Zusätzlich jedoch will das Unternehmen nun bei Verdacht auf Minderjährige Nutzerkonten sperren. „Suptile Anzeichen“ würden laut Anthropic genutzt, um das Alter zu bestimmen.

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Da es auch Erwachsenen schlecht gehen kann, kommt auch Claude mit einer Reihe Sicherheitsmaßnahmen. Die ähneln jenen von OpenAI. Anthropic sagt klar, sobald es um Suizid und Selbstverletzung geht, soll Claude die sogenannte „Sycophancy“ ablegen. Das ist die Tendenz, Nutzer immer eher zu bestätigen in dem, was sie sagen. Auch Claude soll auf menschliche Hilfe und Beratungsstellen verweisen.

Während OpenAI nicht ganz klarmacht, wie die Angaben aus den Model Spec in den Chatbot fließen, sagt Anthropic, sie nutzten zwei Wege, um die Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Zum einen stecken Anweisungen im Systemprompt. Das ist ein Set an Anweisungen, das automatisch vor jeder Nutzeranfrage quasi vom Chatbot abgearbeitet wird. Zum anderen wird im Reinforcement Learning dem Modell ein erwünschtes Verhalten antrainiert. Konkret bekommt das Modell eine Belohnung für das richtige Verhalten. Es werden also Beispiele trainiert.

Obendrauf ist ein „Classifier“ unterwegs, der Chats auf Auffälligkeiten hin durchsucht. Auch OpenAI hat bereits erklärt, Chats zu kontrollieren. Die Sicherheitsmaßnahmen der Chatbots werden derzeit massiv ausgebaut. Das geschieht unter anderem, weil sich auch der Druck auf die Anbieter deutlich erhöht hat. In den USA gibt es konkret Klagen gegen OpenAI – es geht um eine Art Beihilfe zum Suizid. Aber auch der grundsätzliche Jugendschutz und Gefahren für junge Menschen sowie Erwachsene werden diskutiert. Das betrifft alle KI-Anbieter.

Hinweis: In Deutschland finden Sie Hilfe und Unterstützung bei Problemen aller Art, auch bei Fragen zu Mobbing und Suiziden, bei telefonseelsorge.de und telefonisch unter 0800 1110111. Die Nummer gegen Kummer (Kinder- und Jugendtelefon) lautet 116 111. In Österreich gibt es ebenfalls kostenfreie Hilfsangebote, darunter speziell für Kinder der Kindernotruf unter 0800 567 567 sowie Rat auf Draht unter 147. Dieselbe Telefonnummer führt in der Schweiz zu Pro Juventute.


(emw)



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