Apps & Mobile Entwicklung
Das ändert sich bald bei Smartphones
Der erste Schuss für den Android-CPU-Krieg 2026 ist abgefeuert worden. MediaTek kündigte seinen mobilen Prozessor Dimensity 9500 an, der eine um 32 Prozent bessere Single-Core-CPU-Leistung und eine um 33 Prozent bessere GPU-Leistung bietet und gleichzeitig einen um 40 Prozent niedrigeren Stromverbrauch verspricht.
In den letzten Jahren hat sich der Wettbewerb zwischen MediaTek und dem nordamerikanischen Konkurrenten Qualcomm auf dem Android-Markt verschärft. MediaTek ist zwar mittlerweile Marktführer bei Smartphones, kämpft aber immer noch darum, die Snapdragon-Prozessoren zu entthronen, wenn es um die Gesamtleistung geht.

MediaTek Dimensity 9500: Alles Big-Core-CPU-Design
Wie frühere Flaggschiff-Generationen verwendet auch der Dimensity 9500 ein „All Big-Core“-CPU-Design, d. h. er enthält keine so genannten „Effizienzkerne“ – eine Strategie, die auch Qualcomm bei seinem Snapdragon 8 Elite verfolgt.
Neu in der Dimensity-Linie sind die kürzlich angekündigten ARM-CPU- und GPU-Kerne mit einer neuen Namenskonvention. Die CPU erreicht mit dem einzigen C1-Ultra-Kern eine Höchstgeschwindigkeit von 4,21 GHz, drei C1-Premium-Kerne arbeiten mit bis zu 3,5 GHz und vier C1-Pro-Kerne mit bis zu 2,7 GHz. Im Vergleich zu den maximalen 3,73 GHz des Dimensity 9400+ ist das ein deutlicher Leistungssprung. Laut MediaTek soll der Dimensity 9500 bei Single-Core-Aufgaben bis zu 32 Prozent und bei Multi-Core-Aufgaben rund 17 Prozent schneller sein.
| MediaTek Dimensity 9500 | Qualcomm Snapdragon 8 Elite | Samsung Exynos 2500 | Google Tensor G5 | MediaTek Dimensity 9400 | Apple A19 Pro | Apple A19 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Prime Kern | 1x ARM C1-Ultra @ 4,21 GHz | 2x Oryon @ 4,32 GHz | 1x Cortex-X925 @ 3,3 GHz | 1x Cortex -X4 @ 3,78 GHz | 1x Cortex-X925 @ 3,62 GHz | 2x Apple @ 4,26 GHz | 2x Apfel @ 4,26 GHz |
| Performance-Kern | 3x ARM C1-Premium @ 3,5 GHz | 4x Oryon @ 3,53 GHz | 2x Cortex-A725 @ 2,75 GHZ 5x Cortex-A725 @ 2,36 GHz |
5x Cortex-A725 @ 3,05 GHz | 3x Cortex-X4 @ 3,3 GHz | ||
| Effizienter Kern | 4x ARM C1-Pro @ 2,7 GHz | 2x Cortex-A520 @ 1,8 GHz | 2x Cortex-A520 @ 2,25 GHz | 4x Cortex-A720 @ 2,4 GHz | 4x Apple @ 2,60 GHz | 4x Apfel @ 2,60 GHz | |
| RAM | LPDDR5x-10667 4x 16-Bit @ 5333 MHz (85,4 GB/s) |
LPDDR5x-10667 5333 MHz (85,4 GB/s) |
LPDDR5x | LPDDR5x | LPDDR5x-10667 4x 16-Bit @ 5333 MHz (85,4 GB/s) |
LPDDR5x-9600 4x 16-Bit @ 4800 MHz (75,8 GB/s) |
LPDDR5x-8533 4x 16-Bit @ 4266 MHz (68,2 GB/s) |
| GPU | 12x ARM Mali G1-Ultra | Adreno | AMD Radeon RDNA2 (4091 GFLOPs) |
PowerVR DXT-48-1536 (1536 GFLOPs) |
12x ARM Immortalis-G925 (4952 GFLOPs) |
6x Apple Grafikprozessor | 5x Apple GPU |
| 5G-Modem | MediaTek | Snapdragon X80 (10/3.5 Gbps) |
Exynos (12,1/3,6 Gbit/s) |
Exynos 5400i | MediaTek (7/3,5 Gbit/s) |
Externer Snapdragon | Externer Snapdragon |
| Konnektivität | Wi-Fi 7 Bluetooth 6.0 |
FastConnect 7900 Wi-Fi 7 Bluetooth 6.0 UWB |
Wi-Fi 7 Bluetooth 5.4 |
WLAN 7 Bluetooth 6.0 |
Wi-Fi 7 Bluetooth 5.4 |
Apple N1 WLAN 7 Bluetooth 6 Thread |
Apple N1 Wi-Fi 7 Bluetooth 6 Thread |
| Prozessknoten | TSMC N3P | TSMC N3E | Samsung 3GAP | TSMC N3 | TSMC N3E | TSMC N3P | TSMC N3P |
In der Grafikabteilung verwendet der Dimensity 9500 ARMs neuen GPU-Kern, den Mali G1-Ultra, in einer 12-Kern-Konfiguration. Das neue System verspricht eine bis zu 33 Prozent höhere Leistung in Spielen und eine 42 Prozent bessere Energieeffizienz.
Der Dimensity 9500-Grafikprozessor verfügt über Technologien wie Frame-Generierung für eine flüssigere Grafik und Raytracing mit doppelt so vielen Raytracing-Einheiten wie der Dimensity 9400 aus dem letzten Jahr. MediaTek hat außerdem die Unterstützung für die MegaLights- und Nanite-Technologien von Unreal hinzugefügt, um realistischere Grafiken in mobilen Spielen mit der beliebten Spiele-Engine zu ermöglichen. MegaLights implementiert dynamische Blitze und Schatten, während Nanite den Detailgrad von Objekten und Landschaften erhöht.
KI-Funktionen für Euch
Da der KI-Trend keine Anzeichen einer Verlangsamung zeigt, bietet das Dimensity 9500 noch mehr Funktionen, die nicht nur die generative KI im Gerät und die agentenbasierte KI (bei der das Telefon Entscheidungen für Euch trifft) verbessern, sondern auch Änderungen, die die tägliche Nutzung verbessern können. Ein Beispiel ist die größere Bandbreite, die für den Speicher mit dem UFS 4.1-Standard zur Verfügung steht. MediaTek hat sich dafür entschieden, die Anzahl der Lanes für die Speicherchips zu verdoppeln, um das Laden von KI-Modellen zu verbessern, aber diese Änderung kann auch dazu beitragen, die Ladeleistung von Apps zu verbessern und z. B. hochauflösende Videos aufzunehmen.
Die NPU für die KI-Verarbeitung verspricht eine Verdopplung der Leistung im Vergleich zur vorherigen Generation und ist gleichzeitig energieeffizienter. Die NPU kann auch bei Aufgaben helfen, die über den generativen KI-Trend hinausgehen, z. B. bei der Verbesserung der Kamerafokussierung und der besseren Nutzung verfügbarer Netzwerkverbindungen, um weniger Strom zu verbrauchen und eine bessere Latenz (weniger Verzögerung/Verzögerung) zu haben.
Apropos Verbindungen: Der Dimensity 9500 unterstützt die 5-Carrier-Aggregation (5CC), die mehr „Lanes“ zum Mobilfunkmast nutzt, um die Verbindungsgeschwindigkeit unter idealen Bedingungen um bis zu 15 Proznt zu erhöhen.
Laut MediaTek können wir damit rechnen, dass Telefone mit dem Dimensity 9500 im vierten Quartal 2025 auf den Markt kommen. Wenn die Gerüchte stimmen, dürften Oppo und Vivo zu den ersten Marken gehören, die den neuen Chip einsetzen. Auch Samsung setzt langsam auf Dimensity-Chips: Der Dimensity 9400 wird in der kürzlich angekündigten Galaxy Tab S11-Serie verwendet.
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Ab 2026: Dieses Bundesland verschärft Solarpflicht
Wer sein Dach saniert, kommt an Solarenergie bald nicht mehr vorbei. Ab 2026 gilt in einem Bundesland eine neue Regelung, die auch Bestandsgebäude betrifft. Für viele Eigentümer wird die Dachsanierung damit zur strategischen Entscheidung mit langfristigen Folgen.
Ein neues Dach war bisher vor allem eine Frage von Optik, Dämmung und Haltbarkeit. Doch diese Zeiten sind vorbei. Ab 2026 kommt in einem Bundesland ein weiterer Pflichtpunkt hinzu, der viele Sanierungspläne verändert. Denn wer die Dachhaut vollständig erneuert, muss künftig auch Strom oder Wärme vom eigenen Gebäude liefern. Was genau auf Euch zukommt und wie streng die Regeln tatsächlich sind, zeigt ein genauer Blick auf die neue Vorgabe.
Nordrhein-Westfalen führt Solarpflicht für Bestandsgebäude ein
Nordrhein-Westfalen geht einen entscheidenden Schritt weiter als viele andere Bundesländer. Ab dem 1. Januar 2026 gilt dort eine Solarpflicht nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandsgebäude, sobald Ihr eine vollständige Erneuerung der Dachhaut plant. Die Grundlage dafür bilden die Novellierung der Landesbauordnung NRW (§ 42a BauO NRW) sowie die Solaranlagen-Verordnung NRW (SAN-VO NRW).
Was zunächst nach einer reinen Formalie klingt, betrifft in der Praxis Millionen Gebäude. Denn Dachsanierungen gehören zu den häufigsten Modernisierungsmaßnahmen. Künftig reicht es dabei nicht mehr aus, alte Ziegel durch neue zu ersetzen. Parallel müsst Ihr eine Solaranlage einplanen – und zwar verbindlich.
Wie groß die Solaranlage mindestens sein muss
Die Anforderungen hängen vom Gebäudetyp ab. Grundsätzlich müssen Dächer zu mindestens 30 Prozent mit Solarmodulen belegt werden. Alternativ könnt Ihr eine festgelegte Mindestleistung installieren. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt diese bei mindestens 3 Kilowattpeak.
Bei größeren Wohngebäuden steigen die Vorgaben entsprechend. Häuser mit sechs bis zehn Wohneinheiten müssen mindestens 8 Kilowattpeak erreichen. Maßgeblich ist dabei stets die vollständige Dachfläche – unabhängig davon, ob sie optimal zur Sonne ausgerichtet ist. Ausgenommen von der Pflicht sind unter anderem fliegende Bauten wie Zelte, untergeordnete Gebäude wie Garagen oder Gartenhäuser sowie Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche.

Kaufen müsst Ihr nicht – Alternativen sind erlaubt
Die gute Nachricht: Ihr müsst die Solaranlage nicht zwingend kaufen. Auch gemietete oder gepachtete Anlagen erfüllen die Vorgaben. Zudem müssen die Module nicht ausschließlich auf dem Dach installiert werden. Fassaden oder andere Außenflächen zählen ebenfalls, solange die Mindestleistung erreicht wird.
Die Regelung ist zudem technologieoffen. Wer keinen Strom erzeugen möchte, kann alternativ auf Solarthermie setzen und Wärme für Heizung und Warmwasser gewinnen. Rein wirtschaftlich ist Photovoltaik für die meisten Haushalte jedoch attraktiver.

Wer noch einen Schritt weitergehen möchte, kann beide Welten kombinieren. PVT-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Ein zusätzlicher Vorteil: Die Kühlung der Module steigert sogar die Stromausbeute. Damit wird die Pflicht für viele Eigentümer nicht nur zur Vorgabe, sondern zur echten Investition in die Zukunft.
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IP-Adressen für 3 Monate speichern: Gesetz für neue Vorratsdatenspeicherung steht

Wie angekündigt will die Bundesregierung eine Neuregelung für die Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen. Einen Gesetzentwurf, der eine dreimonatige Speicherfrist für IP-Adressen und weitere Daten vorsieht, hat das Bundesjustizministerium fertiggestellt.
Von dem Entwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) berichtet das ARD-Hauptstadtstudio. Neben den IP-Adressen sollen weitere Daten gespeichert werden, die erforderlich sind, um einen Anschlussinhaber zu identifizieren.
Anlasslose Datensammlung für Kampf gegen Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbaren Hass
Mit der Neuregelung werden Internet-Provider also verpflichtet, für drei Monate die IP-Adressen samt der Zusatzdaten zu speichern, die einem Internetanschluss zugeordnet sind. Gerechtfertigt wurde die anlasslose Datensammlung in der Regel mit dem Kampf gegen schwere Kriminalität, im Fokus standen vor allem Missbrauchsdarstellungen von Kindern. Kinderpornografie nennt Bundesjustizministerin Hubig nun auch als Grund für die Neuregelung, spricht in der Bild aber noch von weiteren Delikten wie Online-Betrug und strafbaren Hass.
„Die IP-Adressen-Speicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist“, sagte Hubig der Bild, die als Erstes über den Gesetzentwurf berichtet hatte.
Bundestag soll im Frühjahr 2026 über Vorratsdatenspeicherung abstimmen
Noch befindet sich der Entwurf in einer frühen Abstimmungsphase. Am Freitag wurde das Papier vom Bundesjustizministerium an die weiteren Ministerien verschickt. Nun muss sich die Bundesregierung zunächst auf einen einheitlichen Vorschlag verständigen. Dann geht das Gesetz in den Bundestag. Dieser soll laut dem aktuellen Zeitplan im Frühjahr 2026 die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung beschließen.
Das Vorhaben ist Teil des Koalitionsvertrags und bereits bei der Ampel-Regierung wollte die SPD eine IP-Vorratsdatenspeicherung durchsetzen. Dieses scheiterte seinerzeit am Widerstand von Grünen und FDP. Die Union fordert selbst seit Jahren eine entsprechende Regelung. Von daher ist erwartbar, dass die Bundesregierung das Gesetz innerhalb des Zeitplans beschließen kann.
Zweifel an Rechtmäßigkeit der Pläne
Während die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den Gesetzentwurf gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio begrüßt und sogar längere Speicherfristen fordert, bleibt die bekannte Kritik bestehen. Schon im Frühjahr erklärte etwa der Konstantin von Notz, Rechts- und Sicherheitspolitiker für die Grünen im Bundestag, dass eine dreimonatige Speicherfrist voraussichtlich nicht mit den Auflagen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Einklang steht.
Die EU-Richter fordern, die Speicherfristen auf das absolut Notwendige zu begrenzen. Zahlen vom Bundeskriminalamt (BKA) hätten gezeigt, dass die Erfolgsquote bei Ermittlungen nach zwei bis drei Wochen nicht mehr signifikant ansteige.
Interessant wird zudem, welche Auflagen die Internet-Provider bei der Datenspeicherung einhalten müssen. Angesichts der vom EuGH definierten Anforderungen warnten Netzbetreiber-Verbände bereits vor hohen Kosten.
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FSR 4: Auch Frame Generation läuft auf RDNA 3

Mit RDNA 4 und den darauf aufbauenden Produkten RX 9070 (XT) und RX 9060 hat AMD dieses Jahr auch FSR 4 veröffentlicht und zum Ende des Jahres folgt mit dem Redstone-Update die Framegeneration (FG). Offiziell wird FSR 4 nur auf RDNA-4-Produkten unterstützt, findige Spieler machen mit Tricks jedoch auch RDNA 3 fit dafür.
Damit greifen sie AMD vor, das Unternehmen teilte Anfang des Jahres noch imt, FSR 4 auch für RDNA 3 anzubieten. AMD benötigt vielen Linux-Spielern dafür jedoch deutlich zu lange und so gab es bereits erste Versuche, bereits im April, FSR 4 auf RDNA 3 lauffähig zu bekommen.
FSR 4 SR sowie FSR 4 FG nutzen den mit RDNA 4 implementierten Datentyp FP8, während RDNA 3 nur FP16 sowie INT 8 unterstützt. Ein Weg, um FSR 4 auf RDNA 3 laufen zu lassen: Den Datentyp FP8 einfach nach FP16 zu übersetzen, was anfangs auch so gemacht wurde, allerdings nur mit mäßigem Ergebnis, da ein fehlerhaftes Bild erzeugt wurde. Eine einfache Übersetzung führt also nicht zum Erfolg, da die Genauigkeit der Datentypen sich unterscheidet. Als Alternative entwickelte die Linux-Community eine Emulationsschicht, die den Datentyp FP8 emuliert, und die FSR 4 unter Linux sowohl auf RDNA 3 als auch RDNA 2 lauffähig macht.
AMD geht „All-AI“
Ende August hatte AMD – nach längerer Zeit – das SDK veröffentlicht und in ersten Downloads war neben dem bekannten FP8-Pfad auch ein INT8-Pfad vorhanden, der zumindest belegt, dass AMD an einer Lösung für RDNA-3-Karten gearbeitet hat. ComputerBase hat sich dem Thema angenommen und zeigt, wie FSR 4 dank dem SDK auch auf RDNA 2 und RDNA 3 Grafikkarten läuft.
Im Dezember hat AMD FSR 4 FG vorgestellt und wusste im Test zu überzeugen, auch wenn es kleinere Probleme gibt. Die Linux-Community reagierte erneut schnell und veröffentlichen auf Reddit eine entsprechende Anleitung, wie man auch auf RDNA-3-Grafikkarten in den Genuss von FSR 4 FG kommen kann. Neben der aktuellen ProtonPlus-Version muss die aktuelle vkd3d-Bibliothek heruntergeladen oder selbst kompiliert werden und einige weitere Anpassungen vorgenommen werden. An dieser Stelle wird bewusst auf eine Übersetzung oder Übernahme verzichtet, da eine gewisse Erfahrung beim Anwender vorhanden sein muss.
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