DRAM und NAND teurer: Auch Marktführer Samsung erhöht Speicherpreise
Speicher wird knapp, sagen zumindest die Hersteller und reagieren mit Preissteigerungen. Jetzt hat auch der Marktführer Samsung Preiserhöhungen angekündigt. Vor allem Low-Power-RAM (LPDDR) für Smartphones und Notebooks soll deutlich teurer werden, aber auch NAND kostet bald mehr.
Im 4. Quartal steigen die Preise bei Samsung
Laut Berichtenaus Asien hat Samsung seine Kunden über die für das vierte Quartal 2025 geplante Preiserhöhungen informiert. Die Vertragspreise für LPDDR4X und LPDDR5(X) sollen demnach um 15 bis 30 Prozent anziehen. Das betrifft also vor allem Mobilgeräte wie Smartphones, Tablets, Handhelds und kompakte Notebooks. Auf Seiten des NAND-Flash-Speichers soll es Preiserhöhungen um 5 bis 10 Prozent für „Mobile Storage“, also so etwas wie Universal Flash Storage (UFS) und eMMC geben.
Aufgrund der hohen Speichernachfrage bei Smartphones und „AI PCs“ für das vierte Quartal bei gleichzeitigem Herunterfahren der Produktion von älteren Produkten seien Preissteigerungen unausweichlich, wird ein Insider zitiert. Vor allem aber der Fokus auf das äußerst lukrative Geschäft mit KI-Anwendungen dürfte hier den Ausschlag geben. Mit HBM für KI-Beschleuniger lässt sich momentan sehr viel Geld verdienen, denn beim globalen Wettrüsten sind augenscheinlich kaum Grenzen gesetzt. Das sorgt aber dafür, dass für andere Bereiche weniger Speicherchips übrig bleiben, obgleich auch hier „AI“ nach immer mehr Speicher verlangt.
Andere Hersteller hatten schon zuvor vor steigenden Preisen gewarnt. So sprach SanDisk von über 10 Prozent höheren Preisen über das gesamte Produktportfolio, das aus NAND-Flash-Produkten besteht. Bei Micron stehen sogar 20 bis 30 Prozent höhere Preise für Storage im Raum. Die Listenpreise für DRAM hat Micron vorerst ausgesetzt.
Micron to Raise Prices by 20%–30%, Suspends Quotations
Xincun News, 2025-09-12 11:28
Evolution Beyond Single-Processor Embedded Systems
Following SanDisk’s announcement last week of raising storage product prices by more than 10%, today Micron has informed channels that it… pic.twitter.com/eTMY1kmsuj
Da die Produktion von DDR4 immer weiter heruntergefahren wird, haben sich die Preise seit dem Sommer massiv erhöht. Das bekommen auch Endkunden auf der Suche nach einem Speicherkit für den Desktop-PC zu spüren. DDR5-Riegel sind im Verhältnis nur geringfügig teurer geworden. Das könnte sich nun aber ändern.
Prime-Kunden aufgepasst: Dieses Urteil ändert alles!
Habt Ihr Euch auch über die plötzlichen Werbeunterbrechungen bei Amazon Prime Video geärgert? Damit seid ihr nicht allein! Das Landgericht München I hat Amazon jetzt ordentlich auf die Finger geklopft. Das Urteil ist ein echter Sieg für Euch und Eure Rechte als Streamer.
Bisher galt bei Amazon das Motto: „Wir schalten jetzt Werbung, und wenn Ihr das nicht wollt, zahlt halt drauf.“ Ohne Eure aktive Zustimmung hat Amazon im Februar 2024 die Spielregeln geändert. Wer werbefrei schauen wollte, sollte plötzlich 2,99 Euro extra pro Monat blechen. Das Gericht sagt nun aber ganz klar: Stopp! Ein einfaches „Wir haben euch doch eine E-Mail geschickt“ reicht nicht aus. Da Ihr beim Abschluss Eures Abos ein werbefreies Erlebnis gebucht habt, darf Amazon das nicht einfach einseitig ändern. Ein bloßes Schweigen Eurerseits ist keine Zustimmung!
Die wichtigsten Punkte für euch im Überblick:
Vertragsbruch: Die einseitige Einführung von Werbung war laut Gericht rechtswidrig.
Transparenz-Fail: Die Kommunikation von Amazon war irreführend und intransparent.
Eure Erwartung zählt: Wenn Ihr für ein werbefreies Abo zahlt, muss auch werbefreier Content geliefert werden – Punkt.
Kohle zurück? So stehen eure Chancen
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig (Amazon prüft noch Rechtsmittel), aber es ist ein riesiger Meilenstein. Sollte es Bestand haben, könnte das für Euch bedeuten:
Rückforderung der Zusatzgebühr: Habt Ihr die 2,99 Euro pro Monat gezahlt, um die Werbung loszuwerden? Das Geld könntet Ihr eventuell zurückverlangen.
Schadenersatz für Werbung: Selbst wenn Ihr die Zusatzgebühr nicht gezahlt habt, musstet Ihr Werbung ertragen, für die Ihr vertraglich eigentlich nicht unterschrieben habt. Auch hier prüfen Verbraucherschützer Ansprüche auf Erstattungen.
Tipp vom Profi: Behaltet Eure Rechnungen und die Bestätigungsmails der Zusatzoption im Auge. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat bereits eine Sammelklage (Abhilfeklage) gestartet. Wenn Ihr Euch dort eintragt, könnt Ihr ohne großes Kostenrisiko mitkämpfen.
Ein „Hallo-Wach-Effekt“ für Netflix, Disney+ und Co.
Dieses Urteil ist nicht nur für Amazon-Kunden wichtig. Es sendet ein Signal an die ganze Branche: Große Streaming-Riesen können nicht einfach nachträglich die Preise erhöhen oder die Leistung verschlechtern, ohne Euch zu fragen. Eure Zustimmung ist kein „nice-to-have“, sondern Pflicht. Im Moment heißt es: Dranbleiben! Ihr müsst Euer Abo nicht sofort kündigen, aber Ihr solltet die Augen offen halten, ob Amazon Euch demnächst zur aktiven Bestätigung der neuen Bedingungen auffordert.
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Amazon: Dieser Dienst ist bald nicht mehr verfügbar
Mit der neuen Version 5.4.0 erweitern die Entwickler von Darktable ihren virtuellen Leuchtkasten um zahlreiche neue Funktionen, die für eine verbesserte Qualität der Ergebnisse sorgen und das Arbeiten mit der Open-Source-Lösung erleichtern sollen. Auch die üblichen Fehlerkorrekturen dürfen nicht fehlen.
Kostenlose und freie Konkurrenz zu Adobe Lightroom
Bei Darktable handelt es sich um eine freie und für Windows, macOS sowie Linux verfügbare RAW-Bildbearbeitung für rund 50 unterstützte Kamera-Modelle. Die Entwicklung der Rohdaten erfolgt in der Anwendung über sogenannte Sidecar-Dateien, bei denen Fotos nicht-destruktiv bearbeitet werden. Die jeweiligen Originaldateien lassen sich zudem über eine Datenbank verwalten und mit Metadaten versehen.
Zahlreiche neue Funktionen hinzugefügt
Mit der neuen Version 5.4.0 wurde das Demosaic-Modul um den neuen Abschnitt „Capture Sharpening“ ergänzt. Damit können künftig durch Gaußsche Unschärfen in der Kamera verloren gegangene Details wiederhergestellt werden. Ursachen dafür können etwa Beugung, Anti-Aliasing-Filter oder andere Faktoren sein. Zudem wurde eine neue Tonwertzuordnung eingeführt, die auf Blenders AgX-Display-Transformation basiert und deren Farbwiedergabe der des Sigmoid-Moduls ähneln, aber umfangreichere Steuermöglichkeiten bieten soll. Dazu gehören explizite Einstellungen für Belichtungsweiß- und -schwarzpunkte, ähnlich wie bei Filmic RGB.
Verbesserungen nicht nur an der Oberfläche
Veränderungen wurden ebenso an der Benutzeroberfläche vorgenommen, die nun auch mehrere Arbeitsbereiche unterstützt. Dadurch soll es Anwendern ermöglicht werden, ihre Arbeitsumgebung an die eigenen individuellen Anforderungen und an die jeweilige Hardware – etwa große oder kleine Displays – anzupassen. Jeder Arbeitsbereich besitzt dabei eine eigene Datenbank sowie Konfigurationsdatei; auf Wunsch kann auch ein reiner Arbeitsspeicher-Arbeitsbereich genutzt werden, bei dem keine Datenbank, aber eine Konfigurationsdatei angelegt wird.
Dark Table 5.4.0 führt zahlreiche Neuerungen ein (Bild: Darktable)
Zudem zeigt Darktable in der neuen Ausgabe einen Beschäftigungscursor an, sobald die Ansicht gewechselt wird. Das soll für eine sofortige Rückmeldung sorgen, anstatt die Benutzeroberfläche wie bisher einfach einzufrieren, bis die Dunkelkammer vollständig geöffnet ist. Im Tonausgleichsmodul wurden zudem die Steuerelemente für Maskenbelichtung und Kontrastkompensation auf die Registerkarte „Erweitert“ verschoben. Außerdem wurden neue Standard-Tastenkombinationen hinzugefügt, die jedoch nur greifen, wenn die betreffenden Tasten noch keine benutzerdefinierten Zuweisungen besitzen.
Auch das Zoom-Dropdown-Menü in den Navigationsfenstern soll nun präziser arbeiten. In der Dunkelkammer wird nach einem freien Zoom mit dem Scrollrad über der Zoom-Stufenanzeige des Navigationsfensters der ausgewählte Zoom künftig den am besten passenden Wert darstellen. Dies stellt eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Verhalten dar, bei dem die Zoom-Stufe immer auf „klein“ gesetzt wurde. Bei Drehungen oder Spiegelungen wird die Transformation ab sofort auf den Bildausschnitt angewendet, der aktuell in der Mittelansicht angezeigt wird, während im Hintergrund auf die vollständige Neuberechnung gewartet wird.
Verbesserungen für viele Kameras
Darktable 5.4.0 bietet außerdem eine automatische Kompensation der versteckten Unterbelichtung der Kamera für den Canon-Lighting-Optimizer-Modus, den Nikon-Active-D-Lighting- und HLG-Tonwertmodi, den Gradation-Modus von Olympus, den Dynamic-Range-Expansion-Modus von Pentax sowie für die Fujifilm-DR200- und -DR400-Modi. Diese Funktion wirkt sich sowohl auf das Modul „Belichtung“ als auch auf „Rauschunterdrückung (profiliert)“ aus.
Verbesserte Unterstützung von Wayland
Für den Einsatz in verschiedenen Linux-Distributionen wurde die Wayland-Unterstützung weiter verbessert, da viele Distributionen X11 nicht mehr verwenden. Laut den Entwicklern sollte Darktable mit Version 5.4.0 nun genauso gut arbeiten wie unter X11, einschließlich der Anzeige von ICC-Profilen. Unter macOS wurde außerdem das Standardmenü „Fenster“ zur Anwendungsmenüleiste hinzugefügt.
Zahlreiche Bugs behoben
Neben den zahlreichen neuen Funktionen haben die Entwickler auch eine große Zahl an Fehlern behoben. So wurden Probleme mit der Verarbeitung hierarchischer Stile im Stil-Modul korrigiert. Ebenso wurde ein Fehler beseitigt, der beim Verschieben zusätzlicher Audio- oder Text-Sidecar-Dateien in Verbindung mit Bildern auftreten konnte. In früheren Versionen kam es zudem vor, dass der Leuchttisch nach dem Neustart leer blieb, wenn die Anwendung zuvor mit einer modulbasierten Sammlung beendet wurde – auch dieses Verhalten sollte nun nicht mehr auftreten. Gleiches gilt für die Bereiche „Format“ und „Speicherung“, die beim Zurücksetzen des Expertenmoduls bislang nicht berücksichtigt wurden. Außerdem wurde ein Fehler behoben, bei dem Änderungen der Bildskalierung im Exportmodul das Ergebnis eines laufenden Exportauftrags beeinflussen konnten.
Unter macOS wurde ein Problem behoben, das beim Ziehen und Ablegen von Bildern auf der Karte zu falschen Standortzuweisungen führen konnte. Auch ein Fehler beim Lesen von TIFF-Dateien, die Metadaten enthielten, wurde korrigiert, da es hier in manchen Fällen zu Problemen kommen konnte. Die Beschränkung der Dateinamenlänge im Wasserzeichenmodul wird nun ebenfalls weniger strikt gehandhabt.
Ein bislang nur zweimal gemeldeter Fehler betrifft das Drucken eines Bildes im Querformat, bei dem die Drehung des Bildes nicht korrekt an den Drucker übergeben wird, sodass nur ein Teil des Bildes ausgegeben wird. Dieses Problem ist noch nicht vollständig geklärt und scheint bisher nur unter macOS vorzukommen. Sollte es dennoch auftreten, können Anwender in der darktablerc-Datei durch den manuellen Eintrag plugins/print/cups/force_landscape=TRUE die Generierung der CUPS-Option für Querformat erzwingen.
Alle Neuerungen und Änderungen sind in den sehr ausführlichen Release Notes aufgeführt.
Ab sofort verfügbar
Darktable 5.4.0 ist ab sofort über die Website des Projekts oder via GitHub für Windows, macOS und Linux erhältlich.
Ab 2026: Dieses Bundesland verschärft Solarpflicht
Wer sein Dach saniert, kommt an Solarenergie bald nicht mehr vorbei. Ab 2026 gilt in einem Bundesland eine neue Regelung, die auch Bestandsgebäude betrifft. Für viele Eigentümer wird die Dachsanierung damit zur strategischen Entscheidung mit langfristigen Folgen.
Ein neues Dach war bisher vor allem eine Frage von Optik, Dämmung und Haltbarkeit. Doch diese Zeiten sind vorbei. Ab 2026 kommt in einem Bundesland ein weiterer Pflichtpunkt hinzu, der viele Sanierungspläne verändert. Denn wer die Dachhaut vollständig erneuert, muss künftig auch Strom oder Wärme vom eigenen Gebäude liefern. Was genau auf Euch zukommt und wie streng die Regeln tatsächlich sind, zeigt ein genauer Blick auf die neue Vorgabe.
Nordrhein-Westfalen führt Solarpflicht für Bestandsgebäude ein
Nordrhein-Westfalen geht einen entscheidenden Schritt weiter als viele andere Bundesländer. Ab dem 1. Januar 2026 gilt dort eine Solarpflicht nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandsgebäude, sobald Ihr eine vollständige Erneuerung der Dachhaut plant. Die Grundlage dafür bilden die Novellierung der Landesbauordnung NRW (§ 42a BauO NRW) sowie die Solaranlagen-Verordnung NRW (SAN-VO NRW).
Was zunächst nach einer reinen Formalie klingt, betrifft in der Praxis Millionen Gebäude. Denn Dachsanierungen gehören zu den häufigsten Modernisierungsmaßnahmen. Künftig reicht es dabei nicht mehr aus, alte Ziegel durch neue zu ersetzen. Parallel müsst Ihr eine Solaranlage einplanen – und zwar verbindlich.
Wie groß die Solaranlage mindestens sein muss
Die Anforderungen hängen vom Gebäudetyp ab. Grundsätzlich müssen Dächer zu mindestens 30 Prozent mit Solarmodulen belegt werden. Alternativ könnt Ihr eine festgelegte Mindestleistung installieren. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt diese bei mindestens 3 Kilowattpeak.
Bei größeren Wohngebäuden steigen die Vorgaben entsprechend. Häuser mit sechs bis zehn Wohneinheiten müssen mindestens 8 Kilowattpeak erreichen. Maßgeblich ist dabei stets die vollständige Dachfläche – unabhängig davon, ob sie optimal zur Sonne ausgerichtet ist. Ausgenommen von der Pflicht sind unter anderem fliegende Bauten wie Zelte, untergeordnete Gebäude wie Garagen oder Gartenhäuser sowie Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche.
Das gilt für die Solarpflicht in NRW für Bestandsgebäude Bildquelle: KI-generiert
Kaufen müsst Ihr nicht – Alternativen sind erlaubt
Die gute Nachricht: Ihr müsst die Solaranlage nicht zwingend kaufen. Auch gemietete oder gepachtete Anlagen erfüllen die Vorgaben. Zudem müssen die Module nicht ausschließlich auf dem Dach installiert werden. Fassaden oder andere Außenflächen zählen ebenfalls, solange die Mindestleistung erreicht wird.
Die Regelung ist zudem technologieoffen. Wer keinen Strom erzeugen möchte, kann alternativ auf Solarthermie setzen und Wärme für Heizung und Warmwasser gewinnen. Rein wirtschaftlich ist Photovoltaik für die meisten Haushalte jedoch attraktiver.
Diese Technologien stehen zur Erfüllung der Solarpflicht zur Verfügung Bildquelle: KI-generiert
Wer noch einen Schritt weitergehen möchte, kann beide Welten kombinieren. PVT-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Ein zusätzlicher Vorteil: Die Kühlung der Module steigert sogar die Stromausbeute. Damit wird die Pflicht für viele Eigentümer nicht nur zur Vorgabe, sondern zur echten Investition in die Zukunft.