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Streeck zu Mediensucht bei Jugendlichen: „Die Dosis macht das Gift“


Während in Dänemark ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren geplant wird und Australien einen ähnlichen Weg einschlug, wird auch in Deutschland die Debatte darum, wie und ob Kinder Medien und auch Social Media nutzen, immer lauter. Die Fronten sind dabei verhärtet: Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) fordert eine stärkere Regulierung durch Alterskontrollen, wie die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) sprechen sich hingegen gegen pauschale Verbote aus und pochen auf das Recht auf digitale Teilhabe.

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Foto von Prof. Hendrik Streeck

Foto von Prof. Hendrik Streeck

Prof. Hendrik Streeck ist Sucht- und Drogenbeauftragter der Bundesregierung.

(Bild: David Peters)

Um in dieser Debatte zu vermitteln, hat die Politik nun die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ins Leben gerufen. Sie soll Handlungsmöglichkeiten prüfen, „notwendige Schritte für einen effektiven Kinder- und Jugendmedienschutz“ erarbeiten und die gesundheitlichen Auswirkungen von übermäßigem Medienkonsum untersuchen. Über die Ziele der Kommission und warum pauschale Verbote nicht helfen, haben wir mit dem Drogen- und Suchtbeauftragten der Bundesregierung, Prof. Hendrik Streeck, gesprochen. Er wird die Arbeit der Kommission beobachten.

Wenn wir über exzessive Mediennutzung bei Jugendlichen sprechen – welche Folgen beobachten Sie derzeit? Und was hat sich im Vergleich zu vor 20 Jahren verändert?

Zunächst einmal: Digitale Medien sind nicht per se schlecht, im Gegenteil. Sie können sehr hilfreich sein und erleichtern uns in vielen Bereichen das Leben, das kann auch für Jugendliche gelten. Aber gerade seit der Corona-Pandemie sehen wir einen massiven Anstieg des Medienkonsums bei Kindern und Jugendlichen. Während des Lockdowns war es oft die einzige Möglichkeit, sozialen Kontakt zu halten. Doch das vielfach erhöhte Nutzungsniveau hat sich nach der Pandemie nicht wieder eingependelt. Heute gilt bereits jedes vierte Kind – also rund 1,3 Millionen Kinder in Deutschland – durch „riskante Mediennutzung“ als gefährdet.

Das bedeutet konkret: Viele verbringen täglich mehrere Stunden in sozialen Netzwerken, beim Gaming oder Streaming. Am Wochenende sind es schnell vier Stunden und mehr – ohne dass schulische oder familiäre Zeit, Sport oder kreative Hobbys dagegenhalten. Die Folgen sind vielfältig: Konzentrationsprobleme, Schlafstörungen, aber auch eine stärkere Anfälligkeit für depressive Symptome. Hinzu kommt der Einfluss der Inhalte: Jugendliche werden mit ungesunden Körperbildern, extremistischen Botschaften oder Gewaltverherrlichung konfrontiert. Parallel steigt das Risiko, weitere Süchte zu entwickeln – etwa Kaufsucht, Glücksspielsucht oder problematischer Pornokonsum. Sprechen Sie mal mit Eltern, wie stark die Geräte den Alltag und den Umgang damit in der Erziehung dominieren – da kann es uns nicht egal sein, was hier passiert.

Lässt sich das mit klassischen Abhängigkeiten vergleichen, etwa mit Alkohol- oder Nikotinsucht?

Es gibt Parallelen, aber auch Unterschiede. Bei Substanzsüchten wirkt eine Droge im Körper, die biologische Abhängigkeit erzeugt. Bei der Mediensucht handelt es sich um eine sogenannte Verhaltenssucht. Es ist also das Verhalten selbst – etwa das ständige Scrollen, Spielen oder „Daddeln“ –, das süchtig macht. Wir orientieren uns hier am Diagnoseschlüssel ICD-11. Typisch ist dabei, dass Betroffene andere Lebensbereiche zunehmend vernachlässigen: Hausaufgaben werden nicht mehr erledigt, Hobbys aufgegeben und Familienmahlzeiten ignoriert. Manche Kinder schauen selbst beim Abendessen kaum noch vom Handy auf, was auch als „Phubbing“ bezeichnet wird. Diese Muster können langfristig zu psychischen Erkrankungen führen. Dass die Technologien dieses Potenzial haben, können wir alle an uns selbst erkennen – für Kinder und Jugendliche gilt hier umso mehr Obacht.

Was kann man tun, um diese Entwicklung zu stoppen?

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Prävention ist der entscheidende Punkt. Wichtig ist: Die Dosis macht das Gift. Digitale Medien sind kein Teufelszeug, aber sie müssen in eine gesunde Lebensbalance eingebettet sein. Das heißt, Eltern sollten klare Regeln aufstellen, gemeinsam mit den Kindern Nutzungszeiten vereinbaren und diese auch durchhalten. Technische Lösungen – etwa Jugendschutzfilter oder Apps, die bestimmte Programme begrenzen – können hilfreich sein.

Allerdings sind Kinder technisch oft sehr findig und finden Schlupflöcher …

Das sind sie und das ist auch gut so, weil Kinder durch Neugier und Probieren die Welt entdecken und lernen. Umso wichtiger ist es, sie auch in der digitalen Welt von Schritt eins an zu schützen. Zumal sich die Technologien und ihre Wirkmacht einfach schneller entwickelt haben, als etwa Gesellschaft, Recht oder Pädagogik reagieren können. Daher geht es zuallererst um die Stärkung von Medienkompetenz und nachgelagert im letzten Schritt um Verbote. Kinder und Jugendliche sollen verstehen, wie digitale Welten funktionieren, welche Risiken bestehen und wie Algorithmen sie bewusst länger fesseln wollen. Eltern, Lehrer und Medienpädagogen müssen hier Hand in Hand arbeiten. In meinen Augen haben Eltern außerdem die Fürsorgepflicht, ihre Kinder vor Inhalten zu schützen, die für ihr Alter schlicht nicht geeignet sind.

Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Medienpädagogik in Schulen muss gestärkt werden. Und die Politik ist gefordert, indem sie Jugendschutz konsequent ins Netz überträgt. Wir müssen klären, welche Verantwortlichkeiten bei der Politik liegen – auch auf europäischer Ebene. Bislang gibt es klare Altersbeschränkungen im Kino oder bei der Werbung – online gelten diese Regeln nicht konsequent. Kinder wissen oft genau, wie sie Einschränkungen umgehen können, und stoßen so auf Inhalte, die sie massiv überfordern können.

Welche Rolle spielen Anbieter und Plattformen selbst?

Die kurze Antwort lautet: Beide tragen Verantwortung. Es ist eine der zentralen Fragen, mit denen wir uns beschäftigen.

In der Regel maximieren Plattformen Verweildauer und Aufmerksamkeit – denn das steigert ihren Umsatz. Sie nutzen „Dark Patterns“ – also manipulative Designs, die ständig neue Reize liefern, individuell zugeschnitten durch künstliche Intelligenz. Das kann spielerisch wirken, hat aber teils Sucht fördernden Charakter. Viele Apps kombinieren Mechanismen aus Glücksspiel und Belohnungssystemen – das macht es so schwer, sie loszulassen. Deshalb halte ich es für wichtig, dass auch Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden. Idealerweise nicht nur durch freiwillige Selbstkontrolle, sondern durch klare europäische Standards.

Also sind Sie nicht für ein „Social-Media-Verbot“?

Wer ein pauschales Verbot fordert, macht es sich zu einfach. Meine Position ist differenzierter. Es geht nicht darum, Social Media zu verbieten, sondern einen verantwortungsvollen Rahmen zu schaffen. Wir müssen die Risiken ernst nehmen und gleichzeitig ein gesundes Maß an digitaler Teilhabe ermöglichen. Verbote sind für mich, wenn es um die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen geht, immer nur die letzten aller Möglichkeiten.

Gibt es Länder, die bereits Vorbilder in der Regulierung sind?

Das Thema brennt den Menschen in vielen Ländern unter den Nägeln, und das finde ich richtig. Einen goldenen Weg, der wissenschaftlich evidenzbasiert ist, gibt es bisher nicht. Auch Australien und andere Staaten, in denen etwa ein TikTok-Verbot diskutiert wurde, sind wieder zurückgerudert. Solche pauschalen Lösungen greifen zu kurz. Schon die Definition, was „Social Media“ ist, ist kompliziert – zählt etwa eine Kommentarspalte unter einem Online-Artikel bereits dazu? Wir müssen tragfähige und praktikable europäische Lösungen entwickeln. Eine wichtige Grundlage dafür ist der Digital Services Act (DSA), der klare Pflichten für Plattformen und den Schutz der Nutzer vorsieht. Ergänzend sorgt der Data Act für bessere Transparenz und Kontrolle über die Datennutzung, was dazu beitragen kann, Algorithmen nachvollziehbar und überprüfbar zu machen.

Was erhoffen Sie sich letztlich von der neuen Expertenkommission?

Ich hoffe, dass wir am Ende ein System haben werden, das auf zwei Säulen basiert. Auf der einen Seite brauchen wir einen Schutz von Kindern und Jugendlichen – ein Schutz vor Sucht fördernder künstlicher Intelligenz, die gezielt in eine Abhängigkeit hineintreiben, ebenso wie vor problematischen Inhalten. Auf der anderen Seite dürfen digitale Teilhabe und informationelle Selbstbestimmung nicht beschnitten werden. Kinder und Jugendliche sollen ja lernen, wie das funktioniert, und einen gesunden Umgang entwickeln.

Glauben Sie, dass es gelingen kann, einen gesunden Ausgleich zu schaffen?

Ja, das glaube ich. Aber nur, wenn wir das nicht länger laufen lassen. Wir müssen hinschauen, wo Gefahren lauern, und Eltern, wie sie Kinder befähigen, um kritisch mit Medien umzugehen. Es ist nicht leicht, weil digitale Angebote immer dominanter werden. Aber wenn wir jetzt klare Regeln, pädagogische Begleitung und verbindliche Standards schaffen, können wir Jugendlichen helfen, Medien sinnvoll zu nutzen – ohne in eine Abhängigkeit hineinzurutschen.

Kinder haben gemäß Artikel 17 der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Teilhabe an Medien – diese sind nun mal digital. Und diese Teilhabe muss auch in der Debatte gelten. Wir müssen die jungen Menschen in die politische Konsultation einbinden und voneinander lernen. Ich habe ansonsten Bedenken, dass Boomer der Gen Alpha Aspekte des Internets erklären, mit denen Sie selbst nicht viel zu tun haben.


(mack)



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Pat Gelsinger will mit neuen Lasern Moore’s Law retten


Seit Pat Gelsinger vor einem Jahr bei Intel unfreiwillig in den Ruhestand geschickt wurde, arbeitet er bei dem Investmentunternehmen Playground Global. Eines der Anlageobjekte: Das US-Startup xLight. Der Name deutet schon an, worum es dabei geht: Externes Licht für Chipfabriken. Die grundlegende Idee ist, die Lichtquelle für Belichtungsmaschinen in der Halbleiterherstellung nicht mehr in jedes der Geräte einzubauen, wie das der Lithografie-Marktführer ASML macht.

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Wie Gelsinger jetzt auf einer Veranstaltung von TechCrunch sagte, sollen die riesigen xLight-Maschinen außerhalb der Reinraum-Gebäude von üblichen Chipfabriken stehen. Die Lichtquellen sollen rund 100 mal 50 Meter groß sein, in etwa so viel wie ein kleineres Fußballfeld. Wie bereits berichtet, sollen Freie-Elektronen-Laser (FEL) Licht mit extrem kurzen Wellenlängen erzeugen. Deren Strahlen sind stärker gebündelt und streuen weniger – das könnte wohl für eine Übertragung über größere Strecken taugen. Um Wellenlängen im heute schon gebräuchlichen EUV-Spektrum (extreme ultra violet) handelt es sich immer noch.

Nur um viel kleinere als bei bisherigen EUV-Quellen: ASML kommt laut dem Bericht auf 13,5 Nanometer, xLight will 2 Nanometer erreichen. Die vor allem marketinggetriebenen Nanometer-Angaben zu den Strukturbreiten der modernsten Chiphersteller wie TSMC liegen deutlich unter den Wellenlängen der Belichtungsmaschinen, weil unter anderem Brechung und Maskenstruktur dabei eine Rolle spielen.

„Wir glauben, dass diese Technologie Mooreֹ’s Law wieder aufwecken wird“, sagte Pat Gelsinger laut TechCrunch. Die in der Chipbranche jahrzehntelang gültige, eigentlich rein statistische, Beobachtung des Intel-Mitbegründers Gordon Moore besagt, dass sich rund alle zwei Jahre die Zahl der integrierten Elemente auf einem Halbleiter verdoppeln lässt. In den letzten zehn Jahren kam das Moore’sche Gesetz aber immer mehr ins Stocken, unter anderem, weil Basistechnologien wie EUV-Belichtung sich nur langsam etablierten.

Denn die Idee von FEL-Lichtquellen für Lithografie ist nicht ganz neu, nun hält sie xLight-Chef Nicholas Kelez dem Bericht nach aber für reif für die Serienproduktion. Die Branche hat sich ihm zufolge auf EUV-Quellen in den Belichtern geeinigt, weil bis zur Einführung der Technik bereits Dutzende Milliarden in die Entwicklung geflossen seien. „Wir behandeln Licht genauso wie Strom oder Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen. Wir produzieren (Licht) außerhalb der Fabrik im Maßstab eines Kraftwerks und verteilen es dann zu den Anlagen innerhalb des Werks“ sagte Kelez.

Der Zeitplan dafür ist ambitioniert. Die ersten mit xLight belichteten Wafer sollen bereits 2028 hergestellt werden, fit für die Serienfertigung soll das System 2029 sein. Für die Entwicklung bis zur Marktreife hat xLight in der vergangenen Woche eine Zusage des US-Handelsministeriums über Förderung in Höhe von 150 Millionen US-Dollar im Rahmen des „Chips and Science Act“ erhalten.

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(nie)



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Meta Quest 4: Internes Memo verspricht „großes Upgrade“


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This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Am Wochenende gelangten zwei interne Memos an die Öffentlichkeit, die Metas Hardware-Fahrplan betreffen. Seit letztem Jahr kursieren Gerüchte, dass Meta an einer neuen Art von Mixed-Reality-Brille arbeitet, die Prozessor und Batterie in einen kabelgebundenen Taschencomputer auslagert und so einen besonders kompakten und leichten Formfaktor ermöglicht. Das Techmagazin The Information berichtete 2024 über einen Prototyp, der etwa 100 Gramm wiegen soll. Laut einem Bericht des Wall Street Journal vom vergangenen Sommer war ein entsprechendes Produkt für 2026 geplant, mit einem Zielpreis von unter 1000 US-Dollar.

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Dieser Zeitplan hat sich inzwischen geändert: Laut einem internen Memo, das Business Insider vorliegt, wurde das Gerät auf die erste Hälfte des Jahres 2027 verschoben. In einem zweiten Memo wird auch der Grund genannt: Die zusätzliche Zeit soll dem Team mehr Luft verschaffen, um Details auszuarbeiten.

„Wir stehen vor einem straffen Zeitplan und weitreichenden Änderungen an der Nutzererfahrung, und wir werden keine Kompromisse eingehen, wenn es darum geht, ein geschliffenes und zuverlässiges Benutzererlebnis abzuliefern“, schreiben die Metaverse-Führungskräfte Gabriel Aul and Ryan Cairns in dem zweiten Memo. Die Nutzeroberfläche gilt als eine der größten Schwächen des VR-Betriebssystems Horizon OS und könnte mit ein Grund sein, warum Meta Apples Interface-Design-Chef abgeworben hat.

In dem Bericht beruft sich Business Insider auf zwei Meta-Angestellte, die den aktuellen Prototyp mit Codenamen „Phoenix“ gesehen haben und bestätigen, dass das Gerät einen brillenähnlichen Formfaktor hat und über einen Taschencomputer betrieben wird. Laut früheren Berichten legt Meta den Schwerpunkt auf Medienkonsum und andere Nutzungsszenarien, die auf sitzende Verwendung ausgelegt sind.

Auch in Bezug auf eine potenzielle Quest 4 gibt es Neuigkeiten. Nachdem Meta die Entwicklung im Sommer auf Eis gelegt und zwei Quest-4-Prototypen gestrichen hatte, um sich auf die neue, ultraleichte MR-Brille zu konzentrieren, wurde die Arbeit an einem Nachfolger der Quest 3 wiederaufgenommen.

Die Meta-Führungskräfte schreiben in ihrem Memo, dass Meta mit der Entwicklung eines Quest-Geräts der nächsten Generation begonnen habe, das sich auf Gaming konzentrieren und gegenüber den aktuellen Produkten ein „großes Upgrade“ darstellen werde. Aus dem Memo geht nicht hervor, für welches Jahr das Gerät geplant ist. Nach allem, was bisher bekannt ist, dürfte Quest 4 erst nach der ultraleichten MR-Brille auf den Markt kommen, nach aktuellen Plänen also frühestens 2027.

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Die Entwicklung der beiden neuen Geräte fällt in eine Phase, in der Metas VR-Abteilung zu einschneidenden Kostensenkungen angehalten ist. In einem der beiden Memo heißt es, dass die Führungskräfte der Reality Labs, Metas Sparte für VR- und AR-Produkte, von Mark Zuckerberg aufgefordert wurden, „das Geschäft nachhaltig aufzustellen“. In die Reality Labs flossen Schätzungen zufolge mehr als 100 Milliarden US-Dollar, ohne dass sich diese Investition bislang für Meta ausgezahlt hätte.

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Eines der Ziele, die Meta laut Memo mit der Quest 4 verfolgt, ist, die „Wirtschaftlichkeit pro Gerät deutlich zu verbessern“. Eine mögliche Maßnahme dafür wäre, die Margen zu erhöhen und die Hardware weniger aggressiv zu subventionieren als bisher. Für Konsumenten könnte das bedeuten, dass die nächste Quest-Generation spürbar teurer ausfällt.

Auch wenn nächstes Jahr wohl wieder keine neue VR-Brille von Meta erscheinen wird, ist laut einem der Memos ein neues Wearable in limitierter Auflage geplant, das auf den Codenamen „Malibu 2“ hört. Höchstwahrscheinlich handelt es sich dabei um ein weiteres Produkt aus Metas stetig wachsendem KI-Brillen-Portfolio.


(tobe)



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Laser-Graviermaschine Xtool F2 im Test: Edelstahl farbig gravieren


Der Xtool F2 wirkt wie der Bambu-Lab-Drucker unter den Laser Engravern: Das Gerät punktet mit einfacher Bedienung, Top-Software und vielen Möglichkeiten. Aber er ist Laser-Klasse 4.

Der Bambu-Lab-Drucker unter den Laser Engravern: Der Xtool F2 bietet einfache Bedienung, Top-Software und viele Möglichkeiten.

Holz gravieren und schneiden? Fast schon ein alter Hut. Chinesische Online-Shops verkaufen seit Jahren billige Laser-Gravierer mit kruder Bedienung und selbstmörderischem Aufbau, bei dem sich die eigenen Kabel bei der Bewegung der Achsen verheddern. Wer nicht permanent daneben steht, lasert sich in den Schreibtisch – oder deutlich schlimmeres. Der Xtool F2 wirkt dagegen wie ein 3D-Drucker von Bambu Lab in der Welt der Bastelkisten: Alles ist durchdacht, die Software ist hervorragend, die Dokumentation vorbildlich. Dennoch muss man sich in die Materie einarbeiten. Und nicht nur das.

Vorsicht: Laser-Klasse 4

Der Xtool F2 ist offiziell ein Gerät der Laser-Klasse 4. Das bedeutet, dass gefährliche Laserstrahlung austreten kann, die Haut verbrennen und Augenlicht zerstören kann. Damit ist das kein Laser für den Bastelkeller und er ist nicht für den Verkauf an Privatpersonen, sondern für Unternehmen gedacht – die dafür wiederum einen Laser-Beauftragten mit entsprechendem Kenntnisnachweis für die Laser-Klasse 4 benötigen.

Wenn das Schutzgehäuse jedoch vollständig mit dem im Arbeitsbereich platzierten Material geschlossen werden kann, bleibt das Abgasrohr stabil und unentnahmsfähig, und die Funktion „Stoppt beim Öffnen des Gehäuses“ ist aktiviert xTool-Software , „Klasse-1-Bedingungen“ werden für Ihr F2 erstellt, was bedeutet, dass die Klasse-4-Laser während des normalen Betriebs vollständig eingeschlossen sind, um den menschlichen Zugang über Klasse-1-Laserstrahlung hinaus zu verhindern. Unter Klasse-1-Bedingungen sind keine weiteren Laser-Sicherheitsvorkehrungen wie Schutzbrillen und Schilder erforderlich, außer der Einhaltung des Benutzerhandbuchs und der xTool-Software.

Es gibt aber die Option in der Software, den Xtool F2 auch mit offenem Gehäuse zu betreiben – etwa um auch größere Werkstücke bearbeiten zu können, die nicht auf der Arbeitsfläche innerhalb des orangen Schutzglases Platz finden. Auf dem Gerät steht, dass das Gerät beim Betrieb mit deaktivierten Sicherheitsmechanismen und offenem Gehäuse der Klasse 4 entspricht – und weil das geht, entspricht das gesamte Graviergerät eben der Klasse 4.

Unabhängig davon sollte man nicht ohne Vorwissen mit so einem Laser hantieren. Es geht nicht nur um den Schutz der Augen, sondern beispielsweise auch um das Verhüten von Bränden und um giftige Gase, die beispielsweise beim Bearbeiten von bestimmten Kunstleder-Sorten entstehen. Kurz und knapp: Ein Laser der Klasse 4 ist kein Spielzeug für den Bastelkeller, sondern gehört in geschulte Hände.

Design & Aufbau

Der F2 wird in einem kompakten Karton geliefert und ist vollständig montiert. Zur Inbetriebnahme muss man letztlich nur die Transportsicherungen entfernen, die Sicherheitshinweise akzeptieren und die Software installieren und einrichten. Optional bietet der Hersteller einen Luftfilter an, den man mit einem Schlauch – für die Abluft – und einem USB-Kabel mit dem Graviergerät verbindet sowie am Strom anschließt. Auch mit Luftfilter sollte man den F2 nur in gut belüfteten Räumen und mit Abluftschlauch aus dem Fenster betreiben.

Der Xtool F2 ist kompakt und hochwertig verarbeitet. Das Gehäuse besteht aus rose-goldenem Aluminium. Die Rückseite und der Fuß bilden eine Einheit, das Oberteil mit Tragegriff und der Laser-Technik eine weitere. Das Ganze wird umschlossen von einem Gehäuse aus orangefarbenem Plexiglas, das die Laserstrahlung abblockt.

Die obere Hälfte des F2 ist beweglich gelagert und kann sich an der Z-Achse hoch und runter bewegen. Auf diese Weise wird der Fokus des Lasers zum Werkstück geregelt. Die Bewegung erfolgt per Elektromotor – entweder manuell über einen Dreh-Drück-Regler oben rechts am Gehäuse oder automatisch über die Autofokus-Funktion der Software. Auf Anhieb wirkt es etwas merkwürdig, dass der Tragegriff am beweglichen Teil des Gerätes angebracht ist. Beim ersten Transport haben wir uns nicht getraut, den Laser am Griff zu heben und ihn von unten mit der zweiten Hand gestützt – das ist in der Praxis aber nicht nötig, der Aufbau ist stabil und der Griff tatsächlich zum Tragen gedacht.

Zur Aufnahme der Werkstücke gibt es unten eine herausnehmbare Platte mit Gewindelöchern. Im Lieferumfang befindet sich ein L-förmiger Halter mit zwei Schrauben. Damit kann man arbeiten, wir haben aber mit einem 3D-Drucker verschiedene Werkstück-Aufnahmen gedruckt – für Hundemarken, Visitenkarten, Münzen, Stifte und mehrere Universalaufnahmen. Entsprechende Vorlagen finden sich unter dem Suchbegriff Xtool Jig gratis im Netz; wer einen 3D-Drucker zur Verfügung hat, kann sich das Laser-Leben damit einfacher machen.

Viele Bedienelemente gibt es nicht. Das Gerät hat einen mechanischen Ausschalter auf der Rückseite, den erwähnten Dreh-Drück-Steller auf der rechten und einen Not-Aus-Knopf auf der linken Seite. Es gibt kein Display und keine Prozent-Anzeige, den Stand der Dinge kann man sich über die Software ansehen.

Der F2 hat zwei Laser-Dioden, eine mit 15 Watt und eine IR-Diode mit 5 Watt. Das Licht wird über ein Galvanometer-System über Spiegel aus einer zentralen Linse umgeleitet; der F2 hat also keinen Kopf, der an einer X- und Y-Achse hin- und herfährt. Der große Vorteil ist die hohe Geschwindigkeit, die das System erreicht: Mit bis zu 6000 mm/s folgt der Laserpunkt seinem Pfad. Der Nachteil: Je weiter sich das Werkstück vom Zentrum der Laser-Optik entfernt, um so flacher wird der Winkel. In den meisten Fällen spielt das keine große Rolle, aber man sollte es wissen.

Inbetriebnahme & erste Schritte

Die nötige Software nennt sich Xtool Studio. Sie lässt sich kostenlos beim Hersteller herunterladen und läuft unter MacOS und Windows. Beim Start führt ein vorbildlicher Assistent durch das Programm, es gibt Sicherheitshinweise und Schulungsvideos. Man benötigt einen Benutzeraccount, den man ebenfalls kostenlos anlegen kann, aber ohne Registrierung geht es nicht.

Zunächst verbindet man den Gravierer per USB-Kabel mit dem Computer. Nach der Ersteinrichtung kann man ihn auch mit einem WLAN verbinden und danach kabellos auf das Gerät zugreifen. Ein Assistent gibt grundlegende Sicherheitshinweise und führt den Nutzer durch die ersten Schritte der Software. Dieser Assistent sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein Laser der Klasse 4 gefährlich ist – man muss sich unbedingt auch über die integrierten Schulungsvideos hinaus mit dem Thema beschäftigen. Trotzdem sind die Videos hilfreich, auch weil sie zeigen, wie schnell bei falscher Bedienung ein Brand ausbrechen kann oder dass sich bei spiegelnden Werkstücken und geöffnetem Gehäuse kaum vorhersehen lässt, wo die Laserstrahlen hinkommen.

Genial: Die im Laser-Gravierer integrierte 50-Megapixel-Kamera samt Beleuchtung schießt ein hochauflösendes Bild vom Inneren der Maschine. Man sieht genau, wo das Werkstück liegt und kann seine Gravuren auf den zehntel Millimeter genau per Drag & Drop auf Holz, Leder, Anhänger oder Schmuck platzieren.

Software

Xtool Studio ist eine vorbildliche Gravier-Software, an der man merkt, dass der Hersteller weiß, was er tut. Die Live-Ansicht holt ein hochauflösendes Foto des zu gravierenden Objekts im Inneren des F2 auf den Bildschirm und macht das Leben einfacher. Integriert sind diverse Rahmen und Formen sowie eine Online-Datenbank mit allen möglichen Vorlagen, von Piratenmünzen über Tassenuntersetzer im Bienen-Design, Geburtstagskarten, Torten-Schildern, Visitenkarten und so weiter. Die meisten der Designs sind gratis, eine wenige aus der Community kosten Geld. Man kann aber auch eigene Grafiken, etwa Bilder im JPG- oder PNG-Format oder Vektorgrafiken als SVG-Datei zum Schneiden oder Gravieren in die Software ziehen. Es gibt rudimentäre Bearbeitungsfunktionen, mit denen man Vektorgrafiken glätten, Farben und Lichter invertieren oder Masken setzen. Als geniales Helferlein hat sich der KI-Assistent entpuppt, der zwar bei jeder Nutzung ein paar Cent kostet, aber mit einfachen Prompts aus Fotos den Hintergrund entfernt, Bilder erweitert oder ganze Grafiken entwirft.

Es gibt diverse Vorlagen für unterschiedliche Materialien. Wer nicht gleich farbig in Edelstahl gravieren will – dazu später mehr – kommt mit den Voreinstellungen schon ganz schön weit. Der Fairness halber sagen wir aber dazu: Es gibt eine steile Lernkurve. Wer mehr machen möchte als ein paar Buchstaben in Holz zu hinterlassen, muss sich ins Thema einarbeiten. Welches Holz wird beim Gravieren dunkel, welches bleibt hell – und warum? Ist es besser, wenn man Holz mit einem stärkeren Laserstrahl in einem Durchgang schneidet oder wird das Ergebnis besser, wenn man mit einer schwächeren Einstellung mehrmals drübergeht? Sollte man Metall mit dem blauen Laser oder mit dem Infrarot-Laser bearbeiten? Der Hersteller pflegt eine sehr umfangreiche Dokumentation samt Übersicht über die richtigen Einstellungen für verschiedene Materialien, die in vielen Fällen weiterhilft – und bietet im Rahmen der Xtool-Studio-Software auch viele Möglichkeiten, die richtigen Einstellungen in konkreten Praxistests zu ermitteln. Für wirklich gute Ergebnisse muss man aber eben auch genau das tun, und das kostet Zeit und Geld in Form von Material.

Materialien: Holz, Leder, Metall & mehr

Letztlich definieren die Laser-Quellen im F2, wofür er gut geeignet ist und wofür nicht. Mit den zwei Dioden kommt man schon ganz schön weit. Holz lässt sich perfekt gravieren, dünnes Holz auch schneiden. Der Infrarotlaser ist perfekt, um Metall zu gravieren – was sogar farbig möglich ist. Leder, Kunstleder, Schiefer und so weiter, alles kein Problem. Beachten sollte man hier die verschiedenen Eigenschaften der Materialien: Manche produzieren giftige Dämpfe, andere reflektieren stark, wiederum andere können schnell anfangen zu brennen. In den meisten Fällen gibt die Xtool-software entsprechende Sicherheitshinweise – man muss aber das richtige Material auswählen.

An seine Grenzen kommt der F2 bei Glas (geht nicht) und Plexiglas (geht nur, wenn es nicht durchsichtig, sondern eingefärbt ist). Wer schneiden will, fährt mit einem anderen Modell ohnehin besser; dafür bieten sich CO2-Laser an – und Galvanometer-Spiegelsysteme eben nicht, damit die Schnittkanten unabhängig von der Lage des Werkstücks im Arbeitsraum immer gerade werden. Theoretisch kann man mit dem F2 auch Münzen tief gravieren; in der Software nennt sich das „emboss“. In der Praxis kommt man hier dann aber an die Leistungsgrenzen des Infrarot-Lasers. Ja, es geht, aber es dauert extrem lang und das Ergebnis ist nicht so tief wie erhofft. Wer Metall wirklich abtragen möchte, muss in den größeren Bruder aus der Ultra-Serie investieren, der einen Faser-Laser statt des IR-Diodenlasers mitbringt.

Letztlich muss man sich in jedes Material, das man bearbeiten möchte, einarbeiten. Über die Software kann man Test-Muster generieren, die das Material mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten und mit unterschiedlicher Laser-Stärke gravieren oder schneiden, und aus diesen Mustern dann die optimalen Einstellungen für den jeweiligen Laser-Gravierer und das konkrete Material heraussuchen.

Farbig lasern in Edelstahl

Beim Edelstahl haben wir das bis zum Äußersten getrieben. Farbig in Metall lasern – und bunte Ergebnisse erzielen? „Welche schwarze Magie ist das denn?“, hören wir, oder „da muss man aber schon Farbpartikel auftragen, oder?“

Nein, muss man nicht. Die richtige Kombination aus Laser-Stärke und -Geschwindigkeit lässt die Oberfläche des Materials auf eine Art oxidieren, dass verschiedene Farben erscheinen. Welche Farben das sind, muss man tatsächlich ausprobieren. Wir haben dutzende Test-Muster auf Flaschenöffner, Münzen und Klingelschilder graviert, bis wir schöne und reproduzierbare Ergebnisse erzielen konnten.

Preis & Zubehör

Xtool bietet passende Zusatzprodukte an, die das Einsatzfeld des F2 noch vergrößern. Der Luftfilter für etwa 400 Euro ist eine sinnvolle Investition. Er wird mit einem Schlauch mit dem F2 verbunden und hat zusätzlich ein USB-Kabel zur Steuerung: Der Luftfilter schaltet sich ein, sobald der Laser des F2 aktiviert wird und läuft noch eine einstellbare Zeit nach, um möglichst viel Rauch und Feinstaub einzufangen.

Für manche Nutzer dürfte der Dreh-Einsatz für runde Gegenstände eine praktische Ergänzung sein – so kann man Christbaumkugeln, Thermoskannen, Stifte oder Rundhölzer perfekt gravieren. Ebenso gibt es auch ein kleines Fließband, das die Arbeitsfläche des Xtool F2 um Faktor 4 vergrößert. Die beiden letztgenannten Erweiterungen passen allerdings nicht unter das orange Schutzglas des Graviergeräts. Um sie nutzen zu können, muss man die Sicherheitsmechanismen des F2 deaktivieren, womit Laserstrahlen aus dem Gerät austreten können und Reflektionen ihren Weg durch den ganzen Raum finden können. Das ist Profi-Zubehör für Menschen, die wissen, was sie tun – und das auch nachweisen können.

Fazit

Der Xtool F2 ist ein erstklassiger Lasergravierer für den professionellen Einsatz. Die Software ist vorbildlich, die Möglichkeiten sind vielseitig. Er graviert präzise und schnell, mit seinen zwei Laserdioden bearbeitet er eine große Materialvielfalt. Man muss sich in das Thema einarbeiten, um gute Ergebnisse zu erzielen – aber dann sind die Möglichkeiten fast unbegrenzt.

Eigentlich schade, dass der Xtool F2 ein Klasse-4-Laser ist: So viele seiner Funktionen sind durchdacht und einfach zu bedienen. Doch eine uneingeschränkte Empfehlung können wir nicht geben, da der Kreis der Benutzer beschränkt ist. Der F2 gehört in geschulte Hände, die damit hervorragende Produkte herstellen können.



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