Künstliche Intelligenz
„Bitcoin Jesus“ einigt sich mit der US-Regierung
Einer der meist bedachtesten Rechtsstreite der Kryptowelt endet mit einer Geldstrafe. Der als „Bitcoin Jesus“ bekannte frühe Investor in Kryptowährungen, Roger Keith Ver, hat sich bereit erklärt, bis zu 49,9 Millionen US-Dollar zu zahlen, um Vorwürfe in den Vereinigten Staaten beizulegen, er habe Steuern in Millionenhöhe hinterzogen. Das teilte das US-Justizministerium am Dienstag mit. Der 46-jährige Unternehmer Ver schloss mit den US-amerikanischen Justizbehörden eine Vereinbarung über den Aufschub der Strafverfolgung. Die Anklage gegen ihn wegen Postbetrugs und Steuerhinterziehung vor einem Bundesgericht in Los Angeles (AZ. 2:24-CR-00103-MWF) wird beigelegt. Damit wird der fast zehn Jahre andauernde Steuerbetrugsfall abgeschlossen.
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Ver, ein früher Förderer von Bitcoin, der aufgrund seiner missionarischen Begeisterung für Kryptowährungen auch „Bitcoin Jesus“ genannt wird, baute sich mit Bitcoin ein Vermögen auf, bevor er mit den Strafverfolgungsbehörden in Konflikt geriet. Das US-Justizministerium warf ihm vor, den wahren Wert seiner Krypto-Bestände verschleiert zu haben. Anfang des Jahres forderte Ver den damals neugewählten US-Präsidenten Donald Trump öffentlich auf, „dazu beizutragen, diesen Rechtsstreit zu beenden“.
Trump hat ihn zwar nicht begnadigt, aber unter der Regierung Trump hat sich der Ton gegenüber Kryptowährungen und -investoren gewandelt. Der Deal zwischen US-Justiz und Ver ist als Vereinbarung über den Aufschub der Strafverfolgung strukturiert. Die Übereinkunft sieht vor, dass die US-Steuerbehörde bis zu 49,9 Millionen US-Dollar einziehen kann, um Vers Steuerschuld und Zinsen zu decken. Danach wird die Anklage gegen ihn fallen gelassen. Ver zeigte sich in einer Erklärung froh, dass der Fall beigelegt wurde, und dankte der „Führungsstärke und Professionalität der Trump-Regierung bei der Erarbeitung dieser endgültigen Lösung“.
Veränderte Haltung der US-Regierung
Der Krypto-Investor, der im Jahr 2014 seine US-Staatsbürgerschaft aufgab, nachdem er die Staatsbürgerschaft des Karibikstaats St. Kitts und Nevis erhalten hatte und außerdem 2020 die Staatsbürgerschaft von Antigua und Barbuda erwarb, ist im April vergangenen Jahres in Spanien verhaftet worden. Wegen Steuerdelikten drohte ihm eine langjährige Haftstrafe. In der Anklage wurde Ver Steuerhinterziehung in Höhe von mindestens 48 Millionen US-Dollar vorgeworfen.
Vers Fall steht symptomatisch für das politische Tauziehen um die Regulierung von Kryptowährungen und die veränderte Haltung der US-Regierung unter Präsident Donald Trump in dieser Frage. Anfang März stellte die US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) bereits ein 2023 eröffnetes Untersuchungsverfahren gegen die Kryptobörse Coinbase ein; Ende Mail erklärte die SEC ein Verfahren gegen die Kryptobörse Binance für beendet.
Beide Anbieter profitieren von der neuerdings kryptofreundlichen Haltung der Trump-Administration. Die Kryptowährungsbranche muss keine Strafverfolgung der US-Bundesjustiz mehr fürchten. Auf Wunsch Trumps stoppte das US-Justizministerium sämtliche Untersuchungen und Anklagen gegen Dienstleister im Bereich Kryptowährungen, Blockchains und NFT (Non-Fungible Tokens). Das gilt auch für Geldwäsche und andere Krypto-Dienstleistungen für Terroristen, organisierte Verbrecher und Personen auf Sanktionslisten.
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Trump selbst bezeichnet sich auch schon mal als „Krypto-Präsident“, nachdem er in seiner ersten Amtszeit Kryptowährungen noch als „Betrug“ bezeichnet hatte. Im Wahlkampf vor seiner zweiten Amtszeit gab er sich dann aufgeschlossen gegenüber Digitalwährungen – und erhielt beträchtliche Unterstützung aus der Krypto-Branche. Kurz vor seinem Amtsantritt ließ er die nach ihm benannte Kryptowährung „$TRUMP“ auflegen. Im Mai sorgte ein exklusives Dinner rund um ein Krypto-Projekt für Aufsehen und Kritik.
(akn)
Künstliche Intelligenz
Kurztests: SSD-Gehäuse, SSD-Klonstation und Gaming-Tastatur mit Display
Schnellen Speicherplatz kann man nie genug haben. In das Orico-Gehäuse MixData Vault 4Big passen vier M.2-SSDs, mithin bis zu 32 TByte Speicher. Das Gehäuse verfügt über einen Lüfter zur Kühlung, hat aber auch eine erhöhte Leerlaufleistungsaufnahme.
Wer viele Rechner installieren muss, nutzt dafür gerne eine Klonstation. Die Icy Box 1:3 M.2 NVMe Clone beschreibt drei SSDs gleichzeitig, ist dabei aber nicht ganz leise.
Schwer, edel und teuer: Die Cherry XTRFY MX 8.3 TKL hat ein Metallgehäuse mit Isolatoren, wechselbare Taster, Funk mit schnellem Polling und ein Display.
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Souveräne Verwaltung: Preisverleihung für offene Behördensoftware
Der Open-Source-Wettbewerb für Behörden und öffentliche Institutionen ist entschieden. Im März 2025 hatte die Open Source Business Alliance – Bundesverband für digitale Souveränität e. V. (OSBA) zu dem Wettbewerb unter dem Motto „Moderne Verwaltung. Innovation. Digitale Souveränität“ aufgerufen. Unter der Schirmherrschaft von Digitalminister Dr. Karsten Wildberger wurden quelloffene Projekte aus Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen gesucht.
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Die letzte Entscheidungsrunde und die Preisverleihung fanden am 2. Oktober im Rahmen der Smart Country Convention (SCCON) in Berlin statt. Gewinner gab es in den Kategorien „Fachverfahren“, „Interne Verwaltungsanwendungen“ und „Transformation“, außerdem verlieh die OSBA Sonderpreise für den Bereich „Strategie und Leadership“ sowie für das Ergebnis eines Community-Votings. Insgesamt beteiligten sich 42 Projekte an dem Wettbewerb, von kommunalen IT-Systemen bis hin zu bundesweiten Digitalisierungsvorhaben.
Zugang zum Recht
Den Preis für Fachverfahren erhielt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit dem Projekt „Zugang zum Recht„. Die Anwendung bietet digitale Justizdienste, das Vorzeigeverfahren ist zurzeit die digitale Klage für Fluggastrechte. Nach einem Vorabcheck, der ermittelt, ob man Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hat, ist es über das Justizportal „Mein Justizpostfach“ möglich, direkt eine digitale Klage ohne Anwalt einzureichen.
Dazu kommt eine zweite Komponente, die digitale Rechtsantragsstelle. Auf der Seite „Onlinedienste der Justiz“ lassen sich hier schon übersichtliche Hilfestellungen beziehen, beispielsweise für die Inanspruchnahme einer Beratungshilfe samt Antragserstellung. Jährlich ließen sich so rund 790.000 Euro an Beratungshilfekosten einsparen.
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ROG Xbox Ally (X) im Test: Steam-Deck-Rivale mit leichtem Windows
Nach jahrelangen Gerüchten wagt Microsoft endlich den Schritt zum ersten offiziellen Xbox-Handheld. In Kooperation mit Asus bringt der Konzern am 16. Oktober 2025 zwei mobile Xbox-Konsolen auf den Markt: das Asus ROG Xbox Ally X mit AMDs modernem Z2-Extreme-Prozessor für 900 Euro und das Asus ROG Xbox Ally mit dem deutlich schwächeren Z2-A-Prozessor für 600 Euro. Beide Geräte ähneln anderen mobilen Windows-Spielkonsolen, versprechen aber mehr Komfort und Leistung. Dank großer Griffe, Sticks und Knöpfe soll sich das Spielen wie vor der Heimkonsole anfühlen.
Mit seinem neuen Vollbildmodus schaltet Windows unnötige Hintergrundprozesse ab, um die Effizienz zu steigern – ähnlich wie beim Steam Deck mit seinem Linux-basiertem SteamOS. Dass Valves Betriebssystem selbst auf Windows-Handhelds deutliche Leistungsgewinne brachte, war offenbar ein Weckruf für Microsoft. Die beiden mobilen Xbox-Konsolen erhalten die neue, schlankere Windows-Oberfläche gleich zum Start. Später soll sie für weitere Windows-Handhelds verteilt werden. Wer möchte, kann jederzeit zum normalen Windows-Desktop wechseln und Maus, Tastatur und Monitor anschließen, um das Gerät im Hotelzimmer als mobilen PC einzusetzen.
Mit dem ROG Xbox Ally und dem Ally X wagt Microsoft den Einstieg in den Markt für mobile Konsolen. Die Geräte wurden in Zusammenarbeit mit Asus entwickelt.
Ein speziell angepasster Windows-Vollbildmodus soll die Bedienung vereinfachen und eine starke Leistung sicherstellen.
Im Test zeigt sich, wie nah Microsoft mit diesem Ansatz tatsächlich an das Vorbild Steam Deck herankommt und ob Spiele flüssiger laufen als auf anderen mobilen Windows-Geräten.
Viele technische Details ähneln den bisherigen Spiele-Handhelds von Asus. Das Unternehmen übernimmt auch dieses Mal die Fertigung. Ähnlich wie beim ersten ROG Ally (2023) und dem verbesserten ROG Ally X (2024) lassen sich viele Systemeinstellungen mit der Asus-Software „Armoury Crate“ vornehmen. Auch andere Spezifikationen bleiben unverändert, darunter das sieben Zoll große LC-Display mit Full-HD-Auflösung und einer Bildwiederholrate von 120 Hertz. Im Test klären wir, ob sich die Änderungen bei Prozessor, Speicher und Vollbildmodus in der Spiele-Performance und der Akkulaufzeit niederschlagen. Zusätzlich überprüfen wir, ob die neuen Griffe und großen Bedienelemente auch nach mehreren Stunden noch komfortabel bleiben.
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