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DLR-Studie analysiert 118 Drohnenstörfälle an Flughäfen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Nichts geht mehr: Flugzeuge werden umgeleitet, Flüge werden gestrichen, Warteschlangen an den Terminals. Wird ein unbemanntes Fluggerät (Unmanned Aerial Vehicle) in der Nähe eines Flugplatzes gesichtet, wird im schlimmsten Fall der Flugverkehr unterbrochen. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) hat die Auswirkung solcher Drohnenflüge an deutschen Flughäfen untersucht.

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Für die Studie hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) dem DLR Daten zu den Störfällen im vergangenen Jahr bereitgestellt. Danach wurden dem LBA 118 Störfälle gemeldet. Darunter seien neun, bei denen der Flugverkehr unterbrochen wurde, teilte das DLR mit. Der wirtschaftliche Schaden für diese neun Fälle lag demnach bei rund einer halben Million Euro.

Im Schnitt dauerten die Vollsperrungen 32 Minuten. Nach einer Drohnensichtung wurde der Flugverkehr jedoch für mehr als eine Stunde unterbrochen. Wegen der engen Taktung der Flüge kam es dabei zu einer Vielzahl von Verspätungen und entsprechenden Folgeeffekten im Streckennetz. In 56 Fällen kam es zu kleineren Beeinträchtigungen. Dazu gehörte etwa die Sperrung einzelner Pisten, die wiederum eine Änderung der Betriebsrichtung nach sich ziehen konnte.

Leidtragende der Vorfälle waren die Fluggesellschaften, denen durch die Sperrungen wirtschaftliche Schäden entstanden: In zwei Fällen mussten Flugzeuge nach mehreren Warteschleifen über dem Zielflughafen auf einem Ausweichflughafen landen.

Diese Betriebsstörungen verursachten zusätzliche Kosten, etwa durch erhöhten Treibstoffverbrauch wegen längerer Flugzeiten, zusätzliche Landegebühren und Aufwendungen für Passagierverpflegung nach EU-Vorgaben. Schließlich seien Personal und Fluggerät höheren Belastungen ausgesetzt gewesen. Flugausfälle gab es aufgrund der Drohnenvorfälle nicht. Deshalb verzeichneten die Flughäfen auch keine nachweisbaren wirtschaftlichen Schäden.

„Auch wenn die wirtschaftlichen Auswirkungen der 2024 dokumentierten Fälle in Deutschland insgesamt begrenzt blieben, zeigen die DLR-Analysen, dass bereits vergleichsweise kurze Betriebseinschränkungen durch die starke Vernetzung des Luftverkehrssystems umfangreiche Folgewirkungen im Luftverkehr, operative Mehraufwände und wirtschaftliche Risiken nach sich ziehen können“, sagte Florian Linke, kommissarischer Direktor des DLR-Instituts für Luftverkehr. „Dies gilt insbesondere bei Sperrungen ab etwa einer Stunde, da bei solchen die Pufferkapazitäten des Lufttransportsystems aufgebraucht sind, was zu einem sprunghaften Ansteigen der Kosten führen kann.“

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Anfang Oktober fielen in München nach einer Drohnensichtung zahlreiche Flüge aus, 3000 Passagiere waren davon betroffen. In Dänemark und Norwegen gab es im September mehrere Drohnenvorfälle, die teilweise zu Flughafenschließungen führten. Der bedeutsamste Vorfall ereignete sich im Dezember 2018, als der Flughafen London-Gatwick 33 Stunden gesperrt blieb. Der Schaden betrug etwa 100 Millionen Euro.

Die Drohnenvorfälle verursachten jedoch nicht nur wirtschaftliche Schäden, sagte DLR-Chefin Anke Kaysser-Pyzalla. „Zudem bleiben Fragen der Sicherheit eine zentrale Herausforderung, die zusätzliche Investitionen erfordern.“

Ein Schluss, den das DLR aus der Studie zieht, ist die Notwendigkeit, Drohnensichtungen an Flughäfen genauer zu dokumentieren. Derzeit würden sie „im deutschen Luftraum mit uneinheitlicher Datenqualität“ erfasst. Durch eine präzisere Dokumentation ließen sich sich operative Folgen, wirtschaftliche Auswirkungen und Risiken frühzeitig erkennen. „Daraus resultierend können geeignete Maßnahmen abgeleitet werden“, sagte Kaysser-Pyzalla.


(wpl)



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Telekom wird schärfer reguliert – Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur


Die Bundesnetzagentur hat in einem Eckpunktepapier einen neuen Ansatz der Regulierung im Vorleistungsmarkt für Geschäftskunden vorgestellt. Anlass ist die Erkenntnis, dass sich die bisherigen Maßnahmen als unzureichend erwiesen haben, um einen nachhaltigen Wettbewerb zu etablieren. Die Marktanalyse vom Juli 2024 und eine Nacherhebung vom Juni 2025 bestätigen demnach, dass die Deutsche Telekom ihre beträchtliche Marktmacht weiter ausbaut und Anteile von alternativen Anbietern zurückgewinnen konnte. Besonders im bislang unregulierten Bereich hochqualitativer Übertragungswege mit über 155 MBit/s habe der Magenta-Konzern zugelegt.

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Die zuständige Beschlusskammer erwägt laut ihrer Analyse daher eine Reihe neuer und erweiterter Pflichten für die Telekom. Künftig soll der Platzhirsch etwa Zugang zu Vorleistungsprodukten ohne Bandbreitenbegrenzung anbieten müssen, also auch für Kapazitäten von 1 GBit/s und mehr, um der tatsächlichen Marktnachfrage gerecht zu werden. Zudem will der Regulierer die Netzausbauverpflichtung des Unternehmens explizit im Verfügungstenor erwähnen.

Ferner fasst die Kammer den Zugang zu baulichen Anlagen (Stichwort: Leerrohre) und zur unbeschalteten Glasfaser (Dark Fiber) für die Entwicklung eigener hochqualitativer Zugangsprodukte der Wettbewerber ins Auge. Sie hält das für nötig, da Konkurrenten derzeit faktisch fast nur als Wiederverkäufer (Reseller) der aktiven, technisch vorbestimmten Telekom-Produkte agierten. Das behindere Innovationen. Ausgenommen vom Dark-Fiber-Zugangsanspruch sollen lediglich Glasfaserleitungen zur Anbindung von Mobilfunkbasisstationen der drei alternativen Netzbetreiber sein.

Weiterer Punkt: Die Telekom soll Wettbewerbern und ihren eigenen Konzerngesellschaften Zugangsprodukte zu gleichen Bedingungen und unter Nutzung derselben Systeme und Verfahren bereitstellen wie im eigenen Haus und dessen Ablegern. Dies gelte als sicherster Weg, Diskriminierungen entgegenzuwirken. Die angestrebte Gleichbehandlung soll anhand klar umrissener Indikatoren überprüft werden. Im Raum steht auch eine Auflage für die Telekom, ihre individualvertraglichen Endkundenverträge vorlegen sowie die Preisgestaltung von Bündelprodukten offenlegen zu müssen. Eine weitere Transparenzpflicht soll Informationen über die tatsächliche Verfügbarkeit und Lage von Leerrohren sowie unbeschalteter Glasfaser über die zentrale Informationsstelle des Bundes zugänglich machen.

Ferner erwägt die Behörde, die Entgelte für die Gewährung des Zugangs zu den marktgegenständlichen Zugangsprodukten einer Vorabgenehmigungspflicht am Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung zu unterwerfen. Für den Zugang zu Dark Fiber erachtet sie aus Gründen der Verhältnismäßigkeit aber eine rein nachträgliche Entgeltkontrolle als ausreichend.

Marktteilnehmer haben bis zum 9. Januar 2026 Zeit, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Frederic Ufer, Geschäftsführer des Wettbewerberverbands VATM, begrüßte die „klaren Worte“ der Bundesnetzagentur für die Ausgangslage im Geschäftskundenmarkt: „Kosmetische Änderungen am Regulierungsrahmen reichen daher nicht aus.“ Es bedürfe deutlich effektiverer Wettbewerbsinstrumente im Glasfaser-Zeitalter, „damit die vielfach beschworene Anbietervielfalt und starke Produktinnovationen auch tatsächlich kommen“. Vor allem ein Zugang zur unbeschalteten Glasfaser würde Konkurrenten die Entwicklung völlig neuer, konkurrenzfähiger Angebote für Endkunden erlauben.

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(nie)



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Apple Fitness+ künftig mit synchronisierten Tonspuren in Deutsch und Spanisch


Apple will seinen Dienst Fitness+ durch synchronisierte Tonspuren attraktiver für Nutzer in nicht-englischsprachigen Ländern machen. Bislang gibt es zwar schon Untertitel, wer sich während eines Trainings anfeuern lassen möchte und nur zuhören kann, muss jedoch der englischen Sprache mächtig sein. Der iPhone-Hersteller kündigte an, dass der Fitness- und Wellness-Service ab Montag, 15. Dezember, eine Synchronisation in Deutsch und Spanisch anbietet. Außerdem wird die Verfügbarkeit von Fitness+ auf zusätzliche Länder erweitert.

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Bei der Synchronisation der englischsprachigen Anleitungen setzt Apple auf Künstliche Intelligenz. Die Übersetzung erfolge mit digital synchronisierten Sprachen, heißt es in der Medienmitteilung. Es sei die größte Erweiterung des Services seit seiner Einführung vor fünf Jahren. Nach Deutschland kam der Dienst im Jahr 2021. Für den Start der Übersetzungen seien bereits Hunderte von Fitness+-Trainings und Meditationen mit einer computergenerierten Stimme auf Deutsch und Spanisch digital synchronisiert worden, wobei jede Woche weitere synchronisierte Episoden hinzukommen sollen.

Die synchronisierten Trainings und Meditationen verfügen laut Apple über eine computergenerierte Stimme, die auf den Stimmen der 28 Fitness+-Trainer basiert. Die Trainings und Meditationen bieten zusätzlich auch Untertitel. Anfang nächsten Jahres folgt Japanisch als weitere übersetzte Sprache.

Nutzer können die Audiosprache auswählen, nachdem sie ein synchronisiertes Training oder eine Meditation gestartet haben. Wenn man in den Einstellungen der Fitness App Deutsch, Japanisch oder Spanisch auswählt, wird die Episode automatisch in dieser Sprache abgespielt, sofern eine synchronisierte Version verfügbar ist. Für das Abrufen der Synchronisation sind iOS 26.1, iPadOS 26.1 oder tvOS 26.1 nötig.

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Apple Fitness+ ist als Abonnement für 9,99 Euro pro Monat oder 79,99 Euro pro Jahr verfügbar. Aktuell ist der Dienst in Australien, Brasilien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Indonesien, Irland, Italien, Kanada, Kolumbien, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Österreich, Portugal, Russland, Saudi-Arabien, der Schweiz, Spanien, den USA und den Vereinigten Arabischen Emiraten verfügbar. Ab dem 15. Dezember kommen Chile, Hongkong, Indien, die Niederlande, Norwegen, die Philippinen, Polen, Schweden, Singapur, Taiwan, Vietnam und 17 weitere Länder und Regionen hinzu.


(mki)



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Anthropic-Philosophin erklärt: So schreiben sie wirklich gute Prompts


Gute Kommunikation ist der Schlüssel zu guten Ergebnissen – das gilt auch im Umgang mit KI-Tools. Amanda Askell, die als Philosophin und KI-Forscherin bei Anthropic tätig ist, hat im „Ask Me Anything“-Podcast des Unternehmens ihren Ansatz für effektives KI-Prompting vorgestellt. Sie sagt, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen mehreren Faktoren erforderlich sei. Ein Grundpfeiler bestehe beispielsweise darin, Ideen klar und präzise zu kommunizieren.

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Askell hat an der New York University zu „Unendlicher Ethik“ promoviert. Zuvor hatte sie ihr Philosophiestudium an der University of Oxford abgeschlossen. Seit 2021 ist sie bei Anthropic tätig, wo sie sich mit der Entwicklung und Bewertung von KI-Systemen, insbesondere großen Sprachmodellen, befasst. Sie leitet ein Team, das Modelle so trainiert, dass sie ehrlicher werden und positive Charaktereigenschaften entwickeln. Zuvor war sie knapp zweieinhalb Jahre als Forscherin bei OpenAI tätig, wo sie sich vor allem mit dem Thema KI-Sicherheit befasste. In Anthropics Podcast hat sie jetzt versucht, ihren Denkprozess zu erklären, den sie beim Erstellen guter Prompts anwendet.

„Es ist wirklich schwer, das Wesentliche auf den Punkt zu bringen, denn es geht zum einen darum, bereit zu sein, viel mit den Modellen zu interagieren und sich wirklich jedes einzelne Ergebnis anzuschauen“, sagte sie. Um einen guten Prompt zu erstellen, müsse man experimentierfreudig sein. Aber das Prompting ginge noch weit über einfaches Experimentieren hinaus. „Hier denke ich tatsächlich, dass Philosophie in gewisser Weise für das Prompting nützlich sein kann, denn ein Großteil meiner Arbeit besteht darin, dem Modell bestimmte Probleme, Bedenken oder Gedanken so klar wie möglich zu erklären.“

Der Fokus auf klare Kommunikation sei nicht nur wichtig, um Menschen dabei zu helfen, ihre eigenen Prompts zu verfeinern – sondern auch, um die KI selbst besser zu verstehen. In einer „Prompt Engineering Overview“, die Anthropic im Juli veröffentlichte, erklärte das Unternehmen, dass Nutzer KI-Tools wie neue Mitarbeiter behandeln sollten, die klare Anweisungen benötigen. Da Claude kein Wissen über die internen Richtlinien und bevorzugten Arbeitsweisen hat, muss ihm genau erklärt werden, wie er seine Aufgaben ausführen soll, um gute Ergebnisse erzielen zu können.

Die Arbeit von Askell zeigt: Der Beruf des Prompt Engineerings ist noch lange nicht ausgestorben. Mit der Veröffentlichung von ChatGPT und dem dadurch ausgelösten KI-Hype wurden Prompt Engineers innerhalb kürzester Zeit zu gefragten Fachkräften, die nicht selten ein sechsstelliges Gehalt verdienten. Zwar ist der Bedarf inzwischen zurückgegangen, trotzdem haben Experten in diesem Bereich noch immer nicht an Relevanz verloren. Zwar ist die Nutzung großer Sprachmodelle deutlich einfacher geworden, aber die Empfehlungen der Anthropic-Philosophin legen nahe, dass nicht jeder Prompt zum gewünschten Ergebnis führt. Damit Claude und Co. ihr Potenzial entfalten können, braucht es vor allem präzise formulierte Anweisungen.

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Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)



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