Künstliche Intelligenz
DLR-Studie analysiert 118 Drohnenstörfälle an Flughäfen
Nichts geht mehr: Flugzeuge werden umgeleitet, Flüge werden gestrichen, Warteschlangen an den Terminals. Wird ein unbemanntes Fluggerät (Unmanned Aerial Vehicle) in der Nähe eines Flugplatzes gesichtet, wird im schlimmsten Fall der Flugverkehr unterbrochen. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) hat die Auswirkung solcher Drohnenflüge an deutschen Flughäfen untersucht.
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Für die Studie hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) dem DLR Daten zu den Störfällen im vergangenen Jahr bereitgestellt. Danach wurden dem LBA 118 Störfälle gemeldet. Darunter seien neun, bei denen der Flugverkehr unterbrochen wurde, teilte das DLR mit. Der wirtschaftliche Schaden für diese neun Fälle lag demnach bei rund einer halben Million Euro.
Im Schnitt dauerten die Vollsperrungen 32 Minuten. Nach einer Drohnensichtung wurde der Flugverkehr jedoch für mehr als eine Stunde unterbrochen. Wegen der engen Taktung der Flüge kam es dabei zu einer Vielzahl von Verspätungen und entsprechenden Folgeeffekten im Streckennetz. In 56 Fällen kam es zu kleineren Beeinträchtigungen. Dazu gehörte etwa die Sperrung einzelner Pisten, die wiederum eine Änderung der Betriebsrichtung nach sich ziehen konnte.
Wirtschaftlicher Schaden für Fluggesellschaften
Leidtragende der Vorfälle waren die Fluggesellschaften, denen durch die Sperrungen wirtschaftliche Schäden entstanden: In zwei Fällen mussten Flugzeuge nach mehreren Warteschleifen über dem Zielflughafen auf einem Ausweichflughafen landen.
Diese Betriebsstörungen verursachten zusätzliche Kosten, etwa durch erhöhten Treibstoffverbrauch wegen längerer Flugzeiten, zusätzliche Landegebühren und Aufwendungen für Passagierverpflegung nach EU-Vorgaben. Schließlich seien Personal und Fluggerät höheren Belastungen ausgesetzt gewesen. Flugausfälle gab es aufgrund der Drohnenvorfälle nicht. Deshalb verzeichneten die Flughäfen auch keine nachweisbaren wirtschaftlichen Schäden.
„Auch wenn die wirtschaftlichen Auswirkungen der 2024 dokumentierten Fälle in Deutschland insgesamt begrenzt blieben, zeigen die DLR-Analysen, dass bereits vergleichsweise kurze Betriebseinschränkungen durch die starke Vernetzung des Luftverkehrssystems umfangreiche Folgewirkungen im Luftverkehr, operative Mehraufwände und wirtschaftliche Risiken nach sich ziehen können“, sagte Florian Linke, kommissarischer Direktor des DLR-Instituts für Luftverkehr. „Dies gilt insbesondere bei Sperrungen ab etwa einer Stunde, da bei solchen die Pufferkapazitäten des Lufttransportsystems aufgebraucht sind, was zu einem sprunghaften Ansteigen der Kosten führen kann.“
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Drohnen verursachen Flughafensperrungen
Anfang Oktober fielen in München nach einer Drohnensichtung zahlreiche Flüge aus, 3000 Passagiere waren davon betroffen. In Dänemark und Norwegen gab es im September mehrere Drohnenvorfälle, die teilweise zu Flughafenschließungen führten. Der bedeutsamste Vorfall ereignete sich im Dezember 2018, als der Flughafen London-Gatwick 33 Stunden gesperrt blieb. Der Schaden betrug etwa 100 Millionen Euro.
Die Drohnenvorfälle verursachten jedoch nicht nur wirtschaftliche Schäden, sagte DLR-Chefin Anke Kaysser-Pyzalla. „Zudem bleiben Fragen der Sicherheit eine zentrale Herausforderung, die zusätzliche Investitionen erfordern.“
Ein Schluss, den das DLR aus der Studie zieht, ist die Notwendigkeit, Drohnensichtungen an Flughäfen genauer zu dokumentieren. Derzeit würden sie „im deutschen Luftraum mit uneinheitlicher Datenqualität“ erfasst. Durch eine präzisere Dokumentation ließen sich sich operative Folgen, wirtschaftliche Auswirkungen und Risiken frühzeitig erkennen. „Daraus resultierend können geeignete Maßnahmen abgeleitet werden“, sagte Kaysser-Pyzalla.
(wpl)