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DLR-Studie analysiert 118 Drohnenstörfälle an Flughäfen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Nichts geht mehr: Flugzeuge werden umgeleitet, Flüge werden gestrichen, Warteschlangen an den Terminals. Wird ein unbemanntes Fluggerät (Unmanned Aerial Vehicle) in der Nähe eines Flugplatzes gesichtet, wird im schlimmsten Fall der Flugverkehr unterbrochen. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) hat die Auswirkung solcher Drohnenflüge an deutschen Flughäfen untersucht.

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Für die Studie hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) dem DLR Daten zu den Störfällen im vergangenen Jahr bereitgestellt. Danach wurden dem LBA 118 Störfälle gemeldet. Darunter seien neun, bei denen der Flugverkehr unterbrochen wurde, teilte das DLR mit. Der wirtschaftliche Schaden für diese neun Fälle lag demnach bei rund einer halben Million Euro.

Im Schnitt dauerten die Vollsperrungen 32 Minuten. Nach einer Drohnensichtung wurde der Flugverkehr jedoch für mehr als eine Stunde unterbrochen. Wegen der engen Taktung der Flüge kam es dabei zu einer Vielzahl von Verspätungen und entsprechenden Folgeeffekten im Streckennetz. In 56 Fällen kam es zu kleineren Beeinträchtigungen. Dazu gehörte etwa die Sperrung einzelner Pisten, die wiederum eine Änderung der Betriebsrichtung nach sich ziehen konnte.

Leidtragende der Vorfälle waren die Fluggesellschaften, denen durch die Sperrungen wirtschaftliche Schäden entstanden: In zwei Fällen mussten Flugzeuge nach mehreren Warteschleifen über dem Zielflughafen auf einem Ausweichflughafen landen.

Diese Betriebsstörungen verursachten zusätzliche Kosten, etwa durch erhöhten Treibstoffverbrauch wegen längerer Flugzeiten, zusätzliche Landegebühren und Aufwendungen für Passagierverpflegung nach EU-Vorgaben. Schließlich seien Personal und Fluggerät höheren Belastungen ausgesetzt gewesen. Flugausfälle gab es aufgrund der Drohnenvorfälle nicht. Deshalb verzeichneten die Flughäfen auch keine nachweisbaren wirtschaftlichen Schäden.

„Auch wenn die wirtschaftlichen Auswirkungen der 2024 dokumentierten Fälle in Deutschland insgesamt begrenzt blieben, zeigen die DLR-Analysen, dass bereits vergleichsweise kurze Betriebseinschränkungen durch die starke Vernetzung des Luftverkehrssystems umfangreiche Folgewirkungen im Luftverkehr, operative Mehraufwände und wirtschaftliche Risiken nach sich ziehen können“, sagte Florian Linke, kommissarischer Direktor des DLR-Instituts für Luftverkehr. „Dies gilt insbesondere bei Sperrungen ab etwa einer Stunde, da bei solchen die Pufferkapazitäten des Lufttransportsystems aufgebraucht sind, was zu einem sprunghaften Ansteigen der Kosten führen kann.“

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Anfang Oktober fielen in München nach einer Drohnensichtung zahlreiche Flüge aus, 3000 Passagiere waren davon betroffen. In Dänemark und Norwegen gab es im September mehrere Drohnenvorfälle, die teilweise zu Flughafenschließungen führten. Der bedeutsamste Vorfall ereignete sich im Dezember 2018, als der Flughafen London-Gatwick 33 Stunden gesperrt blieb. Der Schaden betrug etwa 100 Millionen Euro.

Die Drohnenvorfälle verursachten jedoch nicht nur wirtschaftliche Schäden, sagte DLR-Chefin Anke Kaysser-Pyzalla. „Zudem bleiben Fragen der Sicherheit eine zentrale Herausforderung, die zusätzliche Investitionen erfordern.“

Ein Schluss, den das DLR aus der Studie zieht, ist die Notwendigkeit, Drohnensichtungen an Flughäfen genauer zu dokumentieren. Derzeit würden sie „im deutschen Luftraum mit uneinheitlicher Datenqualität“ erfasst. Durch eine präzisere Dokumentation ließen sich sich operative Folgen, wirtschaftliche Auswirkungen und Risiken frühzeitig erkennen. „Daraus resultierend können geeignete Maßnahmen abgeleitet werden“, sagte Kaysser-Pyzalla.


(wpl)



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Palantir: Verfassungsschutz-Chef plädiert für europäische Alternativen


In der Debatte um Analysesoftware für die Sicherheitsbehörden zeigt der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Sinan Selen, hinsichtlich des Einsatzes von US-Software wie Palantir ausgesprochen vorsichtig. Europa müsse auch Alternativen bieten, sagte Selen am Montag zum Auftakt des 21. Symposiums des BfV in Berlin.

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Politik müsse bei der Auswahl von Software drei Faktoren berücksichtigen, sagte Selen: Was eine Lösung zur Sicherheit beitragen kann, wie performant sie ist, aber auch ob sie „geostrategisch richtig“ sei. Die Bundesregierung habe europäische Resilienz als klares Ziel ausgegeben. „Wir müssen im Endeffekt in der Lage sein, Alternativen zu bieten“, sagte Selen. „Wir sind gut beraten, den europäischen Fokus zu schärfen.“

Zuletzt hatten sich mehrere Bundesländer für Palantirs System als Analysesoftware für die Polizei entschieden oder für diese oder eng vergleichbare Software neue Rechtsgrundlagen geschaffen. Nach Hessen (Schwarz-Rot) und Bayern (CSU/Freie Wähler) hatte zuletzt das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg die Anschaffung der umstrittenen Palantir-Software beschlossen.

Im schwarz-grün regierten Nordrhein-Westfalen wurde Ende November das Polizeigesetz des Landes deutlich überarbeitet. Bislang war dort nur eine Teilnutzung von Palantirs Software erlaubt, das NRW vorübergehend getestet hatte. Mit der neuen Rechtsgrundlage könnten nordrhein-westfälische Sicherheitsbehörden einen Großteil der Features künftig nutzen – allerdings hat das Land noch keine neue Dauerlizenz erworben.

Das Innenministerium in Düsseldorf hatte sich zumindest auf die Suche nach Alternativen begeben: Cognyte, Datawalk, Innosystec, Linkurious, NuixChapsvision, Chapsvision, FSZ und Quantexa seien als mögliche Alternativen in Betracht gezogen worden, ergab eine parlamentarische Anfrage der SPD-Politikerin Christina Holtmann. Darüber hinaus gibt es einige weitere Anbieter von Analysesoftware, die für die Zusammenführung von Datenquellen und deren Auswertung grundsätzlich in Frage kommt.

„Wir sind gar nicht so schlecht in Deutschland und Europa“, betonte Selen. Dafür dürfe aber nicht auf einzelne Länder geschaut werden. Es gehe darum, Fähigkeiten zu entwickeln und weiterzuentwickeln. „Wir haben Industrien, wir haben Firmen, die so etwas können“, so der Verfassungsschutzpräsident. „Vielleicht muss man die ja ein Stück weit mehr unterstützen und berücksichtigen.“

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Da die Nachrichtendienste und die Bundeswehr seit der Verfassungsänderung im Frühjahr von der Schuldenbremse ausgenommen sind, wird hier auch bei den IT-Kapazitäten weiter aufgerüstet. Diese Ausnahme wurde mit der Bedrohungslage durch Russland begründet. Dafür soll der Verfassungsschutz nicht mehr Geld, Personal und Technik erhalten, sondern auch erweiterte rechtliche Möglichkeiten.

Für den Verfassungsschutz ginge es dabei darum, die Fähigkeiten nutzen zu können, die für die eigenen Aufgabe nötig seien, sagte Präsident Sinan Selen in Berlin. Für ihn sei die Messlatte dabei das, was Dienste in anderen europäischen Ländern wie Frankreich oder den Niederlanden dürfen.

Neben dem Zugriff auf die Daten aus der IP-Vorratsdatenspeicherung, die die aktuelle Bundesregierung wieder einführen möchte, geht es dabei unter anderem um die Befugnisse zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung. „Wir haben Kommunikation, die wir nicht mehr entschlüsseln können in Teilen“, sagte Selen. Der Verfassungsschutz müsse zur Wahrnehmung seiner Aufgaben etwa in Gruppenkommunikation eindringen können.

Und dabei tut sich derzeit einiges hinter verschlossenen Türen. Philipp Wolff, Leiter der für die Nachrichtendienste zuständigen Abteilung 7 im Bundeskanzleramt, nannte es absurd, wenn deutsche Nachrichtendienste etwa in Tschechien das Telefon eines russischen Agenten abhören dürften, dies aber unzulässig sei, sobald er nach Deutschland einreise. Wolff war vor seiner Rolle in der Aufsicht über die Nachrichtendienste selbst Vizepräsident des für Auslandsaufklärung zuständigen Bundesnachrichtendienstes.

Mit einer für das erste Quartal 2026 geplanten Gesetzesnovelle sollen die Regeln auch für den deutschen Inlandsnachrichtendienst entsprechend überarbeitet werden. Dabei soll auch die Aufsicht weiter zentralisiert werden – schon unter der Ampel sollte etwa die Datenschutzaufsicht von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz auf das sogenannte Unabhängige Kontrollgremium für die Nachrichtendienste übertragen werden, doch die entsprechende Gesetzesnovelle fiel dem Ampel-Aus zum Opfer.

Auf dem Symposium des Verfassungsschutzes in Berlin hat niemand der Offiziellen die Verlässlichkeit des Partners USA öffentlich in Frage gestellt. Er glaube nicht, „dass unsere Partner mit uns brechen“, sagte Selen, dessen Bundesamt in diesem Jahr 75 Jahre alt wird und eine durchaus bewegte Geschichte hinter sich hat.

Aber zwischen den Zeilen wurde mehr als deutlich: Der feste Glaube, dass die USA sich an die bisherigen Regeln halten, ist selbst in diesen dem Vereinigten Staaten historisch sehr verbundenen Kreisen brüchiger geworden.

„Wir werden uns an Regeln halten“, kündigte Wolff an und bat um Vertrauen für die Nachrichtendienste, die sich derzeit vor allem mit Moskau befassen. „Die Regeln müssen so ausgestaltet werden, dass sie funktionieren – bei einem Gegner, der sich nicht an Regeln hält.“

Für ihn sei es eine Selbstverständlichkeit, betonte Selen, Befugnisse temporär zu erhalten und ihre Notwendigkeit auch selbst in Frage zu stellen. „Na klar müssen wir das immer wieder überprüfen – übrigens auch unter Effizienzgesichtspunkten.“


(vbr)



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Telekom wird schärfer reguliert – Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur


Die Bundesnetzagentur hat in einem Eckpunktepapier einen neuen Ansatz der Regulierung im Vorleistungsmarkt für Geschäftskunden vorgestellt. Anlass ist die Erkenntnis, dass sich die bisherigen Maßnahmen als unzureichend erwiesen haben, um einen nachhaltigen Wettbewerb zu etablieren. Die Marktanalyse vom Juli 2024 und eine Nacherhebung vom Juni 2025 bestätigen demnach, dass die Deutsche Telekom ihre beträchtliche Marktmacht weiter ausbaut und Anteile von alternativen Anbietern zurückgewinnen konnte. Besonders im bislang unregulierten Bereich hochqualitativer Übertragungswege mit über 155 MBit/s habe der Magenta-Konzern zugelegt.

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Die zuständige Beschlusskammer erwägt laut ihrer Analyse daher eine Reihe neuer und erweiterter Pflichten für die Telekom. Künftig soll der Platzhirsch etwa Zugang zu Vorleistungsprodukten ohne Bandbreitenbegrenzung anbieten müssen, also auch für Kapazitäten von 1 GBit/s und mehr, um der tatsächlichen Marktnachfrage gerecht zu werden. Zudem will der Regulierer die Netzausbauverpflichtung des Unternehmens explizit im Verfügungstenor erwähnen.

Ferner fasst die Kammer den Zugang zu baulichen Anlagen (Stichwort: Leerrohre) und zur unbeschalteten Glasfaser (Dark Fiber) für die Entwicklung eigener hochqualitativer Zugangsprodukte der Wettbewerber ins Auge. Sie hält das für nötig, da Konkurrenten derzeit faktisch fast nur als Wiederverkäufer (Reseller) der aktiven, technisch vorbestimmten Telekom-Produkte agierten. Das behindere Innovationen. Ausgenommen vom Dark-Fiber-Zugangsanspruch sollen lediglich Glasfaserleitungen zur Anbindung von Mobilfunkbasisstationen der drei alternativen Netzbetreiber sein.

Weiterer Punkt: Die Telekom soll Wettbewerbern und ihren eigenen Konzerngesellschaften Zugangsprodukte zu gleichen Bedingungen und unter Nutzung derselben Systeme und Verfahren bereitstellen wie im eigenen Haus und dessen Ablegern. Dies gelte als sicherster Weg, Diskriminierungen entgegenzuwirken. Die angestrebte Gleichbehandlung soll anhand klar umrissener Indikatoren überprüft werden. Im Raum steht auch eine Auflage für die Telekom, ihre individualvertraglichen Endkundenverträge vorlegen sowie die Preisgestaltung von Bündelprodukten offenlegen zu müssen. Eine weitere Transparenzpflicht soll Informationen über die tatsächliche Verfügbarkeit und Lage von Leerrohren sowie unbeschalteter Glasfaser über die zentrale Informationsstelle des Bundes zugänglich machen.

Ferner erwägt die Behörde, die Entgelte für die Gewährung des Zugangs zu den marktgegenständlichen Zugangsprodukten einer Vorabgenehmigungspflicht am Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung zu unterwerfen. Für den Zugang zu Dark Fiber erachtet sie aus Gründen der Verhältnismäßigkeit aber eine rein nachträgliche Entgeltkontrolle als ausreichend.

Marktteilnehmer haben bis zum 9. Januar 2026 Zeit, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Frederic Ufer, Geschäftsführer des Wettbewerberverbands VATM, begrüßte die „klaren Worte“ der Bundesnetzagentur für die Ausgangslage im Geschäftskundenmarkt: „Kosmetische Änderungen am Regulierungsrahmen reichen daher nicht aus.“ Es bedürfe deutlich effektiverer Wettbewerbsinstrumente im Glasfaser-Zeitalter, „damit die vielfach beschworene Anbietervielfalt und starke Produktinnovationen auch tatsächlich kommen“. Vor allem ein Zugang zur unbeschalteten Glasfaser würde Konkurrenten die Entwicklung völlig neuer, konkurrenzfähiger Angebote für Endkunden erlauben.

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(nie)



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Apple Fitness+ künftig mit synchronisierten Tonspuren in Deutsch und Spanisch


Apple will seinen Dienst Fitness+ durch synchronisierte Tonspuren attraktiver für Nutzer in nicht-englischsprachigen Ländern machen. Bislang gibt es zwar schon Untertitel, wer sich während eines Trainings anfeuern lassen möchte und nur zuhören kann, muss jedoch der englischen Sprache mächtig sein. Der iPhone-Hersteller kündigte an, dass der Fitness- und Wellness-Service ab Montag, 15. Dezember, eine Synchronisation in Deutsch und Spanisch anbietet. Außerdem wird die Verfügbarkeit von Fitness+ auf zusätzliche Länder erweitert.

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Bei der Synchronisation der englischsprachigen Anleitungen setzt Apple auf Künstliche Intelligenz. Die Übersetzung erfolge mit digital synchronisierten Sprachen, heißt es in der Medienmitteilung. Es sei die größte Erweiterung des Services seit seiner Einführung vor fünf Jahren. Nach Deutschland kam der Dienst im Jahr 2021. Für den Start der Übersetzungen seien bereits Hunderte von Fitness+-Trainings und Meditationen mit einer computergenerierten Stimme auf Deutsch und Spanisch digital synchronisiert worden, wobei jede Woche weitere synchronisierte Episoden hinzukommen sollen.

Die synchronisierten Trainings und Meditationen verfügen laut Apple über eine computergenerierte Stimme, die auf den Stimmen der 28 Fitness+-Trainer basiert. Die Trainings und Meditationen bieten zusätzlich auch Untertitel. Anfang nächsten Jahres folgt Japanisch als weitere übersetzte Sprache.

Nutzer können die Audiosprache auswählen, nachdem sie ein synchronisiertes Training oder eine Meditation gestartet haben. Wenn man in den Einstellungen der Fitness App Deutsch, Japanisch oder Spanisch auswählt, wird die Episode automatisch in dieser Sprache abgespielt, sofern eine synchronisierte Version verfügbar ist. Für das Abrufen der Synchronisation sind iOS 26.1, iPadOS 26.1 oder tvOS 26.1 nötig.

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Apple Fitness+ ist als Abonnement für 9,99 Euro pro Monat oder 79,99 Euro pro Jahr verfügbar. Aktuell ist der Dienst in Australien, Brasilien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Indonesien, Irland, Italien, Kanada, Kolumbien, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Österreich, Portugal, Russland, Saudi-Arabien, der Schweiz, Spanien, den USA und den Vereinigten Arabischen Emiraten verfügbar. Ab dem 15. Dezember kommen Chile, Hongkong, Indien, die Niederlande, Norwegen, die Philippinen, Polen, Schweden, Singapur, Taiwan, Vietnam und 17 weitere Länder und Regionen hinzu.


(mki)



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