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Trotz Verbesserungen: E‑Patientenakte für besonders sensible Daten ungeeignet


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Diskussionen um IT-Sicherheit und Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte (ePA) reißen nicht ab. Zwar gab es zuletzt Verbesserungen beim Datenschutz für Informationen rund um den Medikationsprozess und künftig sollen auch Abrechnungsdaten nicht mehr automatisch für alle Leistungserbringer sichtbar sein, doch grundlegende Fragen bleiben offen. Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (Drucksache 21/2238). Viel Verantwortung sieht die Regierung bei den Krankenkassen, etwa bei der Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit.

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Kritische Nachfragen zur Zusammenarbeit mit Unternehmen wie IBM und den Auswirkungen auf die digitale Souveränität wurden nur eingeschränkt beantwortet. Nach eigener Aussage hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) keine Kenntnis über die Verträge zwischen den Betreibern und den Krankenkassen. Es verweist stattdessen auf bestehende Sicherheitsvorkehrungen: Die ePA‑Daten würden verschlüsselt auf Servern in Deutschland gespeichert und seien ohne den Schlüssel der Versicherten nicht lesbar.

Eine eigene Überprüfung der Abhängigkeiten von nicht‑europäischen Anbietern plant die Bundesregierung nicht. Stattdessen verweist sie auf das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG), das Schutzanforderungen für sogenannte kritische Infrastrukturen – darunter auch das Gesundheitswesen – festlegt. Nach § 9b BSIG kann das Bundesministerium des Innern (BMI) den Einsatz einer technischen Komponente untersagen, wenn deren Hersteller als nicht vertrauenswürdig gilt, etwa wegen staatlicher Kontrolle aus dem Ausland.

Laut Antwort sind derzeit keine Evaluationen zum Opt‑out‑Verfahren der elektronischen Patientenakte (ePA) vorgesehen, allerdings evaluiere die Gematik das Verfahren. „Abgestimmte Regelungen oder Vereinbarungen mit den Krankenkassen“ gebe es jedoch nicht. Die Bundesregierung betonte, in regelmäßigem Austausch mit Fachorganisationen und Verbänden zu stehen, die die Nutzer der ePA auf Seiten der Leistungserbringer und Versicherten vertreten, um das Verfahren zu beurteilen – eine systematische wissenschaftliche Überprüfung sei aber nicht geplant. Dabei scheint eine offizielle Evaluierung angesichts immer wieder trotz Widersprüchen angelegter Patientenakten angebracht.

Die Bundesregierung bestätigt zudem, dass Versicherte Zugriffsrechte in der ePA nur „institutionsbezogen“ vergeben oder entziehen können. Einzelne Dokumente lassen sich nicht gezielt nur für bestimmte Praxen oder Ärztinnen und Ärzte sperren oder freigeben – sie können ausschließlich vollständig verborgen werden, was dann für alle gilt. Diese Abschwächung des sogenannten „feingranularen Berechtigungsmanagements“, das es in der früheren Opt-in-Version der ePA noch gab, begründet die Bundesregierung mit mangelnder Praxistauglichkeit. Die alte ePA sei zu komplex gewesen und von zu wenigen Versicherten genutzt worden. Bisher verfügen rund 3,7 Millionen Versicherte über eine für die aktive Nutzung der ePA notwendige GesundheitsID.

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Wenn Dokumente wie Arztbriefe verborgen werden, gilt dies für alle Leistungserbringer, es kann derzeit nicht nur gezielt für einzelne gesperrt werden. Den Zeitraum, in welchem ein Leistungserbringer Einsicht hat, können Versicherte selbst festlegen oder vorzeitig beenden – entweder über die ePA‑App oder über die Ombudsstelle ihrer Krankenkasse. Ab dem 1. Januar 2030 soll zudem protokolliert werden, welche Personen auf die Daten zugegriffen haben, und nicht nur welche Einrichtung.

Laut einem Änderungsantrag (PDF) zum Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sollen künftig Abrechnungsdaten, die von den Krankenkassen in die elektronische Patientenakte eingestellt werden, nicht mehr automatisch für alle einsehbar sein. Das hatte das Bundesgesundheitsministerium gegenüber heise online bestätigt. Damit soll verhindert werden, dass Leistungserbringer, die an der jeweiligen Behandlung gar nicht beteiligt sind, Zugriff auf sensible Abrechnungsinformationen erhalten.

In Notfällen gelten dieselben Zugriffsregeln wie im regulären Behandlungsfall: Ärzte dürfen auf gespeicherte Daten zugreifen, wenn dies für Diagnose oder Behandlung erforderlich ist und keine ausdrückliche Ablehnung des Patienten vorliegt. Die Bundesregierung betont den potenziellen Nutzen der ePA für einen „medienbruchfreien Austausch“ zwischen ambulanten Praxen, Kliniken und psychiatrischen Einrichtungen. In der Praxis ist das bislang jedoch kaum Realität, da nur wenige Krankenhäuser die ePA technisch integriert und aktiv in die Abläufe eingebunden haben.

Besonders sensiblen Daten – etwa zu psychischen Erkrankungen, Schwangerschaftsabbrüchen oder sexuell übertragbaren Infektionen – misst die Bundesregierung zwar einen „besonderen Schutzbedarf“ bei. Ärzte müssen Patienten demnach vor der Speicherung solcher Daten ausdrücklich auf ihr Recht zum Widerspruch hinweisen. Dennoch sind darüber hinausgehende Schutzmechanismen nicht geplant.

Konkrete Hinweise auf Missbrauchsfälle mit ePA-Daten liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. Experten kritisieren jedoch seit Langem, dass gerade psychisch erkrankte Patientinnen und Patienten oft nicht in der Lage seien, komplexe Datenschutzentscheidungen selbst zu treffen. „Es gibt Patienten, die es vielleicht gar nicht schaffen, einer Datenspeicherung zu widersprechen, da sie die schriftlichen Hinweise in den Aufnahmeunterlagen aufgrund von Konzentrationsproblemen nicht vollständig lesen können“, sagte Susanne Berwanger vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen Ende 2024 gegenüber heise online. Und auch andere Themen lassen Wünsche von Datenschützern offen, etwa der fehlende Beschlagnahmeschutz.

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(mack)



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Bahn zieht Reißleine: Cargo-Chefin Nikutta muss gehen


Sigrid Nikutta wird nach Informationen der dpa als Chefin der kriselnden Bahn-Gütertochter DB Cargo abberufen. Der Konzern zieht damit einen Schlussstrich unter Nikuttas Bemühungen, DB Cargo zu sanieren und profitabel aufzustellen. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet. Es ist eine der ersten wichtigen Personalentscheidungen der neuen Bahnchefin Evelyn Palla. Sie hatte zuletzt angekündigt, stärker im Konzern durchgreifen zu wollen.

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Zuletzt hatte ein von der Bahn in Auftrag gegebenes Gutachten Nikuttas Sanierungskonzept als unzureichend kritisiert. Die Abberufung der Managerin muss noch vom Aufsichtsrat beschlossen werden. Eine Sondersitzung des Gremiums ist für den 30. Oktober geplant.

DB Cargo steckt seit Langem in der Krise und fährt seit Jahren hohe Verluste ein. Bislang wurden die Bilanzen stets vom Bahn-Konzern ausgeglichen, das hat die EU-Kommission im Rahmen eines Beihilfeverfahrens inzwischen aber untersagt. DB Cargo muss aufgrund des Verfahrens ab 2026 wieder schwarze Zahlen schreiben.

Nikutta setzte bei ihrem Sanierungskurs zuletzt auf Personalabbau und den Verkauf von Fahrzeugen. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete, soll DB Cargo nach den Plänen der Managerin in den nächsten Jahren auf 10.000 Beschäftigte schrumpfen. Ende 2024 beschäftigte das Unternehmen knapp 17.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch zahlreiche Werkstätten sollen geschlossen werden. Statt eigene Fahrzeuge zu nutzen, sollten Loks angemietet werden.

Viel Hoffnung steckte Nikutta zudem in die Förderung des Einzelwagenverkehrs durch den Bund. Beim Einzelwagenverkehr werden die Waggons mehrerer Kunden zu einem Zug zusammengeführt und zu verschiedenen Zielen gebracht. Die Sparte ist wichtig, um langfristig mehr Güter auf der Schiene statt auf der Straße zu transportieren. Gleichzeitig ist der Einzelwagenverkehr aber auch sehr kostenintensiv. Die seit 2024 geltende Förderung reichte zuletzt für DB Cargo nicht aus, um die Sparte profitabel aufzustellen.

DB Cargo ist auch aus diesen Gründen einer der wenigen Wettbewerber, die den Einzelwagenverkehr überhaupt anbieten. Im Schienengüterverkehr insgesamt sieht die Lage differenzierter aus. Zwar ist die Bahn-Tochter dort weiterhin das größte Einzelunternehmen. Ihr Marktanteil ist in den vergangenen Jahren aber deutlich gesunken und lag im Jahr 2023 laut aktuellsten Zahlen der Bundesnetzagentur nur noch bei rund 44 Prozent.

Nikutta hat bereits eine lange Karriere bei der Deutschen Bahn und speziell im Bereich Güterverkehr hinter sich. 1996 übernahm sie erstmals eine Stelle beim bundeseigenen Konzern. Von Mai 2010 an war sie fast zehn Jahre lang Chefin der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), ehe sie Anfang 2020 als Vorstandsvorsitzende von DB Cargo zum Bahn-Konzern zurückkehrte.

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Die Managerin wusste in den vergangenen Jahren auch in der Öffentlichkeit und auf sozialen Netzwerken wie LinkedIn auf sich aufmerksam zu machen. Zu ihrem Markenzeichen wurde ein roter Hosenanzug – passend zum Rot im Logo der Deutschen Bahn.

Erfolge in Form von guten Bilanzzahlen fehlten aber: Bei Cargo gelang es ihr in fast sechs Jahren nicht, unterm Strich einen Gewinn zu erwirtschaften. „Nikuttas Bilanz ist verheerend – über 3,1 Milliarden Euro Minus seit ihrem Amtsantritt sprechen für sich“, schrieb die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG Mitte Oktober in einem Brief an die neue Bahnchefin Evelyn Palla. „Was sie Transformation nennt, ist in Wahrheit ein kopfloses Abwickeln“, hieß es darin nach EVG-Angaben.

Besonders unter Druck geriet Nikutta, als ein von der Bahn bestelltes Gutachten über ihren Sanierungskurs öffentlich wurde. Das Konzept sei „nicht objektiv geeignet, eine nachhaltige Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit der DB Cargo AG mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sicherzustellen“, heißt es in dem Gutachten, dass der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Zudem seien „einige Annahmen in der Planung sehr optimistisch und im momentanen Markt- und Wettbewerbsumfeld wahrscheinlich nicht erreichbar“. Grundsätzlich hält das Gutachten eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens aber für möglich – aber offenbar nicht mit Nikuttas Plan.

Mit Nikuttas Abgang setzt sich der derzeit laufende Umbau des Bahnvorstands fort. Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, das Führungsgremium des Konzerns neu aufzustellen. Richard Lutz musste im September den Posten des Bahnchefs räumen. Seine Nachfolgerin ist die vorige Regionalverkehrsvorständin Evelyn Palla. Der Vorstand wurde zudem um zwei Ressorts verkleinert.

Inzwischen zeichnen sich weitere Personalwechsel ab: Pallas Nachfolger für den Regionalverkehr soll dem Vernehmen nach Harmen van Zijderveld werden. Er verantwortete bisher im Vorstand der Bahn-Tochter DB Regio das Ressort Schiene. Als neue Finanzchefin wird die frühere Managerin bei der Baumarktkette Hornbach, Karin Dohm, gehandelt. Sie würde auf Levin Holle folgen, der im Frühling den Konzern für einen Posten im Bundeskanzleramt verlassen hatte. Beide Personalien müssen noch im Aufsichtsrat beschlossen werden.


(vbr)



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Azure Storage Discovery: Microsoft bringt Analysedienst für Cloud-Speicher


Microsoft hat Azure Storage Discovery als allgemein verfügbaren Dienst freigegeben. Er soll Unternehmen einen zentralen Überblick über ihre Speicherlandschaft in Azure Blob Storage und Azure Data Lake Storage verschaffen, um Kosten zu senken, Security-Risiken aufzudecken und langfristige Trends zutage zu fördern.

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Der Dienst aggregiert Speicherdaten in einem zentralen Workspace und liefert nach wenigen Stunden erste Analyseergebnisse. Dabei werden 15 Tage historische Daten rückwirkend bereitgestellt. Im Standard-Tarif können Unternehmen auf bis zu 18 Monate Verlaufsdaten zugreifen, um langfristige Trends zu identifizieren. Die Analyse beschränkt sich allerdings auf Azure Blob Storage und Azure Data Lake Storage – andere Speichertypen wie Azure Files bleiben explizit außen vor.

Ein zentrales Feature ist die Integration des KI-Assistenten Copilot in Azure. IT-Verantwortliche können Fragen in natürlicher Sprache stellen, etwa zur Entwicklung der Speicherkapazität nach Region oder zu Accounts mit hohen Kosten. Das System generiert daraufhin passende Visualisierungen als Diagramme oder Tabellen. Alternativ stehen vorgefertigte Dashboards im Azure Portal bereit, die sich nach Region, Redundanz oder Performance filtern lassen.

Die Analyse soll zwischen Kapazitätsentwicklung und Objektgrößen, Transaktionsmustern und Datenzugriffen, Sicherheitskonfigurationen wie öffentlichen Zugriffen oder fehlender Verschlüsselung, Redundanzeinstellungen und Lifecycle-Management sowie fehlgeschlagenen Operationen unterscheiden können. Hat der Dienst zum Beispiel ungenutzte oder ineffizient konfigurierte Speicher identifiziert, lassen sich diese in günstigere Speicherstufen verschieben – um so die Kosten für den Azure-Storage zu optimieren.

Für den Einsatz müssen Administratoren zunächst einen Storage Discovery Workspace anlegen und die gewünschten Subscriptions sowie Resource Groups auswählen. Die Analyse lässt sich nach Business-Units oder Workloads organisieren. Die Preise sind gestaffelt, mit einem kostenlosen Basis-Tarif und kostenpflichtigen Optionen mit erweiterten Funktionen. Azure Storage Discovery ist im Azure Portal unter Storage Center > Data Management oder im Azure Marketplace verfügbar. Weitere Informationen finden sich außerdem in der Ankündigung auf Microsofts TechWiese.


(fo)



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Kabelverbindung für Vision Pro: Neue Developer-Strap-Variante verfügbar


Apples Vision Pro M5 bekommt nicht nur ein neues, bequemeres Kopfband als Zubehör: Auch das sogenannte Developer Strap, das dem Headset einen USB-C-Anschluss nachrüstet, steht vor einer Aktualisierung. Während das „Dual Band aus Strickgewebe“ standardmäßig in der Verpackung des ab 3700 Euro erhältlichen „räumlichen Computers“ liegt, muss man das kurz auch Dev Strap genannte Austauschteil jedoch weiterhin kostenpflichtig hinzukaufen. Dafür kann die neue Version etwas mehr als ihr Vorgänger.

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Wie Apples Developer-Website (nach Login mit einem Entwickleraccount) zu entnehmen ist, kann die „2nd generation“ der Hardware nun für 329 Euro bestellt werden – das ist der bisherige Preis. Apple hat ihn im Gegensatz zur Vision Pro M5 selbst nicht gesenkt, wo es Anpassungen aufgrund des veränderten Wechselkurses gegeben hatte. (In den USA werden wie gehabt 299 US-Dollar plus Umsatzsteuer verlangt.)

Das neue Dev Strap gibt deutlich mehr Gas als der Vorgänger: Statt nur eine „USB-C-Datenverbindung“ zu ermöglichen, deren Durchsatz Apple bislang offiziell nicht angegeben hatte, aber wohl maximal USB 3.0 entsprach (5 Gbps), sollen nun „bis zu 20 Gbps“ drin sein. Das dürfte in der Praxis stabilere und schnellere Verbindungen ermöglichen, insbesondere bei Dateiübertragungen. „Das Developer Strap ist ein optionales Zubehör, das eine USB-C-Verbindung zwischen Apple Vision Pro und Mac herstellt und die Entwicklung grafikintensiver Apps und Spiele beschleunigt“, beschreibt Apple die Hardware. Das Zubehör ist weiterhin notwendig, wenn man die Vision Pro (via Mac) zurücksetzen will – etwa, wenn beim Aufspielen einer Beta etwas schief geht.

Das Developer Strap 2G behält weiterhin die integrierten „Dual Driver Audio Pods“, also Lautsprecher – schließlich ersetzt man mit dem Band den zuvor vorhandenen Lautsprecher. Kompatibilität mit dem Mac bleibt bestehen. Nützlich: Das Band ist sowohl mit der Vision Pro M5 als auch mit dem Vorgänger der ersten Generation (mit M2) kompatibel. Das erinnert an das neue Kopfband, das man für 115 Euro auch für das alte Headset nachkaufen kann.

Wer sich für das Dev Strap interessiert, benötigt wie erwähnt einen Entwickleraccount bei Apple – dieser lässt sich kostenlos anlegen und ist dann mit dem Apple-Account verknüpft. Ein Spezialwerkzeug liegt dem Developer Strap bei – es entspricht einem SIM-Werkzeug und ermöglicht es, den vorhandenen Lautsprecher („Right Audio Strap“) zu lösen, damit das Dev Strap angebracht werden kann.

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(bsc)



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