Künstliche Intelligenz
Trotz Verbesserungen: E‑Patientenakte für besonders sensible Daten ungeeignet
Die Diskussionen um IT-Sicherheit und Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte (ePA) reißen nicht ab. Zwar gab es zuletzt Verbesserungen beim Datenschutz für Informationen rund um den Medikationsprozess und künftig sollen auch Abrechnungsdaten nicht mehr automatisch für alle Leistungserbringer sichtbar sein, doch grundlegende Fragen bleiben offen. Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (Drucksache 21/2238). Viel Verantwortung sieht die Regierung bei den Krankenkassen, etwa bei der Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit.
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Kritische Nachfragen zur Zusammenarbeit mit Unternehmen wie IBM und den Auswirkungen auf die digitale Souveränität wurden nur eingeschränkt beantwortet. Nach eigener Aussage hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) keine Kenntnis über die Verträge zwischen den Betreibern und den Krankenkassen. Es verweist stattdessen auf bestehende Sicherheitsvorkehrungen: Die ePA‑Daten würden verschlüsselt auf Servern in Deutschland gespeichert und seien ohne den Schlüssel der Versicherten nicht lesbar.
Digitale Souveränität
Eine eigene Überprüfung der Abhängigkeiten von nicht‑europäischen Anbietern plant die Bundesregierung nicht. Stattdessen verweist sie auf das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG), das Schutzanforderungen für sogenannte kritische Infrastrukturen – darunter auch das Gesundheitswesen – festlegt. Nach § 9b BSIG kann das Bundesministerium des Innern (BMI) den Einsatz einer technischen Komponente untersagen, wenn deren Hersteller als nicht vertrauenswürdig gilt, etwa wegen staatlicher Kontrolle aus dem Ausland.
Laut Antwort sind derzeit keine Evaluationen zum Opt‑out‑Verfahren der elektronischen Patientenakte (ePA) vorgesehen, allerdings evaluiere die Gematik das Verfahren. „Abgestimmte Regelungen oder Vereinbarungen mit den Krankenkassen“ gebe es jedoch nicht. Die Bundesregierung betonte, in regelmäßigem Austausch mit Fachorganisationen und Verbänden zu stehen, die die Nutzer der ePA auf Seiten der Leistungserbringer und Versicherten vertreten, um das Verfahren zu beurteilen – eine systematische wissenschaftliche Überprüfung sei aber nicht geplant. Dabei scheint eine offizielle Evaluierung angesichts immer wieder trotz Widersprüchen angelegter Patientenakten angebracht.
Zugriffsrechte nur grob steuerbar
Die Bundesregierung bestätigt zudem, dass Versicherte Zugriffsrechte in der ePA nur „institutionsbezogen“ vergeben oder entziehen können. Einzelne Dokumente lassen sich nicht gezielt nur für bestimmte Praxen oder Ärztinnen und Ärzte sperren oder freigeben – sie können ausschließlich vollständig verborgen werden, was dann für alle gilt. Diese Abschwächung des sogenannten „feingranularen Berechtigungsmanagements“, das es in der früheren Opt-in-Version der ePA noch gab, begründet die Bundesregierung mit mangelnder Praxistauglichkeit. Die alte ePA sei zu komplex gewesen und von zu wenigen Versicherten genutzt worden. Bisher verfügen rund 3,7 Millionen Versicherte über eine für die aktive Nutzung der ePA notwendige GesundheitsID.
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Wenn Dokumente wie Arztbriefe verborgen werden, gilt dies für alle Leistungserbringer, es kann derzeit nicht nur gezielt für einzelne gesperrt werden. Den Zeitraum, in welchem ein Leistungserbringer Einsicht hat, können Versicherte selbst festlegen oder vorzeitig beenden – entweder über die ePA‑App oder über die Ombudsstelle ihrer Krankenkasse. Ab dem 1. Januar 2030 soll zudem protokolliert werden, welche Personen auf die Daten zugegriffen haben, und nicht nur welche Einrichtung.
Abrechnungsdaten nicht mehr für alle einsehbar
Laut einem Änderungsantrag (PDF) zum Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sollen künftig Abrechnungsdaten, die von den Krankenkassen in die elektronische Patientenakte eingestellt werden, nicht mehr automatisch für alle einsehbar sein. Das hatte das Bundesgesundheitsministerium gegenüber heise online bestätigt. Damit soll verhindert werden, dass Leistungserbringer, die an der jeweiligen Behandlung gar nicht beteiligt sind, Zugriff auf sensible Abrechnungsinformationen erhalten.
In Notfällen gelten dieselben Zugriffsregeln wie im regulären Behandlungsfall: Ärzte dürfen auf gespeicherte Daten zugreifen, wenn dies für Diagnose oder Behandlung erforderlich ist und keine ausdrückliche Ablehnung des Patienten vorliegt. Die Bundesregierung betont den potenziellen Nutzen der ePA für einen „medienbruchfreien Austausch“ zwischen ambulanten Praxen, Kliniken und psychiatrischen Einrichtungen. In der Praxis ist das bislang jedoch kaum Realität, da nur wenige Krankenhäuser die ePA technisch integriert und aktiv in die Abläufe eingebunden haben.
Daten zu psychischen Erkrankungen
Besonders sensiblen Daten – etwa zu psychischen Erkrankungen, Schwangerschaftsabbrüchen oder sexuell übertragbaren Infektionen – misst die Bundesregierung zwar einen „besonderen Schutzbedarf“ bei. Ärzte müssen Patienten demnach vor der Speicherung solcher Daten ausdrücklich auf ihr Recht zum Widerspruch hinweisen. Dennoch sind darüber hinausgehende Schutzmechanismen nicht geplant.
Konkrete Hinweise auf Missbrauchsfälle mit ePA-Daten liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. Experten kritisieren jedoch seit Langem, dass gerade psychisch erkrankte Patientinnen und Patienten oft nicht in der Lage seien, komplexe Datenschutzentscheidungen selbst zu treffen. „Es gibt Patienten, die es vielleicht gar nicht schaffen, einer Datenspeicherung zu widersprechen, da sie die schriftlichen Hinweise in den Aufnahmeunterlagen aufgrund von Konzentrationsproblemen nicht vollständig lesen können“, sagte Susanne Berwanger vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen Ende 2024 gegenüber heise online. Und auch andere Themen lassen Wünsche von Datenschützern offen, etwa der fehlende Beschlagnahmeschutz.
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(mack)
Künstliche Intelligenz
OpenAI und Gates Foundation: KI für den afrikanischen Gesundheitssektor
Die Gates Foundation und OpenAI gehen eine Partnerschaft ein, um den Zugang zu medizinischer Versorgung in afrikanischen Ländern mittels KI zu verbessern. Das geht aus Blogbeiträgen auf der Website von Bill Gates und OpenAI hervor. Im Rahmen des Projekts Horizon 1000 sollen gemeinsam 50 Millionen US-Dollar an Finanzmitteln, Technologie und technischem Support bereitgestellt werden.
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KI könne insbesondere in ärmeren Ländern eine entscheidende Rolle dabei spielen, den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung zu gewährleisten, erklärte Microsoft-Co-Gründer und Vorsitzender der Stiftung Bill Gates in einem Blogbeitrag zum Start der Initiative. Ziel von Horizon 1000 sei deshalb die Unterstützung mehrerer afrikanischer Länder bei der Integration von Künstlicher Intelligenz in die Systeme des Gesundheitssektors.
Gates zufolge soll der Einsatz von KI vor allem die gravierenden Mängel an medizinischem Fachpersonal in afrikanischen Ländern abfedern, aber auch die Gesundheitsinfrastruktur insgesamt verbessern. Allein im Bereich südlich der Sahara mangelt es an rund 5,6 Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen. Das schreibt der US-Konzern OpenAI zum Start von Horizon 1000 auf seiner Website. In der Praxis sollen KI-Anwendungen vor allem helfen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und dem medizinischen Personal mehr Zeit für die Patientenversorgung zu ermöglichen.
Start der Initiative in Ruanda geplant
Laut Gates wird Ruanda als erstes Land Unterstützung im Rahmen von Horizon 1000 erhalten. In Ruanda komme derzeit nur eine medizinische Fachkraft auf 1000 Einwohner, was weit unter der Empfehlung von etwa vier Fachkräften liege, schreibt der Vorsitzende der Gates Foundation auf seinem Blog. Der ruandische Gesundheitsminister Dr. Sabin Nsanzimana habe deshalb ein KI-gestütztes Gesundheitszentrum für die Hauptstadt Kigali angekündigt, mittels dessen die begrenzten Ressourcen so effizient wie möglich verteilt werden sollen.
Derartige Projekte sollen im Rahmen von Horizon 1000 zukünftig unterstützt werden. Konkret geht es Gates zufolge vor allem um die Einführung von KI-Systemen in medizinische Einrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen, aber auch in Gemeinden und Privathaushalten. KI-Tools sollen medizinisches Personal jedoch nur unterstützen und nicht ersetzen, betonte der US-Multimilliardär.
Dennoch habe KI das Potenzial, das internationale Gesundheitswesen nach den massiven Kürzungen der internationalen Entwicklungshilfe im vergangenen Jahr wieder auf Kurs zu bringen. Das erklärte Gates der Nachrichtenagentur Reuters am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos. „Mithilfe von Innovationen und KI können wir wieder auf den richtigen Weg kommen“, sagte er am Mittwoch in Davos. Die Technologie werde das Gesundheitswesen revolutionieren und sei insbesondere für die von den Kürzungen betroffenen Länder wertvoll.
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KI-Unternehmen drängen in den Gesundheitssektor
Große KI-Konzerne drängen vermehrt in den Gesundheitssektor vor. Nachdem OpenAI mit ChatGPT Health bereits einen KI-Gesundheitsassistenten eingeführt hatte, zog auch das US-Unternehmen Anthropic nach und veröffentlichte mit Claude for Healthcare einen eigenen KI-gestützten Gesundheitsassistenten.
Für die KI-Branche verspricht der Gesundheitssektor, lukrativ zu sein. Kritiker warnen allerdings vor möglichen Folgen des Einsatzes von KI im Gesundheitswesen. Systeme wie ChatGPT seien nicht als Medizinprodukte zugelassen und dürften daher nicht zur Behandlungsunterstützung eingesetzt werden, erklärte Jürgen Schröder, Leiter des Bereichs Vertragsarztrecht bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Außerdem verweisen Experten wie Manuel Hofmann von der Deutschen Aidshilfe auf die Diskrepanz zwischen Zukunftsfantasien und den herrschenden Realitäten von Gesundheitssystemen. Dass administrative Aufgaben wegfallen und mehr Zeit für die persönliche Betreuung bleibe, sei in Gesundheitssystemen, die auf veraltete Technik wie Faxgeräte angewiesen seien, eine Illusion. Am Beispiel der Krankheit HIV und angesichts des Rückzugs der USA aus internationalen HIV-Programmen zeige sich vor allem, woran es wirklich mangelt. Menschen würden an einer gut behandelbaren Krankheit sterben, weil ihnen die Medikamente fehlen, betonte Hofmann.
(rah)
Künstliche Intelligenz
Ubisoft-Aktie verliert über 30 Prozent an Wert
Ubisofts großer Reset führt zu einem massiven Kursrutsch an den Börsen: Seit der Ankündigung vom Mittwochabend, das Unternehmen neu ausrichten zu wollen, hat die Aktie des französischen Spieleunternehmens über 30 Prozent an Wert verloren. Aktuell ist eine Ubisoft-Aktie keine 4,40 Euro mehr wert – verglichen mit 11 Euro vor nur einem Jahr.
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Ein Blick in die etwas weitere Vergangenheit zeigt das Ausmaß des Kursrutsches: Wer zum Marktstart der Playstation 5 und Xbox Series X/S im Herbst 2020 Ubisoft-Aktien gekauft und bis heute gehalten hat, kommt mittlerweile auf ein Minus von 95 Prozent, rechnet das Branchenmagazin Gameswirtschaft.de vor. Der Börsenwert von Ubisoft liegt mittlerweile unter 600 Millionen Euro.
Anleger reagieren verunsichert auf Ubisofts neue Unternehmensstrategie, die das Unternehmen langfristig aus der Dauerkrise führen soll. Im Zentrum der neuen Organisation stehen fünf „Kreativhäuser“, die Marken und Spielkonzepte klar aufteilen. Damit gehen Kostensparmaßnahmen einher: In den kommenden zwei Jahren will Ubisoft 200 Millionen Euro einsparen – zusätzlich zu 300 Millionen Euro, die Ubisoft eigenen Angaben zufolge bereits in den vergangenen Jahren eingespart hat. Zudem wurde die Entwicklung von insgesamt sechs Spielen eingestellt und die Prognose für das Geschäftsjahr nach unten korrigiert.
„Entscheidender Wendepunkt“
Ubisoft-Chef und -Gründer Yves Guillemot spricht in einer Mitteilung (PDF) von einem „großen Reset“ und einem „entscheidenden Wendepunkt“ für das Unternehmen. Man müsse sich aber auf harte Jahre einstellen, bis man zurück in die Erfolgsspur komme. „Die Neuausrichtung des Portfolios wird erhebliche Auswirkungen auf die kurzfristige finanzielle Entwicklung der Gruppe haben, insbesondere in den Geschäftsjahren 2026 und 2027.“
Ubisoft steckt seit Jahren in der Krise – unter anderem, weil teure Großproduktionen wie „Star Wars Outlaws“ und „Skull and Bones“ nicht den erhofften Erfolg eingebracht haben. Im vergangenen November überraschte die französische Spielefirma ihre Anleger, indem sie die Bekanntgabe der Quartalszahlen kurzfristig verschob. Der Handel mit Ubisoft-Aktien wurde infolgedessen zwischenzeitlich ausgesetzt.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
DocuSeal 2.3.0: Open-Source-Alternative zu DocuSign mit KI-Features
DocuSeal hat Version 2.3.0 seines Open-Source-Tools für elektronische Unterschriften veröffentlicht. Das Update bringt vor allem Verbesserungen für den Formular-Editor sowie eine wichtige Sicherheitsänderung für Docker-Installationen.
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Hauptneuerung ist eine KI-gestützte Felderkennung, die Formularfelder in PDF-Dokumenten automatisch identifiziert. Nutzer können die Funktion über das neue Kontextmenü aufrufen, per Rechtsklick auf Felder. Damit lassen sich Formulare schneller für elektronische Signaturen vorbereiten. Das Kontextmenü umfasst darüber hinaus Funktionen zum Konfigurieren, Kopieren und Einfügen von Feldern.
Ein weiteres Feature ist der neue Select-Modus, den Anwender über die Tab-Taste oder das Kontextmenü aktivieren können. Im Select-Modus lassen sich mehrere Felder gleichzeitig auswählen und gemeinsam verschieben, skalieren oder konfigurieren. Die Mehrfachauswahl funktioniert wie gewohnt über Strg+Klick.
Mehr Sicherheit in Docker-Umgebungen
Für Docker-Nutzer bringt Version 2.3.0 eine wichtige Sicherheitsverbesserung: Die Docker-App läuft nun mit der Rolle docuseal:docuseal statt mit Root-Rechten. Dies erhöht die Sicherheit bei Standard-Docker-Compose-Installationen, bei denen Speicher und Umgebungsvariablen auf dem Host-System liegen. Nutzer mit alternativen Installationen, die Umgebungsvariablen anders einbinden oder S3-Speicher verwenden, sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Open-Source-Alternative zu DocuSign
DocuSeal bezeichnet sich als selbst gehostete Alternative zu proprietären Diensten wie DocuSign. Die Software steht unter AGPL-3.0-Lizenz und lässt sich auf eigenen Servern oder in der Cloud betreiben.
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Die Plattform bietet einen WYSIWYG-PDF-Formular-Editor mit zwölf Feldtypen, darunter Signatur-, Datums-, Datei- und Checkbox-Felder. Mehrere Unterzeichner können gleichzeitig an einem Dokument arbeiten. Die Software versendet automatisierte E-Mails über SMTP und speichert Daten wahlweise lokal, auf AWS S3, Google Cloud Storage oder Microsoft Azure. Die elektronischen Signaturen sind nach PDF-Standard verifizierbar.
Zusätzlich zur kostenlosen Version bietet DocuSeal Pro-Features wie White-Labeling, Nutzerrollen, Erinnerungen, SMS-Verifikation, bedingte Felder, Massen-Versand über CSV oder XLSX sowie Single Sign-on per SAML. Die Plattform ist SOC-2- und ISO-27001-zertifiziert.
DocuSeal lässt sich per Docker mit wenigen Befehlen installieren und nutzt standardmäßig SQLite als Datenbank. Optional unterstützt die Software PostgreSQL und MySQL. Weitere Informationen finden sich auf der GitHub-Seite des Projekts.
(fo)
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