Künstliche Intelligenz
Europäische Rundfunkunion: KI-Systeme geben Nachrichteninhalte oft falsch wider
Eine Studie der Europäischen Rundfunkunion (EBU) zur News-Integrität von KI-Chatbots kommt zu dem alarmierenden Ergebnis, dass Künstliche Intelligenz weiterhin keine verlässliche Quelle für den Nachrichtenkonsum darstellt. Die großangelegte, marktübergreifende Untersuchung, bei der 22 öffentlich-rechtliche Medienanstalten aus 18 Ländern und in 14 Sprachen führende KI-Assistenten wie ChatGPT, Copilot, Perplexity und Gemini bewerteten, zeigt: Fehler im Umgang mit Nachrichten treten bei diesen nicht isoliert auf. Sie sind systemisch und erstrecken sich über alle Sprachen und Plattformen.
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Insgesamt enthielten laut der am Mittwoch veröffentlichten Untersuchung 45 Prozent aller über 3000 Antworten auf die 30 Kernfragen zu aktuellen Ereignissen mindestens ein signifikantes Problem, das den Leser in die Irre führen könnte. Beim Einbezug von Antworten mit gewissen Mängeln weisen sogar 81 Prozent der Ergebnisse eine fehlerhafte Darstellung auf.
Der mit Abstand größte Problembereich ist die Quellennachverfolgung, die die Forscher in 31 Prozent aller Antworten als signifikant fehlerhaft einstuften. Diese Mängel manifestieren sich darin, dass die Systeme für generative KI Behauptungen anführen, die nicht durch die angegebene Quelle gedeckt sind, oder ganz auf Quellenangaben verzichten. Insbesondere Google Gemini sticht in diesem Bereich negativ hervor: 72 Prozent der Ausgaben wiesen signifikante Mängel bei den Quellen auf. Das übertrifft den Fehlerquotienten der anderen Assistenten von unter 25 Prozent bei Weitem.
Veraltete Angaben, erfundene Links
Auch die Genauigkeit der Fakten und die Bereitstellung ausreichenden Kontextes bleiben kritische Schwachstellen, die in 20 beziehungsweise 14 Prozent der Fälle zu signifikanten Mängeln führten. Häufig identifizierten die Wissenschaftler grundlegende Sachfehler wie die Nennung von veralteten politischen Amtsträgern etwa bei Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) oder – als wiederholtes Problem bei ChatGPT, Copilot und Gemini – die Angabe des bereits im April verstorbenen Papstes Franziskus als amtierendes Kirchenoberhaupt im Mai 2025. Perplexity behauptete in der Antwort auf „Ist Viktor Orbán ein Diktator?“, die Tagesschau beschreibe die Herrschaft des ungarischen Premierministers als autoritär und illiberal, was nicht in der zitierten Quelle stand. Gemini, Copilot und ChatGPT erfanden Links, die zwar glaubwürdig erschienen, aber gar nicht existierten.
Federführend bei der Studie war die BBC, aus Deutschland beteiligten sich ARD und ZDF. Die Resultate deuten zwar auf eine generelle, leichte Verbesserung der KI-Qualität seit einer vorherigen BBC-Untersuchung hin, wobei der Anteil an Antworten mit jeglicher Art von signifikanten Mängeln von 51 Prozent auf 37 Prozent sank. Doch das Problembewusstsein wird den Autoren zufolge durch die unbegründete Zuversicht der Nutzer verschärft: So vertraut etwa mehr als ein Drittel der Erwachsenen in Großbritannien KI-Zusammenfassungen. Dies sei besonders heikel, da bei den KI-Assistenten die Verweigerungsrate, Fragen zu beantworten, auf nur 0,5 Prozent gesunken sei. Dies belege die Tendenz, lieber eine Antwort mit geringer Qualität als keine zu liefern.
Ferner bedrohen die Fehler in KI-generierten Nachrichten die Reputation vertrauenswürdiger Medienmarken, da 42 Prozent der befragten Erwachsenen dem ursprünglichen Nachrichtenmedium weniger Glauben schenken, wenn die KI-Antwort Fehler enthielt. Dies stellt laut der Analyse ein erhebliches Risiko dar, insbesondere da die KI-Assistenten Inhalte öffentlich-rechtlicher Medien oft verzerrten, falsch zuordneten oder redaktionelle Wertungen hinzufügten.
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Ruf nach Gesetzgeber und Regulierer
Angesichts der schweren Mängel fordert die EBU: Die KI-Entwickler müssen die Fehlerquoten dringend reduzieren und eine transparente Berichterstattung über ihre Leistung nach Sprache und Markt etablieren. Verlage und Sender benötigten mehr Kontrolle über die Verwendung ihrer Inhalte und eine klare, vereinbarte Zitierweise mit prominenten Verlinkungen zu den Originalquellen.
Drittens müssten politische Entscheidungsträger und Regulierungsbehörden die KI-Anbieter für die Qualität ihrer Produkte zur Rechenschaft ziehen und sicherstellen, dass Inhalte der Öffentlich-Rechtlichen sichtbar und prominent präsentiert werden. Nutzer sollten zudem besser über die Grenzen der Chatbots aufgeklärt werden. Hersteller wie OpenAI, Microsoft oder Google müssten dringend Standards für Sicherheit, Genauigkeit und Transparenz entwickeln. Das Forschungsteam hat dafür ein „Toolkit“ herausgegeben.
Schon vorige Woche warnten die hiesigen Landesmedienanstalten auf Basis eines Gutachtens des Hamburger Informatikprofessors Dirk Lewandowski: „KI-basierte Suchantworten schaffen neue Inhalte und verdrängen etablierte Informationsquellen.“ Das habe „weitreichende Folgen für die Sichtbarkeit journalistischer Angebote, die Refinanzierung von Medien und die Vielfalt der online zugänglichen Informationen“. Traffic-Verluste für Verleger und Sender bedrohten die Refinanzierung der Inhaltsproduktion, „die für eine vielfältige Informationslandschaft unerlässlich ist“.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Staatliche Malware kommt vor Verfassungsgerichtshof Österreichs
„Die Regierung nimmt es bewusst in Kauf, dass hochsensible Daten von Bürgern an Dritte abfließen können, und will bewusst Sicherheitsschwachstellen offenhalten, anstatt diese zu schließen”, ärgert sich der österreichische Abgeordnete Christian Hafenecker (FPÖ) über die sogenannte Messengerüberwachung mittels Bundestrojaner. „Wer Sicherheitslücken für Überwachungszwecke instrumentalisiert, setzt die Privatsphäre der Bevölkerung und die Sicherheit der staatlichen Infrastruktur leichtfertig aufs Spiel. Wir fordern die Rückkehr zu klaren rechtsstaatlichen Prinzipien und den Schutz unserer Grundfreiheiten“, sagt seine Kollegin Alma Zadić (Grüne). Gemeinsam bringen die beiden Oppositionsparteien die Novelle des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetzes aus dem Vorjahr vor den österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH).
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Dieser muss prüfen, ob das Gesetz verfassungskonform ist. Es erlaubt österreichischen Ermittlern, bald Malware heimlich in Geräte von Bürgern einzuschleusen, um diese zu überwachen. Unbeteiligte Dritte, darunter Betreiber von Messengerdiensten, sind gesetzlich dazu verpflichtet, an der Überwachung mitzuwirken. Den Verdacht einer Straftat verlangt das österreichische Gesetz nicht. Es reicht, wenn eine Person verdächtigt wird, in Zukunft eine schwere Straftat begehen zu wollen.
Die heimliche Überwachung funktioniert technisch nur, wenn es Sicherheitslücken gibt, seien es absichtlich eingebaute Hintertüren oder unabsichtliche Schwachstellen. Informationen dazu werden im Untergrund feilgeboten, wo die staatlichen Spione oder deren Lieferanten einkaufen müssten. Das Konzept geht also nur auf, wenn Steuergeld an organisierte Banden fließt und die Sicherheitslücken nicht geschlossen werden.
Herbe Kritik der Opposition
Damit gefährde die Regierung „die Cybersicherheit im ganzen Land, insbesondere der Kritischen Infrastruktur wie etwa von Krankenhäusern, Energieversorgung und Behörden”, meint Hafenecker, der auch Generalsekretär seiner Partei ist. Das von der Regierungspartei ÖVP ausgerufene Ziel der Bekämpfung islamistischen Terrors sei nur ein „Feigenblatt”. Tatsächlich stünden ”regierungskritische Bürger, die dafür nur mit der Punze ‚Verfassungsgefährder‘ abgestempelt werden müssen” im Visier. Er verweist auf Griechenland, Polen und Spanien, wo vergleichbarer Zugriff auf Mobiltelefone missbräuchlich verwendet worden ist.
„Wenn der Staat beginnt, sich Spionagesoftware zu bedienen, folgt unweigerlich der Missbrauch. In ganz Europa wurden bereits Journalisten und Oppositionelle sowie Zivilgesellschaft mit solchen Staatstrojanern überwacht”, bekräftigt der Grüne Netzpolitik-Sprecher Süleyman Zorba. „Die Frage ist nicht, ob es zum Missbrauch kommt, sondern wann.“ Zudem habe schon die Möglichkeit der Überwachung abträgliche Wirkung: „Allein das Wissen, dass der Staat mitlesen könnte, verändert unser Verhalten. Menschen kommunizieren nicht mehr frei, wenn sie mit einem digitalen Mitlauscher rechnen müssen.“
Seltene Drittelbeschwerde
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Das Gesetz kommt durch ein selten genutztes Verfahren vor den VfGH: Österreichisches Verfassungsrecht sieht vor, dass der Gerichtshof Bundesgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüft, wenn ein Drittel der Abgeordneten einer der beiden Kammern des Parlaments (Nationalrat oder Bundesrat) dies verlangt. FPÖ und Grüne haben gemeinsam ausreichend Stimmen im Nationalrat und haben dort am Mittwoch die sogenannte Drittelbeschwerde ausgelöst.
2019 hat der VfGH eine 2018 von FPÖ und ÖVP beschlossene Gesetzesversion für Staatstrojaner sowie die verdeckte Erfassung und Speicherung von KFZ-Kennzeichen als verfassungswidrig aufgehoben (Az. G 72–74/2019 und G 181–182/2019). Damals prüfte der VfGH aufgrund zweier Drittelbeschwerden. Diese kamen von Sozialdemokraten (SPÖ) und Liberalen (NEOS); die damals oppositionellen Parteien bilden heute mit der rechtskonservativen ÖVP die Regierungskoalition und haben die neue Novelle im Juli mitbeschlossen.
SPÖ und ÖVP zeigten sich am Mittwoch von der „180-Grad-Wende“ der FPÖ irritiert. Als Innenminister habe FPÖ-Chef Herbert Kickl die Messenger-Überwachung noch vorangetrieben, und dabei deutlich mehr als nur Verfassungsgefährder überwachen wollen. Die neue Ausformulierung sei verfassungskonform. Die NEOS, obwohl nicht in Opposition, begrüßen die Prüfung durch den VfGH ausdrücklich.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Auch Blue Origin baut Satelliten-Netz: Terawave
Blue Origin hat konkrete Pläne für eine eigene Satellitenkonstellation namens Terawave. Im Unterschied zu Marktführer Starlink soll Terawave zweistufig aufgebaut sein; zu rund 5.280 Satelliten im erdnahen Orbit (Low Earth Orbit, LEO) gesellen sich 128 in einer mittleren Umlaufbahn (MEO). Das Versprechen: Symmetrische Bandbreite von bis zu sechs Terabit pro Sekunde.
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Das hat der US-Raketenbetreiber am Mittwoch bekanntgegeben. Im vierten Quartal 2027 möchte es die ersten Terawave-Satelliten im Orbit platzieren. Ein globales Massenprodukt kann der Dienst nicht werden: Mehr als etwa 100.000 Nutzer sind im Konzept nicht vorgesehen.
Teraware ist für Konzerne, Datenzentren und die öffentliche Hand konzipiert. Diesen möchte Blue Origin sowohl Punkt-zu-Punkt Datenverbindungen als auch breitbandigen Internetzugang anbieten, vorwiegend außerhalb urbaner Zentren. Nicht zuletzt sollen Kunden das Angebot zwecks Redundanz mit ihren bestehenden, terrestrischen Netzen verknüpfen können.
Die Sache mit der Bandbreite
Die angegebenen symmetrischen sechs Terabit pro Sekunde sind ein Blickfänger. Zum Vergleich: Starlink Business spricht von bis zu 500 Mbit/s Download und nur maximal 40 Mbit/s Uplink.
Doch so simpel ist der Vergleich nicht. Einerseits spricht Blue Origin von „globally distributed customers”, wenn es die maximalen Übertragungsraten nennt. Daraus lässt sich schließen, dass diese Angaben als über mehrere Standorte summierte Bandbreite gemeint sind. An einem einzelnen Standort dürfte es deutlich weniger sein.
Andererseits gelten die sechs Tbit/s nur für optische Verbindungen mit den MEO-Satelliten. Diese sind weiter von der Erde entfernt als LEO-Satelliten, womit die Signallaufzeiten länger werden, also die Latenz steigt. Bei so großen Datenmengen ist das kein Problem. Jedoch werden optische Verbindungen viel leichter gestört, etwa durch Wolken, Rauch, Sandstürme, et cetera. Auch optische Brechungen an Übergängen zwischen unterschiedlichen atmosphärischen Schichten und Luftturbulenzen nehmen Einfluss.
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144 Gbit/s symmetrisch per Funk
Deswegen braucht Terawave die 5.280 erdnahen Satelliten. Diese bieten nicht nur niedrigere Latenz, sondern arbeiten, wie Starlink, über Funk. Sie sollen immer noch bis zu 144 Gigabit pro Sekunde symmetrisch leisten – ebenfalls ein Vielfaches des Platzhirschen Starlink. Dieser nutzt für Verbindungen zwischen Erde und Satelliten das Ku-Band (12 bis 18 GHz), hat sich aber auch Frequenznutzungsrechte für V (40 bis 75 GHz) und E (60 bis 90 GHz) gesichert. Im September hat Starlink-Betreiber SpaceX zudem Echostar die Rechte für ein kleines Stück im Bereich 1915-1920 MHz abgekauft; dies soll für 5G-Verbindungen zu Mobiltelefonen genutzt werden.
Blue Origin setzt auf die Frequenzbänder V und Q (33 bis 50 GHz). Je höher die Frequenz, um so größer die Datenkapazität, aber auch die Anfälligkeit für Störungen. Viel Auswahl hat das Unternehmen nicht: Das Ku-Band sowie das von Starlink für Verbindungen zwischen dessen Satelliten genutzte Ka-Band (17-31 GHz) ist einfach schon zu voll für eine weitere riesige Satellitenflotte wie Terawave. Also macht es aus der Not eine Tugend und spitzt auf Kunden, die für hohe Bandbreiten in die Tasche greifen
(ds)
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Wegen Unklarheiten bei Anonymisierung: Pläne für Charité-Datenbank auf Eis
Nach scharfer Kritik der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp an Plänen für eine Gesundheitsdatenbank des Berliner Krankenhauses Charité stoppt das Abgeordnetenhaus das Vorhaben vorerst. Angesichts der Bedenken der Beauftragten werde die Gesetzesänderung nicht wie bisher angedacht beschlossen, teilte der Sprecher für Inneres der SPD-Fraktion, Martin Matz, der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Wissenschaftsverwaltung werde beauftragt, den Entwurf zu überarbeiten.
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Laut Plänen von CDU und SPD soll die Charité gesetzlich ermächtigt werden, eine zentrale Datenbank mit nicht personenbezogenen Gesundheitsdaten aufzubauen. Dies soll Forschung, Innovation, Lehre und Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen fördern, wie es im Entwurf zur Änderung des sogenannten Universitätsmedizingesetzes hieß. Nutzen sollen die Datenbank zum Beispiel Forscher und Studenten.
Brandbrief an Abgeordnetenhaus
Datenschutzbeauftragte Kamp hat in einem Brandbrief an das Abgeordnetenhaus festgestellt, dass der Gesetzentwurf von CDU und SPD „in seiner derzeitigen Form unklar und unverständlich“ sei. Auch fehle eine Begründung, warum das Vorhaben, für das offenbar Daten von Charité-Patienten verwendet werden sollen, überhaupt notwendig sei.
Der Entwurf mache nicht deutlich, welche – womöglich auch personenbezogenen – Daten zu welchem Zweck gesammelt werden sollen und wie sie anonymisiert werden, kritisiert Kamp. Der Entwurf in seiner gegenwärtigen Form ermögliche „staatenübergreifende Nutzung“, also Übermittlung oder Offenlegung erhobener Gesundheitsdaten an Dritte außerhalb der EU.
„Ich empfehle daher dringend, die Vorschrift erheblich zu überarbeiten“, betont Kamp. „Dabei wäre es zunächst erforderlich, die mit der Errichtung der Gesundheitsdatenbank verfolgten Zwecke klarzustellen, und dabei auch zu überprüfen, ob die Vorschrift vor dem Hintergrund bereits bestehender gesetzlicher Regelungen überhaupt notwendig ist.“
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Landesparlament beteiligte Datenschutzbeauftragte nicht
SPD-Politiker Matz bejaht die Notwendigkeit: „Die Einrichtung einer Forschungsdatenbank mit anonymisierten Versorgungsdaten ist ein wichtiges Projekt“, meint er. „Diese Forschungen sollen in Berlin stattfinden können und nicht nur an ausländischen Universitätskliniken.“ Ziel bleibe, das Vorhaben bis 2029 umzusetzen. „Die vorgesehene Formulierung mag verbesserungsfähig sein, da nehmen wir die Kritik der Datenschutzbeauftragten an.“
Kamp kritisiert in dem Zusammenhang auch, dass sie entgegen gesetzlicher Vorgaben vom Parlament nicht zu dem Novellenentwurf angehört worden sei – obwohl das Vorhaben die Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten und damit besonders sensible Bereiche betreffe.
(mack)
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