Datenschutz & Sicherheit
Neue Kampagne gegen Instrumentalisierung von Obdachlosen durch Influencer

Immer häufiger sieht man sie: Bilder und Videos von Influencern, die Essen, Kleidung oder Spenden an Obdachlose verteilen. Was vermeintlich gut gemeint ist, nützt in erster Linie dem Content-Creator und kann problematische Nebenwirkungen haben. Denn oft filmen sie die Gesichter der Obdachlosen, ohne diese zu fragen. Mit ihrer Kampagne „Mein Gesicht gehört mir!“ geht die Bahnhofsmission Essen auf Instagram und auf der Straße gegen das Phänomen vor.
„Je mehr ich die Menschen in die Öffentlichkeit ziehe, desto mehr stigmatisiere ich sie“, beschreibt der Leiter der Bahnhofsmission, Martin Lauscher, das Problem in einem Interview mit dem Datenschutz-Blog Artikel91. „Menschen werden so zum Objekt einer angeblichen Hilfe gemacht und bezahlen das auch noch mit ihrer Privatsphäre.“
Denn die Aufnahmen der vermeintlich guten Taten werden im Internet verbreitet und bleiben dort. Oft geben die Influencer auch den Standort, die Lebensumstände und den Namen der Gefilmten preis. „Nur, weil Menschen im öffentlichen Raum sind, weil sie eben kaum Rückzugsmöglichkeiten haben, geben sie ja nicht alle Rechte an ihrer Privatsphäre auf“, so Lauscher weiter. Um sich gegen diesen Trend zu wehren, können Obdachlose Sticker mit der Aufschrift „Mein Gesicht gehört mir!“ und einer durchgestrichenen Kamera von der Bahnhofsmission erhalten. Diese entlarven unfreiwillige Videos.
Zu der Aktion der Bahnhofsmission, die zum katholischen Hilfsverband Caritas gehört, zählt auch Aufklärungsarbeit unter Betroffenen. Diese können sich beim Streetwork-Team melden, um Unterstützung beim Durchsetzen ihres Rechts auf Privatsphäre zu erhalten.
In allen Großstädten zu beobachten
Genaue Zahlen zu dem Phänomen habe er nicht sagt Martin Lauscher im Interview mit Artikel91. Doch mittlerweile gebe es in allen größeren deutschen Städten Content-Creator, die die fragwürdigen Inhalte produzieren.
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Auch in Essen habe es kürzlich einen Fall gegeben, bei dem ein Influencer für einen obdachlosen Mann Spenden sammelte, welche laut diesem nicht vollständig ankamen. Eine juristische Klärung steht noch aus. Eine Einladung der Bahnhofsmission und anderer Caritas Einrichtungen wollte der Creator nur mit Kamera annehmen. Als das Filmen untersagt wurde, sagte er kurz vor dem Termin ab.
Sozialarbeiter Lauscher empfiehlt, dass Menschen aktiv werden, wenn sie auf der Straße beobachten, wie eine obdachlose Person gegen ihren Willen gefilmt wird. „Aufmerksam sollte man auch sein, wenn eine Kamera so gehalten wird, dass die gefilmte Person es nicht merken soll, dass sie gefilmt wird.“ Wenn man das Gefühl habe, dass auf der Straße jemand etwas mit einem Menschen tue, der das offensichtlich nicht wolle, „dann sollte man eingreifen und die bedrängte Person unterstützen“.
Menschlichkeit verkauft sich
Auf TikTok tritt das Phänomen auch immer wieder unter dem Namen „random acts of kindness“ auf, einem Hashtag unter dem Menschen Videos posten, in denen sie „zufällige gute Taten“ vollbringen. Doch sind diese Taten meist weder zufällig noch ausschließlich gut für die Personen, gegenüber welchen sie erbracht werden. Auch viele Videos von Obdachlosen lassen sich unter dem Hashtag finden.
Das Phänomen sei über die Sozialen Medien aus dem anglo-amerikanischen Raum nach Deutschland gekommen, erzählt Lauscher. Gefragt, warum die Videos so beliebt sind, antwortet der Leiter der Bahnhofsmission:
Mein Bauchgefühl ist, dass der Zuspruch von Menschen kommt, die eine sehr idealisierte Sicht von Hilfe haben, die aber mit der Realität der sozialen Arbeit nichts zu tun haben. Da gibt es gar kein Gefühl dafür, was eine Wohnungslosigkeit für einen Menschen bedeutet. Da sieht man dann, wie jemand einmal eine Spende übergibt oder auch nur einen warmen Tee ausschenkt und denkt dann, damit wäre schon geholfen. Aber wenn man jeden Tag Kontakt hat mit wohnungslosen Menschen, dann weiß man, dass es mit solchen punktuellen Aktionen nicht getan ist.
Hilfeleistungen sollten jedoch niemals an eine Gegenleistung geknüpft sein sollen, so Lauscher weiter. „Das ist unsere fachliche Haltung, wie wir Menschen unterstützen, und das ist etwas, was auch für alle anderen gelten sollte – alles andere verzweckt die Menschen, denen man angeblich helfen will.“
Datenschutz & Sicherheit
Galaxy Watch 5 zuerst: Samsung liefert Januar-Update für seine Smartwatches aus
Anfang des Monates hatte Samsung Details zum Sicherheitspatch für Januar 2026 für seine Android- und Wear-OS-Geräte veröffentlicht und damit begonnen, es für seine Galaxy-Smartphones und -Tablets zu verteilen. Nun hat der Konzern damit angefangen, es auch allmählich auf die Galaxy Watches zu schieben, dabei ist überraschend die Galaxy Watch 5 zuerst an der Reihe.
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Januar-Sicherheitspatch schließt 55 Lücken
Wie SamMobile schreibt, ist offenbar die Galaxy Watch 5 in der „Wi-Fi + Bluetooth“-Variante das erste Modell, das den Januarpatch erhält. Das Update ist 147,29 MByte groß und trägt die Firmware-Version R910XXU1DYL6.
Laut Samsungs Sicherheits-Informationen behebt der Januar-Sicherheitspatch insgesamt 55 Sicherheitslücken. Neben den seitens Google behobenen Lücken, die wir schon in einer separaten Meldung zusammengefasst haben, enthält der aktuelle „Security Maintenance Release“ (SMR) auch Patches von Samsung. Durch das neue Update werden sensible Nutzerdaten, wie Fitness- und Gesundheitsinformationen, besser vor potenziellen Angriffen geschützt.
Samsung macht darauf aufmerksam, dass einige Patches, die von Chipsatzherstellern bereitgestellt werden, möglicherweise nicht im Sicherheitsupdate-Paket des Monats enthalten sind. „Diese gerätespezifischen Patches“ würden dem Unternehmen zufolge erst in künftigen Sicherheitsupdate-Paketen nachgeliefert, sobald sie bereitstehen.
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Weitere Galaxy-Watch-Modelle folgen
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Um die neue Softwareversion auf der Galaxy Watch 5 zu erhalten, muss man die Galaxy Wearable App öffnen und in die Uhreinstellungen navigieren. Hier öffnet man den Punkt „Uhren-Software-Update“ und tippt auf „Herunterladen und installieren“.
Neben der Galaxy Watch 5 wird Samsung den Patch nach und nach für die Watch 4, die neben anderen im Dezember das große Update auf One UI 8 Watch erhalten hat, und neuer verteilen. „Die Lieferzeit für Sicherheitspatches kann je nach Region und Modell variieren“, erklärt Samsung.
(afl)
Datenschutz & Sicherheit
Auslegungssache 151: Datenschutz vor Gericht
Datenschutz gilt überall, auch am Gericht. Doch wie genau setzen Richterinnen und Richter die Regeln um, wenn sie selbst täglich mit sensiblen Informationen arbeiten? Diese Frage steht im Mittelpunkt von Episode 151 des c’t-Datenschutz-Podcasts. Redakteur Holger Bleich und heise-Justiziar Joerg Heidrich sprechen dazu mit Kristin Benedikt. Sie ist Richterin an einem bayerischen Verwaltungsgericht, dort auch Datenschutzbeauftragte und Pressesprecherin. Zuvor leitete sie fünf Jahre lang den Bereich Internet beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht.
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Die Verwaltungsrichterin Kristin Benedikt im c’t-Datenschutz-Podcast
Benedikt erläutert zunächst die Grundlagen. Die DSGVO gilt für alle Gerichte, von Zivil- über Verwaltungs- bis zu Arbeitsgerichten. Nur die Strafjustiz unterliegt eigenen Regelungen. Als öffentliche Stellen stützen sich Gerichte auf die DSGVO-Rechtsgrundlagen der rechtlichen Verpflichtung und des öffentlichen Interesses. Das berechtigte Interesse, auf das sich Unternehmen oft berufen, steht ihnen nicht zur Verfügung.
DSGVO-Grundsätze gelten auch am Gericht
Eine Besonderheit macht die Sache kompliziert: Richter genießen verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit. Deshalb gibt es für ihre Tätigkeit keine Datenschutzaufsicht. Die DSGVO schließt in Art. 55 ausdrücklich aus, dass Aufsichtsbehörden Gerichte bei ihrer richterlichen Arbeit kontrollieren. Bußgelder gegen Richter? Ausgeschlossen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Richter tun können, was sie wollen, betont Benedikt. Sie müssen den Grundsatz der Datenminimierung beachten und dürfen nur Informationen erheben, die für ihre Entscheidung relevant sind. In der Praxis entstehen dabei Spannungen: Verwaltungsrichter müssen von Amts wegen ermitteln, wissen aber oft erst im Laufe des Verfahrens, welche Informationen sie wirklich brauchen, erläutert Benedikt.
Betroffenenrechte
Ein praktisches Problem schildert sie aus ihrem Alltag. Behörden schicken häufig komplette Akten ans Gericht, ohne vorher zu prüfen, welche Informationen darin wirklich relevant sind. Das Gericht muss diese Unterlagen dann den Verfahrensbeteiligten zugänglich machen – auch wenn sie Daten unbeteiligter Dritter enthalten. Hier sieht die Richterin die behördlichen Datenschutzbeauftragten in der Pflicht, für mehr Sensibilität zu sorgen.
Betroffenenrechte gelten auch gegenüber Gerichten. Wer wissen will, welche Daten über ihn gespeichert sind, kann Auskunft verlangen. Allerdings gibt es Einschränkungen zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und laufender Verfahren. Lösch- oder Berichtigungsansprüche laufen bei Gerichtsakten oft ins Leere – was einmal in einer Akte steht, lässt sich meist nicht einfach entfernen.
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Zum Schluss geht es um den Einsatz von KI am Gericht. Einen „Robo-Richter“ lehnt Benedikt strikt ab. Entscheidungen müssen ihrer Ansicht nach von Menschen vorbereitet und getroffen werden. Sinnvoll sei KI aber bei unterstützenden Aufgaben, etwa beim Anonymisieren von Urteilen oder in der Gerichtsverwaltung. Auch bei Übersetzungen oder der Aufbereitung großer Textmengen sieht sie Chancen, solange die Verantwortung klar beim Menschen bleibt.
Bußgeld der Woche: 42 Mio. Euro gegen die französischen Telekommunikationsunternehmen Free Mobile und Free
Episode 151:
Hier geht es zu allen bisherigen Folgen:
(hob)
Datenschutz & Sicherheit
So will die EU-Kommission den Sprung ins Glasfaserzeitalter schaffen
Mit dem gestern vorgestellten Entwurf des Digital Networks Acts (DNA) will es die EU-Kommission, wenn schon nicht allen, dann doch vielen recht machen. Weder schafft sie pauschal die Netzneutralität ab, noch die strenge Vorab-Regulierung marktmächtiger Unternehmen, noch wird sie EU-Länder dazu zwingen, vorschnell alternde Kupferleitungen abzuschalten.
Ziel des lange erwarteten Gesetzentwurfs ist ein großflächiger Umbau der EU-Regulierung im Telekommunikationsbereich. Davon erwartet sich die EU-Kommission mehr Investitionen der Netzbetreiber in Infrastruktur. Flächendeckend verfügbare, moderne Internetanschlüsse sollen „die Grundlage für Europas Wettbewerbsfähigkeit“ bilden sowie „innovative Technologien wie Künstliche Intelligenz und Cloud Computing“ ermöglichen, so die Kommission.
In der geplanten Verordnung sollen gleich mehrere EU-Gesetze aufgehen. Allen voran der European Electronic Communications Code (EECC); die Regeln zur Netzneutralität; die Verordnung über das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden (GEREK) sowie das Radio Spectrum Policy Programme (RSPP), mit dem künftig die Nutzung von Funkfrequenzen EU-weit geregelt werden soll. Begleitend zum rund 260 Seiten starken Gesetzentwurf hat die Kommission mehrere ausführliche Folgeabschätzungen veröffentlicht.
Nutzungsrechte ohne Ablaufdatum
Einer der größte Änderungsvorschläge: Die Kommission will die zeitliche Befristung der Nutzungsrechte für Mobilfunkfrequenzen abschaffen. Künftig soll die Laufzeit unbegrenzt sein, regelmäßige Versteigerungen von Frequenzblöcken sollen demnach der Vergangenheit angehören. Allerdings soll die Zuweisung künftig nach dem Motto „use it or share it“ ablaufen. Netzbetreiber, die ihnen zugeteilte Frequenzen nicht nutzen, können sie also wieder verlieren. Neben Mobilfunkbetreibern sind etwa auch Satellitenanbieter erfasst.
Diese Vorschläge der Kommission dürften auf Widerstand mancher EU-Länder stoßen, die sich etwa die Einnahmen aus den Frequenzauktionen nicht entgehen lassen wollen. Auch Teile der Branche sind nicht begeistert. Als „sehr problematisch“ bezeichnet etwa der deutsche Betreiberverband Breko diesen Ansatz. Solche Regeln „würden das Oligopol der Mobilfunknetzbetreiber zementieren“ und den Wettbewerb beschädigen, warnt der Verband.
Umstieg auf Glasfaser
Für hitzige Debatten wird wohl auch der Plan sorgen, ab Ende des Jahrzehnts mit der Abschaltung veralteter Infrastruktur wie Kupferleitungen zu beginnen. Bis zum Jahr 2036 soll schließlich EU-weit der Umstieg auf moderne Glasfaser-, aber auch auf Gigabit-fähige Kabelanschlüsse vollzogen sein. Dazu hat die Bundesnetzagentur letzte Woche ein Regulierungskonzept vorgelegt, zugleich aber betont, dass es sich in erster Linie um einen „Debattenbeitrag“ handelt.
Betreiberverbände wie VATM oder ANGA begrüßen das „klare Ablaufdatum“, das allen Beteiligten „ausreichend Planungsperspektive“ geben würde, so VATM-Präsidentin Valentina Daiber. Dabei dürfe es jedoch nicht zu Marktverwerfungen kommen, wenn marktmächtige Unternehmen ihre Dominanz auf die neue Infrastruktur übertragen und dabei gar ausbauen würden. „Entscheidend ist dabei, dass der Übergang diskriminierungsfrei ausgestaltet wird. Die Regeln dürfen Wettbewerbsunternehmen im Prozess nicht schlechter stellen als etablierte Marktakteure“, schreibt ANGA in einer ersten Einschätzung.
Marktmacht bleibt relevant
Aufatmen können kleinere Netzbetreiber in einem zentralen Punkt: Marktmächtige Unternehmen, hierzulande die Telekom Deutschland, müssen sich auch künftig strengerer Vorab-Regulierung unterwerfen, wenn ein Marktversagen zu erkennen ist. Zugleich soll es aber nationalen Regulierungsbehörden wie der Bundesnetzagentur möglich sein, mehr auf sogenannte symmetrische Regulierung zu setzen. Dabei werden Marktakteure gleich behandelt und müssten gegebenenfalls ihrer Konkurrenz den Zugang zu ihren Netzen zu regulierten Bedingungen gestatten.
Vom ambitionierten Plan, einen vollharmonisierten Markt für Telekommunikation zu schaffen, ist die EU-Kommission abgerückt. Dazu seien die Ausgangsbedingungen in den 27 EU-Mitgliedsländern einfach zu unterschiedlich, sagte eine Kommissionssprecherin im Zusammenhang mit der Kupfer-Glas-Migration. Übrig geblieben ist jedoch der Vorschlag einer zentralen Autorisierung für Netzbetreiber. Diese könnten sich künftig in einem EU-Land registrieren, um ihre Dienstleistungen anschließend EU-weit anbieten zu können.
Netzneutralität und Netzzusammenschaltung
Die Regeln zur Netzneutralität hat die Kommission praktisch wortgleich aus der bislang geltenden Verordnung übernommen. Datenverkehr darf demnach in Zukunft weiterhin nicht unterschiedlich behandelt oder diskriminiert werden, auch die Endgerätefreiheit soll unberührt bleiben.
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Allerdings behält sich die EU-Kommission das Recht vor, in einem eigenen Durchführungsgesetz („Implementing Act“) detaillierte Leitlinien zu sogenannten Spezialdiensten zu erlassen. Das sind besondere Zugangsprodukte, die über das normale Internet nicht funktionieren würden, beispielsweise das Gaming-Paket der Telekom Deutschland. Damit will die Kommission potenzielle Rechtsunsicherheiten beseitigen, über die manche Netzbetreiber klagen.
Mittelbar mit der Netzneutralität haben Konflikte rund um sogenanntes Peering zu tun. Ursprünglich hatten Ex-Monopolisten die Debatte unter dem Schlagwort „Fair Share“ losgetreten, um von großen Inhalte-Lieferanten wie YouTube oder Netflix eine Datenmaut erheben zu können. Das Konzept war jedoch auf großen Widerstand gestoßen, den offenkundig auch die Kommission nachvollziehen konnte. Der Markt für die Zusammenschaltung von Netzen funktioniere gut, sagte Digitalkommissarin Henna Virkkunen bei der Vorstellung des DNA.
Von der Debatte übrig geblieben ist jedoch eine freiwillige Schlichtungsstelle, die etwaige Konflikte rasch auflösen soll. Virkkunen verwies auf Rechtsstreitigkeiten vor nationalen Gerichten, die sich über viele Jahre hinziehen könnten. „Wir sind überzeugt, dass der von uns im DNA vorgeschlagene freiwillige Schlichtungsmechanismus den Parteien helfen wird, Streitigkeiten leichter beizulegen und eine effiziente, wirtschaftlich nachhaltige und zuverlässige durchgängige Datenübermittlung zu gewährleisten“, sagte die EU-Kommissarin.
Der Vorschlag geht jedoch manchen zu weit, etwa der Interessenvertretung CCIA (Computer & Communications Industry Association), die im Namen von Amazon, Google, Meta und anderen Tech-Konzernen spricht. Anstatt auf bewährte Marktmechanismen zu setzen, würde hier eine Regulierung nur um der Regulierung willen eingeführt, so der Verband. In der Praxis könnte sich der freiwillige Ansatz womöglich „in ein verbindliches System zur Beilegung von IP-Streitigkeiten verwandeln und damit die weithin abgelehnten Netzwerkgebühren wieder einführen“, warnt der Verband vor einer Datenmaut durch die Hintertür.
Der Vorschlag der Kommission geht nun an das EU-Parlament und an den EU-Rat, in dem sich die EU-Länder beraten. Beide Institutionen müssen zunächst eine eigene Position zu dem Vorhaben finden. Anschließend laufen die gemeinsamen Verhandlungen im sogenannten Trilog-Verfahren. Insgesamt dürfte sich das Verfahren über mehrere Jahre hinziehen.
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