Künstliche Intelligenz
Top 10: Balkonkraftwerk mit Speicher im Test – Top-Modelle zum Bestpreis
Zendure Solarflow 800 Pro
Zendure Solarflow 800 Pro kommt mit integriertem Speicher und vier MPP-Trackern. Wie gut das Balkonkraftwerk in der Praxis funktioniert, zeigt der Test.
- effizienter Wechselrichter mit vier MPP-Tracker und 1,92-kWh-Speicher
- Nulleinspeisung über Smart Meter wie Shelly Pro 3EM
- bidirektionales Laden (sinnvoll bei Nutzung dynamischer Stromtarife)
- Lokale API und Home-Assistant-Support
- Standardmäßig von Cloud abhängig
- App teilweise unübersichtlich
Zendure Solarflow 800 Pro im Test: Nulleinspeisung und Integration für Home Assistant
Zendure Solarflow 800 Pro kommt mit integriertem Speicher und vier MPP-Trackern. Wie gut das Balkonkraftwerk in der Praxis funktioniert, zeigt der Test.
Zendure bietet mit Solarflow 800 Pro ein Balkonkraftwerk mit integriertem 1,92-kWh-Speicher. Es zielt vor allem auf Power-User, die sämtliche Vorteile eines BKWs nutzen möchten – inklusive Nulleinspeisung auf Basis von Smart Metern wie Shelly Pro 3EM und der Nutzung dynamischer Stromtarife wie von Tibber oder Rabot Energy.
Wie der Stromspeicher Anker Solix Solarbank 3 (Testbericht) unterstützt Zendure Solarflow 800 Pro den Anschluss von bis zu vier Solarpanel. Im Angebot bei Zendure lässt sich das Steckersolargerät mit bis zu vier 500-Watt-Panels konfigurieren. Damit schöpft die Anlage die gesetzlichen Bestimmungen, die eine maximale Solarleistung von 2000 Watt für BKWs erlauben, voll aus.
Solarflow 800 Pro kommt mit einem integrierten Speicher mit 1,92 kWh vom Typ AB2000X und kostet mit vier 500-Watt-Panels inklusive Halterung 1417 Euro. Der neue Akku bietet gegenüber dem Vorgänger AB2000S eine höhere Ausgangsleistung (1680 Watt statt 1200 Watt, beim Einsatz von zwei Batterien sind es sogar 1920 Watt) und erlaubt eine Erweiterung mit insgesamt sechs Einheiten auf bis zu 11,52 kWh. Mit der AB2000S lag die Obergrenze bei vier Einheiten und 7,68 kWh.
Zendure verkauft Solarflow 800 Pro für 799 Euro auch einzeln ohne Solarpanels, sodass die Lösung auch als Nachrüstoption für ein bestehendes Balkonkraftwerk infrage kommt.
Eine Notstromsteckdose mit 1000 Watt bietet Zendure Solarflow 800 Pro ebenfalls, sodass man bei einem Stromausfall Geräte wie eine Gefrierkombination mit Energie versorgen kann.
Wie die Lösung für den Anschluss von zwei Solarmodulen, Zendure Solarflow 800, bietet die Pro-Variante noch zwei weitere Besonderheiten: Mit einer Eingangsspannung von 14 Volt wandelt sie schon früher Sonnenenergie in Strom um als Modelle, die erst bei 16 Volt oder höher die Energiegewinnung starten. Außerdem unterstützt der Wechselrichter bidirektionales Laden. Man kann also die mit Solarflow 800 Pro verbundenen Batterien auch mit Strom aus der Steckdose betanken. Das ist wegen Umwandlungsverlusten aber nur bei Nutzung von dynamischen Stromtarifen sinnvoll: Wenn etwa zu bestimmten Zeiten der Bezug von Strom günstig ist, lädt man den Akku per Netzstrom und wenn der Strom teuer ist, entlädt man die Batterie und kann dadurch die Stromkosten etwas senken. Das ist vor allem im Winter interessant, wenn sich die Sonne rar macht und man die Akkus meist nicht per Sonnenenergie vollgeladen bekommt.
Bei Zendure fast schon Standard, ist die Möglichkeit, die Einspeiseleistung über einen Smart Meter wie Shelly Pro 3EM oder Eco Tracker an den tatsächlichen Bedarf zu knüpfen. Mit einer sogenannten Nulleinspeisung (Ratgeber) wird der selbst produzierte Strom effizient im eigenen Haushalt genutzt und landet nicht unvergütet im Netz des Lieferanten.
Wie gut Zendure Solarflow 800 Pro mit Speicher und Nulleinspeisung funktioniert, zeigt der Test.
Solarflow 800 Pro: Aufbau und Einrichtung
Der Aufstellort der Solarpanels entscheidet darüber, ob die im Lieferumfang befindlichen Anschlusskabel ausreichend dimensioniert sind. Erfolgt die Montage an einem Balkongeländer und ist die Steckdose nicht weit entfernt, kann man Solarflow 800 Pro mit integriertem Speicher in der Nähe der Solarpanels aufstellen, sodass die relativ kurzen Kabel der Panels und das 3,2 Meter lange Schuko-Kabel zur Inbetriebnahme ausreichen.
Werden die Solarpanels im Garten aufgestellt oder an einem Zaun montiert, benötigt man entweder ein Verlängerungskabel für die Steckdose oder entsprechend lange MC4-Verlängerungen für die Solarpanels, Solarflow 800 Pro inklusive Speicher und Erweiterungsbatterien weiter entfernt von den Solarpanels aufgestellt werden sollen. Zwar sind die Komponenten wasserdicht, man sollte sie aber dennoch an einem vor Wettereinflüssen geschützten Ort aufstellen. Und das nicht nur wegen der Feuchtigkeit, sondern auch um sie vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Auf einen schattigen Aufstellort verweist auch das Handbuch (PDF).
Die Montage ist wie bei allen Balkonkraftwerken sehr einfach. Man kann im Grunde nichts falsch machen: Wir schließen vier Solarpanels an die vier MPP-Tracker und das Schuko-Kabel an den dafür vorgesehenen Ausgang an und verbinden letzteres mit der Steckdose auf unserer Terrasse. Fertig.
Null-Einspeisung mithilfe von Smart Meter
Nicht ganz so einfach ist die Installation des Smart Meters Shelly Pro 3EM. Dieser wird in der Hausverteilung montiert und misst anhand dreier Induktionsspulen den Strombedarf. Die Installation sollte nur von qualifiziertem Personal wie einem Elektriker durchgeführt werden. Das gilt auch für den Zendure-Smart-Meter 3CT, der lediglich einen Aufpreis von 30 Euro verursacht. Wer also noch keinen Shelly hat, der mit 82 Euro deutlich teurer ist, sollte das Zendure-Angebot wahrnehmen, wenn eine Nulleinspeisung erwünscht ist.
Der alternativ unterstützte Smart Meter Everhome Eco Tracker wird hingegen nicht in der Stromverteilung installiert, sondern am Hausanschluss. Da sich dieser meist im Keller befindet, sollte am Installationsort überprüft werden, ob eine Verbindung zum Funknetzwerk vorhanden ist. Diese mag in Eigenheimen noch realisierbar sein, doch in Miet- oder Eigentumswohnungen dürfte eine Funkverbindung in den meisten Fällen nicht bis in den Keller des Gebäudes reichen. Für letzteres Szenario kommen also nur die Shelly-Smart-Meter oder das Zendure-Pendant infrage, wenn eine dynamische Einspeisung gewünscht ist.
Wer keinen Smart Meter von Shelly im Einsatz hat, kann die Einspeiseleistung auch mithilfe von smarten Steckdosen von Shelly oder Zendure optimieren, indem man sie für starke Verbraucher wie Heissluftfriteuse, Wasserkocher, Fernseher, Waschmaschine und Föhn installiert. Infrage kommen auch Herd und Kochfeld, wenn diese mit 230 Volt betrieben werden. Shelly-Plugs gibt es ab etwa 20 Euro. Wer sie im 5er-Set kauft, zahlt aktuell pro Stück knapp 18 Euro (Bestpreis-Link).
Inbetriebnahme mit der Zendure-App
Sind Balkonkraftwerk und Smart Meter oder smarte Steckdosen einsatzbereit, nimmt man die Anlage mit der Zendure-App in Betrieb. Dafür muss man sich allerdings bei Zendure registrieren. Um den Kopplungsmodus zu aktiveren, drücken wir drei Sekunden lang auf die Einschalttaste. Die blinkende IOT-LED am Solarflow 800 Pro signalisiert, dass sich die Lösung im Kopplungsmodus befindet. Über das Plus-Zeichen in der App fügen wir anschließend den Solarflow 800 Pro hinzu. Für die Koppelung muss Bluetooth am Smartphone oder Tablet eingeschaltet sein. Anschließend wird Solarflow 800 Pro mit dem heimischen WLAN über ein 2,4-GHz-Netz verbunden. Kommt eine Verbindung nicht zustande, könnte das daran liegen, dass der WLAN-Router über eine SSID 2,4- und 5-GHz-Netze bereitstellt. Da eine SSID für unterschiedliche Netze häufig die Ursache für Verbindungsprobleme für Smart-Home-Komponenten ist, sollte man die unterschiedlichen Netze mit eigenen SSIDs betreiben oder für die Inbetriebnahme das 5-GHz-Netz des Routers deaktivieren.
Bevor der Smart Meter Shelly Pro 3EM in der Zendure-App hinzugefügt werden kann, muss dieser mit der Shelly-App in Betrieb genommen und die Shelly-Cloud aktiviert werden. Anschließend klickt man in der Zendure-App unter Geräte verwalten – Zähler hinzufügen und anschließend auf Shelly Pro 3EM und authentifiziert sich in der Shelly-Cloud.
Die App informiert auf der Startseite über alle relevanten Betriebsparameter: Dazu zählen die aktuelle Solarleistung der Panels, den Stromverbrauch, den Füllstand der Batterie, wie viel Strom in der Batterie gespeichert wird, die Einspeiseleistung und ob das Stromnetz gerade etwas liefert oder Strom abfließt.
Zendure-App: Energiepläne respektive Betriebsmodi
Die Zendure-App bietet für den Solarflow 800 Pro mehrere Betriebsmodi. An erster Stelle steht Zenki, das neue Energiemanagement auf Basis von künstlicher Intelligenz. Zenki verwaltet die Anlage mithilfe unterschiedlicher Datenquellen, wie dem Stromverbrauch im Haushalt, verfügbaren Stromtarifen, der Wetterlage und dem aktuellen Ladezustand der Batterien. Auf Basis dieser Informationen soll Zenki die Anlage optimal verwalten, um das größtmögliche Sparpotential zu erschließen. Wir nutzen derzeit noch keinen dynamischen Stromtarif. Dieser ist bestellt und soll ab Juni zur Verfügung stehen. Später soll dann dafür noch eine intelligente Messeinrichtung am Stromanschluss im Keller verbaut werden. Erfahrungswerte zu Zenki werden wir in einem späteren Artikel nachliefern. Zenki ist zunächst sechs Monate kostenlos, danach ist eine Abo-Gebühr fällig. Wie hoch diese ausfällt, ist derzeit unbekannt. Wie uns Zendure mitgeteilt hat, soll, anders als in der App dargestellt, Zenki nun doch kostenlos bleiben.
Neben Zenki gibt es zudem einen Automatik-Modus, der einen der folgenden Betriebsmodi auswählt:
- Modus für intelligenten Stromzähler (passt die Einspeiseleistung basierend auf Smart Metern wie dem Shelly Pro 3EM an)
- Modus für smarte Steckdosen (passt die Einspeiseleistung basierend auf verbundenen Steckdosen von Shelly oder Zendure an)
- Grundlastmodus (passt die Einspeiseleistung auf Basis von Zeitplänen an)
- Stromtarifmodus (Für Anwender mit dynamischen Stromtarifen. Informiert über zuvor festgelegte Unter- und Obergrenzen von Strompreisen. Optional ist bei Erreichen der Untergrenze ein automatisches Laden der Batterie mit bis zu 800 Watt möglich.)
Wie zuverlässig funktioniert die dynamische Einspeisung?
Für unseren Test verwenden wir den Modus für intelligente Stromzähler auf Basis des Shelly Pro 3EM. Das dürfte für die meisten Anwender der relevanteste Betriebsmodus sein. Damit ist eine Nulleinspeisung möglich, da der Solarflow 800 Pro den vom Shelly ermittelten Strombedarf als Wert für die Einspeiseleistung verwendet.
Die Reaktion von Solarflow 800 Pro auf die vom Smart Meter Shelly Pro 3EM erfassten Stromverbrauchswerte dauert zwischen 3 und 5 Sekunden. Eine exakte Nulleinspeisung ist allerdings nur selten der Fall. Meist zeigt der Shelly einen Verbrauch von etwas über 0 Watt an bis maximal 5 Watt. Auch passiert es, dass der Solarflow Pro minimal zu viel Strom abgibt, sodass der Shelly Minus-Werte von wenigen Watt anzeigt. Dieses Verhalten haben wir allerdings auch bei anderen Lösungen beobachtet.
Wie groß sollte der Speicher sein?
In einem Ein-Personen-Test-Haushalt mit einem niedrigen Strombedarf von täglich 2 bis 3,5 kWh ist die Kapazität von knapp 2 kWh der in Solarflow 800 Pro integrierten Batterie AB2000X ausreichend. Hier würden bereits zwei Solarmodule ausreichen, um diesen an einem sonnigen Tag zu füllen. Für dieses Szenario reicht aber schon der kleine Bruder Solarflow 800 (Testbericht).
Wer jedoch wie wir im Test vier Solarmodule verwendet, um damit einen höheren Strombedarf zu decken, sollte mindestens eine weitere Batterie vom Typ AB2000 verwenden, sodass die Speicherkapazität auf 3,84 kWh steigt.
Und wer dynamische Stromtarife nutzt, kann je nach Strombedarf gerne weitere Akkus bis zur maximalen Ausbaustufe von 11,54 kWh verwenden. Die bekommt man mit vier 500-Watt-Modulen zwar selbst im Sommer nicht geladen, doch bei Nutzung eines dynamischen Stromtarifs kann eine so hohe Kapazität dennoch sinnvoll sein.
Im Tagesgang ist der Preisunterschied zwischen hohem und niedrigem Preis oft größer als die Umwandlungsverluste von etwa 18 Prozent, die durch das AC-Laden entstehen. Rabot Energy meldet etwa heute einen Höchstpreis von 36 Cent pro kWh, während der Tiefstpreis bei 25 Cent pro kWh liegt. Ein Preisunterschied von mehr als 30 Prozent. Somit lohnt sich das Laden der Akkus zu diesem Tarif, sodass man etwas Geld spart. Allerdings sollte man auch die Effizienzwerte (siehe folgenden Abschnitt) im Blick haben. Mehr Informationen zu dynamischen Stromtarifen finde sich weiter unten unter „Sparpotenzial erschließen: günstigere Stromtarife“ weiter unten.
Wie effizient arbeitet Zendure Solarflow 800 Pro?
Von den 1920 Wh des Akkus haben wir im Durchschnitt etwa 1880 Watt entnommen, was einer ausgezeichneten Effizienz von knapp 98 Prozent entspricht. Beim Laden des Speichers über die Steckdose muss der Strom allerdings zweimal umgewandelt werden. Dabei haben wir Ladeverluste von etwa 18 Prozent gemessen. Wer also einen dynamischen Stromtarif nutzt, sollte das Laden der Batterie per Steckdose nur dann nutzen, wenn der Preisunterschied zwischen hohem und niedrigem Tarif größer als 20 Prozent ausfällt.
Zudem sollte man die Effizienzwerte im Auge behalten. Die Effizienz bei der Einspeisung ist wie üblich abhängig von der Höhe der Einspeiseleistung. Wenn Zendure Solarflow Pro mit der maximal möglichen Leistung in Höhe von 800 Watt einspeist, kommen im Stromnetz 779 Watt an. Das entspricht einer Effizienz von über 97 Prozent, was ein ausgezeichneter Wert ist. Zum Vergleich: Der Growatt-Speicher im BKW Solakon On Basic (Testbericht) erreicht bei 800 Watt Leistungsabgabe eine Effizienz von 94 Prozent.
Wird weniger eingespeist, sinkt die Effizienz. Bis zu einer Einspeiseleistung von 500 Watt liegt sie aber noch über 96 Prozent. Mit 200 Watt sind es aber nur noch 91,5 Prozent und mit 150 Watt noch knapp 89 Prozent, während sie bei 100 Watt nur noch knapp 82 Prozent beträgt. Speist man hingegen nur mit 75 Watt ein, sinkt die Effizienz auf 77,6 Prozent und bei 50 Watt Einspeisung kommen im Stromnetz nur noch 33,5 Watt an, was einer Effizienz von nur 67 Prozent entspricht. Beim Growatt-Speicher fällt die Effizienz bei einer Einspeisung mit 50 Watt sogar unter die 50-Prozent-Marke.
Die Effizienzwerte sollte man also bedenken, wenn der Speicher per AC geladen wird, und man durch Nutzung eines dynamischen Stromtarifs davon profitieren möchte. Denn die Verluste bei der Einspeisung addieren sich zu den Umwandlungsverlusten von AC zu DC. Oder anders ausgedrückt. Bei einem Ein-Personen-Haushalt mit einer durchschnittlichen Leistungsabgabe von 100 Watt pro Stunde dürfte sich das Laden per Netzstrom kaum lohnen, da die Umwandlungsverluste insgesamt größer sind als der Unterschied zwischen günstigstem und teuerstem Preis pro kWh.
Preis: Was kostet Zendure Solarflow 800 Pro?
Der Wechselrichter mit integriertem 1,92-kWh-Speicher Solarflow 800 Pro kostet ohne Solarpanels regulär 799 Euro. Aktuell ist die Zendure-Lösung mit dem Code ZDYTXVB25R9 zum Bestpreis für 581 Euro erhältlich, mit einer Zusatz-Batterie inklusive Smart Meter und einer Gesamtkapazität von 3,84 kWh kostet die Lösung 1162 Euro und mit zwei Batterien und einer Gesamtkapazität von 5,76 kWh sind es 1743 Euro. Diese Angebote sind vor allem für BKW-Nutzer interessant, die über ein Speicher-Upgrade nachdenken. Etwas günstiger gibt es das Set aus der Grundeinheit und Erweiterungsspeicher, wenn man erstere bei Zendure für 581 Euro kauft und letztere bei Ebay zum Bestpreis für 451 Euro, was zu einem Gesamtpreis von 1032 Euro statt 1162 Euro führt.
Wer hingegen noch kein Balkonkraftwerk im Einsatz hat, kann zu den Komplettangeboten von Zendure greifen. Das Set mit Solarflow 800 Pro, einem Erweiterungsspeicher (3,84 kWh), vier 500-Watt-Panels und Flachdach-Halterung kostet 1762 Euro.
Zendure gewährt auf den Solarflow 800 Pro eine Garantie von 10 Jahren. Auch für die Akkus gibt es 10 Jahre Garantie. Nach 6000 Zyklen sollen diese noch eine Kapazität von über 70 Prozent bieten.
Integration in Smart-Home-Systeme
Zendure hat eine API und zusammen mit der Community eine Integration für Home Assistant veröffentlicht. Damit ist es möglich, das Zendure-System lokal ohne die Cloud anzusteuern.
Aktuell werden folgende Lösungen unterstützt:
- Ace 1500
- AIO 2400
- Hyper 2000
- Hub 1200
- Hub 2000
- Solarflow 800
- Solarflow 800 Pro
- Solarflow 2400 AC
- SuperBase V6400
Günstige Stromtarife: Sparpotenzial erschließen
Wer ein Balkonkraftwerk nutzt, möchte Stromkosten sparen. Ein weiteres Einsparpotenzial sollte man außerdem durch die Wahl des günstigsten Stromanbieters erschließen. Spätestens wenn man Post vom Stromlieferanten über eine Preiserhöhung erhält, lohnt sich ein Wechsel. Neutarife sind meist wesentlich günstiger. Gleiches gilt für Gastarife. Auch hierfür bieten wir ein entsprechendes Vergleichsangebot im heise Tarifvergleich.
Wer sich nicht selbst um günstige Preise und Anbieterwechsel kümmern will, kann zu Wechselservices wie Remind.me gehen. Der Anbieter bietet kostenlose Wechsel zwischen Strom- und Gasanbietern an. Dabei erhält der Kunde vorab eine Empfehlung und kann sich dann für oder gegen das jeweilige Angebot entscheiden. Vorteil: Remind.me vergleicht über 12.000 Tarife und meldet sich automatisch, wenn man einen Vertrag wechseln kann.
Wer sich für einen Stromspeicher mit bidirektionaler Lademöglichkeit entscheidet, kann diesen bei Nutzung eines dynamischen Stromtarifs, etwa von Rabot Energy (mit Code RABOT120 erhält man 120 Euro nach einem Jahr ausgezahlt, bei sechs Monaten sind es mit dem Code RABOT60 60 Euro) oder von Tibber, besonders profitabel einsetzen. So ist es möglich, diesen etwa während der Dunkelflaute über die Wintermonate oder bei schlechtem Wetter bei günstigen Konditionen, wenn etwa die Windkraft für billigen Strom sorgt, zu laden und ihn bei teuren Strompreisen zu entladen. Wegen der doppelten Stromumwandlung sollte der Preisunterschied aber deutlich über 20 Prozent liegen, damit sich das lohnt.
Fazit
Zendure Solarflow 800 Pro arbeitet im Test in Verbindung mit dem Smart Meter Shelly Pro 3EM zuverlässig und effizient. Mit dem integrierten Speicher, der auf bis zu 11,54 kWh erweitert werden kann, richtet sich die Lösung vor allem an Power-User, die mit vier Solarpanels, Smart Meter und dynamischen Stromtarifen das Maximum aus einem Balkonkraftwerk herausholen möchten.
Wie sich die integrierte KI Zenki in der Praxis schlägt, können wir aufgrund der kurzen Testdauer bisher nicht beurteilen. Wenn überhaupt, lohnt sich der Dienst nur in Verbindung mit einem dynamischen Stromtarif. Um eine Nulleinspeisung zu realisieren, reicht der Automatik-Modus völlig aus.
Positiv ist, dass Zendure eine API zur lokalen Ansteuerung und eine zusammen mit der Community entwickelte Integration für Home Assistant vorgestellt hat. Das könnte für viele Anwender Grund genug sein, auf die Zendure-Lösung zu setzen. Denn damit ist man im Vergleich zu anderen Lösungen wie Anker Solix Solarbank nicht länger von der Cloud abhängig.
Der Testbericht erschien am 29.5. Hinweis 30.5.: Angaben zur lokalen API und Support für Home Assistant ergänzt.
Künstliche Intelligenz
„Staatliche russische Unterstützung“: EU sanktioniert die Kryptowährung A7A5
Der Europäische Rat hat am Donnerstag ein umfassendes, 19. Sanktionspaket verabschiedet. Es führt zahlreiche weitere restriktive Wirtschaftsmaßnahmen gegen Schlüsselsektoren ein, die Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine finanzieren. Die Sanktionen zielen auf die Bereiche Energie, Finanzen und den militärisch-industriellen Komplex ab. Erstmals geht es dabei auch um Blockchain-basierte digitale Zahlungsmittel.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die jüngsten Entwicklungen haben laut den europäischen Staats- und Regierungschefs gezeigt, dass Russland verstärkt Kryptowährungen nutzt, um bestehende Sanktionen zu umgehen. In diesem Kontext habe sich der Stablecoin A7A5, der „mit staatlicher russischer Unterstützung“ geschaffen worden sei, als wichtiges Instrument zur Finanzierung von Aktivitäten entwickelt, die den Krieg unterstützen.
Im Fokus: A7A5 und die Umgehung von Sanktionen
Um diese Umgehungsstrategie zu unterbinden, hat der Rat im Rahmen des neuen Pakets mehrere auf A7A5 bezogene Restriktionen eingeführt: Die Sanktionen treffen etwa den Entwickler von A7A5, den kirgisischen Emittenten des Coins und den Betreiber einer Handelsplattform, über die erhebliche Mengen von A7A5 gehandelt werden. Transaktionen mit diesem Stablecoin sind nun in der gesamten EU verboten. Erstmals verbieten die neuen Maßnahmen explizit die Nutzung dieser spezifischen Kryptowährung in der EU.
A7A5 ist an den russischen Rubel gekoppelt. Der Stablecoin wird in erheblichem Umfang für Transaktionen genutzt. Berichten zufolge wurden bereits über eine Milliarde US-Dollar pro Tag transferiert. Dies erleichtert grenzüberschreitende Zahlungen, was als Alternative zu gängigen Währungen die russische Kriegswirtschaft indirekt unterstützt.
Die Kryptowährung entwickelte ein Unternehmen namens A7, das mit dem sanktionierten russischen Staatsunternehmen Promsvyazbank (PSB) und dem moldauischen Bankier Ilan Shor in Verbindung gebracht wird, der ebenfalls auf Sanktionslisten steht.
Schlüsselmaßnahmen nicht nur im Finanzsektor
Weiterlesen nach der Anzeige
Das Sanktionspaket markiert eine deutliche Weiterentwicklung des EU-Sanktionsregimes. Durch die Adressierung von Stablecoins und Offshore-Börsen soll die Integrität des finanziellen Sanktionsrahmens gestärkt werden. EU-Betreibern ist es jetzt untersagt, Krypto-Dienstleistungen und bestimmte andere FinTech-Services anzubieten, die es Russland ermöglichen, eine eigene Finanzinfrastruktur zu entwickeln und Sanktionen zu umschiffen. Die EU verbietet ihren Betreibern die Zusammenarbeit mit dem russischen nationalen Zahlungskartensystem Mir und dem Fast Payments System SBP.
Ferner werden die Sanktionen direkt auf eine Kryptowährungsbörse in Paraguay ausgeweitet, die eine Schlüsselrolle bei der Umgehung bestehender Beschränkungen gespielt hat. Durch diese Maßnahmen zielt die EU darauf ab, Schlupflöcher zu schließen, die sich bislang insbesondere durch digitale Vermögenswerte geöffnet haben. Die EU-Kommission hatte zunächst noch weitergehende Sanktionen im Kryptosektor ins Spiel gebracht. Dezentrale Plattformen und private Krypto-Wallets lassen sich aber schwer kontrollieren.
Das Paket macht für alle Dienstleistungen, die für die russische Regierung erbracht werden, eine vorherige Genehmigungspflicht erforderlich. Ferner beschränkt es die Bereitstellung von Diensten rund um KI, Hochleistungsrechner und die kommerzielle Raumfahrt auf russische Firmen und die Regierung. Dazu kommt ein Einfuhrverbot für russisches Flüssigerdgas (LNG) ab dem 1. Januar 2027 für langfristige Verträge und innerhalb von sechs Monaten für kurzfristige. Enthalten ist zudem ein vollständiger Transaktionsbann für Rosneft und Gazprom Neft. Die USA haben gerade erst Sanktionen gegen die russischen Ölkonzerne Rosneft und Lukoil sowie diverse Tochterunternehmen verhängt.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Einhörner unter Notebooks: Fujitsu-Modelle mit Wechselakku & Blu-ray-Laufwerk
Der japanische Hersteller Fujitsu hat mehrere Notebooks vorgestellt, die hierzulande im Jahr 2025 eine Seltenheit darstellen: Zwei Modelle haben an der Unterseite eine Wartungsklappe, um ohne Werkzeug den internen Akku auszutauschen. Trotzdem sind die Modelle leicht. Ein drittes Modell erscheint noch mit einem seitlichen optischen Laufwerk. Fujitsu verkauft seine Notebooks allerdings üblicherweise ausschließlich in Japan.
Weiterlesen nach der Anzeige
Das WU8-K3 nutzt ein 13,3 Zoll großes IPS-Touch-Panel im 16:10-Format mit 1920 × 1200 Pixeln. Die stärksten Konfigurationen verwenden einen 63-Wattstunden-Akku und wiegen nur etwas mehr als ein Kilogramm. Das WU7-K3 ist trotz seines größeren 14-Zoll-Displays rund 100 Gramm leichter: Die stärkste Konfiguration mit ebenfalls 63 Wattstunden großem Akku wiegt laut Fujitsu 917 Gramm. Das Gehäuse ist ähnlich groß, die 8er-Version hat dafür größere Bildschirmränder.

Akkuklappe des Fujitsu WU8-K3.
(Bild: Fujitsu)
In beiden Notebooks kommen Prozessoren aus Intels Baureihe Arrow Lake zum Einsatz: je nach Konfiguration der 12-Kerner Core Ultra 5 Processor 225U, der 14-Kerner Core Ultra 5 225H oder der 16-Kerner Core Ultra 7 255H. Der Arbeitsspeicher reicht von 8 bis 32 GByte, die NVMe-SSD von 256 GByte bis 2 TByte.
Zur weiteren Ausstattung gehört USB4 bei beiden Notebooks. Sogar RJ-45-Ports für Ethernet-Kabelverbindungen sind an Bord. Kabellos funken die Notebooks per Wi-Fi 7. Das WU7-K3 gibt es optional mit einem 5G-Mobilfunkmodul.
Preislich beginnen beide Notebooks bei 179.800 Yen, umgerechnet etwa 1015 Euro. Dafür gibt es die kleinsten Prozessoroptionen (Core Ultra 5 225U bzw. 225H), 8 GByte RAM, eine 256-GByte-SSD, die kleine Akkuvariante mit 47 Wh und Windows 11 Home. Speicher-Upgrades ab Werk sind teuer: Für 16 GByte RAM verlangt der Fujitsu umgerechnet 125 Euro Aufpreis.
16-Zöller mit Blu-ray-Laufwerk
Weiterlesen nach der Anzeige
In einer japanischen Mitteilung hat Fujitsu auch eine Intel-Version des A77-K3 angekündigt, ein 16-Zoll-Notebook mit IPS-Display (1920 × 1200 Pixel) und nicht mehr taufrischem Intel Core i5-1335U. Die Besonderheit zeigt sich an der Seite: Fujitsu verbaut noch ein optisches Blu-ray-Laufwerk – eine Ausnahme-Erscheinung im Jahr 2025.
Eine AMD-Version mit ebenfalls älterem Ryzen 7 7735U, 16 GByte RAM und 512-GByte-SSD kostet umgerechnet rund 1210 Euro. Das Gerät wiegt etwa 1,9 Kilogramm.

A77-K3 mit seitlichem Blu-ray-Laufwerk.
(Bild: Fujitsu)
(mma)
Künstliche Intelligenz
Kinderarzt zur ePA und Co.: Warum Eltern nicht alles wissen dürfen
Elektronische Patientenakten, E-Rezepte, Apps und Künstliche Intelligenz sollen die medizinische Versorgung moderner und effizienter machen. Gleichzeitig wächst die Sorge um Datenschutz und Vertraulichkeit – auch bei sensiblen Gesundheitsdaten von Kindern und Jugendlichen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Nach Kritik aus der Praxis wurden inzwischen erste Verbesserungen auf den Weg gebracht: So müssen Kinderärzte besonders heikle Informationen, etwa aus psychotherapeutischen oder sexualmedizinischen Behandlungen, künftig nicht mehr verpflichtend in die elektronische Patientenakte eintragen, „sofern dem erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen“ oder „gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eines Jugendlichen vorliegen und die Befüllung der elektronischen Patientenakte den wirksamen Schutz des Kindes oder Jugendlichen in Frage stellen würde“.
Und auch die Abrechnungsdaten sollen mit Änderungen am Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege nicht mehr automatisch für alle am Behandlungsprozess Beteiligten sichtbar sein.

Michael Achenbach ist Kinderarzt und Vorstandsmitglied im Landesverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) Westfalen Lippe und hat unter anderem Technik in der Medizin studiert.
(Bild: BVKJ)
Warum das so wichtig ist und über Chancen, Grenzen und offene Fragen bei der Digitalisierung spricht Dr. Achenbach mit heise online. Er ist Kinder- und Jugendarzt sowie langjährig engagierter Experte für digitale Gesundheitsanwendungen.
Besteht die Sorge zu Recht, dass sensible Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) zu leicht und unkontrolliert zur Verfügung stehen?
Ja, und das gilt besonders bei Jugendlichen. Viele denken, Eltern dürften alles wissen, was ihre jugendlichen Kinder betrifft. Dem ist aber nicht so. Sobald man einsichtsfähig ist – und das kann schon vor dem 15. Geburtstag sein –, gilt die ärztliche Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern. Wenn dann sensible Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen oder welche, die die sexuelle Gesundheit betreffen, automatisch in der ePA landen, kann das fatale Folgen haben. Dann sehen Eltern mit Zugriff Dinge, die vertraulich bleiben müssten. Ärztliche Schweigepflicht bedeutet eben auch, den Kindern Schutz gegenüber den Eltern zu ermöglichen, sobald das Kind reif genug ist, eigenständig über Behandlungen zu entscheiden.
Die Patienten sollen ihre Gesundheitsinformationen dank der ePA selbst verwalten können. Ist das Ihrer Meinung nach realistisch?
Grundsätzlich ja, aber nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Momentan fehlt die Möglichkeit, alte oder überholte Daten wirklich zu löschen. Das sogenannte Recht auf Vergessenwerden existiert für die ePA bislang nur sehr eingeschränkt. Wenn beispielsweise ein Kind wegen einer psychischen oder sozialen Auffälligkeit behandelt wurde – sagen wir, einer Störung des Sozialverhaltens – bleibt diese Diagnose in der Akte stehen, selbst wenn sie Jahre später keinerlei Relevanz mehr hat – sofern sie niemand selbst löscht oder löschen lässt. Solche Einträge können später bei Versicherungen oder Bewerbungen problematisch werden. Da braucht es klare, rechtlich abgesicherte Löschmechanismen – auch für Kinder, deren Eltern das vielleicht gar nicht bedenken. Wer sich selbst um seine Akte oder im Bedarfsfall die seiner Angehörigen kümmert, den betrifft das selbstverständlich nicht.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die Versicherungen können unter bestimmten Umständen aber auch Daten austauschen?
Versicherungen tauschen Daten aber nicht über die ePA untereinander aus, das ist ein Trugschluss. Die Krankenkassen haben nämlich gar keinen direkten Zugriff auf die Inhalte der ePA; sie können zwar Dokumente einstellen, sie aber nicht betrachten. Ein eventueller Datenaustausch unter den Kassen läuft an der ePA vorbei, ist also davon gar nicht betroffen.
Ärzte sind gesetzlich zur Befüllung der ePA, aber auch zur Dokumentation verpflichtet. Gibt es da Herausforderungen?
Die ePA ersetzt die herkömmlichen Patientenakten nicht, sondern ist lediglich aus Informationen aus den herkömmlichen Patientenakten, die Ärztinnen führen müssen, gespeist. Daher eignet sich die ePA nicht, um gesetzliche Aufbewahrungserfordernisse der Ärzte zu erfüllen. Diese haben gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Patienten dagegen ein Löschrecht in ihrer ePA – das passt schlicht nicht zusammen. Wenn Behandlungsunterlagen vom Patienten gelöscht werden können, kann die Ärztin ihre Dokumentationspflicht nicht mehr erfüllen. Die ePA ist daher nur ein zusätzliches Instrument, um Informationen abzubilden, nicht aber dazu geeignet, die originäre ärztliche Dokumentation zu ersetzen oder aufzubewahren.
Die Aufbewahrungspflichten sind umfangreich: Sie betragen meist zehn, teils bis zu 30 Jahre, bei Minderjährigen oft noch länger. Die Archive dürfen zwar elektronisch geführt werden, doch wer garantiert, dass Daten auch nach Jahrzehnten noch zugänglich sind? Die sichere elektronische Langzeitarchivierung ist bisher kaum etabliert. Eine Herausforderung dabei ist auch die Findbarkeit der Daten, die entsprechend – je nach Archivierungszeitraum – gekennzeichnet sein müssen, damit diese auch ordnungsgemäß gelöscht werden können.
Die ärztliche Dokumentation ist ein rechtsverbindlicher Teil des Behandlungsvertrags und dient im Streitfall auch der Beweissicherung – etwa wenn Jahre später Behandlungsfehler behauptet werden. Patientinnen und Patienten hingegen sollen in ihrer ePA frei entscheiden dürfen, welche Daten sie behalten oder löschen. Deshalb brauchen wir zwei getrennte Systeme: eines für die rechtssichere medizinische Dokumentation und ein zweites, flexibles für den patientengesteuerten Informationsaustausch.
Hinzu kommen gesetzliche Regelungen wie im Gendiagnostikgesetz, das nach zehn Jahren sogar eine Vernichtungspflicht vorsieht. Das zeigt, wie widersprüchlich und komplex der Umgang mit medizinischen Daten in der Praxis geworden ist. Wie man Daten aus Backups tatsächlich löscht oder durch Schlüsselvernichtung unzugänglich macht, ist technisch und organisatorisch noch wenig durchdacht – sowohl in vielen Praxen als auch bei den Softwareanbietern.
Besonders diskutiert werden regelmäßig die sogenannten F-Diagnosen, also Diagnosen aus dem psychiatrischen ICD-Kapitel. Dies betrifft uns Kinder- und Jugendärzte ebenfalls, denn in diesem Kapitel finden sich auch die kindlichen Entwicklungsstörungen. Also nicht nur die eben schon genannte Störung des Sozialverhaltens, sondern zum Beispiel auch die Entwicklungsstörung der Fein- und Graphomotorik, die Artikulationsstörung und so weiter. Diagnosen, die also bei Kindern oft über Jahre – korrekterweise – in der arztgeführten Patientenakte dokumentiert sind, somit klassische Dauerdiagnosen. Wenn aber Patienten die Problematik überwunden haben, bleiben die Diagnosen dennoch in der Akte – denn sie wirken sich oftmals auf die weitere Betreuung aus. Viele Studien zu Entwicklungsstörungen zeigen longitudinale Zusammenhänge zwischen Problemen im frühen Kindesalter und späteren Problemstellungen, zum Beispiel im Jugendalter.
Ist die ePA rechtlich genauso geschützt wie die klassische Patientenakte?
Nein. Die ePA ist eine patientengeführte Akte und fällt damit nicht unter den ärztlichen Beschlagnahmeschutz. Man kann sie sich wie einen privaten Ordner vorstellen – auch der darf von Ermittlungsbehörden beschlagnahmt werden. Eine arztgeführte Fallakte dagegen wäre vor dem Zugriff durch Behörden geschützt. Das ist ein gravierender Unterschied, über den viele gar nicht Bescheid wissen.
Wie erleben Sie die Technik im Alltag?
Das E-Rezept funktioniert inzwischen halbwegs zuverlässig. Die Einlösung über die Versichertenkarte hat sich durchgesetzt. Aber die dazugehörige App spielt in der Praxis kaum eine Rolle. Die meisten nutzen sie gar nicht – sie gehen einfach mit der Karte in die Apotheke. Das bedeutet aber auch, dass sie oft nicht wissen, was auf dem Rezept steht, zum Beispiel oder wie das Medikament dosiert werden soll. Der Informationsvorteil für die Patientinnen und Patienten, den man sich mit der Einführung des E-Rezepts erhofft hatte, ist also ausgeblieben.
Die Systeme, sowohl für das E-Rezept als auch für die ePA, sind allerdings immer noch nicht stabil. Wenn man sieht, wie selten Kartenterminals im Supermarkt ausfallen, ist der Unterschied frappierend. In der Medizin tragen die Praxen die finanziellen Auswirkungen der durch Dritte ausgelösten Ausfälle selbst, obwohl sie die Technik nicht einmal frei wählen konnten. Das ist teuer, frustrierend und innovationsfeindlich. Ein konkretes Beispiel ist unser Kartenlesegerät in der Praxis. Ich habe noch keine einzige Arbeitswoche erlebt, in der es ohne Absturz durchgelaufen wäre.
Dabei haben Sie sich in der Vergangenheit immer sehr begeistert für die Digitalisierung gezeigt, beispielsweise für die App „Meine pädiatrische Praxis“. Was macht diese Anwendung anders?
Diese App ist tatsächlich ein gutes Beispiel dafür, wie Digitalisierung im Arzt-Patienten-Alltag funktionieren kann, wenn sie sinnvoll umgesetzt wird. Sie wurde vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. herausgegeben und dient als direkter Kommunikationskanal zwischen Praxis und Familien. Eltern können darüber Termine buchen, Erinnerungen an Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen erhalten und sogar Videosprechstunden starten. Ich kann Push-Nachrichten an bestimmte Altersgruppen oder Patientinnen und Patienten schicken, zum Beispiel, um über Grippeimpfungen zu informieren oder geänderte Sprechzeiten weiterzugeben.
Das System ist bewusst geschlossen und datensparsam aufgebaut – keine Cloud, keine unnötigen Drittanbieter. Die Nutzenden entscheiden selbst, welche Funktionen sie nutzen. So habe ich ein digitales Werkzeug, das zur Versorgung beiträgt, ohne den Datenschutz zu gefährden. Für mich ist das ein Schritt in die richtige Richtung: Digitalisierung nahe am praktischen Nutzen, nicht als bürokratische Pflichtübung.
Sie experimentieren außerdem mit KI-Modellen. Was genau testen Sie da?
Ich probiere zurzeit an Dummy-Daten aus, ob eine KI Dokumenttypen automatisch erkennen kann – also ob sie unterscheiden kann, ob ein Schreiben ein Arztbrief, ein Therapiebericht oder etwa ein Versicherungsnachweis ist. Das alles geschieht lokal, auf eigenen Servern, ohne Patientendaten im Netz. Ich nutze aktuelle Modelle, wie zum Beispiel „Qwen 3“ von Alibaba oder „gpt-oss“ von OpenAI. Sie arbeiten verhältnismäßig effizient und kommen mit wenig Rechenleistung aus, also ideal für den lokalen Einsatz. Wichtig ist mir dabei nämlich vor allem, dass ich die volle Kontrolle über die Daten habe und sie nicht an unbekannte Dritte weitergebe. Deshalb kommt Cloud-Computing für medizinische Informationen aktuell für mich nicht infrage.
Ist KI Ihrer Einschätzung nach reif für den Einsatz in Praxen?
Ja, mit Einschränkungen. In kritischen Bereichen – etwa bei Diagnosen oder Therapieentscheidungen – darf sie keine autonome Rolle spielen. Aber sie kann Prozesse erleichtern: zum Beispiel Arztbriefe vorsortieren oder Gesprächsnotizen zusammenfassen. Wichtig ist, dass ich als Arzt jederzeit kontrollieren kann, was die KI macht. Wenn ich selbst im Gespräch dabei bin, erkenne ich sofort, ob eine Zusammenfassung richtig ist. Wenn die KI dagegen fremde Texte auswertet, verliere ich diese Kontrolle. Dann wird’s riskant.
Ein anderes Thema, das beschäftigt, sind medizinische Register, wozu ein Registergesetz geplant ist. Warum ist das in Deutschland eine Herausforderung?
Wir haben über 400 verschiedene Register, aber alle sind freiwillig und voneinander isoliert. Länder wie Dänemark oder Schweden machen das besser – dort gibt es eine einheitliche Identifikationsnummer, über die Gesundheitsdaten pseudonymisiert zusammengeführt werden können. So konnten sie – die Dänen, nicht die Deutschen – zum Beispiel nachweisen, dass die Masernimpfung kein Autismusrisiko verursacht. Solche Erkenntnisse sind bei uns in Deutschland kaum möglich, weil die Datenbasis fehlt.
Würden Sie also sagen, ein zentrales Gesundheitsregister wäre der ePA vorzuziehen?
Für Forschungszwecke: ja, sofern der Datenschutz stimmt. Für die individuelle Versorgung: nein, da sollte alles freiwillig sein. Ich halte nichts von einer automatischen Befüllung der Patientenakte. Gesundheitsdaten sind persönlichstes Eigentum. Wenn jemand sie speichern will – gerne. Wenn nicht, dann eben nicht.
Sehen Sie bei seltenen Krankheiten Chancen in der Mustererkennung?
Ja, absolut. Wir Ärztinnen und Ärzte erkennen im besten Fall ein paar Hundert Krankheitsmuster, vielleicht 500. Es gibt aber mehrere Tausende seltener Erkrankungen. Eine gut trainierte KI kann helfen, Muster zu finden, die wir übersehen würden. Das erweitert unseren Blick. Ich habe das in meiner eigenen Familie erlebt. Eine nahe Verwandte litt jahrelang an Schmerzen, bis ich – durch Zufall – erkannte, dass sie an einer seltenen Bindegewebsschwäche erkrankt ist. Eine KI mit entsprechender Datenbasis hätte diesen Zusammenhang vielleicht früher erkannt.
Wie sehen Sie persönlich die digitale Zukunft der Medizin?
Ich finde die Zeit unglaublich spannend. Wir haben gewaltige Chancen – etwa durch offene KI-Modelle oder smarte Praxislösungen. Aber wir müssen sie sicher und verantwortungsvoll nutzen. Die ärztliche Schweigepflicht muss auch im digitalen Zeitalter gelten und die Daten der Patientinnen und Patienten dürfen nie heimlich zum Rohstoff für Dritte werden. Heimlichkeit umgeht das Recht auf selbstbestimmte Entscheidungen. Wenn Digitalisierung den Alltag wirklich erleichtert und die Versorgung verbessert, bin ich sofort dabei. Aber sie darf kein Selbstzweck sein.
(mack)
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenDer ultimative Guide für eine unvergessliche Customer Experience
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenAdobe Firefly Boards › PAGE online
-
Social Mediavor 2 MonatenRelatable, relevant, viral? Wer heute auf Social Media zum Vorbild wird – und warum das für Marken (k)eine gute Nachricht ist
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenPosit stellt Positron vor: Neue IDE für Data Science mit Python und R
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenEventSourcingDB 1.1 bietet flexiblere Konsistenzsteuerung und signierte Events
-
UX/UI & Webdesignvor 1 MonatFake It Untlil You Make It? Trifft diese Kampagne den Nerv der Zeit? › PAGE online
-
UX/UI & Webdesignvor 6 TagenIllustrierte Reise nach New York City › PAGE online
-
Social Mediavor 1 MonatSchluss mit FOMO im Social Media Marketing – Welche Trends und Features sind für Social Media Manager*innen wirklich relevant?
