Bürgerrechtsorganisationen pochen auf Unabhängigkeit der irischen Datenschutzaufsicht
Mehr als 40 Nichtregierungsorganisationen sprechen sich in einem offenen Brief gegen die neuberufene irische Datenschutzbeauftragte aus. Zu den Unterzeichnern zählen unter anderem Access Now, ARTICLE 19, European Digital Rights (EDRi) und Statewatch. Ihren offenen Brief gegen die Ernennung von Niamh Sweeney zur dritten Datenschutzkommissarin der irischen Data Protection Commission (DPC) reichten die Organisationen gestern bei der irischen Regierung ein.
Die ehemalige Journalistin Sweeney arbeitete mehrere Jahre in unterschiedlichen Funktionen für den Tech-Konzern Meta. Sie war unter anderem die irische „Head of Public Policy“ von Facebook. Im September dieses Jahres hatte die irische Regierung sie zur Commissioner for Data Protection ernannt.
„Wir haben jetzt buchstäblich eine Lobbyistin der US-Big-Tech-Branche, die die US-Big-Tech-Branche für Europa überwacht. 20 Jahre lang hat Irland das EU-Recht nicht wirklich durchgesetzt. Aber zumindest hatte die irische Regierung genug Schamgefühl, um die Durchsetzung heimlich zu untergraben.“
Die NGOs sehen in der Entscheidung ein „besorgniserregendes Level von Missachtung von europäischem Recht“. Sweeney habe sich vor wenigen Monaten noch für große Tech-Unternehmen eingesetzt. Auch fürchten die Unterzeichnenden, dass Sweeney an sogenannte Non-disclosure Agreements gebunden sein könnte, die sie dazu verpflichten, Geschäftsgeheimnisse etwa von Meta zu wahren. Ihre Ernennung stelle die Unabhängigkeit der DPC ernsthaft in Zweifel, so die NGOs.
Undurchsichtiges Auswahlverfahren
Auch das Auswahlverfahren von Niamh Sweeney kritisieren die Nichtregierungsorganisationen in ihrem Schreiben. Laut einem Bericht von Politico gehörte dem Ausschuss, der Sweeney rekrutiert hat, unter anderem der Anwalt Leo Moore an. Moore ist Partner bei der Kanzlei William Fry. Er vertritt nationale sowie multinationale Unternehmen in der Technologiebranche. Ein Mitbewerber Sweeneys hatte Moore Interessenskonflikte unterstellt, seine Beschwerde gegen die Zusammenstellung des Ausschusses blieb allerdings erfolglos.
Auch die DPC selbst wird von den NGOs kritisiert. „Das Fehlen einer wirksamen Durchsetzung ist mittlerweile systemisch geworden, wodurch Irland zum Nadelöhr bei der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung wurde“, schreiben die Bürgerrechtsorganisationen.
Um das Vertrauen in die DPC zu fördern, schlagen die NGOs zwei Maßnahmen vor. Sie fordern zum einen ein neues Auswahlverfahren, um die Stelle der Datenschutzbeauftragten mit einer Person zu besetzen, die nachgewiesenermaßen über ausreichend Qualifikationen bei den Themen Grundrechte und Datenschutz verfügt. Zum anderen drängen sie darauf, das bestehende Auswahlverfahren unabhängig prüfen zu lassen.
Der offene Brief in Wortlaut
Date 14-10-2025
Re: Concerns Regarding the Independence of the Irish Data Protection Commission Following Recent Appointment
For the attention of Michael McGrath, European Commissioner for Democracy, Justice, the Rule of Law and Consumer Protection.
Dear Commissioner,
We, a large group of civil society organisations are writing to you to express our extreme concern regarding the recent appointment of the new Commissioner at the Irish Data Protection Commission (DPC). The person in question has held a long-standing senior public affairs position at one of the largest technology platforms that the DPC is mandated to regulate, and indeed in her latest role (which ended only last August) continued to advocate on behalf of these platforms. All this raises serious questions about the perception and reality of the DPC’s independence at a time when its impartiality is of critical importance for the entire Union.
The GDPR requires, under Article 52, that supervisory authorities act with full independence. Equally, Article 41 of the Charter requires that procedures are handled ‚impartially‘ and ‚fairly‘. This principle is fundamental to the credibility of the Regulation and to the rights it is designed to protect. Its importance is amplified in Ireland, where the DPC has responsibility as lead supervisory authority for many of the world’s largest technology companies. Indeed, the importance of independence has already been affirmed by the Court of Justice in Case C-288/12 Commission v. Hungary, where the premature ending of a data protection supervisor’s mandate was found to have violated EU law. This precedent underlines both the necessity of safeguarding supervisory authorities‘ independence and the Commission’s role in ensuring compliance.
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Concerns about enforcement are long-standing and ongoing. At the Irish DPC, investigations against major companies have been seldom in the last several years, with critical decisions often only materialising, if at all, under pressure from the European Data Protection Board (EDPB) and other Member State authorities, or indeed even after intervention by the Court of Justice of the European Union (CJEU). Patterns of delayed or limited enforcement continue to undermine trust in the DPC as an effective enforcer of the law.
Furthermore, recent revelations have confirmed that intimate data, including sensitive information about survivors of sexual abuse, is still being traded through real-time bidding systems with the case having been discussed at a session in the Irish parliament in the last weeks. That this continues today is the direct result of years of inaction by the Irish DPC, despite clear evidence of unlawful practices. This failure is not limited to one case. Since 2017, civil society organisations have filed highly important and strategic complaints in Ireland, yet these cases have either not been treated or have faced years of delay. The absence of meaningful enforcement has become systemic, making Ireland the bottleneck in the application of the GDPR. The appointment of a Commissioner with such close ties to an industry under investigation threatens to only reinforce perceived distrust in the Irish DPC at precisely a time when even greater assurances of independence are needed given wider geo-political events. Any contractual obligations, such as non-disclosure agreements with entities regulated by the DPC, would exacerbate these risks from the outset.
The broader context only further compounds these concerns. Across the Union, data protection is increasingly under pressure, with proposals to weaken safeguards under the guise of simplification. Enforcement of the GDPR has too often been treated as a secondary priority, despite being essential to the protection of fundamental rights. The credibility of the EU’s digital rulebook depends on strong, impartial, and effective supervisory authorities.
We therefore respectfully urge the European Commission to:
Assess whether the independence of the Irish DPC can be guaranteed under Article 52 GDPR and Article 41 CFR in light of this appointment;
Clarify the steps the Commission will take if the independence of a supervisory authority is compromised, including the initiation of infringement procedures where appropriate;
Develop a work programme to demonstrate how the task entrusted to you in this mandate – the effective enforcement of the GDPR (as set out in your mandate letter) – will be put into practice as a political priority, including EU-level safeguards to prevent conflicts of interest in supervisory authorities, including transparent appointment processes and revolving-door restrictions.
Ensuring that supervisory authorities are independent, impartial, and effective is not only a legal requirement but also a political necessity for safeguarding rights and maintaining public trust. Undermining supervisory authority independence also risks weakening protections guaranteed under the Charter of Fundamenta Rights. We remain at your disposal for further discussion and would be glad to contribute to the Commission’s reflections on this matter.
Yours sincerely,
Access Now AI Accountability Lab, Trinity College Dublin AI Forensics Albanian Media Council Alliance4Europe ARTICLE 19 Asociația pentru Tehnologie și Internet (ApTI) Balanced Economy Project Bits of Freedom Center for Countering Digital Hate Civil Liberties Union for Europe Coalition for Women In Journalism Corporate Europe Observatory Defend Democracy Ekō Electronic Frontier Norway European Digital Rights (EDRi) Global Witness HateAid Homo Digitalis Hope and Courage Collective ICCL Irish Network Against Racism IT-Pol Lie Detectors LobbyControl New School of the Anthropocene noyb Open Markets Institute Panoptykon Foundation People Vs Big Tech Politiscope The Good Lobby SOMI Statewatch SUPERRR Lab Uplift, People Powered Change Vrijschrift.org Waag Futurelab WHAT TO FIX Xnet, Institute for Democratic Digitalisation
Bundeskanzler Friedrich Merz ist nicht gerade zimperlich, wenn es darum geht, Länder („ordentliches Stück Brot“), Städte („Belem“) oder ganze Bevölkerungsgruppen („kleine Paschas“ und „grüne und linke Spinner“) zu beleidigen. Wenn allerdings er selbst im Fokus steht, wird er offenbar schnell dünnhäutig.
Durch Recherchen verschiedener Medien kam nun heraus, dass Friedrich Merz seit 2021 – noch als Oppositionsführer der Union – zahlreiche Strafanträge wegen mutmaßlicher Beleidigungen gegen ihn gestellt hat. In mindestens zwei Fällen führten diese zu Hausdurchsuchungen.
Die Strafanträge sind laut den Recherchen anfangs auf Initiative von Merz entstanden. Seit Merz Kanzler ist, lässt er quasi von Amts wegen ermitteln, indem er den Ermittlungen nicht widerspricht. Die „Welt“ geht davon aus, dass Merz vor seiner Amtszeit als Unions-Chef Hunderte Strafanträge gestellt hat. Ein netzpolitik.org vorliegendes Dokument der Kanzlei Brockmeier, Faulhaber, Rudolph, die Merz in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter vertreten hat, mit fortlaufenden Fallnummern untermauert diese Schätzungen. Zwischen Mai und Dezember dieses Jahres sind laut Informationen des nd etwa 170 Strafanzeigen wegen Beleidigung gestellt worden.
Dass ohne die aktive Mithilfe von Friedrich Merz in seiner Funktion als Bundeskanzler ermittelt werden kann, ermöglicht Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, der Amtsträger:innen und Politiker:innen bis in die kommunale Ebene hinein vor Beleidigungen schützen soll. Der Paragraf bietet – zusammen mit den Paragrafen 90 (Verunglimpfung des Bundespräsidenten) und Paragraf 90b (Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen) – quasi moderne Möglichkeiten, „Majestätsbeleidigungen“ zu ahnden. Im Gegensatz zum klassischen Beleidigungsparagraf 185 StGB können Staatsanwaltschaften beim Paragraf 188 StGB von Amts wegen ermitteln. Bei der klassischen Beleidigung braucht es einen Antrag der betroffenen Person.
Die mutmaßlichen Beleidigungen werden den Ermittlungsbehörden – und später dem Bundeskanzleramt – vermutlich überhaupt erst bekannt, weil die Infrastruktur von Hatespeech-Meldestellen diese auffindet und an die Bundesbehörde weiterleitet. Laut den Recherchen der Tageszeitung „Die Welt“ ist daran maßgeblich die dem hessischen Innenministerium unterstellte Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ beteiligt. Sie übermittelt Meldungen an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI), die beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelt ist. 92 Prozent aller Paragraf-188-Meldungen, die das ZMI erhält, stammen von der hessischen Meldestelle. Andere Meldestellen wie „Respect!“ oder die Landesmedienanstalten seien laut nd in weit geringerem Umfang beteiligt. Insgesamt habe das ZMI nach Auskunft eines Sprechers in den ersten neun Monaten dieses Jahres 5155 gemeldete Fälle mit dem Straftatbestand des Paragrafen 188 StGB kategorisiert.
Personen, die schnell beleidigt sind, werden in Deutschland gerne als „beleidigte Leberwurst“ bezeichnet. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Westend61
Spitzenpolitiker als Mandanten
Aber auch privatwirtschaftliche Dienste wie „So-Done“ haben bei der Verfolgung von Beleidigungen offenbar ihre Finger im Spiel. Laut Recherchen der Welt hat der Rechtsanwalt und FDP-Politiker Alexander Brockmeier die meisten der Strafanzeigen von Merz unterschrieben, die dieser während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter gestellt hat. Brockmeier hat die So Done GmbH zusammen mit seiner Parteikollegin Franziska Brandmann gegründet, eine Art Legal Tech Unternehmen, das Hate Speech verfolgt.
Laut Informationen der Welt haben neben Friedrich Merz in der Vergangenheit unter anderem Robert Habeck (Grüne), Julia Klöckner (CDU), NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) den Dienst in Anspruch genommen. Der Bundeskanzler nutze den Dienst mittlerweile nicht mehr.
„Werkzeug, um Leute aus dem Diskurs zu drängen“
Gleich acht Strafanträge von Friedrich Merz hat der Berliner Umwelt- und Klimaaktivist Tadzio Müller erhalten. Müller hatte Friedrich Merz auf Bluesky und Twitter mehrfach als Beispiel für seine Theorie der „Arschlochgesellschaft“ herangezogen und den Kanzler kontexualisierend wahlweise ein „schamloses“ oder „rassistisches Arschloch“ genannt.
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Müllers Rechtsanwalt Jannik Rienhoff findet es laut dem nd falsch, wenn Merz Postings zur Anzeige bringen lässt, die einen klaren politischen Kontext haben. Da dürfe man viel sagen und das zu Recht. „Bei einer Formalbeleidigung würde ich es verstehen, allerdings könnte Merz auch darüber stehen“, so Rienhoff gegenüber dem nd. Den Paragrafen 188 StGB, der Ermittlungen auch ohne direkten Strafantrag des Bundeskanzlers ermöglicht, kritisiert der Anwalt dabei grundsätzlich. Dieser sorge unnötigerweise für hohe Kosten und für einen enormen Aufwand für Betroffene.
„Systematische Strafverfahren wegen Bagatellbeleidigungen“
Das sieht auch Tadzio Müller so. Er ist überzeugt, dass es bei den Anzeigen nicht um die Bekämpfung von Hass im Netz gehe, sondern dass sie eine neue Form von Cyber-Bullying darstellen: „Ressourcenstarke Akteure wie Merz haben mit diesen Verfahren ein weiteres Werkzeug in der Hand, um Leute aus dem Diskurs zu drängen.“
Es handle sich um ein Werkzeug, das nicht nur emotional, sondern auch ökonomisch schmerze: „Jede dieser Anzeigen produziert Anwaltskosten bei den Betroffenen“, so Müller gegenüber netzpolitik.org.
Ähnlich sieht das auch Eva Meier*, die erst im November Post vom Landeskriminalamt Hamburg wegen einer mutmaßlichen Beleidigung des Kanzlers erhalten hat: „Seine Bürgerinnen und Bürger systematisch mit Strafverfahren wegen Bagatellbeleidigungen zu überziehen, ist eines Kanzlers nicht würdig“, sagt sie gegenüber netzpolitik.org. „Das ist kein Vorgehen gegen Hass im Netz, sondern schränkt gezielt die freie Meinungsäußerung ein.“
It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.
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Der in Notepad++ integrierte Updater hat sich Malware unterschieben lassen und diese auf einigen PCs installiert. Der Entwickler des mächtigen Open-Source-Texteditors reagiert mit einem Update auf Notepad++ v8.8.9. Nutzerinnen und Nutzer müssen die Aktualisierung derzeit manuell vornehmen.
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In einem News-Beitrag auf der Notepad++-Webseite erklärt der Entwickler Don Ho, dass „einige Sicherheitsexperten von Vorfällen berichtet haben, bei denen Internetverkehr übernommen wurde, der Notepad++ betrifft“. Demnach haben die Untersuchungen ergeben, dass Traffic des Notepad++-Updaters WinGUp „gelegentlich auf bösartige Server umgelenkt wurde, was im Herunterladen kompromittierter ausführbarer Dateien mündete“. Der IT-Sicherheitsforscher Kevin Beaumont berichtet von mindestens drei Organisationen, die „Interessen in Südasien haben“, die derart gezielt angegriffen wurden.
Wie Beaumont ausführt, nutzt der Updater eine Versionsprüfung, bei der die URL „ abgefragt und eine dadurch ausgelieferte XML-Datei ausgewertet wird. Die in der XML-Datei aufgeführte Download-URL nutzt der Updater und speichert die Datei im %TEMP%-Ordner und führt sie aus. Wer diesen Traffic abfangen und manipulieren kann, kann dadurch die Download-URL ändern. Bis Version 8.8.7 von Notepad++ nutzte der Entwickler ein selbst signiertes Zertifikat, das in den Github-Quellcodes bereitsteht. So war es möglich, manipulierte Updates zu erstellen und Opfern unterzuschieben. Seit v8.8.7 setzt Notepad++ hingegen auf ein legitimes GlobalSign-Zertifikat, die Installation eines eigenen Notepad++-Root-Zertifikats ist seitdem nicht mehr nötig.
Abhilfe durch Updates
Mit Notepad++ v8.8.8 forciert der Updater WinGUp nun als Download-Quelle github.com. Die Version 8.8.9 aus der Nacht zum Mittwoch härtet Notepad++ und WinGUp weiter, sodass diese Signatur und Zertifikate von heruntergeladenen Installern beim Update-Prozess korrekt prüfen. Schlägt der Check fehl, bricht der Update-Vorgang ab. Don Ho merkt an, dass die Untersuchungen andauern, um herauszufinden, wie das Traffic-Hijacking in den beobachteten Fällen abgelaufen ist.
Kevin Beaumont listet noch einige Indizien für Kompromittierungen auf (Indicators of Compromise, IOCs). So sind Verbindungen von „gup.exe“ zu anderen URLs als „notepad-plus-plus.org“, „github.com“ und „release-assets.githubusercontent.com“ verdächtig. Ebenso sollte Aufmerksamkeit erregen, wenn „gup.exe“ unübliche Prozesse startet – es sollten lediglich „explorer.exe“ und „npp*“-bezogene Notepad++-Installer darunter laufen, die seit Versionen 8.8.8 zudem mit GlobalSign-Zertifikat signiert sind. Nach den beobachteten Angriffen fanden sich offenbar zudem Dateien namens „update.exe“ oder „AutoUpdater.exe“ (diesen Namen nutzt Notepad++ selbst überhaupt nicht) im Benutzer-TEMP-Verzeichnis, in das „gup.exe“ die Updater heruntergeladen und von dort ausgeführt hat.
Notepad++ v8.8.8 findet derzeit die Aktualisierung noch nicht.
(Bild: heise medien)
Beaumont empfiehlt, mindestens auf Notepad++ v8.8.8 zu aktualisieren. Die Fassung 8.8.9 ist jedoch noch weiter gehärtet. Der integrierte Updater aus Notepad++ v8.8.8 findet die Version derzeit noch nicht, auch „winget“ findet derzeit keinen neueren Softwarestand. Die jüngste Fassung steht jedoch als manueller Download auf der Notepad++-Webseite zum Herunterladen bereit.
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Notepad++ ist häufiger im Visier von bösartigen Akteuren, da die Software populär und weitverbreitet ist. Im vergangenen Jahr etwa bat Don Ho um Hilfe, eine „parasitäre Webseite“ loszuwerden, die sich in der Google-Suche an die originale Notepad++-Seite heranrobbte. Sie habe unlautere Absichten gehabt. Grundsätzlich tauchen häufiger gefälschte Seiten in den Suchergebnissen auf, die etwa virenverseuchte Dateien anbieten.
Siehe auch:
Notepad++: Download schnell und sicher von heise.de
Bitdefender: Sicherheitsleck ermöglicht Rechteausweitung im Virenschutz
In der Virenschutzsoftware von Bitdefender wurde eine Sicherheitslücke entdeckt, die Angreifern das Ausweiten ihrer Rechte im System ermöglicht. Betroffen sind diverse Bitdefender-Varianten. Aktualisierungen zum Ausbessern der Schwachstelle sind verfügbar.
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Bitdefender warnt in einer Sicherheitsmitteilung vor dem Sicherheitsleck. Die Schwachstelle befindet sich im „Active Threat Control“-Modul, erklärt der Hersteller. „Das Problem entsteht dadurch, dass ‚bdservicehost.exe‘ Dateien aus einem von Nutzern beschreibbaren Verzeichnis löscht (’C:\ProgramData\Atc\Feedback’), ohne korrekt auf smybolische Verknüpfungen zu prüfen, was das Löschen beliebiger Dateien ermöglicht. Dieses Problem ist mit einer Datei-Kopier-Operation während Netzwerk-Ereignissen und einer Umgehung des Filter-Treibers mittels einer DLL-Injection verkettet und führt zur Ausführung von Code als Nutzer mit erhöhten Rechten“, erklären die Autoren der Sicherheitsmitteilung.
Als betroffene Versionen nennt Bitdefender die Free-Fassung vor 30.0.25.77, Internet Security Antivirus Plus sowie Total Security vor 27.0.46.231 und die Endpoint Security Tools for Windows vor Version 7.9.20.515. Der automatische Update-Mechanismus sollte die Software bereits auf diesen Stand gebracht haben. Ob die eigene Software bereits aktuell ist, lässt sich gemäß einer Anleitung des Herstellers herausfinden. Gegebenenfalls sollten Betroffene das automatische Update aktivieren und die ausstehenden Updates nachholen.
Zuletzt wurde im April eine Sicherheitslücke im Business-Schutz Bitdefender GravityZone bekannt. Auch die haben die Entwickler als kritisches Risiko eingeordnet.