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Chipkrise: Außenminister Wadephul verschiebt China-Reise wegen Spannungen


Diplomatische Eiszeit zwischen Berlin und Peking: Außenminister Johann Wadephul (CDU) hat kurzfristig eine für Montag und Dienstag geplante Reise nach China abgesagt. Die dortige Regierung habe außer einem Treffen Wadephuls mit seinem Ministerkollegen Wang Yi keine hinreichenden weiteren Termine bestätigt, begründete eine Sprecherin des Auswärtigen Amts den überraschenden Schritt. Dieser fällt in eine Zeit akuter Spannungen, die maßgeblich durch die neuen chinesischen Exportkontrollen für Seltene Erden befeuert werden.

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Deutsche Unternehmen sind besorgt über die Handelsbeschränkungen Chinas, insbesondere bei sogenannten Seltenen Erden. Diese kritischen Rohstoffe sind unverzichtbar für die Produktion von Hightech-Komponenten wie Halbleitern und Elektromotoren. Ihre Verknappung hat das Potenzial, eine neue Chipkrise auszulösen, die die deutsche Industrie empfindlich treffen würde. Dazu kommt ein weiterer akuter Konflikt: Nachdem die niederländische Regierung die Kontrolle über die bisher vom chinesischen Wingtech-Konzern geführten Halbleiter-Fertiger Nexperia übernommen hatte, untersagte Peking zunächst die Ausfuhr von Produkten des Herstellers. Das betrifft spezialisierte Chips, die in Autos Daten und Signale verarbeiten.

Wadephuls vorgesehene China-Reise wäre der erste Ministerbesuch der neuen Bundesregierung unter Kanzler Merz (CDU) in Peking gewesen. Offiziell bedauert die Exekutive die nun entfallene Gelegenheit zum persönlichen Austausch über die „gesamte Themenpalette“ und will den Kontakt über ein baldiges Telefonat zwischen Wadephul und seinem chinesischen Amtskollegen intensivieren. Berlin betont dabei das Ziel der Diversifizierung der Lieferketten, hält aber an der grundsätzlichen Kooperationsbereitschaft mit China fest.

Die Reiseverschiebung wird so zu einem deutlichen diplomatischen Signal in einer Phase, in der die ökonomische Abhängigkeit Deutschlands von kritischen chinesischen Rohstoffen auf ernste geopolitische Konflikte trifft. Die Sprecherin des Auswärtigen Amts unterstrich die Bedeutung Chinas, auf Russland einzuwirken, um einen „gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine“ zu ermöglichen. Peking wiederum reagierte wiederholt scharf auf die deutsche Haltung in der Taiwan-Frage. Die dortige Regierung verlangt die strikte Einhaltung des Ein-China-Prinzips, also der Einverleibung Taiwans, während Wadephul den Status quo in der Meerenge wahren will.

Wenige Stunden vor der Reiseverschiebung des Außenministers erhöhte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche den Druck auf Peking. Die CDU-Politikerin gab bekannt, dass Berlin offiziell diplomatischen Protest gegen China wegen der Blockade von Halbleiterlieferungen einlegen werde.

„Die Chip-Knappheit trifft uns hart, weil die deutsche Wirtschaft von diesen Chips abhängig ist“, erklärte Reiche in Kiew. Damit verdeutlicht die Bundesregierung die akute Bedrohung, die von Chinas restriktiver Handelspolitik ausgeht.

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Gleichzeitig forciert die EU-Kommission ihre Bemühungen um eine Entspannung: Nachdem Handelskommissar Maroš Šefčovič am Dienstag mit seinem chinesischen Amtskollegen Wang Wentao gesprochen hatte, kündigte die EU-Kommission für die kommende Woche hochrangige technische Treffen an. Diese sollen sowohl persönlich als auch virtuell stattfinden und zeigen, dass die Kommission den Dialog zur Lösung der Lieferkettenprobleme aufrechterhält.

Die EU gerät im aktuellen Handelskonflikt zwischen Peking und der US-Regierung unter Präsident Donald Trump zunehmend ins Kreuzfeuer. Das gilt als besonders kritisch, da die EU einen Großteil ihrer kritischen Rohstoffe – nahezu alle Seltenen Erden sowie Permanentmagnete – aus China importiert. Die Abhängigkeit von diesen Materialien macht die EU verwundbar. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) warnte angesichts dieser Lage Anfang der Woche: „Eine Krise bei der Versorgung mit kritischen Rohstoffen ist kein fernes Risiko mehr.“


(mma)



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Kinder für Technik begeistern: Gadgets, Plattformen, Tipps | c’t uplink


Kinder interessieren sich in aller Regel für technische und naturwissenschaftliche Phänomene um sie herum. Mit altersgerechten Programmierplattformen, niedlichen Selbstbau-Robotern oder spannenden Brettspielen können Eltern diese Neugier fördern und gemeinsam mit dem Nachwuchs Spaß haben.

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Logo mit dem Schriftzug "c't uplink – der Podcast aus Nerdistan"

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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …

In der c’t-Ausgabe 22/2025 stellen wir kindgerechte Programmierplattformen, lokale Makerspaces und kluge Lernspielzeuge vor. Dorothee Wiegand, langjährige c’t-Redakteurin und nun -Autorin, und c’t-Redakteur Sylvester Tremmel sprechen im Podcast über das Thema und geben wertvolle Tipps.

Laut den beiden ist man nie zu jung, um sich mit Technik zu beschäftigen. „Mein Kleiner hat Schalter geliebt, da war er kein Jahr alt“, erzählt Sylvester im c’t uplink. „Kinder haben einen natürlichen Forschergeist“, meint auch Dorothee. „Sie machen Trial-and-Error-Experimente: Wenn ich jetzt den Lichtschalter anmache und es wird hell und dann mache ich ihn wieder aus, passiert das beim zweiten Mal genauso? Oder passiert dann vielleicht was anderes und warum ist das so?“

Es helfe aber zusätzlich, wenn man die Kinder mit dem Spielzeug nicht allein lässt, sondern sich gemeinsam damit beschäftigt. Wenn man den Karton gleich nach dem Kauf schon einmal aufmacht und nachsieht, ob zum Beispiel noch Batterien nötig sind oder Kabel zugeschnitten werden müssen, kann man das gemeinsame Spielen und Basteln gut vorbereiten.

Letztendlich gehe es immer darum, dass die Kinder mit Spaß bei der Sache sind. „Solche Spielzeuge sollen nicht den Fachkräftemangel beheben“, stellt Dorothee klar. Das Ziel im privaten Umfeld sei nicht, den Informatik- oder Physikunterricht in der Schule zu ersetzen.

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„Es kommt auch darauf an, wie man seinem Kind das neue Spielzeug verkauft“, meint Sylvester. Also zum Beispiel das Brettspiel rund um Algorithmen einfach mal ausprobieren und schauen, ob es Spaß macht, statt zu betonen, wie viel Kinder dabei lernen. So kommen diese spielerisch in Kontakt mit algorithmischem Denken, Programmiergrundlagen oder naturwissenschaftlichen Phänomenen.

Beispielsweise beim Scratch-Programmieren arbeite man mit fertigen Code-Blöcken, die wie Puzzleteile aneinanderpassen. Dieses Prinzip verhindert Tipp- und Syntaxfehler und vermeidet Frust bei den jungen Programmierern. Ähnlich reduziert funktioniert der für den Artikel getestete kleine Roboter, den man mit farbigen Filzstiftstrichen steuert. „Sehr intuitiv und sehr hands-on!“, findet Dorothee.

Zu Gast im Studio: Dorothee Wiegand, Sylvester Tremmel
Host: Greta Friedrich
Produktion: Ralf Taschke

Mehr darüber, wie und mit welchen Angeboten und Gadgets Sie Kinder für Technik begeistern können, lesen Sie in der c’t-Ausgabe 22/2025, auf ct.de sowie in der c’t-App für iOS und Android. Die Ausgabe 22/2025 gibt es aktuell am Kiosk.

In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.

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(gref)





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Länder wollen Urheberpauschale für KI


Die Rundfunkkommission der Länder hat ein Diskussionspapier für einen „Digitale-Medien-Staatsvertrag“ (DMStV) vorgelegt, das umfassende Maßnahmen zur Sicherung der kommunikativen Grundlagen einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft vorsieht. Im Zentrum der Initiative, auf die sich die Rundfunkreferenten am Donnerstag verständigt haben, steht die Bewältigung der Herausforderungen des KI-Zeitalters.

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Ein zentrales in den Eckpunkten skizziertes Vorhaben ist die Einführung eines eigenständigen, gesetzlichen Vergütungsanspruchs für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke beim Training und Einsatz von Systemen für generative KI wie ChatGPT, Gemini oder Claude. Ziel ist ein Lizenzmodell, das durch kollektive Wahrnehmung über Verwertungsgesellschaften einen fairen Ausgleich zwischen Innovation und den Interessen der Rechteinhaber, insbesondere aus dem journalistisch-redaktionellen Bereich, schafft.

Gleichzeitig sollen die Transparenzpflichten für KI-Anbieter verschärft werden. Diese müssten detailliert offenlegen, welche Werke konkret für das Training großer Sprachmodelle zum Einsatz kamen, sobald die Nutzung über eine bloße Zusammenfassung hinausgeht. Eine klare Kennzeichnungspflicht soll auch für Crawler und Bots gelten.

Im Rahmen der jüngsten großen Urheberrechtsnovelle hat die EU Ausnahmen vom exklusiven Verwertungsrecht für Text- und Data-Mining (TDM) festgelegt. Der Bundestag hat diese Vorgaben im Urheberrechtsgesetz umgesetzt. Demnach ist die Vervielfältigung von rechtmäßig zugänglichen digitalen Werken etwa zum Training von Algorithmen erlaubt, um „daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen“.

Diese Berechtigung gilt für Forschungseinrichtungen, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: Diese dürfen keine kommerziellen Zwecke verfolgen, müssen sämtliche Gewinne in die Wissenschaft reinvestieren oder im Rahmen eines staatlich anerkannten Auftrags im öffentlichen Interesse tätig sein. Das soll verhindern, dass Institute umfangreich Daten im Dienste von Unternehmen schürfen.

Angesichts der zunehmenden Verbreitung von generativen KI-Systemen wollen die Länder prüfen lassen, ob die bestehenden TDM-Regeln angemessen sind. Ein wichtiger Punkt ist der Nutzungsvorbehalt der Rechteinhaber: Ihnen ist es sowohl nach nationalem als auch nach europäischem Recht gestattet, die Nutzung ihrer Werke für TDM ausdrücklich auszuschließen.

Damit diese Sperre wirksam und rechtssicher funktioniert, braucht es laut dem Papier klare formelle Vorgaben zur Erklärung und Wirkung des Vorbehalts. Letztlich müsse ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Urheberschutz und der Innovationsförderung gewährleistet werden, um ein stabiles Medienumfeld und verlässliche Vergütungsstrukturen zu sichern. Zuvor forderte schon der Deutsche Kulturrat eine angemessene Vergütung für die KI-Nutzung geschützter Werke. Er verweist auf deutliche Stimmen, wonach die TDM-Schranke hier nicht greife.

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Die Länder drängen zudem darauf, Chatbot-Betreiber in die medienrechtliche Verantwortung zu nehmen, insbesondere wenn ihre Systeme einem eigenen Inhalteangebot gleichkommen. Dafür sollen verpflichtende Quellenangaben und Verlinkungen sowie Plausibilitätschecks anhand verlässlicher Berichte eingeführt werden.

Um Inhalteanbieter zu stärken und ihre Refinanzierung zu sichern, strebt die Rundfunkkommission ein ausgeglichenes Regulierungsumfeld an. Dies erfordere eine Überprüfung von Werbevorschriften, um zusätzliche Reklameverbote vor allem im Fernsehen zu vermeiden und ein Gleichgewicht beim Zugang zu Werbeerlösen zwischen traditionellem Rundfunk, rundfunkähnlichen Telemedien und konkurrierenden Vermittlungsdiensten (Plattformen) herzustellen.

Anbieter, die nach journalistischen Standards arbeiten und in diese investieren, sollen im Online-Umfeld besonders geschützt werden. Die Länder erwägen hier, Diskriminierungsverbote zu konkretisieren, etwa indem die Auffindbarkeit nicht wegen Paywalls oder externer Links benachteiligt werden darf. Es soll mindestens ein gleichberechtigtes Ausspielen eigenständig recherchierter und redaktionell verantworteter Inhalte gegenüber ausschließlich KI-generierten Inhalten auf Plattformen gewährleistet werden.

Um die Auffindbarkeit journalistischer Inhalte zu fördern, sollen die bestehenden Regeln für Benutzeroberflächen evaluiert und fortentwickelt werden. Die Kriterien für einen öffentlichen Mehrwert der Berichterstattung sollen geschärft werden, um den Zugang zu verlässlichen Inhalten zu sichern und Anreize für entsprechende Investitionen zu bieten. Die Sichtbarkeit von Medieninhalten in Suchergebnissen, Feeds und Timelines soll steigen. Dafür könnten Anbieter verlässliche Inhalte mit Labels kennzeichnen, um eine bevorzugte Auswahl durch Algorithmen zu ermöglichen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz freier Kommunikationsräume. Dazu zählt der Schutz vor manipulativen Verbreitungstechniken. Praktiken wie Fake Accounts, Social Bots und intransparente Bezahlung von Posts oder Klicks müssten unterbunden werden, heißt es. Ferner soll die Sicherung der redaktionellen Unabhängigkeit und Transparenz verbessert werden.

Die Länder erwägen auch, die Medienaufsicht beim Löschen unzulässiger Inhalte zu verschärfen und weitere Straftatbestände etwa zu Doxxing, Belohnung und Billigung von Rechtsverstößen oder das Beleidigen von Personen des politischen Lebens in den Medien-Staatsvertrag und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aufzunehmen. Das soll einen Gleichlauf zwischen Medienregulierung und Strafverfolgung gewährleisten. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) betonte als Kommissionsvorsitzender: „Wir wollen in Europa und in Deutschland die Regeln unserer gesellschaftlichen Debatten auch im digitalen Zeitalter selbst erarbeiten und nicht von Tech-Giganten bestimmen lassen.“ Erste Vorschläge für einen DMStV, bei denen es vor allem ums Umsetzen europäischer Rechtsakte geht, machten die Länder schon im Sommer.


(nen)



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Analyse mit unerwartetem Resultat: Artensterben hat sich wieder verlangsamt


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Anders als vielfach angenommen, sterben gegenwärtig wohl überhaupt nicht mehr Tier- und Pflanzenarten aus, als in der jüngeren Vergangenheit. Der bisherige Höhepunkt beim Artensterben könnte sogar schon vor 100 Jahren erreicht worden sein. Das jedenfalls meinen eine Biologin und Biologe von der University of Arizona, die Daten zum Aussterben von mehr als 900 Tier- und Pflanzenarten in den vergangenen 500 Jahren analysiert haben. Als zentrales Ergebnis ihrer Studie sehen die beiden die Erkenntnis, dass Arten in der Vergangenheit zumeist aus anderen Gründen ausgestorben sind als heute und man historische Daten nicht einfach in die Zukunft extrapolieren könne. Ihre Arbeit wollen sie nicht als Entwarnung verstanden wissen, sondern als Grundlage für eine akkurate Einschätzung des Problems.

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Kristen Saban und John Wiens rufen jetzt in Erinnerung, dass in prominenten Studien immer wieder darauf hingewiesen worden sei, dass sich auf der Erde gerade ein Massensterben ereignet, bei dem Geschwindigkeit und Ausmaß des Artensterbens stark steigen. Diese Annahme stehe aber auf wackligen Füßen und ihre eigene Analyse komme zu einem anderen Ergebnis. Demnach hat die Geschwindigkeit des Artensterbens von Pflanzen, Gliederfüßern und Landwirbeltieren vor 100 Jahren einen Höhepunkt erreicht und sinkt seitdem. Verantwortlich seien damals primär invasive Arten auf Inseln gewesen, während die größte Gefahr aktuell von der Zerstörung natürlicher Lebensräume ausgeht.

Man könne aber nicht nur deshalb nicht aus den historischen Entwicklungen in die Gegenwart und Zukunft extrapolieren, weil sich die größten Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt geändert haben, schreiben die beiden weiter. Als weiteren Grund für die zurückgehende Geschwindigkeit beim Artensterben sei die harte Arbeit zum Artenschutz. Andere Studien hätten schon Hinweise erbracht, dass diesbezügliche Investitionen tatsächlich etwas bringen. Gleichzeitig weisen die beiden darauf hin, dass vor allem Weichtiere wie Schnecken und Muscheln sowie Wirbeltiere aussterben, Pflanzen und Gliederfüßer seien dagegen weniger stark betroffen. Überraschend sei noch gewesen, dass es aus den vergangenen 200 Jahren keinen Beweis für ein beschleunigtes Artensterben wegen des Klimawandels gibt.

Dass historisches Artensterben für die Vorhersage aktueller und künftiger Risiken kein zuverlässiger Faktor sei, nennt die Forschungsgruppe überraschend. Gleichzeitig weisen sie explizit darauf hin, dass ihre Studie nicht bedeute, dass der Klimawandel keine Gefahr darstelle: „Sie zeigt nur, dass vergangene Aussterbeereignisse keine Rückschlüsse auf gegenwärtige und zukünftige Bedrohungen zulassen“, sagt Wiens. Der Verlust von Biodiversität sei ein großes Problem und wahrscheinlich sehen wir dessen Folgen noch gar nicht, ergänzt Saban. Es sei aber wichtig, dass wir mit Präzision darüber sprechen, um gegenwärtige Verluste detailliert darzustellen und künftige zu verhindern. Ihre Arbeit hat die Gruppe in den Proceedings of the Royal Society of London veröffentlicht.


(mho)



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