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EU-Deadline naht: Wie iPhones kompatibler werden müssen


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Bis zum Jahresende muss Apple die Grundlagen für ein kompatibleres iPhone schaffen. Dem Hersteller bleiben noch gut zwei Monate Zeit, um erste Interoperabilitätsvorgaben der EU-Kommission in iOS umzusetzen. Das Betriebssystem fällt als sogenannter „Core Platform Service“ eines als Gatekeeper eingestuften Unternehmens unter die schärferen Wettbewerbsregeln des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA). Hier sind die Regulierer zudem in der Lage, haarklein zu definieren, welche Schritte erforderlich sind.

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Konkret geht es um die Öffnung der bislang stark eingeschränkten iPhone-Kommunikation mit Geräten anderer Hersteller wie Smartwatches und Kopfhörer. Letztere sollen künftig funktional zu Apples Hardware wie Apple Watch und AirPods aufschließen können.

Bis Ende 2025 muss Apple deshalb gleich in mehreren Bereichen für bessere Kompatibilität sorgen, wie die EU-Kommission in dem Zeitplan ihrer ursprünglichen Entscheidung vorgibt. Dazu gehören die bislang auf Apple-Hardware begrenzten iOS-Mitteilungen, die Bereitstellung von WLAN-Zugangsdaten, die Hintergrundfähigkeiten von Apps und ein bequemeres Pairing von Accessoires. Obendrein muss Apple es noch im laufenden Jahr erlauben, Zahlungsinformationen über den NFC-Controller auf andere Hardware zu übertragen, um zum Beispiel anschließend mit einer Smartwatch kontaktlos bezahlen zu können.

Der weitreichende Zugriff auf iOS-Mitteilungen ist bislang der Apple Watch vorbehalten. Dritt-Hersteller bleiben hier ausgesperrt. Bis Ende 2025 muss Apple nun eine erste Beta liefern, mit der die Mitteilungen – nach Einwilligung des Nutzers – auch auf einer Smartwatch einer anderen Marke landen können und sich dort auch beantworten lassen.

Hersteller wie Garmin, Pebble & Co. sind dann in der Lage, eine solche erweiterte Funktionalität in ihre Begleit-Apps zu integrieren. Solche Apps müssen künftig außerdem im Hintergrund zuverlässig ihren Dienst verrichten können, um etwa Daten mit der Smartwatch auszutauschen – etwa nach einer App-Zwangsbeendingung oder der temporären Deaktivierung von Bluetooth im Kontrollzentrum.

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Zum Jahresende sollen Dritt-Geräte obendrein Zugriff auf die in iOS gespeicherten WLAN-Zugangsdaten erhalten, um sich damit selbst bequem anmelden zu können – ganz so wie es die Apple Watch längst macht.

Auch den von AirPods bekannten, simplen Pairingprozess allein durch Annäherung der In-Ears an ein iPhone muss Apple als Beta bis Ende 2025 für Dritte öffnen. Eine der Interoperabilitätsvorgaben hat Apple bereits umgesetzt, nämlich den Support für WLAN-Direktverbindungen über den Standard Wi-Fi Aware. Im Unterschied zu anderen Öffnungsschritten, die Apple bewusst auf die EU begrenzt, ist Wi-Fi Aware global verfügbar. Das soll plattformübergreifende Alternativen zu AirDrop erlauben. Die tiefe Systemintegration für solche Dateiübertragung muss Apple aber erst bis Mitte 2026 bereitstellen – und limitiert diese per Geosperre möglicherweise wieder auf EU-Mitgliedsstaaten.

Diese Neuerungen müssten demnach bereits in iOS 26.1 – derzeit noch in der Testphase – und die kommende Beta von iOS 26.2 einfließen. Erste Spuren etwa für eine Erweiterung der Mitteilungsfunktion wurden im Code des Systems bereits gesichtet, eine richtige Dokumentation steht aber noch aus.

Apple läuft gegen die Änderungen seit längerem Sturm – insbesondere die Öffnung von Mitteilungen sowie die Freigabe von WLAN-Zugangsdaten. Damit ist der Konzern bislang allerdings nicht weitergekommen: Das Berufungsverfahren beim Gericht der Europäischen Union (EuG) läuft noch, die von Apple außerdem geforderten Ausnahmeregelungen wies die Kommission im August zurück. Der Konzern ging daraufhin dazu über, das Wettbewerbsgesetz direkt anzugreifen, der DMA müsse gekippt oder zumindest weitreichend überarbeitet werden. Apple setzt außerdem verstärkt darauf, die Einführung neuer iOS-Funktionen in der EU aufzuschieben.


(lbe)



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Videostreaming: Übernahme von Warner Bros. Discover, Start von HBO Max


Zu sagen, im Bereich der Videostreamingdienste würden sich seit Anfang Dezember die Entwicklungen überschlagen, wäre nicht übertrieben: An manchen Tagen müssen Artikel praktisch stündlich aktualisiert werden. Auf die Nachricht vom Deutschlandstart des Warner-Streamingdienstes HBO Max am 13. Januar 2025 folgte kurz darauf die Schlagzeile, dass Netflix den HBO-Mutterkonzern Warner Bros. Discovery (WBD) aufkauft. Beide Seiten hatten sich bereits auf einen Kaufpreis geeinigt, der sich mit 82,7 Milliarden US-Dollar – aktuell gut 71 Milliarden Euro – in schwindelerregenden Höhen bewegt.

Wie in einem guten Krimi folgte jedoch eine überraschende Wende: Der Medienkonzern Paramount Skydance, der im Bieterstreit um Warner unterlegen war, strebt nun eine feindliche Übernahme an. Entsprechend richtete sich Paramount Skydance an der Unternehmensführung vorbei direkt an die WBD-Aktionäre und unterbreitete ihnen das Angebot, 30 Dollar pro Aktie in bar zu zahlen. Netflix’ Offerte beläuft sich auf 27,75 Dollar, aufgeteilt auf 23,25 Dollar pro Aktie in bar und 4,50 Dollar in Aktien. Die feindliche Übernahme würde damit insgesamt 108,4 Milliarden US-Dollar oder rund 93 Milliarden Euro kosten.

Der direkte Vergleich der Zahlen wäre jedoch eine Milchmädchenrechnung, denn Paramount Skydance will Warner Bros. Discovery als Ganzes übernehmen, inklusive linearer TV-Sender wie CNN und TNT Sports, während Netflix nur die Filmstudios und das Streaming-Geschäft interessiert. Die Ausgliederung der TV-Abteilung von WBD dürfte noch einmal mehrere Dollar pro Aktie bringen, weshalb Netflix sein Angebot für lukrativer hält. Wer sich am Ende durchsetzt, wird aber nicht nur entscheiden, wie viel die Warner-Aktionäre am Ende einstreichen, sondern auch, wie sich die Streaminglandschaft in den USA und international verändert.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Videostreaming: Übernahme von Warner Bros. Discover, Start von HBO Max“.
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iPhone muss sich weiter öffnen: Apple hält EU-Deadline ein


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Die von der EU als Gatekeeper eingestuften Betriebssysteme iOS und iPadOS müssen sich weiter für andere Produkte und Hersteller öffnen. Fristgerecht hat Apple kurz vor Jahresende die ersten Interoperabilitätsvorgaben umgesetzt, die Brüssel unter dem Digital Markets Act im Detail diktiert hatte. Der Konzern scheint damit alle Vorgaben pünktlich zu erfüllen, die er mit aller Kraft loswerden will: Ein beschleunigtes Einspruchsverfahren wiesen die Regulierer ab, Apples Berufung gegen die Interoperabilitätsvorgaben ist beim Gericht der Europäischen Union (EuG) allerdings noch anhängig.

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Eine der zentralen Vorgaben zeigt sich in der ersten Beta von iOS 26.3, dort ist die neue Funktion für eine „Mitteilungsweiterleitung“ integriert. Sie macht es in Zukunft möglich, die iPhone-Mitteilungen in vollem Umfang auch an einem anderen Gerät als nur der Apple Watch zu empfangen und zu verwalten. Bislang leitet iOS die Mitteilungen zwar per Bluetooth weiter, aber nur sehr eingeschränkt. Das ist frustrierend für Träger anderer Uhren, etwa von Garmin & Co. Die Begleit-Apps solcher Accessoires sollen außerdem erweiterte Berechtigungen für den Hintergrundbetrieb auf dem iPhone erhalten, um Daten zügig übertragen zu können. Hier gibt es aktuell oft nervende Verbindungsabbrüche.

Zuvor hat Apple bereits ein neues „Wi-Fi Infrastructure“-Framework aufgesetzt, über das Apps auf dem iPhone gespeicherte WLAN-Zugangsdaten mit einem Accessoire teilen können – auch das war zuvor der Apple Watch vorbehalten. Hier scheint Apple mit iOS 26.2 allerdings eine Funktion entfernt zu haben, die bislang die gesamte WLAN-Historie direkt mit watchOS synchronisierte. Für die ebenfalls vorgegebene „High-Bandwidth Peer-to-Peer Wi-Fi Connection“ hat der Hersteller bereits gesorgt: Seit iOS 26 wird der Standard Wi-Fi Aware unterstützt. Auch AirDrop ist offenbar darauf umgeschwenkt, was Google offensichtlich ermöglicht hat, erstmals den bequemen AirDrop-Datenaustausch mit Android zu ermöglichen.

Bis zum Jahresende muss Apple für andere Hersteller auch „Proximity-triggering pairing“ unterstützen. Dahinter steckt ein bequemer Pairing-Prozess, für den es reicht, ein Accessoire nahe an das iPhone zu halten. Zudem muss der Konzern den NFC-Controller weiter öffnen, sodass Apps darüber etwa Zahlungsdaten an eine Smartwatch oder ein anderes NFC-Gerät übertragen können.

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Für 2026 fordert die EU-Kommission weitere Öffnungsschritte: Dazu gehört, dass sich AirDrop-Alternativen ebenso prominent in das Betriebssystem integrieren dürfen – etwa in das Sharing-Menü. Mit iOS 27 muss Apple außerdem „fremdes“ Media Casting besser unterstützen, es soll die gleichen Rechte und Komfortfunktionen wie AirPlay auf Betriebssystemebene erhalten. Und auch den von den AirPods bekannten schnellen Audiowechsel zwischen eigenen Geräten darf Apple nicht mehr für sich behalten: Andere Kopfhörerhersteller können das voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2026 integrieren.


(lbe)



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Rückzieher bei Meta: Konzern will VR-Brillen nun doch allein entwickeln


Vor eineinhalb Jahren hat Meta Platforms angekündigt, Horizon OS an ausgewählte Hardware-Partner zu lizenzieren, damit diese spezialisierte Headsets auf Basis des Quest-Betriebssystems entwickeln können. Asus und Lenovo waren die ersten Partner. Asus stellte eine hochwertige VR-Brille speziell für Computerspiele in Aussicht, während Lenovo ein auf Produktivität ausgerichtetes Mixed-Reality-Gerät plante. Doch jetzt legt Meta die Initiative auf Eis gelegt, bevor die Produkte überhaupt erscheinen sind.

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„Wir haben das Programm pausiert, um uns auf die Entwicklung erstklassiger eigener Hardware und Software zu konzentrieren, die nötig ist, um den VR-Markt voranzubringen“, zitiert der Branchenblog Road to VR einen Meta-Sprecher. „Wir bekennen uns langfristig zu diesem Kurs und wollen mögliche Partnerschaften mit Drittanbietern zu einem späteren Zeitpunkt erneut prüfen, wenn sich der Markt weiterentwickelt.“

Mit der Initiative zielte Meta darauf ab, den Grundstein für ein florierendes Hardware-Ökosystem zu legen, das bei VR-Brillen beginnen und sich später auf weitere räumliche Computer wie zum Beispiel AR-Brillen ausweiten ließe. Konzernchef Mark Zuckerberg hoffte, Dritthersteller durch frühe Wettbewerbsvorteile und Plattformoffenheit an sein Betriebssystem zu binden, ähnlich wie es Google mit Android gelungen ist.

Sein Problem ist, dass die Nachfrage nach VR-Brillen in den vergangenen Jahren hinter den Erwartungen zurückgeblieben oder zumindest nicht groß genug ist, um die Entwicklung spezialisierter Headsets wirtschaftlich attraktiv zu machen. Hinzu kommt, dass Meta seine eigenen Geräte aggressiv subventioniert und dadurch mit potenziellen Hardware-Partnern in direkte Konkurrenz getreten wäre. Ein Umfeld, in dem sich Dritthersteller wie Asus und Lenovo kaum hätten behaupten können.

Mit der Einführung von Android XR erhöht Google den Druck zusätzlich. Es ist im Begriff, genau das umzusetzen, was Meta ursprünglich für Horizon OS vorschwebte: ein „Android für räumliche Computer“ zu werden. Anders als Meta kann Google dabei auf seine volle Kontrolle über Android zurückgreifen und das bestehende App-Ökosystem direkt einbinden, während Meta vom Wohlwollen Googles und anderer App-Entwickler abhängig ist. Das macht Android XR in einem zentralen Punkt attraktiver und könnte dazu führen, dass sich Dritthersteller künftig eher für Android XR als für Horizon OS entscheiden. Meta würde den Plattformwettbewerb verlieren.

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Das vorläufige Ende des Partnerprogramms fällt in eine Phase, in der Meta seine VR-Investitionen bündelt. Einem geleakten internen Dokument zufolge liegt der Schwerpunkt künftig stärker auf Nachhaltigkeit und Qualität: Die eigenen VR-Brillen sollen längere Release-Zyklen erhalten und höherpreisig positioniert werden.

Eine ursprünglich für 2026 geplante Mixed-Reality-Brille, die als Konkurrenz zur Apple Vision Pro und zur Samsung Galaxy XR gedacht ist, wurde auf 2027 verschoben, um der Softwareentwicklung mehr Zeit zu geben. Parallel dazu hat Meta mit der Entwicklung der Meta Quest 4 begonnen, deren Einführung deutlich später erfolgen dürfte als ursprünglich erwartet. Immerhin soll sie ein „deutliches Upgrade“ der vorherigen Generation werden.


(tobe)



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