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Künstliche Intelligenz

Nvidia investiert 1 Milliarde US-Dollar in Nokia für Netzwerk-KI und 6G-Upgrade


Nvidia drückt Künstliche Intelligenz (KI) stärker in die Netzwerkinfrastruktur. Dazu ist der Chipkonzern eine strategische Partnerschaft mit Nokia eingegangen, um das Telekommunikationsunternehmen mit KI-Systemen für Funknetzwerke auszustatten. Gleichzeitig steigt Nvidia bei Nokia ein und übernimmt 166 Millionen Aktien im Gesamtwert von knapp einer Milliarde US-Dollar. Die Börse ist begeistert. Der Aktienkurs Nokias zieht um mehr als 20 Prozent an, Nvidias um knapp 5 Prozent.

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Nvidia bietet bereits seit einiger Zeit Systeme für das sogenannte AI-RAN (Artificial Intelligence Radio Access Network) an, die die Effizienz und Leistung von Funknetzwerken durch KI verbessern sollen. Das soll den Übergang vom aktuellen 5G-Netz zum kommenden 6G fördern. Nokia wird diese Chips und Systeme in sein Sortiment aufnehmen, während Nvidia Nokias Rechenzentrumsprodukte wie Switches für die eigene Infrastruktur einsetzen will.

„AI-RAN, basierend auf Nvidias CUDA und KI, wird die Telekommunikation revolutionieren“, erklärt Nvidia-Gründer und -Chef Jensen Huang laut Mitteilung des Unternehmens. „Gemeinsam mit Nokia und dem amerikanischen Telekommunikations-Ökosystem treiben wir diese Revolution voran und ermöglichen Betreibern den Aufbau intelligenter, adaptiver Netzwerke, die die nächste Generation globaler Konnektivität prägen werden.“

„Der nächste Sprung in der Telekommunikation ist nicht nur von 5G auf 6G – es geht um eine grundlegende Neugestaltung des Netzwerks, um KI-gestützte Konnektivität zu ermöglichen, die Intelligenz vom Rechenzentrum bis zum Rand verarbeiten kann“, fügt Nokia-CEO Justin Hotard hinzu. „Unsere Partnerschaft mit Nvidia und deren Investition in Nokia werden die AI-RAN-Innovation beschleunigen und ein KI-Rechenzentrum für jedermann erschwinglich machen.“

Die AI-RAN-Systeme Nvidias sind praktisch KI-fähige Computer, die gleichzeitig kabellos kommunizieren, KI-Prozesse verarbeiten und mobilen Funkverkehr leiten können sollen. Wie beim sogenannten Edge-Computing soll die Datenverarbeitung näher an der Quelle statt in der Cloud durchgeführt werden, um Wartezeiten und Latenzen zu reduzieren. Laut Nvidia ist dies insbesondere für das kommende 6G-Netz wichtig, das sich zudem durch KI-Anwendungen auszeichnen soll. T-Mobile USA wird diese Technik nächstes Jahr testen, aber Nokia erwartet Massenproduktion und -einsatz für 2027.

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Durch die Milliardeninvestition übernimmt Nvidia 2,9 Prozent der Unternehmensanteile Nokias, berichtet Bloomberg. Dies entzückt die Anleger. Nokias Aktie ist sofort um fast 23 Prozent gesprungen, der größte Satz seit 2013. Nachbörslich ging es um weitere 3 Prozent nach oben. Nvidias Aktienkurs reagierte verhaltener. Dieses Papier gewann gestern knapp 5 Prozent an Wert, wobei der Kurs nach Börsenschluss um noch einmal rund 1,5 Prozent angestiegen ist.


(fds)



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Künstliche Intelligenz

Tipps zum Aufspüren von Überwachungsprogrammen auf dem Arbeitsrechner


Viele Überwachungsprogramme verfügen über einen sogenannten Stealth-Modus, der es dem Arbeitgeber ermöglicht, sie ohne Wissen des Arbeitnehmers einzusetzen und etwa den Browserverlauf einzusehen, Programmaufrufe zu protokollieren, E-Mails und Chats zu lesen, regelmäßig Screenshots zu machen, Tastatureingaben aufzuzeichnen oder Mikrofon und Webcam zur Raumüberwachung einzuschalten. In Deutschland ist dies verboten, in einigen Bundesstaaten der USA jedoch erlaubt. In einer Untersuchung der Elektronik Frontier Foundation waren 2020 bereits neun von zehn sogenannter Employee-Management-Programme mit Tarnfunktionen ausgerüstet. Die Hersteller überlassen die rechtliche Verantwortung der Firmenleitung, die ihre Software einsetzt.

Im Tarnmodus verhalten sich die Überwachungsprogramme wie ein Schädling. Vorgesetzte, die solche Programme einsetzen, sollten sich bewusst sein, dass sie damit die Kontrolle über ihre Firmenrechner und Daten vollständig in die Hände des Herstellers der Überwachungssoftware legen. Es gibt keine Garantie dafür, dass dieser die Überwachungsdaten nicht für eigene Zwecke missbraucht.

Firmen-PCs werden in vielen Fällen vom Administrator über ein Remote-Management-Tool aus der Ferne verwaltet. Mitarbeiter haben dann in der Regel keine Adminrechte. Manchmal lassen sich sogar nur bestimmte Programme starten, die auf einer Allowlist stehen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Tipps zum Aufspüren von Überwachungsprogrammen auf dem Arbeitsrechner“.
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Künstliche Intelligenz

Störung bei Microsofts Cloud: Ausfälle bei Outlook und Co. gemeldet


Aktuell kommt es offenbar weltweit zu Ausfällen bei Microsofts Cloud-Diensten, darunter Microsoft 365, Minecraft, dem XBox-Netzwerk und den Maildiensten des Redmonder Konzerns. Auf seiner Statusseite und in einem Posting bei X bestätigt Microsoft, Probleme bei seinem weltweiten CDN „Front Door“ zu untersuchen.

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Auf der Statusübersicht des Konzerns heißt es: „Wir untersuchen Meldungen eines Problems, das Dienste von Microsoft Azure und Microsoft 365 betrifft, inklusive Auswirkungen auf das Microsoft 365 Admin Center und andere Dienste [..]. Wir untersuchen Telemetriedaten, um die Ursache des Problems zu isolieren und unsere nächsten Schritte zur Fehlerbehebung festzulegen.“


Screenshot des MS-Statusportals am 29.10.25 17:40

Screenshot des MS-Statusportals am 29.10.25 17:40

Störungen bei M365 und Azure bestätigt Microsoft auf seinem Service-Statusportal.

Gegen 17:35 aktualisierte der Konzern zudem die Statusseite und macht gemäß dem alten Admin-Motto „It’s always DNS“ Probleme mit der Namensauflösung für die Ausfälle verantwortlich. Man habe erste Gegenmaßnahmen ergriffen.

Auf der Plattform X mehren sich derweil die Berichte betroffener Microsoft-Kunden. Offenbar handelt es sich um ein weltweites Problem – Nutzer in den Vereinigten Staaten sind ebenso betroffen wie solche in Europa. Auch aus Deutschland gibt es Meldungen von Problemen. Hierzulande zeigen Portale wie „Allestörungen“ eine deutlich erhöhte Anzahl an Ausfallmeldungen. Einer der betroffenen Dienste ist das CDN „Front Door“, das bestätigt der Azure-Support auf X.



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(cku)



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Künstliche Intelligenz

Medizinregistergesetz soll für unkomplizierten Datenzugang sorgen


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This article is also available in
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will die Nutzung von Medizinregisterdaten in Deutschland deutlich vereinfachen. Ein jetzt vorgelegter Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung („Medizinregistergesetz“) soll erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für bislang unregulierte Register und zugleich eine Grundlage für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) im Bereich Medizinregister schaffen. Das Gesetz soll bestehende Rechtsunsicherheiten klären und Forschung und Qualitätssicherung stärken.

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Geplant ist laut Entwurf die Einrichtung eines Zentrums für Medizinregister (ZMR) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vor, das ein zentrales Verzeichnis für mehr als 350 Medizinregister führt und koordiniert. Register, „die den Qualifizierungsprozess des ZMR erfolgreich durchlaufen haben, auf Grund von Bundesrecht errichtet oder vom Bund oder der gesetzlichen Krankenversicherung ganz oder teilweise finanziert sind, müssen sich registrieren“. Darunter fallen Register wie das Implantateregister, das Hämophilieregister und verschiedene Krebsregister.

Ebenso sollen qualifizierte Register anstelle von klassischer Zustimmung über Datenfreigaben einfacher Daten erhalten. Das soll Kooperationen mit anderen Registerbetreibern erleichtern. Daten sollen aus unterschiedlichen Quellen leichter verknüpft werden können und pseudonymisiert oder anonymisiert für Forschung und Qualitätssicherung bereitgestellt werden. Das soll perspektivisch für eine interoperable Datenbasis für die Versorgung, Forschung und öffentliche Gesundheit sorgen.

Für besonders qualifizierte Register ist auch eine Datenerhebung mit Widerspruchslösung (Opt-out) vorgesehen. Mit dem unveränderbaren Teil der Krankenversichertennummer (KVNR) soll zudem ein registerübergreifendes Pseudonym erstellt werden, das die Verknüpfung von Daten erleichtern soll, wobei laut Entwurf die Identität Patienten nicht preisgegeben werden soll. Laut Entwurf sind „personenbezogene Daten spätestens 100 Jahre nach ihrer Erhebung zu löschen“, was ebenfalls an die Speicherdauer des beim BfArM angesiedelten Forschungsdatenzentrum Gesundheit anknüpft und Langzeitstudien ermöglichen soll.

Das Ministerium erwartet eine jährliche Entlastung von etwa 3 Millionen Euro. Ebenso sollen Bürgern bürokratische Aufwände entfallen, für die Teilnahme an einem Medizinregister regelmäßig eine ausführliche informierte Einwilligung erforderlich war – teils auch mehrfach, etwa bei Registeränderungen. In Zukunft soll eine einmalige Datenfreigabe reichen.

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(mack)



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