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Apps & Mobile Entwicklung

Jetzt auch niedrigere Preise für Android-Apps möglich


Google öffnet seinen Play Store sowohl für Entwickler als auch für Nutzer. Das bedeutet, dass wir mehr Zahlungsoptionen, einen einfacheren Zugang zu Android Apps und günstigere Abonnements sehen werden.

Ab sofort erhalten Android-Nutzer in den USA Zugang zu besseren Angeboten, während Entwickler bald mehr Zahlungsoptionen im Play Store anbieten können. Diese Änderungen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem Google beginnt, größere Updates für den Play Store zu veröffentlichen, um einer gerichtlichen Verfügung im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit mit Epic Games nachzukommen.

Im Juli verlor Google seine Berufung gegen ein Urteil aus dem Jahr 2023, das Epic Recht gab und dem Tech-Giganten Missbrauch seiner Marktposition sowie monopolistische und wettbewerbswidrige Praktiken vorwarf. Ein zentraler Punkt war die Beschränkung von Google, die es Entwicklern untersagte, Zahlungsoptionen außerhalb von Google Play Billing anzubieten, wodurch sichergestellt wurde, dass alle Provisionen direkt an Google flossen. Es dauerte fast zwei Jahre, bis die Berufungsentscheidung abgeschlossen war, und das Ergebnis ist eindeutig nicht zugunsten von Google.

Android-Nutzer können Apps außerhalb des Play Stores kaufen

Laut Googles Supportseite hat das Unternehmen damit begonnen, größere Änderungen am Play Store vorzunehmen, um der einstweiligen Verfügung nachzukommen. Eine der bemerkenswertesten Neuerungen ist, dass es Entwicklern nicht mehr untersagt ist, außerhalb des Play Stores für günstigere App-Preise und Abonnements zu werben. Das bedeutet, dass die Nutzer nun Apps und Spiele zu niedrigeren Preisen finden können, als sie im Play Store aufgeführt sind.

Im Einklang mit dieser Änderung können Entwickler nun externe Links zu Storefronts oder Websites bereitstellen, über die Nutzer Apps und Spiele direkt herunterladen können, ohne den Play Store zu besuchen.

In Bezug auf Zahlungen hebt Google die Anforderung an Entwickler auf, Google Play Billing für vertriebene Apps zu verwenden. Dies öffnet die Tür für alternative In-App-Zahlungssysteme und ermöglicht es Entwicklern, Optionen wie PayPal, direkte Kredit- oder Debitkartenzahlungen oder ihre eigenen benutzerdefinierten Lösungen anzubieten.

  • Google wird einem Entwickler nicht verbieten, mit Nutzern über die Verfügbarkeit oder den Preis einer App außerhalb des Google Play Stores zu kommunizieren, und wird einem Entwickler nicht verbieten, einen Link zum Herunterladen der App außerhalb des Google Play Stores oder einen Link zu Transaktionen bereitzustellen.
  • Google verlangt nicht die Verwendung von Google Play Billing in Apps, die im Google Play Store vertrieben werden, und verbietet auch nicht die Verwendung von anderen In-App-Zahlungsmethoden als Google Play Billing. Google wird einem Entwickler nicht verbieten, mit den Nutzern über die Verfügbarkeit einer anderen Zahlungsmethode als Google Play Billing zu kommunizieren. Google wird von einem Entwickler nicht verlangen, einen Preis festzulegen, der davon abhängt, ob Google Play Billing verwendet wird.

Darüber hinaus können Entwickler ihre eigenen Zahlungsmethoden bewerben, ohne die App-Preise an Google Play Billing anpassen zu müssen, selbst wenn sie sich dafür entscheiden, es weiterhin zu verwenden.

Diese Aktualisierungen gehen auf langjährige Beschwerden von Entwicklern und Publishern ein, und die Vorteile gehen über Epic Games hinaus.

Wo die neue Google Play Store-Richtlinie Anwendung findet

Die einstweilige Verfügung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren, was bedeutet, dass diese Änderungen bis zum 1. November 2027 in Kraft bleiben werden. Google hat erklärt, dass es detaillierte Richtlinien zu Geschäftsmodellen und Programmanforderungen bereitstellen wird, sodass weitere Aktualisierungen der Richtlinien wahrscheinlich sind. Es bleibt abzuwarten, ob diese zukünftigen Änderungen Entwickler und Nutzer begünstigen oder die Position von Google stärken werden.

Vorerst gelten diese weitreichenden Änderungen im Play Store nur für die Vereinigten Staaten und haben keine Auswirkungen auf andere Märkte. Aber auch in der Europäischen Union steht Google bereits auf dem Prüfstand. Vorläufige Ergebnisse deuten darauf hin, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen in Bezug auf den App-Vertrieb und die Zahlungssysteme gemäß dem Digital Markets Act nicht nachkommt.



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Asustor Lockerstor Gen2+: NAS mit 2 × 5 GbE kommen nach Deutschland


Asustor Lockerstor Gen2+: NAS mit 2 × 5 GbE kommen nach Deutschland

Bild: Asustor

Asustor hat die neuen NAS-Systeme der Asustor Lockerstor Gen2+ Serie nunmehr auch für Deutschland offiziell vorgestellt und unverbindliche Preisempfehlungen genannt. Im Handel sind die neuen NAS allerdings weiterhin nicht gelistet. Bis sie den lokalen Markt tatsächlich erreichen, dauert es also noch etwas.

Preise der Asustor Lockerstor Gen2+

Nachdem bislang nur die unverbindlichen Preisempfehlungen in US-Dollar ohne Steuern bekannt waren, nennt Asustor mit der offiziellen Ankündigung der NAS für Deutschland auch die hiesigen Preise.

Das Lockerstor 2 Gen2+ wird demnach zur unverbindlichen Preisempfehlung von 580 Euro in den Handel kommen. Für das Lockerstor 4 Gen2+ veranschlagt der Hersteller hingegen 739 Euro und für das Lockerstor 6 Gen2+ werden 946 Euro als unverbindliche Preisempfehlung ausgerufen.

2, 4 und 6 HDDs + 4 NVMe-SSDs

Die NAS-Serie Lockerstor Gen2+ bietet mit Lockerstor 2 Gen2+, Lockerstor 4 Gen2+ und Lockerstor 6 Gen2+ drei Modelle, die über ihre Modellnummern AS6702T v2, AS6704T v2 und AS6706T v2 im Handel einfacher zu identifizieren sind. Sie bieten 2, 4 und 6 Festplatteneinschübe und verfügen alle zusätzlich über vier M.2-Steckplätze für NVMe-SSDs

5 GbE mal 2

Alle drei neuen NAS setzen auf zwei 5-GbE-Schnittstellen, die sich über Link Aggregation zu 10 Gigabit bündeln oder deren Bandbreite sich mit SMB Multichannel parallel nutzen lässt. Die bisherige Lockerstor-Gen2-Serie nutzte zwei 2,5-GbE-Anschlüsse, die sich zu 5 Gigabit bündeln lassen.

Technische Daten der Lockerstor Gen2+ NAS
  • Prozessor: Intel Celeron N5105 Quad-Core-Prozessor (2,0–2,9 GHz)
  • Arbeitsspeicher: DDR4-2933 SO-DIMM – maximal 16 GB
    • 4 GB – Lockerstor 2 Gen2+ / Lockerstor 4 Gen2+
    • 8 GB – Lockerstor 6 Gen2+
  • Laufwerksschächte:
    • 2 × (2,5″/3,5″ SATA-Festplatte/SSD)
    • 4 × (2,5″/3,5″ SATA-Festplatte/SSD)
    • 6 × (2,5″/3,5″ SATA-Festplatte/SSD)
  • M.2 Steckplätze: 4 × M.2-Steckplätze für NVMe-SSDs, unterstützt PCIe 3.0 SSDs
  • Ethernet-Anschlüsse: 2 × 5-Gigabit-Ethernet
  • Externe Anschlüsse: 2 × USB 10 Gbit/s, 1 × USB 2.0, 1 × HDMI
  • Maximal unterstützte Festplattenkapazität: 30 TB pro Einschub
  • Unterstützt Hardware-Verschlüsselung und werkzeuglose M.2-Installation
  • Unterstützte RAID-Arrays: RAID 0/1/5/6/10, Single, JBOD



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Dieses Xiaomi-Gadget kostet keine 50 Euro


Habt Ihr Euch schon um Eure guten Vorsätze für 2026 gekümmert? Sicherlich möchten einige mehr Sport treiben und hier hat Amazon direkt das perfekte Angebot auf Lager. Denn das Xiaomi Smart Band 9 Pro kostet hier keine 50 Euro mehr.

Fitness-Tracker sind speziell für Sportler ausgelegt. Sie messen Eure Körperwerte präzise, bieten in der Regel eine sehr lange Akkulaufzeit und fallen beim Tragen kaum ins Gewicht. Das gilt natürlich auch für das Xiaomi Smart Band 9 Pro. Bis zum 21. Dezember spart Ihr satte 42 Prozent bei Amazon.

Xiaomi Smart Band 9 Pro – Top-Funktionen zum kleinen Preis

Bevor Ihr wie wild auf den Link klickt, sollte Euch klar sein, dass es sich hierbei nicht um eine Smartwatch handelt. Es fehlen entsprechende Funktionen, obwohl zumindest die Uhrzeit und das Datum angezeigt werden. Dafür wiegt das Wearable auch deutlich weniger. Außerdem bietet es ein 1,74-Zoll-AMOLED-Display, das auf bis zu 1.200 Nits aufhellt. Bedeutet, dass Ihr Inhalte auch bei starker Sonneneinstrahlung klar erkennen könnt.

Mit einer Akkulaufzeit von bis zu 21 Tagen müsst Ihr auch nur ab und zu aufladen, während über 150 Sportmodi dafür sorgen, dass Eure Erfolge optimal aufgezeichnet werden. Auch eine Schlafüberwachung, GNSS, sowie die Überwachung von Körperfunktionen ist hier integriert. Laut Preisverlauf bekommt Ihr den Fitness-Tracker jetzt bei Amazon so günstig wie nie.

Wie bereits erwähnt, zahlt Ihr nicht einmal mehr 50 Euro für die Obsidian (schwarz) und Rose Gold (Rosa) Varianten. Das Xiaomi Smart Band 9 Pro kostet jetzt nur noch 46,54 Euro, was einer Ersparnis von 42 Prozent gegenüber der UVP (79,99 Euro) entspricht. Bisher war das Wearable zudem nie günstiger. Die schwarze Variante wird leider nicht mehr vor Weihnachten ausgeliefert, die rosa Version schon.

Was haltet Ihr von dem Angebot? Denkt Ihr, dass der Fitness-Tracker eine sinnvolle Ergänzung zu Eurer Trainingsroutine sein kann? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!





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Einführung von Werbung: Was Amazon bei Prime Video gemacht hat, war rechtswidrig


Weil Amazon Werbung bei dem Streaming-Dienst Prime Video eingeführt hat, hat die Verbraucherzentrale Sachsen eine Sammelklage eingereicht. Nun erhalten die Verbraucherschützer Rückenwind vom Landgericht München. Die Richter bewerteten Amazons Vorgehen in einem Urteil als rechtswidrig.

Amazon begann im Februar 2024, Werbung bei Prime Video einzublenden. Zuvor war der Dienst noch werbefrei. Rund 17 Millionen Kunden wurden damals über den Schritt informiert, das Vorhaben hat man aber ohne Zustimmung umgesetzt.

Wollten Nutzer weiterhin keine Werbung sehen, hatten sie lediglich die Option, ein Zusatz-Abo zu buchen. Diese Option kostet 2,99 Euro pro Monat. An der ursprünglichen Mitgliedschaft ändere sich laut Amazon mit der Werbeschaltung nichts.

Kunden sind von Werbefreiheit ausgegangen

Im Kern geht es bei dem Verfahren um die Frage, ob es unzulässig ist, dass Amazon einseitig die Verträge geändert hat. Die Richter des Landgerichts München bestätigen nun die Ansicht des vzbv in einem Urteil (Az.: 33 O 3266/24).

Amazon hatte vor Gericht argumentiert, in den Nutzungsbedingungen wäre nirgendwo festgeschrieben, dass Prime Video werbefrei sein muss. Als Kunden den Streaming-Dienst abonnierten, sind diese laut dem Gericht aber davon ausgegangen, dass keine Werbung geschaltet wird. „Die Werbefreiheit des Videostreaming-Angebots und damit der ‚ungestörte Werkgenuss‘ stelle einen wesentlichen Wertfaktor für die Kunden dar“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Weil Amazon ursprünglich die Werbefreiheit gewährt hat, hätten Nutzer dementsprechend auch zustimmen müssen, wenn Werbung eingeführt wird. Somit ist das Vorgehen des Konzerns unzulässig. Angaben, die Amazon in den Mails von Anfang 2024 machte, bewerten die Richter zudem als irreführend.

Das Landgericht München verpflichtet Amazon nun, das Verhalten gegenüber den Kunden zu berichtigen. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.

Verbraucherschützer setzen auf Sammelklage

Der Verbraucherzentrale Bundesverband bezeichnet das Urteil als wichtigen Schritt. „Es zeigt, dass die zusätzliche Werbung bei Amazon Prime Video nicht ohne Mitwirkung der betroffenen Verbraucher:innen erfolgen durfte“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. Prime-Video-Nutzer hätten nach Ansicht der Verbraucherschützer weiterhin einen Anspruch auf die werbefreie Version ohne Mehrkosten.

Mit diesem Verfahren will der vzbv erreichen, dass Amazon künftig nicht die Nutzungsbedingungen von weiteren Diensten einseitig ändert. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat in einem weiteren Verfahren eine Sammelklage eingereicht.

Die Sammelklage steht dabei für sämtliche Nutzer offen. Wer die werbefreie Option gebucht hat, kann die Zusatzbeiträge zurückerhalten. Ohne Zusatz-Abo kann man sich aber trotzdem der Sammelklage anschließen, weil den betroffenen Nutzer nach Ansicht der Verbraucherschützer eine Entschädigung zusteht, die dem Wert des Zusatz-Abos entspricht – also 2,99 Euro pro Monat.

Pro Jahr und Abo belaufen sich die Mehrkosten damit auf 35,88 Euro, die Nutzer zurückerhalten könnten. Weil das Verfahren voraussichtlich über mehrere Jahre läuft, können mehrere Jahresbeiträge zusammenkommen. Eine Anmeldung ist weiterhin möglich, Details dazu finden sich auf der entsprechenden Webseite der Verbraucherzentrale Sachsen.

Neben Sammelklage läuft auch eine Gewinnabschöpfungsklage

Neben der Sammelklage hat die Verbraucherzentrale Sachsen auch eine Abschöpfungsklage eingereicht. Damit will man die Gewinne zurückfordern, die Amazon mit den Werbeoptionen eingenommen hat. Die Summe könnte sich laut den Verbraucherschützern auf bis zu 1,8 Milliarden Euro belaufen. Das Geld erhalten aber nicht die Kläger, sondern geht – im Falle eines Erfolgs – an den Bundeshaushalt.



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