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Künstliche Intelligenz

Chatkontrolle: Bundesregierung erfreut, Kritik aus dem Europaparlament


Nach dem Aus für die Forderung der dänischen Ratspräsidentschaft und anderer Mitgliedstaaten nach einer verpflichtenden Filterung von Inhalten im Kampf gegen Darstellungen sexuellen Missbrauchs, der sogenannten Chatkontrolle, sind die Reaktionen gemischt.

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Das Bundesinnenministerium begrüßte am Mittag für die Bundesregierung, dass die dänische Ratspräsidentschaft nun zeitnah einen neuen und unter den Mitgliedstaaten wohl konsensfähigeren Vorschlag vorlegen will. Das Ministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) ist das federführende Haus. Es gehe darum, auf europäischer Ebene eine „möglichst breit getragene Regelung“ zu finden.

Konkrete Aspekte der nun geplanten Regelungen lobte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD): „Vor allem werden die wichtigen, aktuell aber zeitlich begrenzten Möglichkeiten der Anbieter, sexuellen Missbrauch von Kindern freiwillig aufzudecken und zu melden, auf eine stabile und dauerhafte Grundlage gestellt.“ Dabei würden auch keine roten Linien überschritten, so die Sozialdemokratin. Bislang gibt es nur eine befristete Ausnahmeregelung für Anbieter, dass diese – ohne sich damit selbst strafbar zu machen oder in die Haftung zu rutschen – mit Filtermechanismen aktiv auch in ihren Hostingdiensten abgelegte Daten ihrer Nutzer, etwa auf Social-Media-Plattformen, nach jugend- und kinderpornografischen Inhalten oder Missbrauchsdarstellungen suchen dürfen. Davon machen vor allem die großen US-Anbieter Gebrauch, die ihre Erkenntnisse dann meist über das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) mit den zuständigen Behörden im jeweiligen Staat teilen, bei Deutschlandbezug dem Bundeskriminalamt. Mit der CSA-Verordnung soll eine europäische Behörde errichtet werden, bei der solche Meldungen eingehen können und die anschließend zielgenauer und dadurch mit geringerem Zeitverzug andere Behörden in den EU-Staaten informieren können soll.

Komplett anders als die Justizministerin beurteilt die Lage hingegen eine für das CSA-Dossier relevante Parteigenossin: Die dänische Ratspräsidentschaft habe „nichts wirklich Neues“ auf den Tisch gelegt, kritisiert die Europaabgeordnete Birgit Sippel auf Anfrage von heise online. „Es den Plattformen zu überlassen, ob sie Überwachen, gleicht einer Verweigerung die politische Verantwortung zu übernehmen, unabhängig davon, ob sie damit rechnet, dass die Plattformen entsprechende Aktivitäten tätigen oder nicht“, sagt Sippel, die für die Sozialdemokraten seit Jahren alle europäischen Gesetzesvorhaben im Zusammenhang mit Datenschutz und Überwachung intensiv begleitet. „Daher bleibe ich dabei: der Rat sollte die Parlamentsposition übernehmen, um so die Blockade endlich zu beenden und schnell ins Handeln zu kommen.“

Damit meint Sippel das Starten des sogenannten Trilog-Verfahrens: Wenn sich die Mitgliedstaaten — was nun wahrscheinlicher denn zuvor ist — beim Innenministerrat im Dezember auf eine gemeinsame Position einigen, können anschließend die Verhandlungen zum Gesetzestext zwischen Parlament, der Ratspräsidentschaft für die Mitgliedstaaten und der EU-Kommission beginnen. Bislang fehlte die Ratsposition — dass nun die Zeit bis zum Auslaufen der Übergangsregelung erneut knapp wird, ist den jahrelangen Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten geschuldet.

Unterstützung für Sippels Position kommt vom Deutschen Anwaltsverein. Dessen Präsident Stefan von Raumer lobte zwar das Ende der bisherigen Pläne, warnte aber weiter vor einem „immensen Risiko für Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.“ Das betreffe auch die von den Plattformen durchgeführte, freiwillige Kontrolle.

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Die Debatte rund um die CSA-Verordnungsinhalte verläuft also weiterhin nicht exakt entlang parteipolitischer Konturen, Kritiker und Befürworter geplanter Maßnahmen gibt es in fast allen Parteifamilien und das europäische Parlament stimmt in solch strittigen Vorhaben oft nicht entlang der Fraktionslinien ab. Selbst wenn also in den kommenden Monaten im Trilog ein Kompromiss ausverhandelt werden sollte, würde am Ende noch eine Mehrheit im Rat der Mitgliedstaaten als auch im Europaparlament stehen müssen, damit die Verordnung in Kraft treten kann.

„In einem Rechtsstaat heiligt der Zweck niemals alle Mittel. Elementare Bürgerrechte müssen auch im digitalen Raum gewahrt bleiben“, sagt Stefanie Hubig. Als eines der wesentlichen Mittel für eine effektivere Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen im Netz preist die sozialdemokratische Justizministerin nun jedoch die Vorratsdatenspeicherung an, die jahrelang auch in ihrer Partei für Streit gesorgt hatte. „Die Einführung einer verpflichtenden IP-Adressenspeicherung ist dafür unverzichtbar. Wir werden dazu bald Vorschläge vorlegen, die effektive Strafverfolgung mit dem Schutz der Grundrechte verbinden.“ Tatsächlich gibt es allerdings keinerlei Statistiken, die eine bessere Aufklärungsquote für entsprechende Delikte in den EU-Staaten plausibel erscheinen ließen, die teils seit vielen Jahren eine IP-Vorratsdatenspeicherung haben.


(nen)



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Künstliche Intelligenz

c’t Sonderheft KI-Wissen 2/2025 – Jetzt erhältlich


Künstliche Intelligenz dringt in immer mehr Lebensbereiche vor – von Medizin und Bildung über Musikproduktion bis hin zu Wirtschaft und Politik. Das neue c’t-Sonderheft „KI-Wissen 2/2025“ nimmt diese Entwicklung zum Anlass, Bilanz zu ziehen: Wo steht die Technologie wirklich – und wer profitiert von ihrem rasanten Fortschritt?

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Das Heft zeigt, dass die Euphorie über die scheinbar grenzenlosen Möglichkeiten von KI zunehmend von kritischen Fragen begleitet wird. Wie groß ist der Energiehunger der neuen Modelle wirklich? Wie abhängig macht sich Europa von den US-amerikanischen und chinesischen Anbietern? Und was bedeutet es, wenn Maschinen immer besser Texte, Bilder oder gar Entscheidungen erzeugen, ohne dass wir ihre innere Logik nachvollziehen können?

Neben technischen Hintergründen beleuchten die Beiträge gesellschaftliche und rechtliche Spannungsfelder. Sie diskutieren, wie Urheberrecht, Datenschutz und Verantwortung in einer Zeit neu gedacht werden müssen, in der KI-Systeme schöpferische Arbeit übernehmen und menschliche Urteilskraft simulieren. Auch die Grenzen der Technologie kommen auf über 200 redaktionellen Seiten zur Sprache: ihre Verzerrungen, ihre Abhängigkeit von Daten, ihr Mangel an echtem Verständnis.

Die Redaktion wirft einen Blick hinter die Kulissen der KI-Industrie: Wie funktionieren moderne Reasoning-Modelle, Retrieval-Augmented Generation und das Model Context Protocol? Wie lassen sich Sprachmodelle auf eigenen Servern betreiben, und wem gehören eigentlich die Daten, mit denen sie trainiert werden?

Auch die gesellschaftlichen und ethischen Fragen kommen nicht zu kurz. Ob in der Medizin, wo neuronale Netze bei Diagnosen helfen oder Stimmen analysieren, oder in der Kunst, wo KI-Komponisten menschliche Kreativität imitieren – immer deutlicher wird, wie nah technische Innovation und rechtliche wie moralische Verantwortung beieinander liegen.

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Das Sonderheft „c’t KI Wissen 2/2025“ gibt es sowohl auf Papier als auch in digitaler Form. Wer die Print-Ausgabe für 14,90 € bis einschließlich 01.11.2025 im Heise Shop bestellt, zahlt keine Versandkosten. Hier erhalten Sie die digitale Ausgabe ab sofort für 12,99 € im heise Shop als PDF.

Ebenfalls im heise Shop finden Sie das gedruckte Heft und die digitale Ausgabe als Bundle. Sie erhalten das Heft und PDF für 19,90 € statt 32,90 Euro. Das Superbundle besteht dieses Mal aus dem Heft, dem PDF und dem Buch „Eigene KI-Anwendungen programmieren“ vom Rheinwerk Verlag für insgesamt 44,90 € statt 57,79 €.


(hag)



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KI-Musik: Universal Music lizenziert Katalog für Udio-Training


Der weltgrößte Musik-Konzern Universal Music öffnet die Tür für das Training Künstlicher Intelligenz mit Werken seiner Künstler. Universal Music schloss eine Vereinbarung mit der Plattform Udio, bei der KI Songs aus Text-Vorgaben der Nutzer erstellen kann.

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Im kommenden Jahr soll eine neue Version des Dienstes starten, für deren Training Udio sich Lizenzen bei Universal Music beschaffen wird. Die Rede ist von einem kostenpflichtigen Abo-Dienst bei Udio. Universal Music hat unter anderem Stars wie Taylor Swift, Billie Eilish und Elton John unter Vertrag.

Universal Music und andere Musik-Konzerne waren gegen Udio und den ähnlichen Dienst Suno mit dem Vorwurf von Urheberrechtsverletzungen vor Gericht gezogen. Künstliche Intelligenz wird mit gewaltigen Mengen an Daten angelernt – und die Musikfirmen argumentierten, dass die KI-Dienste dafür unerlaubt urheberrechtlich geschützte Aufnahmen verwendet hätten, ohne die Künstler zu entschädigen. Mit der Vereinbarung wird die Klage von Universal Music gegen Udio nun beigelegt.

Das Auftauchen von Diensten wie Udio hatte in der Branche die Sorge ausgelöst, dass Unmengen am Computer erzeugter Musik Künstlern das Leben schwer machen könnten. Das Gegenargument dazu ist, dass KI nur ein Werkzeug bleiben werde, das menschliche Kreativität nicht ersetzen könne.

Bis die neue Plattform startet, wird die bisherige Version von Udio weiterhin verfügbar bleiben. Sie soll aber einige Einschränkungen bekommen.


(dmk)



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Künstliche Intelligenz

China deutet Ausnahmen von Nexperia-Lieferstopp an


Im Fall der Lieferprobleme beim niederländischen Chiphersteller Nexperia gibt China der Regierung in Den Haag die Schuld. „Die unzulässige Intervention der niederländischen Regierung in interne Unternehmensangelegenheiten hat zum derzeitigen Chaos der globalen Produktions- und Lieferketten geführt“, teilte das Handelsministerium in Peking mit.

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Erst am Freitag war bekanntgeworden, dass die Lieferprobleme bei Nexperia und damit die Folgen vor allem für die deutsche Autoindustrie zunehmen könnten. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur setzte Nexperia die Lieferung von Vorprodukten, den Wafern, an sein chinesisches Montagewerk aus. Das Unternehmen bestätigte, dass Kunden von Nexperia über den Schritt informiert worden seien. Weitere Angaben lehnte das Unternehmen ab.

Das chinesische Handelsministerium teilte weiter mit, man bitte Firmen, die Probleme hätten, das Ministerium zu kontaktieren. Die Behörde werde sich die Lage jener Unternehmen ansehen und Exporte zulassen, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllten. Details zu den Voraussetzungen wurden nicht mitgeteilt

Die Lieferprobleme bei Nexperia entstanden, nachdem die niederländische Regierung die Kontrolle über die von einer chinesischen Konzernmutter geführte Firma mit Sitz in Nimwegen übernommen hatte. Das niederländische Wirtschaftsministerium hatte dabei ein nur sehr selten angewandtes Gesetz genutzt. Dadurch soll die Abwanderung von technologischem Wissen und geistigem Eigentum nach China verhindert werden. China stoppte daraufhin die Ausfuhr von Nexperia-Produkten wie Chips für die Autoindustrie.


(nie)



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