Künstliche Intelligenz
Chatkontrolle: Bundesregierung erfreut, Kritik aus dem Europaparlament
Nach dem Aus für die Forderung der dänischen Ratspräsidentschaft und anderer Mitgliedstaaten nach einer verpflichtenden Filterung von Inhalten im Kampf gegen Darstellungen sexuellen Missbrauchs, der sogenannten Chatkontrolle, sind die Reaktionen gemischt.
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Das Bundesinnenministerium begrüßte am Mittag für die Bundesregierung, dass die dänische Ratspräsidentschaft nun zeitnah einen neuen und unter den Mitgliedstaaten wohl konsensfähigeren Vorschlag vorlegen will. Das Ministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) ist das federführende Haus. Es gehe darum, auf europäischer Ebene eine „möglichst breit getragene Regelung“ zu finden.
Konkrete Aspekte der nun geplanten Regelungen lobte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD): „Vor allem werden die wichtigen, aktuell aber zeitlich begrenzten Möglichkeiten der Anbieter, sexuellen Missbrauch von Kindern freiwillig aufzudecken und zu melden, auf eine stabile und dauerhafte Grundlage gestellt.“ Dabei würden auch keine roten Linien überschritten, so die Sozialdemokratin. Bislang gibt es nur eine befristete Ausnahmeregelung für Anbieter, dass diese – ohne sich damit selbst strafbar zu machen oder in die Haftung zu rutschen – mit Filtermechanismen aktiv auch in ihren Hostingdiensten abgelegte Daten ihrer Nutzer, etwa auf Social-Media-Plattformen, nach jugend- und kinderpornografischen Inhalten oder Missbrauchsdarstellungen suchen dürfen. Davon machen vor allem die großen US-Anbieter Gebrauch, die ihre Erkenntnisse dann meist über das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) mit den zuständigen Behörden im jeweiligen Staat teilen, bei Deutschlandbezug dem Bundeskriminalamt. Mit der CSA-Verordnung soll eine europäische Behörde errichtet werden, bei der solche Meldungen eingehen können und die anschließend zielgenauer und dadurch mit geringerem Zeitverzug andere Behörden in den EU-Staaten informieren können soll.
Auch freiwillige Filterung bleibt umstritten
Komplett anders als die Justizministerin beurteilt die Lage hingegen eine für das CSA-Dossier relevante Parteigenossin: Die dänische Ratspräsidentschaft habe „nichts wirklich Neues“ auf den Tisch gelegt, kritisiert die Europaabgeordnete Birgit Sippel auf Anfrage von heise online. „Es den Plattformen zu überlassen, ob sie Überwachen, gleicht einer Verweigerung die politische Verantwortung zu übernehmen, unabhängig davon, ob sie damit rechnet, dass die Plattformen entsprechende Aktivitäten tätigen oder nicht“, sagt Sippel, die für die Sozialdemokraten seit Jahren alle europäischen Gesetzesvorhaben im Zusammenhang mit Datenschutz und Überwachung intensiv begleitet. „Daher bleibe ich dabei: der Rat sollte die Parlamentsposition übernehmen, um so die Blockade endlich zu beenden und schnell ins Handeln zu kommen.“
Damit meint Sippel das Starten des sogenannten Trilog-Verfahrens: Wenn sich die Mitgliedstaaten — was nun wahrscheinlicher denn zuvor ist — beim Innenministerrat im Dezember auf eine gemeinsame Position einigen, können anschließend die Verhandlungen zum Gesetzestext zwischen Parlament, der Ratspräsidentschaft für die Mitgliedstaaten und der EU-Kommission beginnen. Bislang fehlte die Ratsposition — dass nun die Zeit bis zum Auslaufen der Übergangsregelung erneut knapp wird, ist den jahrelangen Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten geschuldet.
Unterstützung für Sippels Position kommt vom Deutschen Anwaltsverein. Dessen Präsident Stefan von Raumer lobte zwar das Ende der bisherigen Pläne, warnte aber weiter vor einem „immensen Risiko für Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.“ Das betreffe auch die von den Plattformen durchgeführte, freiwillige Kontrolle.
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Trilog müsste schnell stattfinden
Die Debatte rund um die CSA-Verordnungsinhalte verläuft also weiterhin nicht exakt entlang parteipolitischer Konturen, Kritiker und Befürworter geplanter Maßnahmen gibt es in fast allen Parteifamilien und das europäische Parlament stimmt in solch strittigen Vorhaben oft nicht entlang der Fraktionslinien ab. Selbst wenn also in den kommenden Monaten im Trilog ein Kompromiss ausverhandelt werden sollte, würde am Ende noch eine Mehrheit im Rat der Mitgliedstaaten als auch im Europaparlament stehen müssen, damit die Verordnung in Kraft treten kann.
Justizministerin: IP-Vorratsdatenspeicherung unverzichtbar
„In einem Rechtsstaat heiligt der Zweck niemals alle Mittel. Elementare Bürgerrechte müssen auch im digitalen Raum gewahrt bleiben“, sagt Stefanie Hubig. Als eines der wesentlichen Mittel für eine effektivere Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen im Netz preist die sozialdemokratische Justizministerin nun jedoch die Vorratsdatenspeicherung an, die jahrelang auch in ihrer Partei für Streit gesorgt hatte. „Die Einführung einer verpflichtenden IP-Adressenspeicherung ist dafür unverzichtbar. Wir werden dazu bald Vorschläge vorlegen, die effektive Strafverfolgung mit dem Schutz der Grundrechte verbinden.“ Tatsächlich gibt es allerdings keinerlei Statistiken, die eine bessere Aufklärungsquote für entsprechende Delikte in den EU-Staaten plausibel erscheinen ließen, die teils seit vielen Jahren eine IP-Vorratsdatenspeicherung haben.
(nen)