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Chatkontrolle: Bundesregierung erfreut, Kritik aus dem Europaparlament


Nach dem Aus für die Forderung der dänischen Ratspräsidentschaft und anderer Mitgliedstaaten nach einer verpflichtenden Filterung von Inhalten im Kampf gegen Darstellungen sexuellen Missbrauchs, der sogenannten Chatkontrolle, sind die Reaktionen gemischt.

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Das Bundesinnenministerium begrüßte am Mittag für die Bundesregierung, dass die dänische Ratspräsidentschaft nun zeitnah einen neuen und unter den Mitgliedstaaten wohl konsensfähigeren Vorschlag vorlegen will. Das Ministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) ist das federführende Haus. Es gehe darum, auf europäischer Ebene eine „möglichst breit getragene Regelung“ zu finden.

Konkrete Aspekte der nun geplanten Regelungen lobte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD): „Vor allem werden die wichtigen, aktuell aber zeitlich begrenzten Möglichkeiten der Anbieter, sexuellen Missbrauch von Kindern freiwillig aufzudecken und zu melden, auf eine stabile und dauerhafte Grundlage gestellt.“ Dabei würden auch keine roten Linien überschritten, so die Sozialdemokratin. Bislang gibt es nur eine befristete Ausnahmeregelung für Anbieter, dass diese – ohne sich damit selbst strafbar zu machen oder in die Haftung zu rutschen – mit Filtermechanismen aktiv auch in ihren Hostingdiensten abgelegte Daten ihrer Nutzer, etwa auf Social-Media-Plattformen, nach jugend- und kinderpornografischen Inhalten oder Missbrauchsdarstellungen suchen dürfen. Davon machen vor allem die großen US-Anbieter Gebrauch, die ihre Erkenntnisse dann meist über das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) mit den zuständigen Behörden im jeweiligen Staat teilen, bei Deutschlandbezug dem Bundeskriminalamt. Mit der CSA-Verordnung soll eine europäische Behörde errichtet werden, bei der solche Meldungen eingehen können und die anschließend zielgenauer und dadurch mit geringerem Zeitverzug andere Behörden in den EU-Staaten informieren können soll.

Komplett anders als die Justizministerin beurteilt die Lage hingegen eine für das CSA-Dossier relevante Parteigenossin: Die dänische Ratspräsidentschaft habe „nichts wirklich Neues“ auf den Tisch gelegt, kritisiert die Europaabgeordnete Birgit Sippel auf Anfrage von heise online. „Es den Plattformen zu überlassen, ob sie Überwachen, gleicht einer Verweigerung die politische Verantwortung zu übernehmen, unabhängig davon, ob sie damit rechnet, dass die Plattformen entsprechende Aktivitäten tätigen oder nicht“, sagt Sippel, die für die Sozialdemokraten seit Jahren alle europäischen Gesetzesvorhaben im Zusammenhang mit Datenschutz und Überwachung intensiv begleitet. „Daher bleibe ich dabei: der Rat sollte die Parlamentsposition übernehmen, um so die Blockade endlich zu beenden und schnell ins Handeln zu kommen.“

Damit meint Sippel das Starten des sogenannten Trilog-Verfahrens: Wenn sich die Mitgliedstaaten — was nun wahrscheinlicher denn zuvor ist — beim Innenministerrat im Dezember auf eine gemeinsame Position einigen, können anschließend die Verhandlungen zum Gesetzestext zwischen Parlament, der Ratspräsidentschaft für die Mitgliedstaaten und der EU-Kommission beginnen. Bislang fehlte die Ratsposition — dass nun die Zeit bis zum Auslaufen der Übergangsregelung erneut knapp wird, ist den jahrelangen Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten geschuldet.

Unterstützung für Sippels Position kommt vom Deutschen Anwaltsverein. Dessen Präsident Stefan von Raumer lobte zwar das Ende der bisherigen Pläne, warnte aber weiter vor einem „immensen Risiko für Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.“ Das betreffe auch die von den Plattformen durchgeführte, freiwillige Kontrolle.

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Die Debatte rund um die CSA-Verordnungsinhalte verläuft also weiterhin nicht exakt entlang parteipolitischer Konturen, Kritiker und Befürworter geplanter Maßnahmen gibt es in fast allen Parteifamilien und das europäische Parlament stimmt in solch strittigen Vorhaben oft nicht entlang der Fraktionslinien ab. Selbst wenn also in den kommenden Monaten im Trilog ein Kompromiss ausverhandelt werden sollte, würde am Ende noch eine Mehrheit im Rat der Mitgliedstaaten als auch im Europaparlament stehen müssen, damit die Verordnung in Kraft treten kann.

„In einem Rechtsstaat heiligt der Zweck niemals alle Mittel. Elementare Bürgerrechte müssen auch im digitalen Raum gewahrt bleiben“, sagt Stefanie Hubig. Als eines der wesentlichen Mittel für eine effektivere Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen im Netz preist die sozialdemokratische Justizministerin nun jedoch die Vorratsdatenspeicherung an, die jahrelang auch in ihrer Partei für Streit gesorgt hatte. „Die Einführung einer verpflichtenden IP-Adressenspeicherung ist dafür unverzichtbar. Wir werden dazu bald Vorschläge vorlegen, die effektive Strafverfolgung mit dem Schutz der Grundrechte verbinden.“ Tatsächlich gibt es allerdings keinerlei Statistiken, die eine bessere Aufklärungsquote für entsprechende Delikte in den EU-Staaten plausibel erscheinen ließen, die teils seit vielen Jahren eine IP-Vorratsdatenspeicherung haben.


(nen)



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iX-Workshop: Sicheres Active Directory – Adminrechte mit Tiering schützen


Über Phishing, Sicherheitslücken und Fehlkonfigurationen dringen Cyberkriminelle in Systeme ein und verschaffen sich mittels Rechteausweitung einen weitreichenden Zugriff auf interne Daten. Absicherungs- und Härtungsmaßnehmen allein reichen nicht aus, um eine AD-Domäne langfristig zu schützen. Deshalb stellt Microsoft mit dem Enterprise Access Model (EAM) ein Sicherheitskonzept bereit, das die IT-Umgebung in klar abgegrenzte Ebenen unterteilt. Für jede dieser Ebenen gibt es eigene Administratoren mit genau definierten Rechten, die technisch voneinander getrennt sind, sodass ein kompromittiertes Konto nicht automatisch Zugriff auf andere Ebenen erhält.

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Im Workshop Sicheres Active Directory: Rechteausweitung mit Tiering gezielt verhindern erfahren Sie, wie Sie das EAM sinnvoll auf die bestehende Infrastruktur Ihres Unternehmens übertragen und effektiv umsetzen. Entsprechend lernen Sie, den Schutzbedarf Ihrer Assets sinnvoll zu klassifizieren, um die erforderlichen Berechtigungen einzurichten und zur Zielstruktur zu migrieren. In einer realitätsnahen Laborumgebung wenden Sie die Inhalte gleich an und üben die Konfiguration von Active Directory nach dem Sicherheitskonzept von Microsoft. Somit bekommen Sie wertvolle Praxiserfahrung, die Sie in Ihrem Betrieb direkt anwenden können.

Ebenfalls üben Sie, dedizierte Admin-Workstations (PAW) einzurichten und administrative Zugriffe gezielt abzusichern. Weiterhin lernen Sie, wie Sie in Active Directory mit Zugriffskontrolllisten (ACL) arbeiten. Mit diesem Know-how können Sie bestehende Berechtigungen, sowie Verschachtelungen von Gruppen und Delegierungen als Gefahrenquellen ermitteln und zielgerichtet beseitigen. Außerdem blicken Sie auf die Denk- und Vorgehensweisen von Cyberkriminellen und analysieren potenzielle Angriffspfade.

Februar
04.02. – 05.02.2026
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10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 07. Jan. 2026
April
08.04. – 09.04.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 11. Mrz. 2026
Juli
13.07. – 14.07.2026
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10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 15. Jun. 2026

Dieser Workshop richtet sich an Administratoren, die die IT-Infrastruktur ihres Unternehmens vor unberechtigten Zugriffen durch Privilegieneskalation schützen wollen. Ebenfalls profitieren Chief Information Security Officer, die in ihrem Betrieb das EAM als zusätzliche Schutzmaßnahme für Active Directory einführen und betreiben wollen. Um einen intensiven Austausch zwischen Teilnehmern und Referent zu gewährleisten, können am Workshop höchstens 15 Personen teilnehmen.

Fabian Böhm und Robin Nowak von Teal Technology Consulting führen gemeinsam durch die Inhalte des Workshops. Fabian Böhm ist Managing Director mit mehr als 20 Jahre Erfahrung als Security-Berater vermittelt praxisnahes Know-how zu Active Directory, PKI und Cloud-Projekten. Als Security Consultant hat sich Robin Nowak auf Systemhärtung und die Absicherung von Active Directory spezialisiert.


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(ilk)



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Elektroauto Mazda 6E im Test: Der Japaner für China


Mazda geht im Antriebsbereich oft eigene Wege. Das lange Festhalten am Wankelmotor oder die Idee, einen nicht aufgeladenen Benziner mit Kompressionszündung zu betreiben, mögen ausschnittsweise als Belege dafür gelten. Doch bei der Elektromobilität war das bislang einzige Serienmodell von Mazda nicht erfolgreich. Aus nachvollziehbaren Gründen: Der inzwischen eingestellte MX-30 mit E-Antrieb konnte weder bei Reichweite noch Verbrauch und auch nicht mit seinem Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugen.

Ohne einen batterieelektrischen Antrieb wird es aber auf den Weltmärkten absehbar schwierig bis unmöglich zu bestehen. Diese Erkenntnis reifte bei Mazda recht spät, und da der Handlungsdruck rapide zunimmt, entschloss man sich, für die Entwicklung des Mazda 6E eine Kooperation mit dem chinesischen Hersteller Changan einzugehen. Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist ein durchaus brauchbares Elektroauto, dem in einigen Bereichen die chinesischen Einflüsse aber deutlich anzumerken sind.

  • Seit 2025 auf dem Markt
  • Abmessungen: 4,92 m lang, 1,89 m breit, 1,49 m hoch, Radstand: 2,9 m
  • zwei Antriebe mit 180 und 190 kW
  • zwei Batterien mit 69 und 80 kWh
  • Preis ab 44.900 Euro
  • größtes Plus: vergleichsweise faires Preis-Leistungs-Verhältnis
  • größtes Minus: funktionale Schwächen

Vielleicht muss man in diesen Zeiten fast schon froh sein, wenn Massenhersteller wie Mazda ein neues Modell diesseits des Formats SUV vorstellt. Der 6E ist eine Fließheck-Limousine mit großer Heckklappe und üppigen Dimensionen. Mit einer Gesamtlänge von 4,92 m erreicht er nahezu das Format einer Mercedes E-Klasse. Der Radstand misst 2,9 m, was wahrlich reichen sollte, um ein hervorragendes Platzangebot bereitzustellen. In der Praxis kann er beispielsweise mit einem Skoda Superb nicht ganz mithalten, doch drangvolle Enge herrscht wirklich nicht. Für Sitzriesen ist die Kopffreiheit hinten etwas knapp. Dafür befanden alle Hinterbänkler, dass man dort recht bequem sitze.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Elektroauto Mazda 6E im Test: Der Japaner für China“.
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c’t Ratgeber PC-Hardware 2026: Bauen, Aufrüsten, Tunen


KI und das Support-Ende von Windows 10 bestimmten in den vergangenen Monaten die Schlagzeilen im Hardware-Bereich. AMD und Nvidia haben dieses Jahr frische Grafikkartenserien gebracht. Die zweite Generation schneller SSDs mit PCI Express 5.0 arbeitet effizienter als die vorherige. Es gibt also genug Anlässe, einen bestehenden Desktop-PC aufzurüsten oder einen neuen zu bauen. Das Sonderheft c’t Ratgeber PC-Hardware 2026 erklärt, welche Komponenten derzeit empfehlenswert sind.

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Umfangreiche Kaufberatungsartikel zu Prozessoren, Grafikkarten, Monitoren und Kühlern helfen Ihnen die richtige Hardware passend zum persönlichen Anwendungsprofil auszuwählen. In den großen Performancevergleichen treten jeweils über 50 CPUs und GPUs bei Leistung, Effizienz und Preis/Leistung gegeneinander an. Tiefergehende Informationen liefern separate Tests von Gaming-Grafikkarten der Serien AMD Radeon RX 9070 und 9070 XT sowie GeForce RTX 5080 und 5090. Zudem haben wir preiswerten AM5- und LGA1851-Mainboards auf den Zahn gefühlt.


In Hintergrundartikeln beleuchtet das Sonderheft „c’t Ratgeber PC-Hardware 2026“, welche günstigen Prozessoren für Gaming-PCs taugen und welche Auswirkungen zu knapper Grafikspeicher auf die Bildrate in 3D-Spielen hat. Anhand der Tests überbreiter Displays und 5K-Monitoren finden Sie das passende Anzeigegerät für Ihre Zwecke. Der großen Vergleichstest von 22 SSDs legt den Fokus auf Modellen mit PCI Express 4.0 und 5.0, die nicht nur neue Rechner, sondern auch bestehende Desktop-PCs und Notebooks beschleunigen. Im Ausblick auf die Festplattenzukunft erklärt das Sonderheft, wie Massenspeicher Kapazitäten von 30 TByte und mehr erreichen.

Im c’t-Labor mussten sich außerdem leise, preiswerte und flache CPU-Kühler sowie günstige ATX-Netzteile beweisen, die dennoch genug Power für Gaming-PCs mitbringen. Eine FAQ beantwortet die wichtigsten Fragen, worauf es beim Netzteilkauf ankommt. Zudem erfahren Sie, wie Sie bei Ryzen-9000-Systeme Strom sparen und in welchen Fällen sich schneller DDR5-RAM lohnt.

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Den c’t Ratgeber PC-Hardware gibt es sowohl auf Papier als auch in digitaler Form. Wer die Print-Ausgabe für 14,90 € bis einschließlich 27.12.2025 im Heise Shop bestellt, zahlt keine Versandkosten. Hier erhalten Sie die digitale Ausgabe ab sofort für 12,99 € im heise Shop als PDF. Ebenfalls im heise Shop finden Sie das gedruckte Heft und die digitale Ausgabe als Bundle. Sie erhalten das Heft und PDF für 19,90 € statt 32,90 Euro.


(chh)



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