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iX-Workshop: Exchange Migration – von Exchange OnPrem zu Exchange Online


Seit dem 14. Oktober 2025 ist der Support für Microsoft Exchange Server 2016 und 2019 beendet. Unternehmen erhalten demnach keine Sicherheitsupdates, Bugfixes oder technischen Support mehr. Dies stellt insbesondere für öffentlich zugängliche Exchange Server ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

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Im Workshop Exchange Migration: Von Microsoft Exchange Server zu Exchange Online erfahren Sie, wie Sie Ihren Exchange Server 2016 oder 2019 schrittweise zu Exchange Online migrieren können. Sie lernen die verfügbaren Migrationsoptionen kennen und erhalten einen Überblick über die Vorbereitung, Initiierung und Bewältigung von Herausforderungen während des Migrationsprozesses. Nach der Schulung sind Sie in der Lage, fundierte Entscheidungen für eigene Migrationsprozesse zu treffen und in Zusammenarbeit mit den notwendigen Fachabteilungen die Umstellung mit Microsoft Bordmitteln selbst durchzuführen.

Dezember
04.12.2025
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 05. Nov. 2025
März
05.03.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 05. Feb. 2026
Juni
18.06.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 21. Mai 2026
Oktober
08.10.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 10. Sep. 2026

Der Workshop wird von Daniel Dreeser geleitet. Als M365 Consultant bei der Rewion GmbH berät er Kunden auf strategischer und technischer Ebene. Seine Schwerpunkte sind die Bereitstellung von hybriden M365-Infrastrukturen, der Betrieb von Exchange Online und die Einführung von Microsoft Teams auf Basis von Best Practices.

Der Workshop richtet sich an IT-Administratoren. Um genügend Raum für einen regen Austausch mit dem Referenten und untereinander zu ermöglichen, ist die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt.


(ilk)



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Musk-Favorit Jared Isaacman vom US-Senat als kommender NASA-Chef bestätigt


Die Nominierung von Geschäftsmann und Milliardär Jared Isaacman zum neuen NASA-Chef hat mit der Bestätigung im US-Senat eine wichtige Hürde genommen. Seiner Ernennung steht jetzt nichts mehr im Wege. Damit neigt sich der ungewöhnliche Prozess nach der ersten Nominierung vor einem Jahr und anschließendem politischem Hin und Her dem Ende zu. Auch die Auswahl von Isaacman ist ungewöhnlich, denn üblicherweise wird der NASA-Chef unter Wissenschaftlern, Ingenieuren, Akademikern und Beamten ausgewählt. Jetzt wird einem Geschäftsmann die Verantwortung für das Wettrennen mit China zum Mond übertragen.

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US-Präsident Donald Trump hatte schon kurz nach seinem Wahlsieg vor einem Jahr erklärt, den jetzt 42 Jahre alten Isaacman zum Chef der NASA machen zu wollen. Der Geschäftsmann hat sein Vermögen als Gründer und CEO des Zahlungsdienstleisters Shift4 aufgebaut. Weltweit bekannt wurde er aber als Weltraumtourist, der zweimal mit Raumschiffen von SpaceX ins All geflogen ist. Die Flüge hat er selbst bezahlt und im Zuge dessen ein Vertrauensverhältnis zu SpaceX-Chef Elon Musk aufgebaut. Der hat offenbar dafür gesorgt, dass Trump ihn dann nominiert hat.

Als das Verhältnis von Trump und Musk im Frühjahr dann abgekühlt ist, hat Donald Trump den Musk-Vertrauten fallen lassen und die Nominierung zurückgezogen, weil Isaacman in der Vergangenheit wohl Geld an die Demokratische Partei gespendet hat. Doch letzten Monat erfolgte die Kehrtwende und Donald Trump nominierte Jared Isaacman zum zweiten Mal als NASA-Chef. Der letzte Schritt zur endgültigen Ernennung wurde jetzt im US-Senat genommen. Das Parlament hat Isaacman mit einer Mehrheit von 67 zu 30 Stimmen als kommenden NASA-Administrator bestätigt.

Isaacman zählt viele Unterstützer, denn er gilt als wagemutiger Risikoträger. So hat er Shift4 bereits im Alter von 16 Jahren gegründet und mit seinem Vermögen experimentelle Flüge in den Orbit finanziert. Bei seinem zweiten Weltraumflug stellte sich Isaacman als Versuchsperson für Tests neuer SpaceX-Raumanzüge zur Verfügung. Dabei streckte er sich gemeinsam mit einer SpaceX-Angestellten für einige Minuten aus der Luke des Raumschiffs, wobei die Beweglichkeit im Anzug getestet und Daten gesammelt wurden.

Doch es gibt auch kritische Stimmen zu der NASA-Nominierung. Es wird befürchtet, dass Isaacman zu eng mit Musk verbunden ist. Anfang dieser Woche kritisierte der demokratische US-Senator Edward Markey SpaceX scharf, dass das Weltraumunternehmen nicht offenlegt, wie viel Isaacman für seine Weltraumflüge bezahlt hat. Markey hatte SpaceX aufgefordert, Isaacman von seiner Verschwiegenheitspflicht zu befreien, die ihn daran hindert, den Senat über die Kosten der Weltraumflüge zu informieren.

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„Das ist äußerst verdächtig. SpaceX kann Milliarden von einem ihm wohlgesonnenen NASA-Administrator profitieren, und es erscheint nur fair, dass die amerikanische Bevölkerung das Ausmaß der finanziellen Verflechtungen zwischen Isaacman und SpaceX versteht“, sagte Markey am Montag. „Wenn etwas wie Korruption aussieht, sich wie Korruption anhört und sich wie Korruption anfühlt, dann ist es einfach nur Korruption.“

Isaacman weist die Vorwürfe einer zu engen Verbindung zu SpaceX zurück. „Ich habe zwei Weltraummissionen für SpaceX geleitet, weil es die einzige Organisation ist, die seit der Außerdienststellung des Space Shuttles Astronauten ins All und zurück befördern kann“, sagte Isaacman laut CNN. „Und insofern unterscheidet sich meine Beziehung nicht von der der NASA.“

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Zudem wurde Anfang Dezember bekannt, dass Isaacman rund 2 Millionen US-Dollar an Donald Trump’s politischen Spendenausschuss „Super PAC“ gespendet hat. Er erklärte dies mit kurzzeitigen Erwägungen einer politischen Karriere. „Ich möchte gar nicht erst darüber spekulieren, warum der Präsident mich nominiert hat“, sagte Isaacman bei einer Anhörung. „Es sollte niemanden überraschen, dass ich die Republikanische Partei unterstützt habe“, fügte er hinzu. In der Vergangenheit hat Isaacman sowohl demokratische als auch republikanische Kandidaten finanziell unterstützt und sieht sich selbst politisch neutral oder mittig positioniert.

Die NASA plant, nächstes Jahr bei der NASA-Mission Artemis-2 vier Astronauten auf einen Flug um den Mond zu schicken, als wichtigen Test der Rakete und des Raumschiffs der nächsten Generation. Das war ursprünglich für dieses Jahr vorgesehen, hatte sich Ende 2024 aber bereits verschoben, sodass die NASA auch 2025 keine Menschen zum Mond schickt. Sollte die frühestens für April 2026 geplante Mission erfolgreich verlaufen, will die NASA 2027 Astronauten in der Nähe des Südpols des Mondes landen. China plant laut NBC News dagegen, bis 2030 eigene Astronauten auf der Mondoberfläche zu landen.


(fds)



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Die Fotobücher des Jahres 2025 im Überblick


Fotobücher sind weit mehr als reine Bildsammlungen: Sie sind Ausdruck einer fotografischen Haltung, voller Leidenschaft und fotografischem Können. Sie setzen Themen und Motive in Szene, erzählen außergewöhnliche Geschichten und ermöglichen es uns, tief in die Welten unterschiedlichster Fotografinnen und Fotografen einzutauchen. Regelmäßig stellen wir in unseren Buchtipps zwei Fotobücher vor, die wir aus zahlreichen Neuerscheinungen auswählen.

Unsere gesammelten Fotobücher zeigen die Vielfalt und kreative Energie, die in diesem Medium stecken – künstlerisch, dokumentarisch, technisch oder emotional. Aus den besten Fotobüchern des Jahres 2025 hat die Redaktion der c’t Fotografie ihre drei Favoriten ausgewählt. Diese zeigen eindrucksvoll, wie breit das Spektrum moderner Fotografie heute ist.

Mit „Feine Läden – London“ feiern Horst A. Friedrichs und Stuart Husband auf dem dritten Platz die Kultur der alten Handwerksläden und Traditionsgeschäfte, die das Stadtbild Londons seit Jahrzehnten prägen. Ihre Fotografien erzählen Geschichten von Menschen, Materialien und Orten, an denen Zeit und Stil in charmantem Gleichgewicht verweilen. Der Band ist ein Stück urbaner Nostalgie, ein Hoch auf Details und Charakter, eingefangen in klassischer, fein abgestimmter Fotografie.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Die Fotobücher des Jahres 2025 im Überblick“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Europäischer Gesundheitsdaten(t)raum: „Wer jetzt nicht anfängt, hat ein Problem“


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Bessere, datengesteuerte Medizin – mit diesem Anspruch soll unter anderem das geplante Medizinregistergesetz die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung in Deutschland vereinfachen und vereinheitlichen – zahlreiche weitere Gesetze sind entweder in Arbeit oder bereits auf den Weg gebracht worden, etwa das Gesundheitsdatennutzungsgesetz oder die Verordnung für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). All diese Gesetze sollen den Zugang zu Gesundheitsdaten in Europa – und perspektivisch auch darüber hinaus – ermöglichen. Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für das Medizinregistergesetz sorgt für Debatten über die Umsetzung, wie aus 67 Stellungnahmen hervorgeht.

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Weit über die übliche Kritik hinaus, etwa die an mangelnder Interoperabilität oder fehlenden Mitteln, geht jedoch die fundamentale Kritik des Netzwerks Datenschutzexpertise. In seiner Stellungnahme (PDF) warnt es, dass zwar den Bedürfnissen der Forschung entsprochen werde, dabei aber „selbst die grundlegendsten Anforderungen des Datenschutzes (Zweckbindung, Transparenz, Schutzvorkehrungen, Kontrolle) missachtet werden“. Aufgrund der Unvereinbarkeit mit Grundgesetz und Europarecht müsse der Entwurf „umfassend überarbeitet werden“. Doch ausgerechnet diese wohl schärfste Stellungnahme ist auf der Webseite des Ministeriums nicht zu finden – trotz Hinweisen.


Dennis Geisthardt

Dennis Geisthardt

Dennis Geisthard ist Chef des Digital HUB der forschenden Pharmaunternehmen.

(Bild: vfa)

In diesem Spannungsfeld zwischen dem Versprechen auf medizinischen Fortschritt, Sorgen um den Datenschutz und handfesten wirtschaftlichen Interessen positioniert sich auch die Pharmaindustrie. Über die Pläne zur Gesundheitsdatennutzung in Deutschland und Europa, die Kritik und die zentrale Frage, wer am Ende von den wertvollen Gesundheitsdaten profitieren soll, haben wir mit Dennis Geisthardt vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) gesprochen.

Bei einer Veranstaltung der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) wurde von Industrievertretern begrüßt, dass sich Unternehmen im Rahmen des European Health Data Space (EHDS) auf Geschäftsgeheimnisse berufen können, um Datenanfragen abzulehnen. Wie passt das zum Gemeinwohl, wenn man Daten aus einem gemeinsamen Topf bekommt, aber selbst nichts zurückgeben will?

Das Thema geistiges Eigentum ist insbesondere auf internationaler Ebene für uns natürlich wichtig. Wir haben jetzt gesetzliche Verpflichtungen, Daten zu teilen. Das bringt uns in eine Situation, wo wir alle Datensätze, die unter den EHDS-Anwendungsbereich fallen – und das sind wahrscheinlich 99,9 Prozent aller Datensätze, die wir haben – in einem Metadatenkatalog listen müssen, damit sie angefragt werden können.

Aber die Möglichkeit, sich auf Geschäftsgeheimnisse zu berufen, schafft doch ein Schlupfloch?

Die Frage ist: Was passiert mit Datensätzen, die wir eingekauft haben, die wir als Grundlage für unsere Forschung nutzen und aus denen sich gegebenenfalls patentierbare Ergebnisse ableiten lassen? Wenn klar wird, dass Unternehmen A ganz spezifische Daten zu bestimmten Indikationen hat und Unternehmen B das sieht, entsteht natürlich Konkurrenz. Das kann Wettbewerbsverzerrungen auslösen und in Summe die Innovationskraft der gesamten Branche schwächen.

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In welchen konkreten Fällen können solche Ansprüche auf geistiges Eigentum, sogenannte IP-Claims, dann geltend gemacht werden?

Das wissen wir noch nicht. Das ist die Frage, die zuerst beantwortet werden muss. Es gibt eine Industrieinitiative – die Innovative Health Initiative –, die versucht, ein Rahmenwerk und Guidelines zu etablieren, wie im Rahmen des EHDS mit IP-Rechten umgegangen werden soll. Aber eine finale Antwort haben wir bisher nicht.

Wo bleibt da das Gemeinwohl?

Jede Forschungsinitiative ist erstmal gemeinwohlorientiert, weil wir versuchen, die Versorgung besser zu machen. In welchen Fällen das dann mit einem IP-Claim belegt werden kann, sodass ein Antrag auf den Metadatensatz gesondert geprüft werden muss – das wissen wir noch nicht.

Wir wollen und können einen Konsens finden, der allen passt – in spezifischen Datenanfragen und spezifischen Datenfällen. Aber insbesondere für Legacy-Daten – also Daten, die wir vor Inkrafttreten des EHDS erhoben oder eingekauft haben – brauchen wir einen Mechanismus, der diesen Konsens ermöglicht. Sei das eine finanzielle Kompensation oder ein Teil der Gebührenordnung.

Kompensation für wen?

Wenn wir als Unternehmen einen Datensatz bei uns tragen, den wir selbst finanziert haben – entweder weil wir ihn eingekauft oder weil wir selbst eine Studie erstellt haben – dann ist die Frage: Wie wird mit den entstandenen Kosten umgegangen? Dafür muss es einen Kompensationsmechanismus geben.

Bei uns im Forum kam oft die Frage, ob nicht auch die Patienten etwas zurückbekommen sollten – schließlich sind es ihre Daten.

Absolut, das teilen wir. Wir finden auch, dass insbesondere mit Blick auf die Patienten incentiviert werden sollte, dass entsprechende Daten der Forschung zur Verfügung stehen.

In die Richtung, wer seine Daten nicht spendet, zahlt drauf?

Nein, das darf keine Malusregelung sein. Man darf keinen Nachteil dadurch haben, dass man Daten nicht teilt, aber man sollte einen Vorteil haben, wenn man Daten teilt.

Und wie will man langfristig sicherstellen, dass Nicht-Teilen keinen Nachteil bringt?

Das ist schwierig, das würde ich unterschreiben. Aber die Frage ist ja, warum Menschen manche Daten komplett bereitwillig teilen und andere nicht.

Die Bereitschaft der Patienten, Daten zu teilen, ist hoch – vor allem für gemeinnützige Forschung. Bei Pharmaunternehmen gibt es Vorbehalte aufgrund von Profitmotiven, beispielsweise teure Patente auf Medikamente, die den Zugang zu Therapien erschweren und als eigennützig empfunden werden.

Mit den Vorbehalten haben wir zu kämpfen, das macht es schwieriger. Für Europa würde ich das nicht so unterschreiben. Beispielsweise funktionieren unsere Preisbildungssysteme in Deutschland und Europa anders als im internationalen Vergleich. Und das ist gut so, solange sie adäquat Innovationen zulassen. Außerdem ist es so: Wenn ich krank bin, dann bin ich in der Regel bereit, meine Daten für Forschung zu teilen. Und dann ist mir als Patient egal, ob das für Pharmaforschung oder für öffentliche Forschung genutzt wird. Das wird bei dieser Debatte immer vergessen.

Die oft genutzte Faustregel in der Politik ist: Datenschutz ist was für Gesunde. Die Frage ist: Wenn wir präventiv schon Daten bereitstellen können, die in eine allgemeine Versorgungsverbesserung fließen, und ich als Versicherter einen direkten Mehrwert wahrnehme – dass mit meinen Daten etwas gemacht wird, was langfristig eine Verbesserung für mich oder andere bewirken kann – dann wird auch die Bereitschaft höher.

Wäre es nicht insgesamt günstiger, nicht immer mehr auf Widerspruchslösungen (Opt-out) beim Teilen von Gesundheitsdaten zu setzen, sondern in ein gutes Opt-in und vernünftige Aufklärung?

Wir hatten ja lange ein Opt-in bei der elektronischen Patientenakte (ePA). Ich habe 2022 mal eine Keynote bei einem großen gesetzlichen Krankenversicherer gehalten. Da habe ich in einem Raum voller Krankenkassenvertreter gefragt: Wer hat denn hier eine ePA? Die Händezahl war überschaubar. Und wer nutzt sie? Da blieben vielleicht zwei Hände oben – bei 120 Leuten im Raum.

Ich hatte damals selbst eine ePA, weil es mich technisch interessiert hat. Aber ich hatte nichts davon. Ich bin relativ jung, habe eine überschaubare Krankenhistorie. Und selbst die Chroniker im Raum haben sie nicht genutzt, weil sie keinen messbaren Mehrwert hatten.

Dass nicht aufgeklärt wurde, ist genau das Problem, das wir bis heute bei all unseren TI-Anwendungen haben (Anm. d. Red.: Anwendungen der Telematikinfrastruktur). Die Mehrwerte werden nicht wahrgenommen, nicht richtig kommuniziert, nicht richtig beleuchtet. Das führt dazu, dass die Nutzungsraten absolut niedrig sind. Das müssen wir verbessern.



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