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Deutsche Forschungsgemeinschaft will Daten aus US-Clouds holen
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat eine Förderinitiative zum Sichern gefährdeter Datenbestände und zur Resilienz im Bereich Wissenschaft ins Leben gerufen. Der Aufruf zum Heimholen wichtiger Forschungsdaten aus dem Ausland ist eine Reaktion auf die zunehmende Abhängigkeit der deutschen und europäischen Wissenschaft von nicht-europäischen Tech-Konzernen vor allem aus den USA wie Amazon, Google und Microsoft. Er zielt insbesondere auf Repositorien, die bei diesen US-Cloud-Anbietern oder in den USA selbst gehostet werden.
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Für den Zeitraum von 2025 bis voraussichtlich 2027 stellt die DFG laut dem Aufruf finanzielle Mittel in nicht genannter Höhe bereit, um Datensätze und Forschungsergebnisse aus ausländischen Cloud-Speichern herauszulösen. Sie warnt, sonst bestehe die Gefahr, dass diese bereits jetzt oder künftig nicht mehr für die Wissenschaft zur Verfügung stünden. Es gelte daher, einschlägige Daten zu sichern und dauerhaft für hiesige Forscher nutzbar zu machen. Das übergeordnete Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit von Dateninfrastrukturen im Forschungsbereich zu stärken.
Die wichtigste und größte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft zur Forschungsförderung in Deutschland unterstützt im Rahmen der Initiative Maßnahmen etwa zum Beschaffen von Speicherkapazitäten sowie zum Bereitstellen personeller Ressourcen für das Erschließen, Kuratieren oder die fachliche Aggregierung der Daten. Nötige rechtliche Prüfungen sowie die Einbindung der gesicherten Bestände in überregionale oder europäische Strukturen und Clouds sind ebenfalls förderfähig. Ein wichtiger Fokus liegt auf dem Entwickeln von Rahmenbedingungen und Technologien zur Integration entsprechender Repositorien in solche europäischen Verbünde.
European Open Science Cloud wird wichtig
Der entsprechende Förderstrang ist auf die Integration in den Europäischen Forschungsraum ausgerichtet. Eine wichtige Rolle dabei soll die European Open Science Cloud (EOSC) spielen. Resilienz speise sich wesentlich aus dem redundanten Vorhalten von Daten auf europäischer Ebene, schreibt die DFG. Entsprechend werden Initiativen unterstützt, die in Deutschland gesicherte Daten über thematisch ausgerichtete europäische Infrastrukturen verfügbar machen, oder Projekte, die den Aufbau einer verteilten und vernetzten Speicher- beziehungsweise Dateninfrastruktur vorantreiben.
Sogar die Refinanzierung bereits getätigter Ausgaben wie Sach- und Personalmittel oder Investitionen in Speichermedien seit dem 1. August ist möglich, um kurzfristig besonders gefährdete Datenbestände zugänglich zu halten. Dieser rückwirkende Ansatz greift aber nur, wenn die Ausgaben zusätzlich für das Datensichern anfielen und ohne die Finanzspritze ein Verlust der Informationen droht. Anträge dafür müssen spätestens bis zum 10. November eingereicht werden. Die gesamte Aktion läuft bis Ende 2027, wobei Anträge bis zum 30. September 2027 eingereicht werden können.
Zudem fördert die DFG künftige Ausgaben, um die Übernahme von Datensätzen und deren Aggregation zu gewährleisten und die Bestände erneut verfügbar zu machen. Hier kann neben Speicherkapazitäten auch qualifiziertes Personal wie Datenkuratoren mit spezifischer Fachkenntnis berücksichtigt werden.
Digitale Souveränität in Zeiten von Trump
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Im Kern positioniert sich die DFG so für die vielbeschworene digitale Souveränität. Es geht ihr um die Fähigkeit, über die eigenen Daten, Infrastrukturen und Technologien selbstbestimmt zu verfügen und zu entscheiden. Als Hauptproblem gelten die rechtlichen Rahmenbedingungen in den USA, insbesondere der Cloud Act. Dieses Gesetz erlaubt es US-Behörden, unter bestimmten Umständen auf Daten zuzugreifen, die von US-Firmen gespeichert werden. Das gilt auch dann, wenn diese Bits und Bytes physisch auf Servern außerhalb der Vereinigten Staaten liegen.
Für die deutsche Forschung stellt dies ein erhebliches Risiko dar, da sensible Informationen und Ergebnisse theoretisch dem Zugriff durch ausländische staatliche Stellen ausgesetzt sind. Sie könnten auch von einem Tag auf den anderen aus politischen oder regulatorischen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen. Dabei kommt die politische Dimension insbesondere in Form von US-Präsident Donald Trump ins Spiel. Seine unberechenbare oder protektionistische Linie, die bestehende transatlantische Abkommen auch zum Datenaustausch aushebeln könnte, gilt als Weckruf für das derzeitige Souveränitätsstreben.
„Mit Sicherheit hat das geänderte transatlantische Verhältnis hier ein Umdenken zur Folge gehabt“, erläutert Dennis-Kenji Kipker, Forschungsdirektor am Frankfurter Cyberintelligence Institute, gegenüber heise online. Auch in der wissenschaftlichen Praxis hätten die Zuständigen „in der Vergangenheit zu wenig auf rechtliche und technische Datensouveränität geachtet“. Obwohl vielfach an den Uni-Rechenzentren unabhängige Datenspeicher vorhanden seien, „wurde oftmals ungeprüft auf externe Anbieter Rückgriff genommen, um sensible Forschungsdaten zu speichern und in den Konsortien zu teilen“. Die universitären Datenschutzbeauftragten und Ethik-Kommissionen würden bei solchen Entscheidungen zu selten einbezogen. Der DFG-Vorstoß sei auch über die Wissenschaft hinaus richtungsweisend.
(nen)
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Biometrie-Deal mit den USA: EU-Rat ebnet Weg für weitreichenden Datenaustausch
Hinter verschlossenen Türen und „ohne weitere Aussprache“ haben die EU-Minister am Mittwoch auf der Sitzung des Rats für Allgemeine Angelegenheiten eine weitreichende Entscheidung getroffen. Sie autorisierten den Start von Verhandlungen mit den USA über ein Rahmenabkommen im Sinne der von Washington angestrebten „Partnerschaft für verstärkten Grenzschutz“. Ziel dieses seit Langem umstrittenen Enhanced Border Security Partnership (EBSP) ist es, US-Behörden direkten und weitreichenden Zugriff auf biometrische Daten zu gewähren, die in Polizeidatenbanken der EU-Mitgliedstaaten gespeichert sind.
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Im Gegenzug strebt die EU nun einen vergleichbaren Zugang zu US-amerikanischen Datensätzen an. Ein von der dänischen Ratspräsidentschaft verfasstes Dokument, das die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht hat, skizziert die entsprechende strategische Marschroute für diesen transatlantischen Datendeal.
Die geplante Übereinkunft soll demnach die rechtliche Basis für den Austausch von Informationen schaffen, die explizit biometrische Merkmale einschließen. Offiziell dient dies der Überprüfung der Identität von Reisenden. Es gehe um Erkenntnisse, heißt es, ob deren Einreise oder Aufenthalt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt. Die dänische Ratspräsidentschaft betont dabei die Bekämpfung von irregulärer Migration sowie die Prävention und Aufdeckung schwerer Straftaten und terroristischer Handlungen im Kontext des Grenzmanagements.
Nationale Daten zuerst, EU-Zentralregister später?
Wichtig ist die technische Struktur: Das Rahmenabkommen selbst erlaubt laut der Skizze noch keinen direkten Durchgriff der US-Behörden auf europäische Server. Es bilde lediglich das juristische Dach, unter dem die einzelnen EU-Staaten bilaterale Verträge mit den USA schließen könnten. In diesen Feinabstimmungen wird dann festgelegt, welche spezifischen Datenbanken für den Austausch geöffnet werden und welche nationalen rechtlichen Anforderungen gelten. Prinzipiell signalisierten die EU-Länder bereits unlängst: Sie haben kein grundsätzliches Problem damit, dass US-Strafverfolgungsbehörden zur Gefahrenprävention auf ihre nationalen Datenbanken zugreifen.
Bemerkenswert ist die langfristige Perspektive, die das dänische Dokument eröffnet. Zunächst liegt der Fokus zwar auf nationalen Datenbanken der Mitgliedstaaten. Doch der Text lässt die Tür für eine spätere Ausweitung offen. Der Ratsvorsitz hält den Ansatz für erstrebenswert, künftig auch den Datenaustausch aus zentralen EU-Datenbanken mit ausgewählten Drittstaaten zu prüfen. Wer diese Partner sein könnten, bleibt vage. Doch das Interesse der USA an zentralen europäischen Registern ist seit langem dokumentiert. Ähnliche Begehrlichkeiten Großbritanniens hatte die EU in der Vergangenheit noch zurückgewiesen.
Mit Blick auf den Datenschutz liest sich das Verhandlungsmandat betont regelkonform. Das Abkommen soll die Standards der EU widerspiegeln, insbesondere die Grundrechtecharta, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den AI Act. Die Ratsspitze verspricht eine klare Zweckbindung und Schutzmaßnahmen gegen massenhaften Datentransfer. Kritiker bewerten diese Zusicherungen aber als hohl. Sie weisen immer wieder darauf hin, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht dem europäischen Standard entspricht.
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Washington fordert Social-Media-Einblicke
Erschwert wird die Argumentation der EU laut Statewatch dadurch, dass sie derzeit selbst dabei sei, Schutzbestimmungen der DSGVO und der KI-Verordnung aufzuweichen. Zudem stünden rechtliche Herausforderungen im Raum: Klagen gegen den bestehenden Datenschutzrahmen zwischen der EU und den USA beschäftigten bereits die Gerichte. Die Sorge vor einem politisch motivierten Missbrauch von Daten durch US-Ämter wie die Einwanderungsbehörde ICE würden wachsen.
Parallel will Washington bereits Fakten schaffen. Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (Customs and Border Protection) plant eine massive Ausweitung der Datenerfassung bei Reisenden. Erhoben werden soll laut dem US-Bürgerrechtler Edward Hasbrouck vom kalifornischen Identity Project ein umfassender Satz biometrischer Identifikatoren, der neben Gesichtsfoto und Fingerabdrücken auch die Iris und sogar DNA-Proben umfassen könnte. Zur Umsetzung sei eine proprietäre Smartphone-App vorgesehen, die weitreichende Zugriffsrechte auf die Hardware der Nutzer fordere.
Flankiert wird dieses Bestreben durch Forderungen nach einer lückenlosen digitalen Historie: Reisende sollen vor allem ihre Social-Media-Aktivitäten der vergangenen fünf Jahre offenlegen. Dazu kommen dem Plan der Trump-Regierung zufolge Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Metadaten von Fotos. Selbst intimste Informationen über Familienmitglieder – von Geburtsdaten bis hin zu Wohnsitzen – stehen auf der Wunschliste der US-Fahnder. In diesem Spannungsfeld zwischen sicherheitspolitischem Kooperationswillen und dem Schutz der Privatsphäre dürften die sich abzeichnenden EBSP-Verhandlungen die EU-Seite vor eine Zerreißprobe stellen.
(mho)
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Riechen für mehr Immersion: „Escents“ bringt Gerüche in die Virtual Reality
Mit dem neuen Duftgerät „Escents“ will das britische Unternehmen Scentient eine bisher weitgehend unbeachtete Sinneswahrnehmung in Virtual Reality und Augmented Reality integrieren: den Geruch. Auf der XR-Messe UnitedXR Europe zeigte die Firma das tragbare System erstmals der Öffentlichkeit. Es kann mit gängigen Headsets wie Meta Quest 3 oder Pico 4 Ultra gekoppelt werden und ist für Trainings, Wellness-Anwendungen oder Markeninszenierungen konzipiert.
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Escents ist ein geräuschloses, per Bluetooth angebundenes Gerät, das gezielt Düfte freisetzt und ähnlich wie das Neckband der Viture Luma Display-Brillen um den Hals gelegt wird. Es verwendet magnetisch einsetzbare Duftkapseln, sogenannte „Smart Pods“. Jede Einheit enthält sechs verschiedene Düfte – darunter Jasmin, Schokolade, grüner Feigenbaum, Kiefer, verbranntes Holz und Benzin. Die Kapseln werden vom Gerät automatisch erkannt und sollen jeweils bis zu 50 Stunden lang einsetzbar sein. Bei niedrigem Füllstand blinkt eine Lichtanzeige. Der Wechsel der Pods dauert laut Hersteller nur wenige Sekunden.
Knapp 1.000 Euro für geruchsintensive Virtual Reality
Zusätzlich zur Hardware bietet Scentient eine eigene Softwareplattform: Der „Scentient Video Player“ ermöglicht zeitlich abgestimmte Duftabfolgen für 360-Grad-Videos oder einfache 2D-Inhalte. Über eine Unity-Schnittstelle lassen sich in virtuellen Umgebungen auch gezielt einzelne Objekte mit Düften verknüpfen. So kann etwa ein digitaler Gegenstand angehoben und beschnuppert werden.
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Neben Anwendungen im Bereich Wellness hebt das Unternehmen vor allem den Einsatz in realitätsnahen Trainings hervor. In simulierten Notfallszenarien könnte demnach der Geruch von Rauch oder Chemikalien Stresssituationen realistischer abbilden. Auch exklusive Markeninszenierungen zählen zu den angestrebten Einsatzfeldern.
Hinter Scentient stehen Anastasia Georgievskaya, die zuvor in der biomedizinischen Forschung tätig war, und der Maschinenbauingenieur Ivan Novikov. Das Gerät ist aktuell für 850 britische Pfund im Vorverkauf erhältlich, die Auslieferung soll Anfang 2026 beginnen.
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(joe)
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Deutsche Bahn: Generalsanierung Hamburg-Berlin im Zeitplan
Bei den Zeitplänen für ihre Generalsanierungen hat die Deutsche Bahn offenbar ein glücklicheres Händchen als für die Fahrpläne im laufenden Betrieb. Beim Großumbau der Bahnstrecke Hamburg-Berlin seien die Arbeiten im Zeitplan, teilte das Staatsunternehmen jetzt mit. Die erste Bauphase stehe kurz vor dem Abschluss. Die Erneuerung von Gleisen, Weichen und Schallschutzwänden sei weitgehend abgeschlossen.
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Mit der viel befahrenen Bahnstrecke zwischen den beiden Großstädten knüpft die Bahn an die erste Generalsanierung der Riedbahn an. Das Konzept: Lieber eine komplette Streckensperrung für einige Monate als Arbeiten, die sich im laufenden Verkehr mit allerlei Beeinträchtigungen über Jahre hinziehen. Die jetzige Baustelle, deren Umbau am 1. August begann, ist freilich ein ganz anderes Kaliber als die Riedbahn zwischen Frankfurt am Main und Mannheim. Mit 278 Kilometern Länge gehe es um das Vierfache, so die Bahn.
Neue Überleitstellen als Vorsorge gegen Störungen
Doch auch im großen Stil ging es augenscheinlich in erhoffter Weise voran. Laut Bahn befanden sich täglich bis zu 1000 Mitarbeiter der DB-Tochter DB InfraGo im Einsatz. Gearbeitet wird rund um die Uhr. Dabei seien bis zu 140 Baumaschinen pro Tag im Einsatz. In den ersten fünf Monaten wurden 99 Prozent der Gleisarbeiten und 97 Prozent der Weichen ausgetauscht. In absoluten Zahlen geht es um 164 Kilometer Gleise, 241 Weichen und 4,6 Kilometer Schallschutzwände. Bei den 270 Signalen sind 40 Prozent erledigt, bei den Oberleitungen auf einer Länge von 25 Kilometern beträgt der Fortschritt 52 Prozent.
Im Zuge der Generalsanierung wird neben Ausbesserungen auch die Technik auf der Strecke erneuert. Die Bahn baut außerdem neue Weichenverbindungen und Überleitstellen ein, um künftig bei Störungen alternative Fahrtmöglichkeiten zu haben. In der nächsten Bauphase steht nun neben den Bahnhöfen die Signal- und Stellwerkstechnik im Fokus. Die Generalsanierung soll am 30. April 2026 abgeschlossen werden.
Erste Abschnitte nahe Hamburg und Berlin sollen mit dem neuen europäischen Zugbeeinflussungssystem ETCS (European Train Control System) ausgerüstet werden. Entlang der gesamten Umbaustrecke will die DB Funkmasten für den Bahnfunk FRMCS (Future Rail Mobile Communication System) errichten.
Mehr als 170 Ersatzbusse unterwegs
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Die Generalsanierung hat auch einen gewaltigen Ersatzverkehr ausgelöst. Fernverkehrszüge fahren weiträumige Umleitungen über Uelzen und Stendal. Als Ersatz für den Regional- und Nahverkehr werden Busse eingesetzt. So sind mehr als 25 Linien im Einsatz, die von mehr als 170 Bussen bedient werden.
(mki)
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