Künstliche Intelligenz
Missing Link: Prävention an der Quelle – Chatkontrolle und Upload-Filter
In Brüssel und den EU-Staaten tobt eine Lobby-Schlacht, die Europas mächtigste Interessengruppen im Streit über den seit Jahren umkämpften Entwurf der EU-Kommission für eine Verordnung zur massenhaften Online-Überwachung unter dem Aufhänger des Kampfs gegen sexuellen Kindesmissbrauch in zwei Lager spaltet. Auf der einen Seite stemmen sich Tech-Konzerne – große und kleine – gegen Forderungen, die ihre Services gefährden oder neue Haftungspflichten mit sich bringen würden. Im Schulterschluss mit Bürgerrechtsorganisationen und auch Vertretern der Politik kämpfen sie für das Kommunikationsgeheimnis. Auf der anderen Seite steht ein Bündnis aus Ermittlungsbehörden und Organisationen, die sich Kinderrechte auf die Fahnen geschrieben haben.
Weiterlesen nach der Anzeige

Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.
Letztlich geht es in der Auseinandersetzung, die ständig um eine Volte reicher wird, um ein neues Kapitel in den Crypto Wars. Neben Datenschützern machen IT-Verbände, der Kinderschutzbund und Pressevereinigungen gegen die geplante Durchleuchtung privater Kommunikation unter dem Aufhänger Chatkontrolle mobil. Fast sah es so aus, als ob die schwarz-rote Bundesregierung das Nein der Ampel aufgeben wollte. Das hätte den Weg für die Annahme der Position des EU-Ministerrates zu dem Dossier freigemacht.
Doch Anfang Oktober hieß es dann, auch CDU/CSU und SPD seien zumindest gegen eine „anlasslose“ Chatkontrolle. Ende Oktober lenkte dann auch die dänische Ratspräsidentschaft angesichts fehlender Mehrheiten überraschend ein: Sie verabschiedete sich von ihrem Standpunkt, Anbieter von Kommunikationsdiensten zur Suche nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs verpflichten zu wollen. Es soll demnach bei der Freiwilligkeit bleiben. Doch Kritiker bemängeln auch Dänemarks neuen Entwurf und sehen darin vor allem die Gefahr von Massenüberwachung.
Die Gegenseite hat parallel ebenfalls aufgerüstet und wird auch nach dem erneuten Rückschlag versuchen, ihre Eisen im Feuer zu halten. Ihr gehören Organisationen wie die Internet Watch Foundation (IWF), das Canadian Centre for Child Protection (C3P), die International Justice Mission (IJM), ECPAT, das Netzwerk Kinderrechte, World Vision, Terre des Hommes, Innocence in Danger, die World Childhood Foundation, die Stiftung digitale Chancen, das Netzwerk Kinderrechte Deutschland und die SafeToNet Foundation an. Diese lockere Allianz versucht nun, in die „verfahrene Debatte“ einen vermeintlich neuen Ansatz zu bringen. Sie plädiert für einen „Kompromiss“, der auch in Ende-zu-Ende-verschlüsselten Diensten (E2EE) wie WhatsApp, Signal und Threema funktioniert.
Die Internet Watch Foundation legt sich ins Zeug
Der Vorschlag stellt darauf ab, Material über sexuellen Missbrauch (Child Sexual Abuse Material, CSAM) erkennen und blockieren zu können, ohne Inhalte aus Kommunikationsanwendungen auszuleiten. „Moderne On-device- und In-App-Erkennung prüft Inhalte lokal, ohne Daten zu übertragen oder die Verschlüsselung aufzuheben“, heißt es etwa bei der IJM. Apple, Meta und Google nutzten solche Verfahren bereits für den Schutz vor Nacktbildern und die Erkennung von Links mit schädlichem Content.
Die Argumentation stützt sich auf einen jüngst veröffentlichten Bericht der IWF. Die Autoren bezeichnen das von ihnen vorgeschlagene Instrument als „Upload-Prävention“. Diese sei ein technisch machbarer und datenschutzfreundlicher Weg, bekanntes CSAM zu blockieren, bevor es in durchgängig verschlüsselten Umgebungen verbreitet werden kann. Der Begriff erinnert an die ominösen Upload-Filter, für die der EU-Gesetzgeber im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen nach langen Debatten eingeschränkt den Weg freimachte. Diese setzen allerdings auf der Ebene von Plattformen wie YouTube an, nicht auf Endgeräten der Nutzer.
Weiterlesen nach der Anzeige
E2EE sei zwar essenziell für die Privatsphäre, räumt die IWF ein. Straftäter wählten durchgehend verschlüsselte Plattformen aber aufgrund eines geringeren Risikos der Strafverfolgung mittlerweile bewusst aus. Die Einführung von E2EE ohne Sicherheitsvorkehrungen habe zu einem drastischen Rückgang der CSAM-Meldungen geführt. Für die Opfer bedeute die fortlaufende Verbreitung ihrer Missbrauchsbilder eine ständige Bedrohung und immer wieder psychische Schäden.
Punktlandung bei Client-Side-Scanning
Die Upload-Prävention verkauft die IWF als „Sicherheitsfunktion“. Der Prozess basiere auf digitalen Fingerabdrücken. Auf dem Gerät des Senders werde ein einzigartiger Hash der Datei (Bild oder Video) erstellt. Dieses Muster werde mit einer sicheren Datenbank abgeglichen, die Hashes von bereits von Experten bestätigten illegalem CSAM enthält. Bei einer Übereinstimmung werde der Upload der Datei an der Quelle blockiert, ansonsten freigegeben.
Die Hash-Listen müssen von vertrauenswürdigen Organisationen verwaltet werden, um ihre Integrität zu gewährleisten, ist dem Papier zu entnehmen. Organisationen wie die IWF, das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) und das C3P führten solche sorgfältig überprüfte Verzeichnisse. In der EU käme dafür auch das geplante Zentrum zum Kampf gegen CSAM in Frage. Kerry Smith, Geschäftsführerin des IWF, warnte vorige Woche, die aktuellen Verhandlungen auf Ratsebene seien „die letzte Chance für politische Entscheidungsträger in Europa, „diese Schutzmaßnahmen in den Alltag zu integrieren“.
Zentraler Punkt der IWF-Argumentation ist der Zeitpunkt: Die Überprüfung der Datei findet lokal auf dem Gerät des Senders statt, bevor die Datei verschlüsselt wird. Wirklich neu ist das freilich nicht. Prinzipiell ist die Upload-Prävention nichts anderes als Client-Side-Scanning (CSS). Bürgerrechtler und Wissenschaftler monieren seit Langem, dass dabei jeder verschlüsselte Chat auf den Endgeräten durchsucht werde und bei Verdachtsmeldungen eine Intervention erfolge.
Sorge vor allgemeiner Überwachungsinfrastruktur
Den CSS-Gegnern zufolge schafft die einmalige Implementierung eines lokalen Scan-Tools eine technische Infrastruktur für Überwachung. Selbst wenn es zunächst „nur“ für CSAM verwendet werde, könnte die Funktion von Regierungen künftig auf andere Inhalte ausgeweitet werden. Ein Mechanismus, der auf den Geräten von Milliarden von Nutzern installiert ist, wird als „Hintertür für alle“ und potenzielles Zensurwerkzeug verstanden.
Echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung basiert zudem auf dem Vertrauen, dass die App auf dem Gerät des Nutzers niemals Inhalte ohne dessen Wissen oder Einwilligung für den Dienstanbieter scannt. Eine obligatorische Durchleuchtung untergräbt diese Verlässlichkeit und die Integrität des Systems. Kryptografen warnen, dass eine gescannte Nachricht nicht mehr als wirklich E2EE-verschlüsselt betrachtet werden kann.
Bei den Hash-Listen besteht ferner immer ein Risiko für fälschliche Treffer (False Positives). Ein solcher könnte zur Blockade eines legitimen Bildes und schlimmstenfalls zur unbegründeten strafrechtlichen Verfolgung eines Nutzers führen. Dazu kommt der Einwand, dass die Hash-Listen selbst Ziel staatlicher oder krimineller Manipulation werden könnten. Eine Technologie zur verpflichtenden Überprüfung des Inhalts auf dem Gerät des Nutzers komme einem „Überwachungsschlüssel“ gleich, der universell verwendet werden könnte.
Nicht belastbare Versprechen
Upload-Prävention „klingt zwar erst einmal gut“, sagt der Bremer Informationsrechtler Dennis-Kenji Kipker heise online. Sie setze jedoch voraus, dass diese Inhalte schon auf bestimmten „Meldelisten“ vorhanden seien. Eine Verbreitung neuen Contents werde nicht verhindert. Gerade in Zeiten, in denen verstärkt KI-generiertes Material in Umlauf komme, sei die Effektivität zweifelhaft. Zudem beziehe eine solche Methode Strafverfolger nicht ein, gibt der Professor zu bedenken. Wichtiger wäre es, „echte Alternativen zum digitalen Kinderschutz auf den Weg zu bringen, statt „fachlich nicht belastbaren technischen Versprechen zu folgen“. Generell könne durch CSS die geschützte digitale Kommunikation kompromittiert werden.
Doch die andere Seite lässt nicht locker und verweist auf Erfolge auf Basis bislang erfolgter Meldungen: „IJM konnte bereits über 1300 Betroffene in Sicherheit bringen“, betont ein Sprecher der Schutzorganisation gegenüber heise online. „Die Fälle dokumentieren deutlich, wie wichtig es ist, dass Safety-by-Design auf Geräten und Plattformen umgesetzt wird.“
KI-Systeme wie Safer von Thorn und Google Content Safety API erreichten über 90 Prozent Genauigkeit bei nur 0,1 Prozent Fehlalarmrate, hebt der IJM-Sprecher hervor. Selbst das wäre zwar inakzeptabel, wenn alle False Positives zu Meldungen führten. Anders stelle sich die Sache aber dar, wenn „nur“ die Übertragung verhindert werde. Selbst der „unvollkommene“ jüngste Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft habe zudem „detaillierte Mechanismen“ enthalten, um vorzubeugen, dass Regierungen den Ansatz auf andere unliebsame Inhalte erweitern.
Die Missbrauchsbeauftragte mischt mit
Die von Hollywood-Star Ashton Kutcher mitgegründete Einrichtung Thorn galt lange als treibende Lobbykraft hinter dem Verordnungsentwurf. Die Kommission beteuerte, dass ihr diese US-Stiftung „lediglich Fachwissen zur Verfügung gestellt und nicht versucht“ habe, auf die Gesetzesinitiative Einfluss zu nehmen. Das stimme nicht, hielt die EU-Bürgerbeauftragte voriges Jahr dagegen. Auch „die Geschäftsstrategie für den Einsatz von Thorn-Produkten“ wie den Filter „Safer“ sei Thema gewesen.
Das Programm ist darauf ausgelegt, auf Basis von Microsofts PhotoDNA Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs durch einen Abgleich mit Hash-Werten von Bildern und Videos in Datenbanken bekannter einschlägiger Aufnahmen zu erkennen. Die Brüsseler Exekutivinstanz verließ sich einfach auf die Aussagen von Thorn und anderer großer US-Hersteller von Filterlösungen zu den vermeintlichen Trefferquoten, die sich aber als unhaltbar erwiesen.
Derweil bringt die Bundesbeauftragte gegen Kindesmissbrauch, Kerstin Claus, das „Framing der sogenannten anlasslosen Chatkontrolle“ auf die Palme. Es handle sich um einen „Kampfbegriff“, über den „jede sachliche Debatte im Keim erstickt“ werde, rügte sie gegenüber Politico. Es sollten nicht die Chats aller Bürger gelesen werden, sondern mit Richtergenehmigung ein automatisierter Abgleich mit bekannten Missbrauchsdarstellungen erfolgen. Das werde allenfalls „spezifische Chatgruppen oder Teildienste betreffen, die zuvor als Risikobereiche identifiziert wurden“. Und auch Hany Farid, Mitentwickler von PhotoDNA, wirbt weiter kräftig für den breiten Einsatz der Lösung.
(emw)
Künstliche Intelligenz
Volkswagen: Der Konzern macht Verluste
Der Volkswagen-Konzern hat die schwierige Lage in der Branche und bei seiner Sportwagenmarke Porsche AG im dritten Quartal voll zu spüren bekommen. Unter dem Strich stand ein Verlust von 1,07 Milliarden Euro, wie das Dax-Unternehmen in Wolfsburg mitteilte. Ein Jahr zuvor hatte Volkswagen nach Steuern noch einen Gewinn von 1,56 Milliarden Euro erzielt.
Weiterlesen nach der Anzeige
Volkswagen hatte bereits im September die eigenen Prognosen gesenkt und dabei mitgeteilt, der Umbau bei Porsche belaste den Konzern mit 5,1 Milliarden Euro, unter anderem wegen einer Abschreibung auf den Firmenwert von Porsche. Dabei lief es im dritten Quartal im Tagesgeschäft bei Volkswagen sogar etwas besser, der Umsatz kletterte unerwartet um 2,3 Prozent auf 80,3 Milliarden Euro. Auch beim Mittelzufluss aus dem Fahrzeuggeschäft, also ohne Finanzdienstleistungen gerechnet, blieb mit 3,15 Milliarden Euro Netto-Cashflow etwas mehr übrig. Den im September gesenkten Jahresausblick bestätigte das Management.
Mehr zu Volkswagen
(mfz)
Künstliche Intelligenz
Patientenakten: Arzt-Patientenverhältnis wegen Abrechnungsdilemma unter Druck
Seit Patienten in ihrer elektronischen Patientenakte lesen können, welche Diagnosen Ärzte bei ihnen verschlüsselt haben, hagelt es Kritik. Häufig heißt es: Viele dieser Diagnosen seien übertrieben oder frei erfunden. Ärzte würden bestimmte Diagnosen aus Abrechnungsgründen eintragen. Dieser Vorwurf wiegt schwer. Wie kann ich einem Arzt noch vertrauen, der mir Krankheiten andichtet, die ich gar nicht habe? Es geht häufig um sogenannte F‑Diagnosen, das sind psychische Zustände und Krankheiten. Wer eine solche F‑Diagnose bekommt, muss mit Nachteilen rechnen, beispielsweise bei einer Verbeamtung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Weiterlesen nach der Anzeige
Dr. Karen v. Mücke, Fachärztin für Innere Medizin, niedergelassene Hausärztin und Diabetologin in München.
(Bild: Photogenika )
Wenn ein Arzt die Zusatzbezeichnung „psychosomatische Grundversorgung“ erworben hat, darf er bei psychosomatischen Krankheitsbildern zum Beispiel für ein 15‑minütiges Gespräch die Ziffer 35100 abrechnen, aktuell für 32,92 Euro gemäß Abrechnungsgrundlage für Vertragsärzte, dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab.
Psychosomatische Diagnosen sind häufig
Mindestens 20 Prozent der Patienten in einer Hausarztpraxis leiden an körperlichen Beschwerden, für die es keine ausreichende organische Erklärung gibt. Typische Beispiele sind Reizdarm, Erschöpfung oder unspezifische Rückenschmerzen. In vielen Fällen finden diagnostische oder therapeutische Gespräche statt, die entsprechend abgerechnet werden. Damit eine solche Abrechnung möglich ist, muss eine passende – häufig psychosomatische – Diagnose verschlüsselt werden. Das ist dann keine Erfindung von Diagnosen, sondern eine systembedingte Voraussetzung für die Leistungsabrechnung.
Manche Diagnosen haben mehrere Bedeutungen
Eine junge Patientin wollte in die private Krankenkasse wechseln und ließ sich ihre Abrechnungsdaten von der gesetzlichen Krankenkasse schicken. Sie kam verärgert zu mir, weil dort die Diagnose „somatoforme Störung“ zu finden war. Wegen Zähneknirschen hatte sie in einer herausfordernden beruflichen Situation eine Aufbiss-Schiene bekommen. Ich hatte „Zähneknirschen“ als Diagnose verschlüsselt, bei der Kasse kam „somatoforme Störung“ an. In meiner Arztsoftware werden bei der Diagnoseverschlüsselung Kurztexte angezeigt. Tatsächlich können bei bestimmten ICD-Codes unterschiedliche Diagnosen hinterlegt sein.
Weiterlesen nach der Anzeige
Bei der Abrechnung passieren Fehler
Mir ist es schon passiert, dass ich eine psychosomatische Störung nicht als Akutdiagnose, sondern versehentlich als Dauerdiagnose verschlüsselt habe. Die wird dann automatisch in die Folgequartale übernommen. Ich habe in dem Fall die gesetzliche Krankenkasse angeschrieben und um Löschung der fehlerhaften Dauerdiagnose gebeten, damit die Patientin keine Nachteile erleidet. Von der Kasse habe ich darauf niemals eine Rückmeldung bekommen.
Schwerwiegende Diagnosen bringen mehr Geld
Vor einigen Jahren kam eine Mitarbeiterin einer Krankenkasse zu mir in die Praxis. Sie bot Unterstützung bei der Diagnoseverschlüsselung an und hatte gleich passende Listen dabei. Je kränker der Patient ist, desto mehr Geld erhält die Kasse durch den sogenannten Risikostrukturausgleich (Morbi‑RSA), der die Ausgaben zwischen den Krankenkassen nach der Krankheitslast ihrer Versicherten verteilt (§ 266 SGB V). Der Morbi-RSA wurde laut Ärzteblatt auch von den Krankenkassen kritisiert. Aufgrund des Morbi-RSA haben Kassen ein Interesse daran, dass möglichst alle Krankheiten des Patienten erfasst werden – was in der Praxis leicht zum sogenannten „Upcoding“ führen kann. Solche Vorfälle sind dokumentiert und wurden in Aufsichtsprüfungen (PDF) als Einzelfälle erkannt, systematische Manipulationen ließen sich jedoch nicht nachweisen.
Auch die Arztsoftware schlägt ergänzende Diagnosen vor. Wenn man diese bestätigt, ohne sie genau zu prüfen, macht man Patienten möglicherweise kränker, als sie sind.
Psychosomatische Diagnosen können Patienten schaden
Dass Ärztinnen und Ärzte massenhaft bewusst falsche Diagnosen angeben, um sich zu bereichern, ist unwahrscheinlich. Häufig wird jedoch systembedingt kodiert: Um bestimmte Medikamente oder Therapien verordnen zu können, ist eine spezifische Diagnose Voraussetzung. So darf eine große Packung Säureblocker nur „auf Kasse“ verschrieben werden, wenn die Diagnose „Refluxkrankheit“ gestellt wird – nicht aber bei bloßem „Sodbrennen“. Und ein Antidepressivum darf nur bei entsprechender F‑Diagnose verordnet werden. Dieses Vorgehen verfälscht die Daten, ist medizinisch aber oft sinnvoll und legitim.
Ein finanzieller Vorteil entsteht bei der Abrechnung psychosomatischer Gespräche, weil diese besser vergütet werden. Das ist ein Dilemma: Psychische Erkrankungen und psychosomatische Beschwerden sind häufig. Die Verschlüsselung der entsprechenden Diagnosen ist nötig, um die psychosomatische Gesprächsziffer abrechnen zu können. Der Patient erleidet dadurch aber möglicherweise Nachteile.
Besondere Fälle
Ein besonderer Fall sind Patienten mit ME/CFS, einer schweren, chronischen neuroimmunologischen Multisystemerkrankung, die oft durch Infektionen wie Covid-19 ausgelöst wird. In schweren Fällen werden junge Menschen bettlägerig, sind licht- und geräuschempfindlich und nicht mehr belastbar. Die oft vergebenen psychosomatischen Diagnosen werden ihnen nicht gerecht, auch wenn die Krankheit die Psyche beeinflussen kann. Erst seit Kurzem gibt es für diese Patienten spezielle Diagnose- und Abrechnungsziffern.
Ungenaue Diagnosen
Diagnose- und Abrechnungsdaten aus Praxen sind nicht als reine Forschungsdaten geeignet, weil sie starken Verzerrungen unterliegen. Manchmal gibt es gar keine passende Diagnose, manchmal wird eine schwächere verwendet – zum Beispiel bekommt die junge Lehrerin mit einer depressiven Episode nur die Diagnose „Erschöpfung“, um ihre Verbeamtung nicht zu gefährden. Andererseits sind Ärztinnen gezwungen, bei ausgeprägten Schlafstörungen eine „depressive Episode“ zu verschlüsseln, weil sonst kein schlafanstoßendes Antidepressivum verordnet werden darf.
Die Kassen erhoffen sich, dass Patienten durch Einsicht in ihre elektronische Patientenakte falsche Abrechnungen entdecken und melden. Sie möchten dadurch leichter Abrechnungsbetrug von Ärzten aufdecken. Patienten sind in der Regel jedoch nicht in der Lage, komplizierte Abrechnungen zu prüfen, und es ist auch nicht ihre Aufgabe. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist nachhaltig zerstört, sobald der Patient seinen Arzt bei der Kasse meldet, weil er vermeintlich falsche Diagnosen oder eine falsche Abrechnung gefunden hat – auch wenn der Vorwurf vielleicht gar nicht zutrifft.
Gesellschaftlicher Wandel ist nötig
Das Problem ist nicht die Abrechnung der entsprechenden Diagnosen und Gesprächsziffern, sondern das gesellschaftliche Stigma: Patienten erleiden noch immer Nachteile durch psychosomatische oder psychiatrische Diagnosen. Diese Beschwerden müssen aus der Tabuzone herausgeführt werden. Sie sollten weder bei der Verbeamtung noch beim Wechsel in die private Krankenversicherung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu Nachteilen führen.
Bestimmte Diagnose- und Abrechnungsziffern werden in Arztpraxen also vergeben, weil es medizinisch oder abrechnungstechnisch erforderlich ist – etwa, um ein Medikament verschreiben oder eine Leistung abrechnen zu können. Das führt zu systembedingten Verzerrungen, die nichts mit absichtlicher Falschdiagnostik zu tun haben.
Umfassende Nutzung der Diagnose- und Abrechnungsdaten geplant
Diagnosen und Abrechnungsdaten werden quartalsweise von den Ärzten an die Kassenärztliche Vereinigung übermittelt, von dort an die gesetzlichen Krankenkassen weitergegeben und in das Forschungsdatenzentrum (FDZ) eingespeist, wo sie pseudonymisiert vorliegen. Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen künftig ebenfalls einfließen. Damit soll eine bessere Nutzbarkeit der Daten zu Forschungszwecken und statistischen Auswertungen geschaffen werden. Unter anderem die Daten sämtlicher Privatpatienten fehlen im FDZ. Dadurch sind die Daten strukturell selektiv. Sie eignen sich für bestimmte Versorgungs- oder Trendanalysen, aber nicht für sozial-epidemiologische Gesamtbewertungen.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Überschallflugzeug: Nasa und Lockheed Martin testen X-59
Das nadelförmige Überschall-Experimentalflugzeug X-59 der Nasa hat am Dienstag vom kalifornischen Palmdale aus seinen Jungfernflug absolviert. Dabei wurden zunächst die grundlegenden Systeme getestet. Überschallgeschwindigkeit erreichte das Flugzeug noch nicht.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die X-59 der Nasa soll Überschallgeschwindigkeit erreichen und dabei besonders leise fliegen. Das Flugzeug ist als Forschungsflugzeug konzipiert, um mit ihm im Rahmen des Quesst-Programms (Quiet Supersonic Transport) neue Techniken zu entwickeln, die Überschallflüge leiser machen sollen. Das Ziel: Das Fluggeräusch und der Überschallknall, der gemeinhin beim Durchbrechen der Schallmauer auftritt, sollen minimiert werden.
Bei dem ersten Testflug der X-59, der von Palmdale zum Armstrong Flight Research Center der Nasa in Edwards im US-Bundesstaat Kalifornien führte, konnte die von Lockhheed Martin gebaute Maschine das allerdings noch nicht unter Beweis stellen. Auf dem eine Stunde und sieben Minuten dauernden Flug erreichte das Flugzeug eine Höchstgeschwindigkeit von 385 km/h bei einer Flughöhe von 3600 m.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Mit Ihrer Zustimmung wird hier ein externes YouTube-Video (Google Ireland Limited) geladen.
Das Werbevideo von Lockheed Martin zeigt die X-59 und das Abheben zum Erstflug.
Bei dem Flug ging es nicht darum, das Flugzeug auszureizen, sondern die generellen Funktionen und die Sicherheit des Flugzeugs in einer ersten von drei Testphasen zu verifizieren. Der Testpilot Nils Larson und die Bodencrew prüften dabei die kritischen Systeme der X-59 wie etwa die Bordinstrumente, Flugsteuerung, den Autopilot, die Triebwerke und Luftdatenmessung. Ein besonderes Augenmerk galten dabei der Bordelektronik. Denn der Pilot kann die Maschine nur sehr eingeschränkt über Sicht fliegen. Nach vorn hat der Pilot keine Möglichkeit zu sehen, weil ein Fenster fehlt. Das ist überflüssig, weil die lange Bugnase im Weg ist.
Flug nach Plan
Laut Lockheed Martin sei der erste Test „genau wie geplant“ verlaufen. Die erwarteten Flugeigenschaften wurden auf dem Flug bestätigt. In der ersten Testphase sollen nun weitere Flüge stattfinden, die nach und nach ausgeweitet werden, um Überschallgeschwindigkeit zu erreichen. Die Nasa und Lockheed Martin Skunk Works wollen neben technischen Entwicklungen dadurch auch feststellen, wie die optimale Geschwindigkeit und Flughöhe aussieht, um einen möglichst leisen Überschallknall zu erzielen.
Die Geräuschentwicklung gilt als größtes Hindernis bei Überschallflügen in der zivilen Luftfahrt. Aufgrund der Lärmbelästigung und daraus resultierenden gesetzlichen Auflagen sind mit derzeitiger Technik noch keine Überschallflüge über Land zu realisieren. Die Nasa und Lockheed Martin wollen das Forschungsflugzeug dazu nutzen, die damit entwickelten Techniken in die zivile Luftfahrt zu überführen. Eine solche neue Generation von Überschallflugzeugen könnte dann Passagiere und Fracht mit höherer Geschwindigkeit und damit schneller transportieren.
Weiterlesen nach der Anzeige
(olb)
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenDer ultimative Guide für eine unvergessliche Customer Experience
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenAdobe Firefly Boards › PAGE online
-
Social Mediavor 3 MonatenRelatable, relevant, viral? Wer heute auf Social Media zum Vorbild wird – und warum das für Marken (k)eine gute Nachricht ist
-
UX/UI & Webdesignvor 2 WochenIllustrierte Reise nach New York City › PAGE online
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 MonatenGalaxy Tab S10 Lite: Günstiger Einstieg in Samsungs Premium-Tablets
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenPosit stellt Positron vor: Neue IDE für Data Science mit Python und R
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenEventSourcingDB 1.1 bietet flexiblere Konsistenzsteuerung und signierte Events
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenFake It Untlil You Make It? Trifft diese Kampagne den Nerv der Zeit? › PAGE online
