Künstliche Intelligenz
Patientenakten: Arzt-Patientenverhältnis wegen Abrechnungsdilemma unter Druck
Seit Patienten in ihrer elektronischen Patientenakte lesen können, welche Diagnosen Ärzte bei ihnen verschlüsselt haben, hagelt es Kritik. Häufig heißt es: Viele dieser Diagnosen seien übertrieben oder frei erfunden. Ärzte würden bestimmte Diagnosen aus Abrechnungsgründen eintragen. Dieser Vorwurf wiegt schwer. Wie kann ich einem Arzt noch vertrauen, der mir Krankheiten andichtet, die ich gar nicht habe? Es geht häufig um sogenannte F‑Diagnosen, das sind psychische Zustände und Krankheiten. Wer eine solche F‑Diagnose bekommt, muss mit Nachteilen rechnen, beispielsweise bei einer Verbeamtung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Dr. Karen v. Mücke, Fachärztin für Innere Medizin, niedergelassene Hausärztin und Diabetologin in München.
(Bild: Photogenika )
Wenn ein Arzt die Zusatzbezeichnung „psychosomatische Grundversorgung“ erworben hat, darf er bei psychosomatischen Krankheitsbildern zum Beispiel für ein 15‑minütiges Gespräch die Ziffer 35100 abrechnen, aktuell für 32,92 Euro gemäß Abrechnungsgrundlage für Vertragsärzte, dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab.
Psychosomatische Diagnosen sind häufig
Mindestens 20 Prozent der Patienten in einer Hausarztpraxis leiden an körperlichen Beschwerden, für die es keine ausreichende organische Erklärung gibt. Typische Beispiele sind Reizdarm, Erschöpfung oder unspezifische Rückenschmerzen. In vielen Fällen finden diagnostische oder therapeutische Gespräche statt, die entsprechend abgerechnet werden. Damit eine solche Abrechnung möglich ist, muss eine passende – häufig psychosomatische – Diagnose verschlüsselt werden. Das ist dann keine Erfindung von Diagnosen, sondern eine systembedingte Voraussetzung für die Leistungsabrechnung.
Manche Diagnosen haben mehrere Bedeutungen
Eine junge Patientin wollte in die private Krankenkasse wechseln und ließ sich ihre Abrechnungsdaten von der gesetzlichen Krankenkasse schicken. Sie kam verärgert zu mir, weil dort die Diagnose „somatoforme Störung“ zu finden war. Wegen Zähneknirschen hatte sie in einer herausfordernden beruflichen Situation eine Aufbiss-Schiene bekommen. Ich hatte „Zähneknirschen“ als Diagnose verschlüsselt, bei der Kasse kam „somatoforme Störung“ an. In meiner Arztsoftware werden bei der Diagnoseverschlüsselung Kurztexte angezeigt. Tatsächlich können bei bestimmten ICD-Codes unterschiedliche Diagnosen hinterlegt sein.
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Bei der Abrechnung passieren Fehler
Mir ist es schon passiert, dass ich eine psychosomatische Störung nicht als Akutdiagnose, sondern versehentlich als Dauerdiagnose verschlüsselt habe. Die wird dann automatisch in die Folgequartale übernommen. Ich habe in dem Fall die gesetzliche Krankenkasse angeschrieben und um Löschung der fehlerhaften Dauerdiagnose gebeten, damit die Patientin keine Nachteile erleidet. Von der Kasse habe ich darauf niemals eine Rückmeldung bekommen.
Schwerwiegende Diagnosen bringen mehr Geld
Vor einigen Jahren kam eine Mitarbeiterin einer Krankenkasse zu mir in die Praxis. Sie bot Unterstützung bei der Diagnoseverschlüsselung an und hatte gleich passende Listen dabei. Je kränker der Patient ist, desto mehr Geld erhält die Kasse durch den sogenannten Risikostrukturausgleich (Morbi‑RSA), der die Ausgaben zwischen den Krankenkassen nach der Krankheitslast ihrer Versicherten verteilt (§ 266 SGB V). Der Morbi-RSA wurde laut Ärzteblatt auch von den Krankenkassen kritisiert. Aufgrund des Morbi-RSA haben Kassen ein Interesse daran, dass möglichst alle Krankheiten des Patienten erfasst werden – was in der Praxis leicht zum sogenannten „Upcoding“ führen kann. Solche Vorfälle sind dokumentiert und wurden in Aufsichtsprüfungen (PDF) als Einzelfälle erkannt, systematische Manipulationen ließen sich jedoch nicht nachweisen.
Auch die Arztsoftware schlägt ergänzende Diagnosen vor. Wenn man diese bestätigt, ohne sie genau zu prüfen, macht man Patienten möglicherweise kränker, als sie sind.
Psychosomatische Diagnosen können Patienten schaden
Dass Ärztinnen und Ärzte massenhaft bewusst falsche Diagnosen angeben, um sich zu bereichern, ist unwahrscheinlich. Häufig wird jedoch systembedingt kodiert: Um bestimmte Medikamente oder Therapien verordnen zu können, ist eine spezifische Diagnose Voraussetzung. So darf eine große Packung Säureblocker nur „auf Kasse“ verschrieben werden, wenn die Diagnose „Refluxkrankheit“ gestellt wird – nicht aber bei bloßem „Sodbrennen“. Und ein Antidepressivum darf nur bei entsprechender F‑Diagnose verordnet werden. Dieses Vorgehen verfälscht die Daten, ist medizinisch aber oft sinnvoll und legitim.
Ein finanzieller Vorteil entsteht bei der Abrechnung psychosomatischer Gespräche, weil diese besser vergütet werden. Das ist ein Dilemma: Psychische Erkrankungen und psychosomatische Beschwerden sind häufig. Die Verschlüsselung der entsprechenden Diagnosen ist nötig, um die psychosomatische Gesprächsziffer abrechnen zu können. Der Patient erleidet dadurch aber möglicherweise Nachteile.
Besondere Fälle
Ein besonderer Fall sind Patienten mit ME/CFS, einer schweren, chronischen neuroimmunologischen Multisystemerkrankung, die oft durch Infektionen wie Covid-19 ausgelöst wird. In schweren Fällen werden junge Menschen bettlägerig, sind licht- und geräuschempfindlich und nicht mehr belastbar. Die oft vergebenen psychosomatischen Diagnosen werden ihnen nicht gerecht, auch wenn die Krankheit die Psyche beeinflussen kann. Erst seit Kurzem gibt es für diese Patienten spezielle Diagnose- und Abrechnungsziffern.
Ungenaue Diagnosen
Diagnose- und Abrechnungsdaten aus Praxen sind nicht als reine Forschungsdaten geeignet, weil sie starken Verzerrungen unterliegen. Manchmal gibt es gar keine passende Diagnose, manchmal wird eine schwächere verwendet – zum Beispiel bekommt die junge Lehrerin mit einer depressiven Episode nur die Diagnose „Erschöpfung“, um ihre Verbeamtung nicht zu gefährden. Andererseits sind Ärztinnen gezwungen, bei ausgeprägten Schlafstörungen eine „depressive Episode“ zu verschlüsseln, weil sonst kein schlafanstoßendes Antidepressivum verordnet werden darf.
Die Kassen erhoffen sich, dass Patienten durch Einsicht in ihre elektronische Patientenakte falsche Abrechnungen entdecken und melden. Sie möchten dadurch leichter Abrechnungsbetrug von Ärzten aufdecken. Patienten sind in der Regel jedoch nicht in der Lage, komplizierte Abrechnungen zu prüfen, und es ist auch nicht ihre Aufgabe. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist nachhaltig zerstört, sobald der Patient seinen Arzt bei der Kasse meldet, weil er vermeintlich falsche Diagnosen oder eine falsche Abrechnung gefunden hat – auch wenn der Vorwurf vielleicht gar nicht zutrifft.
Gesellschaftlicher Wandel ist nötig
Das Problem ist nicht die Abrechnung der entsprechenden Diagnosen und Gesprächsziffern, sondern das gesellschaftliche Stigma: Patienten erleiden noch immer Nachteile durch psychosomatische oder psychiatrische Diagnosen. Diese Beschwerden müssen aus der Tabuzone herausgeführt werden. Sie sollten weder bei der Verbeamtung noch beim Wechsel in die private Krankenversicherung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu Nachteilen führen.
Bestimmte Diagnose- und Abrechnungsziffern werden in Arztpraxen also vergeben, weil es medizinisch oder abrechnungstechnisch erforderlich ist – etwa, um ein Medikament verschreiben oder eine Leistung abrechnen zu können. Das führt zu systembedingten Verzerrungen, die nichts mit absichtlicher Falschdiagnostik zu tun haben.
Umfassende Nutzung der Diagnose- und Abrechnungsdaten geplant
Diagnosen und Abrechnungsdaten werden quartalsweise von den Ärzten an die Kassenärztliche Vereinigung übermittelt, von dort an die gesetzlichen Krankenkassen weitergegeben und in das Forschungsdatenzentrum (FDZ) eingespeist, wo sie pseudonymisiert vorliegen. Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen künftig ebenfalls einfließen. Damit soll eine bessere Nutzbarkeit der Daten zu Forschungszwecken und statistischen Auswertungen geschaffen werden. Unter anderem die Daten sämtlicher Privatpatienten fehlen im FDZ. Dadurch sind die Daten strukturell selektiv. Sie eignen sich für bestimmte Versorgungs- oder Trendanalysen, aber nicht für sozial-epidemiologische Gesamtbewertungen.
(mack)
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EA schaltet „Apex Legends“ auf der Switch ab
Besitzer der Nintendo Switch können bald nicht mehr „Apex Legends“ spielen: EA beendet den Support des Online-Shooters auf der Nintendo-Konsole am 4. August. Danach wird „Apex Legends“ auf der Switch komplett unspielbar, teilte Entwickler Respawn in einem X-Post mit.
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Andere Plattformen sind nicht betroffen und werden weiterhin unterstützt. Dazu gehört auch die Nintendo Switch 2. Weil „Apex Legends“ Free-to-Play ist und jegliche Mikrotransaktionen und Errungenschaften an den Account gebunden werden, wird EA Spieler nicht für das Abschalten entschädigen. Gekaufte Items lassen sich in den meisten Fällen auf allen Plattformen weiterverwenden, gekaufte In-Game-Währung funktioniert immerhin auf der Switch 2.
Warum sich EA entschlossen hat, „Apex Legends“ auf der Switch einzustellen, geht aus dem X-Post von Respawn Entertainment nicht hervor. Das Vorgehen ist ungewöhnlich: Es kommt zwar häufiger vor, dass die Server von Online-Spielen heruntergefahren werden. Dass aber gezielt nur eine einzelne Plattform deaktiviert wird, ist eine Seltenheit in der Branche. Nintendo hat den Support der ersten Switch-Konsole nicht eingestellt.
Auch Steam Deck rausgeschmissen
Kurioserweise ist die Nintendo Switch nicht die erste „Mobilkonsole“, die nach dem Launch von „Apex Legends“ geblockt wird: Ende 2024 sperrte EA alle Linux-Systeme von dem Online-Shooter aus, was auch Besitzer des Steam Decks traf. EA begründete den Schritt damals mit dem Schutz vor Cheatern. Linux-Systeme seien Einfallstor für Exploits.
„Die Offenheit des Linux-Betriebssystems macht es für Cheater und Entwickler von Cheats attraktiv“, begründet EA die Entscheidung. Unter Linux seien Cheats schwieriger zu erkennen. Interne Daten zeigten laut EA, dass die Häufigkeit von Cheating unter Linux einen Entwicklungsaufwand nötig macht, der durch die geringe Anzahl legitimer Linux-Nutzer nicht zu rechtfertigen sei.
Wer „Apex Legends“ also mobil spielen möchte, braucht künftig eine Nintendo Switch 2 oder einen Handheld-PC mit Windows-Betriebssystem.
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(dahe)
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Rückgrat der KI-Ära: Moderne Vektordatenbanken im Marktüberblick
Vektordatenbanken sind spezialisierte Systeme zum Speichern und Durchsuchen hochdimensionaler Vektor-Embeddings. Sie ermöglichen beispielsweise semantische Suche, Recommendation Engines und Retrieval Augmented Generation (RAG). Während traditionelle relationale oder dokumentenorientierte Datenbanken vor allem strukturierte Daten verwalten, speichern Vektordatenbanken numerische Repräsentationen – erzeugt aus Texten, Bildern, Audio oder Code. Die Nähe zwischen zwei Vektoren lässt sich über Distanzfunktionen wie Kosinus- oder euklidische Distanz berechnen. Suchanfragen liefern daher semantisch ähnliche Ergebnisse statt exakter Schlüsselworttreffer.
Die Entwicklung ist eng mit dem Durchbruch großer Sprachmodelle (Large Language Models, LLMs) verbunden. LLMs erzeugen Embeddings, die das Wissen in numerische Räume abbilden. Für personalisierte Antworten müssen Chatbots Dokumente nach Relevanz durchsuchen und den Kontext an das Modell anhängen. Daten liegen jedoch in unstrukturierten Formaten vor. Hier bietet eine Vektordatenbank eine persistent verfügbare, skalierbare Infrastruktur, die eingehende Texte automatisiert vektorisiert und mit Metadaten verknüpft, um schnelle Ähnlichkeitssuchen zu ermöglichen.
- Vektordatenbanken speichern und verwalten Informationen in Vektoren.
- Sie eignen sich besonders für KI-Anwendungen, bei denen eine semantische Suche in einer großen Menge unstrukturierter Daten wie Texten, Bildern und Audiodaten nötig ist.
- Wichtige Kriterien für die Wahl einer Vektordatenbank sind Skalierbarkeit, Performance, Sucharten, Multitenancy, Sicherheit und Compliance.

Dr. Fabian Deitelhoff ist IT-Leiter Head of Software Development und Head of Product bei der Education Partners GmbH. Zudem ist er als Autor, Dozent und Softwareentwickler tätig.
Bloße Vektorindizes wie Faiss sind nicht mit Vektordatenbanken gleichzusetzen. Faiss ist eine C++-Bibliothek von Meta für effiziente Ähnlichkeitssuche, die unter anderem CPU- und GPU-beschleunigte Indizes bereitstellt. Vollwertige Vektordatenbanken wie Pinecone, Weaviate, Qdrant, Milvus und Chroma bauen auf solchen Indexalgorithmen auf, bieten jedoch zusätzlich CRUD-Schnittstellen, Skalierung, Zugriffskontrollen und Integrationen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Rückgrat der KI-Ära: Moderne Vektordatenbanken im Marktüberblick“.
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Großangelegter Online-Betrug: Erneut vier Personen in China hingerichtet
In China sind erneut vier Menschen hingerichtet worden, die für verschiedene Verbrechen und Online-Betrug in Verbindung mit Scam-Zentren in Myanmar verurteilt worden waren. Das hat die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua publik gemacht und erklärt, dass die Todesstrafen diesmal in der Metropole Shenzhen vollstreckt wurden. Laut Associated Press waren im November ursprünglich fünf Mitglieder einer kriminellen Bande zum Tode verurteilt worden. Eine Person sei danach aber krankheitsbedingt verstorben. Erst vorige Woche waren in Wenzhou elf Personen für ähnliche Vergehen hingerichtet worden. Die Strafen sind Teil eines entschiedeneren Vorgehens Pekings gegen Scam und die dafür verantwortlichen kriminellen Organisationen.
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Harte Bestrafung stößt auf Zustimmung
Die Verbrechen der jetzt hingerichteten Personen „waren außergewöhnlich abscheulich, mit besonders schwerwiegenden Umständen und Konsequenzen, die eine enorme Gefahr für die Gesellschaft darstellten“, zitiert AP aus dem Urteil. Konkret wurden sie schuldig befunden, den Betrug in großen Arealen im Norden Myanmars organisiert zu haben. Dort sind demnach sechs chinesische Staatsbürger gestorben, weitere wurden verletzt, ergänzt die dpa. Auch Spielkasinos haben die Verurteilten betrieben und einer wurde noch für die Produktion und den Handel von elf Tonnen Methamphetamin verurteilt. Insgesamt sollen die Verurteilten umgerechnet 3,5 Milliarden Euro erbeutet haben. Die Todesstrafe wurde mit der Schwere der Vergehen begründet, eine Berufung dagegen war gescheitert.
Die kriminellen Organisationen, gegen die China jetzt mit großer Härte vorgeht, haben in Myanmar großangelegte Betrugsoperationen etabliert, in denen Hunderttausende Menschen gezwungen werden, Personen in aller Welt über das Internet zu kontaktieren und ihnen mit unterschiedlichen Maschen Geld abzunehmen. Das geschieht in riesigen Anlagen, in denen die Menschen festgehalten und teils misshandelt werden. Begünstigt wird das durch den seit Jahren geführten Bürgerkrieg. Peking hat aber zuletzt Milizen unterstützt, die gegen die Scam-Zentren vorgehen. In Chinas sozialen Netzen wurden die Hinrichtungen jetzt begrüßt, berichtet die dpa. Die Betrugs- und Entführungsfälle hatten dort große Aufmerksamkeit erregt.
(mho)
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