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Patientenakten: Arzt-Patientenverhältnis wegen Abrechnungsdilemma unter Druck


Seit Patienten in ihrer elektronischen Patientenakte lesen können, welche Diagnosen Ärzte bei ihnen verschlüsselt haben, hagelt es Kritik. Häufig heißt es: Viele dieser Diagnosen seien übertrieben oder frei erfunden. Ärzte würden bestimmte Diagnosen aus Abrechnungsgründen eintragen. Dieser Vorwurf wiegt schwer. Wie kann ich einem Arzt noch vertrauen, der mir Krankheiten andichtet, die ich gar nicht habe? Es geht häufig um sogenannte F‑Diagnosen, das sind psychische Zustände und Krankheiten. Wer eine solche F‑Diagnose bekommt, muss mit Nachteilen rechnen, beispielsweise bei einer Verbeamtung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Karen Mücke

Karen Mücke

Dr. Karen v. Mücke, Fachärztin für Innere Medizin, niedergelassene Hausärztin und Diabetologin in München.

(Bild: 

Photogenika

)

Wenn ein Arzt die Zusatzbezeichnung „psychosomatische Grundversorgung“ erworben hat, darf er bei psychosomatischen Krankheitsbildern zum Beispiel für ein 15‑minütiges Gespräch die Ziffer 35100 abrechnen, aktuell für 32,92 Euro gemäß Abrechnungsgrundlage für Vertragsärzte, dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab.

Mindestens 20 Prozent der Patienten in einer Hausarztpraxis leiden an körperlichen Beschwerden, für die es keine ausreichende organische Erklärung gibt. Typische Beispiele sind Reizdarm, Erschöpfung oder unspezifische Rückenschmerzen. In vielen Fällen finden diagnostische oder therapeutische Gespräche statt, die entsprechend abgerechnet werden. Damit eine solche Abrechnung möglich ist, muss eine passende – häufig psychosomatische – Diagnose verschlüsselt werden. Das ist dann keine Erfindung von Diagnosen, sondern eine systembedingte Voraussetzung für die Leistungsabrechnung.

Eine junge Patientin wollte in die private Krankenkasse wechseln und ließ sich ihre Abrechnungsdaten von der gesetzlichen Krankenkasse schicken. Sie kam verärgert zu mir, weil dort die Diagnose „somatoforme Störung“ zu finden war. Wegen Zähneknirschen hatte sie in einer herausfordernden beruflichen Situation eine Aufbiss-Schiene bekommen. Ich hatte „Zähneknirschen“ als Diagnose verschlüsselt, bei der Kasse kam „somatoforme Störung“ an. In meiner Arztsoftware werden bei der Diagnoseverschlüsselung Kurztexte angezeigt. Tatsächlich können bei bestimmten ICD-Codes unterschiedliche Diagnosen hinterlegt sein.

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Mir ist es schon passiert, dass ich eine psychosomatische Störung nicht als Akutdiagnose, sondern versehentlich als Dauerdiagnose verschlüsselt habe. Die wird dann automatisch in die Folgequartale übernommen. Ich habe in dem Fall die gesetzliche Krankenkasse angeschrieben und um Löschung der fehlerhaften Dauerdiagnose gebeten, damit die Patientin keine Nachteile erleidet. Von der Kasse habe ich darauf niemals eine Rückmeldung bekommen.

Vor einigen Jahren kam eine Mitarbeiterin einer Krankenkasse zu mir in die Praxis. Sie bot Unterstützung bei der Diagnoseverschlüsselung an und hatte gleich passende Listen dabei. Je kränker der Patient ist, desto mehr Geld erhält die Kasse durch den sogenannten Risikostrukturausgleich (Morbi‑RSA), der die Ausgaben zwischen den Krankenkassen nach der Krankheitslast ihrer Versicherten verteilt (§ 266 SGB V). Der Morbi-RSA wurde laut Ärzteblatt auch von den Krankenkassen kritisiert. Aufgrund des Morbi-RSA haben Kassen ein Interesse daran, dass möglichst alle Krankheiten des Patienten erfasst werden – was in der Praxis leicht zum sogenannten „Upcoding“ führen kann. Solche Vorfälle sind dokumentiert und wurden in Aufsichtsprüfungen (PDF) als Einzelfälle erkannt, systematische Manipulationen ließen sich jedoch nicht nachweisen.

Auch die Arztsoftware schlägt ergänzende Diagnosen vor. Wenn man diese bestätigt, ohne sie genau zu prüfen, macht man Patienten möglicherweise kränker, als sie sind.

Dass Ärztinnen und Ärzte massenhaft bewusst falsche Diagnosen angeben, um sich zu bereichern, ist unwahrscheinlich. Häufig wird jedoch systembedingt kodiert: Um bestimmte Medikamente oder Therapien verordnen zu können, ist eine spezifische Diagnose Voraussetzung. So darf eine große Packung Säureblocker nur „auf Kasse“ verschrieben werden, wenn die Diagnose „Refluxkrankheit“ gestellt wird – nicht aber bei bloßem „Sodbrennen“. Und ein Antidepressivum darf nur bei entsprechender F‑Diagnose verordnet werden. Dieses Vorgehen verfälscht die Daten, ist medizinisch aber oft sinnvoll und legitim.

Ein finanzieller Vorteil entsteht bei der Abrechnung psychosomatischer Gespräche, weil diese besser vergütet werden. Das ist ein Dilemma: Psychische Erkrankungen und psychosomatische Beschwerden sind häufig. Die Verschlüsselung der entsprechenden Diagnosen ist nötig, um die psychosomatische Gesprächsziffer abrechnen zu können. Der Patient erleidet dadurch aber möglicherweise Nachteile.

Ein besonderer Fall sind Patienten mit ME/CFS, einer schweren, chronischen neuroimmunologischen Multisystemerkrankung, die oft durch Infektionen wie Covid-19 ausgelöst wird. In schweren Fällen werden junge Menschen bettlägerig, sind licht- und geräuschempfindlich und nicht mehr belastbar. Die oft vergebenen psychosomatischen Diagnosen werden ihnen nicht gerecht, auch wenn die Krankheit die Psyche beeinflussen kann. Erst seit Kurzem gibt es für diese Patienten spezielle Diagnose- und Abrechnungsziffern.

Diagnose- und Abrechnungsdaten aus Praxen sind nicht als reine Forschungsdaten geeignet, weil sie starken Verzerrungen unterliegen. Manchmal gibt es gar keine passende Diagnose, manchmal wird eine schwächere verwendet – zum Beispiel bekommt die junge Lehrerin mit einer depressiven Episode nur die Diagnose „Erschöpfung“, um ihre Verbeamtung nicht zu gefährden. Andererseits sind Ärztinnen gezwungen, bei ausgeprägten Schlafstörungen eine „depressive Episode“ zu verschlüsseln, weil sonst kein schlafanstoßendes Antidepressivum verordnet werden darf.

Die Kassen erhoffen sich, dass Patienten durch Einsicht in ihre elektronische Patientenakte falsche Abrechnungen entdecken und melden. Sie möchten dadurch leichter Abrechnungsbetrug von Ärzten aufdecken. Patienten sind in der Regel jedoch nicht in der Lage, komplizierte Abrechnungen zu prüfen, und es ist auch nicht ihre Aufgabe. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist nachhaltig zerstört, sobald der Patient seinen Arzt bei der Kasse meldet, weil er vermeintlich falsche Diagnosen oder eine falsche Abrechnung gefunden hat – auch wenn der Vorwurf vielleicht gar nicht zutrifft.

Das Problem ist nicht die Abrechnung der entsprechenden Diagnosen und Gesprächsziffern, sondern das gesellschaftliche Stigma: Patienten erleiden noch immer Nachteile durch psychosomatische oder psychiatrische Diagnosen. Diese Beschwerden müssen aus der Tabuzone herausgeführt werden. Sie sollten weder bei der Verbeamtung noch beim Wechsel in die private Krankenversicherung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu Nachteilen führen.

Bestimmte Diagnose- und Abrechnungsziffern werden in Arztpraxen also vergeben, weil es medizinisch oder abrechnungstechnisch erforderlich ist – etwa, um ein Medikament verschreiben oder eine Leistung abrechnen zu können. Das führt zu systembedingten Verzerrungen, die nichts mit absichtlicher Falschdiagnostik zu tun haben.

Diagnosen und Abrechnungsdaten werden quartalsweise von den Ärzten an die Kassenärztliche Vereinigung übermittelt, von dort an die gesetzlichen Krankenkassen weitergegeben und in das Forschungsdatenzentrum (FDZ) eingespeist, wo sie pseudonymisiert vorliegen. Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen künftig ebenfalls einfließen. Damit soll eine bessere Nutzbarkeit der Daten zu Forschungszwecken und statistischen Auswertungen geschaffen werden. Unter anderem die Daten sämtlicher Privatpatienten fehlen im FDZ. Dadurch sind die Daten strukturell selektiv. Sie eignen sich für bestimmte Versorgungs- oder Trendanalysen, aber nicht für sozial-epidemiologische Gesamtbewertungen.


(mack)



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Wie Sie automatisierte Reports mit KI-Agenten erstellen


Generative KI (GenAI) und agentische Ansätze haben in den vergangenen zwei Jahren einen riesigen Sprung gemacht. Sprachmodelle wie GPT-4o, Claude und Gemini können heute mehr als nur Text generieren: Sie orchestrieren Workflows, rufen Werkzeuge auf, interagieren mit Datenbanken und schreiben Berichte. Das rückt Reporting als einen viel genutzten Anwendungsfall ins Rampenlicht. Es sammelt Daten aus internen und externen Quellen, führt Analysen durch, erzeugt visuelle Darstellungen und verteilt sie per Chatbot oder E-Mail – ohne jede Aktion hart zu codieren.

Während klassische Automatisierung definierte Schritte in fester Reihenfolge ausführt, sind Agenten Systeme, die Aufgaben im Auftrag von Nutzern selbstständig erledigen. Laut OpenAI (PDF) führen Agenten eine LLM-gesteuerte Logik aus, entscheiden, wann ein Workflow abgeschlossen ist, und geben bei Fehlern die Kontrolle an den Nutzer zurück. Agenten können verschiedene Werkzeuge nutzen und wählen sie dynamisch aus, um Kontext zu sammeln und Aktionen auszuführen. Sie eignen sich vor allem für komplexe Entscheidungsprozesse, schwer wartbare Regelsysteme und Aufgaben mit unstrukturierten Daten.

  • KI-Agenten bieten die Chance, Berichte schnell, präzise und individuell zu erstellen.
  • Sie verwenden Tools und Datenbanken, die sich über das Model Context Protocol (MCP) bereitstellen lassen.
  • Bei komplexen Reports ist es sinnvoll, mehrere spezialisierte Agenten zusammenarbeiten zu lassen.
  • Vorsicht ist beim Zugriff auf Datenbanktabellen geboten; er sollte über Whitelists und Auditlogs gesichert sein. Ansonsten droht ein Dataset Creep, bei dem Agenten auf Daten zugreifen, die sie nicht nutzen dürfen.

Ein Agent besitzt drei Kernkomponenten: ein Modell, also das LLM für Reasoning und Planung, Tools für externe Funktionen wie Datenbanken oder APIs, und Instruktionen mit Prompts und Guardrails, die das Verhalten steuern. Viele aktuelle Frameworks erweitern das um einen vierten Baustein – Memory. Hier speichert der Agent Kontext, Dokumente oder Nutzerinformationen, um über mehrere Abfragen hinweg konsistent zu bleiben.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie Sie automatisierte Reports mit KI-Agenten erstellen“.
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Web-Suche für die lokale KI: So schließen Ihre LLMs Wissenslücken


Zu den größten Stärken lokaler KIs zählt der Datenschutz. Nutzer können sich ungestört mit ihren LLMs unterhalten, ohne dass ein Dritter Gespräche mitliest, speichert und für eigene Zwecke auswertet. Ein wesentlicher Nachteil der lokalen LLMs aber ist der statische Wissensstichtag: Er ist auf den Zeitpunkt des Trainings beschränkt; Informationen, die danach entstanden sind, bleiben ohne externe Hilfe verborgen. Bei vielen Modellen liegt dieser Stichtag mehr als ein Jahr zurück. Ein Anfang 2025 trainiertes lokales LLM kann nicht wissen, wer beispielsweise im Oktober 2025 den Physiknobelpreis erhalten hat.

Web-Suchfunktionen schließen diese Lücke. Lokale KI-Modelle lassen sich relativ unkompliziert mit der Fähigkeit zur Internet-Recherche ausstatten: völlig kostenlos und komplett auf dem eigenen System gehostet. Wir haben das in einem lokalen Setup eingerichtet und ausprobiert. Der Einrichtungsaufwand liegt nur bei einer guten Stunde und bedient sich ausschließlich frei nutzbarer, quelloffener Software.

  • Mit der Fähigkeit zur Web-Suche holen Nutzer ihre lokalen LLMs aus der eigenen Trainings-Bubble. So liefern die Modelle auch Informationen zu aktuellen Ereignissen.
  • Die browserbasierte Software Open WebUI bietet einen komfortablen Weg, die lokalen Sprachmodelle mit dem Werkzeug einer Online-Recherche zu verknüpfen.
  • Der Artikel erläutert Schritt für Schritt den vollständigen Weg zur Einrichtung der Web-Suche für lokale KIs unter Windows 11.

Der Artikel erklärt, wie Sie eine Web-Suchfunktion für Ihre lokalen KI-Modelle unter Windows 11 einrichten. Voraussetzung dafür ist eine Ollama-Installation. Der Text erläutert Schritt für Schritt die Einrichtung von Open WebUI unter Docker und einer geeigneten Suchmaschine für hohen Datenschutz. Fertig eingerichtet durchpflügt das KI-System das Internet nach aktuellen Informationen, liest Web-Inhalte aus und liefert die passenden Quellen zum Nachlesen.


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Freitag: TikTok bestätigt Investoren-Deal, Tastenverzögerung verrät Nordkoreaner


Um eine Sperre in den USA zu vermeiden, verkauft TikTok einen Großteil der Anteile der US-Tochter an US-amerikanische und internationale Investoren. Das ist nun bestätigt, nachdem die TikTok-Mitarbeiter intern darüber informiert wurden. Demnach übernehmen Oracle und zwei Investmentunternehmen 45 Prozent an einem neuen TikTok-Joint-Venture. Gegen ausländische Einmischung ist auch Amazon.com vorgegangen, denn die Tastenanschläge eines externen Mitarbeiters waren verdächtig verzögert. Amazon.com erkannte ihn als Nordkoreaner, der vorgeblich in Arizona saß, aber seinen Administrator-Job von Asien aus betrieben hatte. Der Mann wurde umgehend ausgesperrt. Derweil steht nach elfjährigem Verfahren fest, dass Meta Platforms‘ personalisierte Werbung unzulässig ist, Datensammlung auf Drittseiten ebenso. Zudem sind Metas Auskünfte viel zu bescheiden. Das hat Österreichs Oberster Gerichtshof jetzt entschieden, nachdem ein bekannter Datenschutzaktivist Meta deswegen verklagt hatte – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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TikTok hat die Vereinbarung zum Verkauf des Großteils der Anteile an der US-Tochter offenbar unterzeichnet. Das geht aus einer internen Mitteilung von TikTok-Chef Shou Zi Chew an seine Mitarbeiter hervor. Durch den Verkauf entgeht die chinesische Videoplattform einem Verbot in den USA. Ein letztes Jahr dort verabschiedetes Gesetz zum Zwangsverkauf von TikTok hat das Ziel, die Daten von US-Bürgern dem Zugriff der chinesischen Regierung zu entziehen und auch den TikTok-Empfehlungsalgorithmus unter die Kontrolle lokaler Unternehmen zu stellen. TikTok war rechtlich dagegen vorgegangen, blieb aber erfolglos. Jetzt sollen Oracle und zwei Investmentunternehmen dem TikTok-Gesetz Genüge leisten: TikTok unterzeichnet Deal zum Verkauf von Anteilen der US-Tochter an Investoren.

IT-Fachkräfte aus Nordkorea schleichen sich unter falschen Identitäten bei westlichen Unternehmen ein. Durch Heimarbeit verschaffen sie der nordkoreanischen Regierung Einnahmen, bei Gelegenheit sammeln sie auch regimedienliche Daten. Amazon.com hat einen solchen Maulwurf ausgehoben. Verraten hat ihn die um einen Sekundenbruchteil langsameren Tastaturbedienung. Der Datenkonzern hatte den Administrator-Job an einen Personaldienstleister ausgelagert. Dieser meinte, jemanden in Arizona eingestellt zu haben, und Amazon schickte ihm einen Laptop. Darauf installierte Sicherheitssoftware schlug Alarm, denn die Laufzeit der zu Amazons Servern übertragenen Tastaturanschläge lag nicht im Bereich einiger Dutzend Millisekunden, sondern bei 110 Millisekunden: Tastatur-Verzögerung entlarvt nordkoreanischen IT-Maulwurf bei Amazon.com.

Meta Platforms hat sein Geschäftsmodell im Europäischen Wirtschaftsraum illegal betrieben: Es hat zu viele Daten gesammelt, Werbung unzulässig personalisiert und zu wenig Auskunft gegeben. Das hat der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) nach elf Jahren Verfahrensdauer entschieden. Facebook durfte Werbung nicht auf den Kläger zuschneiden und darf auf Drittseiten keine Daten über ihn ernten. Und entgegen Metas bisheriger Praxis beschränkt sich sein Anspruch auf Auskunft nicht bloß auf eine Kopie aller persönlichen Daten, sondern umfasst auch die Offenlegung der Zwecke der Verarbeitung sowie die Quellen und Empfänger der Daten. Zahlreiche Klagen dürften folgen, und womöglich wird sich auch der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) an Auslegungen des OGH orientieren: Österreichs Höchstgericht erklärt personalisierte Werbung von Meta Platforms unzulässig.

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Letzte Woche hat die französische Polizei zwei verdächtige Crew-Mitglieder auf einer Personenfähre festgenommen. Die Verdächtigen sollen versucht haben, sich unbefugt Zugang zu den Datenverarbeitungssystemen des Schiffs zu verschaffen. Bei den Verdächtigen handelt es sich um einen Letten und einen Bulgaren. Die französische Spionageabwehrbehörde untersucht den mutmaßlichen Cyberangriff, der auf einer namentlich nicht genannten internationalen Passagierfähre stattfand. Das lettische Besatzungsmitglied ist demnach in Haft und wird beschuldigt, für eine nicht identifizierte ausländische Macht gehandelt zu haben. Dem in Haft genommenen Letten werfen die Behörden kriminelle Verschwörung vor sowie „Hacking“-bezogene Straftaten mit dem Ziel, den Interessen der ausländischen Macht zu dienen. Der Bulgare kam nach der Befragung wieder auf freien Fuß: Frankreich untersucht „ausländische Einmischung“ nach Malware-Fund auf Fähre.

Wer bereits ein Leerrohr für den Glasfaseranschluss im Keller hat, fühlt sich meist auf der sicheren Seite. Jetzt kann es nicht mehr lange dauern, bis die Wohnung an das schnelle Internetkabel angeschlossen ist. Doch manchmal trügt der Schein, etwa weil die Arbeiten in der Siedlung nicht so gut laufen wie gedacht, das Bauunternehmen schlecht geplant hat oder es womöglich zwischenzeitlich bankrottgegangen ist. Um solchen Problemen vorzubeugen, sollten Kunden mit dem Anbieter einen konkreten Fertigstellungszeitraum verabreden. Diese zeitlichen Zusagen sollten sie sich schriftlich bestätigen lassen. Mehr zu den rechtlichen und technischen Fakten rund um den Glasfaseranschluss klären wir im c’t-Verbraucherschutzpodcast Vorsicht, Kunde: Glasfaseranschluss verzögert sich.

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(fds)



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