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Bundesnetzagentur verschärft Sicherheitsanforderungen für TK-Anbieter


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Auf die Betreiber von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen kommen erhöhte Sicherheitsvorschriften zu. Die Bundesnetzagentur hat dazu am Montag den Entwurf eines neuen Anforderungskatalogs veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Basis für die umfassende Novelle ist Paragraf 167 Telekommunikationsgesetz (TKG). Mit dem Schritt will die Regulierungsbehörde den Katalog an die TKG-Novelle 2021 und den aktuellen Stand der Technik anpassen. Ziel ist, die Schutzmaßnahmen der Anbieter von TK-Diensten gegen aktuelle Bedrohungen und neue, technologiegetriebene Gefährdungspotenziale auch im Lichte der jahrelangen Huawei-Debatte zu verschärfen.

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Eine wesentliche Neuerung ist die Erweiterung des Adressatenkreises aufgrund der überarbeiteten Definition von Telekommunikationsdiensten nach Paragraf 3 TKG. Einbezogen werden Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste – dazu gehören Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal oder Threema. Diese müssen demnach künftig angemessene Vorkehrungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und personenbezogener Daten treffen.

Um die Maßnahmen verhältnismäßig zu halten, unterteilt die Behörde die Verpflichteten in drei Stufen von Gefährdungspotenzialen, die wiederum mit einem spezifischen Anforderungsprofil einhergehen. Ein erhöhtes Gefährdungsrisiko liegt vor, wenn eine „herausragende Bedeutung für das Gemeinwohl“ besteht. Entsprechende Betreiber müssen die vorgesehenen vollumfänglichen Schutzmaßnahmen einhalten. Ein „normales“ oder „gehobenes“ Gefährdungspotenzial soll vorliegen, wenn Anbieter weniger als zehn Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro haben beziehungsweise eine überschaubare „Bedeutung für das Gemeinwohl“ haben.

Den Kern der Verschärfung bildet die Behandlung von 5G-Netzen, die ein zentrales neues Gefährdungspotenzial darstellen und pauschal dem erhöhten Gefährdungspotenzial zugeordnet werden. Der Regulierer begründet das damit, dass 5G-Netze das künftige Rückgrat digitalisierter Volkswirtschaften darstellten, Milliarden von Systemen verbänden und sensible Informationen in Kritischen Infrastrukturen (Kritis) verarbeiteten.

Betreiber eines öffentlichen 5G-Mobilfunknetzes sollen daher zusätzlich spezifische Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen. So trifft sie dem Entwurf nach etwa die Pflicht, kritische Funktionen und zugehörige Komponenten im Sinne des Gesetzes für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) festzulegen sowie diese Bestandteile zertifizieren zu lassen.

Laut der gesetzlich verankerten „Huawei-Klausel“ kann die Bundesregierung den Einsatz „kritischer Komponenten“ bei „voraussichtlichen Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ untersagen. Hersteller müssen eine Garantieerklärung abgeben.

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Die vorgesehenen 5G-Sonderregelungen umfassen zudem Anforderungen zur Diversität in der Lieferkette und im Netzaufbau zum Reduzieren systemischer Risiken. Hinzu kommen sollen spezifische Maßnahmen zum Schutz der Identität und Privatheit der Teilnehmer sowie zum Sicherstellen der Vertraulichkeit und Integrität von Nutz- und Signalisierungsdaten. Enthalten sind ferner besondere Schutzvorkehrungen gegen Angriffe auf eine virtuelle Netzarchitektur sowie beim Einsatz von Cloud-Diensten.

Mit Anhang C konkretisiert die Bundesnetzagentur die technischen Anforderungen für paketvermittelte Netze, deren Anbindung an das Internet ein erhebliches Gefahrenpotenzial birgt. Die Maßnahmen decken aktuelle Cyber-Bedrohungen wie DDoS-Angriffe sowie Vorgaben zum Implementieren von DNSSEC (DNS Security Extensions) und Schutzmechanismen gegen Cache-Poisoning ab. Auch die Inter-Domain-Routing-Sicherheit soll erhöht werden durch Vorkehrungen zum Absichern des BGP-Routings (Border Gateway Protocol). Die Weitergabe falscher Routing-Informationen will die Behörde verhindern, Datenverkehr mit gefälschten Quell-IP-Adressen unterbinden. Enthalten sind zudem weitere Vorschriften zum Schutz vor Malware sowie zur Abwehr von Spam und Phishing.

Der Entwurf stellt im Kern die technische und regulatorische Umsetzung der politischen Entscheidung dar, die Sicherheit deutscher 5G-Netze signifikant zu erhöhen. Zugleich sollen die Risiken, die von Komponenten aus nicht-vertrauenswürdigen Staaten wie China ausgehen könnten, gemindert werden.

„Aufgrund der sich verändernden Gefährdungslage ist nachvollziehbar, dass der Sicherheitskatalog auf den Prüfstand gestellt wird“, erklärte Sven Knapp, Leiter des Hauptstadtbüros des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko), heise online. „Telekommunikationsanbieter tragen eine große Sicherheitsverantwortung, da stabile Datenverbindungen in vielen Bereichen überlebenswichtig sind.“ Auch mit Blick auf die aktuelle geopolitische Lage investierten die Betreiber schon von sich aus immer stärker in die IT- und Netzsicherheit.

Im Einklang mit den Gesetzesvorgaben hat der Regulierer das Papier gemeinsam mit dem BSI und der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider erstellt. Hersteller und Verbände können bis zum 19. Dezember Stellung dazu nehmen, bevor die Vorschriften finalisiert werden.


(wpl)



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Web-Tipp: Höher, schneller, weiter mit vorausberechneten Wasserraketen


Die Wasserrakete steht aufrecht auf ihrer Startplattform. Das Manometer zeigt an: Der Druck ist aufgebaut. Die Schnur am Entriegelungshebel ist gespannt, der gemeinsam gesprochene Countdown läuft. Das ist der Stoff, aus dem packende Schulexperimente und fröhliche Gartenfeste mit Kindern sind.

Aber was beeinflusst den Flug einer Wasserrakete und wie wirken sich die Parameter aus? Die Website H2Orocks soll das verdeutlichen. Sie fragt mit ihren Eingabefeldern die relevanten Daten ab und berechnet den daraus resultierenden Flug.

Im c’t Magazin und auf heise online stellen wir Ihnen in der Rubrik „c’t Web-Tipps“ regelmäßig ein Sammelsurium an Websites vor. Hier zeigen unsere Redakteurinnen und Redakteure Seiten, die sie kurios, hilfreich, spannend, lehrreich, nützlich oder einfach nur witzig finden. Mehr Web-Tipps finden Sie hier:

Die dafür erforderliche Simulationssoftware hat ein Hersteller für Schulexperimente, zu dessen Produkten beispielsweise eine Wasserraketen-Startplattform gehört, gemeinsam mit dem Institut für Luft- und Raumfahrt der TU Berlin entwickelt. Sie berechnet die Flugbahnen von speziell produzierten Wasserraketen ebenso wie die von umfunktionierten PET-Getränkeflaschen. Den erforderlichen Druck erzeugt man mit einer Fahrrad- oder Ballpumpe.


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Die OWASP Top Ten 2025 vorgestellt


Seit dem Jahr 2004 veröffentlicht das Open Worldwide Application Security Project (OWASP) in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen eine neue Version der OWASP Top Ten. Anfangs enthielt diese Liste die zehn am weitesten verbreiteten Schwachstellen in Webanwendungen, doch seit 2010 geht es um die zehn häufigsten Risiken.

Das ist ein wesentlicher Unterschied: Denn während man Schwachstellen testen kann, etwa durch Penetrationstests, lassen sich Risiken nicht direkt testen und sind abstrakter als Schwachstellen. Auffallend ist, dass in der neuen Liste, die Anfang November 2025 veröffentlicht wurde, das Thema KI weiterhin ausgespart bleibt – dafür gibt es eigene OWASP-Projekte.

  • Seit ihrer Entstehung haben die OWASP Top Ten etliche Veränderungen und pragmatische Anpassungen durchgemacht, zuletzt die Gewichtung der Risiken durch die Community.
  • Die Risiken der aktuellen Liste sind gleich geblieben, wurden jedoch aus guten Gründen neu sortiert und gewichtet – etwa die Lieferkettensicherheit.
  • Das OWASP hält daran fest, KI-Risiken von anderen Anwendungsrisiken zu trennen und in eigenen Listen zu berücksichtigen.


Tobias Glemser

Tobias Glemser

Tobias Glemser ist BSI-zertifizierter Penetrationstester und Geschäftsführer der secuvera GmbH. Seit über 20 Jahren arbeitet er in der Cybersicherheit. Privat ist er unter anderem bei OWASP engagiert.

Wie jedes OWASP-Projekt basieren auch die Top Ten auf ehrenamtlicher Arbeit. Die Freiwilligen entwickeln Werkzeuge und Dokumente, die sie der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung stellen. Hinter den aktuellen Top Ten stehen fünf primäre Autoren, darunter mit Thorsten Gigler auch ein Mitglied des OWASP Chapter Germany und Mitorganisator des lokalen Treffens in München.


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Milliardenauftrag: BMW kauft langfristig weiterentwickelte ZF 8-Gang-Automaten


BMW und der Zulieferer ZF haben heute in einem langfristigen Liefervertrag die Weiterentwicklung der bereits in einigen Fahrzeuggenerationen bewährten 8-Stufen-Wandlerautomatik mit dem Kürzel „8HP“ vereinbart. Das von ZF entwickelte Getriebe soll dabei bis in die späten 2030er-Jahre „mit besonderem Fokus auf elektrifizierte Antriebe“ weiterentwickelt werden. Der Vertrag umfasst laut einer heute gemeinsam von beiden Unternehmen herausgegebenen Pressemitteilung ein Volumen „von mehreren Milliarden Euro“.

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„Fokus auf elektrifizierte Antriebe“ bedeutet, dass das bestehende Aggregat für den Einsatz in kommenden Hybridantrieben erweitert werden soll. Durch die Grundkonstruktion dieses Getriebes wird BMW dabei in zweierlei Hinsicht festgelegt: erstens auf den Längseinbau des Verbrennungsmotors und zweitens auf eine E-Maschine, die konzentrisch zur Getriebewelle liegt. Dabei kann die E-Maschine mit der Wandlerkupplung oder einem automatisierten Anfahrelement in der Getriebeglocke oder im Getriebegehäuse liegen. Eine Kombination beider Einbaupositionen ist ebenfalls möglich.

ZF befindet sich wegen der Schwäche der deutschen Autoindustrie in einer schweren Krise und plante zuletzt, in Deutschland bis Ende 2028 bis zu 14.000 Arbeitsverhältnisse zu beenden. Zahlreiche Mitarbeitende in Deutschland sind bereits auf Kurzarbeit. Mit etwa 161.600 Mitarbeitenden in 161 Werken in 30 Ländern ist ZF einer der größten Zulieferer der Autobranche und machte 2024 einen Umsatz von rund 41,4 Milliarden Euro. 2023 waren es noch 46,6 Milliarden und für das Ergebnis 2025 ist eine weitere Verschlechterung anzunehmen. ZF will die Zahlen für 2025 im März präsentieren.

Bei vier Radsätzen begnügt sich die aktuelle Ausbaustufe 8HP mit nur fünf Schaltelementen. Weil pro Gang lediglich zwei Schaltelemente geöffnet sind, werden die Schleppverluste im Getriebe deutlich minimiert. ZF konnte zudem die Zahl der Lamellenkupplungen auf drei und die der Bremsen auf lediglich zwei reduzieren. Die konsequente Reibungsminimierung, zu der auch eine achsparallele Flügelzellenpumpe beiträgt, ermöglicht mit dem 8HP eingesetzten Verbrennungsmotoren einen höheren Wirkungsgrad.

In verschiedenen Ausführungen für Motoren mit einem Drehmoment von 220 bis 1000 Nm erhältlich, wird es auch von anderen Autoherstellern verwendet, beispielsweise von Audi.

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Die Modularität des 8HP-Baukastens ermöglicht unter weitgehender Verwendung konventioneller Bauteile bereits heute ein Plug-in-Hybridgetriebe mit integrierter E-Maschine mit bis zu 160 kW und einem maximalen Drehmoment von 450 Nm. Die herkömmliche Bauform „reduziert die Notwendigkeit von Einbau-Anpassungen und die damit verbundenen Investitionen für den Kunden auf ein Minimum“ wie ZF selbst schreibt.

Mehr zu BMW


(fpi)



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