Datenschutz & Sicherheit
EU-Kommission strebt offenbar Kahlschlag beim Datenschutz an
Am 19. November will die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Generalüberholung ihrer Digitalregulierung vorstellen. Der „digitale Omnibus“, wie das Paket genannt wird, soll Regeln vereinfachen, überlappende Gesetze in Einklang bringen und Bürokratie abbauen. Derzeit verdichten sich die Hinweise, dass in diesem Rahmen auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erheblich aufgebohrt werden könnte.
Freie Fahrt für pseudonymisierte Daten
So berichtet heise online von jüngsten Äußerungen der mächtigen Kommissionsbeamtin Renate Nikolay. Als stellvertretende Generaldirektorin der Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (DG Connect) verantwortet sie den digitalen Omnibus. Bei einer Veranstaltung des Bundesverbands Digitalwirtschaft (BVDW) habe sie unter anderem angekündigt, dass das Thema Online-Tracking künftig nicht mehr in der auch als „Cookie-Richtlinie“ bekannten ePrivacy-Richtlinie, sondern nur noch in der DSGVO geregelt werden soll. Bislang überschneiden sich die Regeln aus beiden Rechtsakten.
Welche inhaltliche Richtung die Kommission hierbei konkret einschlagen will, sagte Nikolay nicht. Aufhorchen lässt in diesem Zusammenhang jedoch eine zweite Ankündigung: So will die Kommission offenbar die Nutzungsmöglichkeiten pseudonymisierter Daten ausweiten. Der Europäische Gerichtshof habe den Spielraum hierfür in seiner Rechtsprechung kürzlich erweitert, so Nikolay laut heise online.
Das Thema ist deshalb brisant, weil die Datenindustrie seit langem versucht, pseudonymisierte Daten beispielsweise beim Online-Tracking als harmlos darzustellen. Datenhändler bewerben Datensätze mit pseudonymisierten personenbezogenen Daten irreführend als „anonym“. Pseudonymisierung bedeutet in der Regel jedoch, dass bei der Profilbildung statt eines direkten Identifikationsmerkmales wie eines Namens oder einer Telefonnummer etwa ein Zahlenschlüssel vergeben wird.
Erst in dieser Woche demonstrierte eine Recherche von netzpolitik.org und internationalen Partnermedien, wie leicht sich pseudonymisierte Daten aus der Online-Werbeindustrie nutzen lassen, um auch hochrangiges Personal der EU auszuspionieren. Die EU-Kommission zeigt sich „besorgt“. Sollte sie nun tatsächlich den Schutz für pseudonymisierte Daten einschränken, könnte sie die von uns aufgedeckte illegale Massenüberwachung durch Werbe-Tracking und Datenhandel legalisieren.
Weniger Schutz für sensible Daten
Mehrere Quellen bestätigten netzpolitik.org, dass die Generaldirektion Connect auch plane, den Schutz von sensiblen Daten einzuschränken. Nach Artikel 9 der DSGVO sind Daten besonders geschützt, aus denen die „ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen“. Außerdem gehört dazu „die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person“.
Die Kommission will nun offenbar erreichen, dass sensible Daten enger definiert werden. Besonders geschützt wären dann nur noch jene Daten, aus denen oben genannte Informationen explizit hervorgehen. Als sensibel würde dann beispielsweise noch die Aussage einer Person gelten, dass sie sich wegen Suchtproblemen in Behandlung befinde. Standortdaten, aus denen Besuche in einer Suchtklinik ersichtlich sind, würden dann vermutlich nicht mehr darunterfallen.
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Dies steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der in einem Urteil kürzlich eine weite Definition sensibler Daten bestätigt hatte. Explizit sagte das Gericht, dass auch abgeleitete Informationen unter Artikel 9 DSGVO fallen können.
KI-Training: Freifahrtschein für Tech-Konzerne
Auch bei anderen Themen deutet sich an, dass die Kommission Änderungen anstrebt, die einen Kahlschlag beim Datenschutz bedeuten könnten. So plane die EU-Kommission laut dem Nachrichtendienst MLex [hinter Paywall], die Verwendung personenbezogener Daten für das Training von KI-Modellen datenschutzrechtlich grundsätzlich zu erlauben.
Machine-Learning-Systeme, die heute hinter vielen KI-Anwendungen wie Chatbots oder Bildgeneratoren stehen, müssen mit großen Datenmengen trainiert werden. Milliardenschwere Tech-Unternehmen wie Google, Meta oder OpenAI sammeln hierfür massenweise Daten aus dem Internet oder bedienen sich an den Daten ihrer Nutzer:innen. Geht es nach der EU-Kommission, sollen sie Letzteres künftig tun können, ohne ihre Nutzer:innen vorab um Erlaubnis fragen zu müssen.
Erst vor wenigen Monaten hatte der Meta-Konzern für einen öffentlichen Aufschrei gesorgt, als er alle öffentlichen Daten seiner Nutzer:innen für das Training seiner Meta AI verwendet. Eine Widerspruchsmöglichkeit bot er nur versteckt an.
Als Rechtsgrundlage für ihr Vorgehen berufen sich Tech-Konzerne meist auf ihr „legitimes Interesse“. Diese Position ist rechtlich umstritten, wurde im Grundsatz jedoch von Datenschutzbehörden und in einem Eilverfahren auch von einem Verwaltungsgericht bestätigt. Um keinen Interpretationsspielraum mehr zu lassen, will die EU-Kommission nun offenbar gesetzlich festschreiben, dass das legitime Interesse als Rechtsgrundlage ausreicht.
„Vom Datenschutz wird nichts mehr übrigbleiben“, kommentiert der ehemalige Kommissionsdirektor Paul Nemitz den Bericht von MLex auf LinkedIn. Er ist einer der Gründerväter der Datenschutzgrundverordnung und lehrt heute Rechtswissenschaften am College of Europe. Das Vorhaben mache „das Leben von Menschen, ausgedrückt in personenbezogenen Daten, zum Gegenstand einer allgemeinen maschinellen Erfassung“ und verstoße gegen die Grundrechte-Charta der EU.
Bundesregierung will Auskunftsrecht einschränken
Laut MLex plant die EU-Kommission auch Betroffenenrechte einzuschränken. So sollen Menschen künftig weniger Möglichkeiten haben, bei Unternehmen oder Behörden zu erfragen, ob und für welche Zwecke diese ihre Daten verarbeiten.
Für die Beschneidung des Rechts auf Datenauskunft hatte sich kürzlich auch die deutsche Regierung ausgesprochen. In einem German Proposal for simplification of the GDPR, schlägt die Bundesregierung der EU-Kommission vor, Schutzmaßnahmen gegen „missbräuchliche Auskunftsersuchen“ einzurichten. So würden Einzelpersonen „ihre Unzufriedenheit mit dem Staat und seinen Institutionen zum Ausdruck bringen, indem sie Auskunftsverfahren nutzen, um künstlich langwierige und ressourcenintensive Streitigkeiten zu schaffen“.
Auch grundsätzliche Reformwünsche, die über den anstehenden digitalen Omnibus hinausgehen, richtet die Bundesregierung an die EU. So soll die Kommission überprüfen, ob die Datenschutzgrundverordnung tatsächlich einen Wettbewerbsvorteil für europäische Unternehmen biete oder ob sie nicht sogar „Chilling Effects“ habe. Damit sind abschreckende Effekte gemeint, die europäische Unternehmen davon abhalten könnten, Prozesse zu digitalisieren.
Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD den Wunsch festgehalten, Ausnahmen der DSGVO für nicht-kommerzielle Akteure und für Datenverarbeitungen mit geringem Risiko zu schaffen. Diesen Wunsch wiederholt die Bundesregierung in dem Papier.
Gegen Ende des 19-seitigen Dokuments findet sich nur ein einziger Vorschlag, mit dem Schwarz-Rot den Datenschutz stärken will: Die Regierung regt an, auch Hersteller und Vertreiber von Software und Diensten haftbar zu machen, die bislang für Datenschutzverstöße ihrer Produkte keine Verantwortung übernehmen müssen.
Die Reformwelle rollt erst los
Ob und welche Ideen die Kommission tatsächlich zur Umsetzung vorschlagen wird, erfährt die Öffentlichkeit voraussichtlich erst am 19. November. In der Kommission kann die Generaldirektion Connect von Renate Nikolay nicht allein über den digitalen Omnibus entscheiden. Die Datenschutzgrundverordnung obliegt der Generaldirektion Justiz und Verbraucher.
Nach Veröffentlichung der Vorschläge werden das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten dann eigene Positionen zum Gesetzespaket vorlegen. Später in diesem Jahr wird von der EU-Kommission ein weiteres Reformvorhaben, das sogenannte Digital Package, vorlegen. Auch dieses könnte gravierende Änderungen an der Datenschutzgrundverordnung enthalten.
Datenschutz & Sicherheit
Patchday Android: Treiberlücke gefährdet Pixel-Smartphones
Am Patchday im Februar hat Google nur ein Sicherheitsupdate für seine Pixel-Serie veröffentlicht. Nutzen Angreifer die Lücke erfolgreich aus, können sie sich höhere Rechte verschaffen.
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Patchday ohne Patches? Nicht ganz …
Offensichtlich stuft Google diesen Monat keine Android-Schwachstelle als besonders bedrohlich ein. Dementsprechend finden sich in der Februar-Sicherheitsmitteilung keine Hinweise auf Sicherheitspatches. Seit Juli 2025 schließt Google monatlich ihrer Einschätzung nach nur noch sehr gefährliche Lücken. Die verbleibenden Updates werden seitdem quartalsweise verteilt. Kommenden Monat wird es dann wahrscheinlich wieder mehr Updates geben.
Eine Schwachstelle (CVE-2026-0106 „hoch“) findet sich dann aber doch in einer Warnmeldung für Pixel-Geräte. Die Lücke betrifft den VPU-Treiber und nach erfolgreichen Angriffen verfügen Angreifer über höhere Nutzerrechte. Weitere Informationen zur Lücke sind derzeit nicht verfügbar. Wer ein noch im Support befindliches Pixel-Smartphone besitzt, sollte sicherstellen, dass das Patch-Level 2026-02-05 installiert ist.

Neben Google veröffentlichen noch weitere Hersteller regelmäßig Sicherheitspatches – aber meist nur für einige Produktserien. Geräte anderer Hersteller bekommen die Updates erheblich später oder, im schlimmsten Fall, gar nicht.
Patchdays anderer Hersteller
Neben Google versorgen auch andere Hersteller wie Oppo und Samsung regelmäßig ausgewählte Geräte mit Sicherheitspatches. Diesen Monat hat etwa Samsung mehrere mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestufte Schwachstellen geschlossen. So können etwa Angreifer mit physischem Zugriff auf ein Smartphone unter Android 14, 15 und 16 eigene Befehle ausführen (CVE-2026-20980).
Besitzer von Androidgeräten des Herstellers sollten in den Einstellungen prüfen, ob das Sicherheitspatchpaket zum Download steht und es installieren. Bislang gibt es keine Berichte, dass Angreifer bereits an Schwachstellen ansetzen.
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(des)
Datenschutz & Sicherheit
Frontex stationiert erstmals Überwachungsflugzeug vor Westafrika
Die EU-Grenzagentur Frontex hat im November ihre Luftüberwachung auf die Gewässer vor Westafrika erweitert. Regelmäßige Einsätze erfolgen seitdem immer wieder von der Insel Santiago, die zu den Kapverden gehört. Für die Stationierung eines Flugzeugs war Frontex-Direktor Hans Leijtens selbst in die kapverdische Hauptstadt Praia gereist. Dort traf sich der Niederländer mit dem Staatsminister, dem Verteidigungs- sowie dem Innenminister und weiteren hochrangigen Regierungsmitgliedern.
Die Luftüberwachung von Praia aus ist der erste derartige Einsatz von Frontex in einem afrikanischen Land. An den Gesprächen zur technischen Umsetzung waren auch Behörden aus Portugal beteiligt – die beiden Länder arbeiten nach der Unabhängigkeit des Inselstaats Kap Verde auch zu maritimer Sicherheit eng zusammen. Nach Angaben eines Frontex-Sprechers stimmt sich die EU-Grenzagentur auch mit spanischen Behörden zu den Flügen ab.
Die zu Spanien gehörenden Kanarischen Inseln sind oft Ziel der Überfahrten von Booten mit Migrant*innen, die von Gambia, Guinea-Bissau, Senegal oder Mauretanien in Richtung Europa ablegen. Auf sie hat es Frontex abgesehen.
Hochgerüstete Überwachungsflugzeuge
Mit den ausgeweiteten Flügen ihrer „Multipurpose Aerial Surveillance“ will Frontex die EU-Migrationsabwehr verstärken. Bei privaten Firmen gecharterte Luftfahrzeuge halten dazu Ausschau in den Such- und Rettungsregionen im Atlantik vor Senegal und Mauretanien. Bei Sichtung eines Bootes informiert die Besatzung die zuständigen Behörden der westafrikanischen Länder. Deren Küstenwachen sollen die Menschen abfangen und zurückholen. Ein solches Pullback-System praktiziert Frontex bereits seit 2017 mit der Küstenwache in Libyen.
Allerdings startet die neue Frontex-Mission ohne ein neues Arbeitsabkommen mit den Kapverden. Wie aus einer aktuellen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht, bezeichnet Frontex den aktuellen Betrieb deshalb als „Phase 1“. In diesem Zeitraum findet demnach kein erweiterter Austausch von Daten aus der Überwachung mit kapverdischen Behörden statt – dies soll erst nach Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung in „Phase 2“ erfolgen.
Auch ohne Abkommen zum Datentausch können in der „Phase 1“ Informationen zu gesichteten Booten an die Küstenwache der Kapverden übermittelt werden – jedenfalls in einem Seenotfall. Dies könne über das internationale Seerecht erfolgen, das im Rahmen von Such- und Rettungseinsätzen die Benachrichtigung von maritimen Leitstellen benachbarter Staaten vorschreibt, erklärt Frontex.
Kapverden benennen „Eurosur-Koordinierungszentrum“
Nach Unterzeichnung eines Arbeitsabkommens soll dann „Phase 2“ beginnen. Dann würde der Informationsaustausch zu Booten auf dem Weg zu den Kanaren über ein Lagezentrum der Marine erfolgen, das Kap Verde dafür benannt hat. Frontex bezeichnet dieses COSMAR, das Zentrum für maritime Sicherheitsoperationen, als „Eurosur-Koordinierungszentrum“. Eurosur ist das Überwachungsnetzwerk, an das seit 2014 alle Schengen-Staaten mit dem Frontex-Hauptquartier in Warschau vernetzt sind. Dorthin werden auch die von Flugzeugen aufgenommenen Videos in Echtzeit gestreamt.
Die Antwort auf die parlamentarische Anfrage gibt auch Auskunft zur Sensortechnik an dem bei der britischen Firma DEA mit einem Rahmenvertrag gecharterten Flugzeug. Dazu gehören eine giro-stabilisierte elektro-optische und Infrarot-Kamera mit Wärmebildfunktion und Tageslicht-Zoomkamera, außerdem ein AIS-Transponder zur Schiffsidentifikation und ein Seeüberwachungsradar.
Derartige Ausrüstung gilt als Dual-Use-Technik, die auch militärisch verwendet werden kann. Schiffe der zivilen Seenotrettung dürfen sie deshalb nicht erwerben oder einsetzen, ansonsten können sie auch wegen Spionage verfolgt werden.
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„Operative Verbindungsbeamte“ in Warschau
Mit der Anbindung an Eurosur erhalten die „eingebetteten kapverdischen Behörden“ laut Frontex die gleichen Informationen wie Portugal und Spanien. Dazu stationiert die Regierung in „Phase 2“ außerdem „operative Verbindungsbeamte“ in Warschau. Umgekehrt will Frontex aber kein eigenes Personal auf den Kapverden stationieren.
Die Frontex-Mission von den Kapverden aus soll eine Lücke schließen, die gescheiterte Verhandlungen mit Senegal und Mauretanien hinterließen: Die EU-Grenzagentur wollte ursprünglich Statusabkommen mit diesen Ländern schließen, um auch dort operieren zu dürfen. Trotz vorheriger positiver Signale verweigerten die Regierungen jedoch entsprechende Gespräche.
Die Flüge von Praia erfolgen deshalb außerhalb der Zwölfmeilenzone von Senegal und Mauretanien und damit im internationalen Seegebiet. So zeigt es auch ein ADSB-Tracker für das Flugzeug.
Grundrechtsbeauftragter äußert sich kritisch
Auch der Frontex-Grundrechtsbeauftragte Jonas Grimheden hatte sich bereits mit den Flügen von Praia aus beschäftigt – und äußerte sich schon im Planungsstadium kritisch. Denn die Flugzeuge sollen Informationen über entdeckte Migrant*innen an Such- und Rettungsbehörden der betreffenden Staaten weitergeben. In Mauretanien und Senegal gibt es aber Berichte über Defizite beim Schutz der Menschenrechte. Deshalb hätten vor der Inbetriebnahme des Flugdienstes wirksame Schutzmaßnahmen eingeführt werden sollen, meint Grimheden.
Das Büro des Grundrechtsbeauftragten forderte daher einen Aktionsplan, der die Probleme adressiert. Besonders das Verbot des Non-Refoulement – also das Verbot, Menschen in Länder zurückzuschicken, wo ihnen Verfolgung droht – müsse darin berücksichtigt werden, so Grimheden.
Datenschutz & Sicherheit
Sicherheitsupdate: Root-Sicherheitslücke bedroht Cisco Meeting Management
Cisco Evolved Programmable Network Manager, Meeting Management, Prime Infrastructure, Secure Web Appliance und TelePresence Collaboration Endpoint sind verwundbar. Sind Attacken erfolgreich, kann Schadcode auf Systeme gelangen. Es kann außerdem zu Abstürzen kommen. Zurzeit gibt es seitens Cisco keine Hinweise darauf, dass Angreifer die Lücken bereits ausnutzen.
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Mehrere Sicherheitslücken
Am gefährlichsten gilt eine Lücke (CVE-2026-20098 „hoch“) in Cisco Meeting Management. Für eine Attacke müssen Angreifer aber bereits authentifiziert sein. Ist diese Hürde genommen, können sie aufgrund von unzureichenden Überprüfungen über präparierte HTTP-Anfragen Systemdateien überschreiben. Klappt eine solche Attacke, sind Angreifer Root-Nutzer und kompromittieren Systeme aus dieser Position vollständig.
Eine DoS-Lücke (CVE-2026-20119) in TelePresence Collaboration Endpoint Software und RoomOS Software ist mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. An dieser Stelle kann eine manipulierte Meetingeinladung Abstürze auslösen. So wie sich die Beschreibung der Lücke liest, muss ein Opfer dafür nicht mitspielen. Eine Annahme so einer Einladung ist demzufolge nicht nötig.
Nutzen Angreifer die verbleibenden Schwachstellen erfolgreich aus, sind XSS-Attacken (Prime Infrastructure, CVE-2026-20111 „mittel“) und Umleitungen auf eine bösartige Website möglich (Evolved Programmable Network Manager und Cisco Prime Infrastructure, CVE-2026-20123 „mittel“). Zusätzlich ist das Umgehen des Malware-Scanners im Kontext von Secure Web Appliance vorstellbar (CVE-2026-20056 „mittel“).
Weiterführende Informationen zu den Lücken und Sicherheitsupdates finden Admins in den verlinkten Warnmeldungen. Liste nach Bedrohungsgrad absteigend sortiert:
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(des)
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