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Elektroschrott-Recycling: Bundestag vereinfacht Rückgabe | heise online
Die Rückgabe alter Elektrogeräte und ausgedienter E-Zigaretten wird einfacher. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetz, das der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedet hat. Damit wird der Handel unter anderem verpflichtet, Rückgabestellen für alte Mobiltelefone, Taschenlampen oder Elektrorasierer einheitlich zu kennzeichnen. Man wolle bessere Sammelquoten, sagte der CDU-Abgeordnete Florian Bilic. „Die Sammlung der Ressourcen aus Elektrogeräten sind wertvoll für die Kreislaufwirtschaft.“
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Elektronische Zigaretten dürfen künftig nach dem Gebrauch uneingeschränkt und kostenlos an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden – auch wenn der Verbraucher kein neues Produkt dafür kauft. Anders als ursprünglich geplant, gilt diese Regelung nicht nur für Einweg-Produkte, sondern auch für Mehrweg-E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer.
Parlament will Einweg-E-Zigaretten verbieten
Gleichzeitig wirbt das Parlament für ein Verbot dieser umstrittenen Wegwerfprodukte. In einer Entschließung, die mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD ebenfalls beschlossen wurde, wird die Bundesregierung aufgefordert, ein nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten zu prüfen.
Darüber hinaus soll das Brandrisiko durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien sinken. Deshalb ist in der Gesetzesnovelle auch vorgesehen, dass alte Elektrogeräte am Wertstoffhof nur noch von geschultem Personal in die Sammelcontainer einsortiert werden dürfen.
(afl)
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China hat Nexperia-Chip-Exportverbot aufgehoben, berichtet Zulieferer Aumovio
Im Streit um Chips des Autobranchenzulieferers Nexperia zeichnet sich weitere Entspannung ab. China habe Exportverbote für Halbleiter von Nexperia aufgehoben, sagte Philipp von Hirschheydt, Chef des Autozulieferers Aumovio, der Nachrichtenagentur Bloomberg. Aumovio habe die Auslieferung von Nexperia-Halbleitern und Komponenten mit solchen Chips wieder aufgenommen, nachdem das Unternehmen in dieser Woche eine Exportlizenz aus Peking erhalten habe, sagte von Hirschheydt. Das chinesische Handelsministerium habe nun das breitere Exportverbot aufgehoben, ergänzte er.
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Nachschub von Nexperia in Kürze erwartet
Damit zeichnet sich eine Lösung im Streit zwischen den Niederlanden und China ab. Die niederländische Regierung sei bereit, die Kontrolle über Nexperia abzugeben, wenn China wieder den Export wichtiger Elektronikchips erlaube, hatte Bloomberg zuvor unter Berufung auf mit der Sache vertraute Personen berichtet. Bereits am Donnerstagabend hatte die niederländische Regierung mitgeteilt, dass sie mit einer Wiederaufnahme der Lieferung von Nexperia-Chips aus China in den kommenden Tagen rechne. „Es wird einige Zeit dauern, bis alle Abläufe und Prozesse wieder normal laufen“, sagte von Hirschheydt. In den kommenden vier bis sechs Wochen könne es durchaus noch zu Problemen in der Versorgung kommen.
Die Lieferprobleme bei Nexperia entstanden, nachdem die niederländische Regierung die Kontrolle über die von einer chinesischen Konzernmutter geführte Firma mit Sitz in Nimwegen übernommen hatte. China stoppte daraufhin die Ausfuhr von Nexperia-Produkten wie Chips für die Autoindustrie. Grund für den Konflikt ist laut den Niederländern Missmanagement der chinesischen Unternehmensführung. Der Eingriff der Regierung bei Nexperia sei keine Maßnahme gegen China, hieß es dazu jüngst. Bei Aumovio handelt es sich um eine erst kürzlich vom Continental-Konzern ausgegründete Einheit mit mehr als 86.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Sitz in Frankfurt. Sie entwickelt Elektronik für das sogenannte softwaredefinierte Fahrzeug.
Mehr über den Zulieferer Nexperia
(fpi)
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iOS: Alternative App-Marktplätze jetzt in 29 Ländern
In insgesamt 29 Ländern der Erde hat Apple sogenannte alternative App-Marktplätze (Alternative App Marketplace, AAM) offiziell genehmigt – üblicherweise auf Druck des jeweiligen Regulierers. Die jüngste Region ist Japan, wo mit Freigabe von iOS 26.2, die vermutlich im Dezember erfolgt, eine Entscheidung der dortigen Fair Trade Commission aus dem vergangen August umgesetzt wird. Betroffen ist allerdings nicht nur der iPhone-Hersteller: Auch Google muss baldmöglichst die einfachere Installation von Alternativen zum Play Store ermöglichen.
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Erste alternative App-Marktplätze laufen schon
Bereits startbereit für Japan sind nach Nutzerangaben sowohl der Epic Games Store als auch der AltStore PAL (demnächst wohl eher AltStore NTSC-J), sobald die Beta von iOS 26.2 auf dem Gerät ist. Weitere AAMs könnten zeitnah folgen. Apple hatte das Grundgerüst für die Installierbarkeit solcher App-Store-Alternativen dereinst in der EU gelegt, die als Vorreiter bei der Regulierung des Konzerns mittels Digital Markets Act gilt.
Allerdings passt Apple die jeweiligen Möglichkeiten für die lokalen App-Anbieter an die jeweilige Gesetzeslage an. So sind in den USA etwa noch keine AAMs erlaubt, dennoch muss Apple aber alternative Bezahlwege freigeben. Der Konzern wehrt sich zumeist gerichtlich oder zumindest mit Lobbyaktivitäten gegen die Regulierung, dies gilt auch für weitere Freigabezwänge, wie sie etwa die EU-Kommission bis ins kleinste Detail einfordert.
Wie sich die Länder zusammensetzen
Die 29 Weltregionen mit alternativen App-Marktplätzen bestehen aus den 27 EU-Staaten, das genannte Japan sowie Brasilien. Sehr bald soll auch Australien hinzukommen, womit Land 30 „geknackt“ wäre. Apples größer Markt, die USA, ist bislang noch umkämpft – bis zu einer AAM-Entscheidung könnten Jahre vergehen. In Großbritannien droht Apple unterdessen teurer gerichtlicher Ärger, der ebenfalls in eine AAM-Freigabe münden könnte, auch wenn diese bislang noch nicht entschieden ist.
Apple hatte in Großbritannien zuletzt mit der EU als marktpolitisches Negativbeispiel argumentiert. Den Digital Markets Act lehnt der iPhone-Hersteller in seiner jetzigen Form öffentlich ab. Der Konzern sieht unter anderem die „fundamentalen Rechte auf Privatsphäre und Onlinesicherheit der Nutzer“ gefährdet.
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(bsc)
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Kalifornien stärkt Datenschutz: Das Ende des Cookies, wie wir ihn kennen?
In Kalifornien wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das es Verbraucher künftig deutlich einfacher machen soll, ihre Daten beim Surfen im Internet zu schützen. Wie The Markup berichtet, verpflichtet das Gesetz Browser-Anbieter dazu, eine Opt-out-Funktion bereitzustellen, die Websites automatisch darüber informiert, dass persönliche Daten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Obwohl das Gesetz 566 zunächst nur in Kalifornien gilt, könnte es auch für Menschen in anderen US-Bundesstaaten positive Effekte mit sich bringen.
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Mehr Kontrolle über persönliche Daten
Das Gesetz ist in den USA das erste seiner Art und wurde sowohl von der California Privacy Protection Agency als auch von mehreren Datenschutzorganisationen gefördert. Browser wie Google Chrome oder Microsoft Edge haben jetzt bis Anfang 2027 Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen und Nutzern eine entsprechende Opt-out-Funktion bereitzustellen. Emory Roane ist stellvertretender Politikleiter bei der Organisation Privacy Rights Clearinghouse. Er sagt, die technische Umsetzung sei unkompliziert und könnte auch über alle Bundesstaaten hinweg Auswirkungen haben.
Kalifornien bietet im Rahmen des California Consumer Privacy Act schon seit Längerem Datenschutzmaßnahmen, die Einwohner beispielsweise die Möglichkeit bieten, der Weitergabe persönlicher Daten zu widersprechen. Befürworter des neuen Gesetzes verweisen allerdings darauf, dass Nutzer bisher jede Website einzeln aufrufen mussten, um die Einstellung vorzunehmen. Durch das neue Gesetz soll dieser Vorgang automatisiert werden und das Opt-out mit nur einem einzigen Klick ermöglichen.
Einige Anbieter wie Mozilla haben ähnliche Funktionen im Rahmen eines Standards mit dem Titel Global Privacy Control schon freiwillig implementiert. Wird diese Einstellung in Firefox aktiviert, übermittelt der Browser automatisch die Präferenz der Benutzer an die Websites. Mehrere US-Bundesstaaten haben Maßnahmen ergriffen, um Unternehmen zur Einhaltung zu verpflichten, und Kaliforniens Generalstaatsanwalt hat sogar schon rechtliche Schritte eingeleitet, wenn der Datenschutz ignoriert wird. Bislang waren Browser allerdings nicht dazu verpflichtet, eine solche Funktion standardmäßig anzubieten.
Positive Effekte für alle Bundesstaaten
In Verbindung mit aktuellen Entwicklungen in anderen Bundesstaaten könnte das neue Gesetz 566 einen Wendepunkt markieren, der darüber entscheidet, wie in den USA zukünftig mit Onlinedaten umgegangen wird. Experten gehen davon aus, dass es für Unternehmen kaum umsetzbar wäre, die Funktion ausschließlich kalifornischen Nutzern bereitzustellen. Daher ist es wahrscheinlich, dass die Opt-out-Option landesweit angeboten werden könnte. Wie diese Umsetzung im Detail aussehen wird, bleibt allerdings unklar. Einige Websites könnten versuchen, den Standort ihrer Besucher zu ermitteln und die Funktion nur dann bereitzustellen, wenn sie dazu verpflichtet sind. Das birgt laut Roane aber Risiken, da das Gesetz für alle Einwohner Kaliforniens gilt – unabhängig davon, wo sie sich gerade aufhalten.
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Der politische Leiter von Privacy Rights Clearinghouse geht zudem davon aus, dass das Gesetz 566 künftig ausgeweitet werden könnte. Denkbar wäre beispielsweise, dass auch Smart-Home-Geräte oder vernetzte Fahrzeuge in Zukunft Opt-out-Einstellungen anbieten müssen. Er begrüßt den Vorstoß des kalifornischen Gouverneurs Gavin Newsom, der das Gesetz zum Schutz der Daten von Internetnutzern kürzlich unterzeichnet hat. „Aber wir sind noch weit davon entfernt, dass diese Rechte wirklich einfach im ganzen Land und über die Grenzen hinweg ausgeübt werden können, selbst in Bundesstaaten wie Kalifornien, wo wir diese Rechte haben“, so Roane.
Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.
(jle)
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