Künstliche Intelligenz
China hat Nexperia-Chip-Exportverbot aufgehoben, berichtet Zulieferer Aumovio
Im Streit um Chips des Autobranchenzulieferers Nexperia zeichnet sich weitere Entspannung ab. China habe Exportverbote für Halbleiter von Nexperia aufgehoben, sagte Philipp von Hirschheydt, Chef des Autozulieferers Aumovio, der Nachrichtenagentur Bloomberg. Aumovio habe die Auslieferung von Nexperia-Halbleitern und Komponenten mit solchen Chips wieder aufgenommen, nachdem das Unternehmen in dieser Woche eine Exportlizenz aus Peking erhalten habe, sagte von Hirschheydt. Das chinesische Handelsministerium habe nun das breitere Exportverbot aufgehoben, ergänzte er.
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Nachschub von Nexperia in Kürze erwartet
Damit zeichnet sich eine Lösung im Streit zwischen den Niederlanden und China ab. Die niederländische Regierung sei bereit, die Kontrolle über Nexperia abzugeben, wenn China wieder den Export wichtiger Elektronikchips erlaube, hatte Bloomberg zuvor unter Berufung auf mit der Sache vertraute Personen berichtet. Bereits am Donnerstagabend hatte die niederländische Regierung mitgeteilt, dass sie mit einer Wiederaufnahme der Lieferung von Nexperia-Chips aus China in den kommenden Tagen rechne. „Es wird einige Zeit dauern, bis alle Abläufe und Prozesse wieder normal laufen“, sagte von Hirschheydt. In den kommenden vier bis sechs Wochen könne es durchaus noch zu Problemen in der Versorgung kommen.
Die Lieferprobleme bei Nexperia entstanden, nachdem die niederländische Regierung die Kontrolle über die von einer chinesischen Konzernmutter geführte Firma mit Sitz in Nimwegen übernommen hatte. China stoppte daraufhin die Ausfuhr von Nexperia-Produkten wie Chips für die Autoindustrie. Grund für den Konflikt ist laut den Niederländern Missmanagement der chinesischen Unternehmensführung. Der Eingriff der Regierung bei Nexperia sei keine Maßnahme gegen China, hieß es dazu jüngst. Bei Aumovio handelt es sich um eine erst kürzlich vom Continental-Konzern ausgegründete Einheit mit mehr als 86.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Sitz in Frankfurt. Sie entwickelt Elektronik für das sogenannte softwaredefinierte Fahrzeug.
Mehr über den Zulieferer Nexperia
(fpi)
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Dänisches Parlament einigt sich auf Mindestalter für Social Media
In Dänemark soll ein gesetzliches Mindestalter für die Nutzung von sozialen Netzwerken eingeführt werden. Die Regierung in Kopenhagen einigte sich mit weiteren Parlamentsparteien darauf, eine nationale Altersgrenze von 15 Jahren für den Zugang zu bestimmten sozialen Medien einzuführen. Eltern sollen jedoch die Möglichkeit erhalten, ihrem Nachwuchs bereits mit 13 die Anmeldung zu diesen Netzwerken zu erlauben.
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Mit der entsprechenden Gesetzgebung sollen Kinder und Jugendliche besser vor der digitalen Welt geschützt werden, wie das dänische Digitalministerium am Nachmittag mitteilte. Ziel der Maßnahme sei es, Kindern mehr Zeit für Ruhe, Spiel und Entwicklung zu geben, bevor sie Profile in den Netzwerken anlegten, die mit gewissen Risiken verbunden seien.
Wann die Pläne konkret umgesetzt werden sollen, ging aus der politischen Vereinbarung nicht hervor. Unklar ist auch, welche sozialen Medien letztlich darunter fallen werden. In der Vereinbarung hieß es, dass sich die Gesetzgebung gegen die größten Plattformen richten solle, auf denen man öffentliche Nutzerprofile einrichten könne und die nachweislich mit Gefahren für Kinder und Jugendliche verbunden seien.
Dänemark als Vorreiter in der EU – und als Vorbild für Deutschland?
Der deutsche Nachbar im Norden ist nach eigenen Angaben einer der ersten EU-Staaten, der den Schritt zu einer solchen Social-Media-Beschränkung geht. Auch EU-weit wollen die Dänen das Thema voranbringen, wie sie bereits im Juli anlässlich der Übernahme des EU-Ratsvorsitzes angekündigt hatten.
Als Vorbild bei der Social-Media-Beschränkung gilt Australien. Dort ist es bereits beschlossene Sache, dass Jugendliche künftig erst ab 16 Jahren Plattformen wie Tiktok, Snapchat, Youtube, Facebook und Instagram nutzen dürfen. Ab dem 10. Dezember müssen sich außerdem das Internetforum Reddit und die australische Livestreaming-Plattform Kick.com an die neuen gesetzlichen Vorgaben halten, wie die zuständige Online-Sicherheitsbehörde eSafety erst in dieser Woche mitgeteilt hatte.
In Deutschland gibt es ein solches Mindestalter für Nutzer sozialer Medien bislang nicht. In der deutschen Politik ist das Thema umstritten.
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(nen)
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CEO von Telefónica Deutschland: Hesse folgt auf Haas
Telefónica hat einen neuen Chef für seine Deutschlandtochter gefunden. Zum Jahreswechsel werde Santiago Argelich Hesse neuer CEO des Unternehmens, teilte der Aufsichtsrat nach seiner Sitzung am Freitagnachmittag in München mit. Hesse kommt vom spanischen Funkturmbetreiber Cellnex, bei dem er zuletzt die Geschäfte der polnischen Tochtergesellschaft geleitet hat.
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„Santiago Argelich Hesse besitzt reichhaltige Expertise in der Telekommunikations- und Digitalbranche sowie in der Führung von Unternehmen in Veränderungsprozessen“, erklärt der Aufsichtsratsvorsitzende Peter Löscher. „Diese Expertise ist wesentlich für die weitere Transformation und Wachstumsstrategie von Telefónica Deutschland.“
Neuer Konzernchef plant ohne Haas
Hesse folgt auf Markus Haas, der nach fast dreißig Jahren im Unternehmen zum Jahresende seinen Hut nehmen muss. Die überraschende Demission von Haas wird dem neuen CEO der spanischen Konzernmutter zugeschrieben. Marc Murta hatte den Chefposten bei Telefónica im Januar übernommen, nachdem die spanische Regierung eingestiegen war. Murta hat eigene Pläne für das Unternehmen, in denen Haas offenbar keine Rolle mehr spielt.
„Mit dem laufenden strategischen Plan 2025 ist es für mich Ende Dezember an der Zeit, eine neue Herausforderung anzunehmen und das Unternehmen nach nahezu 30 Jahren zu verlassen“, sagt Haas. „Ich danke dem Aufsichtsrat, den Anteilseignern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unseren Kunden für das in mich gesetzte Vertrauen.“
Haas verlasse Telefónica Deutschland „im besten beiderseitigen Einvernehmen“, betont das Unternehmen. „Markus Haas möchte ich danken für seinen außerordentlichen Einsatz im Sinne von Telefónica Deutschland“, sagt Löscher. „In seinen neun Jahren als CEO hat er das Unternehmen zu einem der größten der Branche entwickelt und Netzqualität sowie Kundenzufriedenheit wesentlich gesteigert.“
Hesse ist Branchenveteran
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Der 55-jährige Hesse ist ein Branchenveteran und hat deutsch-spanische Wurzeln. Der ausgebildete Ingenieur hält Abschlüsse der Universitat Politècnica de Catalunya und der London School of Economics and Political Science. Bei Cellnex war Hesse seit 2018 beschäftigt, zuletzt als CEO von Cellnex Polen. Den Chefposten bei der polnischen Tochtergesellschaft hat er im Sommer abgegeben.
„Es ist mir eine Ehre, Telefónica Deutschland als CEO in die Zukunft zu führen. Das Team von Telefónica Deutschland hat in den vergangenen Jahren Großes geleistet“, sagt Hesse. „Das ist eine exzellente Grundlage, um mit dem Team die nächsten Schritte von Wachstum und Transformation zu gehen sowie Kundenzufriedenheit und Wettbewerbsfähigkeit weiterzuentwickeln.“
Cellnex ist ein Betreiber von Mobilfunkinfrastruktur. Das börsennotierte Unternehmen unterhält rund 130.000 Funkturmstandorte und deren Anbindung in zehn europäischen Ländern mit dem Schwerpunkt in Spanien, Frankreich, Italien, Polen und Großbritannien.
(vbr)
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Verbraucherschützer: 1N Telecom ignoriert Urteil des Bundesgerichtshofs
Das seit Langem umstrittene Unternehmen 1N Telecom sorgt weiter für Ärger. Erst vor wenigen Monaten entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Telekommunikationsfirma unwirksam sind, sofern sie lediglich über einen Internetlink in einem Papierformular zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Praxis ermögliche es den Kunden nicht, die Vertragsbedingungen klar und eindeutig zur Kenntnis zu nehmen, betonte der BGH. Verbraucherschützer werfen dem DSL-Anbieter nun vor: Trotz der klaren Ansage versuche 1N Telecom weiterhin, mit alten und neuen Tricks Geld einzutreiben.
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Verbraucherzentralen erhalten seit Jahren Beschwerden besorgter Bürger, die Zahlungsaufforderungen für angebliche Verträge mit der Düsseldorfer Firma erhalten haben. Viele der Betroffenen waren ursprünglich Kunden der Deutschen Telekom und wurden durch irreführende Postwurfsendungen dazu verleitet, vermeintlich den Anbieter zu wechseln. In der Folge zahlen sie jetzt für einen Anschluss, den sie tatsächlich gar nicht nutzen.
Oftmals unterzeichneten Kunden im Glauben, lediglich ihren bestehenden Vertrag zu verlängern. Kurz darauf stellten sie jedoch fest, dass ihr bisheriger Anschluss gekündigt und stattdessen ein neuer Vertrag mit 1N Telecom abgeschlossen worden war. Selbst nach einem fristgerechten Widerruf oder einer Anfechtung der Verträge beharrte das Unternehmen auf Forderungen von bis zu 500 Euro.
„Vergleichsangebot“ für 200 Euro
Obwohl das BGH-Urteil dieser Vorgehensweise Einhalt geboten hat, versuchen die Düsseldorfer jetzt, über Umwege ihre Ansprüche durchzusetzen. „Teilweise mit Erfolg“, weiß die Verbraucherzentrale Sachsen. Nach ihren Angaben hat 1N Telecom die angeblichen Forderungen inzwischen an das neu gegründete Essener Unternehmen TPI Investment verkauft. Dieses fordert mittlerweile von früheren Kunden des Providers die Zahlung teils hoher Beträge.
Aktuell unterbreitet TPI Betroffenen den sächsischen Verbraucherschützern zufolge Angebote für angebliche außergerichtliche Vergleiche. Darin würden sie aufgefordert, 200 Euro zu zahlen. Andernfalls drohe die „Wiedereinsetzung der ursprünglichen, höheren Forderung“. In die Schreiben sollen angstmachende Begriffe wie Titulierung, Zwangsvollstreckung und sogar Schriftvergleichsgutachten eingeflochten sein.
Verbraucherschützer: Dreister Versuch
Die Verbraucherzentrale Sachsen hält dieses Vorgehen für dreist und inakzeptabel. Heike Teubner, Beratungsstellenleiterin in Auerbach, erläutert: „Wir sehen grundsätzlich keinerlei rechtliche Grundlage, auf solche Vergleichsangebote einzugehen. Nach dem Urteil des BGH fehlt den Forderungen in vielen Fällen die vertragliche Basis.“ Die Expertin rät allen Betroffenen dringend, diesen Forderungen zu widersprechen und keinesfalls aus Angst Zahlungen zu leisten. Wer Hilfe bei der Formulierung eines Widerspruchs benötige, könne sich unabhängig und individuell bei der Institution beraten lassen.
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Schon Ende 2024 bestätigte das Amtsgericht Leipzig einer beklagten Kundin, dass bei einem vermeintlichen Tarifwechsel mit der 1N Telecom kein rechtsgültiger Vertrag zustande komme. Betroffenen sei „offenbar unter Vortäuschung einer Vertragsbeziehung der Klägerin“ zur Telekom ein „unbrauchbarer und überflüssiger zweiter Festnetzvertrag untergeschoben“ worden. Der Düsseldorfer Anbieter mit dem ähnlich klingenden Namen irritiert Verbraucher seit vielen Monaten mit nicht bestellter Werbepost und angeblichen Gewinnspielen.
(nen)
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